05.066

Zolltarifarische Massnahmen 2005/I. Bericht

Büttiker Rolf · P-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die Kommission beantragt einstimmig, vom Bericht Kenntnis zu nehmen und den Bundesbeschlüssen zuzustimmen.

Briner Peter · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion

Bei diesem Geschäft geht es um zwei Bundesbeschlüsse:

Erstens geht es um die Genehmigung von zolltarifarischen Massnahmen im ersten Halbjahr 2005. Der Bundesrat hat hier auf den 1. Februar 2005 Anpassungen vorgenommen, die sich aus der Umsetzung des Abkommens vom 26. Oktober 2004 zwischen der Schweiz und der EG über landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse ins Landesrecht ergeben. Und auf den 1. Juni 2005 hat der Bundesrat die Zollansätze aus dem Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Ländern und Tunesien in Kraft gesetzt und gleichzeitig Tunesien aus der Liste der Entwicklungsländer in der Zollpräferenzenverordnung gestrichen.

Zweitens geht es um die Erweiterung des Abkommens Schweiz/EG von 1999 über den Handel mit Landwirtschaftsprodukten. Mit acht der neuen EU-Staaten hatten wir im Rahmen der Efta ein Freihandelsabkommen. Mit deren EU-Beitritt mussten sie das Abkommen mit der Efta kündigen. Es wurde beschlossen, diese bisherigen Zollpräferenzen im Ausmass der bisherigen Handelsströme aufrechtzuerhalten und autonom anzuwenden. Die Bundesversammlung hat diese Konzessionen im Sommer aufgrund des Berichtes über die zolltarifarischen Massnahmen im zweiten Halbjahr 2004 genehmigt. Heute nun geht es darum, diese noch durch eine Anpassung des Abkommens Schweiz/EG völkerrechtlich zu verankern. Für die Details verweise ich auf den Bericht, der Ihnen vorliegt.

Die APK beantragt Ihnen einstimmig, auf dieses Geschäft einzutreten und beiden Bundesbeschlüssen zuzustimmen.

Maissen Theo · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion

Wenn wir in der Botschaft auf Seite 5456 nachsehen, können wir unter Ziffer 5.2 betreffend volkswirtschaftliche Auswirkungen Folgendes lesen: "Der Export von Nutzvieh in die EU ist für die Schweiz von grosser Bedeutung. Durch die Importrestriktionen gewisser EU-Mitgliedstaaten im Kontext der BSE-Krise von 1997 bis 2001 war der Viehhandel zum Stillstand gekommen. Der Trend ist seither wieder positiv. Die neuen zollfreien Kontingente könnten den Schweizer Viehzüchtern auch die Märkte für die Kategorie der in Südeuropa gefragten zur Ausmast bestimmten Tiere erschliessen." So weit die Aussage in der Botschaft, die an sich sehr erfreulich ist.

Wenn man nun aber nachsieht, welche Konzessionen der Schweiz gemacht werden, stellt man fest, dass es sich hier um 4600 Tiere pro Jahr handelt. Das ist natürlich im Vergleich zu dem, was man vor Jahren - also vor der BSE-Krise - exportiert hat, relativ bescheiden. Wir hatten Jahre, und das ist nicht so lange her, wo man 10 000 bis 15 000 Tiere pro Jahr exportieren konnte. Für mich stellt sich die Frage, ob man beim Aushandeln dieser Konzessionen mit dieser Zahl nicht zu tief gegangen ist.

Dann gibt es einen anderen Punkt, Herr Bundesrat, der im Zusammenhang mit dem Export von Nutzvieh zu bedenken ist. Wir haben heute das wirkungsvolle Instrument der Exportbeiträge; ich glaube, im Moment sind es 1200 Franken pro Tier beim Export. Wir sind im Moment absolut nicht konkurrenzfähig, wenn wir diese Beiträge nicht haben. Nun haben Sie hier mit den EU-Mitgliedstaaten eine relativ niedrige Zahl abgemacht, und gleichzeitig sehen Sie gemäss Vernehmlassung zur "Agrarpolitik 2011" vor, diese Exportbeiträge bis zum Jahre 2009 ganz abzuschaffen. Es ist aber auch bekannt, dass es gemäss WTO-Vorgaben und auch gemäss den zu erwartenden nächsten Verhandlungen der WTO absolut nicht notwendig ist, die Exportbeiträge in diesem Tempo, bis 2009, auf null abzubauen. Herr Bundesrat, wir sollten uns doch in der Schweiz die Möglichkeiten, die wir im Export haben, nicht unnötig verbauen, sondern sie nutzen. Ich hätte deshalb erwartet, dass man höhere Konzessionen aushandelt als diese 4600 Tiere, und zweitens erwarte ich, dass man im Rahmen der "Agrarpolitik 2011" die Exportbeiträge nicht in diesem Tempo abbaut, auch wenn mir klar ist, dass diese Beiträge voraussichtlich zu irgendeinem Zeitpunkt auf null heruntergefahren werden müssen. Aber wir sollten der Landwirtschaft, die an diesen Exporten interessiert ist, die Möglichkeit geben, sich über einen längeren Zeitraum den geänderten Verhältnissen anzupassen.

Schliesslich möchte ich festhalten, dass gemäss den Tabellen "Zollpräferenzen für Agrarprodukte", unter "Konzessionen der Schweiz" und "Konzessionen der EU" (Botschaft S. 5458-5460), festzustellen ist, dass die Schweiz gegenüber der EU generell bei viel mehr Produkten Konzessionen und Zugeständnisse macht als umgekehrt. Es gibt wahrscheinlich Erklärungen dafür, aber ich stelle da einfach ein gewisses Missverhältnis fest; auch wenn es möglicherweise erklärbar ist, fällt es doch auf.

Mein Anliegen ist es, Herr Bundesrat, dass Sie und die zuständigen Ämter in Ihrem Departement sich doch etwas vermehrt einsetzen, um der Landwirtschaft die Möglichkeit der Viehexporte auf Dauer offen zu halten.

Stähelin Philipp · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion

Im Zusammenhang mit dem Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Ländern und Tunesien wurde Tunesien aus der Liste der Entwicklungsländer in der Zollpräferenzenverordnung gestrichen. Ich habe diese Gelegenheit wahrgenommen, um mir diese Liste wieder einmal anzusehen. Sie ist sehr lang, und eine Überarbeitung tut meines Erachtens Not. Dabei geht es in meinen Augen insbesondere um einen Punkt: Wir alle wissen, dass wir uns in den Verhandlungen über eine Revision der WTO befinden; wir stehen dort insbesondere im Clinch mit den grossen Agrarexporteuren dieser Welt, also Australien, Kanada, Brasilien usw. Einzelne dieser Länder führen wir weiterhin auch auf der Liste der Entwicklungsländer, beispielsweise Brasilien, und gewähren dabei autonom Zollpräferenzen. Dieser Sachverhalt beisst sich mit dem Clinch, in dem wir mit den gleichen Staaten stehen.

Ich meine, bei einer Überarbeitung dieser Liste - es ist mir zugesagt worden, dass die Liste in Überprüfung sei - ist auch diesem Aspekt die nötige Aufmerksamkeit zu schenken. Ich bitte den Bundesrat erstens, diese Überprüfung rasch vorzunehmen, und zweitens, diese Liste auch auf solche Zusammenhänge hin zu überprüfen. Ich bin dankbar dafür.

Deiss Joseph · BR-M · Bundesrat · Freiburg

Vielleicht zuerst zu Herrn Maissen, betreffend diesen Export von Zucht- und Nutztieren: Herr Maissen stört sich an der Zahl der 4600 Tiere und spricht von 10 000 bis 15 000. Hier ist zu sagen, dass diese 4600 Tiere nur die Kategorie der Nutztiere betreffen. Für diese ist sogar diese Starthilfe eingeführt worden, die es ermöglichen soll, diese Exporte auch zu tätigen und dabei konkurrenzfähig zu sein. Beim Zuchtvieh ist es so, dass keine Beschränkung besteht und dass dieses frei in die EU exportiert werden kann. Soviel ich weiss, konnte deshalb sämtliches Vieh exportiert werden, das dafür bereitstand, und ist es somit nicht nötig, dieses Kontingent noch zu erhöhen, zumal insgesamt die Möglichkeiten weitaus höher liegen.

Was die Frage der Exportbeiträge oder -subventionen betrifft, ist es in der Tat so, dass der Bundesrat die Politik anzielt, dieses Instrument, das insbesondere international als jenes gilt, das am meisten marktverzerrend wirkt, abzubauen, dies im Rahmen der "Agrarpolitik 2011". Wir werden sicher darauf zurückkommen. Das ist natürlich auch eine Dimension, die in den gegenwärtigen Verhandlungen in der WTO eine Rolle spielt, und auch dort wird eben die gleiche Haltung vertreten.

Was die Frage von Herrn Stähelin in Bezug auf die Entwicklungsländer betrifft, ist es so, dass in den internationalen Foren, insbesondere innerhalb der WTO, die Definition oder die Kategorie der Entwicklungsländer sehr breit gefasst ist. Allerdings geht es hier um einen Bereich, wo der Bundesrat bestimmt, welchen Ländern er Präferenzen einräumen will. Diese zolltarifarischen Präferenzen in Bezug auf die Entwicklungsländer sollen im nächsten Jahre parallel zur Diskussion betreffend die Aufrechterhaltung des Bundesbeschlusses zur Diskussion stehen, denn der Beschluss läufe ja Ende Februar 2007 aus. Es ist also so, dass wir im nächsten Jahr auf diese Frage zurückkommen werden. Ich gehe davon aus, dass Ihnen diese Gangart willkommen ist.

Büttiker Rolf · P-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Vom Bericht wird Kenntnis genommen

Il est pris acte du rapport

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

1. Bundesbeschluss über die Genehmigung von zolltarifarischen Massnahmen

1. Arrêté fédéral portant approbation de mesures touchant le tarif des douanes

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre et préambule, art. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 26 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

2. Bundesbeschluss zur Erweiterung des Abkommens Schweiz/EG von 1999 über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen

2. Arrêté fédéral sur l'extension de l'accord de 1999 entre la Suisse et la CE relatif aux échanges de produits agricoles

Gesamtberatung - Traitement global

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Titre et préambule, art. 1, 2

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 25 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)