Teilrevision Wildruhezonen
Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base · Scuol
Documento
- Numero
- 22.774
- Tipo
- Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base
- Comune
- Scuol
- Cantone
- Grigioni
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- In vigore dal
- 11 ott 2022
Carta
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Testo
Die Regierung des Kantons Graubünden
La Regenza dal chantun Grischun
II Governo del Cantone dei Grigioni
Sitzung vom
lVIitgeteilt den
Protokoll Nr.
11. Oktober 2022
12. Oktober 2022
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774/2022
Gemeinde Scuol
OP-Teilrevision "Wildruhezonen"
Genehmìgung
A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Scuol beschlossen an der Urnenabstimmung
vom 13. Februar 2022 eine Teilrevision der Ortsplanung. Im Einzelnen wurden fol—
gende Planungsmittel verabschiedet:
-———
Zonenplan 1:10 000 Scuol, Wildruhezonen
————
Zonenplan 1:10 000 Ardez, Wildruhezonen
———
Genereller Erschliessungsplan 1:5000 Ardez, Fuss— und Wandenlveg
--
Ledscha davart las zonas da pos pella sulvaschina (Gesetz über die Wildruhezonen)
Neben diesen Planungsmitteln reichte die Gemeinde ScuOl die folgenden weiteren Unterlagen ein:
——
Planungs- und Mitwirkungsbericht (PIVlB) vom IVIärz 2022 gemäss Art. 47 der eid—
genössischen Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1)
———-
Gesetz über die Wildruhezonen (deutsche Fassung nur zur Information)
Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 13. Februar 2020 ei—
nen Vorprüfungsbericht.
Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindebeschlusses vom
13. Februar 2022 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graub ünden (KRG; BR 801.100) erfolgte am 7. April 2022. Es gingen keine Beschwerde n ein.
IVlit Schreiben vom 7. April 2022 ersuchte der Gemeindevorstand
Scuol um Geneh-
migung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 des KRG.
‚ Gegenstand der Revisionsvorlage
Mit der vorliegenden Teilrevision der Ortsplanung sollen die Bauge
setzbestimmun-
gen über Wildruhezonen der ehemaligen Gemeinden Ardez,
Guarda, Ftan, Scuol
und Sent, den heutigen Fraktionen der Gesamtgemeinde Scuol,
vereinheitlicht wer—
den.
lm Val S-charl halten sich in den Wintermonaten vermehrt Winte rsportler mit Ski, Snowboard und Schneeschuhen auf, welche sich nicht an die üblichen Routen ge-
mäss Tourenkarten halten. Dadurch wird das Wild in den wichti
gen Wildeinständen
zunehmend gestört. Aufgrund der gutenErfahrungen mit den
bestehenden Wildruhem
zonen in Val S-charl sollen solche Gebiete auch in "God da Pradit
Tamangur" festgelegt werden. Zusätzlich sollen die bisherigen
schöl" und "God da
Wildruhezonen in
Ardez in den Gebieten "Peidra Pignan" und "La Tulaida/Clüs/Chan
ouva" nach der
einheitlichen Baugesetzbestimmung über Wildruhezonen neu festge
legt werden.
Schliesslich sollen die nutzungsplanerischen Voraussetzungen
für die Nutzung der
Forststrasse oberhalb Ardez im Gebiet "La Tulaida / Clüs / Chano uva"
weg geschaffen werden. Der bestehende Wandervveg wird dafür
schnitt aufgehoben.
als Wander—
im unteren Ab-
Übereinstimmung mit der Richtplanung
Gemäss Art. 26 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Raumplanungs— gesetz, RPG; SR 700) obliegt der kantonalen Genehmigungsbehörde unter anderem
die Prüfung der Übereinstimmung der Nutzungspläne mit der Richtplanung. Es ist so-
mit zu prüfen, ob die vorliegende Teilrevision der Ortsplanung mit dem Richtplan
Graubünden 2000 (RIP2000, vom Bundesrat genehmigt am 19. September 2003) sowie mit dem rechtskräftigen Regionalen Richtplan Engiadina Bassa/Val Müstair
übereinstimmt. Diese Prüfung erfolgt nachstehend im gegebenen Zusammenhang.
Es ist festzustellen, dass die Revisionsvorlage richtplankonform ist.
Gesetz über die Wildruhezonen
Gemäss Art. 49 Abs. 3 KRG kann die Regierung im Genehmigungsverfahren nach Anhören des Gemeindevorstandes und Betroffener in den Erlassen der Grundordnung (Baugesetz und Pläne) formelle Mängel beheben. lm Zuge des Genehmigungsverfahrens mussten im Gesetz über die Wildruhezonen einige formelle Mängel fest— gestellt werden, welche einer Korrektur im dargelegten Sinne zugänglich sind. Mit
Schreiben vom 15'. August 2022 wurde die Gemeinde Scuol darüber informiert. Der
Gemeindevorstand Scuol stimmte mit Schreiben vom 26. August 2022 der Behebung
der formellen Mängel-zu (Korrektur der Daten der Beschlussfassung in Art. 4 Abs. 1
Ziff. 3 und 4). Das ARE wird beauftragt, die entsprechenden Korrekturen im Gesetz über die Wildruhezonen vorzunehmen.
lm Übrigen gibt das am 13. Februar 2022 beschlossene Gesetz über die Wildruhezo-
nen zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; es kann genehmigt werden.
