Überbauungsplan Riedernstrasse
Piano d'utilizzazione speciale · Glarus
Documento
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Comune
- Glarus
- Cantone
- Glarona
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- DBU
- Adottato
- 2 ott 2020
- In vigore dal
- 19 gen 2021
Carta
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File
SNP-1632-20210119-E-UeP+Riedernstrasse.pdfApri in una nuova scheda
Testo
· kanton glarus
Telefon 055 646 64 00 E-Mail: [email protected] www.gl.ch
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Bau und Umwelt Kirchstrasse 2 8750 Glarus
Einschreiben Gemeinde Glarus Gemeinderat Gemeindehausplatz 5 8750 Glarus
Glarus, 19. Januar 2021 / ps Unsere Referenz: 433-1
Verfügung Genehmigung nach Art. 28 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG)
Gemeinde:
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Glarus
Vorhaben:
Überbauungsplan Riedernstrasse
Das Departement Bau und Umwelt zieht in Erwägung: 1.
Sachverhalt
1.1
Die Gemeinde Glarus hat mit Schreiben vom 24. November 2020 die Genehmigung des Überbauungsplans Riedernstrasse gemäss Art. 28 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG) beantragt.
1.2
Für die Genehmigung wurden folgende Dokumente eingereicht: Überbauungsplan Riedernstrasse, Situationsplan 1 :500 Überbauungsplan Riedernstrasse, Sonderbauvorschriften Planungsbericht, 29. Oktober 2020 Gemeinderatsbeschluss vom 12. September 2019 Einspracheentscheide vom 6. Oktober 2020 Protokollauszug Gemeindeversammlung vom 2. Oktober 2020 Stellungnahme Gestaltungskommission vom 17. April 2018, rev. 28. Februar 2020 - Verwaltungsrechtlicher Vertrag betreffend Abgabe Planungsmehrwert vom 23. Dezember 2020.
1.3
Das Mitwirkungsverfahren nach Art. 7 RBG wurde vom 17. August bis 17. September 2018 durchgeführt. Gleichzeitig wurde die kantonale Vorprüfung nach Art. 24 RBG vorgenommen. Gestützt auf Art. 25 RBG wurde der Überbauungsplan vom 31. Mai bis 1. Juli 2019 öffentlich aufgelegt. Gegen den Überbauungsplan sind drei Einsprachen eingegangen. Eine Einsprache wurde zurückgezogen.
Der Gemeinderat Glarus hat den Überbauungsplan am 12. September 2019 erlassen. Gleichzeitig mit dem Erlass hat der Gemeinderat Glarus über die Einsprachen entschieden. Nachdem gegen den Erlass des Überbauungsplans das Referendum ergriffen wurde, hat die Gemeindeversammlung den Überbauungsplan am 2. Oktober 2020 angenommen. Anschliessend wurden die Einspracheentscheide mit Versanddatum vom 6. Oktober 2020 eröffnet. Gegen die Entscheide des Gemeinderats sind beim Departement Bau und Umwelt keine Beschwerden eingegangen.
2.
Erwägungen
2.1
Im Rahmen der Genehmigung von Baureglementen, Nutzungs- und Sondernutzungsplänen nach Art. 28 RBG prüft das Departement Bau und Umwelt die Einhaltung der kantonalen und übergeordneten Rechtsvorschriften sowie die Vereinbarkeit mit den übergeordneten Plänen (kantonaler Richtplan, Sachpläne des Bundes).
2.2
Die Unterlagen wurden den betroffenen zuständigen kantonalen Amtsstellen zur Prüfung unterbreitet. Es wurden folgende Stellungnahmen eingereicht: - Abt. Tiefbau (23. Dezember 2020) - Abt. Umweltschutz und Energie (18. Dezember 2020) - glarnerSach (2. Dezember 2020). Die Abt. Wald und Naturgefahren hat auf die Einreichung einer Stellungnahme verzichtet. Da die Stellungnahmen der kantonalen Amtsstellen für die nachfolgenden Planungsund Bewilligungsverfahren teilweise relevant sind, legen wir dieser Genehmigungsverfügung orientierungshalber die Kopien der Stellungnahmen bei.
2.3
Der Überbauungsplan Riedernstrasse weicht von der Regelbauweise ab. Dies ist unter Einhaltung der zonengemässen Nutzungsart zulässig, wenn durch den Überbauungsplan gesamthaft ein ortsbaulich und architektonisch besseres Ergebnis verwirklicht wird und dies im öffentlichen Interesse liegt (Art. 23 Abs. 4 RBG). Im Folgenden ist deshalb zu prüfen, ob diese Voraussetzungen beim vorliegenden Überbauungsplan erfüllt sind.
2.4
Mit der positiven Würdigung des Überbauungsplans durch die Gestaltungskommission der Gemeinde Glarus (revidierte Stellungnahme vom 28. Februar 2020) wird der Nachweis eines ortsbaulich besseren Ergebnisses in genügender Weise erbracht. Mit dem Überbauungsplan Riedernstrasse wird eine Mehrausnützung gewährt und eine städtebaulich und freiräumliche Gestaltung mit hoher Qualität sichergestellt. Dadurch wird die Siedlungsentwicklung unter Wahrung einer angemessenen Wohnqualität nach innen gelenkt, was der raumplanerischen Zielsetzung von Art. 1 Abs. 2 des Raumplanungsgesetzes (RPG) entspricht und somit im öffentlichen Interesse liegt.
2.5
Nach Art. 5 RPG regelt das kantonale Recht einen angemessenen Ausgleich für erhebliche Vor- und Nachteile, die durch Planungen nach dem RPG entstehen. Abgabepflichtig sind u.a. Sondernutzungsplanungen, mit welchen gegenüber der Regelbauweise eine Mehrnutzung zugelassen wird (Art. 33b Abs. 2 Bst. c. RBG).
2
Die Mehrwertabgabe ist im verwaltungsrechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde Glarus und der Grundeigentümerin vom 23. Dezember 2020 geregelt. Die Vertragsinhalte entsprechen den bundesrechtlichen und kantonalrechtlichen Anforderungen. 2.6
Insgesamt ist festzustellen, dass gemäss der Beurteilung der kantonalen Amtsstellen keine Widersprüche zum übergeordneten Recht sowie zu den übergeordneten Planungen von Bund und Kanton erkennbar sind. Für den Überbauungsplan Riedernstrasse kann somit die Genehmigung nach Art. 28 RBG erteilt werden.
2. 7
Der Überbauungsplan Riedernstrasse betrifft einen Geobasisdatensatz nach Bundesrecht, der Inhalt des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) bildet. Die katasterverantwortliche Stelle des Kantons (Abt. Raumentwicklung und Geoinformation) hat im Rahmen des Genehmigungsverfahrens den GeoLink für die erforderliche Geodatennachführung erstellt {https://oereblex.gl.ch/api/geolinks/304.html) und wird die massgebenden Rechtsvorschriften (sign. Situationsplan, Sonderbauvorschriften und Genehmigungsentscheid) für die Verknüpfung mit den Geodaten im Dokumentenverwaltungssystem OEREBlex integrieren. Die Gemeinde als für die Nutzungsplanung zuständige Stelle hat nach Inkrafttreten des Überbauungsplans Riedernstrasse die Geodaten (inklusive Geolink und in Kraft-Datum) nachzuführen und im Abnahmesystem vor der Publikation (Mitteilung der Fachstelle Geoinformation) zu prüfen. Mit der Abnahme erteilt die Gemeinde der Fachstelle Geoinformation die Freigabe für die Publikation der nachgeführten Geodaten im ÖREB-Kataster.
und verfügt sodann: 1.
Der Überbauungsplan Riedernstrasse bestehend aus dem Überbauungsplan Riedernstrasse, Situationsplan 1 :500 und den zugehörigen Sonderbauvorschriften wird genehmigt.
2.
Die nachgeführten Geodaten sind der Fachstelle Geoinformation nach Inkrafttreten des Überbauungsplans zuzustellen.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann binnen 30 Tagen seit der Eröffnung der Verfügung beim Verwaltungsgericht des Kantons Glarus, Spielhof 6, 8750 Glarus, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Rechtsbegehren, eine Begründung sowie die Beweisanträge zu enthalten und ist zu unterzeichnen.
Beilagen: Überbauungsplan Riedernstrasse, Situationsplan 1 :500 (4-fach) Überbauungsplan Riedernstrasse, Sonderbauvorschriften ( 4-fach) Stellungnahme Abt. Tiefbau vom 23. Dezember 2020 3
-
Stellungnahme Abt. Umweltschutz und Energie vom 18. Dezember 2020 Stellungnahme glarnerSach vom 2. Dezember 2020
versandt am:
1 9. JAN. 2021
Kopie an: - Abteilung Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. Genehmigungsunterlagen) - Abt. Tiefbau (per Mail) - Abt. Umweltschutz und Energie (per Mail) Fachstelle Geoinformation (per Mail) - glarnerSach (per Mail)
4
Basi legali
GS VII B/1/1 · RBG · Cantone
GS VII B/1/2 · Cantone
GS VII B/1/4 · Raumentwicklungs- und Baugesetzgebungsvollzugsverordnung, RBGVV · Cantone
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederazione