08.3587
Loi sur la surveillance de la révision. Simplifications pour les PME
Germanier Jean-René · P-M · Conseil national · Valais · Groupe radical-libéral
Vous avez reçu un rapport écrit de la commission. La commission propose d'adopter la motion. Le Conseil fédéral propose de la rejeter.
Hochreutener Norbert · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe PDC/PEV/PVL
Vielleicht noch eine Vorbemerkung genereller Natur: Das Gesetz vorhin war sehr kompliziert. Irgendwie müssen wir generell einmal über die Bücher gehen und uns überlegen, wie wir solche Prozesse vereinfachen können. Es liegt schon in der Natur der Konstruktion der Gesetze. Vielleicht können wir das Vorgehen einmal ein wenig vereinfachen.
Ich sage das, weil es sich hier um ein einfaches Geschäft handelt. Es ist eine Motion Büttiker, vom Ständerat angenommen, welche die Vorschriften über das interne Kontrollsystem und das Risikomanagement KMU-freundlicher gestalten will. Die Motion weist darauf hin, dass das neue Revisionsaufsichtsgesetz für die KMU eine verheerende Wirkung gehabt und eine verheerende Entwicklung ausgelöst habe; es ist eine Entwicklung, wie sie vom Parlament nicht gewollt war. Die Motion sagt auch, dass die wenigsten KMU, die eigentlich theoretisch, vom Gesetz her, auf die eingeschränkte Revision zielen könnten, das in der Praxis auch tun, weil Revisionsgesellschaften, Banken und Firmen unter einen indirekten Druck gesetzt würden. Ich sage Ihnen nun, worum es hier geht: Das führe dann dazu, dass KMU, die eigentlich nur eine eingeschränkte Revision haben, sich eben ordentlich revidieren lassen, und das kostet natürlich mehr. Obwohl sie also weniger machen müssten, machen sie freiwillig mehr; das kostet mehr, 25 bis 40 Prozent.
Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Ich nehme an, die Frau Bundesrätin wird dazu Stellung nehmen. Der unterlegene Teil der Kommission nimmt einen Teil dieser Argumente sicher auf. Der obsiegende Teil - die Kommission hat mit 17 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden - ist der Ansicht, dass den KMU durch das neue Revisionsrecht tatsächlich unverhältnismässig hohe Kosten entstehen, und beantragt, im Rahmen der Revision des Rechnungslegungsrechtes in Vorlage 2 die Schwellenwerte zu erhöhen. Das haben wir ja jetzt gehabt. Deshalb rennt hier die Motion offene Türen ein. Diesen Teil müssen wir also nicht annehmen, weil wir ja bereits entsprechend gehandelt haben. Aber die Kommission ist wie der Ständerat der Ansicht, dass es damit nicht getan ist. Es bedarf weiterer Massnahmen des Gesetzgebers - eben wegen der indirekten Auswirkungen.
Welches sind diese indirekten Auswirkungen? Die gesetzlichen Anforderungen wirken dort indirekt, wo sie als Vorbild dienen müssen, wo sie aber nach dem Willen des Gesetzgebers gar nicht gelten sollten. Ein Beispiel: Revisoren wollen sich absichern, um, wenn etwas schiefläuft, nicht später haftbar gemacht zu werden. Also schlagen sie die höheren Hürden vor, denn sie wollen ja nicht haften. Somit wird es für die KMU teuer, obwohl sie diese Auflagen eigentlich gar nicht erfüllen müssten. Ein anderes Beispiel: Mitarbeiter von Banken wollen sich bei der Kreditvergabe absichern, damit sie sich später rechtfertigen können, wenn zum Beispiel die Kredite unsicher werden. Dann sagen sie sich halt: "Gut, dann nehmen wir eben das, was im Gesetz eigentlich für Grossunternehmen steht." Man will gewissermassen das Label, obwohl man das nicht müsste.
Hier sieht die Mehrheit der Kommission denn auch den Schwerpunkt, weil das andere ja, wie gesagt, erfüllt ist. Die Mehrheit der Kommission meint, dass sich der Bundesrat dieses Problems einmal annehmen sollte. Er sollte prüfen, wie häufig von Revisionsfirmen und Banken solche übertriebenen Revisionsanforderungen gestellt werden.
Ich beantrage Ihnen im Namen einer deutlichen Kommissionsmehrheit, die Motion in diesem Sinne anzunehmen.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste
Herr Hochreutener, wer Ihnen zugehört hat, konnte unschwer feststellen, dass von dieser Motion eigentlich noch eines bleibt, nämlich die falsche oder missbräuchliche Rechtsanwendung des neuen Gesetzes. Sind Sie nicht auch der Ansicht, dass die falsche Rechtsanwendung nicht Sache des Gesetzgebers, sondern der Berufsverbände ist und dass man schwerlich in ein Gesetz schreiben kann, der Missbrauch sei verboten?
Hochreutener Norbert · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe PDC/PEV/PVL
Die Annahme der Motion hat den Sinn, dafür zu sorgen, dass geprüft wird, wie und wo Missbrauch vorkommt und was man allenfalls dagegen tun könnte.
Nidegger Yves · Mit-M · Conseil national · Genève · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Nous avons parlé de révision du droit de la société ce matin sous l'angle du Code des obligations. La motion Büttiker traite de la même problématique mais sous l'angle de la loi sur la surveillance de la révision. Monsieur Büttiker, conseiller aux Etats, constate que depuis qu'elle est entrée en vigueur en 2008, cette loi a développé, par sa propre dynamique, des effets pervers qui n'avaient évidemment été ni souhaités ni anticipés par le législateur à l'époque.
Ce que l'auteur de la motion a constaté après avoir consulté les représentants des PME concernées, c'est que toute une série de sociétés qui ne sont pas soumises, de par la loi, à un contrôle complet ou qui pourraient même s'affranchir de tout contrôle, selon la loi, procèdent néanmoins à ces contrôles sous la pression de tiers. Ces tiers sont d'une part les banques qui les imposent, alors qu'elles sont les créanciers de ces sociétés, afin de se rassurer elles-mêmes et probablement pour que leurs employés ne courent pas de risques en cas de problèmes; ce sont des contrôles que la loi n'imposerait pas. Ces tiers, ce sont également les fiduciaires et les organes de révision, qui, souhaitant se couvrir a priori, imposent également des contrôles et des directives, avec des détails et des exigences que la loi n'entendait pas leur imposer, le tout ayant évidemment un coût important. On parle d'un volume de travail supplémentaire de l'ordre de 25 à 40 pour cent du fait de ces exigences qui ne seraient pas légalement nécessaires.
Le Conseil fédéral - il vous l'expliquera - vous propose de rejeter la motion pour des raisons qui lui appartiennent.
Le Conseil des Etats a adopté la motion à une très courte majorité, soit par 16 voix contre 16 avec la voix prépondérante du président.
Votre commission vous recommande, par 18 voix contre 5 et 1 abstention, d'adopter la motion, considérant que les problématiques développées ce matin dans le cadre du Code des obligations ne sont pas résolues complètement si l'on ne s'attaque pas également à la loi fédérale sur l'agrément et la surveillance des réviseurs, intitulée aussi "loi sur la surveillance de la révision", qu'elle vous engage à soutenir en adoptant cette motion qui charge le Conseil fédéral de modifier cette loi au vu des constats effectués.
Je vous remercie de suivre la commission sur ce point.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Der Motionär kritisiert zum Ersten, dass die KMU zu wenig von der Möglichkeit Gebrauch machen können, auf die Revision ihrer Jahresrechnung zu verzichten. Die Zahlen zeigen aber, dass der Verzicht auf die Revision in der Praxis ausserordentlich erfolgreich ist. In den mehr als zwei Jahren seit Inkraftsetzung des neuen Rechts im Jahr 2008 haben 82 Prozent aller neugegründeten Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften auf die Revision verzichtet. Schaut man sich den Gesamtbestand an, so sieht man, dass heute rund 50 Prozent der Jahresrechnungen aller Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften nicht mehr revidiert werden.
Mit Blick auf die noch ausstehenden Verzichtserklärungen ist davon auszugehen, dass die Revision der Jahresrechnung heute nicht mehr die Regel, sondern vielmehr bereits die Ausnahme darstellt. Es kommt hinzu, dass durch die Anhebung der Schwellenwerte künftig noch mehr Unternehmen auf die Revision werden verzichten können. Zu denken ist an Unternehmen, die zwar über wenige Arbeitnehmer, dafür aber über ansehnliche Bilanzsummen oder Umsatzerlöse verfügen. Viele andere Unternehmen werden neu nur noch eingeschränkt statt ordentlich revidieren. Das bedeutet, dass die Verlässlichkeit der Jahresrechnungen dieser Unternehmen abnehmen wird. Ob diese Deregulierung langfristig volkswirtschaftlich sinnvoll ist, wird sich weisen. Ich persönlich habe, ehrlich gesagt, meine Zweifel.
Zusammenfassend kann ich festhalten, dass das Anliegen des Motionärs in diesem Punkt erfüllt ist, weil bis heute die allermeisten KMU bereits auf die Revision verzichtet haben oder noch verzichten werden.
