05.3472

Unwetterkatastrophe 2005

Büttiker Rolf · P-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Sie haben die schriftliche Antwort des Bundesrates erhalten. Ich gehe davon aus, dass bei einer Kommissionsinterpellation ohnehin eine Diskussion stattfindet.

Inderkum Hansheiri · Mit-M · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion

Die Behandlung dieses Geschäftes wurde bekanntlich anlässlich der Herbstsession verschoben. Vielleicht war dies gar nicht so schlecht, denn bei solchen Ereignissen besteht im unmittelbaren Nachgang ja immer ein wenig die Gefahr, in Aktivismus zu verfallen. Das schliesst aber auf der anderen Seite nicht aus, dass sich auch das Parlament - und vor allem der Ständerat - dieses Themas annimmt, und zwar vor allem aus zwei Gründen: Zum einen geht es aus der Sicht des Bundes darum, sich zu vergewissern, wie es denn nun um den Schutz vor Naturgefahren und insbesondere um den Hochwasserschutz unter den verschiedenen Aspekten steht. Zum anderen geht es aus der Sicht der Kantone darum, die spezifische Betroffenheit aufzuzeigen und die generellen und speziellen Wünsche - hierbei natürlich vor allem betreffend die Finanzen - an den Bund zu artikulieren.

Gestatten Sie mir daher zunächst einige Ausführungen aus der Sicht des Bundes. Ich glaube, das Ziel diesbezüglich ist klar. Es geht ganz allgemein um einen möglichst effizienten Hochwasserschutz bzw. um einen Schutz vor Naturgefahren ganz generell. Die Szenarien nach solchen Ereignissen sind eigentlich immer dieselben. Daraus ergeben sich dann auch die erwähnten verschiedenen Aspekte. Es geht zunächst um die Soforthilfe des Bundes, und hierbei natürlich insbesondere, wo erforderlich und sinnvoll, um den Einsatz der Armee. Es geht sodann vor allem auch um die finanzielle Hilfe, insbesondere bei der Behebung der Schäden und bei den Schutzmassnahmen, wobei sich hier neben den materiellen Fragen auch Verfahrensfragen stellen. Es geht im Weitern um eine Ereignisanalyse: Was hat sich zugetragen und weshalb? Stichworte hierbei sind etwa Meteorologie, Hydrologie, Geschiebe, Schwemmholz. Es geht schliesslich um eine Erfolgskontrolle betreffend die Präventivmassnahmen; hier sind die Stichworte etwa Gefahrenkarten, raumplanerische Umsetzung, technische Massnahmen. Und es geht letzten Endes um die Optimierung des Konzeptes und der erforderlichen Massnahmen betreffend den Schutz vor Naturgefahren und insbesondere den Hochwasserschutz. Auf die Sofortmassnahmen des Bundes und auf das Finanzielle werde ich später noch zurückkommen.

Ich möchte im Zusammenhang mit dem Thema der Optimierung des Konzeptes und der entsprechenden Massnahmen vor allem an die Motion Danioth 99.3483 erinnern, welche nach dem Ausscheiden von Kollege Danioth aus dem Ständerat von mir übernommen wurde. Diese Motion verlangte in ihrem Kerngehalt, dass eine integrale Strategie zum Schutz vor Naturgefahren erarbeitet und umgesetzt wird. Der Bundesrat - und ich bin ihm sehr dankbar - hat diese Strategie vor gut einem Jahr abgesegnet. Diese Strategie hat zum Inhalt, dass sämtliche Möglichkeiten zur Minderung des Risikos genutzt werden. Die beste Möglichkeit besteht natürlich darin, den Gefahren auszuweichen. Das aber ist nur dann möglich, wenn man über die entsprechenden Gefahrengrundlagen verfügt, wozu insbesondere die Gefahrenkarten gehören. Erst dann sind auch sinnvolle Massnahmen möglich. Allerdings wird es Schutzbauten in unserem insgesamt doch dicht besiedelten Raum immer brauchen. Schliesslich ist in diesem Zusammenhang auch darauf hinzuweisen, dass Hochwasserschutz immer auch nachhaltig sein muss. Die Aspekte der Sicherheit, der Ökologie und der Finanzen sind in ein ausgewogenes Verhältnis zueinander zu bringen, insbesondere darf auch die Ökologie nicht vernachlässigt werden.

Zu einigen Überlegungen aus der Sicht der Kantone: Es geht hier zunächst insbesondere um das Verhalten des Bundes unmittelbar nach der Unwetterkatastrophe. Es geht um das Aufzeigen der spezifischen Betroffenheit, und es geht dann um die generellen Anliegen an den Bund. Hier steht, wie ich bereits erwähnt habe, natürlich insbesondere das Finanzielle im Vordergrund.

Zunächst zum Verhalten des Bundes aus der Sicht der Kantone im Nachgang zu dieser Katastrophe: Hier darf dem Bund ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt werden, insbesondere war der Einsatz der Armee sowohl in zeitlicher, quantitativer und qualitativer Hinsicht vorzüglich. Dafür möchte ich dem Bundesrat, dem Chef VBS, aber auch allen Angehörigen der Armee ganz herzlich danken.

Ein zweites Moment unter dem Stichwort "Verhalten des Bundes aus der Sicht der Kantone" ist die Präsenz der Bundesräte vor Ort. Sie wurde von einigen Medien lächerlich gemacht; andere Medien haben kritisiert, dass sich Bundesräte da und nicht dort aufgehalten haben. Ich würde meinen: Es ist wichtig, und es wird von der Bevölkerung und auch von den verantwortlichen Organen immer geschätzt, wenn sich der Bundesrat zeigt. Auch hier gibt es aus der Sicht der Kantone überhaupt nichts zu tadeln. Ich meine, dass der Bundesrat hier richtig gehandelt hat.

Ich komme zur speziellen Betroffenheit der Kantone. Da möchte ich aus der Sicht meines Kantons darauf hinweisen, dass das Unwetter den Kanton Uri buchstäblich an seinem Lebensnerv getroffen hat, nämlich in seinem Industrie- und Gewerbegebiet im Urner Talboden, wo auch die grössten Industriebetriebe - die Dätwyler AG und die Ruag - angesiedelt sind. Es gibt leider Indizien dafür, wonach nicht auszuschliessen ist, dass nach dem Unwetter bei der Ruag erforderliche Investitionen nicht wieder getätigt werden könnten, was dann mit der Folge verbunden sein könnte, dass der Standort Uri generell infrage gestellt würde. Sie sehen: Das Unwetter hat auch enorme volkswirtschaftliche Schäden verursacht. Ich nehme an, dass sich Kolleginnen und Kollegen von betroffenen Kantonen diesbezüglich sicher auch noch äussern werden.

