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Sozialversicherungsgericht Zürich

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Zeitraum
13. März 2000–19. März 2026
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Deutsch
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  1. Nachweis einer strukturellen und auf das Unfallereignis zurückzuführenden Nervenläsion nicht zweifellos erbracht. Auf versicherungsmedizinische Beurteilung kann abgestellt werden.UV.2024.0009120. Aug. 2025RechtsprechungDE
  2. Erlass Rückforderung: Guter Glaube in Bezug auf einen Teil der zu viel ausbezahlten Invalidenrente bejaht; Rückweisung zur Prüfung der grossen HärteIV.2024.0063720. Aug. 2025RechtsprechungDE
  3. Beginn des Rentenanspruchs; retrospektiver Verlauf der körperlich bedingten Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines polydisziplinären Gutachtens und von Berichten der BehandlerIV.2024.0055320. Aug. 2025RechtsprechungDE
  4. Neuanmeldung. Keine erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes ausgewiesen. Kein organisches Substrat für geklagte Schmerzen nachgewiesen; subjektive Schmerzangaben genügen für Begründung einer Arbeitsunfähigkeit nicht. - BGE 9C_599/2025IV.2024.0027020. Aug. 2025RechtsprechungDE
  5. Beweiskräftige versicherungsinterne Aktenbeurteilung; keine gegenteilige (fach)ärztliche Einschätzung aktenkundig; Status quo sine vel ante war überwiegend wahrscheinlich spätestens sechs bis acht Wochen nach dem Unfall erreicht. - BGE 8C_606/2025UV.2025.0000719. Aug. 2025RechtsprechungDE
  6. natürlicher Kausalzusammenhang zwischen Unfall (Sturz mit Snowboard auf Rücken mit Bruch LWK-1) und den als Rückfall geltend gemachten Beschwerden (Kopfschmerzen und Nacken-/HWS-Beschwerden) nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erstelltUV.2024.0020319. Aug. 2025RechtsprechungDE
  7. Beweiskräftige RAD-Aktenbeurteilung; 100%ige Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit unstrittig gegeben, wobei die bisherige Tätigkeit als Automatiker als adaptiert einzustufen ist; sowohl Anspruch auf Arbeitsvermittlung als auch auf eine Rente verneint.IV.2025.0025219. Aug. 2025RechtsprechungDE
  8. Gutachten beweiskräftig, rentenausschliessender Invaliditätsgrad, kein Anspruch auf berufliche Massnahmen nachdem Stellensuche aus invaliditätsfremden Gründen erschwert istIV.2025.0024819. Aug. 2025RechtsprechungDE
  9. Hilflosigkeit; Nichteintreten der IV-Stelle auf erneutes Leistungsgesuch bei anerkannter leichter Hilflosigkeit; Einordnung geltend gemachter Pflegeleistungen.IV.2025.0011719. Aug. 2025RechtsprechungDE
  10. reformatio in peius bei Rückweisung zur weiteren AbklärungIV.2024.0061019. Aug. 2025RechtsprechungDE
  11. Long-Covid-Syndrom; keine nachweisbaren neuropsychologischen Störungen bei prämorbid vermuteter hoher Intelligenz und Leistungsfähigkeit; fehlende medizinische Einschätzung der Arbeitsfähigkeit unter Beachtung der geklagten, wiederkehrenden «Crashs»; Tätigkeitsumschreibung fehlt bei sehr hohem, aber unregelmässigem Jahreslohn vor Covid-Infektion.IV.2024.0054219. Aug. 2025RechtsprechungDE
  12. Gestützt auf RAD-Beurteilung 70-80 % angepasst arbeitsfähig. Rentenausschliessender Invaliditätsgrad.IV.2024.0044819. Aug. 2025RechtsprechungDE
  13. zwei polydisziplinäre Gutachten; es kann auf das zweite Gutachten vollumfänglich abgestellt werden; erstes Gutachten äussert sich nicht abschliessend zur Arbeitsfähigkeit; EinkommensvergleichIV.2023.0066119. Aug. 2025RechtsprechungDE
  14. Gerichtsgutachten beweiskräftig, Zusprache ganze RenteIV.2022.0008219. Aug. 2025RechtsprechungDE
  15. Einstellung in der Anspruchsberechtigung wegen verspätet eingereichten Arbeitsbemühungen. Sanktionshöhe, wiederholte Einstellung.AL.2024.0019119. Aug. 2025RechtsprechungDE
  16. Die Beschwerdeführerin war zu prüfenden Zeitraum nicht dauernd voll erwerbstätig und die den Beiträge aus Erwerbstätigkeit sind kleiner als die Hälfte der Nichterwerbstätigenbeiträge. Sie hat Beiträge als Nichterwerbstätige zu entrichten. - hängigAB.2024.0003519. Aug. 2025RechtsprechungDE
  17. Vermögende Ehegatten, die von ihren Liegenschafts- und Wertschriftenerträgen leben. Bezüglich der ausgeübten Tätigkeiten verzeichnete der Ehemann in der zu prüfenden Vierjahresperiode und in den Jahren davor und danach Verluste, was die Steuerbelastung verringerte. Er ist als Nichterwerbstätiger zu qualifizieren. - hängigAB.2024.0003419. Aug. 2025RechtsprechungDE
  18. Rückerstattung von mangels einer Bewilligung zum Betrieb eines mikrobiologischen Laboratoriums zu Unrecht ausgerichteter Vergütungen für mikrobiologische Analysen; Gutheissung. Forderung nicht verwirkt. Vertrauensschutz greift nicht. - hängigSR.2019.0002318. Aug. 2025RechtsprechungDE
  19. Anpassungsstörung und mittelgradige depressive Episode fallen als dauerhaften bzw. invalidisierenden Gesundheitsschaden ausser Betracht.IV.2025.0009518. Aug. 2025RechtsprechungDE
  20. Rückweisung zur Stellung von Ergänzungsfragen an die MEDAS-Gutachter.IV.2024.0064018. Aug. 2025RechtsprechungDE
  21. Rückforderung aufgrund eines höheren Zwischenverdienstes; ausgerichteter Lohnbestandteil für 13. Monatslohn von Fr. 1'593.-- betrifft gemäss den vorliegenden Akten nicht die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses; bezüglich der Monate September bis Dezember 2020 war der Anteil 13. Monatslohn bereits im Stundenlohn enthalten. Rückweisung zur Neuberechnung der Rückforderung.AL.2024.0009018. Aug. 2025RechtsprechungDE
  22. Neuanmeldung. Vorübergehende Verschlechterung des Gesundheitszustands. Bei Ablauf des Wartejahrs wieder 80%ige Arbeitsfähigkeit. Kein Rentenanspruch. Abweisung.IV.2024.0025515. Aug. 2025RechtsprechungDE
  23. Kurz nach Rechtskraft einer im Eheschutzverfahren genehmigten Unterhaltsvereinbarung stimmte die Beschwerdeführerin deren Abänderung zu und verzichtete auf den vereinbarten Ehegattenunterhalt; Subsidiarität EL; Rechtsmissbrauchsverbot. Die Beschwerdegegnerin ging zu Recht von Einkommensverzicht aus. AbweisungZL.2024.0007814. Aug. 2025RechtsprechungDE
  24. Rückforderung unter dem Titel der prozessualen Revision nur für vom Gericht noch nicht beurteilte Zusatzleistungen; Gutachten über Sachwerte (Oldtimer) nicht schlüssig; Rückweisung zur Nachbesserung des vorhandenen Gutachtens oder Einholung eines neuen sowie Neubeurteilung des Anspruchs. - BGE 8C_549/2025ZL.2024.0007114. Aug. 2025RechtsprechungDE
  25. Art. 20 Abs. 2-4 ELG, in der ab 1. Januar 2021 geltenden Fassung, über die Verrechnung wird von Abs. 1 der Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 22. März 2019 (EL-Reform) nicht umfasst; über eine Verrechnung der Rückerstattungsforderung mit einer Nachzahlung an die versicherte Person kann erst dann verfügt werden, wenn über die Rückerstattung und einen eventuellen Erlassantrag rechtskräftig entschieden worden ist; teilweise Gutheissung.ZL.2024.0006614. Aug. 2025RechtsprechungDE
  26. Rückerstattung von Beihilfen und Gemeindezuschüssen aus dem Nachlass durch einen Erben noch nicht verjährt, «Lokomotiv-Verjährung» mit Anknüpfung am letztmaligen Bezug einer kantonalen Beihilfe oder eines Gemeindezuschusses, Rückweisung zur Bemessung der Rückerstattung aus dem Nachlass in masslicher Hinsicht. - BGE 8C_543/2025ZL.2024.0005514. Aug. 2025RechtsprechungDE
  27. Invalidenrente und Integritätsentschädigung bei funktionell Einhändigem; Einkommensvergleich: Zeitlich massgeblicher LSE-Tabellenlohn im Einspracheverfahren; unzulässige reformatio in peiusUV.2025.0003414. Aug. 2025RechtsprechungDE
  28. Sehnenriss beim Wasserball, Entscheid nach Rückweisung: kein Einigungsverfahren, Begründungspflicht; gemäss Gutachten ist das Ereignis nicht einmal Teilursache der Partialruptur der Supraspinatussehne; Abweisung.UV.2025.0001914. Aug. 2025RechtsprechungDE
  29. Rotatorenmanschettenruptur, versicherungsinterne Beurteilung überzeugend, Abweisung Beschwerde.UV.2024.0021714. Aug. 2025RechtsprechungDE
  30. Der medizinische Sachverhalt ist betreffend das Vorliegen einer Listendiagnose (Haupt- oder Nebenbefund) unklar. Rückweisung zu weiteren Abklärungen.UV.2024.0001814. Aug. 2025RechtsprechungDE
  31. Nach einem ersten Rückweisungsurteil vom 27. Januar 2021 wurde im zweiten Urteil vom 9. September 2022 festgestellt, dass der Beschwerdeführer die Opfereigenschaft erfülle, und die Sache zur genauen Festlegung der Höhe der Kostenvergütungen an die Opferhilfestelle zurückgewiesen. Eine Abklärung bei der SPO betreffend Vorliegen einer Straftat ist daher nicht zielführend. Der Beschwerdeführer hat zur Durchsetzung seiner Ansprüche im Haftpflichtverfahren im Sinne einer längerfristigen Hilfe Anspruch auf die Vergütung der Kosten eines Parteigutachtens im Betrag von maximal Fr. 3'000.--. Teilweise Gutheissung.OH.2024.0000214. Aug. 2025RechtsprechungDE
  32. Sachverhalt betreffend Befreiung vom Versicherungsobligatorium nach Art. 2 Abs. 4 KVV wurde nur ungenügend abgeklärt und der Entscheid entbehrt einer nachvollziehbaren Begründung. Rückweisung. - BGE 9C_573/2025KV.2025.0006114. Aug. 2025RechtsprechungDE
  33. Grenzgänger aus Österreich hat sein Optionsrecht betreffend die Befreiung vom Versicherungsobligatorium in der Schweiz nicht rechtzeitig und auch nicht unverschuldet verspätet ausgeübt. Entsprechend untersteht er dem schweizerischen Versicherungsobligatorium. Abweisung.KV.2025.0002314. Aug. 2025RechtsprechungDE
  34. Nichteintreten auf Neuanmeldung, keine wesentliche Verschlechterung der gesundheitlichen Situation glaubhaft gemacht, Abweisung.IV.2025.0028214. Aug. 2025RechtsprechungDE
  35. Neuanmeldung, Gutachten beweiskräftig, psychisches Leiden nach Prüfung der Standardindikatoren nicht invalidisierend, weiterhin kein Rentenanspruch; Abweisung.IV.2024.0057314. Aug. 2025RechtsprechungDE
  36. Mitwirkungspflicht bei Begutachtung nicht verletzt, Leistungsverweigerung deshalb nicht statthaft. Rückweisung für weitere Abklärungen.IV.2024.0047114. Aug. 2025RechtsprechungDE
  37. Nichteintretensentscheid der Beschwerdegegnerin erweist sich als rechtens, die Beschwerdeführerin vermochte keine relevante Veränderung ihres Gesundheitszustandes seit der letzten Anspruchsprüfung glaubhaft zu machen. Abweisung.IV.2024.0037914. Aug. 2025RechtsprechungDE
  38. Auf das bidisziplinäre neuropsychologische/psychiatrische Gutachten kann abgestellt werden. Keine Verschlechterung des Gesundheitszustandes zwischen dem Gutachten und der erst drei Jahre danach erlassenen Verfügung ausgewiesen. EinkommensvergleichIV.2024.0035714. Aug. 2025RechtsprechungDE
  39. Auf das von der IV-Stelle eingeholte Gutachten kann abgestellt werden. Beschwerdeführer ist in einer angepassten Tätigkeit zu 100 % arbeitsfähig. Damit resultiert kein Rentenanspruch. Abweisung.IV.2024.0032314. Aug. 2025RechtsprechungDE
  40. Stellungnahmen des RAD zur Arbeitsfähigkeit in angestammter und angepasster Tätigkeit beweistauglich, auch in angestammter Tätigkeit 50 % AUF, mittels Prozentvergleich ermittelter IV-Grad rechtens; Abweisung der Beschwerde.IV.2024.0029314. Aug. 2025RechtsprechungDE
  41. Neuanmeldung, Verneinung eines Leistungsanspruchs mangels erheblicher Veränderungen des Gesundheitszustandes und der erwerblichen Verhältnisse; Abweisung.IV.2024.0023414. Aug. 2025RechtsprechungDE
  42. Gestützt auf das beweiskräftige polydisziplinäre Gutachten ist dem Beschwerdeführer eine angepasste Tätigkeit spätestens seit Januar 2022 zu 80 % zumutbar, Eröffnung Wartejahr bereits im Januar 2019, kein Wechsel ins neue stufenlose Rentensystem, Leidensabzug, rückwirkende Zusprache einer abgestuften Invalidenrente bei einem über 55 Jahre alten Beschwerdeführer, ohne dass Eingliederungsmassnahmengeprüft wurden; Gutheissung und Rückweisung zur Prüfung von Eingliederungsmassnahmen.IV.2024.0005114. Aug. 2025RechtsprechungDE
  43. Lohnbeiträge, Beitragsstatut eines Taxifahrers (i.c. unselbständigerwerbend). Ein Teil der nachgeforderten Lohnbeiträge ist verwirkt. - hängigAB.2023.0007414. Aug. 2025RechtsprechungDE
  44. Vorliegend sind die Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung und die Kosten einer berufsbedingten Unterkunft am Arbeitsort nicht als ausgewiesene Gewinnungskosten zu berücksichtigen, weil deren mit Belegen ausgewiesener Umfang die Beträge gemäss Art. 11 Abs. 2 AHVV unterschreiten; diese Kosten sind als Lebenshaltungskosten von der Beschwerdeführerin zu tragen; Abweisung.ZL.2024.0007713. Aug. 2025RechtsprechungDE
  45. Neuanmeldung; rudimentäre RAD-Aktenbeurteilung insb. mangels lückenloser Befundlage nicht beweiskräftig; Rückweisung zu weiteren medizinischen Abklärungen.IV.2024.0034413. Aug. 2025RechtsprechungDE
  46. Abgestufte Rente bei kontinuierlicher Verschlechterung des Gesundheitszustands aufgrund Tumorerkrankung und Niereninsuffizienz.IV.2024.0016113. Aug. 2025RechtsprechungDE
  47. Einsprache erging innert Frist, Beschwerdegegnerin ist zu Unrecht nicht darauf eingetretenAB.2025.0004013. Aug. 2025RechtsprechungDE
  48. Neuanmeldung; beweiskräftiges Gutachten; massgebliche Veränderung bejaht; Verwertbarkeit Restarbeitsfähigkeit 50 % bejaht; Einkommensvergleich: LSE 2022 statt LSE 2020 anwendbar; mind. Kompetenzniveau 2 verneint, Kompetenzniveau 1 anwendbar; leidensbedingter Abzug von 25 % verneint; Rentenbeginn von IV-Stelle korrekt festgelegtIV.2025.0003712. Aug. 2025RechtsprechungDE
  49. Verfrühter Entscheid über ein Erlassgesuch (zugrundeliegende Rückforderung ist noch nicht rechtskräftig).AB.2025.0005812. Aug. 2025RechtsprechungDE
  50. Einstellung in der Anspruchsberechtigung aufgrund selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit rechtens; die Beschwerdeführerin hat dem Arbeitgeber durch ihr Verhalten Anlass zur Kündigung gegeben.AL.2024.001758. Aug. 2025RechtsprechungDE