RRB Nr. 1003/2015
Eigentümerstrategie für die Beteiligung des Kantons Zürich an der Flughafen Zürich AG, Festlegung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Oktober 2015
1003. Eigentümerstrategie für die Beteiligung des Kantons Zürich an der Flughafen Zürich AG (Überprüfung)
Erwägungen
1. Ausgangslage Mit Beschluss vom 28. Mai 2008 legte der Regierungsrat die Eigentümerstrategie für die Beteiligung an der Flughafen Zürich AG (FZAG) fest. Er beauftragte die Volkswirtschaftsdirektion, dem Regierungsrat jährlich Bericht zu erstatten über die Entwicklung der Umfeldfaktoren, die Umsetzung der Strategie und einen allfälligen Bedarf zu deren Anpassung. Bisher hat die Volkswirtschaftsdirektion dem Regierungsrat sechsmal Bericht erstattet. Im letzten Bericht über das Strategiecontrolling vom November 2014 wurde festgehalten, dass sich seit der Festlegung der Eigentümerstrategie durch den Regierungsrat das für die FZAG massgebliche Umfeld zwar nicht grundlegend verändert habe, dass es aber trotzdem angezeigt sei, die Festlegungen in der Eigentümerstrategie einer Überprüfung zu unterziehen. Insbesondere im Bereich Unternehmensführung sind einige Präzisierungen notwendig geworden. Zudem sehen die vom Regierungsrat mit Beschluss Nr. 122/2014 verabschiedeten und am 1. April 2014 in Kraft gesetzten Richtlinien über die Public Corporate Governance vor, dass die Eigentümerstrategien für die bedeutenden Beteiligungen des Kantons Zürich alle vier Jahre überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden. Dies gilt auch für die Eigentümerstrategie für die Beteiligung des Kantons Zürich an der FZAG.
2. Wirtschaftliches Umfeld des Flughafens Zürich Die Luftverkehrsnachfrage ist stark abhängig von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass der Luftverkehr seit Jahrzehnten stetig zugenommen hat. Vorübergehend unterbrochen wurde das Wachstum lediglich durch weltweit wirkende Ereignisse (z. B. Ölkrisen 1973 und 1979, Golfkrieg, Asienkrise, 9/11, Finanzkrise). Neueste Luftverkehrsprognosen von Boeing und Airbus gehen davon aus, dass auch für die nächsten 20 Jahre mit einem weiteren Wachstum der weltweiten Luftverkehrsnachfrage zu rechnen ist. Eine im Auftrag des Bundes von der Firma Intraplan für den SIL-Prozess durchgeführte Prognose kommt für den Flughafen Zürich zu ähnlichen Ergebnissen (vgl. SIL-Prozess Flughafen Zürich: Schlussbericht vom 2. Februar 2010). Gestützt auf die gegenwärtigen Bevölkerungs- und
Wirtschaftsprognosen und andere massgebende Faktoren rechnet Intraplan für den Flughafen Zürich bis 2020 mit einem Passagieraufkommen von knapp 31 Millionen und für 2030 von rund 39 Millionen (FZAG Jahresstatistik 2014: 25,5 Millionen). Allerdings ist es völlig ungewiss, wie sich die nach wie vor ungelöste Schulden- und Finanzkrise in weiten Teilen der Welt sowie die zunehmenden geopolitischen Unsicherheiten auf das zukünftige Wirtschaftswachstum, den Haupttreiber der Luftverkehrsnachfrage, auswirken werden.
3. Situation der Flughafen Zürich AG Mit dem Grounding der Swissair im Oktober 2001 sah sich die FZAG kurz nach der Verselbstständigung mit einer grossen Herausforderung konfrontiert. Die Zahl der Passagiere fiel vom Höchstwert von 22,7 Millionen 2000 auf nur noch 17 Millionen 2003. Gleichzeitig war mit der fünften Bauetappe (Dock E, Airside Center usw.) das grösste Investitionsvorhaben in der Geschichte des Flughafens Zürich im Gange. Mit der wirtschaftlichen Erholung und dem Erfolg der neu gegründeten Swiss nahm auch die Zahl der Passagiere wieder zu. 2010 wurden am Flughafen Zürich erstmals wieder etwas mehr Passagiere gezählt als im bisherigen Rekordjahr 2000. Seither ist die Zahl der Passagiere weiter angestiegen und erreichte 2014 rund 25,5 Millionen. Mit der Erholung der Nachfrage verbesserte sich auch die wirtschaftliche Situation der FZAG deutlich. So stieg der Umsatz der FZAG von rund 523 Mio. Franken im Jahr 2000 auf über 963 Mio. Franken im letzten Geschäftsjahr (2014). Die zeitweise hohe Verschuldung aufgrund der Investitionen in die fünfte Bauetappe bei gleichzeitigem Nachfragerückgang konnte in den letzten Jahren trotz anhaltend hohen Investitionen in die Infrastruktur schrittweise gesenkt werden. Mit Ausnahme 2001 konnte die FZAG auch immer einen Gewinn ausweisen. Im Geschäftsjahr 2014 betrug er rund 206 Mio. Franken. Dividenden wurden 2000 und seit 2005 jedes Jahr ausbezahlt. Für das Geschäftsjahr 2014 belief sich die Dividendenzahlung für den Aktienanteil des Kantons Zürich auf gut 27 Mio. Franken. Heute steht die FZAG finanziell auf einer sehr soliden Grundlage. Dank den erwarteten Mehrerträgen aus dem Verkehrswachstum, dem Kommerzgeschäft sowie dem niedrigeren Finanzaufwand kann davon ausgegangen werden, dass sich der finanzielle Spielraum der FZAG in den kommenden Jahren weiter vergrössern wird. Die Entwicklung der ersten Jahre nach der Verselbstständigung zeigt aber, dass Rückschläge nie ausgeschlossen werden können. Die erwähnten Unsicherheiten hinsichtlich Passagierzahlen würden sich ebenso auch auf die finanzielle Situation der FZAG auswirken.
Der Betrieb des Flughafens Zürich bildet klarerweise das Kerngeschäft der FZAG. Der überwiegende Teil des Umsatzes und des Gewinns wird hier erwirtschaftet. Rund 60% des Umsatzes entfallen auf Erträge aus dem Flugbetrieb (Aviation) und rund 40% stammen aus Geschäften, die nicht direkt dem Flugbetrieb zugeordnet werden können (Non-Aviation). Ein weiterer Bereich der Geschäftstätigkeit der FZAG sind die Auslandsbeteiligungen, vor allem in Indien und in Südamerika. Gegenwärtig tragen sie aber nicht wesentlich zu Umsatz oder Gewinn bei. Ein dritter und zukünftig gewichtiger Geschäftsbereich befindet sich gerade im Aufbau: das Immobilienprojekt «The Circle». Mit dem Projekt «The Circle», das die FZAG zusammen mit der Swiss Life für rund 1 Mrd. Franken verwirklicht, entsteht eine grosse Immobilie mit Hotels, Kongressfazilitäten, Büroflächen und anderen Nutzungen wie z. B. ein medizinisches Zentrum des Universitätsspitals Zürich. «The Circle» liegt zwar unmittelbar am Flughafen, hat aber mit seinen Angeboten keinen direkten Bezug zum Flughafengeschäft. Eine erste Bauetappe soll 2018 abgeschlossen werden. Im gegenwärtig eher schwierigen wirtschaftlichen Umfeld stellt die Vermietung von Büroflächen allerdings eine Herausforderung dar, insbesondere da im Grossraum Zürich und gerade im Glattal eher ein Überangebot an Büroflächen besteht.
