Bau- und Nutzungsordnung
Beinwil am See
Documento
- Numero
- 4131
- Comune
- Beinwil am See
- Cantone
- Argovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Adottato
- 12 mag 2021
- In vigore dal
- 9 nov 2022
Carta
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File
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Testo
Ui.-, u Asroa'f
Gemeinde Beinwil am See Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland
Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung (BNO) gemäss § 15 Baugesetz
Behandlung der Rückweisungsanträge der Gemeindeversammlung vom 09. Dezember 2019
Die Änderungen gegenüber der am 09. Dezember 2019 beschlossenen Vorlage sind rot dargestellt.
Vorprüfungsbericht vom
15. April 2021
Öffentliche Auflage vom
14. Juni 2021 bis 13. Juli 2021
Mitwirkungsbericht vom
27. September 2021
Beschlossen von der Gemeindeversammlung am Gemeindeanwann:
Peter Lenzin
Genehmigung:
12. November 2021
Gemeindeschreiber:
^^efaifi/Jetzer
Genehmigung durch den Regierungsrat mit RRB Nr.’ld22-ooA'òìH
vom:
Irn Auftrag der Staatokanzlei: Aarau, den
Abteilung Raumentwicklung BVU Marti Partner Architekten und Planer AG, Zürich und Lenzburg
Gemeinde Beinwil am See / Gesamtrevision Nutzungspianung Siediung und Kulturland Teiländerung BNO
2
Art. 9 Gestaltungsplangebiet
„Seestrasse“
Für das Gestaltungsplangebiet „Seestrasse“ gelten die nach folgenden Zielvorgaben:
b) Die Ausnützungsziffer beträgt maximal 0.5. c) Die zonengemässen Höhen dürfen nicht überschritten wer den.
d) Sorgfältige Einpassung der Bauten in die landschaftlich sensible Hanglage. e) Gute Umgebungsgestaltung mit einem möglichst hohen Grünflächenanteil. Pro Gebäude ist mindestens ein Baum zu pflanzen. 2 Auf einen Gestaltungsplan kann verzichtet werden, wenn die Baueingabe auf einem Richtprojekt beruht, welches in einem qualifizierten Wettbewerbsverfahren mit mindestens drei aus gewiesenen Teams und unter Einbezug des Gemeinderates entwickelt wurde.
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Gemeinde Beinwil am See / Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Teiländerung BNO
Art. 11 Bauzonen
Bauzonen
Der Bauzonenplan scheidet folgende Bauzonen aus:
AZ
Fassa den höhei
Gesamt höhei
GebäudeIänge2
Grenzab Empfind Zonen lichkeits vor stand schriften stufe
Dorfzone 2 (D2)
0.6
8m
11 m
30 m
4m
III
Art. 12 Dorfzone 3 (D3)
0.8
10m
14 m
30 m
5m
III
Art. 12 Zentrumszone (Z)
Art. 13 Abs. 4
Art. 13 Abs. 4
Art. 13 Abs. 4
Art. 13 Abs. 4
III
Art. 13 Wohnzone 2a (W2a)
0.5
7.5 m
10 m
24 m
4m
II
Art. 14 Wohnzone 2b (W2b)
0.45
7.5 m
10m
24 m
4m
II
Art. 14 Wohnzone 3 (W3)
0.63
10.5 m
13m
30 m
5m
II
Art. 14 Wohn- und Gewer
bezone 2 (WG2)
0.5 + 0.0
7.5 m3
10 m3
24 m
4m
III
13 altri articoli
Art. 14 Wohn- und
Gewerbezone 3
0.63 +
10.5 m3
13 m®
30 m
5m
III
Art. 15 11 m^
11 m7
5m
III
Art. 16
Art. 17 Abs. 5
Art. 17 Abs. 5
4m
III
Art. 17 2m
II
Art. 17a am Zo
nenrand gemäss angren zender Zone
II
Art. 18 II
Art. 19 (WG3)
0.0
Gewerbezone (G)
Spezialzone Boots werft
Art. 17 Abs. 3f
Art. 17a Campingzone
Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ÖBA)
24 m
wird vom Gemeinderat festgelegt
Grünzone (GR)
1 Zuschlag Hanglage siehe § 11 Abs. 2
2 Für Terrassenhäuser gilt § 36 3 Mindestausnützung siehe § 35 4 Ausnützungszuschlag bei gewerblicher Nutzung 5 + 1.0 m bei betrieblich bedingter Mehrhöhe des Erdgeschosses, siehe § 15 Abs. 2 6 siehe § 15 Abs. 3 7 siehe § 16 Abs. 3
Gemeinde Beinwil am See / Gesamtrevision Nutzungspianung Siediung und Kulturiand Teiiänderung BNO
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Art. 17a Campingzone
Die Campingzone ist für Temporär- und Dauerstandplätze für Wohnwagen, Wohnmobile, Zelte und feste campingähnliche Unterkünfte sowie die betrieblich nötigen Bauten und Anlagen bestimmt. 2 Der Grundeigentümer stellt die Gemeinschaftsinfrastruktur jeglicher Art zur Verfügung. 3 Der Betrieb des Campingplatzes bedarf eines Betriebsreglementes, welches vom Grundeigentümer erlassen wird, dies nach Überprüfung der Bestandteile von öffentlichem Interesse durch den Gemeinderat. Im Betriebsreglement sind die Stand platzzuteilung, die Erschliessung, die Gemeinschaftsinfra struktur (Parkplätze, sanitäre Einrichtungen, Abfallsammel stelle, etc.) und die Benützungsregeln aufzuzeigen. Der Grundeigentümer ist dafür besorgt, dass ein Benützer-ZMieterverzeichnis laufend nachgeführt und dem Gemeinderat auf Verlangen hin zugestellt wird.
* Der Campingplatz ist am öffentlichen Wasser- und Abwas sernetz angeschlossen. Sämtliches anfallende Abwasser ist an die öffentliche Kanalisation anzuschliessen. ® Bezüglich der Baubewilligungspflicht gilt das übergeordnete Recht. Die Gesamthöhe der Bauten beträgt maximal 4.0 m. Die Campingzone ist mit maximal 1.80 m hohen Einfriedungen gegen die benachbarten Zonen abzugrenzen. Feste Einfrie dungen sind zu begrünen.
Art. 19 Grünzone
1 Die Grünzone dient der Siedlungsdurchgrünung, der Erho lung und zur Gliederung des Baugebietes. Der Unterhalt der Grünflächen kann abgestimmt auf die jeweilige Eignung in Form von naturnaher Vegetationsgestaltung und landwirt schaftlicher Produktion erfolgen. 2 Die Grünzone ist von allen Bauten freizuhalten. In der Grünzone sind Spazierwege, Erholungsanlagen sowie Klein bauten, die zur Pflege der Grünzone notwendig sind, zugelas sen. Vorbehalten bleiben die übergeordneten Gewässer schutzvorschriften, dort wo die Grünzonen mit Gewässerräu men überlagert sind.
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Gemeinde Beinwil am See / Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Teiländerung BNO
§-34
Übergangszone gemäss§ 170 BauG
^|n der Übergangszone gemäss § 170 BauG gelten bis zur Zuordnung-zu einer anderen Zone für-die Bewirtschaftung die Vorschriften der Landwirtschaftszone. ^Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III.
Änderung SubstanzschutzÄ/olumenschutz beim Gebäude Vers. Nr. 34 an der Rankstrasse 34 im Anhang II der BNO:
II
Verzeichnis der geschützten Gebäude und Kulturobjekte
Kommunale Schutzobjekte (Beschlussinhalt) (Inventarnummer gemäss Bauinventar der kantonalen Denkmalpflege 2017)
Gebäude mit Substanzschutz (vgl. § 32 Abs. 1 BNO) Inventar Nr.
Objekt
Strasse / Nr.
Vers. Nr.
Parz. Nr.
BES928
Bäuerlicher Vielzweckbau (Hochstudhaus), 18. Jh., frühes I&.-Jbrr 1893; Nur östlicher Hausteü
Rankstrasse 44
34
4324
Gebäude mit Volumenschutz {§ 32 Abs. 2 BNO) Inventar Nr.
Objekt
Strasse / Nr.
Vers. Nr.
Parz. Nr.
ehern. Bäuerlicher Vielzweckbau (Hochstudhaus)
Rankstrasse 44
34
1024
weiterhin gültige Artikel gemäss Gemeindeversammlung vom 09. Dezember 2021