Sozialversicherungsgericht Zürich
- Documenti
- 34'454
- Periodo
- 2000–2026
- 13 mar 2000–17 giu 2026
- Lingue
- 1
- Copertura
- 99%
- 34'454 su 34'696
- Ultima esecuzione
- 19 set 2026
Attività
Documenti per anno
Lingue
Quota delle versioni disponibili
- tedesco100%
Altre fonti
Zurigo
- Obergericht Zürich28'420
- Consiglio di Stato del Cantone di Zurigo18'777
- Verwaltungsgericht Zürich11'934
- Handelsgericht Zürich4'685
- Kassationsgericht Zürich1'455
- Baurekursgericht Zürich1'151
- Legislazione Zurigo955
- Steuerrekursgericht Zürich885
- Zurich District Court628
- ch-zh:tax-guidance137
- Horgen District Court106
- Winterthur District Court85
Documenti
34'454 documenti
URB im Verwaltungsverfahren; sachliche Notwendigkeit ist ausnahmsweise gegeben.
IV.2025.007065 dic 2025DE
Stellungnahme Vertrauensarzt bzgl. Entlastungsbeweis bei UKS nicht beweiskräftig, Rückweisung für externes Gutachten
UV.2024.001554 dic 2025DE
Hinreichende Anleitung, Aufsicht und Kontrolle des nicht ausgebildeten Pflegepersonals ist nicht beleget. Pflegeperson steht nicht in einem Anstellungsverhältnis mit der Spitex-Organisation im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Keine Leistungspflicht des Versicherers für Spitex Grundpflege. Klageabweisung und Gutheissung der Widerklage. - hängig
SR.2022.000084 dic 2025DE
Neuanmeldung; keine Verschlechterung belegt; Abweisung
IV.2025.002404 dic 2025DE
Die IV-Stelle gewährte dem Beschwerdeführer Eingliederungsmassnahmen und stellte nach deren Abschluss fest, dass er ein rentenausschliessendes Einkommen erzielen könne. Neuanmeldung zum Rentenbezug. Der Anspruch auf eine Invalidenrente wurde zu Recht verneint, da gemäss der überzeugenden gutachterlichen Beurteilung zu keinem Zeitpunkt eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit in einer leidensangepassten Tätigkeit bestand. - hängig
IV.2024.006394 dic 2025DE
Corona-Erwerbsausfallentschädigung. Der Beschwerdeführer hat auch nach durchgeführtem Mahn- und Bedenkzeitverfahren seine Buchhaltungsunterlagen nicht vollständig eingereicht, weshalb die Beschwerdegegnerin auf die vorhandenen Akten abgestellt hat. Die geltend gemachte erhebliche Umsatzeinbusse und der Erwerbsausfall liessen sich nicht belegen. Die Beweislosigkeit wirkt sich zu Ungunsten des anspruchsstellenden Beschwerdeführers aus. - hängig
EE.2025.000014 dic 2025DE
Beschwerde nicht innert Frist nachgebessert (nur materielle Vorbringen zu den Einstelltagen bei Anfechtung eines Nichteintretensentscheid wegen nicht unterzeichneter Einsprache)
AL.2025.002684 dic 2025DE
Nichteintreten auf Erlassgesuch betreffend die Rückforderung der Differenz zwischen der provisorischen und der definitiven IPV 2022; guter Glaube rechtsprechungsgemäss von vornherein ausgeschlossen.
KV.2025.001193 dic 2025DE
Neuanmeldung; beweistaugliches Gutachten; kein Rentenanspruch; Abweisung UP/URP Gesuch
IV.2025.003403 dic 2025DE
Auf die versicherungsmedizinischen Aktenbeurteilungen der Suva kann nicht abgestellt werden, bei fehlenden Berichten der behandelnden Ärzte sowie ohne RAD-Stellungnahme erweist sich die Leistungsfähigkeit als ungenügend abgeklärt.
IV.2024.002503 dic 2025DE