AS 2021 337
AS 2021
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Massgebend ist die signierte
elektronische Fassung
Verordnung
für die von der Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung betriebenen Informationssysteme
(ALV-Informationssystemeverordnung, ALV-IsV)
vom 26. Mai 2021
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 96c Absatz 3 und 109 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vom 25. Juni 19821 (AVIG), auf die Artikel 35 Absatz 5 und 41 Absatz 1 des Arbeitsvermittlungsgesetzes vom6. Oktober 19892 (AVG) und auf Artikel 25 Absatz 1 des Bundesstatistikgesetzes vom 9. Oktober 19923,
verordnet:
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand
Diese Verordnung regelt den Betrieb und die Benützung der Informationssysteme nach Artikel 83 Absatz 1bis AVIG.
Art. 2 Verantwortung
Die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung ist verantwortlich für die Organisation, die Entwicklung und den Betrieb der Informationssysteme nach Artikel 83 Absatz 1bis AVIG.
Sie überwacht die Einhaltung der Vorgaben nach dem Bundesgesetz vom 19. Juni 19924 über den Datenschutz und kann dazu regelmässige Kontrollen durchführen oder durchführen lassen.
Die Verantwortlichen der Stellen und Organe nach Artikel 96c AVIG und Artikel 35 AVG stellen sicher, dass den Anwenderinnen und Anwendern der Informationssysteme nur die Berechtigungen gewährt werden, die sie benötigen.
SR 837.063.1 2021-1781 AS 2021 337
Art. 3 Datensicherheit
Die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung und die Stellen und Organe nach
Artikel 96c AVIG und Artikel 35 AVG gewährleisten bei der Bearbeitung von Personendaten die Datensicherheit. Sie sorgen für angemessene technische und organisatorische Massnahmen.
Die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung trifft die Massnahmen, die notwendig sind, um die Daten und Programme der Informationssysteme nach Entwendung, Verlust oder unbeabsichtigter Vernichtung wiederherzustellen.
Sie legt in einem Bearbeitungsreglement namentlich ihr internes Verfahren zur Gewährleistung der Datensicherheit, das Datenbearbeitungs- und Kontrollverfahren sowie die einzelnen Sicherheitsmassnahmen fest.
Art. 4 Aufbewahrung und Archivierung der Personendaten
Die Aufbewahrung der Daten richtet sich nach Artikel 125 der Arbeitslosenversicherungsverordnung vom 31. August 19835.
Die Ablieferung von digitalen Unterlagen an das Bundesarchiv richtet sich nach dem Archivierungsgesetz vom 26. Juni 19986.
Art. 5 Datenexport in die Informationssysteme der Durchführungsstellen
Der Export von Daten aus den Informationssystemen nach Artikel 83 Absatz 1bis AVIG in die Informationssysteme der Durchführungsstellen bedarf vor dem ersten Export in das jeweilige Informationssystem einer Genehmigung durch die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung.
Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Export und die Nutzung der Daten sind für den Vollzug des AVIG oder des AVG notwendig.
Die Durchführungsstellen gewährleisten für die exportierten Daten die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.
Im Falle kantonaler Durchführungsstellen verfügen diese für ihr eigenes Informationssystem und für die Bearbeitung von Daten aus Drittsystemen über eine Grundlage in einem kantonalen Gesetz im formellen Sinn.
Art. 6 Daten für die Bestimmung der Leistungskennzahlen und die Wirkungsmessung
Für die Bestimmung der Leistungskennzahlen und die Wirkungsmessung enthalten die Informationssysteme nach dem2.–4. Abschnitt folgende Daten:
a. den Zusammenhang zwischen den stellensuchenden natürlichen Personen nach dem AVG, den versicherten natürlichen Personen nach dem AVIG und den gemeldeten offenen Stellen;
die Wirkungen und Leistungen der Stellen nach Artikel 96c Absatz 1ter AVIG;
Namen und Vornamen sowie Stellen, bei denen die betreffenden Personen angestellt sind;
Anzahl und Art der erbrachten Leistungen sowie die erzielten Wirkungen.
Die in Absatz 1 Buchstaben c und d erwähnten Daten, die die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter betreffen, dürfen jederzeit durch sie eingesehen werden.
Die Vorgesetzten der Stellen nach Artikel 96c Absatz 1ter AVIG dürfen die in Absatz
Buchstaben c und d genannten Daten ihrer Mitarbeitenden einsehen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.
Art. 7 Finanzierung
Die Kosten für die Entwicklung und den Betrieb der Informationssysteme werden vom Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung gedeckt.
Der Bund beteiligt sich mit einem pauschalen Beitrag an den Kosten der Informationssysteme nach Artikel 83 Absatz 1bis Buchstaben b–e AVIG.
Die Höhe der Pauschale bemisst sich nach den Kosten, die für die Erfüllung von Bundesaufgaben anfallen.
Die Einzelheiten werden in einer Vereinbarung zwischen dem Bund und der Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung geregelt.
2. Abschnitt: Informationssystem für die Auszahlung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung
Art. 8 Zweck
Das Informationssystem für die Auszahlung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung nach Artikel 83 Absatz 1bis Buchstabe a AVIG dient der Auszahlung, Abrechnung und Verbuchung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung durch die Arbeitslosenkassen.
Art. 9 Daten und Zugriffsrechte
Die im Informationssystem enthaltenen Daten sowie die entsprechenden Zugriffsrechte sind in Anhang 1 aufgeführt.
3. Abschnitt: Informationssystem für die öffentliche Arbeitsvermittlung
Art. 10 Zweck
Das Informationssystem für die öffentliche Arbeitsvermittlung nach Artikel 83 Absatz
Buchstabe b AVIG dient:
der Durchführung sowie der Beaufsichtigung und Kontrolle der Durchführung der Arbeitslosenversicherung und der öffentlichen Arbeitsvermittlung;
der Zusammenarbeit der Organe der Arbeitslosenversicherung und der öffentlichen Arbeitsvermittlung mit den privaten Arbeitsvermittlern und den Arbeitgebern;
der Zusammenarbeit der Organe der Arbeitslosenversicherung und der öffentlichen Arbeitsvermittlung mit der Konsularischen Direktion des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten für die Erfüllung der in
Artikel 25 Absätze1 und 2 AVG vorgesehenen Aufgaben;
der Koordination und der interinstitutionellen Zusammenarbeit der Organe der Arbeitslosenversicherung und der öffentlichen Arbeitsvermittlung mit den Organen der Sozialversicherungen und Sozialhilfe;
der Zusammenarbeit der Organe der Arbeitslosenversicherung und der öffentlichen Arbeitsvermittlung mit den nach Artikel 35 Absatz 3 Buchstabe k AVG eingesetzten Behörden zur Kontrolle der Einhaltung der Stellenmeldepflicht;
der Arbeitsmarktbeobachtung und der Arbeitsmarktstatistik.
Art. 11 Daten und Zugriffsrechte
Die im Informationssystem enthaltenen Daten sowie die entsprechenden Zugriffsrechte sind in Anhang 2 aufgeführt.
4. Abschnitt: Informationssystem für die Analyse von Arbeitsmarktdaten
Art. 12 Zweck
Das Informationssystem für die Analyse von Arbeitsmarktdaten nach Artikel 83 Absatz 1bis Buchstabe c AVIG dient:
a. der Führung einer aktuellen Statistik für die Arbeitsmarktbeobachtung nach
Artikel 36 AVG und den Ziffern 17 und 150 des Anhangs der Statistikerhebungsverordnung vom 30. Juni 19937;
b. der Arbeitsmarktforschung nach Artikel 73 AVIG;
c. der Bereitstellung von Leistungs- und Führungskennzahlen für die beteiligten Stellen.
Art. 13 Inhalt
Für die Arbeitsmarktbeobachtung enthält das Informationssystem Daten über:
die stellensuchenden natürlichen Personen gemäss AVG;
die versicherten natürlichen und juristischen Personen gemäss AVIG;
die erfassten offenen Stellen;
die arbeitsmarktlichen Massnahmen;
die gemäss AVIG erfolgten Leistungen an natürliche und juristische Personen.
Art. 14 Datenbeschaffung
Die Daten werden durch die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung übernommen aus:
dem Informationssystem für die Auszahlung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung;
dem Informationssystem für die öffentliche Arbeitsvermittlung;
den statistischen Erhebungen sowie den Registern des Bundesamtes für Statistik;
der Plattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung.
Art. 15 Bekanntgabe von Daten zu Forschungszwecken
Daten aus dem Informationssystem dürfen zu Forschungszwecken bekannt gegeben werden.
Spezifische Personendaten dürfen Institutionen, die Forschung betreiben, bekannt gegeben werden, sofern es sich um eine einmalige Datenbekanntgabe handelt und die betroffenen Personen ihre schriftliche Einwilligung erteilt haben. Keine Einwilligung ist erforderlich, wenn es sich um rein statistische oder vollständig anonymisierte Daten handelt und die Bekanntgabe einem überwiegenden Interesse entspricht.
Art. 16 Datenzusammenführung
Die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung sorgt für eine zweckmässige Zusammenführung der Daten innerhalb des Informationssystems.
5. Abschnitt: Zugangsplattform für elektronische Dienstleistungen
Art. 17 Zweck
Die Zugangsplattform für elektronische Dienstleistungen nach Artikel 83 Absatz
Buchstabe d AVIG dient als Kontaktstelle zwischen den Bezügerinnen und Bezügern von Leistungen der Arbeitslosenversicherung oder der öffentlichen Arbeitsvermittlung und den Durchführungsstellen.
Sie dient den Benutzerinnen und Benutzern zur Übermittlung der Daten, die für den Bezug von Leistungen notwendig sind.
Art. 18 Registrierung
Wer die Zugangsplattform nutzen will, muss sich registrieren.
Als registriert gilt, wer die allgemeinen Nutzungsbedingungen und die dazugehörige Datenschutzerklärung anerkannt hat.
Art. 19 Datenaustausch
Die auf der Zugangsplattform hinterlegten Daten werden automatisch an die entsprechenden Informationssysteme der Arbeitslosenversicherung übermittelt.
Die Daten, die den Bezügerinnen und Bezügern von Leistungen der Arbeitslosenversicherung und der öffentlichen Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellt werden, stammen aus den in Artikel 83 Absatz 1bis Buchstaben a und b AVIG genannten Informationssystemen.
Art. 20 Funktionen und Zugriffsrechte
Die Funktionen der Zugangsplattform sowie die entsprechenden Zugriffsrechte sind in Anhang 3 aufgeführt.
6. Abschnitt: Plattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung
Art. 21 Zweck
Die Plattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung nach Artikel 83 Absatz 1bis Buchstabe e AVIG dient als elektronische Stellenbörse.
Art. 22 Registrierung
Wer die Plattform nutzen will, muss sich registrieren.
Als registriert gilt, wer die allgemeinen Nutzungsbedingungen und die dazugehörige Datenschutzerklärung anerkannt hat.
Art. 23 Struktur, Zugriff und Zuständigkeit
Die Plattform hat einen frei zugänglichen Bereich und einen Bereich mit gesichertem Zugriff.
Der Zugang zum Bereich mit gesichertem Zugriff ist Personen und Stellen nach Artikel 35 Absatz 3ter AVG vorbehalten.
Der Inhalt der Plattform wird durch die zuständige Amtsstelle bewirtschaftet.
Art. 24 Personenprofil
Alle bei den Arbeitsmarktbehörden registrierten Stellensuchenden entscheiden, ob ihr Personenprofil auf der Plattform einsehbar ist und ob es anonymisiert oder nicht anonymisiert publiziert wird. Dies wird im Informationssystem der öffentlichen Arbeitsvermittlung (Art. 83 Abs. 1bis Bst. b AVIG) registriert.
Art. 25 Funktionen und Zugriffsrechte
Die Funktionen der Plattform sowie die entsprechenden Zugriffsrechte sind in Anhang 3 aufgeführt.
7. Abschnitt: Schlussbestimmungen
Art. 26 Aufhebung anderer Erlasse
Die folgenden Erlasse werden aufgehoben: 1. die Verordnung vom 26. Oktober 20168 über das Informationssystem für die Auszahlung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung; 2. die Verordnung vom1. November 20069 über das Informationssystem für die Arbeitsvermittlung und die Arbeitsmarktstatistik; 3. die Verordnung vom 25. Oktober 201710 über das Informationssystem für die Analyse von Arbeitsmarktdaten.
Art. 27 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am1. Juli 2021 in Kraft.
26. Mai 2021 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
|---|
Der Bundespräsident: Guy Parmelin |
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr |
AS 2006 4547; 2011 533; 2017 177; 2020 815
Anhang 1
(Art. 9) Informationssystem für die Auszahlung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung (Art. 83 Abs. 1bis Bst. a AVIG): Daten und Zugriffsrechte
1 Abkürzungen
AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung ALE Arbeitslosenentschädigung ALV Arbeitslosenversicherung BVG Berufliche Vorsorge BUR Betriebs- und Unternehmensregister EESSI Electronic Exchange of Social Security Information IBAN International Bank Account Number IE Insolvenzentschädigung IK Individuelles Konto IV Invalidenversicherung KAE Kurzarbeitsentschädigung KTG Krankentaggelder PLZ Postleitzahl RINA Reference Implementation for a National Application SWE Schlechtwetterentschädigung UID Unternehmensidentifikation UPI Unique Person Identification
2 Rollenbeschreibung
2.1 Arbeitslosenkassen
SB ALE Sachbearbeitung Leistungsart ALE inklusive Gruppenverantwortlichen und Kontrollverantwortlichen für ALE sowie Sachbearbeitung alle Leistungsarten SB IE Sachbearbeitung Leistungsart IE inklusive Gruppenverantwortlichen und Kontrollverantwortlichen für IE sowie Sachbearbeitung alle Leistungsarten SB KS Sachbearbeitung Leistungsart KAE/SWE inklusive Gruppenverantwortlichen und Kontrollverantwortlichen für KAE/SWE sowie Sachbearbeitung alle Leistungsarten SB INT Sachbearbeitung Internationales SB FIN Sachbearbeitung Finanzen
2.2 ALV-Ausgleichsstelle
SB INT Sachbearbeitung Internationales SB REV Sachbearbeitung Revision: für alle Leistungsarten inklusive AMM SB JD Sachbearbeitung Juristischer Dienst: für alle Leistungsarten inklusive AMM SB SUP Sachbearbeitung Fach- und Applikationssupport ALV-Ausgleichsstelle sowie externe Partner der ALV-Ausgleichsstelle SB FIN Sachbearbeitung Finanzen 3. Daten und Zugriffsrechte Legende B Bearbeitung von Daten A Einsehen von Daten 3.1 Arbeitslosenentschädigung und Internationales 3.1.1 Personendaten der versicherten Person B A A B B B – B B B (AHV-Nummer, ALV-Personen-Nummer, Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Sprache, Zivilstand, Nationalität, Aufenthaltsstatus, Heimatort, Bevollmächtigte/r) 3.1.2 Adressdaten der versicherten Person B A A B B B – B B B (Strasse, Nummer, PLZ, Ort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) 3.1.3 Daten zu den Kindern der versicherten Person B A A B B B – B B B (Anzahl Kinder sowie AHV-Nummer, Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum der Kinder) 3.1.4 Zahlungsverbindung/IBAN der versicherten Person B A A – B – – B B B 3.1.5 Daten zur Erwerbstätigkeit und -fähigkeit der versicherten B A A B B B – B B B Person (Beschäftigungsgrad, Arbeitsfähigkeit, letztes Arbeitsverhältnis [inklusive Kündigung, Lohnansprüchen und/oder weiteren Leistungen], weitere Einkommen, Beteiligungen, Tätigkeitsnachweise, weitere Anspruchserhebungen) 3.1.6 Daten zu Versicherungsleistungen bzw.
Renten und/oder B A A B B B – B B B Taggeldern der versicherten Person (AHV, IV, BVG, KTG, ausländische Sozialversicherung) 3.1.7 Daten zu Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Militär, Zi- B A A B B B – B B B vildienst und Zivilschutzdienst, Haftaufenthalt und/ oder Aufenthalt in Erziehungseinrichtungen oder Ähnlichem der versicherten Person 3.1.8 Anspruchsdaten der versicherten Person B A A – B – – B B B 3.1.9 Auszahlungsdaten inklusive Einzahlungsdaten zu Rückfor- B A A – B – B B B B derungen (Mahnungen, Betreibungen, Erlassgesuche und Erlasse) 3.1.10 Auszahlungsdaten (Prämien) an die Sozialversicherungen B – – – B – B B B B 3.1.11 Quellensteuerdaten der versicherten Person B A A – B – – B B B 3.1.12 Verfügungen für die versicherte Person B A A – B – – B B B 3.1.13 Betriebsdaten für ALE (BUR-Nummer, UID, Name, B A A B B B – B B B Rechtsform, Adresse sowie Daten zur Erwerbstätigkeit, zum Anstellungsverhältnis, zum Beteiligungsverhältnis sowie zu Ansprüchen der versicherten Person) 3.1.14 Angaben der ausländischen Träger und/oder Verbindungs- A A A B B B – B B B stelle 3.1.15 Abrechnungen der ausländischen Verbindungsstelle A – – – B B – B B B 3.2 Insolvenzentschädigung 3.2.1 Personendaten der versicherten Person (s.3.1.1) A B A – B – – B B B 3.2.2 Adressdaten der versicherten Person (s.
3.1.2) A B A – B – – B B B 3.2.3 Zahlungsverbindung/IBAN der versicherten Person A B A – B – – B B B 3.2.4 Daten zur Erwerbstätigkeit der versicherten Person A B A – B – – B B B (Dauer des Arbeitsverhältnisses, letzter Arbeitstag, Tätigkeit, Beschäftigungsgrad, Lohn- und sonstige Forderungen [inklusive Vorschüssen], Ferienansprüche) 3.2.5 Daten zu Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Militär, Zi- A B A – B – – B B B vildienst und Zivilschutzdienst der versicherten Person 3.2.6 Anspruchsdaten der versicherten Person A B A – B – – B B B 3.2.7 Daten zu AMM der versicherten Person A B A – B – – B B B 3.2.8 Auszahlungsdaten inklusive Einzahlungsdaten zu Rückfor- A B A – B – B B B B derungen (Mahnungen, Betreibungen, Erlassgesuche und Erlasse) 3.2.9 Auszahlungsdaten (Prämien) an die Sozialversicherungen B – – – B – B B B B 3.2.10 Quellensteuerdaten der versicherten Person A B A – B – – B B B 3.2.11 Verfügungen für die versicherte Person A B A – B – – B B B 3.2.12 Betriebsdaten für IE (BUR-Nummer, UID, Name, Rechts- A B A – B – – B B B form, Adresse sowie Daten zur Erwerbstätigkeit, zum Anstellungsverhältnis sowie zu Ansprüchen der versicherten Person, Daten zur Abrechnung an die Sozialversicherungen) 3.3 Kurzarbeits-/Schlechtwetterentschädigung 3.3.1 Betriebsdaten für KAE/SWE (BUR-Nummer, UID, A A B – B – – B B B Name, Rechtsform, Adresse, Ansprechpartner, Personalbestand, betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Umfang der Kurzarbeit, Ausgleichskasse, Fragebogen [zu Vorstellung der Firma, Auftragslage und Geschäftsgang, Begründung der Kurzarbeit und Ausblick]) 3.3.2 Personendaten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer A A B – B – – B B B (AHV-Nummer, ALV-Personen-Nummer, Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum) 3.3.3 Anspruchsdaten inklusive Rückforderungen A A B – B – – B B B des Betriebs 3.3.4 Auszahlungsdaten inklusive Rückforderungen, A A B – B – B B B B Mahnungen und Betreibungen, Erlassgesuchen und Erlassen des Betriebs 3.3.5 Verfügungen für den Betrieb A A B – B – – B B B 3.4 Projektkosten für AMM 3.4.1 Auszahlungsdaten – – – – B – B B B B
Anhang 2
(Art. 11) Informationssystem für die öffentliche Arbeitsvermittlung (Art. 83 Abs. 1bis Bst. b AVIG): Daten und Zugriffsrechte
1 Abkürzungen
AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung ALK Arbeitslosenkasse BUR Betriebs- und Unternehmensregister IIZ Interinstitutionelle Zusammenarbeit IS-ALA Informationssystem für die Auszahlung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung IV Invalidenversicherung KAE Kurzarbeitsentschädigung KAST Kantonale Amtsstelle KB Behörde zur Kontrolle der Einhaltung der Stellenmeldepflicht KD Konsularische Direktion des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten SH Sozialhilfe RINA Reference Implementation for a National Application SWE Schlechtwetterentschädigung 2. Daten und Zugriffsrechte Legende: A Zugriff aufgrund von Bearbeitungsrechten auf alle Fälle F Zugriff aufgrund von Bearbeitungsrechten auf eigene Fälle KAST SH im Rahmen der IV im Rahmen der IIZ KD IIZ Stellensuchende Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, Fax, E-Mail-Adresse, A F F A Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand, Nationalität, AHV-Nummer / Sozialversicherungsnummer, Personennummer, Aufenthaltsstatus und -berechtigung Anmeldedatum und Anmeldeort, Zuweisungsstopp, Erwerbsstatus und Erwerbs- A F F A situation, Leistungsbezug/kantonale Arbeitslosenhilfe, zuständige Amtsstellen und -personen Berufliche Qualifikationen, Fähigkeiten und Erfahrungen, Lebenslauf, Sprach- A F F A kenntnisse Art und Ausmass der gesuchten Tätigkeit (Verfügbarkeit), Mobilität, A F F A Führerausweis, Arbeitsregion, letzter Arbeitgeber und dessen Branche Gewünschte Datenfreigabe A F F A Beginn, Dauer und Höhe des Anspruchs auf Versicherungsleistungen, F – – F Rahmenfrist, Beschäftigungsgrade, Langzeitarbeitslosigkeit, ALK/Zahlstelle und deren zuständige SB, Kontrollperiode Kontroll- und Beratungstermine (Datum, Zeit, Durchführungsort), F – F F Beratungsprotokolle KAST SH im Rahmen der IV im Rahmen der IIZ KD IIZ Vermittelbarkeit, Qualifizierungsbedarf, für Wiedereingliederung notwendige F F F F IS-ALA-Daten, Wiedereingliederungsziele, Wiedereingliederungsaktionen Zugewiesene Fachberatung F F F F Zuweisungen zu Stellenangeboten, Kontaktperson, Zuweisungsresultat A F F A Matchingresultate A – F A Art, Dauer und Höhe eines Zwischenverdienstes; Kontaktdaten F – F F des Arbeitgebers während des Zwischenverdienstes Art, Dauer, Durchführungsort und Kosten einer AMM (Titel der Massnahme, F F F F Anbieter, Beginn und Ende, Anwesenheitspflicht, Verantwortlicher LAM, Zielgruppen, Mindestvoraussetzungen,
Durchführungsort, verantwortliche Person), für AMM notwendige Daten Stellensuchender, für AMM notwendige IS-ALA- Daten Leistungsexporte F F F – Arbeitsbemühungen (Kontrollperiode, Personalberaterin oder Personalberater), F F F – Nachweisbefreiung Grund, Beginn und Dauer von Sanktionen, Vermittlungsfähigkeit F – F – Abmeldedatum und Abmeldegrund, Arbeitsbeginn, neuer Arbeitgeber, F F F F neuer Arbeitskanton, Branche und gefundener Beruf KAST SH im Rahmen IV im Rahmen KD KB der IIZ der IIZ Unternehmen Name, Adresse, Telefonnummer, Fax, E-Mail-Adresse, Webadresse, Branche, A F A A A Unternehmensstatus, Verweiser-Nummer BUR-Daten (BUR-Nummer, Adresse, Telefonnummer, Rechtsform, Be- A F A A – triebsgrösse, Wirtschaftsstatus, Arbeitssprache), Handelsregisterdaten