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RRB Nr. 202/2015

Denkmalpflegefonds, Verein zur Erhaltung alter Handwerks- und Industrieanlagen im Zürcher Oberland (VEHI), Staatsbeitragsberechtigung, Anerkennung, Betriebskosten, Subvention, Zusicherung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. März 2015

202. Denkmalpflegefonds (Verein zur Erhaltung alter Handwerks- und Industrieanlagen im Zürcher Oberland [VEHI], Betriebsbeitrag)

Erwägungen

1. Ausgangslage Mit Schreiben vom 15. Oktober 2014 ersucht der Verein zur Erhaltung alter Handwerks- und Industrieanlagen im Zürcher Oberland (VEHI) den Kanton um einen jährlichen Beitrag von Fr. 125 000, um seine Aktivitäten in den Jahren 2015–2018 weiterführen zu können.

2. Der VEHI Der VEHI mit Sitz in Bäretswil bezweckt die Erhaltung von ausgewählten, alten gewerblichen und industriellen Betriebsanlagen und Geräten. Diese sollen als wichtige Zeugen der wirtschaftlichen Vergangenheit des Zürcher Oberlands erhalten bleiben. Auch sollen der sozioökonomische und soziokulturelle Kontext der Industrialisierung der Öffentlichkeit vermittelt werden. Der Verein entstand am 25. Oktober 1979, um den drohenden Verlust der alten Sagi in der Stockrüti, Bäretswil, abzuwenden und hat heute rund 200 Mitglieder. Er versteht sich als Dachorganisation verschiedener Arbeits- und Projektgruppen, die ihrerseits die folgenden musealen Anlagen betreuen, funktionstüchtig halten und als Museen betreiben: – Industriepfad Zürcher Oberland – Alte Sagi Stockrüti, Bäretswil – Gruppe Industrie-Ensemble Neuthal (Wasserkraft und Arbeit) – Museums-Spinnerei Neuthal – Rüti Webmaschinen-Sammlung – Handmaschinenstickerei Neuthal Als je selbstständige Körperschaften dem VEHI angegliedert sind der Verein zur Erhaltung der Drechslerei Kleintal, Steg, und der Verein Alte Windenmacherei Brüngger, Wila (als Kollektivmitglieder). Die Anlagen zeichnen sich dadurch aus, dass sie in einem betriebsfähigen Zustand sind. Das Bestreben des VEHI ist es, durch Eigeninitiative, Koordination und Information ein Stück Wirtschafts- und Kulturgeschichte des Zürcher Oberlands lebendig zu erhalten und dabei die Zusammenhänge zwischen Landschaft (Flusstäler), Bevölkerung (Sozialgefüge), Technik (Wasserkraft) und Wirtschaft (z. B. Textilindustrie) zu zeigen. Ziel des VEHI und der ihm angeschlossenen Arbeitsgruppen ist es, die ihnen anvertrauten Anlagen in einem einwandfreien Zustand zu halten und diese interessierten Besucherinnen und Besuchern nicht nur zu zeigen, sondern ebenso deren Funktionsweise zu demonstrieren. Dem Publikum aus dem In- und Ausland soll so ein authentisches, industriegeschichtliches Erlebnis geboten werden, damit die industrielle Revolution im Zürcher Oberland im Bewusstsein der Öffentlichkeit erhalten bleibt.

3. Die Besitzverhältnisse der musealen Anlagen Dem Verein gehört die alte Sagi Stockrüti, die 1979 Auslöser für die Gründung des Vereins war. Die vom Verein benutzten Gebäude und Anlagen im denkmalgeschützten Industrie-Ensemble Neuthal sind Eigentum des Kantons und werden dem Verein vermietet. Die Spinnerei- und die Handstickmaschinen gehören mehrheitlich der Arbeitsgruppe Museums-Spinnerei, sofern sie nicht als Leihgaben ausgewiesen sind. Die Webmaschinen sind Eigentum des Kantons. Der Industriepfad ist Teil des Wanderwegnetzes des Kantons Zürich. Die Informationstafeln wurden seinerzeit vom VEHI aufgestellt und werden von ihm unterhalten. Anstelle eines regelmässigen Unterhaltsbeitrags übernahm die Stadt Uster auf ihrem Stadtgebiet den Unterhalt bzw. die Erneuerung der Tafeln selber. Es wird weiterhin angestrebt, mit anderen Gemeinden am Industriepfad ähnliche Lösungen zu finden. Das Grundstück und das Gebäude samt Mobilien und Gerätschaften der alten Windenmacherei in Wila gehören der Witwe des einstigen Windenbesitzers Alfred Brüngger. Das Gebäude der Drechslerei Kleintal, Steg, gehört zum Natur- und Heimatschutzfonds des Kantons Zürich. Der Verein Drechslerei Kleintal ist Baurechtnehmer, die Mobilien und Gerätschaften sind Eigentum des Vereins. Beide Gebäude samt den Werkstätten stehen unter Denkmalschutz.

