05.090

Accord de libre-échange entre les Etats de l'AELE et la République de Corée. Approbation

Intervention de procédure

Ordnungsantrag der Minderheit

(Gysin Remo, Daguet, Fässler, Genner, Kiener Nellen, Rechsteiner Paul, Rennwald)

Verschiebung der Beratung des Traktandums, bis die Reform des Patentgesetzes abgeschlossen ist.

Motion d'ordre de la minorité

(Gysin Remo, Daguet, Fässler, Genner, Kiener Nellen, Rechsteiner Paul, Rennwald)

Reporter l'examen de cet objet jusqu'à ce que la révision de la loi sur les brevets soit terminée.

Leu Josef · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe démocrate-chrétien

Am 30. Januar 2006 hat sich die vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben mit dem Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten und der Republik Korea befasst. Sie ist auf das Geschäft eingetreten und hat ihm zugestimmt. Worum geht es? Am 15. Dezember 2005 haben die Efta-Staaten und die Republik Korea in Hongkong ein umfassendes Freihandelsabkommen unterzeichnet. Dies soll vorbehältlich unserer Zustimmung am 1. Juli 2006 in Kraft treten.

Grundsätzlich ist dazu zu sagen, dass der Abschluss von Freihandelsabkommen für die Schweiz als stark exportabhängiges Land, das gleichzeitig keiner grösseren Einheit wie der EU angehört, etwas existenziell Notwendiges ist. Solche Abschlüsse ausserhalb der EU, die europäische Integration und die Mitgliedschaft in multilateralen Wirtschaftsorganisationen sind die drei Hauptpfeiler unserer Politik der Marktöffnung und der Verbesserung der aussenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Die mit Korea abgeschlossenen Abkommen verbessern substanziell und breit den Marktzugang und die Rechtssicherheit für schweizerische Exporte. Das vorliegende Freihandelsabkommen umfasst den Handel mit Industrieprodukten und Dienstleistungen; es umfasst das geistige Eigentum, das öffentliche Beschaffungswesen und den Wettbewerb. Zusätzlich wurde ein Investitionsabkommen abgeschlossen, welches den Marktzugang neuer Investitionen, aber auch den Schutz getätigter Investitionen abdeckt. Um den Besonderheiten der Landwirtschaftsmärkte und -politiken der verschiedenen Efta-Staaten Rechnung zu tragen, wird der Handel mit unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten in bilateralen Landwirtschaftsabkommen geregelt, wie es auch bei den anderen Freihandelsabkommen der Fall ist. Unsere Wettbewerbsfähigkeit auf dem koreanischen Markt, der immerhin zu einer der zehn grössten Volkswirtschaften der Welt gehört, wird erhöht, weil mit dem Abkommen Diskriminierungen abgewendet werden können. Die Folge davon ist, dass damit die Schweiz gegenüber den USA und der EU über einen konkurrenziellen Vorteil verfügt.

Im Rahmen der Kommissionsberatung wurden auch Fragen zur Koordination mit dem in Beratung stehenden Patentgesetz gestellt. Der Grund dafür liegt darin, dass im vorliegenden Freihandelsabkommen u. a. Themen wie Generika, Landwirtschaft, Patentierung im Bereich Pflanzen und Tiere sowie geistiges Eigentum zum Vertragsinhalt gehören. Von den anwesenden Vertretern des Seco und des Bundesamtes für Landwirtschaft, Staatssekretär Jean-Daniel Gerber und Direktor Manfred Bötsch, konnte diesbezüglich ausreichend Auskunft erteilt werden. Im Sinne ihrer Antworten darf ich zusammenfassend festhalten: Im Freihandelsabkommen mit Korea wird in Bezug auf Patente nichts vereinbart, was über das Europäische Patentrechtsübereinkommen hinausgeht. Was die Frage der Medikamente für schwierige Krankheiten betrifft, wird ihr im Abkommen Rechnung getragen, indem solche Fälle im Rahmen der Doha-Runde im Trips-Abkommen geregelt werden. Es ist wichtig, zu wissen, dass das Trips-Abkommen massgebend ist und nicht einzelne Freihandelsabkommen.

Was die Patentierbarkeit von Pflanzen und Tieren betrifft, so gibt es für die Länder Island, Liechtenstein, Schweiz und Korea nicht nur den Hinweis auf das Trips-Abkommen, sondern auch die im Abkommen explizit festgehaltene Möglichkeit, die Patentierbarkeit von Pflanzen und Tieren auszunehmen. Es wurde im Hinblick auf die nationalen Diskussionen extra so festgehalten. Mit dem Abkommen wird auch das sogenannte Landwirteprivileg erhalten.

Die Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission war klar der Auffassung, dass der Abschluss nicht durch die Schweiz als eines von verschiedenen Ländern verzögert werden darf. Das vorliegende Abkommen entspricht unserer aussenwirtschaftlichen Strategie, und es entspricht im Kern auch den bisher abgeschlossenen Handelsabkommen.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben empfiehlt Ihnen mit 16 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen, dem Abkommen zuzustimmen.

Egerszegi-Obrist Christine · 1VP-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral

Eigentlich sollten die Berichterstatter zuerst die Ablehnung des Ordnungsantrages der Minderheit Gysin Remo begründen. Wir werden das nachholen.

Rime Jean-François · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Le 15 décembre 2005, les Etats membres de l'AELE - Suisse, Norvège, Islande, Liechtenstein - ont signé un accord de libre-échange avec la République de Corée. Cet accord devrait entrer en vigueur le 1er juillet 2006, sous réserve de ratification. Il comprend trois volets:

1. Il y a ainsi un premier accord de libre-échange proprement dit, qui comprend les produits industriels - y compris les produits agricoles transformés, le poisson et les autres produits de la mer -, le commerce des services, la propriété intellectuelle, les marchés publics et la concurrence.

2. La Suisse, l'Islande et le Liechtenstein ont de plus conclu un accord sur l'investissement qui ouvre l'accès au marché pour les nouveaux investissements et garantit la protection des investissements déjà réalisés. Il remplace l'accord bilatéral de 1971 sur le même sujet.

3. Le dernier volet de l'accord comprend le commerce des produits agricoles non transformés. Cet accord est fait et conclu de manière bilatérale entre les différents pays de l'AELE et la Corée.

Une minorité de la commission demande par une motion d'ordre de reporter l'examen de cet objet jusqu'à ce que la révision de la loi sur les brevets soit terminée.

Comme le sujet des brevets n'est pas concerné par cet accord, la majorité de la commission vous invite - la décision a été prise par 16 voix contre 9 - à rejeter la motion d'ordre de la minorité Gysin Remo.

De plus, la commission est entrée en matière sur le projet, sans opposition.

En cas de rejet de la motion d'ordre et si le conseil entre en matière, la minorité de la commission souhaite diviser le projet puisque, sur les trois points, seul l'accord de libre-échange est combattu.

La majorité de la commission vous demande donc de rejeter la proposition de la minorité à l'article 1.

La commission constate également que les exportations de la Suisse vers la Corée se sont élevées à 1,3 milliard de francs, les importations à 600 millions de francs. Elle considère que ces accords améliorent très nettement nos relations économiques et devraient ainsi permettre de les développer de façon importante.

La commission vous demande donc, par 16 voix contre 2 et 5 abstentions, d'adopter l'arrêté fédéral portant approbation de ces accords, comme proposé par le Conseil fédéral.

Jutzet Erwin · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe socialiste

Monsieur Rime, cet accord de libre-échange donnera le droit à la Suisse de fournir 45 tonnes de fromage - gruyère ou emmental - à la République de Corée. Sur 40 millions d'habitants, cela fait 1,2 gramme par habitant. Est-ce que vous ne trouvez pas que ce résultat est un peu maigre?

Rime Jean-François · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Comme on a une pénurie de gruyère actuellement, je crois que pour l'instant ça va très bien comme ça!

Gysin Remo · Mit-M · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste

Das war jetzt ein bisschen verwirrlich, weil die Eintretensdebatte schon angelaufen ist. Ich möchte deswegen zwei Bemerkungen machen. Erstens will auch die Minderheit ein Abkommen mit Korea. Alle Anträge, welche die Minderheit stellt, auch der Ordnungsantrag, werden in der Meinung gestellt, dass wir ein Abkommen mit Korea wirklich wollen. Wir wollen ein bilaterales Abkommen mit Korea, auch im Wissen, dass wir multilateralen Abkommen generell den Vorzug geben, dass sie höhere Priorität haben. Aber Ergänzungen, bilaterale Abkommen - vor allem auch mit Korea -, sind erwünscht. Wir reden hier zweitens auch nicht, wie beim Eintreten erwähnt worden ist, über die Konformität mit den europäischen Patentabkommen. Darum geht es nicht, schon gar nicht in meinem Ordnungsantrag.

1. Der Minderheitsantrag lautet: Wir sollten das Geschäft verschieben, bis die Reform des Patentgesetzes abgeschlossen ist. Die Situation stellt sich wie folgt dar: Im bilateralen Abkommen zwischen der Efta und Korea gibt es Überschneidungen inhaltlicher Art mit der Patentgesetzgebung. Das geistige Eigentum ist angesprochen, die Landwirtschaft, die Tierhaltung, die Medikamente, Generika usw.; es gibt Überschneidungen. Das schweizerische Patentgesetz liegt jetzt gerade zur Revision auf dem Tisch der Kommission für Rechtsfragen. Es ist doch völliger Unsinn, wenn wir jetzt über ein bilaterales Abkommen Präjudizien schaffen für die Reform des Patentgesetzes. Das ist die Rechtsordnung und auch den Rechtsetzungsprozess auf den Kopf gestellt.

Entgegen den Ausführungen der Kommissionssprecher gibt es tatsächlich verschiedene Passagen im bilateralen Abkommen, welche über das jetzige Patentgesetz hinausgehen und die in der Kommission für Rechtsfragen eingehend diskutiert werden müssen. Da ist zum Beispiel eine Regelung, welche die Einführung von Generika hinauszögern kann. Es ist im bilateralen Abkommen die Rede von einer Prüfungsdauer, die um fünf Jahre verlängert werden kann. Damit wird der Gebrauch, das Auf-den-Markt-Bringen von Generika verzögert. Das ist zum Beispiel in Momenten einer Pandemiegefahr, wie bei Aids, absoluter Unsinn, auch für Korea ist das ein Unsinn. Das muss in der Kommission für Rechtsfragen diskutiert werden.

2. Die schweizerische Patentgesetzgebung sieht keine Regelung bezüglich der Patentierung von Pflanzen und Tieren vor. Das ist gerade ein Gegenstand, der jetzt in der nationalen Reform zur Diskussion kommt und der im bilateralen Abkommen auch schon angesprochen ist. Da würde etwas vorweggenommen, das dann die Kommission für Rechtsfragen nur noch übernehmen könnte. Diese Umkehr, diese Präjudizierung einer laufenden Reform, geht nicht.

Die beantragte Verschiebung lässt sich auch umso mehr und leichter machen, als wir hier nicht einen Wettbewerbsnachteil mit der EU haben. Die EU hat kein Abkommen mit der Republik Korea; es besteht deswegen auch keine Dringlichkeit, hier vonseiten der Efta einen Wettbewerbsnachteil auszugleichen. Es ist ein Go-ahead-Abkommen; die Efta geht hier voraus.

Ich bitte Sie: Bleiben wir bei unserer Ordnung, und gehen wir diesem bilateralen Abkommen mit der Revision unseres Patentgesetzes voraus.

Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.

Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste

In diesem Abkommen zwischen der Efta und der Republik Korea geht es auch um die Patentierbarkeit von Pflanzen und Tieren bzw. den Ausschluss einer solchen Möglichkeit. Artikel 27 Absatz 3 Buchstaben a und b des Trips-Abkommens geben den Mitgliedsländern die Möglichkeit, gewisse Bereiche von der Patentierbarkeit auszunehmen. Diese Möglichkeit wird durch den Freihandelsvertrag mit Korea stark eingeschränkt. Insbesondere ist im Freihandelsabkommen festgehalten, dass die Efta-Staaten und Korea in Zukunft Pflanzen und Tiere nicht mehr von der Patentierbarkeit ausschliessen dürfen, was im Trips-Abkommen explizit erlaubt ist. Damit wird eine wichtige Flexibilität des Trips-Abkommens zerstört, nicht nur für Korea, sondern auch für die Schweiz.

