Quartierplan Alpenrose, ob. Risi und Blatten
Piano d'utilizzazione · Schwellbrunn · Abrogato il 4 set 2024
Documento
- Tipo
- Piano d'utilizzazione
- Comune
- Schwellbrunn
- Cantone
- Appenzello Esterno
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- Regierungsrat
- Adottato
- 28 gen 1975
- In vigore dal
- 28 gen 1975
- Abrogato
- 4 set 2024
Carta
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File
CH73_03_GE_Quartierplan Alpenrose, ob. Risi und Blatten.pdfApri in una nuova scheda
Testo
Protokoll des Reglerungsrates von Appenzell A.Rh. 28. Januar I97J
r.
Gemeinde Schwellbrunn; Genehmigung d.es Quarti-erplans "Alpen-
rose, 0b. Risi und Blattenrl )
Unterm 15. Januar 1975 schreibt die Baudj-rektion:
"Mit Schreiben vom 24. September L974 ersucht der Gemeinderat Schwel-l-brunn um dj-e Genehmigung des Quartierplanes "Alpenrose,
0b. Risi und Blattenrr. Di-eser umfasst einen Teil- des Ferienhausgebietes rtRisirr . Gemäss Art. 45 Abs. 2 des Baureglementes der Gemeinde Schwel-lbrunn i-st eine Ueberbauung nur auf Grund eines Quartierplanes möglich. Gestützt auf Art. J7 BauR hat der Gemej-nderat deshalb den vorl-iegenden Quartierplan in Auftrag gegeben, ffu d.essen Erl-ass er auch zuständig ist (nrt. 37 Abs. 5 BauR). Die öffentl-iche Auflage erfolgte vom l-0. August bis 10. September I974. Einsprachen sind keine ei-ngeganrto n
Der Quartierplan wurde von der Bauverwaltung und vom Planungsamt geprüft. Massgebend" für die kantonale Beurteilung ist vor al-l-em Ärt. 110 des EG ZGB, welcher d"ie ZieLe, die bei der Aufstellung räurnlicher Planungen zv verfolgen sind, umschreibt. Beiun Quarti-erplan 'rAlpenrose, 0b. Risi und Blatten'r hraren ne-
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ben der Rechtmässigkeit folgende Punkte zu prifenz
Art. 110 d) aesthetisch befrled"igende Gestaltung e ) Erhaltung schöner Land"schaf tsblld"er f ) Erlelchterung und Sicherheit des Verkehrs. A. Aesthetisch befriedigende Gestal-tung Der Quartlerplan legt die Dachform und die Hauptfirstrichtung fest. Damit'ist auch die Stellung der Gebäud"e weitgehend gegeben. fm weltern werden die Dacheindeckungsmaterial-ien festgelegt, und die mögliche Farbgestaltung der Gebäude wi-rd eingeschränkt. Dadurch kann eine j_n den wesenttichen Elementen ej-nheitl-iche Ueberbaultng erreicht werden.
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B. Erhaltung schöner Landschaftsbilder Da das Gebiet Risi landschaftl-ich recht exponiert ist, wurde mit'den erwähnten Gestal-tungsvorschriftän versucht, eine weitgehend.e Anpassung an das land"schaftsbil-d zu erceichen.
C. Erleichterung und Sicherheit des Verkehrs Die einzelnen Grundstücke sind durch Stichstrassen und Fussr/ege erschlossen. Die Parkplätze werden an Sammelstandorten zusammengefasst.
Direkte Grundstückerschl-iessungen von der Staatsstrasse aus sind. nicht vorgesehen. D. Rech.tmässigkeit Die Umgrenzung des Plangebietes geht aus dem Pl.an nicht eindeutig hervor. Die Rechtswirkung des Planes beschränkt sich
auf d.ie farbig ausgemalten Gebiete.
Sämtl-iche innerhafb des Plangebietes eingezeichneten Elemente werden fijr das Grundeigentum rechtsveibind.tictr. Da sich die Payzellengrenzen im Laufe cler Realisierung ändern können, sind. diese von dem Quartierplan auszunehmen.
Zur Sicherung eines Fussweges wurden Baulinien gezogen, die einen Abstand von 4,50 m aufweisen. Da d,ie Baul-i-nie sämtliche reglementarisch und gesetzl'icbL vorgeschriebene Ab* stände bricht, wäre in ihrem Bereiche ein Gebäudeabstand von 4,50 m möglich, was zu nacltharrechtlichen Schwieriokeiten f ii-hrren könnte. Es ist deshalb ei-n Passus aulf zunehmen, wonach die V/eg-Baul-inie nicht von der Einhaltung der reglementarisch und gesetzl-idn vorgeschri-ebenen Gyenzund Gebäud.eabständ.e entbind.et. Auf Grund der Erwägungen und gestitzt auf Ä-rt. 124 Abs . 7 EG ZGB beantragen wir fhnen:
1 I
Der Quartierplan I'Alpenrose, 0b. Risi und Blatten" der Gemei-nde Schwellbrunn sei- zu genehmigen.
Die Genehmigung sei mit der Auflage zu verbinden, dass folgende Ergänzungen in die Sonderbauvorschriften aufgenommen
werden: a)
Die innerhalb d.es Plangebietes einge zeicLrneten Parzellengrenzen sind" nlcht verbind"lich.
b) Die ]rrleg-Baulinien entbinden nicht von der Einhaltung der reglementari-sch und gesetzl.J-ch vorgeschriebenen Grenz-
und Gebäud"eabstände
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)
3. Die Gemeinde sei- darauf aufmerksam zv machen, dass Baubewilligungen im Plangebiet nur erteilt werd.en dürfen, r/,ienn eine rechtskräf tige Einzonung vorliegt. Für die Ueberbauung bleiben im übrigen d,i-e Bestimmungen der Gewässerschutzgesetzgebung vorbehalten. rt
Beschl-uss: Zustimmung za d"en Anträgen der Baudlrektion.
Amtsblatt,
Auszug an
Landammannamt
Baudirektion
Kant. Pl-anungsamt (2 Expl. ) ; Beilage: 1 Plan mit Genehmigungsvermerk Kant. Sauverwattung (4 Expf.); Beilage: I Pl-an mit Genehmigungsvermerk Gerpeinderat Schwell-brunn (2 Expl. ); Beilage: .1 Pl-an mi-t Genehmigungsvermerk
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