Zonenplan 1:10 000 Scuol, Wildruhezonen
Zonenplan 1:10 000 Ardez, Wildruhezonen
Der Zonenplan 1:10 000 Scuol, Wildruhezonen und der Zonenplan
1:10 000 Ardez,
Wildruhezonen, beide vom 13. Februar 2022, geben zu keinen Bemer
kungen Anlass;
die Pläne können genehmigt werden.
Genereller Erschliessungsplan 1:5000 Ardez, Fuss- und Wanderweg
Oberhalb von Ardez ist die Verlegung des Fuss— und Wandervvegs auf die bestehende Forststrasse geplant. Mit der vorliegenden, vorgezogenen Teilrev ision der Ortsplanung sollen die nutzungsplanerischen Voraussetzungen für die Nutzung der
Forststrasse als Wanderweg oberhalb Ardez im Gebiet "La Tulaida / Clüs
/ Chan——
ouva"'geschaffen werden. Der bestehende, separat geführte Wande rweg wird im
un—
teren Abschnitt aufgehoben. Dabei ist sicherzustellen, dass die Verleg
ung des Wan-
denrvegs auf die Forststrasse zu keinen Einschränkungen bei der Waldbe
wirtschaf-a tung führt. Die Genehmigung wird mit einem entsprechenden Hinwe is verbunden. Gemäss Art. 5a der Strassenverordnung des Kantons Graubünden (StrV; BR
807.110) benötigt die Verlegung des Wanden/vegs auf die Forststrasse
eine Zusatzbewilligung des Tiefbauamts Graubünden als kantonale Fachstelle Langsa mverkehr Diese kann In Aussicht gestellt werden und ist Im Anschluss an das Geneh migungs-
verfahren beim Tiefbauamt zu beantragen.
lm Übrigen gibt der Generelle Erschliessungsplans 1:5000 Ardez, Fuss—
und Wan-— derweg vom 13. Februar 2022 zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass ; er kann ge— nehmigt werden.
Gestützt auf Art. 49 KRG
beschliesst die Regierung:
1.
Das am 13. Februar 2022 beschlossene Gesetz über die Wildruhezonen wird
im Sinne der Erwägungen und mit folgenden direkten Korrekturen (Korrekturen
gemäss Art. 49 KRG im Einvernehmen mit der Gemeinde) genehmigt:
a)
In Art. 4 Abs. 1 Ziff. 3 werden die Daten auf 24. Mai 1993/21. Dezember
1993 korrigiert.
b)
In 4. Abs. 1 Ziff. 4 werden die Daten ……
42—deeembep29494—9aamsH4—eetebepe49deeembef—2944 gestrichen.
2.
Der Zonenplan 1:10 000 Scuol, Wildruhezonen und der Zonenplan 1:10 000 Ardez, WildruheZonen, beide vom 13. Februar 2022, werden genehmigt.
3.- Der Generelle Erschliessungsplan 1:5000 Ardez, Fuss- und Wanderweg vom
13. Februar 2022 wird im Sinne der EnNägungen mit folgenden Hinweisen ge—
nehmigt:
a)
Die Verlegung des Wanderwegs auf die Forststrasse darf zu keinen Ein—-
schränkungen bei der Waldbewirtschaftung über diese Erschliessung führen.
b)
Die für die Verlegung des Wanderwegs auf die Forststrasse benötigte Zu-
satzbewilligung des Tiefbauamts kann in Aussicht gestellt werden.
4.
Der Gemeindevorstand Scuol wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).
5.
Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not—-
wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.
6.
Das Amt für Raumentwicklung wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses
nötigen Kennzeichnungen in den eingereichten graphischen Auszügen vorzunehmen.
7.
Die von der Gemeinde bestimmte Datenverwaltungsstelle führt die Nutzungsw
plandaten nach den Weisungen des Amts für Raumentwicklung nach.
8.
Mitteilung an:
Gemeindevorstand Scuol, Chasa cumünala, Bagnera 170, 7550 Scuol Stauffer & Studach AG, Alexanderstrasse 38, 7000 Chur
Amt für Natur und Umwelt
V
Amt für Wald und Naturgefahren
Amt für Jagd und Fischerei
Tiefbauamt
Amt für Immobilienbewertung Amt für Raumentwicklung
Standeskanzlei
Departement für Volkswirtschaft und Soziales (samt Unterlagen)
Der Präsident:
Marcus Caduff
Namens der Regierung Der Kanzleidirektor:
WW .
Daniel Spadin
Basi legali
801.100 · KRG · Cantone
801.110 · KRVO · Cantone
801.500 · Cantone
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantone
920.100 · KWaG · Cantone
920.110 · KWaV · Cantone
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederazione
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confederazione
SR 814.41 · LSV · Confederazione
SR 814.201 · GSchV · Confederazione
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederazione
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederazione