Quartierplan Harschwendi Ost, Änderung 1990

Piano d'utilizzazione · Waldstatt

Documento

Tipo
Piano d'utilizzazione
Comune
Waldstatt
Cantone
Appenzello Esterno
Livello
Comune
Approvato da
Regierungsrat
Adottato
6 feb 1990
In vigore dal
6 feb 1990

Carta

Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Waldstatt con le zone edificabili.Apri la carta completa

File

CH73_07_GE_Quartierplan Harschwendi Ost, Änderung 1990.pdfApri in una nuova scheda

Testo

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PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES VON APPENZELL A.RH.

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6. Februar 1990 L.

Gemeinde Waldstatt: Aenderung am Zonenplan und am Quartier­ plan Harschwendi Ost; Genehmigung Dem Bericht der Baudirektion vorn 12. Januar 1990 ist zu ent­ nehmen: Mit Protokoll des Gemeinderates Waldstatt vorn 14. November 1989 unterbreitet dieser die Zonen- und Quartierplanänderung Harschwendi Ost dem Regierungsrat zur Genehmigung. Zur Er­ stellung eines Garagentraktes im Bereich der Erschliessüngs-::­ strasse wird ein Zonenabtausch (ca. 2 50 rn 2 ) vorgenommen. Die Zonenfläche wird gesamthaft nicht erweitert. Das neuer­ stellte Strassenprojekt macht gleichzeitig eine Verlegung der Baulinie und darnit eine Aenderung des Quartierplanes notwendig. Da es sich um geringfügige Aenderungen handelt, fand kein Vorprüfungsverfahren statt. Gestützt auf Art. 51 Abs. 3 RPG wurde auch auf das öffentliche Auflageverfahren verzichtet. Die direkt betroffenen Grundeigentümer sind mit der geplanten Aenderung einverstanden. Da sich die Aenderung innerhalb der Parzellen Waldburger befindet, werden dadurch auch keine angrenzenden Grundeigentümer materiell berührt. Das Verfahren ist ordnungsgernäss durchgeführt worden. Die Unterlagen sind rechtrnässig. Materiell ist den Aenderungen nichts beizufügen. Für die Plange.nehmigung ist eine Gebühr von Fr. 200.-- zu erheben. Die Baudirektion beantraat, gestützt auf Art. 6 Abs. 1, Art. 50 Abs. 3 und Art. 51 Abs. 3 sowie Art. 3 des Gesetzes über die Verwaltungsgebühren: 1. Die Zonenplanänderung Harschwendi Ost vorn 14. 1989 sei zu genehmigen.

November

2. Die Quartierplanänderung Harschwendi Ost vorn 14. November 1989 sei zu genehmigen. 3 . Für die Genehmigung sei eine Gebühr von Fr. entrichten.

2 O O.-- zu

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Beschluss:

Zustimmung zu den Anträgen der Baudirektion.

Amtsblatt (Ziffern 1 + 2).

Auszug an

Baudirektion Sekretariat Baudirektion (2 Expl.); Beilage: 1 Expl. mit Genehmigungsvermerk Kantonales Planungsamt (2 Expl.); Beilage: 1 Expl. mit Genehmigungsvermerk Gemeinderat Waldstatt; Beilage: 3 Expl. mit Genehmigungsvermerk Landesbuchhaltung

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versandt am

- 8. Feb. 1990