4. Die Tätigkeiten des VEHI 2011–2014 Für 2011–2014 sind dem VEHI mit RRB Nr. 1572/2011 erstmals Betriebsbeiträge des Kantons von insgesamt Fr. 369 000 für seine musealen Angebote und Tätigkeiten zugesprochen worden. Dies ermöglichte es dem VEHI bzw. seinen verschiedenen Gruppen, das kulturhistorische Angebot an den verschiedenen Standorten zu festigen sowie dringend notwendige Anschaffungen zu tätigen und Reparaturen vorzunehmen. Die einzelbetrieblichen Abläufe, Regeln und Normen wurden in sogenannten Geschäftsordnungen neu gefasst oder erweitert. Mehr Gewicht erfuhr auch die Vermittlungstätigkeit an den einzelnen musealen Standorten, die mit den zugesprochenen Mitteln auf eine neue Grundlage gestellt werden konnte.

Der VEHI bzw. seine Untergruppen verfügen weder über fest angestelltes noch über museumspädagogisch ausgebildetes Personal. Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten für ihre Arbeit eine bescheidene Entschädigung (Fr. 2.50/Stunde; Fr. 20 pro Führung) sowie eine Vergütung der Fahrspesen (Fr. 0.50/km). Spenden und Sponsoren unterstützen die Arbeitsgruppen. Die Standortgemeinden leisten ebenfalls Spenden oder richten Naturalleistungen aus. Mit der Ausweitung der Tätigkeiten entstanden und entstehen zusätzliche Kosten für die gemeinsam genutzten Einrichtungen (Reinigung von Treppenhäusern, Aufenthaltsräumen, Schneeräumung, Umgebungsarbeiten usw.). Gleichermassen sind die Ausgaben für Werbung und Marketing angestiegen, da eine nachhaltige Positionierung in der Museumslandschaft ein aktiveres Auftreten verlangt. Allein schon der Aufwand, die alten Maschinen und Anlagen in einem betriebsfähigen Zustand zu halten, ist beträchtlich. Die Instandhaltung erfordert einen grossen Einsatz von Fachleuten, die mit den Maschinen vertraut sind. In der Regel übernehmen pensionierte Personen diese Arbeiten und stellen mit Freude und Begeisterung ihre Kenntnisse dem Verein zur Verfügung. Der Betrieb dieser Museen ist auf das fachliche Wissen der Mitarbeitenden angewiesen. Zurzeit setzen etwa 90 Personen viel Zeit und Energie für das Weiterleben des industriellen Erbes des Zürcher Oberlands ein. Der Zuspruch des Publikums ist in den letzten Jahren ziemlich konstant geblieben. 2013 besuchten rund 7000 Personen anlässlich von rund 250 Führungen die erwähnten musealen Anlagen. Ein knappes Viertel der Besuchenden bildeten Schülerinnen und Schüler aller Stufen. Einzelpersonen steht das Angebot der Museumsspinnerei, der Webmaschinen-Sammlung und der Handmaschinenstickerei im Neuthal an zwölf Sonntagen von jeweils Mai bis Oktober offen (Einzeleintritt Fr. 12; Jugendliche bis 16 Jahre in Begleitung gratis). Führungen werden das ganze Jahr über angeboten. Die Gruppe Industrie-Ensemble Neuthal bietet ganzjährige Führungen an, wobei für eine Gruppenführung je nach Anzahl der Teilnehmenden zwischen Fr. 150 und Fr. 250 verlangt werden, für Schulen gilt ein ermässigter Tarif (Fr. 150 bis Fr. 200, je nach Grösse). Auch die Windenmacherei Brüngger in Wila bietet trotz ungeheizter Räumlichkeiten ganzjährige Führungen und Besichtigungen an, wogegen die Sagi

Stockrüti wie auch die Drechslerei im Kleintal in der Winterzeit geschlossen bleiben. Von Mai bis Oktober bieten auch sie Führungen an. In vielen dieser musealen Anlagen werden auf Wunsch besondere Führungen samt musikalischem Rahmenprogramm und Verpflegungsmöglichkeiten an- geboten. Im Neuthal beteiligte man sich 2013 an der zweiten Auflage der «Klingenden Museen»; bei verschiedenen musikalischen Darbietungen hallten barocke Klänge durch die industriellen Gebäude. Grosse Anerkennung erfuhren der VEHI bzw. dessen Arbeitsgruppen im Neuthal, als 2013 der Gesamtbundesrat anlässlich seiner traditionellen Reise im Kanton des damaligen Bundespräsidenten zu Gast war. Für die Sommerserie des Schweizer Fernsehens SRF, «Anno 1914 – Leben wie vor hundert Jahren», wurden mehrere 100-jährige Webstühle aus der Ausstellung und der ehemaligen Weberei Jucker in Betrieb genommen und das im Film auftretende Personal daran ausgebildet. Im Gegenzug drehte und sendete SRF einen Beitrag über das Neuthal. Während der dreiwöchigen Dreharbeiten galten erweiterte Öffnungszeiten mit ermässigten Billettpreisen. Den Interessierten stand ein Oldtimer-Shuttle- Bus zur Verfügung, der sie vom Drehort der Serie (Juckern) ins Neuthal brachte. Davon machten rund 1100 Personen Gebrauch. Mit der feierlichen Eröffnung der Handmaschinenstickerei im eigens dafür umgebauten ehemaligen Baumwollmagazin am 4. Mai 2014 im Neuthal konnte das Angebot nochmals erweitert werden.

5. Reorganisation und Professionalisierung Wie in RRB Nr. 1572/2011 auflageweise ausbedungen, unterzog sich der VEHI in den letzten Jahren einem Prozess der Professionalisierung in organisatorischer, administrativer und kuratorischer Hinsicht. Dieser wurde von der Kantonalen Denkmalpflege begleitet. Vonseiten des VEHI nahmen ausser dem Präsidenten noch zwei weitere Vorstandsmitglieder an den verschiedenen Arbeitssitzungen und Besprechungen teil. Als erstes wurde die erforderliche Leistungsvereinbarung mit dem VEHI abgeschlossen. Auch wurde der Vorstand des VEHI, das Führungsorgan, organisatorisch und administrativ gestärkt und die Statuten den heutigen Gegebenheiten angepasst. Die Stärkung des VEHI als Dachorgan seiner museal tätigen Gruppen war dabei stets ein bestimmendes Thema. Dem Internetauftritt wurde diesbezüglich grosses Gewicht beigemessen. Die Vereinheitlichung und Harmonisierung waren nötig und aufwendig, da verschiedene technische Erfordernisse zu berücksichtigen waren. Für das Geschäftsjahr 2013 erschien erstmals ein illustrierter, gedruckter Jahresbericht. Mit dem Heimatwerk Bauma ergab sich eine Zusammenarbeit im administrativen Bereich (Anlaufstelle zu Bürozeiten für Anfragen zu Führungen usw.), die je nach Bedürfnis noch ausbaufähig wäre. Die Vernetzung verschiedener Akteure im Zürcher Oberland ist wegweisend und deshalb zu begrüssen. Dies bedeutet auch eine Stärkung bei der Vermittlung des industriellen Erbes.

Im Weiteren wurden die Werbeanstrengungen ausgeweitet: 2013 präsentierte sich der VEHI an der Herbstmesse in Uster, an der Bäretswiler Messe und an der Gewerbemesse Hittnau. Neben der Werbung für das museale Angebot stand die Werbung von weiteren Aktivmitgliedern für die Arbeitsgruppen, aber auch die interne Schulung und Weiterbildung im Blickfeld, da das erforderliche Fachwissen für die historischen Maschinen und Anlagen nicht auf alle Zeiten vorhanden sein wird. Der VEHI bzw. seine Arbeitsgruppen waren ferner darum bemüht, Sponsoren zu suchen und andere finanzielle Quellen zu erschliessen. Die Finanzplanung der Jahre 2015–2018 geht von einem für Museen beachtlichen Eigenfinanzierungsgrad von rund 45% aus. Zur Deckung der entstehenden Defizite ist er aber auf Beiträge des Kantons angewiesen. Für die Geschäftsperiode 2015–2018 sind folgende Defizite budgetiert: (in Franken) Budget 2015 Budget 2016 Budget 2017 Budget 2018 Aufwand 251 000 255 000 255 000 260 000 Ertrag 112 600 113 500 119 500 119 500 Defizite 138 400 141 500 135 500 140 500

6. Änderung in der Vergabepraxis Am 25. August 2008 beschloss der Kantonsrat, dass neben den seit Langem ausgerichteten Beiträgen an Erhaltungs- und Pflegemassnahmen von kunst- und kulturhistorisch wertvollen Bauten und Anlagen sowie Zubehör neu auch Betriebsbeiträge an ausgewählte kulturhistorische Organisationen aus dem Denkmalpflegefonds ausgerichtet werden können (Vorlage 4460a). Der Lotteriefonds überträgt dazu in den Denkmalpflegefonds jährlich höchstens 8,5 Mio. Franken. Der Regierungsrat wurde ermächtigt, über die Berechtigung für die Zusprechung von Betriebsbeiträgen zu entscheiden. Mit dieser neuen Regelung soll beitragsberechtigten Institutionen u. a. eine verbesserte Planbarkeit ermöglicht werden.