4. Folgerungen aus der Situationsanalyse und Handlungsbedarf Gemäss § 1 des Flughafengesetzes fördert der Staat den Flughafen Zürich zur Sicherstellung seiner volks- und verkehrswirtschaftlichen Interessen. Er berücksichtigt dabei den Schutz der Bevölkerung vor schädlichen oder lästigen Auswirkungen des Flughafenbetriebs. Gestützt auf diese Zweckbestimmung, legte der Regierungsrat im September 2004 seine Flughafenpolitik mit vier Leitlinien fest (RRB Nr. 1407/2004, RRB Flughafenpolitik): Schutz der Bevölkerung; Stärkung des Wirtschaftsstandorts und der Volkswirtschaft des Kantons Zürich durch einen wettbewerbsfähigen Flughafen mit Drehkreuzfunktion; Vertrauen der Bevölkerung und Akzeptanz des Flughafens; Sicherheit und Zuverlässigkeit des Flugbetriebs. Gestützt auf das Flughafengesetz und den Beschluss zur Flughafenpolitik, legte der Regierungsrat in der Eigentümerstrategie Erwartungen des Kantons Zürich an die FZAG in Form von Leitplanken für die folgenden vier Bereiche fest: verkehrs- und volkswirtschaftliche Bedeutung des Flughafens Zürich; Umweltschutz; Unternehmensführung, Beziehungspflege. Zudem legte er Grundsätze für die Durchsetzung seiner Vorgaben bzw. Leitplanken fest.
Die Leitplanken in der Eigentümerstrategie haben sich grundsätzlich bewährt und bedürfen keiner grundlegenden Überarbeitung. Bei drei Leitplanken ist es jedoch sinnvoll, wenn sie entweder angepasst, genauer formuliert oder ergänzt werden. Zudem wird grundsätzlich der Begriff «Flughafen Zürich» durch «Flughafen Zürich AG» ersetzt. In Übereinstimmung mit den Richtlinien zur Public Corporate Governance wird zudem der Begriff «Leitplanken» durch «strategische Ziele» ersetzt.
1. Strategische Ziele zur verkehrs- und volkswirtschaftlichen Bedeutung des Flughafens Zürich: Bei den strategischen Zielen zur verkehrs- und volkswirtschaftlichen Bedeutung des Flughafens Zürich ergibt sich für die Erwartungen hinsichtlich der Qualität des Flughafens (zweiter Spiegelstrich) ein Anpassungsbedarf. Bisher lautete die Formulierung wie folgt: «Grundsätzlich erwartet der Kanton Zürich, dass der Flughafen Zürich die Position als einer der messbar bequemsten, schnellsten und bestorganisierten Flughäfen der Welt anstrebt und in Projekte investiert, welche die Erreichung dieses Ziels unterstützen. Beim Skytrax ‹World Airport Award› ist die Position des Jahres 2007 (6. Rang) zu halten.» Im Hinblick auf die Qualität der Infrastruktur und der Dienstleistungen gehört der Flughafen Zürich zu den besten der Welt. Beim Skytrax «World Airport Award» belegte er 2014 den achten Rang, verfehlte die Erwartung des Kantons also knapp. In den drei vorangegangenen Jahren lag der Flughafen Zürich jeweils auf dem siebten Rang. Nimmt man nur die europäischen Flughäfen, belegte er 2014 hinter München und Amsterdam den dritten Platz. Für die an deutlich strengere Umweltauflagen und bauliche Rahmenbedingungen gebundenen europäischen Flughäfen wird es immer schwieriger, mit den neuen oder erweiterten Flughäfen, vor allem in Südostasien, Schritt zu halten. Mit jedem neu eröffneten Flughafen wird es für den Flughafen Zürich schwieriger, seine Position zu verteidigen, selbst wenn er seinen hohen Qualitätsstandard halten kann. Völlig neue Flughäfen entstehen gegenwärtig z. B. in Istanbul und in Dubai. Die Qualität des Flughafens Zürich soll deshalb inskünftig einerseits auf weltweiter und anderseits auf europäischer Ebene verglichen werden. Die Erwartung des Kantons Zürich bezüglich der Qualität des Flughafens soll sich zudem – gleich wie jene der Erreichbarkeit (erster Spiegelstrich) – am Jahr 2006 orientieren und neu so formuliert werden: «Grundsätzlich erwartet der Kanton Zürich, dass der Flughafen Zürich die Position als einer der messbar bequemsten, schnellsten und bestorganisierten Flughäfen der Welt anstrebt und in Projekte investiert, welche die Erreichung dieses Ziels unterstützen. Beim Skytrax ‹World Airport Award› ist die Position des Jahres 2006 (8. Rang weltweit oder 3. Rang in Europa) zu halten.»
