Sozialversicherungsgericht Zürich

Documenti
34'454
Periodo
2000–2026
13 mar 2000–17 giu 2026
Lingue
1
Copertura
99%
34'454 su 34'696
Ultima esecuzione
19 set 2026

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Neuanmeldung; mit überwiegender Wahrscheinlichkeit liegt unverändert eine 100%ige Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit vor; kein rentenbegründender IV-Grad; Anspruch auf berufliche Eingliederungsmassnahmen insb. wegen zeitlicher Unangemessenheit verneint (BF ist über 63 Jahre alt).

IV.2025.0011627 gen 2026DE

Komplexe Meniskusläsion ist nicht auf den Unfall zurückzuführen, Kausalität nicht gegeben und deshalb auch kein Rückfall zum anerkannten Unfall. Damit entfällt auch eine Prüfung einer Listenverletzung nach Art. 6 Abs. 2 lit. c UVG.

UV.2025.0009226 gen 2026DE

Unfall; kein ungewöhnlicher äusserer Faktor; Programmwidrigkeit beim Schwingen einer Einkaufstasche über die Schulter mit Überdehnen des Daumens verneint; keine Listenverletzung nach Art. 6 Abs. 2 UVG

UV.2024.0006726 gen 2026DE

Der Beschwerdeführer hat lediglich dem RAV seine neue Adresse mitgeteilt. Er durfte nicht darauf vertrauen, das RAV werde diese Information der Arbeitslosenkasse weiterleiten. Sollte ihn das Schreiben mit der Androhung der Verwirkungsfolgen nach Art. 20 Abs. 3 Satz 1 AVIG nicht erreicht haben, so hat dies der Beschwerdeführer zu verantworten. Infolge zu später Einreichung der Zwischenverdienstbescheinigung für den Dezember 2024 ist der entsprechende Leistungsanspruch verwirkt; Abweisung

AL.2025.0018426 gen 2026DE

Beiträge; innert Frist keine Klageantwort eingereicht; Zinseszinsverbot; Mutwilligkeit; Auferlegung der Prozesskosten

BV.2025.0008623 gen 2026DE

Neuberechnung des versicherten Verdienstes aufgrund der im Beschwerdeverfahren eingereichten Unterlagen. Anteilsmässige Aufteilung der Sonderprämie und Lohnnachzahlung.

AL.2025.0016023 gen 2026DE

Auf die Beurteilung der beratenden Ärztin der Bgin kann abgestellt werden, zumal sie mit der Befundlage gemäss MRI übereinstimmt. Durch das erlittene Anpralltrauma ist es damit nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einer zusätzlichen traumatischen Schädigung eines bereit degenerativ vorgeschädigten Meniskus gekommen, sondern lediglich zu einer vorübergehenden Aktivierung des Vorzustandes. Abweisung.

UV.2025.0001722 gen 2026DE

Abstellen auf Beurteilung des Versicherungsmediziners. Fallabschluss sowie die Höhe der IE erweisen sich als rechtens. Leistungseinstellung rechtens. Abweisung.

UV.2024.0010422 gen 2026DE

Neuanmeldung; keine Veränderung des Gesundheitszustandes glaubhaft gemacht; Abweisung.

IV.2025.0065622 gen 2026DE

Insolvenzentschädigung; Bestand von offenen Lohnforderungen bei Ausübung des Retentionsrechts am Geschäftswagen.

AL.2025.0005422 gen 2026DE