7. Würdigung und Beurteilung des Gesuchs durch die Kantonale Denkmalpflege Der VEHI hat in den vergangenen Jahren an all seinen Standorten im Zürcher Oberland eindrückliche Arbeit geleistet. Diese ist auch in den Medien immer wieder hervorgehoben worden. Er ist mit seiner erneuerten Organisationsform sowie den idealistisch gesinnten Fachleuten der Handwerks- und Industrieanlagen, die keine Mühe scheuen und stets ein attraktives und erweitertes Angebot für alle Bevölkerungskreise bereithalten, in der Lage, die Aktivitäten des Vereins auch in Zukunft er- folgreich weiterzuführen. Es liegt denn auch im Interesse des Kantons, dass der VEHI ein fester Bestandteil im kulturellen Leben des Kantons Zürich, vorab des Zürcher Oberlands, bleibt. Die Kantonale Denkmalpflege hat das Gesuch geprüft. Sie hält fest, dass sich das Angebot des VEHI für das breit gefächerte Publikum durch Qualität, Originalität, Einmaligkeit und Professionalität auszeichnet. Würde der Betrieb infolge mangelnder Finanzen künftig nicht mehr im gleichen Ausmass und mit dem gleichen Engagement weitergeführt werden können, so hätte dies spürbare Einbussen im kulturellen Leben vorab des Zürcher Oberlands zur Folge. Dessen weit über die Landesgrenzen hinaus bekannte industrielle Vergangenheit ist auf die Fortführung der Aktivitäten des VEHI angewiesen. Der Kanton hat somit ein lebhaftes Interesse daran, dass der VEHI auch in den kommenden Jahren seine Tätigkeiten weiterführen kann. Aus diesem Grund erweist sich ein vom Kanton zu deckender Finanzbedarf von Fr. 500 000 für den Zeitraum 2015–2018, d. h. jährlich höchstens Fr. 125 000, als ausgewiesen.

8. Subventionierung und Auflagen Der VEHI ist im Sinne von § 4 des Staatsbeitragsgesetzes (LS 132.2) bis 31. Dezember 2018 als staatsbeitragsberechtigt anzuerkennen. An die Betriebskosten des VEHI ist für den Zeitraum 2015–2018 ein jährlicher Beitrag von Fr. 125 000 zuzusichern. Die Beiträge gehen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8940, Denkmalpflegefonds, Konto 36363 00000. Im Budget 2015 und im KEF 2015–2018 sind diese Beiträge eingestellt. Bei den beantragten Beiträgen aus dem Denkmalpflegefonds handelt es sich um eine Subvention aufgrund von § 217 Abs. 2 lit. a des Planungs- und Baugesetzes (LS 700.1) und daher um eine gebundene Ausgabe gemäss § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsgesetzes. Die Subvention geht zulasten des Denkmalpflegefonds, Leistungsgruppe Nr. 8940. Die Beitragsleistung ist jährlich abzurechnen. Der VEHI hat die Auszahlung des gewünschten Betrags bei der Baudirektion zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt, nachdem die Kantonale Denkmalpflege das Budget des Vereins für das entsprechende Beitragsjahr und die Rechnung des Vorjahrs geprüft und genehmigt hat. Der in den letzten vier Jahren von der Kantonalen Denkmalpflege begleitete Prozess der Professionalisierung soll weitergeführt werden. Hierzu ist für 2015–2018 die bisherige Leistungsvereinbarung den neuen Gegebenheiten anzupassen, da insbesondere mit der Handmaschinenstickerei ein weiteres museales Angebot hinzugekommen ist.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Verein zur Erhaltung alter Handwerks- und Industrieanlagen im Zürcher Oberland (VEHI) wird ab 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2018 als staatsbeitragsberechtigt anerkannt.

II. Dem VEHI wird an die Betriebskosten für den Zeitraum 2015–2018 eine jährliche Subvention von Fr. 125 000, insgesamt höchstens Fr. 500 000, als gebundene Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8940, Denkmalpflegefonds, zugesichert.

III. Die Beitragsleistung ist jährlich abzurechnen. Der VEHI hat die Auszahlung des gewünschten Betrags bei der Baudirektion zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung und Genehmigung des Budgets für das entsprechende Beitragsjahr und der Rechnung des Vorjahrs des VEHI durch die Kantonale Denkmalpflege.

IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

V. Mitteilung an den Verein zur Erhaltung alter Handwerks- und Industrieanlagen im Zürcher Oberland (Präsident: Rico Trümpler, Ackersteinstrasse 12, 8049 Zürich [E]) sowie an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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