04.062

Loi sur l'assurance-maladie. Révision partielle. Managed-Care

Intervention de procédure

2. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Medikamentenpreise)

2. Loi fédérale sur l'assurance-maladie (Prix des médicaments)

Art. 52a1 Abs. 3

Antrag der Einigungskonferenz

Streichen

Antrag Bortoluzzi

Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz

Art. 52a1 al. 3

Proposition de la Conférence de conciliation

Biffer

Proposition Bortoluzzi

Rejeter la proposition de la Conférence de conciliation

Stahl Jürg · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Die Einigungskonferenz beantragt Ihnen, bei der Vorlage Managed Care in Artikel 52a Absatz 3 zu streichen. Am Morgen des 24. September 2008 hat sich die Einigungskonferenz mit 15 zu 10 Stimmen entschieden, Ihnen diesen Antrag zu unterbreiten.

Wenn Sie die Fahne genau betrachten, stellen Sie fest, dass im Differenzbereinigungsprozess in unseren Räten keine eigentliche Entwicklung stattgefunden hat und die ursprüngliche und grundsätzliche Differenz zu diesem Absatz 3 bestehen geblieben ist. Beide Räte haben auf ihren Standpunkten beharrt; Sie mögen sich an die dreimaligen Beratungen hier in diesem Saal erinnern. Schlussendlich hat sich der Vorschlag des Ständerates durchgesetzt.

Die Mehrheit der Einigungskonferenz ist der Überzeugung, dass es die bessere Lösung sei, in Artikel 52a die Streichung von Absatz 3 vorzunehmen und damit den Inhalt der nationalrätlichen Version in Absatz 3 weiterhin in der Verordnung zu belassen. Weiter war die Mehrheit der Einigungskonferenz der Meinung, dass ein auf Gesetzesstufe geregelter Anspruch auf Abgeltung des therapeutischen Mehrwerts bei neuen Originalpräparaten zu Rechtsverfahren führen würde. Eine gesetzliche Verankerung dieser Regelung - der Regelung der Abgeltung - könnte somit auch zu Kostensteigerungen führen.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, dem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen. Die Einigungskonferenz hat den Antrag mit 15 zu 10 Stimmen angenommen.

Robbiani Meinrado · Mit-M · Conseil national · Tessin · Groupe PDC/PEV/PVL

Tout au long de l'examen de la révision partielle de la loi sur l'assurance-maladie, il y a eu un aspect sur lequel les deux chambres ont eu une approche et une position nettement divergentes. Il s'agit de l'alinéa 3 de l'article 52a1. La majorité des membres de notre conseil a désiré, dès le début, préciser la notion d'"économicité" des médicaments afin de pouvoir l'inscrire dans la disposition légale; le texte initial a même été corrigé.

La prise en considération, pour les préparations originales, des coûts de recherche et de développement a été remplacée par la prise en considération de la plus-value thérapeutique.

Le Conseil des Etats, pour sa part, s'est concentré sur un autre sujet: il a plutôt voulu expliciter que le Conseil fédéral était tenu de veiller à garantir un approvisionnement avantageux en médicaments dans l'assurance obligatoire des soins. Il n'a jamais accepté de préciser la notion de caractère économique au-delà de ce qui est déjà prévu à l'alinéa 4.

Cette divergence a rendu nécessaire la tenue de la Conférence de conciliation, qui a fini par déboucher sur la proposition de biffer entièrement cet alinéa. Par 15 voix contre 10, la Conférence de conciliation a en effet décidé d'aller dans ce sens.

Ce sera donc à l'ordonnance de régler la question d'une formulation plus précise de la notion d'économicité. Cette solution va dans la direction de ceux qui ont mis en évidence le fait que la formulation adoptée par notre conseil était certes louable dans son intention, mais allait plutôt ouvrir la voie à des marges d'interprétation excessivement larges, pouvant offrir à l'industrie pharmaceutique des possibilités de contestation légales.

Bien que notre conseil ne retrouve plus précisée dans le texte de la loi la notion d'économicité, cette révision permet tout de même de faire un pas en avant vers un contrôle plus régulier et efficace des prix des médicaments, une voie sur laquelle le Département fédéral de l'intérieur a déjà avancé, atteignant des économies non négligeables. Il s'agit maintenant, par cette révision, de lui donner les instruments pour avancer encore plus dans cette direction.

Je vous invite donc à adopter la proposition de la Conférence de conciliation.

Bortoluzzi Toni · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich beantrage Ihnen, das Ergebnis der Einigungskonferenz abzulehnen. Es ist unbefriedigend und unnötig. Ich bezeichne es als weniger als ein Nullsummenspiel.

Wenn man das heute in der Verordnung geregelte Zulassungsverfahren für Arzneimittel im KVG auf Gesetzesebene anhebt oder anheben möchte, was bei uns im Nationalrat ja nie jemand grundsätzlich bestritten hat, dann ist das im vollen Umfang vorzunehmen und nicht nur in Teilen. Mit der Streichung von Absatz 3, wie sie Ihnen die Kommissionssprecher geschildert haben, wird ein wesentliches Element praktisch willkürlich herausgebrochen. Es betrifft die Wirtschaftlichkeit: Die Beschreibung der Wirtschaftlichkeit, eines wesentlichen Elements im Zulassungsverfahren, findet im Gesetz keine Aufnahme.

Wir in unserem Rat haben versucht, Entgegenkommen zu signalisieren, indem wir uns in der zweiten Runde für eine korrigierte Fassung entschieden haben, also ausgewichen sind. Aber unter Führung der Kassenvertreter konnte man sich im Ständerat auch mit dieser Fassung nicht abfinden und hat sich schlicht und einfach für eine Streichung entschieden, und das hat sich in der Einigungskonferenz dann durchgesetzt. Das heisst, dass bei Arzneimitteln die Berücksichtigung des therapeutischen Mehrwerts der Originalpräparate - um diese geht es - schlicht und einfach entfällt. Das Einzige, was bei dieser Regelung bleiben würde, wäre, dass die zugelassenen Arzneimittel neu im Rhythmus von drei Jahren überprüft würden und dass der Bundesrat, eigentlich unter dem Titel der Krankenversicherungsgesetzgebung, die Möglichkeit hätte, im Rahmen der Verordnung überprüfen zu lassen, ob Leistungen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind - eine Möglichkeit, die er eigentlich schon lange hat.

Die vorliegende Gesetzgebung ist übrigens nicht vom Bundesrat vorgeschlagen worden. Sie hat im Ständerat in der Managed-Care-Vorlage, also eigentlich in einer völlig fremden Vorlage, Aufnahme gefunden. Das zeigt, dass diese ganze Sache in einem gewissen Sinn eine Hauruckübung ist.

Ich bitte Sie, diese halbbatzige Geschichte schlicht und einfach zu beerdigen und den Vorschlag der Einigungskonferenz abzulehnen.

Triponez Pierre · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe radical-libéral

Die Mehrheit der FDP-Fraktion unterstützt den Antrag Bortoluzzi auf Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz. Ich bitte Sie in deren Namen, diesen Antrag der Einigungskonferenz abzulehnen. Man hätte ja in dieser Vorlage den Begriff der günstigen Medikamentenpreise auf Gesetzesstufe regulieren und definieren wollen. Wir haben im Nationalrat eigentlich recht sorgfältig eine entsprechende Bestimmung, Artikel 52a Absatz 3, erarbeitet und dort vorgesehen, dass bei Originalpräparaten auch die Kosten für Forschung und Entwicklung angemessen berücksichtigt werden sollen, wenn es darum geht, die Arzneimittel als wirtschaftlich im Sinn von preisgünstig zu definieren; das ist im Grundsatz schon heute in der Verordnung der Fall. Nun hat der Ständerat - Sie haben es gehört - diesen Zusatz gestrichen. Wir sind dann im Nationalrat mit einer neuen Formulierung nochmals auf den Ständerat zugegangen und haben empfohlen, dass bei Originalpräparaten der therapeutische Mehrwert angemessen berücksichtigen werden solle. Auch dieser Vorschlag ist vom Ständerat und am Schluss von der Einigungskonferenz abgelehnt worden.

Die klare Mehrheit der FDP-Fraktion ist der Auffassung, dass deshalb dieser Gesetzestext abgelehnt werden sollte. Ein Teil wird aus der Verordnung herausgenommen und auf Gesetzesstufe gestellt, aber ein wichtiger Teil eben nicht. Wir sind der Überzeugung, dass damit der eigentliche Zweck und Inhalt dieser Revision nicht mehr erfüllt ist.

Ich empfehle Ihnen also, den Antrag der Einigungskonferenz abzulehnen.

Fehr Jacqueline · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste

Ich beantrage Ihnen im Namen der SP-Fraktion, dem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen. Weshalb? Mit dem Vorschlag der Einigungskonferenz haben wir ein Instrument in der Hand, um die Medikamentenpreise zu senken. Das ist der Effekt, das wird eintreten. Das ist auch der Grund, weshalb die Pharmalobby in den letzten Wochen und Tagen sehr intensiv in diesen Gängen lobbyiert und versucht hat, die bürgerlichen Parlamentsmitglieder vom Gegenteil zu überzeugen. Nicht umsonst waren sie so präsent, nicht umsonst haben sie so viel Aufwand betrieben, um uns von diesem Pfad abzubringen. Sie haben es deshalb getan, weil dieses Gesetz preissenkende Wirkung haben wird, weil dieses Gesetz dieses Ziel erreichen wird. Wir bekommen mit diesem Gesetz ein Instrument in die Hand, mit dem wir die Medikamentenpreise intensiver, nämlich alle drei Jahre überprüfen können und mit dem wir sie mit einem anderen Länderkorb, einem vorteilhafteren Länderkorb vergleichen können, sodass es für die Patientinnen und die Patienten letztlich zu günstigeren Preisen kommt.

Das Argument, Forschung und Entwicklung würden nicht mehr oder nur ungenügend berücksichtigt, ist scheinheilig. Es soll kaschieren, dass es hier einzig und allein um die Interessen der Pharmaindustrie geht. Diese berücksichtigen wir sehr gerne, wenn sie in einem guten Verhältnis zu den Interessen der Patientinnen und Patienten stehen. Hier geht es darum, einen Schritt hin zu günstigeren Medikamenten zu machen und gleichzeitig den Innovationsschutz für die Pharmaindustrie aufrechtzuerhalten, weil der therapeutische Mehrwert bei der Festlegung der Medikamentenpreise sehr wohl berücksichtigt wird.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen und hier etwas für die Patientinnen und Patienten zu tun, nämlich Möglichkeiten zu schaffen, dass wir auch in der Schweiz faire Medikamentenpreise erhalten.

Robbiani Meinrado · Mit-M · Conseil national · Tessin · Groupe PDC/PEV/PVL

Face au risque que ce projet de modification puisse être classé - suite au débat qui vient d'être mené - du fait qu'il ne propose pas une formulation de la notion d'économicité, qui pourrait de toute façon être réglée au niveau de l'ordonnance, je vous invite à réfléchir sur le signal, sur le message faux que le Parlement risque de lancer aujourd'hui. Le Parlement se montre divisé sur la voie à suivre dans le domaine du contrôle des prix des médicaments, et il renoncerait en particulier à la possibilité d'un contrôle régulier tous les trois ans.

Une expression claire de la volonté de ce conseil et du Parlement dans son ensemble donnerait d'ailleurs aussi au département un soutien clair à l'action qu'il a déjà entamée et qui a déjà donné des fruits, mais qu'il faut ultérieurement élargir. Dire non à la solution proposée par la Conférence de conciliation équivaut à faire un cadeau certainement bienvenu à l'industrie pharmaceutique, mais pas aux assurés et aux patients.

Je vous invite donc à soutenir la proposition de la Conférence de conciliation.

Vote

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Bortoluzzi ... 97 Stimmen

Für den Antrag der Einigungskonferenz ... 83 Stimmen

Le président (Bugnon André, président): Le projet de loi est ainsi classé.