Sozialversicherungsgericht Zürich

Documenti
34'454
Periodo
2000–2026
13 mar 2000–17 giu 2026
Lingue
1
Copertura
99%
34'454 su 34'696
Ultima esecuzione
19 set 2026

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Rentenanspruch bei Suchtgeschehen gestützt auf Gutachten bejaht; Rolle von Behandlungspotentialen bei der Bestimmung der Arbeitsfähigkeit und Erwerbsfähigkeit, keine Selbsteingliederung möglich, Behandlungserfolg nicht überwiegend wahrscheinlich, daher keine Rentenbefristung

IV.2024.0070412 dic 2025DE

Der Beschwerdeführer, welcher seine Beschwerden nicht authentisch präsentierte, hat durch sein Verhalten eine Beurteilung seines Gesundheitszustands, ein Stellen einer validen psychiatrischen Diagnose und eine Beurteilung der verbleibenden Arbeitsfähigkeit nach Ausscheidung der Auswirkungen der Aggravation verunmöglicht, weshalb er die Folgen der Beweislosigkeit bezüglich des Vorliegens eines relevanten Gesundheitsschadens zu tragen hat, Abweisung.

IV.2024.0038912 dic 2025DE

Nichteintreten auf Einsprache bestätigt. Fehlende Unterschrift. Keine Verbesserung innert Nachfrist. Sprach- und Rechtsunkenntnis kein Grund für Fristwiederherstellung.

AL.2025.0004912 dic 2025DE

Rückforderung von Einmalzulagen (Gemeindezuschüsse); Abweisung und Überweisung an das örtlich zuständige Versicherungsgericht zur Behandlung des Anspruchs bzw. Rückforderung bundesrechtlicher Ergänzungsleistungen.

ZL.2024.0011111 dic 2025DE

Kurzurteil, übereinstimmende Parteianträge, Renteneinstellung war nicht gerechtfertigt; Gutheissung.

IV.2025.0033911 dic 2025DE

Neuanmeldung, Würdigung Gutachten, Einkommensvergleich, Abweisung.

IV.2024.0055511 dic 2025DE

Rentenaufhebung gestützt auf polydisziplinäres Medas-Gutachten, zwei Polizeirapporte sowie Observationsergebnisse rechtens; zufolge Meldepflichtverletzung durfte diese rückwirkend vorgenommen werden; vor der Rentenaufhebung musste die IV-Stelle selbst bei Annahme eines langjährigen Rentenbezugs keine beruflichen Eingliederungsmassnahmen prüfen, da keine subjektive Eingliederungsfähigkeit bestand - hängig

IV.2024.0028911 dic 2025DE

Der Erlass der Rückforderung der Corona-Erwerbsausfallentschädigung wurde zu Recht verweigert. Der Bezug des eigenen Lohns war bekannt und es konnte nicht in guten Treuen davon ausgegangen werden, dass für dieselbe Zeit auch noch Anspruch auf eine Entschädigung für einen (nicht gegebenen) Lohnausfall besteht. - hängig

EE.2025.0000211 dic 2025DE

Selbst wenn der Beschwerdeführer, wie geltend gemacht, im Steuerverfahren ein zu hohes Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit deklariert hätte, liegt kein klar ausgewiesener vom Sozialversicherungsgericht ohne Weiteres korrigierbarer Irrtum vor, da diesfalls unter anderem auch geprüft werden müssten, ob die im Steuerverfahren geltend gemachten Unkosten bei einem tieferen Einkommen noch angemessen sind.

AB.2024.0006711 dic 2025DE

Beschwerdeführerin war nicht dauernd voll erwerbstätig; Durchführung einer Vergleichsrechnung; Sie hat Beiträge als Nichterwerbstätige zu entrichten, wobei bereits geleistete Lohnbeiträge anzurechnen sind. Der nichterwerbstätige Ehemann hat ebenfalls als Nichterwerbstätiger Beiträge zu leisten, unabhängig davon, ob die Ehegattin auf ihrem Erwerb den doppelten Mindestbeitrag bezahlte.

AB.2024.0006811 dic 2025DE