Wie Herr Gysin Remo schon gesagt hat, haben wir die Patentierung von Pflanzen und Tieren im Patentgesetz nicht oder noch nicht explizit geregelt. Das ist ein wichtiges Thema, wenn wir dann an der Reform des Patentgesetzes arbeiten. Wir wollen das dort drin regeln, und wenn wir jetzt diesen Freihandelsvertrag mit Korea genehmigen würden, wäre eine ganz wesentliche Option für unser Schweizer Patentgesetz nicht mehr möglich. Sie würde hier auf indirektem Wege eingeschränkt. Es gäbe also eine weiter gehende Einschränkung des Verbotes der Patentierbarkeit, eine weiter gehende Einschränkung, als wir dies wollen. Es kann nicht toleriert werden, dass eine solch zentrale Frage mit der Unterzeichnung eines Freihandelsabkommens beantwortet wird. Das müssen wir in unserer eigenen Gesetzgebung machen und danach schauen, wie wir das in diesem Freihandelsvertrag unterbringen. Wir sollten hier nichts präjudizieren.

Noch ein letzter Punkt: Wir haben in der WAK mit der genau gleichen Begründung die Verschiebung der Beratung des Sortenschutzgesetzes beantragt und auch durchgezogen. Beim Sortenschutzgesetz haben wir gesagt, wir wollten zuerst schauen, was im Patentgesetz passiere. Deshalb haben wir in der WAK gemeinsam beschlossen, das Geschäft zu verschieben. Es macht keinen Sinn, dass wir jetzt das hier nicht genau gleich behandeln. Wir sollten nicht über ein Freihandelsabkommen unsere eigene Gesetzgebung in einem derart sensiblen Punkt präjudizieren.

Ich bitte Sie deshalb, diesem Ordnungsantrag zuzustimmen.

Egerszegi-Obrist Christine · 1VP-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral

Die grüne Fraktion teilt mit, dass sie den Ordnungsantrag der Minderheit Gysin Remo unterstützt.

Walter Hansjörg · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Wir haben das Problem betreffend die Patentierung von Lebensmitteln und Pflanzen in der Kommission gründlich abgeklärt, und wir haben auch die entsprechenden Antworten vom Bundesrat und vom Chef des Bundesamtes für Landwirtschaft erhalten. Mit dem Vertrag ist geregelt, dass das ausgenommen ist und dass wir hier bezüglich unserer Gesetzgebung und vor allem unserer Handlungsfähigkeit und unserer Handlungsfreiheit keine Einschränkungen haben.

Ich empfehle Ihnen nicht, diesen Ordnungsantrag zu unterstützen, weil wir es uns auch nicht erlauben können, jetzt mit diesem Freihandelsabkommen eine weitere zeitliche Aufschiebung gegenüber Korea in Kauf zu nehmen, auch nicht gegenüber Korea/Efta. Bezüglich EU werden wir keine Schwierigkeiten haben, das kann ich Ihnen aus landwirtschaftlicher Sicht sagen. Es ist so, dass dieses Freihandelsabkommen zwischen Korea und der Efta mit der Schweiz eine gute Lösung ist, und ich bin mir nicht sicher, wie sich Korea nachher stellen wird, wenn wir weiter warten. Wir wissen, dass die USA und Korea jetzt ein Freihandelsabkommen, ein bilaterales Abkommen, aufgleisen, und das wird für uns sicher kein Vorteil sein, wenn wir im Nachhinein nochmals neue Verhandlungen mit Korea aufnehmen müssen.

Was das Sortenschutzgesetz betrifft, erachte ich dieses als ein separates Geschäft, das nicht mit diesem Freihandelsabkommen in Verbindung gebracht werden kann.

Ich empfehle Ihnen, den Ordnungsantrag abzulehnen und auch die Minderheitsanträge nicht zu unterstützen, also diesem Freihandelsabkommen zuzustimmen.

Deiss Joseph · BR-M · Conseil fédéral · Fribourg

Il est faux de dire que les dispositions du présent accord préjugent du résultat de la révision en cours de la législation suisse en matière de brevets. Bien au contraire, les dispositions de l'accord sont telles - si vous vous référez à l'annexe XIII - que cet accord, d'une part, se réfère aux dispositions de l'Accord TRIPS. D'autre part, en vertu de cet accord, il est prévu que les "parties may exclude from patentability plant or animal varieties", c'est-à-dire que les parties peuvent exclure de l'application de l'accord précisément les plantes ou les animaux. Par conséquent, les dispositions de l'accord en matière de brevetabilité des plantes et des animaux ne concernent pas le projet de révision de la loi sur les brevets. Ces dispositions sont identiques à celles pertinentes de la loi sur les brevets en vigueur et elles ne sont pas touchées par le projet de révision.

Les dispositions de l'accord ne vont pas non plus au-delà de la protection prévue dans les différents traités internationaux que la Suisse a déjà conclus et dont elle est partie contractante. Il s'agit de la Convention sur le brevet européen, de la Convention du 27 novembre 1963 sur l'unification de certains éléments du droit des brevets d'invention, de la Convention de l'AELE et des accords de libre-échange existants conclus entre les Etats de l'AELE avec des pays tiers.

Par conséquent, le fait que les dispositions de l'accord stipulent notamment que les variétés végétales et les races animales peuvent être exclues de la brevetabilité est l'élément central qui doit vous permettre de rejeter la proposition de la minorité Gysin Remo.

Gysin Remo · Mit-M · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste

Herr Bundesrat, Sie haben zur Rechtfertigung Ihrer Haltung das Trips-Abkommen angesprochen und gesagt, da sei keine Diskrepanz. Darüber diskutieren wir noch.

Es gibt eine Regelung im eidgenössischen Patentgesetz; dann gibt es das Trips-Abkommen; es gibt das europäische Abkommen und das Strassburger Abkommen. Aber hier geht es nur um die Koordination mit der Revision des eidgenössischen Patentgesetzes. Das hat nichts mit dem Trips-Abkommen zu tun. Sie haben die Frage nicht verstanden, wenn ich das so klar sagen darf. Es gibt Differenzen zum eidgenössischen Patentgesetz. Meine Frage lautet: Ist dort alles geregelt, was hier im bilateralen Vertrag angesprochen ist? Trifft nicht zu, was wir gesagt haben, nämlich dass die Patentierung von Pflanzen und Lebewesen im eidgenössischen Gesetz noch nicht explizit geregelt ist? Ist das falsch, oder ist das richtig? Und wann diskutieren wir das?

Deiss Joseph · BR-M · Conseil fédéral · Fribourg

Ich darf vielleicht ebenso klar sagen, dass Sie meine Antwort möglicherweise nicht verstanden haben, nämlich dass zwei Dinge zu berücksichtigen sind.

1. Ich beziehe mich auf Anhang XIII des Abkommens mit Korea und nicht auf das Trips-Abkommen. In Anhang XIII wird einerseits festgestellt, dass für die vier Länder Island, Liechtenstein, Schweiz und Korea der Schutz im Rahmen von Artikel 27 Absatz 1 des Trips-Abkommens gilt. Wir sind hier auf einer Ebene, welche die Schweiz ohnehin schon berücksichtigen muss.

2. Dann wird festgestellt, dass es aufgrund von Artikel 27 Absatz 2 des Trips-Abkommens möglich ist, dass die Vertragsparteien vereinbaren, dass Vegetabilien und Tiere ausgenommen werden können; das ist dann Punkt ii.

Somit befinden wir uns erstens im Rahmen der gesetzlichen und völkerrechtlichen Vorgaben, welche die Schweiz ohnehin schon beachten muss. Zweitens machen wir eine Ausnahme, die den Abkommen, denen wir beigetreten sind, nicht widersprechen. Somit kann ich behaupten, dass der Vertrag, wie er hier vorliegt, der Revision dieses Gesetzes, die Sie hier interessiert, nicht vorgreift und sie nicht präjudiziert.

Deshalb bitte ich Sie, diesem Vertrag nun zuzustimmen. Wie Herr Walter vorhin gesagt hat, ist es für unser Land eine Chance, mit der grossen Volkswirtschaft Korea als einer der ersten Partner ein Freihandelsabkommen abschliessen zu können. Wir sollten diese Chance packen, um in der ganzen Strategie, die aufzubauen wir im Begriff sind, ein weiteres Element einzusetzen.