Schliesslich zum Finanziellen: In der Antwort des Bundesrates vom 30. September 2005 wird von einem Gesamtschaden von 1,85 Milliarden Franken gesprochen. Hier habe ich eine Frage, Herr Bundesrat Leuenberger: Diese Antwort liegt ja auch schon einige Monate zurück; haben sich diese Zahlen erhärtet, oder gibt es da noch Verschiebungen?

In der Antwort des Bundesrates wird auch festgehalten, dass sich die Hilfe des Bundes gegenüber den betroffenen Kantonen im Rahmen - natürlich nicht quantitativ, sondern institutionell - der Jahre 1987, 1993, 1999 und 2000 bewegen werde. Das würde eigentlich bedeuten, dass es eine Sonderhilfe an die Kantone gibt, verbunden mit einer entsprechenden Botschaft.

Einem Artikel aus der "NZZ am Sonntag" vom 13. November entnehme ich, dass dies Ihrer Meinung nach, Herr Bundesrat Leuenberger, so gemacht werden soll, aber dass es offenbar gewisse Probleme im Kollegium gebe; das ist ja nicht neu. Ich muss Ihnen schon sagen - wenn Sie mir diese Bemerkung erlauben -, was in diesen Tagen und Wochen von einzelnen Mitgliedern des Bundesrates unter dem Stichwort "Kollegialprinzip" geboten wird, kann nicht anders denn als Trauerspiel bezeichnet werden.

Ich möchte an den Bundesrat appellieren, und zwar an den Bundesrat als Kollegium. In der Bundesverfassung gibt es ja Artikel 44 Absatz 2, der besagt: Bund und Kantone "schulden einander Rücksicht und Beistand". Die betroffenen Kantone sind nun wirklich nicht in der Lage, die ihnen verbleibenden Kosten zu begleichen. Ich appelliere an den Bundesrat, dass man eben mit dieser Sonderbotschaft, mit dieser Sonderhilfe, jetzt vorwärts macht. Herr Bundesrat Leuenberger, ich bin Ihnen sehr dankbar, wenn Sie dann auch hierzu Stellung nehmen.

Slongo Marianne · Mit-F · Ständerat · Nidwalden · Christlichdemokratische Fraktion

Einleitend danke ich Ihnen, Herr Bundesrat Leuenberger, sowie Herrn Bundespräsident Schmid für Ihren Besuch während respektive nach der Hochwasserkatastrophe im Kanton Nidwalden.

Sie wissen es: Weit überdurchschnittliche Regenfälle haben zwischen dem 19. und dem 23. August 2005 auch in Nidwalden verheerende Schäden angerichtet. Die Engelberger Aa sowie die Wildbäche wurden in kürzester Zeit in reissende Flüsse verwandelt. Sie haben riesige Mengen an Geschiebe, Unrat und Holz ins Tal befördert und grossen Schaden verursacht. Gleichzeitig schwoll der Grundwasserspiegel sehr rasch an und erreichte einen Höchststand. Bange Stunden erlebten wir auch am Ufer des Vierwaldstättersees. Dieser verfehlte den Höchststand aus dem Jahr 1910 nur um 3 Zentimeter und lag während rund acht Tagen weit über der Schadensgrenze. In Gärten, öffentlichen Parkanlagen und auf landwirtschaftlich und gewerblich genutzten Liegenschaften sammelten sich tonnenweise Schwemmholz und Abfall an. All dies musste in mühsamer Arbeit weggeräumt, abtransportiert und entsorgt werden.

Das in der Stadt Luzern ebenfalls durch das Hochwasser zerstörte Wehr war eine wichtige Ursache für die grossen Probleme unseres Kantons mit dem Pegel des Vierwaldstättersees. Der hohe Grundwasserpegel sowie das Hochwasser des Sees führten zur Überflutung zahlreicher Keller und Erdgeschosse, verbunden mit grossflächigen Gewässerverschmutzungen durch das Auslaufen von Öl aus Heizungsanlagen. Schliesslich sind die Schäden an landwirtschaftlichem Kulturland durch über 800 Rüfen in Nidwalden enorm. Bei den kantonalen Hochbauten war das Kantonsspital, beim Schienenverkehr war die Zentralbahn vom Unwetter sehr stark betroffen.

Information und Kommunikation sind in solchen Krisenlagen zentral, und sie sind ab Beginn des Ereignisses lückenlos und professionell sicherzustellen. Hier zeigte sich, dass noch wesentliche Verbesserungen nötig sind. Die umgehende Einführung des Sicherheitsfunksystems Polycom und die Schulung im ganzen Land sind für die Führung in solchen Lagen unerlässlich. Die professionell geleistete Soforthilfe seitens der Armee und des Zivilschutzes haben mich beeindruckt. Ich danke allen Beteiligten für ihren grossen Einsatz.

Welches sind die finanziellen Auswirkungen für Nidwalden? Diese sind trotz bereits getätigter Investitionen für die Prävention beträchtlich. Es sind hohe Schadensummen zu verzeichnen. Auch die forstlichen Wiederherstellungsmassnahmen verursachten und verursachen noch heute hohe Kosten. An diesen Kosten muss sich wie bei früheren Naturkatastrophen in anderen Landesteilen der Bund mitbeteiligen.

Ich ersuche den Bundesrat und das eidgenössische Parlament, sehr rasch für die Wiederinstandstellung sowie für die Prävention Sonderfinanzierungsbeiträge für Hochwasserschutzbauten in allen Schadengebieten und damit auch in Nidwalden zu sprechen.

Brändli Christoffel · 2VP-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Naturgefahren und Naturereignisse sind für den ländlichen Raum, und insbesondere für das Berggebiet an sich, nichts Aussergewöhnliches. Das Aussergewöhnliche der jüngsten Unwetter war das Schadenausmass, und zwar bezogen auf die davon betroffene Fläche und auf die verursachte Zerstörung. Leben in den Bergen - ich habe darauf hingewiesen - ist immer mit Risiken verbunden. So wurde beispielsweise der Kanton Graubünden in den letzten zwanzig Jahren gleich viermal von ausserordentlichen Unwetterereignissen betroffen: 1987 war es das Puschlav; 1999 waren es Lawinen im ganzen Kanton; 2002 waren es Murgänge im Bündner Oberland; jetzt, in diesem Sommer, waren das Prättigau mit Klosters und das Engadin im Raum Susch betroffen.

Es darf positiv vermerkt werden, wie dieses jüngste Ereignis bewältigt wurde. Ich glaube, es ist hier am Platz, dass man allen Beteiligten, all jenen, die im Einsatz standen - ich betone: inklusive des Bundesrates -, für die Art und Weise dankt, wie an die Bewältigung herangegangen wurde. Überall im Lande haben sich Freiwillige und lokale Rettungsdienste mutig, überlegt und solidarisch dafür eingesetzt, Menschenleben zu retten, noch grösseren Schaden zu verhindern und verursachten Schaden zu bewältigen. Man ist dann erstaunt, wenn man in den Medien die Kritiken liest, gerade in einem Jahr, in welchem in Nachbarländern, aber auch sonst auf der Welt enorme Ereignisse eingetreten sind. Wenn man Vergleiche anstellt über den Organisationsgrad, die Art der Bewältigung von Krisen, dann, meine ich, dürfen wir durchaus etwas stolz sein darauf, wie das hier abgelaufen ist.

Man geht heute gemeinhin davon aus, dass die Hochwassergefahr, aber auch die Gefahr von Rutschungen und Steinschlägen noch zunehmen werden. Begründet wird diese Annahme mit dem Ansteigen der Temperaturen und damit auch mit der Zunahme der Niederschlagsintensitäten. Dabei gilt es zu beachten, dass Lawinen, Rutschungen, Hochwasser und Murgänge alles Naturgefahren sind, welche direkt oder indirekt mit Wasser zu tun haben. Die Frage, die wir uns stellen müssen, ist die: Wie viel ist uns die Sicherheit wert? Und: Wie viel sind wir bereit, dafür zu bezahlen? Man wird sich für eine Strategie entscheiden müssen, die sich aus einer Vielzahl von Elementen zusammensetzt. In Stichworten geht es um eine umfassende Gefahrenanalyse und Risikokommunikation; es geht um raumplanerische Massnahmen, um organisatorische und bauliche Massnahmen und um ein Ereignismanagement.

Das Instrument der Raumplanung hat dabei in unserem Land eine besonders hohe Bedeutung. Eine solche Planung, die ihren Namen verdient, nimmt die Naturgefahren ernst und belässt Freiräume für Naturereignisse überall dort, wo Lawinen, Steinschlag oder Murgänge drohen. Voraussetzung dafür ist ein Gefahreninformationssystem mit Ereigniskataster, Gefahrenkarten und Risikoanalysen. Zu Recht erwarten die Kantone vom Bund, dass er, will er die Qualität der Gefahreninformationssysteme sicherstellen, auch in Zukunft Beiträge daran leistet.

Sodann möchte ich die Schutzwaldpflege ansprechen. Es ist dies ein zentrales Element, ein Element, das in den letzten Jahren wahrscheinlich etwas vernachlässigt wurde. Die Schweizer Gebirgswälder schützen Zehntausende von Menschen, Verkehrsanlagen, Infrastrukturen und Gebäude. Die Erhaltung des Schutzwaldes ist der bedeutendste und gleichzeitig günstigste Schutz vor Naturgefahren. Das neue Waldgesetz des Bundes, das im Moment in der Vernehmlassung ist, muss die Erhaltung des Schutzwaldes sicherstellen. Für eine kontinuierliche und glaubwürdige Pflege unserer Schutzwälder sind wir verpflichtet, die notwendigen Mittel zusammen mit den Kantonen und Gemeinden bereitzustellen. Die Finanzierung des Schutzes vor Naturgefahren, insbesondere die Schutzwaldpflege, aber auch Hochwasserschutzmassnahmen, stellt eine grosse Herausforderung dar und ist eine Aufgabe von nationaler Bedeutung.

Zu guter Letzt werden wir, auch wenn wir die Priorität der Prävention einräumen, auch in Zukunft bauliche Schutzmassnahmen zum Schutze von Verkehrsträgern und Siedlungen benötigen. Im Vordergrund werden dabei der Unterhalt und die Erneuerung bestehender Objekte stehen. Jedes neue Ereignis zwingt uns aber oft zu Folgeprojekten, seien dies Lawinenverbauungen, Sperren, Dämme oder Schutzgalerien. Wenn wir in diesem Land für die Bevölkerung des Berggebietes die Voraussetzungen schaffen wollen, dass sie dort leben und arbeiten kann, stehen wir in der Verantwortung und in der Verpflichtung, den Schutz vor Naturgefahren zu einer prioritären Staatsaufgabe zu machen.

Es ist für mich unverständlich und unerklärbar, dass beispielsweise im Strassenwesen inskünftig keine Mittel mehr für den Schutz der Verkehrsträger vor Naturgefahren zur Verfügung stehen sollen. Also, wenn man Besiedlung im Berggebiet will, muss natürlich auch die Erreichbarkeit sichergestellt werden! Wir werden uns bei der Anschlussgesetzgebung zum NFA darüber unterhalten müssen. Ich bin überzeugt davon, dass die künftigen Herausforderungen durch Naturgefahren den Bund in die Pflicht nehmen, dem Schutz der Bevölkerung eine höhere Priorität einzuräumen, als dies bislang der Fall war. Damit kritisiere ich nicht, dass man nichts getan habe, aber ich meine, dass wir diesen ganzen Aufgaben gerade im Hinblick auf die allfällige Zunahme von Gefahren eine besondere Beachtung schenken müssen.

In diesem Sinne möchte ich dem Bundesrat nochmals für die Antwort und für die Arbeit danken, die hier im Zusammenhang mit der Bewältigung der Unwetterereignisse in diesem Jahr geleistet wurde.

Hess Hans · Mit-M · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion

Vorab danke auch ich als Vertreter eines Kantons, den das Hochwasser sehr hart getroffen hat, dem Bundesrat für die schnelle, effiziente und unkomplizierte Soforthilfe im Zusammenhang mit dieser Katastrophe. Neben der Betroffenheit, welche sie bei der Bevölkerung hinterlassen hat, lässt die Unwetterkatastrophe auch grosse finanzielle Schäden zurück. So sind allein in unserem Kanton Infrastrukturschäden der öffentlichen Hand von gegen 200 Millionen Franken entstanden. Hinzu kommen schätzungsweise noch 200 Millionen Franken an versicherten Schäden. Dieser Schaden ist im Verhältnis zu unserer relativ kleinen Volkswirtschaft mit einer Bevölkerung von rund 34 000 Einwohnern enorm und liegt deutlich über den jährlichen Staatsausgaben.

Der Kanton Obwalden ist bei der Bewältigung der finanziellen Auswirkungen dieses Ereignisses auf die miteidgenössische Solidarität angewiesen. Ich gehe nicht davon aus, dass der Bundesrat oder andere Ratsmitglieder die heutige Ausgabe der "Neuen Obwaldner Zeitung" gelesen haben. Sie können lesen, dass dreieinhalb Monate nach dem Ereignis die Geschäfte in Sarnen ihre Türen wieder öffnen. Das ist die Dimension, dass nächsten Samstag die Geschäfte in unserem Hauptort wieder offen sein werden.

Mit Zufriedenheit nehme ich die Antwort des Bundesrates vom 30. September 2005 zur Kenntnis, wonach er bereit ist, Hilfe im Rahmen der Ereignisse von 1987, 1993, 1999 oder 2000 zu leisten. Unser Kanton begrüsst es, wenn der Bundesrat analog der Botschaft 94.041 vom 4. Mai 1994 über eine ausserordentliche Bundeshilfe zur Behebung der Unwetterschäden von 1993 in den Kantonen Wallis und Tessin auch diesmal beiden Räten einen Bundesbeschluss über die Leistungen des Bundes zur Behebung der Unwetterschäden unterbreitet.

Was beinhaltet dieser Bundesbeschluss? Das darf ich hier in Erinnerung rufen: Der Bundesbeschluss erwähnt in Artikel 2 folgende Leistungen des Bundes: "Das Maximum der Leistungen für Notstands- und Wiederinstandstellungsarbeiten nach den Artikeln 8 und 9 des Bundesgesetzes vom 2. Juni 1993 über den Wasserbau wird um 10 Prozentpunkte erhöht. Für Grobräumungsarbeiten, die Wiederinstandstellung von dem Motorfahrzeugverkehr geöffneten Strassen ausserhalb des National- und Hauptstrassennetzes sowie von Gewässerschutzbauten, Infrastrukturanlagen und öffentlichen Gebäuden und Anlagen leistet der Bund Beiträge von 75 Prozent (Kanton Wallis) und 71 Prozent (Kanton Tessin) der anrechenbaren Kosten."

Wenn den sehr stark betroffenen Kantonen, und dazu gehört bei dieser Katastrophe nicht nur, aber insbesondere der Kanton Obwalden, in gleicher Weise wie damals geholfen wird, so wird der finanzielle Schaden für die Kantone einigermassen gemildert beziehungsweise verkraftbar.

Gestatten Sie mir nun aber, im Rahmen dieser Diskussion auf einen Umstand aufmerksam zu machen: Es ist heute unbestritten, dass die Waldpflege- und Waldbewirtschaftungsmassnahmen sowie der Schutz vor Naturereignissen Aufgaben sind, die wir ernst zu nehmen haben. Kollege Brändli hat bereits darauf hingewiesen. Es geht hier um das Überleben von Gebieten, die durch Naturgefahren ernsthaft gefährdet sind.

Tatsache ist aber, dass heute in den Schutzwäldern, wo im Nachgang zum Sturm Lothar Borkenkäferholz angefallen ist, dieses Holz wohl gefällt, entastet und entrindet wurde, dass es aber liegen gelassen wird, weil angeblich das Geld nicht vorhanden ist, um das Holz aus dem Wald zu schaffen. Ich hatte in diesem Rat schon verschiedentlich Gelegenheit, auf diesen Umstand hinzuweisen.

Wenn ich das Liegenlassen von solchem Holz aus einer mittel- oder längerfristigen Perspektive betrachte, so bin ich der Überzeugung, dass hier überhaupt keine Einsparung, sondern ein erhebliches Potenzial für Mehrkosten besteht. Das vermehrt in Wildbächen liegende Schwemmholz führt trotz sorgfältiger Sicherung des liegen gelassenen Holzes zwangsläufig zu höheren Schadensrisiken.

Mit grosser Sorge stelle ich nun fest, dass bei den jüngsten Unwettern von den Wildbächen und Flüssen aussergewöhnlich viel Schwemmholz zu Tale geführt wurde, welches an vielen von Menschen geschaffenen Schwachstellen wie Brücken, Bachverengungen und Entwässerungsschächten zu immensen Schäden geführt hat. Nachdem ich selbst gesehen habe, wie viel und welche Art von Schwemmholz nach dem Unwetter vom August im Sarnersee gestrandet ist, hat meine Besorgnis noch zugenommen. Dabei bin ich mir bewusst, dass der Fall Sarnersee allenfalls nicht das Geschehen in allen Wildbach-Einzugsgebieten der Schweiz repräsentiert.

Was mich nun aber erstaunt, ist die Tatsache, dass Buwal und WSL anlässlich eines Mediengespräches bereits 14 Tage nach den Unwetterereignissen darauf hingewiesen haben, dass das angefallene Schwemmholz lediglich zu 10 Prozent aus Waldgebieten stammt, in denen das Holz bei den Lothar-Aufräumarbeiten liegen geblieben ist. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass es die Absicht sowohl der Forschung als auch der Bundesverwaltung war, darauf hinzuweisen, dass das Liegenlassen von Holz im Grunde genommen unproblematisch ist. Weil diese Aussage mit einschneidenden Konsequenzen sowohl hinsichtlich Waldnutzung als auch Schutzwaldpflege verbunden ist, erlaube ich mir, folgende Fragen zu stellen:

1. Auf welchen Grundlagen basieren die Stellungnahmen von WSL und Buwal zum Thema Schwemmholz, welche anlässlich des Mediengespräches vom 12. September 2005 bekannt gegeben wurden?

2. Wie ist es möglich, dass eine Forschungsanstalt innerhalb von 14 Tagen nach einem Unwetterereignis dieses Ausmasses, bei dem alle Fachleute in den Kantonen mit der Bewältigung der Katastrophe engagiert waren, in der Lage ist, die Frage nach dem Schwemmholzaufkommen und nach dessen Zusammensetzung so eindeutig zu beantworten? Warum dauert es jetzt nun aber zwei Jahre, bis eine Ereignisanalyse seitens des zuständigen Bundesamtes über das tatsächliche Geschehen und die daraus zu folgernden Konsequenzen vorliegen wird? Ohnehin wird diese Studie ja sehr teuer zu stehen kommen.

Feststellungen im Kanton Obwalden gehen in die Richtung, dass in dem vielen Holz, das in Sarnen angeschwemmt wurde, kaum entwurzelte Bäume auszumachen waren. Es handelte sich um Holz, das infolge mangelnder Waldpflege von den grossen Wassermengen in die Bäche gespült wurde. Dort staute es sich an den bereits erwähnten Schwachstellen, vor allem an den Brücken, auf und drängte das Wasser über die Bachufer.

Im Rahmen der Ereignisanalyse interessieren den Kanton Obwalden Antworten auf folgende Fragen:

1. Welchen Einfluss hat der Zustand eines Wildbach-Einzugsgebietes, das von der Land- und Forstwirtschaft bewirtschaftet bzw. immer weniger bewirtschaftet wird, auf die Eintretenswahrscheinlichkeit eines Schadens und auf dessen Ausmass? Dies soll unter besonderer Berücksichtigung der Schwemmholzproblematik beantwortet werden.

2. Welche Massnahmen sieht der Bund dafür vor, dass die vom Bund nicht finanziell geförderte Gerinnenpflege und die vom Bund geförderte Schutzwaldpflege im Einzugsgebiet von Wildbächen nachhaltig und integral sichergestellt werden?

Nach diesen kritischen Bemerkungen nochmals, Herr Bundesrat: Ich danke dem Bundesrat und der Verwaltung und insbesondere auch der Armee für den grossen Einsatz, der geleistet wurde.

Hinsichtlich der Zukunft ist die Beantwortung dieser Fragen aber wichtig.

Stadler Hansruedi · Mit-M · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion

Jetzt gibt es noch einen Bericht aus Uri. Zwar stehen wir nicht mehr im Wasser, aber finanziell steht uns nun das Wasser bis zum Hals. Ich möchte vorab erwähnen, dass wir das Unwetter 2005 finanziell nicht verkraften und bewältigen können. Die starke Betroffenheit unseres Kantons - wie auch der Nachbarkantone - ist bekannt. Neben den Infrastrukturanlagen möchte ich hier lediglich nochmals besonders hervorheben, dass mit dem grossen Industriegebiet Altdorf, Bürglen, Schattdorf der volkswirtschaftliche Lebensnerv des Kantons Uri stark betroffen war. Direkt betroffen waren 210 Betriebe mit 3000 Arbeitsplätzen. Daneben gab es noch x indirekt betroffene Betriebe. Die besondere Situation der Ruag hat Kollege Inderkum bereits erwähnt. Allein die Kosten für die Sofortmassnahmen an den Infrastrukturen haben rund 25 Millionen Franken betragen. Dazu kommen laufende Wiederherstellungskosten in Millionenhöhe. Die verbleibenden Restkosten für den Kanton müssen heute auf eine zweistellige Millionenhöhe geschätzt werden. Wir sind somit dringend auf eine zusätzliche finanzielle Unterstützung des Bundes angewiesen. Teilt der Bundesrat diese Beurteilung, und wie sieht ein Zeitplan für eine Vorlage aus? Das sind hier die entsprechenden Fragen.

Wir danken dem Bundesrat aber auch für die grosse Unterstützung. Ich möchte hier nochmals ausdrücklich dem Militär danken, das eine ausserordentliche Leistung vollbracht hat. Ich möchte diesen Dank hier auch speziell dem VBS-Chef weitergeben. Wir "prügeln" im Parlament die Bundesräte, deshalb sollen sie im Parlament auch einmal ein Lob einstecken können.

In den dargelegten Kosten sind natürlich die notwendigen Folgeprojekte nicht inbegriffen. Ihre Kosten betragen auch wieder x Millionen Franken.

Vielleicht interessieren aber noch drei weitere Folgerungen aus dem Unwetter 2005. Das erste Stichwort heisst: Intakte Verbindungen sind das A und O. Wenn wir die zur Verfügung stehenden Verbindungsmittel in einem Katastrophenfall betrachten, so müssen wir feststellen, dass die Sicherstellung einer Verbindung über das Natelnetz schlichtweg vergessen werden kann. Aber auch das Festnetz bietet noch keine Garantie für eine Verbindung. Im August dieses Jahres beispielsweise war bei uns das Festnetz in zwei grossen Seitentälern unterbrochen. Somit hat sich schlussendlich einmal mehr gezeigt, dass ein Sicherheitsfunknetz unabdingbar ist.

Ich komme zur zweiten Bemerkung: Die Hochwasserschutzmassnahmen greifen. Im Rahmen der Hochwasserschutzprogramme 1977 und 1987 wurden in Uri bereits umfangreiche Massnahmen getroffen. Viele dieser Massnahmen haben gegriffen. Die A2 in Altdorf beispielsweise war als Überlaufkanal für die Reuss vorbereitet und hätte funktioniert. Trotzdem kam es zu Schäden. Unsere Richtlinien zum Hochwasserschutz aus dem Jahr 1995 verlangen für geschlossene Siedlungen und Industriegebiete einen Schutz gegen ein Hochwasser, wie es alle hundert Jahre vorkommen kann. Die aktuelle Hochwassersicherheit entspricht diesem Schutzziel. Warum kam es trotzdem zu diesen Schäden? Ja, weil das Hochwasser 2005 in einzelnen Gebieten höher lag, als dies für ein alle hundert Jahre erwartetes Hochwasser angenommen wird. Nach der Verwirklichung der Sofortmassnahmen ist auch dieses Schutzkonzept zu optimieren.

Ich komme zur dritten Bemerkung: Die Naturgefahren sind schlussendlich eine grosse Herausforderung für die Raumplanung. Die zunehmende Zersiedelung und Bodenversiegelung waren zwar nicht ursächlich für die letzten Hochwasser, aber sie können durchaus verschärfend wirken. Die heutigen Kenntnisse über die Klimaveränderung lassen nun den Schluss zu, dass wir auch in Zukunft mit starken Niederschlägen und damit auch mit Hochwassersituationen rechnen müssen. Wichtig ist deshalb, dass sich die Raumplanung intensiv mit den Naturgefahren auseinander setzt. Das Hochwasser von 1997 hat eine Ursachenanalyse ausgelöst. Das Wasserbaugesetz von 1991 führte im Jahre 1997 zu den Empfehlungen des Bundes für die Erstellung von Gefahrenkarten. In vielen Gemeinden bestehen heute solche Gefahrenkarten. Es braucht aber vielerorts noch zusätzliche Anstrengungen und dann auch die entsprechende Umsetzung der Gefahrenkarten in der Raumplanung, denn das Siedlungsgebiet kann nicht nur mit technischen Massnahmen vor Hochwasser geschützt werden, sondern auch der Mensch hat seine Raumnutzung den Naturgefahren zum Teil anzupassen. Hier gibt es dann erhebliches Konfliktpotenzial zwischen den verschiedenen Nutzungsinteressen, und hier ist Fingerspitzengefühl gefragt.

