RRB Nr. 934/2026
Prävention und Behandlung von Spielsucht, Zentrum für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte, Weiterführung, Beiträge 2027–2029, Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. September 2026
934. Prävention und Behandlung von Spielsucht (Zentrum für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte, Weiterführung, Beiträge 2027–2029, Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit RRB Nr. 36/2011 wurde ein von der Sicherheitsdirektion in Auftrag gegebenes Konzept des Instituts für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Zürich (ISPM, heute: Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention [EBPI]) für den Aufbau und den Betrieb eines Zentrums für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte bewilligt. Als Trägerin des Zentrums wurde die Schweizerische Gesundheitsstiftung Radix, Zürich (Radix), verpflichtet. Radix betreibt im Kanton Zürich eine kantonsweit tätige Fachstelle für Suchtprävention. Für den Betrieb des Zentrums wurden zwischen der Sicherheitsdirektion, dem ISPM bzw. EBPI und Radix befristete Leistungsvereinbarungen geschlossen. Mit RRB Nr. 1148/2023 wurde letztmals die Weiterführung des Zentrums beschlossen. Sämtliche bewilligten Gelder wurden dem Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus und der Spielsucht entnommen. Die Leistungsvereinbarungen laufen Ende Dezember 2026 aus.
B. Weiterführung des Zentrums für Spielsucht 4,3% der über 15-jährigen Menschen in der Schweiz weisen in Bezug auf die letzten zwölf Monate ein risikoreiches und pathologisches Geldspielverhalten auf (Schweizer Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung, Andreas Wenger / Severin Haug, Geldspiel: Verhalten und Problematik in der Schweiz im Jahr 2022, Zürich 2024). Die Lebenszeitprävalenz für risikoreiches und problematisches Geldspiel liegt bei 6,6%, bei den 20- bis 24-jährigen Männern sind es sogar 14,1% (Risikoreiches oder problematisches Geldspiel (Alter: 15+), Schweizer Monitoring-System Sucht und nicht übertragbare Krankheiten des Bundesamtes für Gesundheit; vgl. ind.obsan.admin.ch/indicator/monam/risikoreiches- oder-problematisches-geldspiel-alter-15). Risikoreiches oder pathologisches Spielen tritt vor allem bei Männern sowie bei tieferem Bildungsniveau, geringerer sozialer Unterstützung und tieferer Kontrollerwartung auf. Grundsätzlich gehören jedoch Personen aus allen sozialen Schichten zu den Betroffenen. Die mit der Problematik verbundenen jährlichen gesellschaftlichen Kosten in der Schweiz sind schwierig zu beziffern, belaufen sich aber nach vorsichtigen Berechnungen auf mindestens
470 Mio. Franken (Claude Jeanrenau d/ Jean-Philippe Widmer, Le coût indirect du jeu d’argent problématique : une estimation à partir de l’Enquête suisse sur la santé 2017, Neuchâtel 2024; vgl. sos-jeu.ch/wp-content/uploads/2024/05/Rapport_couts-indirects-JHA.pdf). Zu erwähnen ist dabei, dass die Autoren unter Berücksichtigung aller Personen, die im Laufe ihres Lebens ein Geldspielproblem hatten, die gesamten Einkommensverluste auf 1 Mrd. Franken schätzen. Im Kanton Zürich ist von rund 45 000 riskant Spielenden und von rund 5000 exzessiv Spielenden und somit von erheblichen gesellschaftlichen Kosten in zweistelliger Millionenhöhe auszugehen. Erhebungen wiesen ausserdem eine Zunahme des problematischen Spielens von Onlinegeldspielen aus. Spielten in der Schweiz 2018 noch 2,3% der erwachsenen Bevölkerung problematisch, erhöhte sich diese Prävalenz 2021 auf 5,2%. Online-Spielarten, bei denen ein besonders hoher Anteil problematisch spielt, sind Pokerspiele 32,4%, Live-Sportwetten 31%, Automatenspiele 27,5%, andere Casinospiele 18,7% und normale Sportwetten 17,9% (Sucht Schweiz und Groupement Romand d’Études des Addictions (Hrsg.), Online-, Glücks- und Geldspiele im Zeitalter von COVID-19 und legalem Angebot, Lausanne 2023). Der Anteil an Personen, die in die Suchthilfe zur