RRB Nr. 940/2026
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Entwicklung des Bildungsstandorts Wädenswil, Vorstudie, zusätzliche gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. September 2026
940. Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften,
Erwägungen
Entwicklung des Bildungsstandorts Wädenswil, Vorstudie (zusätzliche gebundene Ausgabe)
Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 1214/2023 bewilligte der Regierungsrat eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 830 000 für die Ausarbeitung des Entwicklungskonzepts (Test- und Verkehrsplanung) der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Wädenswil. Daraus entstand der Masterplan des Bildungsstandorts Wädenswil, den der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 595/2026 zur Kenntnis nahm. Der Masterplan zeigt den Weg der Transformation des Bildungsstandorts zu einer attraktiven Gesamtanlage auf. Auf der Grundlage des Masterplans für die beiden Areale Schloss und Grüental soll nun eine übergreifende Vor- bzw. Machbarkeitsstudie erarbeitet werden. Ziel ist es, die Weiterentwicklung der Areale hinsichtlich der Medienerschliessung, des Hochwasserschutzes, der Logistik sowie der Grobkosten- und Terminplanung gesamtheitlich zu prüfen und die entsprechenden Grundlagen für die weiteren Projektphasen zu schaffen. Dafür ist die mit RRB Nr. 1214/2023 bewilligte Ausgabe von Fr. 1 830 000 um Fr. 1 568 000 auf insgesamt Fr. 3 398 000 zu erhöhen.
Vorstudie Areale Schloss und Grüental Mit der Vorstudie soll ein übergeordnetes Medienkonzept für die Areale Schloss und Grüental erarbeitet werden. Dieses soll insbesondere die Ver- und Entsorgung in den Bereichen Wärme, Kälte, Strom, Wasser, Abwasser und Kommunikation umfassen. Hierzu sind die bestehenden Medieninfrastrukturen systematisch zu analysieren und unter Berücksichtigung der technischen Machbarkeit, der Wirtschaftlichkeit, der Nachhaltigkeit sowie der Bewilligungsfähigkeit zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln. Die Studie soll Synergiepotenziale zwischen den beiden Arealen aufzeigen und die Grundlagen für die weitere Planung schaffen. Weiter sollen im Rahmen der notwendigen Revitalisierung des Schlossbachs die Schnittstellen zu den bestehenden und geplanten Gebäuden auf den Arealen, die Anforderungen an den Hochwasserschutz sowie die logistischen Rahmenbedingungen analysiert und entsprechende
Lösungsansätze aufgezeigt werden. Ergänzend sind eine Grobkostenschätzung sowie ein übergeordnetes Terminprogramm zu erarbeiten, die als Grundlage für die weiteren Planungs- und Realisierungsschritte dienen.
Finanzielles/Vorstudie Die zusätzliche Ausgabe für die ergänzende Vorstudie beläuft sich gemäss Kostenvoranschlag vom 5. Mai 2026 auf insgesamt Fr. 1 568 000. Tabelle: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken mit RRB Nr. 1214/2023 bewilligt 1 830 000 101 Bestandesaufnahme 538 000 509 Kommunikation 41 000 524 Nebenkosten 113 000 590 Medienkonzept 505 000 597 weitere Spezialistinnen und Spezialisten 371 000 Total zusätzliche Kosten (einschliesslich MWSt) 1 568 000 Kosten Vorstudie total (einschliesslich MWSt) 3 398 000 Für die Erarbeitung der Vorstudie ist gemäss §§ 36 lit. b und 37 Abs. 2 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 1214/2023 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 1 568 000 durch den Regierungsrat zu bewilligen. Die gesamte zur Verfügung stehende Summe für die Vorstudie beläuft sich auf insgesamt Fr. 3 398 000. Die Kosten gehen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. Im Budget 2026 sind Fr. 300 000 und im Budgetentwurf 2027 Fr. 500 000 eingestellt. Die fehlenden Mittel können innerhalb der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, kompensiert werden. Die Verwendung der finanziellen Mittel für die Erarbeitung der Vorstudie in Wädenswil erfolgt im Hinblick auf die Nutzbarmachung der kantonalen Gebäude zu Verwaltungszwecken. Gemäss Art. 54 ff. des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (SR 414.20) besteht für Vorstudien kein Anspruch auf Bundesbeiträge. Für die Umsetzung künftiger baulicher Vorhaben besteht dagegen ein Anspruch auf Bundesbeiträge.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion und der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Erarbeitung der Vorstudie zur Entwicklung des Bildungsstandorts Wädenswil der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 1214/2023 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 1 568 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Summe beträgt Fr. 3 398 000.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohnbaupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2023)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli