Sozialversicherungsgericht Zürich

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34'454
Perioda
2000–2026
13 mars 2000–17 zercl. 2026
Linguas
1
Cuvrida
99%
34'454 da 34'696
Ultima execuziun
18-09-2026

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Zürich

Tut las funtaunas: Zürich

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definitive IPV: Bestätigung Nichteintreten auf verspätete Einsprache, da kein Grund zur Fristwiederherstellung gegeben; Erlassgesuch noch bei SVA hängig bzw. ausserhalb Anfechtungsgegenstand

KV.2025.000381 avr. 2026DE

Rente; Valideneinkommen bei zwischenzeitlicher Wiederaufnahme einer 100%igen Tätigkeit in angepasster Tätigkeit (einfacher Koch statt Küchenchef infolge Stressintoleranz).

IV.2025.008541 avr. 2026DE

Nichteintreten auf Neuanmeldung nicht gerechtfertigt, da zumindest glaubhaft gemacht, dass sich aufgrund des seit 1.1.2024 vorzunehmenden Pauschalabzugs vom Tabellenlohn neu ein rentenbegründender Invaliditätsgrad ergibt (Abs. 2 der Übergangsbestimmung zur Änderung der IVV vom 18. Oktober 2023, Art. 26bis Abs. 3 IVV).

IV.2025.005821 avr. 2026DE

Erstanmeldung; Akten - Beurteilung beweiskräftig; 90%ige Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit; kein rentenbegründender Invaliditätsgrad.

IV.2025.005111 avr. 2026DE

Rückzug nach reformatio.

IV.2025.002321 avr. 2026DE

Integritätsentschädigung zu früh festgesetzt. Entsprechend Gutheissung.

UV.2025.0010131 mars 2026DE

Kausalität zwischen erlittener Schulterdistorsion und bildgebend festgestellten multiplen Sehnenrissen mit klaren Hinweisen auf ein degeneratives Geschehen verneint.

UV.2024.0021131 mars 2026DE

Zumindest geringe Zweifel an der vertrauensärztlichen Aktenbeurteilung; zudem divergierende Auffassungen zur Kausalität infolge unterschiedlicher Beurteilung der Bildgebung sowie der allenfalls vorliegenden degenerativen Vorbefunde.

UV.2024.0018531 mars 2026DE

Der beschwerdeführende Grenzgänger mit Wohnsitz in Frankreich untersteht dem schweizerischen Krankenversicherungsobligatorium, da nicht davon auszugehen ist, dass er sein Optionsrecht unverschuldet verspätet ausgeübt hat: Die zuständige Stelle in Frankreich hat ein Formular zwar verspätet unterzeichnet, er hätte aber innert Frist zumindest seinen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht einreichen können.

KV.2025.0003731 mars 2026DE

Geburtsgebrechen nach Ziff. 390 GgV-EDI bei Diagnose einer seltenen syndromalen Grunderkrankung (Timothy-Syndrom Typ 2) strittig und dabei insb., ob eine Rumpfataxie infolge einer angeborenen Zerebralparese vorliegt; geringe Zweifel an RAD-Aktenbeurteilung bejaht; Rückweisung zur Klärung durch externes Gutachten

IV.2025.0053331 mars 2026DE