Otto Hediger, Familienstiftung
Fondation · Reinach (AG)
Registre du commerce
- CH-ID
- CH40074531017
- Forme juridique
- Fondation
- Siège
- Reinach (AG)
- Adresse
- c/o Gemeindekanzlei, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach AG, 5734 Reinach AG
- Canton
- Argovie
- Statut
- Actif
- Inscrite le
- 19 juin 2023
But
Die Stiftung bezweckt: a) Die Unterstützung meiner Kinder und deren Nachkommen im Falle der Bedürftigkeit. b) Solange keine bedürftigen Nachkommen vorhanden sind, oder die Zinserträgnisse für Stiftungszwecke im Sinne von lit. a) nicht aufgebraucht werden, dürfen die Zinserträgnisse auch als Beiträge für die Ausbildung, Besuch von Schulen, Erlernung von Berufen und zur Wiederherstellung angegriffener Gesundheit von Kindern der zur Stiftung berufenen Familienangehörigen - ohne Rücksicht auf die Bedürftigkeit der Eltern - ausgerichtet werden. c) Sofern das Stiftungsvermögen mindestens das heute zugewendete Grundkapital aufweist, dürfen an Töchter, die sich verehelichen, als einmaliger Beitrag an deren Aussteuer maximal Fr. 1'000.- (eintausend) ausgerichtet werden.
Extrait officiel du registre du commerce · Inscription sur Zefix
Source: registre du commerce suisse (Zefix, FOSC) et office cantonal du registre du commerce. · vérifié le 23 sept. 2026
Organes et signataires
1
Verwalter · Einzelunterschrift · von Rickenbach (LU), Gränichen
Publications FOSC
1 publication
22 juin 2023 · Nouvelle inscription · Argovie
- Nouvelles personnes
- Luca Zanatta · Verwalter · Einzelunterschrift
Otto Hediger, Familienstiftung, in Reinach (AG), CHE-210.817.618, c/o Gemeindekanzlei, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach AG, Stiftung (Neueintragung). Urkundendatum: 29.07.1941. Zweck: Die Stiftung bezweckt: a) Die Unterstützung meiner Kinder und deren Nachkommen im Falle der Bedürftigkeit. b) Solange keine bedürftigen Nachkommen vorhanden sind, oder die Zinserträgnisse für Stiftungszwecke im Sinne von lit. a) nicht aufgebraucht werden, dürfen die Zinserträgnisse auch als Beiträge für die Ausbildung, Besuch von Schulen, Erlernung von Berufen und zur Wiederherstellung angegriffener Gesundheit von Kindern der zur Stiftung berufenen Familienangehörigen - ohne Rücksicht auf die Bedürftigkeit der Eltern - ausgerichtet werden. c) Sofern das Stiftungsvermögen mindestens das heute zugewendete Grundkapital aufweist, dürfen an Töchter, die sich verehelichen, als einmaliger Beitrag an deren Aussteuer maximal Fr. 1'000.- (eintausend) ausgerichtet werden. Die Stiftung ist eine Familienstiftung, die nicht der staatlichen Aufsicht unterstellt ist und keine Revisionsstelle bezeichnen muss. Errichtung der Familienstiftung durch letztwillige Verfügung vom 29.07.1941 des Otto Hediger, in Reinach (AG). Eingetragene Personen: Zanatta, Luca, von Rickenbach (LU), in Gränichen, Verwalter, mit Einzelunterschrift.