265.51

Verordnung zum Gesetz über die amtlichen Kosten

vom 20.02.2024 (Stand 01.01.2025)

Der Regierungsrat von Nidwalden,

gestützt auf Art. 64 Abs. 1 Ziff. 1 der Kantonsverfassung, in Ausführung von Art. 7, 9, 12, 19, 21 und 28 des Gesetzes vom 27. Juni 2001 über die amtlichen Kosten (Gebührengesetz)1,

beschliesst:

Art. 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung regelt die Höhe der Gebühren der kantonalen Verwaltung für Amtshandlungen, Dienstleistungen, Verfügungen und Entscheide sowie die Benützung öffentlicher Sachen und Einrichtungen.

Vorbehalten bleiben besondere Bestimmungen eidgenössischer oder kantonaler Erlasse.

Art. 2 Bemessung

Die Gebühren richten sich nach dem im Anhang enthaltenen Tarif.

Gebühren für Amtshandlungen, Dienstleistungen, Verfügungen und Entscheide, die im Tarif nicht aufgeführt sind, bemessen sich nach dem Zeitaufwand.

Für Verfügungen und Dienstleistungen, die auf Gesuch hin dringlich oder ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit erlassen oder verrichtet werden, können Zuschläge bis zu 50 Prozent erhoben werden.

Art. 3 Zeitaufwand

Die Gebühr nach Zeitaufwand ist gestützt auf das Leistungslohnband des die Amtshandlung ausführenden Personals wie folgt zu berechnen:

Leistungslohnband

Stundenansatz

1

Fr. 50.00

2

Fr. 55.00

3

Fr. 61.00

4

Fr. 67.00

5

Fr. 74.00

6

Fr. 81.00

7

Fr. 90.00

8

Fr. 99.00

9

Fr. 114.00

10

Fr. 125.00

11

Fr. 137.00

12

Fr. 151.00

Für Auszubildende werden Fr. 20.– je Stunde berechnet.

Art. 4 Verzugszins

Ist die zahlungspflichtige Person in Verzug, so hat sie einen Verzugszins von 5 Prozent zu entrichten.

Auf die Erhebung des Verzugszinses wird verzichtet, wenn dessen Betrag Fr. 20.– nicht übersteigt.

A1 Anhang Gebührentarif

Art. A1-0 Allgemeine Gebühren

Tarif-Nr.

Bezeichnung

Betrag

0.1

Spruchgebühr

0.1.1

für die Behandlung offensichtlich missbräuchlicher Einwendungen

100.– bis 3'000.–

0.1.2

im Rechtsmittelverfahren

100.– bis 5'000.–

0.2

Abschreibungsentscheid

0.– bis 1'000.–

0.3

Verfügung gestützt auf ein Wiedererwägungsgesuch

80.– bis 1'000.–

0.4

Anordnungen im Rechtsmittelverfahren

0.4.1

Parteibefragung

300.– bis 1'000.–

0.4.2

Rapport der Auskünfte einer Partei oder Dritter

50.– bis 500.–

0.4.3

Augenschein

200.– bis 1'000.–

0.4.4

Einholen von Urkunden oder Auskünften

15.– bis 60.–

0.5

Entzug einer Bewilligung oder Verleihung

100.– bis 3'000.–

0.6

Verfügung einer Ersatzvornahme

100.– bis 1'000.–

0.7

aufsichtsrechtliche Genehmigung

100.– bis 1'000.–

0.8

aufsichtsrechtliche Untersuchung bei Feststellung rechtswidriger Zustände

100.– bis 5'000.–

0.9

Vorladung

15.–

0.10

zweite und weiter Mahnungen

30.–

0.11

Aufforderung zur Einreichung von nicht fristgerecht eingereichten Unterlagen

20.– bis 50.–

0.12

schriftliche Bescheinigung, Abgabe von Listen, Verzeichnissen oder dergleichen

10.– bis 60.–

0.13

Einsichtnahme in amtliche Akten oder Auskunft über ihren Inhalt in einer abgeschlossenen Sache

20.– bis 300.–

0.14

Ausfertigung einer Abschrift, je Seite

20.–

0.15

Druckerzeugnisse

0.15.1

Normalgrösse Fotokopie (bis und mit A3)

0.15.1.1

Erstellung durch Personal (einseitig)

1.–

0.15.1.2

Erstellung durch Personal (doppelseitig)

1.50

0.15.1.3

selbständige Erstellung (einseitig)

0.30

0.15.1.4

selbständige Erstellung (doppelseitig)

0.40

0.15.2

Übergrösse Fotokopie (grösser als A3)

0.15.2.1

Erstellung durch Personal (einseitig)

1.50

0.15.2.2

Erstellung durch Personal (doppelseitig)

2.50

0.15.3

besondere Erzeugnisse

0.15.3.1

Planscan bis 90 cm Breite bei Abgabe als pdf-Datei, je m²

2.50

0.15.3.2

Planplot, Plankopie schwarz/weiss bis 90 cm Breite, je m²

10.–

0.15.3.3

Planplot, Plankopie farbig bis 90 cm Breite, je m²

15.–

0.16

besonderer Aufwand im Zusammenhang mit der Anfertigung von Fotokopien, Planscans und Planplots, je Stunde

60.–

0.17

Zustellen oder Abholen von Dokumenten, Gegenständen oder dergleichen durch Boten, je Kilometer

7.–

im Minimum

10.–

0.18

Drucksachen, je Seite

0.15

im Minimum

2.–

0.19

Verwahrung oder Verwaltung von Geld, Wertpapieren und wertvollen Gegenständen, je angefangenes Jahr 1 ‰ des Kurswertes, im Minimum

50.–

0.20

Verfügung der Rückerstattung von Kantonsbeiträgen bei Zweckentfremdung

80.– bis 500.–

0.21

Benützung von Sitzungs-, Arbeits- oder sonstigen Räumen, je Tag

50.– bis 500.–

0.22

technische oder audiovisuelle Einrichtungen jeder Art, je Tag

10.– bis 250.–

0.23

Ausführung von Reparaturen an öffentlichen Gebäuden oder Einrichtungen zu Lasten von Dritten sowie Dienstleistungen zu Gunsten von Dritten ausserhalb des ordentlichen Aufgabenbereiches der Baudirektion

nach Zeitaufwand

im Minimum

50.-

0.24

Benutzung von Fahrzeugen

0.24.1

Personenwagen, je Stunde

40.–

0.24.2

Lieferwagen, je Stunde

65.–

0.24.3

geländegängiger Personenwagen, je Stunde

55.–

0.24.4

Kleinlastwagen, je Stunde

144.–

0.24.5

Lastwagen, je Stunde

162.–

0.24.6

Anhänger, je Stunde

25.–

0.24.7

Pflug, je Stunde

46.–

0.24.8

Streuer, je Stunde

41.–

0.24.9

Greifer für Kran, je Stunde

30.–

0.24.10

Kran für Lastwagen, je Stunde

55.–

0.24.11

Seilwinde zu Kran

18.–

0.25

Benutzung von Spezialfahrzeugen

0.25.1

Teleskoplader, je Stunde

210.–

0.25.2

Arbeitsboot, je Stunde

100.–

0.25.3

Kehrmaschine, je Stunde

150.–

0.25.4

Schneefräse zu Geräteträger, je Stunde

80.–

0.25.5

Rasentraktor, je Stunde

35.–

0.25.6

Geräteträger, je Stunde

105.–

0.25.7

Wassertank und Schwemmanlage zu Geräteträger

30.–

0.25.8

Hubstapler 2’000 kg, je Stunde

120.–

0.25.9

Holzhackermaschine, je Stunde

90.–

0.25.10

Markiermaschine, je Stunde

42.–

0.25.11

Belagschneidemaschine, je Stunde

32.–

0.25.12

Kompressor 2,2 m³, je Stunde

34.–

0.26

Verwendung von Geräten

0.26.1

Vibrationswalze, je Stunde

55.–

0.26.2

Benzin-Kleingeräte, je Stunde

19.–

0.26.3

Elektro-Kleingeräte, je Stunde

12.–

0.26.4

Schweissanlage, je Stunde

26.–

0.26.5

Demarkiermaschine, je Stunde

53.–

0.26.6

Seilwinde zu Geräteträger, je Stunde

35.–

0.26.7

Einachsmäher mit Anbaugerät, je Stunde

65.–

0.26.8

Böschungsmäher hydraulisch zu Geräteträger, je Stunde

80.–

0.26.9

Pumpe mit Verbrennungsmotor, je Stunde

25.–

0.26.10

Hochdruckpumpe, je Stunde

45.–

0.26.11

Kanalkamera, je Stunde

40.–

0.27

Verwendung von Signalisationen

0.27.1

Verkehrsregelungsanlage verkehrsabhängig, je Tag

42.–

0.27.2

Verkehrsregelungsanlage verkehrsabhängig, je Monat

1'000.–

0.28

Materialzuschläge

15 % auf Einstandspreis

0.29

Deckbelagsarbeiten

0.29.1

Deckbelag inkl. aller Vorarbeiten wie Fräsen, Voranstrich, Entsorgen; bis 10 m², je m²

300.–

0.29.2

Deckbelag inkl. aller Vorarbeiten wie Fräsen, Voranstrich, Entsorgen; 10-50 m², je m²

250.–

0.29.3

Deckbelag inkl. aller Vorarbeiten wie Fräsen, Voranstrich, Entsorgen; 50-100 m², je m²

150.–

0.30

Entschädigungen für:

0.30.1

Gewährung Durchleitungsrecht für Leitungen mit einem Durchmesser kleiner als 20 cm, je Laufmeter

2.–

0.30.2

Gewährung Durchleitungsrecht für Leitungen mit einem Durchmesser kleiner als 50 cm, je Laufmeter

4.–

0.30.3

Gewährung Durchleitungsrecht für Leitungen mit einem Durchmesser kleiner als 100 cm, je Laufmeter

8.–

0.30.4

Gewährung Durchleitungsrecht für Leitungen mit einem Durchmesser grösser als 100 cm, je Laufmeter

12.–

0.30.5

Schachtdeckel mit einem Durchmesser kleiner als 80 cm

100.–

0.30.6

Schachtdeckel mit einem Durchmesser grösser als 80 cm

200.–

0.30.7

Gewährung Durchleitungsrecht von Rohrblöcken je m² betoniertem Querschnitt

10.–

0.30.8

Gewährung Ankerrecht für temporäre Anker je m² gesicherte Baugrubenwand (gemessen ab OK Baugrubensohle bis OK Trottoir- oder Strassenfläche)

20.–

0.31

Entschädigung bei der Verpachtung / Vermietung von kantonalem Grund und Boden, pro Jahr:

0.31.1

je m² Grünfläche, die als solche genutzt werden

2.–

0.31.2

je m² übrige Flächen

10.–

0.31.3

je m² für industrielle oder gewerbliche Nutzung

15.–

Art. A1-1 Staat, Volk, Behörden

Tarif-Nr.

Bezeichnung

Gemeinde

Kanton

1.1

Bürgerrechtsgesetzgebung (NG 121.1)

1.1.1

Einbürgerung von Ausländerinnen oder Ausländern

1.1.1.1

Volljährige Einzelperson

1‘400.– bis 1‘600.–

1‘000.– bis 1'500.–

1.1.1.2

Minderjährige Einzelperson

1‘060.– bis 1‘260.–

800.– bis 1'300.–

1.1.1.3

Ehepaar

2‘100.– bis 2‘300.–

1'300.– bis 1'800.–

1.1.1.4

Minderjährige Person, zusammen mit Elternteil

340.– bis 540.–

200.– bis 400.–

1.1.2

Einbürgerung von Schweizer Bürgerinnen oder Bürgern

1.1.2.1

Einzelperson

500.– bis 700.–

500.– bis 760.–

1.1.2.2

Ehepaar

840.– bis 1‘040.–

650.– bis 960.–

1.1.2.3

Minderjährige Person, zusammen mit Elternteil

80.– bis 180.–

60.–

1.1.3

Einbürgerung von Kantonsbürgerinnen oder –bürgern

1.1.3.1

Einzelperson

500.– bis 700.–

1.1.3.2

Ehepaar

840.– bis 1‘040.–

1.1.3.3

Minderjährige Person, zusammen mit Elternteil

80.– bis 180.–

1.1.4

Entlassung aus dem Bürgerrecht

1.1.4.1

Einzelperson

160.–

280.–

1.1.4.2

Ehepaar

240.–

380.–

1.1.4.3

Minderjährige Person, zusammen mit Elternteil

40.–

40.–

Wird ein Einbürgerungsverfahren insbesondere durch einen ablehnenden Entscheid der kommunalen oder Bundesinstanz oder durch Rückzug des Gesuches vorzeitig beendet, wird eine angemessen reduzierte Gebühr im Umfang der bisherigen Aufwändungen festgesetzt.

Tarif-Nr.

Bezeichnung

Betrag

1.2

Niederlassung und Aufenthalt (NG 122.1)

1.2.1

Allgemein

1.2.1.1

Ausstellung des Niederlassungs- oder des Aufenthaltsausweises

gebührenfrei

1.2.1.2

Ausstellung oder Verlängerung Heimatausweis

20.–

1.2.1.3

Wohnsitzbestätigung

20.–

1.2.1.4

Lebensbestätigung

10.–

1.2.1.5

Postzustellung, Nachbehandlung vernachlässigter Meldungen und Nachsendung hinterlegter Schriften

20.– bis 100.–

1.3

Ausländergesetzgebung (NG 122.2)

1.3.1

Wohnsitzbestätigung

1.3.1.1

aktuelle

20.–

1.3.1.2

für Bürgerrechtsnachweis

20.– bis 50.–

1.3.2

Abmeldung

20.–

1.3.3

Lebensbestätigung

10.–

1.3.4

weitere Bescheinigungen

5.– bis 40.–

1.3.5

Zivilstandsänderung

1.3.5.1

ohne Namensänderung

30.–

1.3.5.2

mit Namensänderung

65.–

1.3.6

Wegweisungs-, Ausweisungs-, Entzugs- oder Widerrufsverfügungen, deren Androhung sowie Verwarnungen

100.– bis 950.–

1.3.7

Verfügungen betreffend Zwangsmassnahmen

0.– bis 500.–

1.3.8

arbeitsmarktliche Verfügungen

1.3.8.1

Kurzaufenthalt ohne Kontingentsbelastung

100.–

1.3.8.2

Kurzaufenthalt mit Kontingentsbelastung

250.–

1.3.8.3

Aufenthalt

400.–

1.3.8.4

selbständige Erwerbstätigkeit

400.–

1.3.8.5

Androhung oder Anordnung von Sanktionen

250.– bis 600.–

1.3.8.6

Stellenantritt und Stellenwechsel,

100.–

bei Personen aus dem Asylbereich

gebührenfrei

1.3.8.7

Verlängerung einer bestehenden Bewilligung

100.–

1.3.8.8

Arbeitsbewilligung für Schutzbedürftige (S)

100.–

Tarif-Nr.

Bezeichnung

Betrag

1.4

Publikationsgesetzgebung (NG 141.1)

1.4.1

Amtsblatt

1.4.1.1

Jahresabonnement

66.-

1.4.1.2

Publikation allgemein

30.-

1.4.1.3

Publikation in den Rubriken Schuldbetreibungen, Konkurse, Nachlassverfahren

15.-

1.4.1.4

Publikation von Handesregistereintragungen

gebührenfrei

1.4.2

Einzelausgaben kantonaler Erlasse

1.4.2.1

je Seite

0.20 (insgesamt mindestens 2.-)

1.4.2.2

je Zustellung

5.-

Art. A1-2 Zivilrecht, Strafrecht, Rechtspflege, Vollzug

Tarif-Nr.

Bezeichnung

Betrag

2.1

Amtshandlungen, Dienstleistungen, Verfügungen oder Entscheide, wie sie im schweizerischen oder kantonalen Zivilrecht erstinstanzlich vorgenommen werden durch (NG 211 und 221)

2.1.1

die Gemeinde

2.1.1.1

als kommunale Teilungsbehörde bei der Anmeldung zum Erbgang

50.– bis 100.–

2.1.1.2

Hinterlegung eines Vorsorgeauftrags

60.–

2.1.1.3

Hinterlegung einer Verfügung von Todes wegen

60.–

2.1.2

die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

2.1.2.1

im Allgemeinen

150.– bis 2'000.–

2.1.2.2

Entgegennahme von Erklärungen und Ausstellen von Bescheinigungen wie insbesondere Handlungsfähigkeitszeugnissen

20.– bis 200.–

2.1.3

das Amtsnotariat

20.– bis 500.–

2.1.4

die Justiz- und Sicherheitsdirektion

150.– bis 2‘000.–

2.1.5

den Regierungsrat

150.– bis 2‘000.–

2.2

Viehverpfändung

2.2.1

Errichtungseintrag

40.–

2.2.2

Neueintrag, Änderung, Löschung

15.–

2.2.3

Mitteilung, Löschungsermächtigung

15.–

2.2.4

für Eintragungen anderer Amtsstellen als das Verschreibungsamt am ordentlichen Standort der Pfandsache

15.–

2.2.5

Amtshandlungen des Viehinspektorats

70.– bis 200.–

2.3

Bewilligung gestützt auf die Grundstückerwerbsgesetzgebung (NG 211.3)

200.– bis 6‘000.–

2.4

Bewilligung der Herausgabe von Warenpapieren durch die Lagerhalterin oder den Lagerhalter (Art. 482 OR [SR 220])

100.– bis 500.–

2.5

Bewilligung für die transnationale Ehe- und Partnerschaftsvermittlung

500.– bis 800.–

2.6

Grundbuchgesetzgebung (NG 214.1)

2.6.1

Eintragungen / Eigentum an Grundstücken

2.6.1.1

Handänderung sowie Eintragung oder Übertragung eines selbständigen und dauernden Rechtes 1 ‰ der Vertragssumme bis Fr. 3‘000‘000.– im Minimum je Grundstück

200.–

½ ‰ vom Mehrbetrag über Fr. 3‘000‘000.– im Maximum je Grundstück

8’000.–

Die Gebühr ist nach dem Wert der amtlichen Güterschatzung zu berechnen, wenn die Vertragssumme niedriger oder nicht angegeben ist. Bei periodischen Leistungen wird die Gebühr von der Summe der Leistungen, höchstens jedoch vom zwanzigfachen Betrag einer Jahresleistung berechnet. Bei Tauschgeschäften ist die Gebühr für jeden Tauschgegenstand besonders zu berechnen. In Fällen gemäss Art. 103 FusG (SR 221.301) richtet sich die Gebühr nach dem Zeitaufwand.

2.6.1.2

Teilung (Parzellierung) oder Vereinigung von Grundstücken ½ ‰ der Güterschatzung im Minimum je neues Grundstück

200.–

im Maximum je neues Grundstück

8’000.–

Ist die Teilung (Parzellierung) oder Vereinigung mit einer Handänderung gemäss Ziff. 2.6.1.1 verbunden, entfällt diese Gebühr.

2.6.1.3

Aufteilung eines Grundstückes in Stockwerkeigentum oder Miteigentum ½ ‰ der Güterschatzung

im Minimum

200.–

im Maximum

8’000.–

2.6.1.4

Umwandlung von Gesamteigentum in Miteigentum sowie Änderung der Quoten bei Miteigentum ½ ‰ der Güterschatzung im Minimum

200.–

im Maximum

8’000.–

2.6.1.5

Berichtigung eines Grundbucheintrages wegen Ein- oder Austritten von Mitgliedern einer Gesellschaft zur gesamten Hand oder wegen Änderung der Gesellschafts- beziehungsweise Gemeinschaftsform oder in anderen Fällen der Gesamtnachfolge

200.–

2.6.1.6

Anlage eines neuen Grundbuchblattes

50.–

2.6.1.7

Namensänderung

30.–

2.6.1.8

Jede Änderung oder Ergänzung der Beschreibung eines Grundstückes (Flächenmass, Ortsbezeichnung, Kulturart, Gebäude usw.)

30.–

2.6.2

Eintragungen / Dienstbarkeiten und Grundlasten

2.6.2.1

Eintragung, Ergänzung oder Abänderung einer Personal- oder Grunddienstbarkeit

50.–

2.6.2.2

Eintragung, Ergänzung oder Abänderung einer Grundlast 2 ‰ des Realwertes

im Minimum

200.–

2.6.3

Grundpfandrechte

2.6.3.1

Eintragung eines Grundpfandrechtes 2 ‰ der Pfandsumme bis Fr. 3‘000‘000.–

im Minimum

100.–

1 ‰ vom Mehrbetrag über Fr. 3‘000‘000.–

im Maximum

8’000.–

2.6.3.2

Änderung oder Umwandlung der Pfandart 1 ‰ der Pfandsumme

im Minimum

100.–

2.6.3.3

Ausfertigung eines Schuldbriefes oder eines Grundbuchauszuges über die Eintragung einer Grundpfandverschreibung, einschliesslich Formular

100.–

2.6.3.4

Zerlegung eines Pfandrechtes, Aufteilung auf mehrere Liegenschaften, Pfandaustausch, je neu ausgefertigten Pfandtitel

100.–

2.6.3.5

Zusammenzug mehrerer Pfandtitel oder Grundpfandverschreibungen in ein Pfandrecht, je Titel

100.–

2.6.3.6

Pfandvermehrung oder Pfandentlassung, je Pfandrecht

30.–

im Maximum je Grundstück

300.–

2.6.3.7

Neuausfertigung eines Titels anstelle eines kraftlos erklärten, beschädigten oder unübersichtlich gewordenen Pfandtitels

100.–

2.6.3.8

Einschreibung im Gläubigerregister, je Pfandrecht

30.–

2.6.3.9

Umwandlung innerhalb der gleichen Pfandart je Pfandrecht

50.–

im Maximum je Grundstück

300.–

2.6.3.10

Alle übrigen Eintragungen, wie Reduktion der Pfandsumme, Änderung der Bestimmungen über Verzinsung oder Rückzahlung, Änderung des Ranges oder des Vorganges, Rangvorstellung von Dienstbarkeiten oder Grundlasten, je Pfandrecht

30.–

2.6.4

Vormerkungen

2.6.4.1

Vormerkung eines Kaufs– oder Rückkaufsrechtes

200.–

2.6.4.2

Alle übrigen Vormerkungen

50.–

im Maximum je Anmeldung

300.–

2.6.5

Anmerkungen

200.–

2.6.5.1

Anmerkung von Zugehör

200.–

2.6.5.2

Alle übrigen Anmerkungen

30.–

im Maximum je Anmeldung

300.–

2.6.6

Löschungen

2.6.6.1

Löschung eines Grundbuchblattes

50.–

2.6.6.2

Löschung einer Dienstbarkeit, einer Grundlast oder eines Pfandrechts

30.–

im Maximum je Anmeldung

300.–

2.6.6.3

Alle übrigen Löschungen

30.–

im Maximum je Anmeldung

300.–

2.6.7

Einzelabfrage Grundbuchauszug, soweit nicht Pauschalgebühr nach Ziffer 2.6.8

2.6.7.1

Elektronisch

20.–

2.6.7.2

Physisch

30.–

2.6.8

Pauschalgebühr je Jahr für elektronische Auszüge mit unbeschränktem Zugriff

2.6.8.1

Banken

0.005 ‰ des Hypothekarvolumens im Kanton, im Minimum Fr. 2'000.-

2.6.8.2

im Hypothekargeschäft tätige Versicherungen

0.005 ‰ des Hypothekarvolumens im Kanton, im Minimum Fr. 2‘000.-

2.6.8.3

Pensionskassen

Fr. 1.- je aktivversicherte Person mit Wohnsitz im Kanton, im Minimum Fr. 2'000.-

2.6.8.4

Anwälte / Urkundspersonen

Fr. 2‘000.- je Anwalt / Urkundsperson (Fr. 500.- für jeden weiteren Anwalt / jede weitere Urkundsperson im gleichen Büro)

2.6.8.5

Private / Dritte

Fr. 1‘000.- bis Fr. 3‘000.- (je nach Nutzungsintensität)

2.7

Anwaltsgesetzgebung (NG 267.1)

2.7.1

Eintrag oder Löschung im Anwaltsregister oder in der öffentlichen Liste

100.–

2.7.2

Entscheid über die Zulassung zum Eignungsgespräch, zur Anwalts- oder Eignungsprüfung

400.–

2.7.3

für jede Klausurarbeit

500.–

2.7.4

für die mündliche Prüfung

1‘200.–

2.7.5

für das Eignungsgespräch

600.– bis 1‘000.–

2.7.6

für das Disziplinarverfahren

400.– bis 3‘000.–

2.7.7

bei der Wiederholung von Prüfungsteilen werden die gleichen Gebühren erhoben

2.7.8

für alle anderen Amtshandlungen, Dienstleistungen, Verfügungen und Entscheide der Anwaltskommission

100.– bis 3‘000.–

2.8

Beurkundungsgesetzgebung (NG 268.1) (Gebühren im Zusammenhang mit der Beurkundungsprüfung sind vorschussweise zu entrichten)

2.8.1

Entscheid über die Zulassung

200.– bis 300.–

2.8.2

für die schriftliche Prüfung

300.– bis 600.–

2.8.3

für die mündliche Prüfung

400.– bis 800.–

2.8.4

bei der Wiederholung einer ganzen Prüfung werden die gleichen Gebühren erhoben

2.8.5

bei der Wiederholung von Prüfungsteilen setzt die Beurkundungskommission die Gebühren entsprechend fest

2.8.6

Disziplinarverfahren

400.– bis 3‘000.–

2.8.7

für alle anderen Amtshandlungen, Dienstleistungen, Verfügungen und Entscheide der Beurkundungskommission

100.– bis 3‘000.–

2.9

Straf- und Massnahmenvollzug (NG 273.3) Die vom Vollzugs- und Bewährungsdienst in Rechnung zu stellenden Kostenbeteiligungen richten sich nach der Kostgeldliste (Vollzugskosten und Gebührentarif) des Strafvollzugskonkordates der Nordwest- und lnnerschweizer Kantone, wobei beim Kostenrahmen der Maximalansatz zu verwenden ist.

