06.483

Expulsion des personnes étrangères dont les enfants ont commis des infractions

Intervention de procédure

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Hutter Jasmin, Amstutz, Brunner, Fehr Hans, Joder, Perrin, Schibli, Wobmann)

Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Hutter Jasmin, Amstutz, Brunner, Fehr Hans, Joder, Perrin, Schibli, Wobmann)

Donner suite à l'initiative

Stamm Luzi · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich begründe die parlamentarische Initiative der Fraktion der SVP-Fraktion, die den Titel "Ausweisung ausländischer Eltern bei Straftaten ihrer Kinder" trägt. Dieser Titel und der Inhalt sind normaler, als man im ersten Moment denken könnte. Ich schildere Ihnen ein Beispiel, weil ich ein Jahr in den Vereinigten Staaten in der Schule verbracht habe: Gesetzt den Fall, ich würde in die Vereinigten Staaten ziehen und ich hätte eine Aufenthaltsbewilligung und dann würde mir mitgeteilt, dass mein noch nicht erwachsenes Kind, 17 Jahre alt, in der Schule den Lehrer mit dem Tod bedroht und eine schwere kriminelle Handlung begangen habe, dann wäre es für mich als Vater normal, wenn der amerikanische Staat sagen würde: Das akzeptieren wir nicht, wir lassen die Aufenthaltsbewilligung nicht weiterlaufen. Das ist für mich ein Beispiel, welches zeigt, dass diese Forderung in einem gewissen Sinne normal ist.

Wenn ich das auf die Schweiz umlege: Wenn wir dieses System hätten, dass ein Vorfall, bei dem jemand in einer Schule zum Messer greift und jemanden angreift, zur Folge hätte, dass die ganze Familie damit rechnen müsste, dass die Aufenthaltsbewilligung entzogen wird, hätte das eine grosse Wirkung. Sie wissen, welch riesige Arbeit für Psychologen, Psychiater, Schulbehörden usw. resultiert, wenn solche Straftaten passieren. Sie bedeuten einen grossen Aufwand - mit mangelhaftem Erfolg; das weiss jeder.

Ich bin auch der Überzeugung: Wenn sich herumsprechen würde, dass die ganze Familie mit dem Verlust des Aufenthaltsrechtes rechnen müsste, wenn solch schwere Delikte in der Öffentlichkeit geschehen, wie wir sie erlebt haben, dann hätte das eine grosse Breitenwirkung. Es würde sich wie ein Lauffeuer verbreiten: Achtung, wenn mein jugendlicher Sohn ein solches Delikt begeht, ist die ganze Familie gefährdet! Ich glaube, das wäre ein normaler, sinnvoller Druck.

Nun sagt die Kommission, sie sei gegen diese Initiative, und ich zitiere aus ihren Erwägungen: "In einem Rechtsstaat darf niemand für eine Tat bestraft werden, für die er nicht selbst verantwortlich ist." Die Kommission argumentiert weiter, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung verlange, "dass auch schweizerische Eltern wegen Straftaten ihrer Kinder angemessen bestraft würden".

Jetzt argumentiere ich als Jurist: Diese Argumentation ist falsch, weil die Ausweisung keine Strafe ist. Jedermann, der schon einmal einen Fahrausweisentzug miterlebt hat, weiss, dass die Juristen argumentieren, einerseits gebe es die Strafe und andererseits gebe es die Massnahme des Fahrausweisentzuges; dieser ist keine Strafe im Rechtssinne. Man kann beides machen: einerseits eine Busse, eine Gefängnisstrafe verhängen und andererseits den Führerausweis entziehen. Auch hier reden wir von einer Massnahme; das ist keine Strafe im Rechtssinne. Also ist die Begründung der Kommission juristisch nicht richtig.

Aus diesen Gründen, die ich hier zusammenfasse, bitte ich Sie, diese Initiative, welche eine Änderung der Artikel 62 und 63 des Ausländergesetzes fordert, zu unterstützen. Sie beinhaltet, dass bei schweren Delikten selbst die ganze Familie damit rechnen muss, dass die Aufenthaltsbewilligung nicht erneuert, nicht verlängert wird.

Ich bitte Sie, der Initiative Folge zu geben.

Hodgers Antonio · Mit-M · Conseil national · Genève · Groupe des VERT-E-S

Monsieur Stamm, avec votre initiative, vous postulez qu'il y a un effet de responsabilisation des parents du fait qu'ils soient eux-mêmes sanctionnés si leur enfant commet un délit grave. Si cela est vrai pour les parents étrangers, cela doit aussi être vrai pour les parents suisses. Donc est-ce que vous allez déposer une intervention parlementaire qui demande l'emprisonnement des parents suisses dont les enfants auraient commis des actes répréhensibles?

Stamm Luzi · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

In einem gewissen Sinne begreife ich die Parallelität. Sie fordern, dass auch bei schweizerischen Eltern irgendeine Massnahme verfügt werden müsste. Das ist nicht möglich. Sie können nicht dieselbe Massnahme gegenüber Schweizern verfügen, denn bekanntlich können Schweizer nicht aus dem Land ausgewiesen werden. Sie brauchen logischerweise keine Aufenthaltsbewilligung. Ihr Vergleich, dass Schweizer Eltern inhaftiert werden müssten, ist deshalb nicht zulässig. Wenn ich in Kalifornien lebte, würde der amerikanische Staat sagen: Du erhältst keine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung. Das kann natürlich nicht mit einer Gefängnisstrafe verglichen werden.

Markwalder Bär Christa · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe radical-libéral

Herr Stamm, nach Ihrer Argumentation würden Sie es demnach auch korrekt finden, wenn Ihnen der Führerausweis entzogen würde, wenn Ihr Sohn oder Ihre Tochter zu schnell gefahren ist?

Stamm Luzi · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Das ist eine Parallelität, die ebenfalls nicht logisch ist. Denn wenn mir der Führerausweis entzogen wird, wird das ja wohl kaum zur Folge haben, dass ich auf die Kinder Druck ausüben kann, ebenfalls anständig zu fahren. (Teilweise Heiterkeit) Hingegen ist es in Anbetracht der sozialen Banden innerhalb vieler ausländischer Gesellschaften möglich, dass die Eltern die Kriminalität, die Gewalttätigkeit ihrer Kinder in den Griff kriegen.

Simoneschi-Cortesi Chiara · 1VP-F · Conseil national · Tessin · Groupe PDC/PEV/PVL

Madame Hutter Jasmin, porte-parole de la minorité, est malade. Je donne donc la parole aux rapporteurs.

Moret Isabelle · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe radical-libéral

En date du 22 février 2008, la Commission des institutions politiques a procédé à l'examen préalable de cette initiative parlementaire et vous propose, par 17 voix contre 8, de ne pas entrer en matière, pour les raisons suivantes.

Cette initiative introduit le principe d'une punition familiale. Les parents pourront donc être punis et voir leur autorisation de séjour révoquée pour des actes commis par leurs enfants, même si eux-mêmes n'ont commis aucune infraction et même s'ils n'ont rien à se reprocher sur le plan de l'éducation. Ceci est contraire au principe élémentaire d'un Etat de droit où personne ne peut être puni pour un acte qu'il n'a pas commis. Cette mesure viole également le principe de la proportionnalité, puisque des étrangers pourraient être expulsés à la suite d'un acte irréfléchi commis par leur enfant en pleine crise d'adolescence, comme par exemple la profération de menaces de mort à l'égard d'un enseignant. N'oublions pas que la meilleure surveillance et la meilleure éducation ne protègent les parents, même les meilleurs, d'une crise d'adolescence qui dérape. De plus, cette mesure viole également le principe d'égalité de traitement entre parents étrangers et parents suisses qui, eux, ne sont pas punis ainsi pour les actes de leurs enfants.

La commission estime que la délinquance juvénile doit être prise au sérieux, mais doit être traitée par des mesures appropriées, comme des mesures d'intégration des étrangers, la collaboration entre parents et autorités, des institutions appropriées pour mineurs délinquants, etc., plutôt que par de telles sanctions draconiennes, injustes, disproportionnées, simplistes et xénophobes.

Par ailleurs, je vous informe que, conformément à la procédure prévue à l'article 127 de la loi sur le Parlement, la commission a encore pris acte, dans le cadre de l'examen préalable de l'initiative, de deux pétitions, la pétition Ryser Maya 08.2010, "Pour des mesures plus sévères en matière de droit des étrangers et de la nationalité", et la pétition SIFA, "Sicherheit für alle", 08.2011, "Mesures plus sévères contre les auteurs de violences", qui visaient les même objectifs que l'initiative.

Donzé Walter · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe PDC/PEV/PVL

Ich möchte vorweg für das Amtliche Bulletin festhalten, dass ich mindestens drei Mitglieder der Minderheit im Saal gesichtet habe und dass es somit keinen Grund gibt, sich später allenfalls zu beschweren, der Antrag der Minderheit hätte nicht vertreten werden können und es sei auf das Geschäft zurückzukommen.

Die parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion, vertreten von Kollege Luzi Stamm, will die Artikel 62 und 63 des Ausländergesetzes ergänzen: Aufenthaltsbewilligungen für Ausländer sollen auch dann widerrufen werden können, wenn deren minderjährige Kinder straffällig werden. Bei schweren Delikten wie Vergewaltigungen, Messerstechereien, Morddrohungen gegenüber Lehrern usw. müsse die Bewilligung zwingend widerrufen werden, selbst wenn zuvor bereits die Niederlassungsbewilligung erteilt worden sei. Achten Sie auf das Kleingedruckte. In der Begründung geht man noch weiter: Selbst "kleinere Straftaten" wie Schlägereien - auch der Verkauf von Drogen und Entreissdiebstähle werden erwähnt - würden die Behörden zwingen, die Aufenthaltsbewilligung für die ganze Familie unverzüglich zu entziehen.

Die SPK-NR beantragt Ihnen mit 17 zu 8 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Erstens geht es um nichts anderes als um Sippenhaft. In einem Rechtsstaat darf jedoch niemand für eine Tat bestraft werden, für die er nicht selber verantwortlich ist. Zweitens wird der Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletzt: Gut integrierte Eltern müssten ausgewiesen werden, wenn ein Jüngling eine unbedachte Drohung gegen einen Lehrer ausspräche. Drittens wird der Grundsatz der Gleichbehandlung missachtet: Schweizer Eltern würden für die Straftaten ihrer Kinder ja nicht belangt.

Die Kommissionsminderheit verspricht sich von der Massnahme einen Rückgang der Jugendkriminalität. Die Eltern würden, so wird gesagt, ihre erzieherische Verantwortung eher wahrnehmen und ihre Zöglinge früher disziplinieren. Verlangt wird nicht eine Verschärfung des Strafrechts, sondern nur eine Verschärfung des Ausländerrechts. Das ist symptomatisch.

Die parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion geht auf Vorkommnisse in Seebach und andernorts zurück und zeichnet ein widersprüchliches Bild: Sie nimmt die momentane Stimmung der Strasse auf und wartet nicht auf die richterliche Abklärung eines Falles. Die Initiative liegt auf einer Linie mit zwei Petitionen, der Petition 08.2010 Ryser Maya und der Petition 08.2011 der "Schweizerzeit" und des Vereins Sicherheit für alle (Sifa), die in ihren Forderungen widersprüchlich sind.

Eine konsequente Bestrafung erfordert eine richterliche Abklärung. Der Landesverweis ohne Verzug lässt ein ordentliches Urteil und die Verbüssung einer Strafe nicht zu. Wenn Eltern sogar ihre Niederlassungsbewilligung verlieren sollen, dann wird auch ihre gute Haltung, ihre Integration, die ja Voraussetzung für die Niederlassung sind, missachtet.

Das noch sehr junge Ausländergesetz sieht in den Artikeln 62 und 63 den Widerruf von Bewilligungen unter klar definierten Bedingungen vor. In Artikel 66 ist auch eine sofort vollstreckbare Wegweisung vorgesehen. Sie kommt dann zur Anwendung, wenn die betroffene Person erheblich oder wiederholt gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstossen hat oder diese gefährdet oder die innere beziehungsweise äussere Sicherheit gefährdet. Diese Massnahmen schätzt Ihre Kommission als ausreichend ein.

Es ist unbestritten, dass Integration konsequent gefordert und gefördert werden soll. Integration kann aber nur dann gelingen, wenn sie einen Weg nach vorne öffnet und nicht verbaut. Dazu gehört neben der Strafandrohung auch die Deeskalation. Stigmatisierung führt nicht zum friedlichen Miteinander. Der emotionale Ansatz sowohl der parlamentarischen Initiative wie auch der beiden Petitionen ist gefährlich. Der Staat muss rechtmässig und verhältnismässig auf Probleme reagieren. Dazu wird er auch in der Menschenrechtskonvention und im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte aufgefordert. Beide Abkommen wurden von der Schweiz ratifiziert.

Die SPK-NR ist deshalb mehrheitlich der Auffassung, dass das Ausländergesetz die notwendigen Massnahmen gegen die Verletzung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gewährleistet. Sie qualifiziert die parlamentarische Initiative 06.483 klar nicht als "Schweizer Qualität" und beantragt Ihnen, ihr keine Folge zu geben.

Pfister Theophil · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Herr Kollege Donzé, Sie haben gesagt, niemand dürfe für etwas bestraft werden, für das er keine Verantwortung habe. Sind bei Ihnen die Eltern nicht mehr für die Kinder verantwortlich?

Donzé Walter · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe PDC/PEV/PVL

Sie sind nicht die Straftäter.

Vote

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 36 Stimmen

Dagegen ... 106 Stimmen