2. Strategische Ziele für den Umweltschutz Keine Änderungen.
3. Strategische Ziele für die Unternehmensführung Bei den strategischen Zielen für die Unternehmensführung ergibt sich bei den Erwartungen bezüglich Beteiligungen (dritter Spiegelstrich) ein Anpassungsbedarf. Bisher lautete die Formulierung wie folgt: «Grundsätzlich erwartet der Kanton Zürich, dass der Flughafen Zürich Beteiligungen an anderen Flughäfen im In- und Ausland nur unter der Voraussetzung eingeht, dass der Einsatz an personellen und finanziellen Ressourcen einerseits und der Wertzuwachs für den Flughafen Zürich anderseits in einem angemessenen Verhältnis stehen und dass verantwortungsrechtliche Ansprüche gegen den Kanton Zürich als abordnendes Gemeinwesen mit sehr hoher Sicherheit ausgeschlossen werden können.» Gemäss § 1 des Flughafengesetzes liegt das Interesse des Kantons Zürich als mit Abstand grösstem Aktionär der FZAG darin, dass der Flughafen Zürich seine verkehrs- und volkswirtschaftlichen Aufgaben erfüllen kann und dabei den Schutz der Bevölkerung vor schädlichen oder lästigen Auswirkungen des Flughafenbetriebs berücksichtigt. Beteiligungen der FZAG an anderen Flughäfen im In- oder Ausland stehen für den Kanton Zürich dagegen nicht im Vordergrund. Der mit solchen Engagements verbundene Einsatz an personellen und finanziellen Mitteln und der Wertzuwachs für die FZAG sollen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Zudem soll sichergestellt werden, dass verantwortungsrechtliche Ansprüche gegen den Kanton Zürich als abordnendes Gemeinwesen mit sehr hoher Sicherheit ausgeschlossen werden können. Neu soll auch sichergestellt werden, dass politische Risiken ausgeschlossen werden können, die der Reputation der FZAG oder dem Kanton Schaden zufügen könnten. Die Formulierung bezüglich der Beteiligungen der FZAG wird deshalb wie folgt ergänzt: «Grundsätzlich erwartet der Kanton Zürich, dass die Flughafen Zürich AG Beteiligungen an anderen Flughäfen im In- und Ausland nur unter der Voraussetzung eingeht, dass aus der Sicht der Flughafen Zürich AG der Einsatz an personellen und finanziellen Mitteln einerseits und der Wertzuwachs für die Flughafen Zürich AG anderseits in einem günstigen Verhältnis stehen, keine Reputationsrisiken dagegensprechen und verantwortungsrechtliche Ansprüche gegen den Kanton Zürich als abordnendes Gemeinwesen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können.»
Mit dem Bau des Immobilienkomplexes «The Circle» entsteht für die FZAG ein zusätzliches Standbein, das keinen direkten Bezug zum Kerngeschäft, zum Betrieb des Flughafens Zürich, aufweist. Dies hat im positiven Sinne zur Folge, dass die FZAG die Schwankungen, denen der internationale Luftverkehr ausgesetzt ist, abfedern kann. Allerdings ist auch der Markt der Geschäftsliegenschaften von Schwankungen in der Nachfrage betroffen. Grundsätzlich stehen für den Kanton Zürich solche nicht flugbetriebsbezogene Geschäftsfelder wie «The Circle» nicht im Vordergrund. Trotzdem stand und steht der Kanton Zürich dem Projekt «The Circle» positiv gegenüber, weil es nicht nur mithelfen kann, allfällige Rückschläge im Flugbetrieb abzudämpfen, sondern auch zur Verbesserung der Standortattraktivität des Flughafens Zürich beitragen kann. Investitionen in andere nicht flugbetriebsbezogene Aktivitäten sollen aus der Sicht des Kantons Zürich jedoch nur dann getätigt werden, wenn sie entweder den Primärkunden (z. B. Passagiere, ansässige Betriebe und ihre Angestellten) dienen oder zur Steigerung der Standortattraktivität des Flughafens Zürich beitragen. Die strategischen Ziele für die Unternehmensführung werden deshalb wie folgt ergänzt (neu als vierter Spiegelstrich): «Grundsätzlich erwartet der Kanton Zürich, dass die Flughafen Zürich AG Investitionen in nicht flugbetriebsbezogene Geschäftsfelder nur dann tätigt, wenn sie entweder den Primärkunden (z. B. Passagiere, ansässige Betriebe und ihre Angestellten) dienen oder zur Steigerung der Standortattraktivität des Flughafens Zürich beitragen.»
4. Strategische Ziele für die Beziehungspflege Bei den strategischen Zielen für die Beziehungspflege ergibt sich bei den Erwartungen bezüglich Koordination mit dem Kanton Zürich (dritter Spiegelstrich) ein Anpassungsbedarf. Bisher lautete die Formulierung wie folgt: «Grundsätzlich erwartet der Kanton Zürich, dass der Flughafen Zürich seine Massnahmen wenn nötig mit dem Kanton Zürich koordiniert.» Bei der Beziehungspflege geht es vor allem darum, dass die FZAG die Öffentlichkeit aktiv informiert und Beziehungen mit der Flughafenregion pflegt. Die erwähnte Erwartung soll genauer formuliert werden und lautet neu: «Grundsätzlich erwartet der Kanton Zürich, dass die Flughafen Zürich AG ihre öffentlichkeitswirksamen Tätigkeiten mit dem Kanton Zürich koordiniert.»
Grundsätze für die Durchsetzung der Vorgaben Hier erfolgt eine Anpassung an eine in der Zwischenzeit eingetretene Änderung. Mit der Rückabwicklung der Vorfinanzierung der Fluglärmentschädigungen per 30. November 2014 (RRB Nr. 1219/2014) entfällt auch die regelmässige Berichterstattung. Bei den Aufgaben des Beteiligungscontrollings kann deshalb folgender Absatz gestrichen werden: «Solange die Zahlungen in Zusammenhang mit den Fluglärmentschädigungen nicht vollständig abgewickelt sind, erstattet der Controllerdienst regelmässig Bericht.» Hingegen erstattet der Controllerdienst künftig gemäss den Anforderungen der Richtlinien über die Public Corporate Governance jährlich Bericht über die Wertentwicklung der Beteiligung an der Flughafen Zürich AG, das Risikomanagement und das interne Kontrollsystem. Dieser Bericht beurteilt, unter Einhaltung der aktienrechtlichen Vorgaben, insbesondere die Erwartungen hinsichtlich der Entwicklung des Börsenkurses, der Rendite, des Geschäftsverlaufs und gegebenenfalls Massnahmen zur Sicherstellung oder Verbesserung der zukünftigen finanziellen Ergebnisse.
5. Strategische Ziele für die Beteiligung an der Flughafen Zürich AG Strategische Ziele zur verkehrs- und volkswirtschaftlichen Bedeutung des Flughafens Zürich Grundsätzlich erwartet der Kanton Zürich, dass – die Erreichbarkeit des Standortes Zürich im Vergleich mit ausländischen Wirtschaftsstandorten des Jahres 2006 (8. Rang), gemessen an den Indizes von BAK Basel Economics, mindestens gehalten wird. Dies vor dem Hintergrund, dass der Flughafen Zürich im Rahmen der Gesamtverkehrspolitik sehr wichtige Funktionen für die kontinentale und globale Erreichbarkeit des Wirtschaftsstandortes Zürich, grosser Teile der Schweiz und der benachbarten Regionen im Ausland ausübt; – der Flughafen Zürich die Position als einer der messbar bequemsten, schnellsten und bestorganisierten Flughäfen der Welt anstrebt und in Projekte investiert, welche die Erreichung dieses Ziels unterstützen. Beim Skytrax «World Airport Award» ist die Position des Jahres 2006 (8. Rang weltweit oder 3. Rang in Europa) zu halten.
Strategische Ziele für den Umweltschutz Grundsätzlich erwartet der Kanton Zürich, dass – die Flughafen Zürich AG die Möglichkeiten ausschöpft, um die Lärm- und Luftschadstoffimmissionen zu begrenzen und zu verringern, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Höhe und Struktur der Flughafengebühren unterstützen die Umweltschutzziele; – die Flughafen Zürich AG bei der Festlegung der An- und Abflugrouten und bei der Überwachung der An- und Abflugrouten und der Nachtflugordnung mit den zuständigen Fachstellen des Kantons Zürich kooperiert; – die Flughafen Zürich AG in Fragen der Raumplanung in der Flughafenregion mit den zuständigen Raumplanungsbehörden zusammenarbeitet und, insbesondere im Rahmen ihrer Kompensationspflichten, den Naturschutz und die landschaftlichen Aufwertungsmassnahmen in der Flughafenregion aktiv unterstützt; – die Flughafen Zürich AG jährlich auf transparente Weise Rechenschaft über die Entwicklung der Auswirkungen auf die Umwelt, die ergriffenen Massnahmen und ihre Wirkung erstattet und dass sie diese Informationen auf geeignete Weise der Öffentlichkeit zugänglich macht; – sich die Flughafen Zürich AG aktiv am Erfahrungs- und Wissensaustausch der Fachstellen bezüglich der Entwicklung der Auswirkungen auf die Umwelt beteiligt; – sich die Flughafen Zürich AG insbesondere an den periodischen Erhebungen und der Analyse des Zürcher Fluglärm-Index beteiligt. Strategische Ziele für die Unternehmensführung Grundsätzlich erwartet der Kanton Zürich, dass – die Flughafen Zürich AG einen sicheren Betrieb auf hohem internationalem Standard gewährleistet. Gestützt auf § 5 des Flughafengesetzes, hält er daran fest, dass polizeiliche Aufgaben – namentlich hoheitliche Sicherheitsaufgaben – durch die Kantonspolizei ausgeübt werden; – sich die Flughafen Zürich AG bezüglich Effizienz und Wirtschaftlichkeit an den in der Branche üblichen Werten misst und dabei Spitzenpositionen anstrebt; – die Flughafen Zürich AG Beteiligungen an anderen Flughäfen im In- und Ausland nur unter der Voraussetzung eingeht, dass aus Sicht der Flughafen Zürich AG der Einsatz an personellen und finanziellen Mitteln einerseits und der Wertzuwachs für die Flughafen Zürich AG
anderseits in einem günstigen Verhältnis stehen, keine Reputationsrisiken dagegensprechen und verantwortungsrechtliche Ansprüche gegen den Kanton Zürich als abordnendes Gemeinwesen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können;
– die Flughafen Zürich AG Investitionen in nicht flugbetriebsbezogene Geschäftsfelder nur dann tätigt, wenn sie entweder den Primärkunden (z. B. Passagiere, ansässige Betriebe und ihre Angestellten) dienen oder zur Steigerung der Standortattraktivität des Flughafens Zürich beitragen; – die Flughafen Zürich AG der Investitionskraft zur Aufrechterhaltung der qualitativen Spitzenposition und der finanziellen Sicherheit und Unabhängigkeit des Unternehmens Vorrang vor der Ausschüttung von Dividenden gibt. Strategische Ziele für die Beziehungspflege Grundsätzlich erwartet der Kanton Zürich, dass – die Flughafen Zürich AG die Öffentlichkeit aktiv informiert und ihre Beziehungen mit der Flughafen-Region pflegt; – die Flughafen Zürich AG regelmässig den Grad der Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Unternehmens- und Informationspolitik misst und daraus die notwendigen Massnahmen ableitet; – die Flughafen Zürich AG ihre öffentlichkeitswirksamen Tätigkeiten mit dem Kanton Zürich koordiniert.