2.10

Gefängnis (NG 273.4) Tagessätze für:

2.10.1

Polizeigewahrsam, vorläufige Festnahme, Untersuchungs- und Sicherheitshaft, Auslieferungshaft

200.– bis 300.–

2.10.2

Normalvollzug, Ersatzfreiheitsstrafen

230.– bis 330.–

2.10.3

Massnahmenvollzug

230.– bis 330.–

2.10.4

Halbgefangenschaft

130.– bis 230.

2.10.5

Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft

200.– bis 300.–

2.10.6

Substitutionsbehandlung

23.– bis 40.–

Art. A1-3 Bildung, Kultur

Tarif-Nr.

Bezeichnung

Betrag

3.1

Berufsbildungsgesetzgebung (NG 313.1)

3.1.1

Bearbeitung des Aufnahmegesuches in Sachen Brückenangebot

100.–

Aufnahmeprüfung zum lehrbegleiteten Berufsmaturitätslehrgang

75.–

3.2

Amtshandlungen oder Dienstleistungen betreffend das Nidwaldner Museum (NG 321.1)

3.2.1

Eintritt

5.– bis 10.–

3.2.2

Führungen

3.2.2.1

für innerkantonale Schule

gebührenfrei

3.2.2.2

1 Führer

150.–

3.2.2.3

1 Führer für ausserkantonale Schule

100.–

3.2.2.4

2 Führer

300.–

3.2.2.5

2 Führer für ausserkantonale Schule

170.–

3.2.2.6

3 Führer

400.–

3.2.2.7

3 Führer für ausserkantonale Schule

220.–

3.2.2.8

4 Führer

500.–

3.2.2.9

4 Führer für ausserkantonale Schule

270.–

3.2.3

Festung Fürigen

3.2.3.1

ausserordentliche Öffnung (wenn mit Führung exklusive deren Kosten)

50.–

3.2.3.2

ausserordentliche Öffnung, je Stunde, wenn ohne Führung

100.–

3.2.4

Winkelriedhaus

3.2.4.1

Raumvermietung allgemein (zuzüglich Fr. 40.- je Stunde für erforderliches Personal)

300.–

3.2.4.2

Raumvermietung kulturell (zuzüglich Fr. 40.- je Stunde für erforderliches Personal)

150.–

3.3

Archivierungsgesetzgebung (NG 323.1)

3.3.1

Archivierung von Papierdossiers gemäss Art. 16 ArchG

3.3.1.1

Infrastruktur pauschal je Jahr und Regallaufmeter

9.90

3.3.1.2

zuzüglich Dienstleistungen pauschal je Jahr und Archivdossier

0.18

3.3.2

Archivierung von digitalen Dossiers gemäss Art. 16 ArchG

3.3.2.1

Infrastruktur je Jahr

gemäss Abrechnung ILZ

3.3.2.2

zuzüglich Dienstleistungen pauschal je Jahr und Archivdossier

0.18

3.3.3

Benutzung Reproduktionen für Publikationen

50.–

3.3.4

Benutzung von Archivgut für gewerbliche Zwecke gemäss Art. 28 ArchG

500.– bis 5'000.–

3.3.5

Transkription oder Bestätigung aus Archivgut

nach Zeitaufwand

3.3.5.1

im Minimum

20.–

3.3.6

Scan aus Archivgut durch Archivpersonal, bis A3, je Seite,

1.–

3.3.7

Recherchen und wissenschaftliche Dienstleistungen bei der Einsichtnahme in Archivgut,

nach Zeitaufwand

3.3.7.1

im Minimum

200.–

3.4

Bewilligung gemäss Naturschutzgesetzgebung (NG 331.1)

100.– bis 2'000.–

Art. A1-4 Militär, Zivilschutz

Tarif-Nr.

Bezeichnung

Betrag

4.1

Militärgesetzgebung (NG 411.1)

4.1.1

Dienstbüchlein-Duplikat

100.– bis 300.–

4.1.2

Waffenplatz Wil b/ Stans, Schiess- und Ausbildungsplatz Gnappiried, Beherbergung, Infrastruktur Verpflegung, Tagungs-, Arbeits- und Lagerräume, Parkierung, Mehrzweckhalle, Fitnessraum, Gelände & Plätze etc., Schiessen, Gebäude und Anlässe

gemäss Preisliste Kurzvermietungen armasuisse

4.1.3

zusätzliche Leistungen, je Stunde

4.1.3.1

ausserordentlicher Betreuungs-, Einrichtungs- oder Reinigungsaufwand

100.–

4.1.3.2

Aufwand Securitas bei Nacht- und Wochenendbelegung, je Kontrollgang

40.–

4.1.4

zusätzliche Leistungen Wäsche, je Wäschesack

10.–

Tarif-Nr.

Bezeichnung

Betrag

4.2

Zentrum Bevölkerungsschutz

4.2.1

Plenarsaal, halber / ganzer Tag

150.– / 250.–

4.2.2

Klassenzimmer, halber / ganzer Tag

90.– / 150.–

4.2.3

Raum Bistro Aawasser exklusive, halber / ganzer Tag

150.– / 250.–

4.2.4

Ausbildungsparcours, Stunde / Tag

100.– / 800.–

4.2.5

Brandkojen, Stunde / Tag

50.– / 400.–

4.2.6

Trocknungsraum

50.–

4.2.7

Garderobe / Duschen

100.–

4.3

Zivilschutzgesetzgebung (NG 421.1)

4.3.1

Prüfung, Genehmigung oder Abnahme von Schutzraumprojekten

150.– bis 300.–

4.3.2

Nachkontrolle

150.– bis 300.–

4.3.3

Befreiungsverfügung betreffend Schutzraumbaupflicht

100.– bis 200.–

4.3.4

Verfügung betreffend Leistung eines Ersatzbeitrages

150.–

4.3.5

Vorprüfung von Projekten

80.–

4.3.6

Administrativgebühr für Bearbeitung oder Bereitstellung von Zivilschutzmaterial zur leihweisen Abgabe an Dritte

100.–

4.3.7

Gebühr für die Einvernahme bei Straffällen

50.–

4.3.8

Gebühr für die Verwarnung bei Straffällen

100.–

4.3.9

Zivilschutzeinsatz zu Gunsten von Veranstaltungen

4.3.9.1

Erstellen Leistungsvereinbarung mit Veranstalter

200.–

4.3.9.2

Einsatz an Wochenend- und Feiertagen, je Tag

50.–

Art. A1-5 Finanzen

Tarif-Nr.

Bezeichnung

Betrag

5.1

Schatzungen für landwirtschaftliche Grundstücke im Sinne des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht

300.– bis 1‘500.–

5.2

Revisionsschatzungen auf eigenes Begehren, Schatzungswert

5.2.1

bis Fr. 500‘000.–

200.– bis 500.–

5.2.2

von Fr. 500‘000.– bis Fr. 1‘000‘000.–

300.– bis 800.–

5.2.3

Über Fr. 1‘000‘000.–

400.– bis 4‘000.–

5.3

Schatzungen gemäss ZGB (SR 210) sowie Verkehrswertschatzungen; Schatzungswert

5.3.1

bis Fr. 500‘000.–

250.– bis 600.–

5.3.2

von Fr. 500‘000.– bis Fr. 1‘000‘000.–

400.– bis 1‘000.–

5.3.3

über Fr. 1‘000‘000.–

500.– bis 5‘000.–

5.4

Zusatzgebühr für ausführlichen Schatzungsbericht

200.– bis 2’000.–

Art. A1-6 Bau, Strassen, Wasser, Energie, Verkehr

Tarif-Nr.

Bezeichnung

Betrag

6.1

Planungs- und Baugesetzgebung

6.1.1

Verfügungen und Stellungnahmen kommunaler Instanzen (einschliesslich der Spruchgebühr für die Behandlung der Einwendungen)

100.– bis 25'000.–

6.1.2

Verfügungen und Stellungnahmen kantonaler Instanzen

100.– bis 20'000.–

6.2

Bewilligung gemäss Strassengesetzgebung (NG 621.1)

100.– bis 10'000.–

6.3

Verfügung gemäss Gewässergesetzgebung (NG 631.1)

100.– bis 720'000.–

6.4

Verfügung gemäss Energiegesetzgebung (NG 641.1)

100.– bis 1'000.–

6.5

Verfügung gemäss Verkehrsgesetzgebung (Personenbeförderung; NG 652.1)

6.5.1

Bewilligung von Transporten von Schülerinnen- oder Schülern oder von Arbeiterinnen- oder Arbeitern sowie von Werkverkehr

150.– bis 400.–

6.5.2

übrige Bewilligungen

200.– bis 1'000.–

6.6

Luftseilbahnen und Skilifte (NG 653.1)

6.6.1

Bau- oder Betriebsbewilligung nach Art. 3 des Konkordats (NG 653.11)

100.– bis 500.–

6.6.2

jährliche Gebühr gemäss Konkordat

6.6.3

kantonaler Zuschlag von 5 % für allgemeine Kontrollkosten

6.6.4

Erfordert die Kontrolle einer Anlage einen Mehraufwand, wird dieser dem Betriebsinhaber zum Selbstkostenpreis zusätzlich in Rechnung gestellt.

6.7

Schifffahrt (NG 654.1)

6.7.1

Bewilligung für Versuchsfahrten und nautische Veranstaltungen

100.– bis 1'000.–

6.7.2

Kennzeichnung oder Abnahme nicht öffentlicher Häfen oder Landestellen, je Bewilligung

250.– bis 350.–

6.7.3

Sondertransport, je Bewilligung

60.– bis 600.–

6.7.4

Ausnahmebewilligung gemäss Art. 163 Abs. 1 lit. c-i und Art. 166 Abs. 3 BSV (SR 747.201.1), je Bewilligung

250.– bis 350.–

6.7.5

andere, nicht ausdrücklich genannte Bewilligungen

50.– bis 300.–

6.7.6

polizeiliche Briefzustellung auf Anordnung der Zulassungs- oder Administrativbehörde

100.– bis 300.–

6.7.7

Entzug von Kontrollschildern, Ausweisen oder Bewilligungen durch die Polizei auf Anordnung der Zulassungs- oder Administrativbehörde

100.– bis 300.–

6.8

Verfügungen gemäss Luftfahrtgesetzgebung (NG 655.1)

200.– bis 2'000.–

Art. A1-7 Gesundheit, Umweltschutz

Tarif-Nr.

Bezeichnung

Betrag

7.1

Gesundheitsgesetzgebung (NG 711.1)

7.1.1

Berufsausübungsbewilligung für Gesundheitsfachpersonen

350.– bis 1‘200.–

7.1.2

Bewilligung der Stellvertretungen von Gesundheitsfachpersonen

350.– bis 1'200.–

7.1.3

Bewilligungsverlängerung gemäss Art. 27 Abs. 1 Ziff. 2 Gesundheitsgesetz (GesG)

250.–

7.1.4

Betriebsbewilligungen gemäss Art. 38 Abs. 1 Ziff. 1-3 GesG

800.– bis 40‘000.–

7.1.5

Betriebsbewilligungen gemäss Art. 38 Abs. 1 Ziff. 4-7 sowie Art. 84 GesG

230.– bis 2’500.–

7.1.6

Bewilligung zur Abgabe nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel (Art. 85 GesG)

800.– bis 1‘400.–

7.1.7

Bewilligung für die Aufnahme von Personen (Art. 6 BetrG; NG 761.2)

7.1.7.1

an Heime und andere institutionelle Leistungserbringer

300.– bis 5‘000.–

7.1.7.2

an nicht institutionelle Leistungserbringer

gebührenfrei

7.1.8

Aushändigung oder Weiterleitung der Aufzeichnungen gemäss Art. 45 Abs. 4 GesG auf Verlangen der Patientin oder des Patienten nach Ablauf der gesetzten Abholungsfrist, je Krankheitsgeschichte

10.–

7.1.9

Abgabe einer Unbedenklichkeitserklärung

100.–

7.1.10

Heilmittelkontrolle durch Kantonsapothekerin / Kantonsapotheker

7.1.10.1

Grundgebühr für die Inspektion betreffend Arzneimittel bei Detailhandelsabgabestellen

390.–

7.1.10.2

Inspektion oder Bearbeitung Massnahmenplan (je Stunde)

160.–

7.1.10.3

Mahnung für nicht fristgerecht eingereichten Massnahmenplan

30.–

7.1.10.4

Meldebestätigung für Arzneimittel nach eigener Formel (Hausspezialitäten) erstmalig / Änderung