Zum zweiten und dritten Punkt der Motion: Sie betreffen das interne Kontrollsystem bzw. die Angaben zur Risikobeurteilung im Anhang zur Jahresrechnung. Der Motionär ist der Auffassung, dass die Vorgaben des Gesetzgebers und der Revisionsbranche zu diesen beiden Instrumenten für KMU zu aufwendig ausgefallen seien. Der Bundesrat hat bereits in der Botschaft zur Revision des Aktienrechts vorgeschlagen, die Bestimmung zur Risikobeurteilung in den Lagebericht zu verschieben. Damit wird der Anwendungsbereich der Bestimmungen zum internen Kontrollsystem und zur Risikobeurteilung harmonisiert, und die wenig ergiebige Prüfung der Risikobeurteilung durch die Revisionsstelle entfällt.
Der Bundesrat hat also bereits vorgeschlagen, dass internes Kontrollsystem und Risikobeurteilung nur für Unternehmen oberhalb der Schwellenwerte ein Thema sein sollen. Durch die Erhöhung der Schwellenwerte haben Sie den Anwendungsbereich dieser beiden Instrumente zusätzlich eingeschränkt, was zu einer weiteren Entlastung der betroffenen Firmen führen wird. Schade ist es um den Aufwand, den viele Unternehmen seit 2008 in die Verbesserung ihrer Prozesse zur internen Kontrolle und Risikobeurteilung gesteckt haben. Dieser würde jetzt wohl vielfach verpuffen. Aber auch hier gilt: Durch die Anhebung der Schwellenwerte werden internes Kontrollsystem und Risikomanagement ohnehin nur für Unternehmen oberhalb der Schwellenwerte ein Thema sein. Das Anliegen des Motionärs ist daher auch in diesen Punkten bereits erfüllt.
Jetzt noch zu etwas anderem: Herr Büttiker kritisiert in seiner Motion weiter, dass in der Praxis eingeschränkt prüfende Revisionsstellen, also Revisionsorgane, welche die KMU im Sinne einer "Revision light" prüfen, von diesen mehr verlangen, als vom Gesetz vorgeschrieben wird. In Ihrer Kommission hat das ebenfalls für Diskussionen gesorgt, und, wir haben es eben gehört, diese Praxis wurde jetzt auch im Rat kritisiert.
Soweit Revisionsunternehmen ganz bewusst das fehlende Expertenwissen von Unternehmen ausnützen und diesen Dienstleistungen aufschwatzen, ist dies natürlich absolut verwerflich. Es ist aber allen klar, dass die Einführung von neuem Recht immer mit gewissen Unsicherheiten verbunden ist. Insofern möchte ich nicht allen Revisionsstellen böse Absichten unterstellen, wenn sie über die Vorgaben des Gesetzgebers und des Berufsstandes hinausgehen. Es gibt aber sicher auch hier, wie in jeder Branche, schwarze Schafe. Da stellt sich aber die Frage, ob gleich die Spielregeln für alle geändert werden müssen, um ein paar schwarze Schafe zu bekämpfen. Der Bundesrat hält es für zielführender, wenn die Berufsverbände ihre Mitglieder zur Ordnung rufen und ihre Anstrengungen im Bereich der Weiterbildung verstärken. Im Übrigen werden die Missbräuche nach der Einführungsphase automatisch weniger, und hie und da muss sich ein Unternehmen halt auch einmal wehren.
Zusammengefasst: Die Motion ist mit der Anhebung der Schwellenwerte bereits erfüllt, und Missbräuche in der Praxis kann man nicht per Gesetz verbieten. Der Bundesrat beantragt Ihnen daher, die Motion abzulehnen. Wenn Sie die Motion annähmen, wüsste der Bundesrat im Moment nicht, was er mit dieser Motion noch machen soll - auch nicht aufgrund Ihrer Ausführungen von heute Morgen -, weil die wesentlichen Punkte erfüllt sind. Das, was wir nicht ändern können, ändern wir auch nicht, wenn Sie die Motion annehmen.
Schwander Pirmin · Mit-M · Conseil national · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Frau Bundesrätin, sind Sie gemäss Ihrer Aussage also klar der Meinung, dass Unternehmen mit eingeschränkter Revision nach den heutigen gesetzlichen Vorschriften kein IKS brauchen und kein Risikomanagement machen müssen?
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Ich habe nicht gesagt, dass sie kein Risikomanagement und kein internes Kontrollsystem mehr brauchen. Aber ich habe Ihnen gesagt, dass der Bundesrat bereits vorgeschlagen hat, dass hier eine Änderung möglich ist und dass wir die Angaben zum Risikomanagement nicht mehr durch die Revisionsstelle prüfen lassen, sondern dass die Unternehmen das in ihrer eigenen Kompetenz tun sollen.
Aber ich glaube und hoffe, dass Sie selber auch nicht in Zweifel ziehen, dass diese Instrumente sinnvoll sind.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 89 Stimmen
Dagegen ... 39 Stimmen