Genehmigung Überbauungsplan "Wohnpark Schönegg", Näfels

Piano d'utilizzazione speciale · Glarus Nord

Documento

Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
Glarus Nord
Cantone
Glarona
Livello
Comune
Approvato da
DBU
Adottato
20 nov 2015
In vigore dal
20 nov 2015

Carta

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File

SNP-1630-20151120-E-Wohnpark+Schoenegg.pdfApri in una nuova scheda

Testo

l<antonglarus ffi Bau und Umwelt

EINGANG 2 i, r{üï, ?ü15

Telefon 055 646 64 00 Fax 055 646 64 19 E-Mail: [email protected] www.gl.ch

Kirchstrasse 2 8750 Glarus

Einschreiben Gemeinde Glarus Nord

Gemeinderat/ Schufstra¡Æ 5867fieöerurnen

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Glarus, 20. November 2015

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Unsere Referenz:433-3

Verfügung

Genehmigung nach Art.28 des Raumentwicktungs- und Baugesetzes (RBG) Gemeinde: Vorhaben:

Glarus Nord Überbauungsplan,,Wohnpark Schönegg", Näfets

Das Departement Bau und Umwelt zieht in Envägung:

1. Sachverhalt 1.1 Die Gemeinde Glarus Nord hat mit Schreiben vom 19. August 2015 die Genehmigung des Überbauungsplans,,Wohnpark Schönegg", Näfels, gemäss Art. 28 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG) beantragt. 1.2

Der Überbauungsplan ,,wohnpark schönegg" þesteht aus forgenden Dokumenten:

- Uberbauungsplan,,Wohnpark Schönegg", Situationsplan 1 :500, 26.09.201 4 - Sonderbauvorschrifte n, 26.03.2A1 4 - Planu ngsbericht mit Richtprojekten, 26.09.201 4 - Umgebungsplan,,Wohnpark Schönegg", Situationsplan 1 :500, 26.Og.ZO1 4 - Hydrogeologisch-geotechnische Prognose, 17.05.2019 - Lärmschutznachweis, 1 4.05.2013 1.3

?gt gPgrlquungsplan wurde den kantonalen Amtsstellen zweim al zur Vorprüfung nach

Art. 24 RBG unterbreitet. Es liegen kantonale Vorprüfungsberichte mit Datum vom ZZ. September 2011 und vom 15. November 2013vor. 1.4

Der Überbauungsplan wurde im Amtsþlatt vom 1 1. Juli 2013 und in einer zweiten publikation im Amtsblatt vom 31. Juli 2013 publiziert und während 30 Tagen gemäss Art. 25 RBG öffentlich aufgelegt. Gegen den Überbauungsplan sind dreijehntinsprachen eingegangen.

1.5

Die Gemeindeversammlung Glarus Nord hat den Überbauungsplan am 19. Juni 201S beschlossen.

2.7 Gemäss Stellungnahme vom 28. August 2015 stellt die Abteilung Jagd und Fischerei folgenden Antrag: ,,Vor der Genehmigung des Überbauungsplans Schönegg srnd Massn ahmen zur Aufwertung des Mühlebachs zusammen mit der Abteilung Jagd und Fischereizu prüfen und festzulegen." lm Rahmen des Überbauungsplans werden keine konkreten Massnahmen zur Aufwertung des Mühlebachs festgelegt. Die Planung der Massnahmen zur Aufwertung des Mühlebachs muss im Rahmen der Baugesuche erfolgen,

2.8 Der Erlass eines Überbauungsplans mit erhöhter Ausnützung setzt voraus, dass ein

ortsbaulich und architektonisch besseres Ergebnis venrirklicht wird (Art. 23 Abs. 4 RBG) bzw. eine qualitativ hochstehende Bebauung mit einer architei<tonisch und städtebaulich guten Gestaltung erzielt wird (Art. I Abs. I Bauordnung Näfels), Aufgrund der Stellungnahme der Gestaltungskommission Glarus Nord werden die er!öhten gestalterischen Anforderungen beim vorliegenden Überbauungsplan erfüllt (vgl. Protokollauszug Gemeinderat Glarus Nord vom 22. Januar 2014).

2.9 lnsgesamt kann festgehalten werden, dass der Überbauungsplan ,,Wohnpark Schön-

egg" len geltenden raumplanungs- und umweltrechtlichen Bestimmungen des Bundes und des Kantons sowie dem kantonalen Richtplan2ea4 entspricht.

und verfügt sodann:

1. DerÜberbauungsplan,,WohnparkSchönegg,,, Näfels, wird genehmigt Rechtsm ittel belehru ng Gegen diese,Verfügung kann binilen 30 Tagen seit der Eröffnung der Verfügung beim Regierungsrat des Kantons Glarus, Rathaus, 8750 Glarus, schrifflÍcñ Beschweide ãrhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Rechtsbegehren, eine Begründung sowie die Beweisanträge zu enthalten und ist zu unterzeichneñ. Der angefochtene Entlcheid ist beizulegen odergenau zu bezeichnen.

Für das Departement

/¿,Jx¿ Landammann Beilagen: Uberbauungsplan ,,Wohnpark Schönegg,,, Näfels 1:500 (4-fach) Sonderbauvorschriften (4-fach) Stellungnahme glarnerSach vom 2g. August 2015 stellungnahme Abteilung Jagd und Fischerei vom 28. August 2015 stellungnahme Abteilung Tiefbau, wasserbau vom 2g. August 2015 Stellungnahme Abteilung Wald und Naturgefahren vom 111 September 201S Stellungnahme Abteilung Umweltschutz uñO Energie vom 15. September 201S Stellungnahme Abteilung Tiefbau, Kantonsstrasse vom 2g. September 201S

' -

versandt

am: 2 3, ll0v,

2015

Kopie an:

- Abteilung Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. unterzeichnetem überbauungsplan,,Wohnpark Schönegg" und Sonderbauvorschriften)

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