120.– / 80.–

7.1.11

Betäubungsmittelgesetzgebung (NG 716.1)

7.1.11.1

Anbau, Herstellung, Verarbeitung oder Handel mit Betäubungsmitteln

700.– bis 2‘000.–

7.1.11.2

Verkehr mit Betäubungsmitteln

400.– bis 800.–

7.1.11.3

Bewilligungen an Krankenanstalten und Institute

400.– bis 800.–

7.1.11.4

Erneuerung einer Bewilligung

400.– bis 800.–

7.1.11.5

Verfügungen oder Kontrollen gemäss kantonaler Betäubungsmittelverordnung (NG 716.1)

100.– bis 1'000.–

7.1.11.6

Bezug von Betäubungsmittelblöcken (je Block)

15.–

7.1.12

Ausstellen eines Leichenpasses

30.–

7.1.13

Bezug von eidgenössischen Impfausweisen

gebührenfrei

7.1.14

Bezug von internationalen Impfausweisen, je Ausweis

2.50

7.1.15

Tariffestsetzung gemäss KVG

2'000.– bis 20'000.–

7.1.16

Zulassung von Leistungserbringern

300.–

7.1.17

Bestätigung der Erfüllung der Zulassungskriterien oder der Besitzstandswahrung zu Handen der SASIS AG

100.–

7.2

Umweltschutz (NG 721.1)

7.2.1

Bewilligungen, Zustimmungen, Verfügungen oder Begutachtungen gemäss Umweltschutzgesetz

50.– bis 20‘000.–

7.2.2

Gebührenvignetten für die administrativen Nebenkosten der Feuerungskontrolle

20.– bis 40.–

7.2.3

Kontrollen und Nachkontrollen von Feuerungsanlagen

nach Zeitaufwand

7.2.4

Bewilligung zum Verbrennen von Wald-, Feld- oder Gartenabfällen

50.– bis 100.–

7.2.5

Vermietung oder leihweise Abgabe von Geräten (Rohrabdruckgerät, Tensiometer, andere Messgeräte) je Tag und Stück, je nach Gerät

1.– bis 400.–

Art. A1-8 Wirtschaft

Tarif-Nr.

Bezeichnung

Betrag

8.1

Arbeitsgesetzgebung (NG 731.1)

8.1.1

Plangenehmigung

100.– bis 1‘000.–

8.1.2

Betriebsbewilligung

die Hälfte des für die Plangenehmigung erhobenen Betrages

8.1.3

Bewilligung zur Beschäftigung von Jugendlichen unter 15 Jahren

100.–

8.1.4

Arbeitszeitbewilligung

100.–

8.1.5

Zuschlag Dauerbewilligung mehrere Tage

50.–

8.1.6

Verfügung nach Art. 51 und 52 ArG (SR 822.11)

100.– bis 400.–

8.2

Land- und Forstwirtschaftsgesetzgebung (NG 821.1 / 831.1)

8.2.1

Bewilligung der Verkürzung einer ordentlichen Pachtdauer

200.– bis 500.–

8.2.2

Bewilligung der parzellenweisen Verpachtung

200.– bis 500.–

8.2.3

Bewilligung eines Pachtzinses für landwirtschaftliche Gewerbe

200.– bis 500.–

8.2.4

Bewilligung von Ausnahmen vom Realteilungs- oder Zerstückelungsverbot

200.– bis 750.–

8.2.5

Bewilligung zum Erwerb eines landwirtschaftlichen Gewerbes oder Grundstückes

250.– bis 750.–

8.2.6

Erlass einer Feststellungsverfügung nach Art. 84 BGBB (SR 211.412.11)

200.– bis 750.–

8.2.7

Überschreiten der Belastungsgrenze für Darlehen

200.– bis 750.–

8.2.8

Amtshandlungen, Dienstleistungen und Verfügungen im Zusammenhang mit der Ausrichtung landwirtschaftlicher Direktzahlungen, je Betrieb

200.– bis 1‘000.–

8.2.9

forstwirtschaftliche Bewilligung der Direktion

150.– bis 1‘200.–

8.2.10

Bewilligung des Amtes für Wald und Energie unter Vorbehalt der Holzschlagbewilligung

50.– bis 1‘000.–

8.2.11

Waldfeststellung, für die kein öffentliches Interesse besteht

200.– bis 1‘000.–

8.2.12

Anordnung von Einschränkungen auf Waldstrassen oder Waldwegen

100.– bis 500.–

8.2.13

Verfügung der Einstellung unbewilligter Holzschläge

150.– bis 600.–

8.2.14

forstwirtschaftliche Verfügung bei mangelhafter Erfüllung oder Nichterfüllung von Aufgaben oder bei Zweckentfremdung, wenn Finanzhilfen oder Abgeltungen ausgerichtet worden sind

200.– bis 2‘000.–

8.2.15

forstwirtschaftliche Anordnung der Wiederherstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Zustandes

150.– bis 1‘000.–

8.2.16

Zustimmung zu Waldunterabstand gemäss Art. 120 PBG (NG 611.1)

50.– bis 500.–

8.3

Jagdgesetzgebung (NG 841.1)

8.3.1

Jagdlehrgang

600.–

8.3.2

Jagdprüfung

300.–

8.3.3

Erteilung oder Entzug von Bewilligungen aller Art, insbesondere der Jagdberechtigung

50.– bis 1‘500.–

8.3.4

Verzicht auf Jagdberechtigung vor dem Jagdbeginn

50.–

8.3.5

Verzugsgebühr bei nicht fristgerechter Einreichung der Abschusskontrolle

100.–

8.3.6

Verwaltungsgebühr bei unverschuldetem Versäumnis der fristgerechten Einreichung des Gesuches um Erlangung des Jagdpatents

50.–

8.3.7

Spezialbewilligung

100.– bis 1‘000.–

8.4

Gastgewerbegesetzgebung (NG 854.1)

8.4.1

Plangenehmigung

nach Zeitaufwand

im Minimum

250.–

8.4.2

Bewilligungserteilung

100.– bis 1'000.–

8.4.3

übrige Verfahren

100.– bis 500.–

Art. A1-9 Polizei

Tarif-Nr.

Bezeichnung

Betrag

9.1

Polizeigesetzgebung (NG 911.1)

9.1.1

Polizeipräsenz bei Einsargung und Einlöten eines Sarges sowie Abtransport

50.– bis 500.–

9.1.2

Inanspruchnahme der Polizei für Zustellung

100.– bis 300.–

9.1.3

Benutzung von Fahrzeugen

9.1.3.1

Personenwagen, je Kilometer

1.50

im Minimum

30.–

9.1.3.2

Kleinbus, je Kilometer

2.–

im Minimum

40.–

9.1.3.3

Motorrad, je Kilometer

1.–

im Minimum

20.–

9.1.3.4

Motorboot, je Minute

5.–

im Minimum

200.–

9.1.4

Einsatz eines Polizeihundes inkl. Hundeführerin/Hundeführer, je Stunde

120.–

9.1.5

Erstellen von Rapporten

9.1.5.1

Überprüfung eines Legitimations- oder Identifikationsausweises

100.– bis 200.–

9.1.5.2

Fotobericht beschriftet, je Seite

10.–

9.1.5.3

Erstellen eines Situationsplanes, je Stunde

100.–

im Minimum

150.–

9.1.5.4

Kopie eines Situationsplanes

50.– bis 100.–

9.1.5.5

Anfertigen einer Skizze, je Stunde

100.–

im Minimum

150.–

9.1.5.6

Erstellen von Datenträgern, je Medium

50.–

9.1.5.7

Datensicherung Smartphone und Navigation: 1. Datensicherung

75.–

jede weitere Datensicherung

50.–

9.1.5.8

Alkohol- oder Drogentest (je Test):

- Verwendung Alcometer-Gerät

35.–

- Verwendung Drugwipe

90.–

- Verwendung beweissicheres Atemalkoholmessgerät

200.–

9.1.5.9

Vornahme einer Pneukontrolle mit Profilabdruck

15.–

9.1.5.10

Verwendung Profilmessanlage oder Waage

25.–

9.1.5.11

Kopie einer Verkehrsüberwachungsaufnahme, je Stunde

100.–

im Minimum

150.–

9.1.5.12

Abgabe einer Verkehrsweste (leihweise)

5.–

9.1.5.13

Abgabe von Reservetreibstoff (5 Liter)

15.–

9.1.5.14

leihweise Abgabe, je Tag

- einer Signaltafel

6.–

- einer Blinklampe

4.–

- einer Stablampe

5.–

- eines Absperrgitters

10.–

9.1.5.15

Verwendung von Ölbinder, je Kessel

20.–

9.1.5.16

Verwahrung eines Fahrzeuges auf dem Abstellplatz, je Tag

10.–

9.1.5.17

Verwahrung eines Fahrzeuges in der Einstellhalle, je Tag

20.–

9.1.5.18

Verwendung eines Metallsuchgerätes, je Tag

75.–

9.1.5.19

Einsatz einer mobilen Alarmanlage

300.–

Installation:

- einer Diebesfalle, je Stunde

100.–

im Minimum

150.–

- einer Videoüberwachungsanlage, je Stunde

100.–

im Minimum

150.–

9.1.5.21

Bewilligung für den Verkehrsdienst durch Private:

- erstmalige Grundgebühr für drei Jahre

100.– bis 500.–

- Erneuerung für drei Jahre

100.– bis 300.–

9.1.5.22

Gefahrenmeldeanlagen mit Alarmanschluss bei der Kantonspolizei:

- einmalige Anschlusstaxe, inklusive Behandlungs- und Aufschaltgebühr sowie Erstellen eines Alarmdispositivs

700.– bis 1’000.–

- Mutieren der Einsatzunterlagen, Neuerstellung des polizeilichen Einsatzdispositivs infolge baulicher oder konzeptioneller Änderung

nach Zeitaufwand

im Minimum

150.–

- jährliche Abonnementstaxe, inbegriffen Alarmempfang und Alarmverarbeitung, interne Instruktionen, Adressmutationen

600.– bis 800.–

- Einsatz der Polizei bei Fehlalarm, je Einsatz

nach Zeitaufwand

im Minimum (die Gebühr wird ungeachtet der Ursache des Fehlalarms erhoben)

300.–

9.1.5.23

Gefahrenmeldeanlagen mit örtlicher Alarmierung oder mit Anschluss bei einer andern Empfangsstelle: Einsatz der Polizei bei Fehlalarm,

nach Zeitaufwand

im Minimum (die Gebühr wird ungeachtet der Ursache des Fehlalarms erhoben)

450.–

9.1.5.24

Strassensignalisationen:

- Bewilligungen von Betriebswegweisern, Markierungen, Strassenreklamen sowie von touristischen Signalisationen oder Verkehrssignalisationen

nach Zeitaufwand

im Minimum

50.–

- verkehrspolizeiliche Gutachten, je Stunde

100.–

im Minimum

150.–

9.1.5.25

Bewilligung für rad- oder motorsportliche Veranstaltungen

150.– bis 1‘500.–

9.1.5.26

Entzug von Kontrollschildern, Ausweisen oder Bewilligungen durch die Polizei auf Anordnung des Verkehrssicherheitszentrums

150.– bis 300.–

9.1.5.27

Bezug Hotelmeldeschein (Block)

8.–

9.1.5.28

Ausstellgebühr provisorische Bewilligung Kennzeichendiebstahl/-verlust

25.–

9.1.5.29

Bezug Arbeitsbuch für berufsmässige Motorfahrzugführer und -führerinnen

15.–

9.1.5.30

Ausstellgebühr Ausnahmebewilligung

25.–

9.1.5.31

Bewilligung für verkehrstechnische Massnahmen

100.– bis 500.–

9.2

Vollzug der eidgenössischen Preisbekanntgabeverordnung (SR 942.211)

nach Zeitaufwand

im Minimum

100.–

9.3

Ruhetagsgesetzgebung (NG 921.1)

9.3.1

Bewilligung für das saisonale oder tageweise Offenhalten von Geschäftslokalen oder Verkaufsgeschäften

9.3.1.1

Einzelbetrieb

100.–

9.3.1.2

Grosszentren oder Ladenvereinigungen

500.–

9.3.1.3

für zusätzlichen Sonntagsverkauf für Einzelbetrieb

100.–

9.3.1.4

Zuschlag für zusätzlichen Sonntagsverkauf für Grosszentren oder Ladenvereinigungen

250.–

9.3.2

Ausnahmebewilligung für Tätigkeiten und Veranstaltungen an öffentlichen Ruhetagen

100.– bis 1'000.–

9.4

Bewilligung gemäss Geldspielgesetz (NG 932.1)

9.4.1

Verlosungen bei Unterhaltungsanlässen (wie z.B. Tombola, Lottomatch, Bingo)

100.– bis 500.–

9.4.2

Kleinlotterien (Lottomatch)

250.– bis 1‘000.–

9.4.3

kleine Pokerturniere

200.– bis 500.–

9.4.4

lokale Sportwetten

200.– bis 500.–

2024-005