Schlussendlich müssen wir sagen: Seien wir auch ehrlich - wir befassen uns hier vor allem mit der Symptombekämpfung. Vielerorts dämmert es den Leuten, dass CO2-Ausstoss, Klimaerwärmung und die Häufigkeit von Naturkatastrophen doch in einem gewissen kausalen Verhältnis stehen könnten bzw. stehen. Die richtigen Folgerungen daraus für die Klimapolitik zu ziehen ist heute aber nicht in Mode und schon gar nicht populär, und trotzdem müssten, ja müssen wir es eigentlich tun.

Fünfschilling Hans · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion

Der grössere Teil der Kosten für die Gebäudeschäden, die jetzt bei diesen Katastrophen angefallen sind, wird von den kantonalen Gebäudeversicherungen getragen. Erlauben Sie mir deshalb, dass ich als Präsident der Dachorganisation der Versicherungen von 19 Kantonen, der Interkantonalen Rückversicherung, kurz auf das System eingehe.

Das System der Gebäudeversicherungen beruht nämlich auf einem dreiteiligen Konzept mit den Elementen Prävention, Intervention und Versicherung. Das heisst, die kantonalen Gebäudeversicherungen zahlen keine Gewinne aus, sondern sie investieren in Prävention und Intervention. Das heisst, sie sind verantwortlich für die Ausbildung und die Ausrüstung der Feuerwehren. Im konkreten Fall hat sich dieses System aus folgenden Gründen bewährt:

1. An vielen Orten, wo es schon Schäden bei anderen Überschwemmungen gegeben hatte, konnte man jetzt diese Schäden durch Prävention verhüten.

2. Man konnte z. B. auch Schäden, die bei der letzten Überschwemmung noch entstanden sind, durch die entsprechende Ausbildung der Feuerwehren und durch einfache Sandsackbarrikaden verhindern.

3. Auch die finanzielle Abwicklung hat geklappt. Diese beruht auch auf etwas Typischem, nämlich auf Solidarität. Die Versicherten der kantonalen Gebäudeversicherungen zahlen relativ tiefe Prämien. Die Kosten für die Schäden werden in interkantonaler Solidarität bezahlt. Wenn in einem Kanton ein gewisses Schadensmass überschritten ist, springen die Gebäudeversicherungen der anderen Kantone mit ihren Reserven solidarisch ein. So wurde diesmal für Bern, Luzern und Nidwalden, die ihre Grenze überschritten haben, doch sehr viel Geld zur Verfügung gestellt. Man muss sich bewusst sein, dass jetzt die Gebäudeversicherungen in 16 Kantonen Schäden in der Höhe von 300 Millionen Franken bezahlen, die in diesen drei Kantonen angefallen sind.

Ich habe dieses Loblied auf die Gebäudeversicherungen bei dieser Gelegenheit für den Fall gesungen, dass wieder einmal die Idee aufkommen sollte, die Gebäudeversicherungen auf dem Altar der Liberalisierung zu opfern.

Sommaruga Simonetta · Mit-F · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Als Vertreterin eines Kantons, der von der Unwetterkatastrophe ebenfalls massiv betroffen war, bin ich froh, dass sich die UREK sehr schnell auf die meines Erachtens beiden wesentlichen Fragen konzentriert hat, nämlich einerseits, wie die konkrete Unterstützung der betroffenen Bevölkerung gewährleistet werden kann, und andererseits, welche Schlüsse wir aus der Unwetterkatastrophe ziehen wollen. Ich danke dem Bundesrat für seine umfassenden Antworten. In Bezug auf die konkrete Unterstützung sind einige wichtige Aussagen gemacht worden. Gleichzeitig sind wir uns bewusst, dass die Rechnungen der Kantone beim Bund noch nicht eingetroffen sind und dass das vielleicht dann auch noch einmal eine Diskussion abwerfen wird.

Die Antwort des Bundesrates zeigt aber auch auf, dass Präventivmassnahmen möglich sind, dass sie nötig und vor allem auch erfolgreich sind. Ein wunder Punkt, den der Bundesrat in seiner Antwort anspricht, sind die fehlenden Finanzen auf allen Ebenen - Bund, Kantone und Gemeinden. Das ist doch eigentlich eine merkwürdige Situation. Für Präventivmassnahmen haben wir nicht genug Geld, aber wenn etwas passiert, dann ist das Geld nachher trotzdem plötzlich vorhanden. Dass immer wieder etwas passieren wird und in Zukunft vermutlich noch eher mehr passieren wird - Kollege Stadler hat auch darauf hingewiesen -, davon müssen wir heute ausgehen, wenn wir alle Studien über die Klimaerwärmung zur Kenntnis nehmen. Wer das nicht wahrhaben will, der muss doch eher Ohren und Augen vor dieser Realität verschliessen.

Ich möchte deshalb unter den Präventivmassnahmen noch zwei Punkte erwähnen, die meines Erachtens in der Antwort des Bundesrates etwas zu kurz gekommen sind:

Der erste Punkt betrifft den Klimaschutz. Klimaschutz ist ja nicht irgendetwas Abstraktes, sondern etwas sehr Konkretes. Es geht um die Verringerung des Ausstosses des Schadstoffes CO2 und anderer klimarelevanter Schadstoffe. Ich möchte daran erinnern, dass die Schweiz doch immer noch weit davon entfernt ist, die im Kyoto-Protokoll verankerten Ziele zu erreichen. Wenn ich den jüngsten Entscheid des Bundesrates anschaue, dann muss ich sagen, dass ich heute noch weniger Hoffnung habe, dass wir überhaupt noch aufholen und die gesetzten Ziele erreichen können. Auch die Verzögerung, die das Thema der CO2-Abgabe auf Brennstoffen im Moment im Parlament erfährt, lässt wenig Hoffnung aufkommen, dass wir echt daran sind, die Ziele des Kyoto-Protokolls in unserem Land umzusetzen und zu erreichen. Wir werden allerdings in naher Zukunft in Zusammenhang mit der Förderung von erneuerbaren Energien im Rahmen des Stromversorgungsgesetzes die Gelegenheit haben, wenigstens einen Schritt zu tun. Ich hoffe, dass wir dann dort dem innovativen Weg des Nationalrates folgen werden.

Der zweite Punkt betrifft die Raumplanung. Zurzeit werden in der Schweiz pro Tag 11 Hektaren Boden verbaut. Es ist klar - und ich glaube, das hat die Unwetterkatastrophe auch sehr deutlich gezeigt -, dass die Bodenversiegelung zur Folge hat, dass Wasser dann eben nicht genügend abfliessen kann und dass das die Wahrscheinlichkeit oder das Risiko von Überschwemmungen massiv erhöht. Das heisst, dass der nachhaltige Umgang mit der knapper werdenden Ressource Boden dringend notwendig ist.

Der wunde Punkt - der Bundesrat hat es erwähnt - sind die fehlenden Finanzen. Er spricht von finanziellen Engpässen, und ich glaube, wir werden uns in Zukunft wieder vermehrt überlegen müssen, ob wir das Geld vorher sinnvoll ausgeben wollen, für Umweltschutz, für Hochwasserschutzprojekte usw., oder ob wir nachher ein Vielfaches davon ausgeben wollen, wenn dann die Katastrophen eingetreten sind. Wenn wir das Geld nachher, für die Unwetterschäden, ausgeben, dann besteht einer der Nachteile darin, dass diese Ausgaben nicht planbar sind. Es ist aber noch schlimmer: Die Vorgabe, dass diese zusätzlichen Ausgaben departementsintern kompensiert werden müssen, hat dann unter Umständen die absurde Folge, dass wir ausgerechnet dadurch für die Prävention noch weniger Geld zur Verfügung haben.

Ich möchte im Zusammenhang mit dieser Unwetterkatastrophe aber - wenn man das überhaupt sagen darf - auch noch etwas Positives erwähnen. Ich glaube, die Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung, die ausserordentlich gross war, und die zahlreichen Einsätze der Hilfskräfte von Feuerwehr, Zivilschutz und anderen Organisationen haben sehr gut funktioniert. Wir haben es gehört: Auch die grenzüberschreitende Hilfe hat funktioniert. Ich glaube, es ist wichtig, dass auch an dieser Stelle nochmals all diesen Kräften und der Bevölkerung für ihre Hilfsbereitschaft gedankt wird.

Jenny This · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Nur ganz kurz: Im Zusammenhang mit der dringlichen Interpellation irritiert mich in der Antwort des Bundesrates vom 30. September 2005 vor allem ein Satz: "Seitens des Bundes stehen in den Budgets 2005/06 bzw. im Finanzplan 2007-2009 für den Hochwasserschutz jährlich etwa 60 Millionen Franken zur Verfügung." Wenn der Bundesrat, unabhängig von der Zusammensetzung, natürlich glaubt, diese 60 Millionen Franken reichten aus, um überhaupt etwas zu erreichen, dann ist er auf dem Holzweg! Also diese 60 Millionen Franken, die brauchen wir schon allein im Kanton Glarus, um den notwendigen Hochwasserschutz zu bewerkstelligen.

Ohne Sonderhilfe an die Kantone geht hier gar nichts. Und letztlich geht es um das Geld, damit man eben - was vorhin meine Kollegin angesprochen hat - diese Hochwasserschutzmassnahmen treffen kann. Was Kollege Fünfschilling bezüglich Sachversicherung gesagt hat, trifft auf die Gebäude zu, und ich gehe davon aus, dass diese Beträge von den Versicherten bezahlt worden sind - die Sachversicherungen zahlen nichts aus, das sie nicht irgendwann eingenommen haben.

Leuenberger Moritz · VPBR-M · Bundesrat · Zürich

In der Tat hat es sich um ein sehr grosses Ereignis gehandelt. Wenn wir daran denken, dass in den Jahren 1987 und 1999 von Jahrhundertereignissen gesprochen wurde; bei diesem Ereignis haben die Fachleute bereits von einem 250-Jahre-Ereignis gesprochen. Wir können feststellen, dass solche "seltenen" Ereignisse immer häufiger werden und das Ausmass der Schäden stetig zunimmt.

Die Reaktion des Bundes auf diese Schäden hat zunächst einmal in einer Solidaritätsaktion bestanden. Der Bundespräsident ist am ersten Tag in ein Katastrophengebiet gegangen; an einem weiteren Tag nochmals. Der Infrastrukturminister hat allenfalls in der ersten Woche ein Katastrophengebiet besucht. Ich bin sehr froh und möchte Ihnen dafür danken, dass Sie das gewürdigt haben, denn die Reaktionen in den Medien waren etwas ärgerlich. Es wurde vor allem davon gesprochen, man habe den falschen Regenmantel und die falschen Stiefel angehabt und sei zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort gewesen. Ich finde diese Reaktion auch nicht gerade solidarisch.

Es ist wichtig, und es ist nötig, dass die Repräsentanten des Staates zu denjenigen, die dermassen betroffen sind, gehen - auf eine symbolische Art und Weise, man kann ja nicht an sämtlichen Orten sein. Aber ich möchte hier vor allem die Aktivitäten von Bundespräsident Schmid auch gewürdigt haben, und ich bin froh, dass wir uns hier einig sind. Denn diese Solidarität in einer solchen Situation spielt eine grosse Rolle.

Die Solidarität wurde auch von den Katastropheneinsätzen geprägt. Sie haben es genannt, vor allem das VBS hat hier eine hervorragende Arbeit geleistet. Die Soforthilfe hat - wie es der Name sagt - sofort eingesetzt. Diese Hilfe dauert auch immer noch an und ist sehr weit fortgeschritten.

Sie haben nach der Höhe des Schadens gefragt: Ich möchte nochmals sagen, dass es im Total 2,5 Milliarden Franken sind. Derjenige private Bereich, der durch Privatversicherungen zum grössten Teil gedeckt ist, umfasst 1,3 Milliarden Franken. Der private Bereich, der durch kantonale Gebäudeversicherungen gedeckt ist, umfasst 665 Millionen Franken. Der öffentliche Bereich - das sind öffentliche Infrastrukturen wie etwa Wasserbauten, Strassen, Bahnen sowie Wald und Landwirtschaft - umfasst nach heutigen Ermittlungen 536 Millionen Franken; also etwas mehr als eine halbe Milliarde Franken.

Die Ermittlung dieser Schäden erfolgte gemeinsam durch die Fachstellen von Kantonen und Bund. Betroffen sind insgesamt 17 Kantone, es sind alle ausser die beiden Basel, Schaffhausen, die beiden Appenzell, Thurgau, Tessin, Neuchâtel und Genf. Die drei Kantone Uri, Obwalden und Nidwalden haben Begehren um ausserordentliche finanzielle Unterstützung des Bundes gestellt. Einzelne Gemeinden aus den Kantonen Uri, Luzern, Bern und Obwalden haben kürzlich in einem Brief an den Bundespräsidenten noch zusätzliche Begehren um Landentschädigung für Umsiedlungen gestellt.

Die Kantone haben Anspruch auf Bundeshilfe. Der Bundesrat wird noch dieses Jahr über den Grundsatz entscheiden. Er hat aber noch nicht darüber entschieden, und es gibt verschiedene Vorgehensmöglichkeiten. Entweder werden Bundesbeiträge auf ordentlicher Basis geleistet, oder es wird - zweite Variante - die Ausschöpfung der gesetzlichen Möglichkeiten vorgenommen. Dritte Variante: Es gibt Sonderhilfen zu 80 Prozent in den Bereichen Wasserbau, Wald und Hauptstrassen für Uri und Obwalden sowie zu 80 Prozent im Bereich übrige Strassen für Obwalden; oder - eine vierte Variante - es gibt bereichsungebundene Sonderhilfen für die Kantone Obwalden, Nidwalden und Uri. Das sind also die vier Varianten, die wir jetzt noch evaluieren müssen. Ich kann Ihnen selbstverständlich noch nicht sagen, was der Bundesrat entscheiden wird.

Eine Schwierigkeit oder ein Element, das wir dabei leider berücksichtigen müssen, ist die Schuldenbremse. Die Schuldenbremse führt nämlich dazu, dass auch diese Beiträge kompensiert werden müssen. Sie können sich vorstellen, dass ich als Infrastrukturminister nicht so furchtbar glücklich bin, wenn dann die Kompensation im jeweiligen Departement bezahlt werden muss. Ich frage mich, warum jetzt mein Departement nur deswegen kompensieren muss, weil es für ausserordentliche Katastrophen zuständig ist. Aber die entsprechenden Diskussionen werden noch geführt werden. Das stört mich nicht nur einfach deshalb, weil ich da mein Gärtchen pflegen würde, sondern auch deswegen, weil wir ja für die Präventionen im Besonderen zuständig sind. Dazu gehören nicht nur die Gefahrenkarten, sondern auch Investitionen; vorher wurden einige Beispiele genannt.

Die Prävention besteht zunächst einmal sicher in der Analyse. Hier hat Herr Hans Hess gefragt, warum dann das Erstellen dieser Analyse dermassen lange dauere.

Es gibt einige besonders heikle Schwachstellen, wo auch Modellversuche durchgeführt werden müssen, um herauszufinden, woran es lag, dass trotz allem etwas geschehen ist - Stichwort: Schächenbach. Wenn man dann langfristig investieren will, muss auch das alles wieder mit einer beschränkten Anzahl von Personal erarbeitet werden, und nach Angaben der Fachleute dauert das seine Zeit.

Zur Prävention gehören natürlich auch raumplanerische Massnahmen. Unser Departement möchte diesbezüglich eine Verstärkung der Aufsicht des Bundes vorschlagen. Ich kann mir vorstellen, dass das dann auch wieder umstritten sein wird; aber es ist auch ein Element der Schadenprävention.

Weiter geht es um den Hochwasserschutz. Ich habe verschiedentlich darauf hingewiesen, dass Renaturierungen ein idealer Hochwasserschutz sind. Das dauert auch seine Zeit, und es braucht auch Aufwendungen. Aber die Beispiele zeigten, vor allem im Kanton Nidwalden, schon in der ersten Woche sehr deutlich, dass dort, wo die Präventionsmassnahmen schon ergriffen worden sind, viel weniger Schaden entstanden ist als dort, wo sie noch nicht zu Ende geführt worden waren.

Es ist richtig, dass auch die Waldpflege dazu gehört, und es ist auch richtig, dass beispielsweise auch die Alarmierung zu den Präventionsmassnahmen gehört. Ich bin froh, dass Herr Fünfschilling hier das Lob des Monopols der Gebäudeversicherung vorgetragen hat. Ich kann ihm uneingeschränkt zustimmen, vor allem auch aus folgendem Gedanken heraus: So, wie sie angelegt sind, sind die Gebäudeversicherungen ja eigentlich auch ein Institut der Solidarität, wo eben in die Prävention investiert wird, damit später kein Schaden entsteht. Dieser Gedanke ist leider immer noch nicht sehr stark verbreitet. Wir klagen immer über eine Katastrophe; wir müssen aber sehen: Ein ganz grosser Teil all dieser Naturkatastrophen hätte vermieden werden können, wenn anders gebaut worden wäre, sei das in raumplanerischer Hinsicht, sei das in Hinsicht auf die Anordnung der Heizöltanks usw. Von daher ist es mir jeweils zu defätistisch, nach einem Unwetter einfach über die Katastrophe zu klagen und nicht zu erkennen, was der aufgeklärte Mensch, die aufgeklärte Gesellschaft alles machen könnten, damit es nicht zu einer solchen Katastrophe als Folge eines Naturereignisses kommt. Diesbezüglich hat Herr Jenny vollkommen Recht. Denken wir nur an die dritte Rhonekorrektion; sie kostet 1 Milliarde Franken. Mir graut schon jetzt vor den Auseinandersetzungen über dieses Geld. Aber wenn ich diese Summe ins Verhältnis mit einem möglichen Schadenbetrag von 1 bis 7 Milliarden Franken setze, muss ich diesen Kampf einfach wagen.

Das Sparen und die Prävention stehen - im Gegensatz zum System einer Gebäudeversicherung - in unserem System leider gegeneinander. Ich benütze die Gelegenheit, Sie dazu aufzurufen, dereinst hier wieder zu investieren. Wir sprechen von einem Verhältnis von in der Regel 1 zu 7. Also jeder investierte Franken kann im Ereignisfall Folgekosten von 7 Franken verhindern.

Zuletzt möchte ich auch noch auf die Ursachenpolitik verweisen. Ich bin froh, dass Herr Stadler das gesagt hat. Wir werden demnächst auch über die CO2-Abgabe sprechen. Letztlich ist all das, was ich bis jetzt erwähnt habe, doch nur eine Symptombekämpfung. Wir müssen auch Ursachenpolitik machen und die Klimapolitik ernsthaft vorantreiben.

Wir werden uns in der Sache, was die Beiträge an die Kantone angeht, demnächst wiedersehen.

Büttiker Rolf · P-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Das Geschäft ist damit erledigt.

Schluss der Sitzung um 12.35 Uhr

La séance est levée à 12 h 35