Beratung eintraten und dabei als Hauptgrund «Geldspiel» angaben, stieg seit 2016 von 1,2% auf 2,8% im Jahr 2023 (Ivo Kriziç et al., 2024: act-info. Behandlungseintritte in die spezialisierte Suchthilfe). Das Zentrum für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte führt eine Abteilung Prävention, die Sensibilisierungsmassnahmen, Kampagnen, allgemeine Informationen zum Thema Spielsucht und Schulungen zu Prävention sowie Früherkennung organisiert und anbietet. Zusätzlich führt es eine Abteilung Behandlung, wo Betroffene und ihre Angehörigen beraten und therapiert werden. Diese Konzeption des Zentrums hat sich bewährt, andere Kantone interessieren sich für das Modell, mit dem die Zielgruppen dank der Niederschwelligkeit gut erreicht werden. Entsprechend dem Konzept befasst sich das Zentrum hauptsächlich mit dem Thema der (Geld-)Spielsucht. Mit der Swiss Casinos Holding AG besteht zudem eine Vereinbarung über die Koordination im Präventionsbereich sowie über die Durchführung von Beratungen und Spielentsperrungsabklärungen von problematisch Spielenden der Casinos
Zürich, Winterthur und Pfäffikon SZ. Die Finanzierung der jeweiligen Abklärungen erfolgt durch die Casinos über Fallpauschalen. Die Inanspruchnahme von Behandlungen hat sich im Zentrum in den letzten Jahren stark erhöht, nimmt tendenziell weiter zu und übersteigt zunehmend die Mittel des Zentrums. Dies macht sich unter anderem in Wartezeiten von mehreren Monaten für Neuanmeldungen bemerkbar. Angesichts des hohen Leidensdrucks, dem Hilfesuchende ausgesetzt sind, stellt dies eine massive zusätzliche Belastung für Betroffene und ihr Umfeld dar.
Die Arbeit des Zentrums soll in einer siebten Vertragsphase von 2027 bis Ende 2029 weitergeführt werden: – In der Prävention sollen, aufbauend auf den bisher bewährten Ansätzen, vier Schwerpunkte verfolgt werden: – Aufklärung über Sportwetten, Prävention zu besonders riskanten Geldspielen, interaktive und webbasierte Angebote, – Mitwirkung an nationalen Präventionsmassnahmen, – Prävention bei spezifischen Risikogruppen (z. B. junge Erwachsene) und – Stärkung des Schutzes der Spielenden. P roblematisch Spielende und ihr Umfeld werden mittels gezielter Kampagnen auf Angebote der Prävention, Beratung und Selbsthilfe hingewiesen und auf Risiken aufmerksam gemacht. – Die Behandlungsangebote sollen aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen und der zunehmenden Nachfrage personell aufgestockt und mit denselben Schwerpunkten weitergeführt werden, wobei die Behandlungen insbesondere auch das Onlinespielen berücksichtigen. Das umfasst Informationen, Beratungen und Behandlungen für Betroffene und Angehörige im Einzel- bzw. Familiensetting, ergänzt durch Gruppenangebote. Zudem werden andere Fachpersonen und Institutionen in der Begleitung und Behandlung von Spielenden mit problematischem Verhalten unterstützt.
C. Finanzierung 2027–2029 Für die Finanzierung von Massnahmen zur Prävention von exzessivem Geldspiel sowie für Beratungs- und Behandlungsangebote für spielsuchtgefährdete Personen und deren Umfeld steht ein Spielsuchtfonds zur Verfügung (§ 11 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele vom 16. November 2020 [EG BGS, LS 553]). In den Spielsuchtfonds fliessen die von der Swisslos Interkantonale Landeslotterie an den Kanton zu entrichtende Präventionsabgabe (Art. 66 in Verbindung mit Art. 50 und 65 des Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordats vom 20. Mai 2019 [LS 553.2]) sowie die Abgabe aus Geschicklichkeitsspielen (§ 10 EG BGS). Über die Ausrichtung von Beiträgen aus dem Spielsuchtfonds entscheidet der Regierungsrat abschliessend (§ 12 Abs. 1 EG BGS). Bei der Bemessung der Beitragshöhe berücksichtigt er die Bedeutung des Vorhabens, die zur Verwirklichung des Vorhabens benötigten Mittel, die Eigenleistung sowie die verfügbaren Mittel des Fonds (§ 9 Kantonale Geldspielverordnung vom 27. Oktober 2021 (LS 553.1).
Der Fonds für die Bekämpfung der Spielsucht wies Ende 2025 einen Bestand von rund 2,7 Mio. Franken auf. Es ist mit jährlichen, jeweils im Folgejahr zu verbuchenden Erträgen aus der Spielsuchtabgabe der Lotteriegesellschaft sowie der Abgabe aus Geschicklichkeitsspielen im Umfang von rund 1,3 Mio. Franken zu rechnen. Für die Weiterführung des Zentrums für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte im Sinne des Konzepts (vgl. RRB Nr. 36/2011) ist mit folgenden Aufwendungen zu rechnen: (in Franken) 2027 2028 2029 Total Abteilung Prävention Personal/Sozialleistungen 220 000 220 000 220 000 Betriebskosten 57 000 57 000 57 000 Sach- und Projektkosten 30 000 30 000 30 000 Zwischentotal Abteilung Prävention 307 000 307 000 307 000 921 000 Abteilung Behandlung Personal/Sozialleistungen 501 000 501 000 501 000 Betriebskosten 91 000 91 000 91 000 Sach- und Projektkosten 9 000 9 000 9 000 Zwischentotal Abteilung Behandlung 601 000 601 000 601 000 1 803 000 Total Abteilungen Prävention 908 000 908 000 908 000 2 724 000 und Behandlung Die Erhöhung des Beitrags gegenüber RRB Nr. 1148/2023 um jährlich Fr. 158 000 wird mit einem deutlichen Anstieg der Behandlungsanfragen begründet, welchem mit den bisher verfügbaren Mitteln nicht mehr adäquat begegnet werden kann. So stieg die Anzahl Therapiesitzungen mit Einzelpersonen pro Jahr zwischen 2021 und 2025 von 901 auf 1297 (+44%). Aufgrund der begrenzten Kapazitäten in Kombination mit der erhöhten Nachfrage nahmen auch die Wartezeiten auf eine Beratung im selben Zeitraum deutlich zu (von 2–4 Wochen im Jahr 2021 auf bis zu 3–4 Monate im aktuellen Jahr). Die Kosten des Zentrums betragen demnach für die drei Jahre von Januar 2027 bis Ende 2029 insgesamt Fr. 2 724 000. Die Abteilung Prävention und Gesundheitsförderung Kanton Zürich am EBPI wird für Formulierung, Begleitung und Kontrolle des Leistungsauftrages des Zentrums für diesen Zeitraum insgesamt höchstens Fr. 39 000 in Rechnung stellen. Die Gesamtkosten zur Weiterführung des Zentrums bis Ende 2029 betragen somit insgesamt Fr. 2 763 000. Die finanziellen Mittel sind im Budgetentwurf 2027 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2027–2030, Planjahre 2028 und 2029, enthalten bzw. können über Mehrerträge finanziert werden und werden der Leistungsgruppe Nr. 3920, Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus und der Spielsucht, belastet. Es fallen keine weiteren Folgekosten an.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Weiterführung des Zentrums für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte gemäss dem mit RRB Nr. 36/2011 genehmigten Konzept zur Prävention und Behandlung von Glücksspielsucht, insbesondere Lotteriespielsucht, im Kanton Zürich vom 10. Juni 2010 wird zugestimmt.
II. Für die Weiterführung des Zentrums für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte bis Ende 2029 wird eine Ausgabe von Fr. 2 763 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3920, Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus und der Spielsucht, bewilligt.
III. Die Sicherheitsdirektion wird beauftragt, mit Prävention und Gesundheitsförderung Kanton Zürich, Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention, Universität Zürich, eine bis Ende 2029 befristete Leistungsvereinbarung betreffend Weiterführung des Zentrums abzuschliessen.
IV. Mitteilung an Prävention und Gesundheitsförderung Kanton Zürich, Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention der Universität Zürich, Hirschengraben 84, 8001 Zürich, sowie an die Finanzdirektion, die Gesundheitsdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli