Weggenossenschaft Herrenrüti
Société coopérative · Engelberg
Registre du commerce
- CH-ID
- CH14050009375
- Forme juridique
- Société coopérative
- Siège
- Engelberg
- Adresse
- Benediktinerkloster 1, 6390 Engelberg, 6390 Engelberg
- Canton
- Obwald
- Statut
- Actif
- Inscrite le
- 15 févr. 1993
- Statuts
- 7 mai 1992, 13 avr. 2002, 7 mars 2020
But
Die Genossenschaft bezweckt, den auf dem Eigentum des Benediktinerklosters Engelberg bestehenden Fahrweg mit Parkplätzen (Herrenrütiweg) auf der Wegstrecke Herrenrütiboden bis zur Kantonsgrenze beim Alpenrösli als erstes Teilstück, und als zweites Teilstück auf dem Gebiet der Korporation Uri vom Restaurant Alpenrösli bis zum Restaurant Stäfeli zu betreiben, zu verwalten, zu unterhalten und zu erneuern. Die Genossenschaft kann alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck im Zusammenhang stehen. Sie kann Grundeigentum erwerben, verwalten, belasten und veräussern.
Extrait officiel du registre du commerce · Inscription sur Zefix
Source: registre du commerce suisse (Zefix, FOSC) et office cantonal du registre du commerce. · vérifié le 25 sept. 2026
Organes et signataires
5
Mitglied · ohne Zeichnungsberechtigung · von Flüelen, Engelberg
Mitglied · ohne Zeichnungsberechtigung · von Attinghausen, Attinghausen
Mitglied · ohne Zeichnungsberechtigung · von Engelberg, Engelberg
Präsident · Einzelunterschrift · von Basel, Engelberg
Mitglied der Verwaltung · ohne Zeichnungsberechtigung · von Bürglen (UR), Altdorf (UR)
Anciens organes (9)
Mitglied · ohne Zeichnungsberechtigung · von Engelberg, Wollerau
Mitglied · ohne Zeichnungsberechtigung · von Attinghausen, Attinghausen
Mitglied · ohne Zeichnungsberechtigung · von Sarnen, Engelberg
Mitglied · ohne Zeichnungsberechtigung · von Attinghausen, Altdorf
Mitglied · ohne Zeichnungsberechtigung · von Engelberg, Engelberg
Mitglied · Einzelunterschrift · von Engelberg, Engelberg
Präsident · Einzelunterschrift · von Zürich, Engelberg
Mitglied · ohne Zeichnungsberechtigung · von Attinghausen, Attinghausen
Mitglied · ohne Zeichnungsberechtigung · von Unterschächen, Erstfeld
Publications FOSC
2 publications
21 avr. 2020 · Modification · Obwald
- Nouvelles personnes
- Karl Marty · Mitglied der Verwaltung · ohne Zeichnungsberechtigung
- Personnes sortantes
- Mathias Schuler · Mitglied · ohne Zeichnungsberechtigung
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Schuler, Mathias, von Unterschächen, in Erstfeld, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Marty, Karl, von Bürglen (UR), in Altdorf (UR), Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung.
1 avr. 2020 · Modification · Obwald
- But
- Die Genossenschaft bezweckt, den auf dem Eigentum des Benediktinerklosters Engelberg bestehenden Fahrweg mit Parkplätzen (Herrenrütiweg) auf der Wegstrecke Herrenrütiboden bis zur Kantonsgrenze beim Alpenrösli als erstes Teilstück, und als zweites Teilstück auf dem Gebiet der Korporation Uri vom Restaurant Alpenrösli bis zum Restaurant Stäfeli zu betreiben, zu verwalten, zu unterhalten und zu erneuern. Die Genossenschaft kann alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck im Zusammenhang stehen. Sie kann Grundeigentum erwerben, verwalten, belasten und veräussern.
Statutenänderung: 07.03.2020. Zweck neu: Die Genossenschaft bezweckt, den auf dem Eigentum des Benediktinerklosters Engelberg bestehenden Fahrweg mit Parkplätzen (Herrenrütiweg) auf der Wegstrecke Herrenrütiboden bis zur Kantonsgrenze beim Alpenrösli als erstes Teilstück, und als zweites Teilstück auf dem Gebiet der Korporation Uri vom Restaurant Alpenrösli bis zum Restaurant Stäfeli zu betreiben, zu verwalten, zu unterhalten und zu erneuern. Die Genossenschaft kann alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck im Zusammenhang stehen. Sie kann Grundeigentum erwerben, verwalten, belasten und veräussern. Haftung/Nachschusspflicht neu: [gestrichen: Jeder Genossenschafter leistet einen Eintrittsbeitrag und entrichtet jährlich einen Beitrag. Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet ausschliesslich das Genossenschaftsvermögen. Die persönliche Haftung der Genossenschafter ist ausgeschlossen.]. Die Mitglieder der Genossenschaft sind verpflichtet: a. die Beschlüsse der Generalversammlung und der Verwaltung zu befolgen; b. die von der Generalversammlung beschlossenen Beiträge zu bezahlen; c. die von der Generalversammlung beschlossene Eigenarbeit zu leisten; d. mindestens für vier Jahre ein Amt in der Genossenschaft anzunehmen. Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet ausschliesslich das Genossenschaftsvermögen. Die persönliche Haftung der Genossenschafter ist ausgeschlossen. Mitteilungen neu: Die Mitteilungen der Genossenschaft an die Genossenschafter erfolgen schriftlich. [gestrichen: Vorstand: 5 Mitglieder]. Nicht publikationspflichtige weitere Statutenänderungen.