Sozialversicherungsgericht Zürich

Documenti
34'454
Periodo
2000–2026
13 mar 2000–17 giu 2026
Lingue
1
Copertura
99%
34'454 su 34'696
Ultima esecuzione
18 set 2026

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  • tedesco100%

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Angehörigenpflege; Rückweisung zur Bedarfsabklärung entsprechend Eventualantrag Bf und «Wiedererwägungsentscheid» Bekl. nach Androhung reformatio in peius; Anmerkungen zur strittigen Position «Hilfe beim Gehen»)

KV.2026.0000521 apr 2026DE

Gutheissung der Rechtsverweigerungsbeschwerde, da die Beschwerdegegnerin zu Unrecht betreffend die Anordnung einer Begutachtung keine (einheitliche) Zwischenverfügung erlassen und über das Sistierungsgesucht nicht befunden hat. - hängig

IV.2025.0080620 apr 2026DE

Colitis ulcerosa/Schubkrankheit. Auch bei Schubkrankheiten ist Veränderung der Erwerbsfähigkeit zu berücksichtigen, wenn sie mehr als drei Monate anhält. Verlauf wurde beurteilt anhand der zwei vorliegenden Gutachten und der Berichte der behandelnden Ärzte. Zusprache einer befristeten ganzen Rente (befristete Erhöhung der bereits bestehenden halben Rente). Teilweise Gutheissung und Rückweisung zur Abklärung des weiteren Verlaufs ab Dezember 2023. - hängig

IV.2024.0037820 apr 2026DE

Quantitativ ungenügende Arbeitsbemühungen

AL.2024.0020120 apr 2026DE

Vermögensverzicht, nicht belegte Grundstücktransaktionen im Ausland, keine Anhaltspunkte für Betrug. Abweisung

ZL.2025.0000120 apr 2026DE

Die Einsprache gegen die Zwangszuweisungsverfügung wurde verspätet erhoben, weshalb die Beschwerdegegnerin einen Nichteintretensentscheid erlassen hat. Sprachliche Verständigungsschwierigkeiten stellen keinen Fristwiederherstellungsgrund dar. Abweisung. - hängig

KV.2026.0001817 apr 2026DE

Bei Leistungseinstellung noch vorhandene Beschwerden sind unfallfremd. - BGE 8C_386/2026

UV.2024.0017615 apr 2026DE

Hilflosenentschädigung, Sachverhalt ungenügend abgeklärt, Rückweisung

IV.2024.0072013 apr 2026DE

Nichteintreten mangels Beschwerdeverbesserung innert Nachfrist. - BGE 9C_340/2026

KV.2025.0015513 apr 2026DE

Leistungspflicht für Hotelleriekosten bei intensiver ambulanter Rehabilitation nach vorgängiger Verneinung Spitalbedürftigkeit strittig; Nichteintreten auf Feststellungsbegehren betreffend Spitalbedürftigkeit; keine Austauschbefugnis; keine Schadenersatzpflicht gestützt auf Art. 78 Abs. 1 ATSG.

KV.2025.0003010 apr 2026DE