Überbauungsplan Fuchsgut, Netstal, Parz. Nr. 1125
Piano d'utilizzazione speciale · Glarus
Documento
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Comune
- Glarus
- Cantone
- Glarona
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- Gemeinde
- Adottato
- 30 ago 2000
- In vigore dal
- 24 ago 2000
Carta
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SNP-1632-20000824-E-Genehmigung+GR+FuchsgutNord.pdfApri in una nuova scheda
Testo
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GEMEINDERAT NETSTAL
Tel. 055 645 30 50 Fax 055 645 30 69
8754 Netstal, 30. August 2000
Einfache Gesellschaft „Erschliessung Fuchsgut Netstal“ Ennetbachstrasse 40
8754 NETSTAL
Überbauungsplan Fuchsqut, Netstal, Parz. Nr. 1125
Sehr geehrte Herren
In eingangs erwähnter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihre Eingabe vom 10. August 2000 und lassen Ihnen dazu folgende Beschlüsse des Gemeinderates vom 24. August 2000 zukommen:
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6 Genehmigung Überbauungsplan für die Parz. Nr. 1125
1. In bau- und formellrechtlicher Hinsicht wird der Überbauungsplan, gestützt auf Art. 8 Abs. 2 der Bauordnung der Gemeinde Netstal, mit den unter nachfolgend 2. und 3. ergänzenden Bestimmungen genehmigt.
2. In Abänderung des Überbauungsplanes wird bestimmt, dass für die Kehrichtabfuhr ein Kehrichtsammelplatz mit Container beim Verteilerkasten/ Hydranten auf öffentlichem Grund erstellt wird.
3. Die Genehmigung dieses Überbauunsplanes steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt einer rechtskräftigen Baubewilligung für die vorgesehene Erschliessungsstrasse, welche teilweise auf öffentlichem Grund verläuft.
ll. Privatrechtliche Vereinbarung zwischen der einfachen Gesellschaft „Erschliessung Fuchsgut“ und der Ortsgemeinde Netstal als Eigentümerin der Parzelle Nr. 1126
1. Derim Überbauungsplan eingezeichnete grüne Teil (wird Teil eines Grundstükkes der Überbauung und braune Teil (Strassenzufahrt), im Eigentum der Ortsgemeinde (Parz. Nr. 1126) stehend, soll wertgleich mit dem blauen Dreieck (Strassenzufahrt), welcher im Eigentum der Liegenschaft Stöckli (Parz.
Nr. 1125) steht, abgetauscht werden.
GEMEINDERAT NETSTAL
Tel. 055 645 30 50 Fax 055 645 30 69
Seite 2
8754 Netstal, 30. August 2000
Einfache Gesellschaft „Erschliessung Fuchsgut“ 8754 Netstal
(Überbauungsplan Fuchsqgut, Netstal, Parz. Nr. 1125)
2. Der somit neu im Eigentum der Liegenschaft Stöckli stehende braune Teil der Zufahrtsstrasse ist auch vollumfänglich durch die einfache Gesellschaft zu bauen bzw. zu finanzieren.
3. Bezüglich des Abwassers möchten wir von der einfachen Gesellschaft in der Form einer Dienstbarkeit ein Durchleitungsrecht, wobei die Gemeinde für die allfälligen Mehrkosten einer grösseren Kalibrierung aufkommen wird. Die gesamten übrigen Kosten der im Überbauungsplan eingezeichneten Entwässerungsleitung wäre vollumfänglich durch die einfache Gesellschaft „Erschliessung Fuchsgut“ zu übernehmen.
4. Die Stromzufuhr (rote Leitung) ab Verteilerkasten mit einer separaten Leitung geht vollumfänglich zu Lasten der einfachen Gesellschaft.
5. Die Kosten für die Zufahrtsstrasse, den Graben und die Wasserleitung (blaue ° Leitung) bis zur Grundstücksgrenze der einfachen Gesellschaft werden zwischen der Gemeinde und der einfachen Gesellschaft im Verhältnis der überbaubaren Fläche der beiden Parzellen Nr. 1125 und Nr. 1126 aufgeteilt; dies gilt ebenfalls für die zu installierende Strassenbeleuchtung.
6. Die Gemeinde wird ebenfalls dafür besorgt sein, dass ab der Lerchenstrasse eine neue Gasleitung eingezogen wird, wobei es Sache der einfachen Gesellschaft ist, diese Option bei ihrer Überbauung allenfalls ebenfalls zusätzlich zu nutzen.
Sodann machen wir Sie darauf aufmerksam, dass im Rahmen der von den kantonalen Amtsstellen im Zusammenhang mit den betroffenen Gemeinden eruierten möglichen Durchfahrtswege einer Erschliessungs- und Entlastungsstrasse des Glarner Mittellandes eine der z.Zt. ausgesuchten Bestvarianten u.a. vorsieht, das Fuchsgut zu untertunneln. Diese möglichen Varianten werden in nächster Zeit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, so dass auch in Bezug auf die vorgesehenen Überbauungen im Fuchsgut allfällige Beeinträchtigungen diskutiert werden können.
GEMEINDERAT NETSTAL
Tel. 055 645 30 50 Fax 055 645 30 69
Seite 3
8754 Netstal, 30. August 2000
Einfache Gesellschaft „Erschliessung Fuchsgut“ 8754 Netstal
(Überbauungsplan Fuchsgut, Netstal, Parz. Nr. 1125)
Die von uns unter Ziff. || gemachten Ausführungen betr. die Kosten der Erschliessung des Fuchsgutes müssten zwischen den beiden Parteien in Form einer schriftlichen Vereinbarung bzw. in der Form eines Dienstbarkeitsvertrages festgehalten werden.
Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und verbleiben in der Zwischenzeit
mit freundlichen Grüssen
NAMENS DES GEMEINDERATES eindepri 2
Der Ggm = eg
Kopie geht an:
Herrn Dr. M. Auer Gemeinderat
Bauamt Netstal
Basi legali
GS VII B/1/1 · RBG · Cantone
GS VII B/1/2 · Cantone
GS VII B/1/4 · Raumentwicklungs- und Baugesetzgebungsvollzugsverordnung, RBGVV · Cantone
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederazione