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Familles monoparentales. Imposition plus équitable

Vermot Ruth-Gaby · Conseil national · Berne · Groupe socialiste

Ich verlange in meiner Motion eine gerechte Besteuerung der Unterhaltsbeiträge, die Alleinerziehenden und vor allem ihren Kindern zugute kommen.

Mit dem Steuerharmonisierungsgesetz von 1993 haben der Bund und die meisten Kantone die Besteuerung der Kinderalimente bei den Empfangenden - das sind zu 90 Prozent Frauen - eingeführt. Damit steigt die steuerliche Belastung der Eineltern-Haushalte, ohne dass ihnen ein höheres Einkommen zur Verfügung steht, denn Kinderalimente gehören den Kindern und müssen für deren Lebensunterhalt und Betreuung eingesetzt werden. Gleichzeitig versteuern betreuende Elternteile damit auch ein Einkommen, das für sie nicht rentenbildend ist.

Das fiktiv höhere Einkommen zieht weitere, gravierende Folgen für das Familienbudget nach sich. So steigen auf der einen Seite die Tarife für Kinderkrippen und andere Betreuungsformen, Wohnungsmieten im sozialen Wohnungsbau werden angehoben, soziale Erleichterungen, z. B. Vergünstigungen für Krankenkassenprämien, gehen verloren. Auf der anderen Seite können die unterhaltsverpflichteten Elternteile Kinderalimente, die für sie rentenbildend wirken, in voller Höhe zum Abzug bringen.

Eine solche Steuerpolitik ist kurzsichtig und verfehlt. Sie widerspricht dem Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und der Forderung, dass die Steuerlast den persönlichen Lebensverhältnissen angepasst wird. Sie trägt ausserdem den heutigen Familienrealitäten nicht Rechnung und entmutigt und bestraft gerade allein erziehende Frauen, die dafür kämpfen, wirtschaftlich auf eigenen Füssen zu stehen und ihren Kindern eine gute Betreuung zu sichern.

Aus verschiedenen Studien wissen wir heute, dass vor allem Alleinerziehende zu jener Bevölkerungsgruppe gehören, die am meisten von Armut gefährdet ist. Weil Frauenlöhne heute noch immer geringer sind, müssen viele Frauen um Steuererlass nachsuchen. Sie werden, mit unabsehbaren Folgekosten für den Staat, in die Abhängigkeit von Sozialhilfe gedrängt.

Das aktuelle Steuersystem verletzt zudem die Grundsätze der Konvention über die Rechte des Kindes, die am 26. März 1997 auch für die Schweiz in Kraft getreten ist. Ich zeige an einem Beispiel, wie die Steuern mit dem heutigen System ansteigen: Eine Alimentenempfängerin mit einem Bruttoeinkommen von 4000 Franken im Monat und Alimenten für ihr Kind von 625 Franken pro Monat bezahlt mit der Besteuerung der Alimente jährlich 3681 Franken Staats- und Gemeindesteuern, ohne die Besteuerung der Kinderalimente sind es noch 2201 Franken. Mit der Alimentenbesteuerung wird die Steuerbelastung um rund tausend Franken pro Jahr erhöht. Mehr als 13 Prozent der Alimente für das Kind gehen an den Staat.

Der Bundesrat geht in seinen Steuer- und Finanzbetrachtungen ausschliesslich von technischen Prinzipien aus, die mit der Familienrealität der heutigen Zeit nichts mehr zu tun haben. Ein Hinweis ist aber besonders störend: Der Bundesrat sagt, dass mit den Alimenten die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der betreuenden Person gesteigert wird, im Gegensatz zur unterhaltsverpflichteten Person. Das ist falsch. Alimente dürfen nicht unter die Kategorie wirtschaftliche Leistungsfähigkeit subsumiert werden. Sie sind eine Abgeltung des nicht betreuenden Elternteils für die Betreuung der Kinder - und Kinder, das wissen wir, verursachen hohe Kosten.

Mit meiner Motion will ich nicht zur alten Situation - der Geber versteuert, die Empfängerin versteuert nichts - zurückkehren. Ich schlage Ihnen einen goldenen Mittelweg vor, indem nämlich die Steuerlasten auf beide Elternteile verteilt werden. Dabei soll der Abzug der Unterhaltsbeiträge des Zahlungspflichtigen nach oben begrenzt werden. Die Empfängerin soll diese Beiträge ebenfalls nur bis zu dieser Grenze versteuern müssen. Diese Lösung ist gerechter, kostenneutral und belastet die Staatskasse nicht. Ausserdem können dadurch Einelternfamilien wirksam entlastet werden, und das System der Alimentenbesteuerung muss nicht geändert werden.

In ihren Vernehmlassungen zur Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung äussern sich sowohl der Schweizerische Verband allein erziehender Mütter und Väter als auch die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen in diese Richtung.

Villiger Kaspar · BR-M · Conseil fédéral · Lucerne

Sie haben es gehört: Die Motionärin verlangt, dass Unterhaltsbeiträge in der Höhe des halben Kinderabzuges beim leistenden Elternteil zum Abzug zuzulassen und beim empfangenden zu besteuern seien; damit möchte sie die Einelternfamilien oder Alleinerziehenden steuerlich entlasten.

Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und das Steuerharmonisierungsgesetz sehen dagegen vor, dass der zur Leistung Verpflichtete die Alimente vollumfänglich in Abzug bringen kann; sie schmälern eben seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, er muss sie abgeben. Der Empfänger dagegen wird durch die Alimente wirtschaftlich leistungsfähiger, er muss sie deshalb vollumfänglich versteuern. Das ist natürlich die einzige, ganz logische Art dieser Besteuerung, weil das den Grundprinzipien unseres Steuerrechtes entspricht. Diese Regelung ist sachgerecht, darauf haben wir schon früher hingewiesen: Wenn Sie Einkommen miteinander vergleichen wollen, dann müssen Sie das nach gewissen Kriterien machen, und diese müssen immer dieselben sein. Zu ihnen gehört zwingend, dass alle Einkünfte, wo immer sie auch herkommen - auch die Alimente -, vollumfänglich in die Bemessungsgrundlage mit einbezogen werden.

Das Bundesrecht trägt jedoch der Situation der allein erziehenden Personen bereits heute Rechnung. Für sie gilt, gemäss DBG, der gleiche Tarif wie für Ehepaare. Das ist ein Vorteil. Nach dem Steuerharmonisierungsgesetz ist den allein erziehenden Steuerpflichtigen auch die gleiche Ermässigung wie Verheirateten zu gewähren.

Im Übrigen hat auch die Expertenkommission Familienbesteuerung die angesprochene Frage eingehend geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass die heutige Besteuerung beibehalten werden sollte. Wie jeder Zufluss erhöht das Einkommen, das an den sorgeberechtigten Elternteil geht, eben dessen Leistungsfähigkeit und ist deshalb vollständig zu versteuern; der, der die Leistung erbringt, muss sie dann aber abziehen können.

Die Expertenkommission hat auch darauf hingewiesen, dass die Zivilgerichte die Steuerbelastung bei der Festsetzung der Unterhaltsbeiträge bereits heute mit einbeziehen. Das ist richtig: Es geht ja nicht darum, wer dies versteuert, sondern darum, wie viel bezahlt werden muss und was am Schluss in der Kasse bleibt.

Sie wissen, dass wir verschiedene Vorschläge für die Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung Mitte Mai in die Vernehmlassung gegeben haben. Gerade heute Morgen wieder haben wir ein paar strategische Entscheide in dieser Richtung gefällt. Ich rede jetzt nur von der Familienbesteuerung: Zum Beispiel haben wir beschlossen, ein Modell zu suchen, bei dem wir die Kinderabzüge signifikant aufstocken können; im Moment denken wir an etwa 9000 Franken - das ist doch ein ganz beachtlicher Sprung! Wir sind der Meinung, dass Sie anlässlich der ganzen Steuerdebatte über die Familienbesteuerung natürlich Gelegenheit haben werden, Fragen, wie die sachgerechte Regelung für die Alimente, wieder aufzuwerfen.

Ich habe für das Anliegen durchaus Verständnis, aber wir sollten auch bei eigentlich einsehbaren sachlichen Gründen im Steuerrecht nicht wieder neue systematische Fehler einbauen, die sich dann irgendwo auf einer anderen Seite rächen. Wir müssen versuchen, das Problem mit anderen Instrumenten zu lösen.

Das ist der Grund, warum ich Sie bitte, diese Motion nicht zu überweisen. Sie werden dann bei der vorgesehenen Steuerrechtsreform etwas für die Familie tun können.

Vermot Ruth-Gaby · Conseil national · Berne · Groupe socialiste

Ich möchte meine Motion in ein Postulat umwandeln, damit dieses Postulat dann auch in die Revision der Familienbesteuerung einfliesst.

Ich hoffe, dass Herr Bundesrat Villiger dem dann auch zustimmen könnte.

Seiler Hanspeter · P-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Herr Bundesrat Villiger, sind Sie mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden?

Villiger Kaspar · BR-M · Conseil fédéral · Lucerne

Aus Gründen mangelnder Telepathiefähigkeit kann ich natürlich nicht sagen, was meine Kolleginnen und Kollegen zu dieser Frage sagen würden. Aber nachdem wir im Rahmen der Steuergesetzrevision ohnehin alle Fragen prüfen und anschauen müssen - wahrscheinlich auch Lösungsvorschläge, die systematisch falsch sind; aber vielleicht findet man dann andere Lösungen, die befriedigen -, bin ich bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.

Seiler Hanspeter · P-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat