Sozialversicherungsgericht Zürich

Documenti
34'454
Periodo
2000–2026
13 mar 2000–17 giu 2026
Lingue
1
Copertura
99%
34'454 su 34'696
Ultima esecuzione
18 set 2026

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Medizinische Massnahmen zur Behandlung von Geburtsgebrechen (hier Ziff. 404 u. 405 GgVEDI) nicht erfüllt: keine fachärztliche Diagnose, nicht alle erforderlichen Teilleistungsstörungen ausgewiesen; ebenso keine Übernahme von Psychotherapie gestützt auf Art. 12 IVG, da einjährige Karenzfrist nicht erfüllt ist.

IV.2025.0082430 apr 2026DE

Ungenügende Arbeitsbemühungen vor Eintritt der Arbeitslosigkeit bei befristetem Arbeitsverhältnis. Abweisung.

AL.2025.0009830 apr 2026DE

Kein Unfallereignis, auch keine unfallähnliche Körperschädigung erstellt

UV.2024.0018329 apr 2026DE

Erlass der Rückerstattung zu viel ausgerichteter Corona-Erwerbsausfallentschädigung. Die Erlassvoraussetzung der grossen Härte ist nicht gegeben, da die gesuchstellende GmbH im Zeitpunkt, als die Rückforderung in Rechtskraft erwachsen ist, weder überschuldet noch unmittelbar von der Überschuldung bedroht war. Zudem muss der gute Glaube der Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH beim Leistungsbezug verneint werden.

EE.2026.0000129 apr 2026DE

Eingliederungsmassnahmen beantragt. Infolge fehlenden Eingliederungswillens zu Recht keine durchgeführt. Kein Anspruch auf Invalidenrente mangels rentenbegründenden Invaliditätsgrads.

IV.2025.0064328 apr 2026DE

Taggeld; Höhe des Taggeldes bei UVG-Taggeldbezug unmittelbar vor der IV-Eingliederung (Bestandesschutz, Art. 24 Abs. 4 IVG) und unfallbedingtem Unterbruch der IV-Eingliederung.

IV.2025.0063828 apr 2026DE

Gestützt auf Gutachten angepasst voll arbeitsfähig. Rentenausschliessender Invaliditätsgrad.

IV.2025.0036828 apr 2026DE

Beweiskräftiges neuropsychologisch-psychiatrisches Gutachten weist insbesondere funktionelle Einschränkungen wegen eines Asperger-Syndroms aus; Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit bejaht; Einkommensvergleich führt zu einem früheren Rentenbeginn und einer angepassten Abstufung; insofern teilweise Gutheissung der Beschwerde.

IV.2025.0034428 apr 2026DE

Rentenanspruch einer gleichzeitig selbständig und unselbständig erwerbstätig gewesenen Versicherten, wobei sie im Rahmen der unselbständigen Erwerbstätigkeit nicht berufsvorsorgeversichert war. Tlw. Gutheissung nach Einholung Gerichtsgutachten.

BV.2023.0005428 apr 2026DE

Keine Anspruchsberechtigung, da weder im Monats- noch im Jahresvergleich eine Normalarbeitszeit eruierbar ist bei fortdauerndem Arbeitsverhältnis auf Abruf. Demnach kein anrechenbarer Verdienstausfall.

AL.2025.0032728 apr 2026DE