07.5174
Le secteur des assurances suisses soumis au test de solvabilité du FMI
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Conseil fédéral · Appenzell Rh.-Ext.
Der Bericht des Internationalen Währungsfonds bezieht sich auf Feldtests des Bundesamtes für Privatversicherungen in den Jahren 2005 und 2006. Die Versicherungsaufsicht verfügt über immer bessere und wirkungsvollere Instrumente, um die ökonomische Solvenz der unterstellten Unternehmen zu beurteilen. Dies erfolgt mit Hilfe des Schweizer Solvenztests (SST). Dieser SST ermöglicht insbesondere die Ermittlung der Auswirkungen verschiedener Marktszenarien auf die unterstellten Unternehmen. Insgesamt haben die Stresstests gezeigt, dass die Lebensversicherer genügend und die Sachversicherer gut kapitalisiert sind.
Seit 2006 ist der SST nun für alle grossen Versicherungen obligatorisch. Die Versicherungsunternehmen müssen allerdings erst auf den 1. Januar 2011 das Zielkapital gemäss SST erreichen. Ab diesem Datum werden die entsprechenden Anforderungen durch die Aufsichtsbehörde durchgesetzt. Das heisst, dass den Versicherungsunternehmen genügend Zeit bleibt, um allfällige Kapitalanforderungen aufgrund des SST zu erfüllen - sei es durch eine Erhöhung des Kapitals, sei es durch die Reduktion der Risiken.
Die Vorsorgeeinrichtungen müssen zur Sicherstellung ihrer Solvenz Wertschwankungsreserven und Rückstellungen bilden. Dabei ist der Grundsatz der Stetigkeit zu beachten. Bei der Anlage des Vermögens geht es darum, die Sicherheit des Vorsorgezweckes zu gewährleisten. Letztlich basiert das schweizerische System der beruflichen Vorsorge auf der Selbstverantwortung der Kassen und der Verantwortlichkeit des Stiftungsrates, des Pensionskassenexperten, der Revisionsfirma und der Aufsicht. Dieses liberale und dezentrale Regime hat ein stabiles System der beruflichen Vorsorge hervorgebracht, ein System, das auch Schocks verkraften kann.
Ein zentral administrierter Solvenztest würde dazu führen, dass Anlagen tendenziell prozyklisch getätigt würden. Das heisst, dass beispielsweise bei sinkenden Aktienkursen zusätzlich noch Aktien verkauft würden.
Das Bundesamt für Sozialversicherung hat im Rahmen der erwähnten Studie des Währungsfonds Berechnungen durchgeführt, welche aufzeigen, dass die Wertschwankungsreserven im Durchschnitt per Ende 2006 noch nicht ganz ausreichend sind, um Unterdeckungen auszuschliessen. Im Gegensatz zu den Lebensversicherern muss hier jedoch ein Deckungsgrad von 100 Prozent nicht jederzeit gewährleistet sein. Eine solche Sicherheitsgarantie hätte einen deutlich negativen Einfluss auf die langfristige Performance der Kassen. Sie ist angesichts des langen Anlagehorizonts auch nicht sinnvoll. Bezüglich der spezifischen Problematik bei den öffentlich-rechtlichen Kassen wird zurzeit, wie Sie wissen, eine Revisionsvorlage ausgearbeitet.
Kaufmann Hans · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Zuerst danke ich Ihnen für die ausführliche Antwort, Herr Bundesrat. Dennoch nimmt es mich wunder, weshalb die detaillierten Ergebnisse dieses Stresstests nicht veröffentlicht werden, so wie es beispielsweise die Nationalbank an ihrer letztwöchigen Pressekonferenz für die Grossbanken forderte. Damit würden doch die Konsumenten in die Lage versetzt, die Bonität ihrer Geschäftspartner zu überprüfen.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Conseil fédéral · Appenzell Rh.-Ext.
Wir sind in der Tat dabei, diese Transparenz zu erarbeiten. Das soll in Schritten erfolgen. Der SST ist ja bekanntlich eine Neuschöpfung, eine schweizerische Erfindung kann man sagen, die übrigens auch international Anerkennung und Zustimmung findet. Wir sind dabei, dieses System zu entwickeln und in Schritten auszubauen. Die Grundidee ist, dass es sich um eine risikobasierte Aufsicht handelt und dass daher zum Teil neue Kriterien hinzukommen, die wir jetzt auswerten. Diese Schritte werden dann zu mehr Transparenz führen.