Egerszegi-Obrist Christine · 1VP-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral

Abstimmung - Vote

Für den Ordnungsantrag der Minderheit .... 55 Stimmen

Dagegen .... 109 Stimmen

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Bundesbeschluss zur Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den Efta-Staaten und der Republik Korea, des Investitionsabkommens zwischen Island, Liechtenstein, der Schweiz und Korea sowie der Landwirtschaftsvereinbarung zwischen der Schweiz und Korea

Arrêté fédéral portant approbation de l'Accord de libre-échange entre les Etats de l'AELE et la République de Corée, de l'Accord sur l'investissement entre l'Islande, le Liechtenstein, la Suisse et la Corée et de l'Accord agricole entre la Confédération suisse et la République de Corée

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 1

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Gysin Remo, Daguet, Fässler, Genner, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul, Recordon, Rennwald)

Abs. 1 Bst. a

Streichen (= Teilung der Vorlage und Rückweisung der Vorlage gemäss Abs. 1 Bst. a an den Bundesrat mit der Auflage, den Zugang zu Medikamenten, mit welchen Epidemien und Pandemien - siehe HIV/Aids, Vogelgrippe - bekämpft werden, zu erleichtern; Überarbeitung von Abschnitt VII, Geistiges Eigentum)

Abs. 1 Bst. b

Streichen

Eventualantrag der Minderheit

(Gysin Remo, Daguet, Fässler, Genner, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul, Recordon, Rennwald)

Abs. 1 Bst. a

Streichen

Art. 1

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Gysin Remo, Daguet, Fässler, Genner, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul, Recordon, Rennwald)

Al. 1 let. a

Biffer (= diviser le projet et renvoi du projet selon al. 1 let. a au Conseil fédéral avec mandat de faciliter l'accès aux médicaments permettant de lutter contre les épidémies et les pandémies - HIV/sida, grippe aviaire; remanier la section VII, Propriété intellectuelle)

Al. 1 let. b

Biffer

Proposition subsidiaire de la minorité

(Gysin Remo, Daguet, Fässler, Genner, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul, Recordon, Rennwald)

Al. 1 let. a

Biffer

Abs. 1 Bst. a - Al. 1 let. a

Gysin Remo · Mit-M · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste

Ich möchte noch einmal festhalten: Die Minderheit war für Eintreten. Deswegen haben wir dort auch nicht opponiert. Ich möchte auch persönlich keinen Zweifel im Raum stehen lassen. Ich bin Mitglied der Freundschaftsgruppe Schweiz/Republik Korea, und ich setze mich für das Abkommen ein, aber nicht in der Form, wie es vorliegt.

Bei unserem Minderheitsantrag geht es nicht um die Rückweisung des gesamten Paketes. Es sind drei Teilverträge, und es geht um den ersten, es geht um die Rückweisung von Litera a, nur um diesen Teil. Das führt zu einer verwirrlichen formaljuristischen Disposition, der man kaum mehr folgen kann.

Die Rückweisung ist wie folgt begründet: Wir möchten den Zugang zu Medikamenten, mit welchen Epidemien, vor allem Pandemien, bekämpft werden, erleichtern. Das Abkommen bewirkt leider das Gegenteil, es erschwert die Möglichkeit, Generika auf den Markt zu bringen. Es braucht aber Generika, weil diese tiefere Preise haben, und nur mit Generika kann man für Entwicklungsländer und für grosse Länder - auch Südkorea gehört in diesen Bereich - dafür besorgt sein, dass im Falle von Aids die ganze Bevölkerung an die notwendigen Medikamente kommt. Die Situation nach WHO sieht so aus, dass wir heute sieben Millionen aidskranke Menschen auf der Erde haben. Von diesen können nur eine Million überhaupt zu Medikamenten kommen. Das heisst, wenn wir nicht dafür sorgen, dass die Umwandlung der Medikamente in Generika und die Verteilung beschleunigt werden, lassen wir sechs Millionen Menschen sterben. Ich halte es deshalb für eine Pflicht, hier korrigierend einzugreifen. Die WTO hat mit dem Trips-Abkommen eine Tür in diese Richtung geöffnet, sie hat mit Zwangslizenzen dafür gesorgt, dass der Weg beschleunigt werden kann. Aber mit dem Weg, der hier im bilateralen Abkommen beschrieben ist, wird diese Tür ein bisschen zugetan. Das können wir nicht zulassen.

Aus der Vorlage, die wir in der Kommission bekommen haben, war das alles gar nicht ersichtlich. Wir haben nämlich die Annexteile, die ganze Bücher darstellen, und damit den zitierten Anhang XIII gar nicht bekommen. Wir konnten das dann erst nach der Sitzung einsehen. So kann man eine Vorlage auf diesem komplexen Niveau und mit dieser Bedeutung nicht behandeln.

Ich bitte Sie deshalb um Rückweisung, um hier unserer ethischen Pflicht gegenüber Aidskranken auf der ganzen Welt nachzukommen. Wir müssen hier bei konkreten bilateralen Vorlagen die Weichen stellen, und jetzt haben wir diese vor uns, jetzt müssen wir schalten.

Deiss Joseph · BR-M · Conseil fédéral · Fribourg

Es geht in erster Linie nicht um die Frage der Zulassung der Generika, sondern es geht um den Schutz der Testdaten. Wenn Sie ein Medikament in Umlauf bringen, müssen Sie Tests durchführen. Das ist eine kostspielige Angelegenheit. In den Ländern, die geistiges Eigentum schützen, sind auch diese Testdaten für eine gewisse Zeit geschützt; dies, um zu vermeiden, dass andere, welche Generika in Umlauf bringen, einfach davon profitieren können. Der Vertrag mit Korea sieht nun vor, dass diese Testdaten für "a reasonable period of years", also eine vernünftige Zeit, geschützt sind. In Tat und Wahrheit sind das in der Schweiz und auch in Korea sechs Jahre. Es geht also nur darum, zu vermeiden, dass diejenigen, die investiert haben, um ihre Investition gebracht werden.

Ich bitte Sie also, im Sinne des Schutzes des geistigen Eigentums, wie wir es in unserem Land verstehen und wie es auch in unserem Partnerland Korea verstanden wird, diesen Antrag abzulehnen.

Rime Jean-François · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Je crois que notre collègue Gysin Remo essaye naturellement par tous les moyens de retarder ou de faire "tomber" l'Accord de libre-échange entre les Etats de l'AELE et la République de Corée. Il est certainement faux de dire que nous serons responsables de toutes les misères sanitaires du monde simplement parce que nous avons conclu un accord avec ce pays. Nous avons la chance aujourd'hui de conclure un accord commercial important avec la troisième puissance économique de l'Asie, après la Chine et le Japon. Nous devons aussi, en fonction de nos postes de travail et de notre industrie, mais aussi en fonction des investissements que la Suisse a déjà réalisés dans ce pays, soutenir cet accord tel qu'il est proposé.

Je vous demande, au nom de la majorité de la commission, de rejeter toutes les propositions de minorité et d'accepter l'accord tel qu'il est proposé.

Egerszegi-Obrist Christine · 1VP-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 107 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 57 Stimmen

Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, erste Vizepräsidentin): Herr Gysin Remo hat den Eventualantrag der Minderheit zurückgezogen.

Abs. 1 Bst. b - Al. 1 let. b

Gysin Remo · Mit-M · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste

Es ist ein ganz wichtiges bilaterales Abkommen, und es hat, wie gesagt, drei Teile. Im zweiten Teil geht es um das Investitionsabkommen, und ich spreche jetzt nur noch dazu. Ich möchte vorweg darauf aufmerksam machen, dass hier nicht die Efta verhandelt und unterschrieben hat, sondern die Schweiz, Liechtenstein und Island. Wir müssen uns fragen - und ich frage Sie und den Bundesrat -: Warum hat Norwegen hier nicht mitgemacht?

Ich fange aber vorne an. Es gibt zwei Gründe, warum wir, wie Norwegen, das Investitionsabkommen ablehnen sollten: Der erste Grund ist folgender: Wir - alle hier angesprochenen Länder - schaffen mit dem Abkommen zusätzliche Rechte für multinationale Unternehmungen. Das ist in Ordnung, wenn sie mit zusätzlichen Pflichten verbunden sind. Rechte und Pflichten - das hören wir in der Wirtschaft immer, und das unterschreibe ich - gehören zusammen. Aber wenn Sie sich das Abkommen ansehen, finden Sie nichts von zusätzlichen Pflichten. Die APK hat im vergangenen August mit einem Beschluss zuhanden des Bundesrates einstimmig empfohlen, der Bundesrat solle darauf hinwirken, dass die Freihandelsabkommen multinationale Investoren verpflichten, verbindliche internationale Normen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes sowie der Menschenrechte einzuhalten.

Das ist das, was wir wollen! Wir wollen, dass die multinationalen Unternehmen auch Pflichten haben. Das sagen wir nicht irgendwem: Südkorea ist, das darf ich hier, bei aller Liebe zu diesem Land, erwähnen, in Sachen Arbeitnehmerrechte eines der schlimmsten Länder. Es kommt nicht von ungefähr, dass es dort hohe Selbstmordraten in der Arbeitnehmerschaft gibt und dass sich in Porto Alegre ein Koreaner geopfert hat, um zu demonstrieren, dass die sozialen Rechte in Korea noch ausbaubedürftig sind. Das ist der erste Grundkomplex, warum wir hier Nein sagen sollten.

Der zweite Grund liegt auf einer ganz anderen Ebene: Im Investitionsabkommen ist für den Streitfall vorgesehen, dass man zwei Wege wählen kann, nämlich den normalen Rechtsweg mit unseren normalen Gerichten, aber man kann auch den Weg über besondere Schiedsgerichte wählen. Schiedsgerichte sind gut, sie lösen viele Probleme, aber nur, wenn sie nicht über das nationale Recht gesetzt werden. Das ist aber hier der Fall. Wenn das Schiedsgericht zu einem Beschluss kommt, dann gilt das - das können Sie wörtlich nachlesen - verbindlich, unabhängig von der rechtlichen Lage und Auslegung unserer Gesetze. Das war auch einer der Gründe dafür, dass sich Norwegen auf seine Verfassung berufen und gesagt hat: Diese Aushöhlung der eigenen Gesetzgebung und unserer Verfassung nehmen wir nicht in Kauf.

Ich bitte Sie, Norwegen zu folgen, das auch nicht in Kauf zu nehmen und dieses Investitionsabkommen abzulehnen. Wir haben diese Diskussion schon im Zusammenhang mit den Multinational Agreements on Investment der OECD gehabt. Diese sind nicht zustande gekommen. Jetzt versucht man auf diesem Wege noch einmal, das Ganze über die Runden zu bringen. Ich bitte Sie, das abzulehnen.

Deiss Joseph · BR-M · Conseil fédéral · Fribourg

Je vous invite à rejeter la proposition de la minorité. Tout d'abord parce que la référence à la Norvège ne saurait être la ligne directrice à suivre pour la Suisse. La Norvège a depuis plusieurs années une position plutôt défensive sur la question des investissements. Jusqu'ici elle a toujours suivi la position des autres pays en matière d'accords sur la protection des investissements dans le cadre des accords de libre-échange de l'AELE.

Cette fois-ci, avec la République de Corée, la Norvège ne voulait pas aller au-delà des précédents accords et n'a pas participé aux négociations. Ses intérêts sont différents de ceux de notre pays qui est orienté vers les investissements à l'extérieur: nous sommes la huitième nation à l'échelle mondiale en matière d'investissements directs. Il est donc tout à fait naturel que nous protégions nos investissements par des accords. Il serait difficile à expliquer à nos acteurs économiques pourquoi nous refusons d'améliorer encore la situation.

On peut dire clairement que cet accord est équilibré dans le sens qu'il confère certains droits à l'investisseur, mais il protège aussi la souveraineté nationale en la matière puisqu'il faut toujours raisonner dans les deux sens.

Par conséquent, l'investissement est un élément important de cet accord et je vous invite, dans l'intérêt de la politique que nous menons depuis des années, dans l'intérêt de notre économie nationale, à soutenir la proposition de la majorité.

Leu Josef · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe démocrate-chrétien

Ich bitte Sie, wie bis anhin der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Die Frage von Herrn Remo Gysin, warum Norwegen diesem Investitionsschutzabkommen nicht Folge leistet, wurde bereits in der Kommission von Staatssekretär Jean-Daniel Gerber hinlänglich erklärt. Ich darf aus dem Protokoll zitieren: "Norwegen hat nur etwa zehn Investitionsschutzabkommen abgeschlossen, während die Schweiz hundert abgeschlossen hat. Der Grund liegt bei den Erdölvorkommen Norwegens. Norwegen möchte nicht, dass ausländischen Unternehmen bei den Erdölvorkommen alle Möglichkeiten offen stehen. Norwegen ist hier sehr strikt, weswegen es grundsätzlich nur sehr wenige Investitionsschutzabkommen abschliesst. Norwegen spricht sich aber nicht prinzipiell gegen Investitionsschutzabkommen aus."

Ich bitte Sie also, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.

Egerszegi-Obrist Christine · 1VP-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 111 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 47 Stimmen

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Art. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Vote

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 135 Stimmen

Dagegen .... 14 Stimmen