Zurich Social Insurance Court

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2000–2026
Mar 13, 2000–Jun 17, 2026
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Neuanmeldung: Eine Veränderung des Gesundheitszustandes im massgeblichen Zeitraum ist nicht überwiegend wahrscheinlich. Andere Beurteilung des gleichen medizinischen Sachverhalts. Auch die Qualifikation 50 % Erwerb und 50 % Haushalt ist rechtens. Abweisung.

IV.2024.00702Dec 17, 2025DE

Neuanmeldung. Haushaltsabklärung während akuter Krise der BF, Mitwirkungspflicht Angehörige übermässig stark gewichtet. Rückweisung.

IV.2024.00623Dec 17, 2025DE

Zusprache befristete Rente.

IV.2024.00606Dec 17, 2025DE

Rückforderung Mutterschaftsentschädigung von einer Selbständigerwerbenden, nachdem die Beiträge für das Jahr vor der Niederkunft definitiv festgesetzt wurden.

EO.2025.00002Dec 17, 2025DE

Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung für zwei Monate erloschen, da das Antragsformular nicht fristgerecht eingereicht wurde; Abweisung.

AL.2025.00248Dec 17, 2025DE

Einstellung wegen ungenügender Arbeitsbemühungen vor Anspruchserhebung bei einer befristeten Anstellung.

AL.2024.00142Dec 17, 2025DE

Beitragserhebung gestützt auf die Steuermeldung des kantonalen Steueramts zu Recht erfolgt.

AB.2024.00076Dec 17, 2025DE

Der Versicherungsträger gewährte nach Erhalt einer rechtsmissbräuchlich zum Zwecke der Verlängerung der Einsprachefrist eingereichten in formeller Hinsicht ungenügenden Einsprache eine Fristerstreckung. Der danach neu mandatierte Rechtsanwalt kann sich nicht in guten Treuen auf diese Fristerstreckung berufen, da er wissen musste, dass die Einsprachefrist als gesetzliche Frist nicht erstreckbar ist.

UV.2025.00124Dec 16, 2025DE

Unfallkausalität der sechs Monate nach Unfallereignis (mit Knöchel abgeknickt) aufgetretenen Rückenbeschwerden verneint. Abweisung.

UV.2025.00008Dec 16, 2025DE

Bei der vorliegenden medizinischen Aktenlage kann nicht zweifelsfrei entschieden werden, ob die über den Fallabschluss hinaus andauernden Schulterbeschwerden, insbesondere die nach Fallabschluss operativ behandelten Verletzungen, auf den streitgegenständlichen Unfall zurückzuführen sind; an den versicherungsinternen Beurteilungen bestehen erhebliche Zweifel

UV.2024.00210Dec 16, 2025DE