6. Grundsätze für die Durchsetzung der Vorgaben Gesellschaftsrechtliche Einflussmöglichkeiten – Gemäss § 8 des Flughafengesetzes muss der Kanton Zürich über mehr als ein Drittel des stimmberechtigten Kapitals der Flughafen Zürich AG verfügen. Der Kanton Zürich hält seine Beteiligung auf diesem Mindestmass. – Der Kanton Zürich übt seine Stimmrechte an der Generalversammlung im Sinne dieser Eigentümerstrategie aus. – Der Regierungsrat ist gestützt auf § 7 des Flughafengesetzes durch sein für das Flughafendossier verantwortliches Mitglied sowie durch geeignete Mandatsträgerinnen oder Mandatsträger im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG vertreten. Die Staatsvertretung im Verwaltungsrat wird auf die vorliegende Eigentümerstrategie verpflichtet. Für die Amtsdauer der Mandatsträgerinnen oder Mandatsträger gilt eine Richtgrösse von acht Jahren. – Die bestehenden Einflussmöglichkeiten auf die Flughafen Zürich AG werden nicht zugunsten Dritter zurückgenommen. – Die bestehenden Vinkulierungsbestimmungen sollen unverändert bestehen bleiben.
Beteiligungscontrolling – Der für das Beteiligungscontrolling zuständige Controllerdienst sorgt für eine kontinuierliche Überwachung der kantonalen Beteiligung am Aktien- und am Fremdkapital der Flughafen Zürich AG, für eine frühzeitige Erkennung von Risiken und rechtzeitige Veranlassung von Massnahmen zur Abwendung von finanziellen Verlusten des Kantons. – Der Controllerdienst erstattet jährlich Bericht über die Wertentwicklung der Beteiligung an der Flughafen Zürich AG, das Risikomanagement und das interne Kontrollsystem. Dieser Bericht beurteilt, unter Einhaltung der aktienrechtlichen Vorgaben, insbesondere die Erwartungen hinsichtlich der Entwicklung des Börsenkurses, der Rendite, des Geschäftsverlaufs und gegebenenfalls Massnahmen zur Sicherstellung oder Verbesserung der zukünftigen finanziellen Ergebnisse. – Der Controllerdienst unterstützt die Kantonsvertretung im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG in ihren Führungsaufgaben, insbesondere bezüglich Entscheidungen mit finanziellen Folgen, die aktienrechtliche Verantwortlichkeitsansprüche auslösen könnten. – Der Controllerdienst erstattet dem Regierungsrat jährlich Bericht über die Entwicklung der Umfeldfaktoren, die Erfüllung der vorliegenden Strategie und einen allfälligen Bedarf zur Anpassung der Strategie.
7. Öffentlichkeit Anlässlich der Medienkonferenz über den Zürcher Fluglärm-Index und das Strategiecontrolling vom 27. November 2015 soll auch über die Änderungen der Eigentümerstrategie für die Beteiligung des Kantons Zürich an der Flughafen Zürich AG Bericht erstattet werden. Deshalb soll dieser Beschluss erst zusammen mit jenen über den Zürcher Fluglärm- Index und das Strategie-Controlling veröffentlicht werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die überarbeitete Eigentümerstrategie für die Beteiligung des Kantons Zürich an der Flughafen Zürich AG wird gemäss Ziff. 5 der Erwägungen festgelegt.
II. Die Volkswirtschaftsdirektion wird beauftragt, die überarbeitete Eigentümerstrategie dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung der Flughafen Zürich AG zur Kenntnis zu bringen.
III. Die Volkswirtschaftsdirektion wird beauftragt, ihre Mitwirkung im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG an der überarbeiteten Eigentümerstrategie auszurichten und den vom Kanton mandatierten Vertretern im Verwaltungsrat die überarbeitete Eigentümerstrategie zur Kenntnis zu bringen.
IV. Die vom Kanton mandatierten Vertreter werden beauftragt, ihre Mitwirkung im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG an der überarbeiteten Eigentümerstrategie auszurichten.
V. Die Volkswirtschaftsdirektion wird beauftragt, dem Regierungsrat jährlich Bericht zu erstatten.
VI. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Berichts über das Strategie-Controlling und den Zürcher Fluglärm-Index nicht öffentlich.
VII. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi