Zurich Social Insurance Court
- Documents
- 34'454
- Date range
- 2000–2026
- Mar 13, 2000–Jun 17, 2026
- Languages
- 1
- Coverage
- 99%
- 34'454 of 34'696
- Last run
- Sep 18, 2026
Activity
Documents per year
Languages
Share of available renditions
- German100%
Other sources
Zurich
- Zurich High Court28'420
- Government Council of the Canton of Zurich18'777
- Zurich Administrative Court11'934
- Zurich Commercial Court4'685
- Zurich Court of Cassation1'455
- Zurich Building Appeals Court1'151
- Zurich Laws955
- Zurich Tax Appeals Court885
- Zurich District Court628
- ch-zh:tax-guidance137
- Horgen District Court106
- Winterthur District Court85
Documents
34'454 documents
Aufrechnung der AHV/IV/EO-Beiträge durch die Ausgleichskasse zum von der Steuerbehörde gemeldeten Nettoeinkommen ist rechtens.
AB.2025.00002Apr 28, 2026DE
Grundsätzlich beweiskräftiges bidisziplinäres Gutachten; überwiegend wahrscheinlich ist das statuierte Belastungsprofil jedoch nicht mit der angestammten, körperlich belastenden Tätigkeit vereinbar; ausgewiesene 100%ige AF in angepasster Tätigkeit führt zu keinem rentenbegründenden Invaliditätsgrad; angefochtene Verfügung im Ergebnis bestätigt.
IV.2025.00184Apr 28, 2026DE
Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung verwirkt: Formular nicht rechtzeitig eingereicht, kein entschuldbarer Grund; Abweisung.
AL.2025.00143Apr 23, 2026DE
Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit, 31 Einstellungstage angemessen
AL.2024.00206Apr 23, 2026DE
Anforderungen für Auferlegung einer Ordnungsbusse gemäss Wegleitung erfüllt. Busse von Fr. 500.-- nicht verhältnismässig, da Beschwerdegegnerin für getätigten und auch nicht näher erklärten Aufwand eine gewisse Mitverantwortung trifft; Reduktion auf Fr. 250.--.
AB.2025.00030Apr 23, 2026DE
Kündigung kollektiver Taggeldvertrag wegen Anzeigepflichtverletzung nach 6 VVG, absichtlicher Täuschung nach Art. 28 OR und betrügerischer Begründung Versicherungsanspruch nach Art. 40 VVG; Rechtschutzinteresse an (negativen) Feststellungsklagen bejaht; Gutheissung in dem Sinne, als festgestellt wird, dass keine gültige Vertragskündigung/-auflösung vorliegt und kein Rückforderungsanspruch der Beklagten besteht (Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit wurde nicht bestritten). Nichteintreten auf die nachträglich bezifferte Leistungsklage, da damit die Bezahlung der bereits entrichteten Krankentaggeldleistungen beantragt wurde. Widerklage nach Erstattung der Klageantwort erhoben, weshalb darauf nicht eingetreten wird. - hängig
KK.2024.00009Apr 22, 2026DE
Keine Neuanmeldung. Abklärungen zum gesundheitlichen Zustand ungenügend. Rückweisung zur Vornahme weiterer Abklärungen und neuem Entscheid.
IV.2025.00722Apr 22, 2026DE
Kein Rentenanspruch, gemischte Methode, Haushaltsabklärungsbericht
IV.2025.00041Apr 22, 2026DE
Keine AUF von mindestens 40 % im bisherigen Beruf; Wartejahr nicht erfüllt.
IV.2025.00125Apr 21, 2026DE
Die Vollstreckung rechtskräftig verfügter Rückforderungen von IV-Renten verwirkt mangels gesetzlicher Grundlagen analog Art. 16 Abs. 2 AHVG nach fünf Jahren; da Rückforderung vorliegend nicht mehr vollstreckbar, der Anspruch damit untergegangen, ist verfügter Ratenplan ersatzlos aufzuheben.
AB.2025.00025Apr 21, 2026DE