Zurich Social Insurance Court

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2000–2026
Mar 13, 2000–Jun 17, 2026
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Sep 19, 2026

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Schriftliche Zustimmungserklärung der Erwachsenenschutzbehörde zur Prozessführung bzw. Vollmacht des Beschwerdeführers wurde durch Beiständin nicht innert Frist eingereicht; Nichteintreten.

IV.2025.00725Dec 9, 2025DE

Es kann auf Aktenbeurteilung des RAD abgestellt werden. Kein über den Pauschalabzug hinausgehender Abzug vom Tabellenlohn.

IV.2024.00554Dec 9, 2025DE

Erlass der Rückforderung der Corona-Erwerbsausfallentschädigung wurde zu Recht verneint. Guter Glaube nicht gegeben, wenn Arbeitnehmer in arbeitgeberähnlicher Position Lohn und gleichzeitig Entschädigung für (nicht gegebenen) Lohnausfall bezieht.

EE.2025.00003Dec 9, 2025DE

Anspruchsberechtigung: Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit; angesichts der erworbenen ECTS kein Vollzeitstudium während mehr als 12 Monaten; Abweisung.

AL.2025.00221Dec 9, 2025DE

Anrechnung von hypothetischen AL-Taggeldern der nicht invaliden Ehefrau für die Zeit von September 2021 bis Januar 2022 korrekt; Abweisung.

ZL.2024.00100Dec 8, 2025DE

Da die im Grundsatz nicht bestrittene Versicherungspflicht zu bejahen ist, fällt eine rückwirkende Befreiung für die Zeit vom Beginn der Versicherungspflicht bis zum Erlass des angefochtenen Entscheides ausser Betracht. Abweisung der Beschwerde sowie Nichteintreten, da der beantragte Verzicht auf eine rückwirkende Prämienforderung nicht Anfechtungsgegenstand ist.

KV.2025.00109Dec 8, 2025DE

Die Einforderung der ausstehenden Prämien für die obligatorische Grundversicherung durch die Versicherung erfolgte rechtskonform und die vom Beschwerdeführer dagegen vorgebrachten Argumente sind nicht begründet. Daher Abweisung der Beschwerde und Beseitigung des Rechtsvorschlages in der betreffenden Betreibung der Krankenkasse gegen den Versicherten. Zudem Kostenüberbindung wegen leichtsinniger resp. mutwilliger Prozessführung. - hängig

KV.2024.00071Dec 8, 2025DE

Die Beschwerdeführerin wurde beim RAV als stellensuchende Person abgemeldet, weil sie aufgrund einer Krankheit zu 100 % arbeitsunfähig war und sich das gekündigte Arbeitsverhältnis deswegen verlängert hatte. Wiederanmeldung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Beschwerdeführerin hätte während des Monats vor der Anspruchstellung Arbeitsbemühungen tätigen müssen, weil sich ihr Gesundheitszustand wieder gebessert hatte.

AL.2024.00169Dec 8, 2025DE

Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit, Fortführung Arbeitsverhältnis nicht unzumutbar, 30 Einstelltage.

AL.2024.00157Dec 8, 2025DE

Erlassgesuch: Die beschwerdeführenden Eheleute hätten bei genügender Sorgfalt erkennen müssen, dass die Durchführungsstelle die beiden Leibrenten des Beschwerdeführers von insgesamt Fr. 3'141.-- pro Jahr auf der Einnahmenseite nicht berücksichtigte; guter Glaube zu verneinen; Abweisung

ZL.2024.00101Dec 5, 2025DE