Zurich Social Insurance Court

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2000–2026
Mar 13, 2000–Jun 17, 2026
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Aufrechnung der AHV/IV/EO-Beiträge durch die Ausgleichskasse zum von der Steuerbehörde gemeldeten Nettoeinkommen ist rechtens.

AB.2025.00002Apr 28, 2026DE

Grundsätzlich beweiskräftiges bidisziplinäres Gutachten; überwiegend wahrscheinlich ist das statuierte Belastungsprofil jedoch nicht mit der angestammten, körperlich belastenden Tätigkeit vereinbar; ausgewiesene 100%ige AF in angepasster Tätigkeit führt zu keinem rentenbegründenden Invaliditätsgrad; angefochtene Verfügung im Ergebnis bestätigt.

IV.2025.00184Apr 28, 2026DE

Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung verwirkt: Formular nicht rechtzeitig eingereicht, kein entschuldbarer Grund; Abweisung.

AL.2025.00143Apr 23, 2026DE

Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit, 31 Einstellungstage angemessen

AL.2024.00206Apr 23, 2026DE

Anforderungen für Auferlegung einer Ordnungsbusse gemäss Wegleitung erfüllt. Busse von Fr. 500.-- nicht verhältnismässig, da Beschwerdegegnerin für getätigten und auch nicht näher erklärten Aufwand eine gewisse Mitverantwortung trifft; Reduktion auf Fr. 250.--.

AB.2025.00030Apr 23, 2026DE

Kündigung kollektiver Taggeldvertrag wegen Anzeigepflichtverletzung nach 6 VVG, absichtlicher Täuschung nach Art. 28 OR und betrügerischer Begründung Versicherungsanspruch nach Art. 40 VVG; Rechtschutzinteresse an (negativen) Feststellungsklagen bejaht; Gutheissung in dem Sinne, als festgestellt wird, dass keine gültige Vertragskündigung/-auflösung vorliegt und kein Rückforderungsanspruch der Beklagten besteht (Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit wurde nicht bestritten). Nichteintreten auf die nachträglich bezifferte Leistungsklage, da damit die Bezahlung der bereits entrichteten Krankentaggeldleistungen beantragt wurde. Widerklage nach Erstattung der Klageantwort erhoben, weshalb darauf nicht eingetreten wird. - hängig

KK.2024.00009Apr 22, 2026DE

Keine Neuanmeldung. Abklärungen zum gesundheitlichen Zustand ungenügend. Rückweisung zur Vornahme weiterer Abklärungen und neuem Entscheid.

IV.2025.00722Apr 22, 2026DE

Kein Rentenanspruch, gemischte Methode, Haushaltsabklärungsbericht

IV.2025.00041Apr 22, 2026DE

Keine AUF von mindestens 40 % im bisherigen Beruf; Wartejahr nicht erfüllt.

IV.2025.00125Apr 21, 2026DE

Die Vollstreckung rechtskräftig verfügter Rückforderungen von IV-Renten verwirkt mangels gesetzlicher Grundlagen analog Art. 16 Abs. 2 AHVG nach fünf Jahren; da Rückforderung vorliegend nicht mehr vollstreckbar, der Anspruch damit untergegangen, ist verfügter Ratenplan ersatzlos aufzuheben.

AB.2025.00025Apr 21, 2026DE