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Optimisation de l'utilisation des forces hydrauliques

Bieri Peter · P-M · Conseil des Etats · Zoug · Groupe démocrate-chrétien

BO 2007 E 931Der Interpellant ist von der schriftlichen Antwort des Bundesrates nur teilweise befriedigt und beantragt Diskussion. - Sie sind damit einverstanden.

Brändli Christoffel · 1VP-M · Conseil des Etats · Grisons · Groupe de l'Union démocratique du Centre

BO 2007 E 932Die Interpellation befasst sich in vier Ziffern mit dem Problem. Ich möchte zur Stellungnahme des Bundesrates zu diesen vier Ziffern Stellung beziehen.

Zu Ziffer 1, bei der es um die Bedeutung der Wasserkraft geht, habe ich keine Bemerkungen.

Zu Ziffer 2, bei der es um die Ausfälle geht, möchte ich folgende Ausführungen machen: Längerfristig sind die Ausfälle wegen der Umsetzung der Gewässerschutzmassnahmen für die Berggebiete beträchtlich. Die Frage, ob mit differenzierteren Lösungen Verbesserungen erzielt werden können, die sowohl dem Gewässerschutz wie auch den Interessen der Betroffenen Rechnung tragen, beantwortet der Bundesrat nicht. Er weist nur auf Folgendes hin: "Für einige Fälle können noch bessere Lösungen gefunden werden." Persönlich bin ich der Meinung, dass eine klare Strategie definiert werden müsste:

1. Die Umsetzung des heutigen Gewässerschutzgesetzes ist auf gutem Weg, und es ist für mich ganz klar, dass diese Umsetzung wie vorgesehen bis 2012 abgeschlossen sein muss.

2. Mittelfristig sollte eine Überprüfung stattfinden, ob die heutigen linearen Vorschriften nötig sind oder ob andere Massnahmen ebenfalls zum Ziel führen.

3. Man müsste sich auch Gedanken über die Kompensation der Ausfälle machen, die durch nationale Vorschriften in diesem Bereich entstehen.

Zu Ziffer 3 bezüglich der zu erwartenden Ausfälle aufgrund der Volksinitiative "Lebendiges Wasser (Renaturierungs-Initiative)" macht der Bundesrat kaum Angaben. Er lässt die Auswirkungen dieser Initiative unerwähnt. Sie werden verstehen, dass diese zögerliche Haltung von mir nicht akzeptiert werden kann, umso mehr als der Bundesrat die Initiative ablehnt und dazu sicher eine Begründung hat. Ich meine, der Bundesrat hätte hier seine Begründung darlegen und klare Aussagen dazu machen müssen, warum die heutige Gesetzgebung ausreiche und deshalb die Initiative abgelehnt werden solle.

Zu Ziffer 4, zu den Wasserzinsen: Wie bekannt setzt der Bund das Wasserzinsmaximum fest. Aus welchen Gründen auch immer wurde dies nicht dem Markt überlassen. Der Bund hat sich dabei immer schwer mit Anpassungen mindestens im Rahmen der Teuerung getan. So hinkt der Wasserzins der Teuerung weit hintennach, stellt man auf die erste Festlegung ab. Das heisst, die Wasserrechtsverleiher haben real wesentlich verloren. Unverständlich ist dies aus Sicht der Bergkantone und ihrer Gemeinden, weil der gleiche Bund damit diesen Regionen die berechtigten Einnahmen vorenthält und gleichzeitig mit einer punktuellen Regionalpolitik, die auch hiermit verbundenen Benachteiligungen auszugleichen versucht. Unverständlich ist dies vor allem aufgrund der folgenden Fakten:

1. Im Jahre 1999 lag der durchschnittliche Spotmarktpreis bei 2,8 Rappen pro Kilowattstunde. Der Durchschnittswert von 2006 liegt mehr als viermal höher, nämlich bei 11,8 Rappen. Der Strompreis stieg nicht nur am Spotmarkt, sondern auch in den übrigen Bereichen des Stromhandels. Während sich die Strompreise vervierfacht haben, ist das Wasserzinsmaximum nicht nur stabil geblieben, es ist sogar real gesunken.

2. Im liberalisierten Markt kommt der Regulier- und Ausgleichsenergie hohe Bedeutung zu. Der Wert der Wasserkraft ist wegen der erhöhten Nachfrage stark gestiegen. Der Wert der speicherbaren Wasserkraft stieg allein in den letzten drei Jahren um 1,5 bis 3 Rappen pro Kilowattstunde. Eine besondere Abgeltung der Speicherenergie ist deshalb gerechtfertigt.

3. Das bundesrechtliche Wasserzinsmaximum ist bisher nicht indexiert worden. Das hat zur Folge, dass die Gemeinwesen, die Konzessionen erteilen, innert kurzer Zeit erhebliche Einbussen in Kauf nehmen müssen. Die seit der letzten Anpassung eingetretene Teuerung beträgt rund 10 Prozent.

In Anbetracht dieser Fakten schlagen die Gebirgskantone zu Recht folgende Anpassungen vor: eine Anpassung des Wasserzinsmaximums auf neu 100 Franken; die Einführung eines differenzierten Speicherzuschlages und die Indexierung des Wasserzinsmaximums. Damit würde ein gerechter Ausgleich geschaffen, und die Bergkantone und ihre Gemeinden würden ebenfalls etwas von den erhöhten Energiepreisen profitieren. Die Forderungen machen rund 0,3 Rappen pro Kilowattstunde aus.

Der Bundesrat macht nun einige Vorbehalte, hält aber immerhin fest, dass er es als durchaus nützlich ansieht, den Wasserzins auf seine Angemessenheit zu überprüfen. Wann er dem Parlament welche Änderungen vorschlagen will, sagt er nicht. Deshalb kann die Antwort des Bundesrates auch in diesem Punkt nicht befriedigen. Ich bitte den Bundesrat, diese Überprüfung sofort an die Hand zu nehmen und im kommenden Jahr Vorschläge in Bezug auf Anpassungen zu machen. Allenfalls sollte die UREK dieses Thema behandeln und im Rahmen einer parlamentarischen Initiative das Problem einer gerechten Lösung zuführen.

Schiesser Fritz · Mit-M · Conseil des Etats · Glaris · Groupe radical-libéral

Herr Brändli hat die wichtigsten Punkte ausgeführt, die es im Zusammenhang mit dieser Interpellation und weiteren Themen, die in diesem Umfeld zur Diskussion anstehen, zu erwähnen gilt. Ich möchte noch auf einen anderen Punkt hinweisen. Selbstverständlich bezieht sich der Wortlaut der Interpellation auf die Wasserkraftnutzung als eine der wichtigsten Ressourcen in den Berggebieten. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass nicht nur die Berggebiete an dieser Wasserkraftnutzung interessiert sind, sondern auch die Agglomerationen, die Städte und das weitere Gebiet der Schweiz. Diese Form der Wasserkraftnutzung aus den Speicherkraftwerken ist der Garant dafür, dass innert kürzester Frist Energie nutzbar gemacht werden kann, um Spitzen abzudecken. Und je mehr wir andere erneuerbare Energieformen fördern - ich denke zum Beispiel an die Produktion von Sonnenenergie, die wahrscheinlich in den nächsten Jahren enorm zunehmen wird -, umso mehr muss die Stabilität der Energieversorgung gewährleistet sein. Und das kann nur über Speicherkraftwerke geschehen, die in einem Zeitraum von einer halben Minute zusätzliche Energie in die Netze bringen können.

Ich glaube, dieser besondere Aspekt muss ebenfalls gewichtet werden bei den Forderungen, die vonseiten der Berggebiete in die Diskussion gebracht worden sind. Dieser Aspekt muss zusätzlich gewichtet werden, um den unerlässlichen, gerechten Interessenausgleich herzustellen. Wir werden insbesondere bei der Volksinitiative "Lebendiges Wasser" auf diesen Interessenausgleich zurückkommen und insbesondere auch auf die Bedeutung dieser Speicherenergie eben nicht nur für die Berggebiete, sondern für die Stromversorgung im ganzen Land. Was geschieht, wenn diese Stromversorgung nicht mehr klappt, das habe ich am eigenen Leib erlebt - damals im Hauptbahnhof in Zürich, als nichts mehr ging. In solchen Fällen wissen wir, was passiert, nämlich nichts mehr. Ich möchte, dass man in der weiteren Diskussion den Finger nicht immer nur auf die Berggebiete legt und sagt: Das sind deren Interessen. Es geht um das Interesse des ganzen Landes, insbesondere auch der Agglomerationen und der Städte.

Leuenberger Moritz · BR-M · Conseil fédéral · Zurich

Herr Brändli ist über unsere - wie er findet, aber nicht so direkt sagt - etwas lapidaren Antworten zu den Fragen 2 und 3 nicht glücklich. Er hätte lieber konkretere Angaben.

Zu Frage 3 kann ich vielleicht mündlich präzisieren, dass wir im Rahmen der Botschaft zur Fischerei-Initiative folgende Schätzungen gemacht haben: Die Renaturierungs-Fonds, welche die Kantone bei Annahme der Initiative einzurichten hätten, würden die Kantone nach heutigen Schätzungen jährlich rund 40 Millionen Schweizerfranken kosten. Die Kosten von Massnahmen gegen die negativen Auswirkungen von Schwall und Sunk werden heute von den betroffenen Kraftwerken auf rund 0,4 bis 0,6 Rappen pro Kilowattstunde geschätzt, je nachdem, ob betriebliche oder bauliche Massnahmen ergriffen werden. Insgesamt würden den Betreibern von Wasserkraftwerken Mehrkosten von jährlich bis zu 50 Millionen Franken entstehen. Es kann davon ausgegangen werden, dass etwa 75 bis 100 Prozent der BO 2007 E 933 geschätzten Ausfälle bei Kraftwerken im Berggebiet anfallen. Dies heisst aber nicht, dass die finanziellen Folgen im Berggebiet im gleichen Ausmass anfallen. Die finanziellen Folgen bestehen aus Baukosten oder aus Ertragsausfällen. Beides sind letztlich Einbussen an Gewinn. Es hängt von den Eigentümerstrukturen ab, wie sich die Gewinneinbussen auswirken. Oft sind die Eigentümer geografisch breit gestreut.

Die Wasserzinseinnahmen sind nicht betroffen, weil sie meistens nach installierter Leistung bemessen werden, und diese wird von Schwall-Sunk-Massnahmen kaum betroffen sein. Die Steuereinnahmen könnten sich bei reduzierten Gewinnen allenfalls auch reduzieren, wobei offen ist, wo diese Reduktionen anfallen. Für die Reaktivierung des Geschiebehaushaltes in sämtlichen Schweizer Gewässern in den nächsten 50 Jahren ist mit Kosten von bis zu 3 Millionen Franken pro Jahr zu rechnen. Dabei wären die öffentliche Hand jährlich mit rund 1 Million Franken und die Kraftwerkbetreiber mit 1 bis 2 Millionen Franken an zusätzlichen Kosten betroffen.

Falls detailliertere Angaben zur Höhe der Ausfälle für die Berggebiete und die Elektrizitätsgesellschaften bei einer Annahme der Initiative gewünscht werden, müssen wir eben eine noch vertieftere Analyse vornehmen. Dies setzt dann aber einen Massnahmenplan voraus, der zusammen mit den Kantonen und den Kraftwerken erarbeitet werden muss, weil dann eben sehr viel von den Ausführungsmassnahmen abhängt. Ein solcher Massnahmenplan gibt Auskunft darüber, in welchem Gewässer bzw. bei welchem Kraftwerk zur Erreichung der Ziele der Initiative welche Massnahmen notwendig sind. Die Erarbeitung eines solchen Planes erstreckt sich natürlich auf eine längere Zeit und braucht auch gewisse Ressourcen der Verwaltung.

Zur Frage in Ziffer 4, wo Sie sich von der entsprechenden Antwort auch etwas mehr erwünscht hätten: Darauf sage ich Ihnen einfach, dass der Bundesrat auf einen Gegenvorschlag zur sogenannten Fischerei-Initiative verzichtet hat. Der Gegenvorschlag, der zur Diskussion stand und den wir eigentlich in Erwägung gezogen haben, hätte etliche solcher Massnahmen, wie sie Herr Brändli genannt hat, berücksichtigt. Jetzt beinhaltet der Entscheid eben keinen Gegenvorschlag. Der Entscheid des Bundesrates und die Botschaft liegen jetzt bei Ihnen, und Sie haben zu entscheiden, ob Sie sich mit einem reinen Nein zur Initiative begnügen oder ob Sie an die Erarbeitung eines Gegenvorschlages gehen wollen.