Sozialversicherungsgericht Zürich
- Documents
- 34'454
- Perioda
- 2000–2026
- 13 mars 2000–17 zercl. 2026
- Linguas
- 1
- Cuvrida
- 99%
- 34'454 da 34'696
- Ultima execuziun
- 19-09-2026
Activitad
Documents per onn
Linguas
Part da las versiuns disponiblas
- tudestg100%
Autras funtaunas
Zürich
- Obergericht Zürich28'420
- Cussegl guvernativ dal chantun Turitg18'777
- Verwaltungsgericht Zürich11'934
- Handelsgericht Zürich4'685
- Kassationsgericht Zürich1'455
- Baurekursgericht Zürich1'151
- Zürich Gesetzessammlung955
- Steuerrekursgericht Zürich885
- Zurich District Court628
- ch-zh:tax-guidance137
- Horgen District Court106
- Winterthur District Court85
Documents
34'454 documents
IE gestützt auf den Bericht des Suva-Arztes bestätigt
UV.2024.0013616 dec. 2025DE
Erlass einer zweiten, mit einer bereits in Rechtskraft erwachsenen ersten Verfügung identischen Verfügung über Ausstände durch den Krankenversicherer. Zweite Verfügung ist nichtig.
KV.2025.0004216 dec. 2025DE
Vergütungsanspruch für die Kosten eines in der Schweiz nicht zugelassenen importierten verwendungsfertigen Arzneimittels.
KV.2024.0005116 dec. 2025DE
Bei weitgehend unveränderter Befundlage ist eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes nicht glaubhaft gemacht und die IV-Stelle zu Recht nicht auf die Neuanmeldung eingetreten.
IV.2025.0047316 dec. 2025DE
Anhaltende Verschlechterung im massgeblichen Zeitraum nicht glaubhaft dargetan
IV.2024.0067416 dec. 2025DE
Kein Rentenanspruch einer zu 100 % im Aufgabenbereich Erwerbstätigen gestützt auf RAD-Beurteilung und unter Berücksichtigung der Schadenminderungspflicht sowie freien Zeiteinteilung; eine Haushaltsabklärung ist obsolet
IV.2024.0054016 dec. 2025DE
Rentenaufhebung erfolgte zu Unrecht; Valideneinkommen ist entsprechend später effektiv erzieltem Einkommen einzusetzen; Entschluss zu beruflicher Umorientierung vor Eintritt des invalidisierenden Gesundheitsschadens gefasst und in die Wege geleitet.
IV.2024.0042216 dec. 2025DE
Neuanmeldung; keine
IV.2024.0040616 dec. 2025DE
Hilflosenentschädigung. Wiedererwägung; zweifellose Unrichtigkeit der Leistungszusprache. Rückweisung zu weiteren Abklärungen, da die Frage der Hilflosigkeit zum Zeitpunkt der Leistungsaufhebung nicht genügend geprüft wurde.
IV.2024.0028316 dec. 2025DE
Eine Versicherungsgesellschaft kann von Gesetzes wegen eine Lebensversicherung als Vertrag der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) anbieten. Keine inhaltlichen oder formellen Mängel, welche zur Nichtigkeit des Vorsorgevertrages führen.
BV.2024.0007616 dec. 2025DE