Kontaktpersonen (Funktion, Stellung, Sprache, Adresse, Telefonnummer, Fax, A F A A A E-Mail-Adresse) Vereinbarung zur Zusammenarbeit, Geschäftstätigkeit, Erreichbarkeit A F A A – Beschäftigte Berufsgruppen A F A A A Geschäftsgang (Zeitraum, Stellen, durch RAV besetzte Stellen, KAE, SWE, An- A F A A - zahl beschäftigte Stellensuchende, Zuschüsse) Ausgeschriebene Stellen, Zuweisungen, Stellenmeldung, Stellenabmeldung A F A A A (Grund, Datum), Stellenbezeichnung, Arbeitsbedingungen (Antritt, Dauer, Beschäftigungsgrad, Lohn, Örtlichkeit), Tätigkeit, Stellenanforderungen (Qualifikation, Erfahrung, Ausbildungsniveau, Abschluss), erforderliche Sprachkenntnisse, Kontaktperson, Zuweisungen Matchingresultate A – A A – Beginn, Dauer und Höhe des Anspruchs auf Versicherungsleistungen, zustän- A – – – – dige Amtsstellen und -personen, Betriebsabteilung, Anzahl der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Anhang 3
(Art. 20 und 25) Zugangsplattform für elektronische Dienstleistungen und Plattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung (Art. 83 Abs. 1bis Bst. d und e AVIG): Funktionen und Zugriffsrechte 1. Abkürzungen RAV Regionale Arbeitsvermittlungszentren 2. Rollenbeschreibung Rollen Beschreibung Anonym Benutzerinnen und Benutzer ohne Zugangskonto auf der Plattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung STES Beim RAV aktiv gemeldete stellensuchende Personen und/oder versicherte Personen mit Zugangskonto auf der Plattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung Arbeitgeber Arbeitgeber mit Zugangskonto auf der Plattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung pAV Private Arbeitsvermittler und Personalverleihunternehmen (Verleiher) mit Zugangskonto auf der Plattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung öAV Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Arbeitsvermittlung mit Zugangskonto auf der Plattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung SYS-Admin Beauftragte Informatikentwicklung mit Zugangskonto auf der Plattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung AMM-Anbieter Anbieter von AMM mit Zugangskonto auf der Plattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung 3. Funktionen und Zugriffsrechte Legende: X Zugriff Funktionen Rollen Anonym STES Arbeitgeber pAV SYS-Admin öAV AMM-Anbieter Kandidatinnen und Kandidaten suchen X X X X X X X Personalien und Kontaktdaten der Kandidatinnen und Kandidaten einsehen – – – X X – – Kandidatinnen und Kandidaten kontaktieren – – X X – – – Stellen melden X – X X – – – Stellen bewirtschaften – – X X – – – Stellen suchen X X X X X X X Auf die Dienstleistungen rund um die Stellensuche zugreifen – X X X X X X Auf den Informationsvorsprung zugreifen – X – – X X – Persönliche Arbeitsbemühungen nachweisen – X – – – – – Bewerbungsunterlagen einreichen – X – – – – – Funktionen Rollen Anonym STES Arbeitgeber pAV SYS-Admin öAV AMM-Anbieter Angaben der versicherten Person einreichen – X – – – – – Voranmeldung Kurzarbeit einreichen X – X X X – – Antrag und Abrechnung Kurzarbeitsentschädigung einreichen – – X X X – – Anmeldung zur Arbeitsvermittlung X – – – – – – Daten der Entscheide einsehen (inklusive ausgewählter Daten von Stellensuchenden) – X – – – X X Dokumente im Zusammenhang mit AMM herunterladen und hochladen – X – – – X X System verwalten – – – – – X – ALV-Informationssystemeverordnung AS 2021 337