10.032

6e révision de l'AI. Premier volet

Germanier Jean-René · P-M · Conseil national · Valais · Groupe radical-libéral

Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket)

Loi fédérale sur l'assurance-invalidité (6e révision de l'AI, premier volet)

Art. 3b Abs. 3; 21quater Abs. 2; 27 Abs. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 3b al. 3; 21quater al. 2; 27 al. 1

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 57

Antrag der Mehrheit

Abs. 1 Bst. i

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 4

Festhalten

Antrag der Minderheit

(Triponez, Bortoluzzi, Cassis, Estermann, Frehner, Kleiner, Parmelin, Ruey, Scherer, Stahl)

Abs. 4

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 57

Proposition de la majorité

Al. 1 let. i

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 4

Maintenir

Proposition de la minorité

(Triponez, Bortoluzzi, Cassis, Estermann, Frehner, Kleiner, Parmelin, Ruey, Scherer, Stahl)

Al. 4

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Triponez Pierre · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe radical-libéral

Wir haben es tatsächlich fertiggebracht, bei diesem Geschäft, der 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket, eine einzige Differenz zum Ständerat aufrechtzuerhalten. Es ist eine Differenz, die tatsächlich kein Tummelplatz für ideologische Grabenkämpfe ist. Denn materiell besteht schlicht und einfach kein Unterschied zwischen dem, was die Mehrheit beschlossen hat, und dem, was ich Ihnen mit meinem Minderheitsantrag vorschlage. Warum schlage ich es dann trotzdem vor? Die Minderheit will ganz einfach die Differenz zum Ständerat weghaben und bei der Lösung bleiben, die der Bundesrat vorgeschlagen und der Ständerat beschlossen hat und welche Ihnen eben jetzt die Kommissionsminderheit durch mich beliebt machen will. Dann wäre diese Revision unter Dach und Fach.

Worums geht es konkret bei diesem Absatz 4 von Artikel 57? Auf Seite 6 der Fahne sehen Sie, dass die Mehrheit an folgendem Text festhält: "Die IV-Stellen können" - nicht müssen, nicht dürfen, nicht wollen! - "beratende Kommissionen einrichten, in denen Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften Einsitz nehmen. Die Kommissionen unterstützen die IV-Stellen ..." Tatsächlich können die IV-Stellen für ihre wichtige Tätigkeit Berater beiziehen, Kommissionen einrichten, aber sie müssen nicht.

Aus diesem Blickwinkel ist es doch wirklich nicht richtig, wenn man ausdrücklich eine Bestimmung aufnimmt zu etwas, was schlicht und einfach nicht notwendig ist und was dann noch einschränkt. Wenn es nämlich so formuliert ist wie hier, führt es eher zu Unsicherheiten, weil die IV-Stellen ja auch andere Kommissionen, die anders zusammengesetzt sein könnten, zur Erfüllung ihrer Aufgaben beiziehen wollen.

Kurz und gut, der Bundesrat hat keine solche Kann-Bestimmung vorgesehen, obwohl er das könnte, und der Ständerat empfiehlt Ihnen Streichung dieses Absatzes.

Als Vertreter der Kommissionsminderheit empfehle ich Ihnen ebenfalls, hier das Kriegsbeil zu begraben und dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.

Robbiani Meinrado · Mit-M · Conseil national · Tessin · Groupe PDC/PEV/PVL

Le groupe PDC/PEV/PVL est favorable au maintien de cette disposition, qui a d'ailleurs été introduite par notre conseil. Il est clair que la réadaptation et surtout la réinsertion de personnes ayant des difficultés de santé constitue un objectif central qui reflète justement la priorité attribuée à l'intégration par rapport à l'octroi de rentes. Sa réalisation est toutefois tout sauf simple et facile. On est aujourd'hui dans un marché du travail de plus en plus exigeant et sélectif. Les aptitudes, les capacités, les compétences requises par les entreprises vont s'intensifier en parallèle à la progression de la compétition qui s'est instaurée dans le domaine économique. Là, et seulement là où les offices AI le jugent utile, il apparaît donc opportun qu'ils puissent compter sur la collaboration des partenaires sociaux - employeurs et syndicats -, et cela si possible dans un cadre structuré et stable fixé par la loi. Ce faisant, les offices AI peuvent s'appuyer sur des partenaires, des sujets qui ont un rôle clé dans le marché du travail, où les offices AI sont appelés à opérer, mais qui est mieux connu naturellement par les partenaires sociaux eux-mêmes.

La contribution de ces partenaires sociaux consisterait à faciliter le contact avec les entreprises, à rappeler à ces dernières leurs responsabilités et, là où cela s'avère nécessaire, à les mobiliser autour de l'objectif de la réinsertion. Cet instrument, c'est-à-dire la collaboration et l'implication des partenaires sociaux, revêt d'ailleurs encore plus d'importance suite au choix qui a été fait par les chambres, c'est-à-dire de renoncer à l'introduction de quotas.

On a préféré responsabiliser directement les entreprises. Il apparaît donc complémentaire, et même logique, qu'on responsabilise aussi leurs associations afin de donner encore plus de poids à cet appel à la responsabilité. Le fait de codifier, dans la loi, cette disposition - qui est d'ailleurs potestative, c'est-à-dire qu'on laisse libres les offices AI de l'appliquer là où ils en perçoivent l'opportunité - attribue évidemment un poids plus significatif à cette collaboration et la valorise de manière explicite.

Je vous invite donc à suivre la majorité.

Weber-Gobet Marie-Thérèse · Mit-F · Conseil national · Fribourg · Groupe des VERT-E-S

Wir behandeln die letzte Differenz in einer Abbauvorlage, die den einen oder anderen Lichtblick wie den Assistenzbeitrag oder eben Artikel 57 Absatz 4, über den ich jetzt spreche, beinhaltet. Die Fraktion der Grünen bittet Sie, bei dieser letzten Differenz der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Warum?

Ziel dieser Vorlage ist es, rund 17 000 Rentenbeziehende nach dem Motto "Eingliederung aus Rente" wieder auf dem ersten Arbeitsmarkt einzugliedern. Ob die dafür notwendigen Arbeitsstellen gefunden werden können, ist mehr als unsicher. Eine verbindliche Quote für Arbeitgeber, die etwas mehr Sicherheit gegeben hätte, wurde auch von diesem Rat abgelehnt. Alle, die gegen die Quote waren, haben beteuert, dass sie bereit sind, von sich aus entsprechende Schritte zu unternehmen - freiwillig und ohne Zwang.

Genau hier setzt Absatz 4 von Artikel 57 an: Die Sozialpartner, also die Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, die in der Arbeitswelt verankert sind, sollen im Bereich der Wiedereingliederung in die Aufgaben der IV-Stellen eingebunden werden. Die spezifischen Kompetenzen der Sozialpartner in Fragen der Arbeitswelt und ihre Nähe zu den Betrieben sollen den IV-Stellen in Form von paritätisch organisierten beratenden Kommissionen zur Verfügung stehen. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften könnten so bei der Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen Verantwortung übernehmen, aber auch mitreden, wenn es um die Festlegung von Wiedereingliederungszielen und die Umsetzung der Wiedereingliederungsmassnahmen geht.

Kompetenzzentren für Fragen der Arbeitswelt könnten diese beratenden Kommissionen für die IV werden. Ähnliches gibt es bereits auf Ebene der Arbeitslosenversicherung.

Die Zusammenarbeit und die Beziehungen zwischen den IV-Stellen und den Sozialpartnern zu verstärken macht im Hinblick auf das Hauptziel dieser Revision durchaus Sinn. Darum bittet Sie die Fraktion der Grünen, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.

Erlauben Sie mir noch ein Wort zur Schlussabstimmung: Hier wird die Mehrheit unserer Fraktion der Vorlage nicht zustimmen können, weil sie zu viele bittere Pillen enthält, als dass man sie noch schlucken könnte. Mit dem ersten Massnahmenpaket, wie es heute vorliegt, werden viele Betroffene mit Massnahmen konfrontiert, die mit Leistungskürzungen verbunden sind. Besonders stossend ist die Schlussbestimmung, laut welcher Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger mit bestimmten Diagnosen eine Sonderbehandlung erfahren. Auf diese IV-Rentnerinnen und -Rentner finden nicht die geplanten Bestimmungen über die eingliederungsorientierte Rentenrevision Anwendung, die mit flankierenden und begleitenden Massnahmen abgerundet werden. Bei ihnen können rechtskräftig zugesprochene IV- und BVG-Renten auch ohne Verbesserung des Gesundheitszustandes einfach aufgehoben oder reduziert werden. Das ist nicht akzeptabel.

Der Assistenzbeitrag, eine neue Leistung, wird kostenneutral eingeführt und dafür die Hilflosenentschädigung bei Heimaufenthalt halbiert. Die dabei entstehende Lücke müssen die Kantone schliessen, da diese für die Heimfinanzierung zuständig sind. Das findet die Mehrheit unserer Fraktion nicht korrekt. Wir unterstützen die Förderung einer eigenverantwortlichen Lebensführung von Menschen mit Behinderung, möchten aber den Assistenzbeitrag in einer separaten Vorlage realisiert sehen.

In diesem Sinn betrachtet die Mehrheit der Fraktion der Grünen diese Vorlage als nicht unterstützungswürdig. Zu gross ist der Preis, der für die Pluspunkte von vielen Betroffenen bezahlt werden muss, und zu gross die Unsicherheit darüber, ob der Return on Investment für die IV wirklich so positiv sein wird wie in der Botschaft verkündet.

Schenker Silvia · Mit-F · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste

Ich werde im jetzigen Moment darauf verzichten, eine Gesamtwürdigung der Vorlage vorzunehmen; ich werde dies anlässlich der Schlussabstimmung am letzten Sessionstag noch tun. Im Moment beschränke ich mich auf ein Votum zur letzten Differenz, die wir noch haben.

Die IV-Stellen haben eine Herkulesaufgabe vor sich. Sie müssen erstens eine grosse Anzahl von bisherigen Rentnerinnen und Rentnern wieder in die Arbeitswelt integrieren. Wer in diesem Bereich tätig und aktiv ist, weiss, was das an Arbeit bedeutet. Sie müssen zweitens aber gleichzeitig auch noch versuchen, den Arbeitsplatz von allen Betroffenen, die bei der IV gemeldet oder angemeldet werden und noch einen Arbeitsplatz haben, zu erhalten. Diese beiden Aufgaben fordern viel von allen Beteiligten. Es ist klar, dass die IV-Stellen diese Arbeit nicht allein bewältigen können. Sie müssen sich in ihren Regionen gut vernetzen.

Ihre Kommission und der Rat haben darum die Bestimmung in die Vorlage aufgenommen, dass die IV-Stellen Kommissionen bilden sollen oder können, in denen Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften zusammen mit den IV-Stellen beraten, wie diese riesige Aufgabe am besten zu bewältigen sei. Der Ständerat hat diese Bestimmung leider wieder gestrichen. Gestern Morgen haben wir in der SGK noch einmal darüber beraten. Die Mehrheit war der Meinung, es sei an dieser Idee festzuhalten.

Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, der Mehrheit zu folgen und damit gegenüber den IV-Stellen ein klares Signal zu setzen. Aus meiner Sicht geht es um viel mehr als nur um Kommissionen, die Sitzungen abhalten, wie es in der SGK etwas abschätzig hiess. Es geht darum, aufzuzeigen und festzuhalten, dass die Verantwortung für die berufliche Eingliederung von Menschen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Nur wenn wir sie gemeinsam anpacken, können wir sie auch bewältigen.

Bortoluzzi Toni · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Dies ist die letzte Differenz bei dieser Vorlage. Dabei geht es nicht nur darum, dem Ständerat zuzustimmen, damit keine Differenz mehr besteht; es geht auch um inhaltliche Fragen.

Mit der 5. IV-Revision haben wir eine meines Erachtens wichtige Weichenstellung vorgenommen. Wir erwarten, dass Renten zugunsten der Erhaltung von Arbeitsplätzen verhindert werden. Das heisst, die IV-Stellen sind seit dieser Revision besonders gefordert, und ihre Ausrichtung hat sich verändert. Das spürt man zum Teil - das ist positiv zu vermerken -, indem die Anzahl der Renten gesenkt werden konnte.

Mit dieser Vorlage soll die Bemühung um Eingliederung verstärkt werden. Das heisst, die Kontakte mit den Arbeitgebern, die die Arbeitsplätze anbieten und vermitteln können, müssen nochmals verstärkt werden. Das erreicht man nicht, indem man "Kommissiönli" schafft und so die Bürokratie vergrössert. Das bringt keine Arbeitsplätze. Oftmals sind solche "Pöstli" vor allem dazu da, Verbandsfunktionäre zu beschäftigen. Der praktische Bezug dieser Leute zu den Betrieben ist zu wenig ausgeprägt. Ich nehme die Vertreter der Arbeitgeber nicht aus, sie sind im gleichen Spital krank wie die Funktionäre der Gewerkschaften: Ihnen fehlt der tatsächliche Bezug zu den Betrieben, die die Arbeitsplätze anbieten. Es sind vor allem die Beauftragten der IV, die dafür sorgen müssen, dass die Beziehung zu den Betrieben hergestellt wird. Im Vordergrund muss die Bereitschaft stehen, diesen Kontakt herzustellen. Darum braucht es solche Kommissionen nicht. Es braucht eine gute Aufsicht über die IV-Stellen und eine Begleitung, die sicherstellt, dass sie ihre Arbeit so vollziehen, wie es der Gesetzgeber will.

Damit bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen. Ich bin gerne bereit, die Fragen des Gewerkschafters zu beantworten.

Chopard-Acklin Max · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste

Ich habe eine Frage, Herr Bortoluzzi. Bei allem Verständnis für Ihre Stellungnahme hier stelle ich doch mit Erstaunen Folgendes fest: Wenn es dann um den zivilen Ersatzdienst geht, können nicht genug Kommissiönchen gegründet und irgendwelche Fragen gestellt werden, um Hürden aufzubauen. Wieso verniedlichen Sie diese wichtigen Kommissionen dermassen und fordern auf der anderen Seite, beim zivilen Ersatzdienst, genau solche Massnahmen?

Bortoluzzi Toni · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun. Aber wenn Sie so fragen, nehme ich an, dass bei den Zivildienstleistenden eine Kommission feststellen kann, ob der Missbrauch im Vordergrund steht oder eine ernsthafte Bedrohung für das Gewissen gegeben ist; da geht es um Fragen, die für die Betroffenen wesentlich bedeutender sind. Hier gehe ich davon aus, dass die Verwaltungsangestellten in den IV-Stellen ihre Aufgaben korrekt und richtig im Sinne des Gesetzgebers wahrnehmen und dass es keine Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgeberseite braucht, die sie dabei unterstützen.

Burkhalter Didier · BR-M · Conseil fédéral · Neuchâtel

La seule question qui se pose maintenant est celle de savoir si cette dernière divergence est utile pour l'objectif du premier volet de la 6e révision de l'AI, qui est de renforcer la réintégration dans le monde du travail. Pour le Conseil fédéral, la situation est claire: l'alinéa 4 n'est pas nécessaire.

Il ne l'est pas, premièrement parce que des commissions, il y en a déjà, en particulier la Commission fédérale de l'AVS/AI, qui réunit tous les partenaires et est chargée de prendre position là où il est nécessaire qu'une commission le fasse; deuxièmement, parce que l'objectif est véritablement de trouver des solutions adaptées à chaque cas particulier. Il s'agit donc d'intensifier la collaboration entre les entreprises et les offices AI en particulier. Or, cela ne se fait pas forcément en augmentant le nombre de commissions.

En effet, on peut déjà utiliser les contacts et les commissions existants, que ce soient les chambres de commerce ou les associations de branches, par exemple. Ce qu'il faut véritablement, c'est orienter tous les efforts vers le fonctionnement au cas par cas pour trouver des solutions adaptées à chaque personne. Dans ce sens-là, Monsieur Robbiani, il est préférable de passer moins de temps dans des commissions qui parlent plutôt théoriquement et de manière générale - même si, encore une fois, elles existent et ont un rôle -, et il faut surtout s'orienter vers une utilisation de notre temps pour l'action et la résolution des problèmes de chaque personne.

Voilà pourquoi je vous demande de suivre la minorité Triponez, non seulement pour éliminer la dernière divergence de ce dossier, ce qui serait également bon en soi, mais surtout parce qu'il est utile de poursuivre cet effort là où il doit se situer et de ne pas exagérer la "commissionnite" en la matière.

Wehrli Reto · Mit-M · Conseil national · Schwyz · Groupe PDC/PEV/PVL

In den 1990er Jahren gab es eigentlich keine sozialpolitischen Probleme, mindestens offiziell nicht und ganz besonders im Bereiche der IV nicht. Das EDI hat keine solchen erkannt, das BSV, zumindest an oberster Stelle, wollte keine solchen erkennen. Das Ergebnis dieses Augenverschliessens kennen Sie: aufgehäufte Schulden von über 10 Milliarden Franken, jährliche weitere Defizite von über einer Milliarde; wir haben dies hier zur Genüge behandelt.

Seit Beginn der 2000er Jahre hat sich der Wind gedreht. Wir hatten die 4. IV-Revision, wir hatten die auch an der Urne gegen Widerstand bestätigte 5. IV-Revision. Wir hatten dazwischen noch eine Änderung des IV-Verfahrens. Wir sind jetzt daran, mit Erfolg die IV-Revision 6a abzuschliessen, und können als Zwischenfazit sagen: Gegenüber den Zahlen von 2003 gibt es eine beinahe 50-prozentige Senkung der jährlichen Neuberentung und erstmals auch eine Verbesserung der absoluten Zahlen in der IV. Die IV, zu Unrecht vielgeprügelter Knabe, für alle Missbräuche politischer Rhetorik scheinbar geeignet, hat sich in den letzten Jahren als das einzige grosse Sozialwerk erwiesen, das überhaupt steuerbar ist und in dem effektiv Fortschritte erzielt werden können.

So gesehen befinden wir uns jetzt ganz sicher bei einem minimalen, man kann beinahe schon sagen Luxusproblem. Am Ende der Beratungen zur Revision 6a können wir uns jetzt noch darüber unterhalten, ob es gemäss Artikel 57 Absatz 4 IVG solche Kommissionen geben soll. Als Sprecher der Kommission kann ich Ihnen drei kurze Überlegungen mitteilen, wieso es überhaupt dazu gekommen ist:

1. Wir haben beschlossen, keine Quoten ins Gesetz einzuführen, leider auch keine übergangsweisen Quoten von zehn Jahren. Das hat dazu geführt, dass man sich gesagt hat, immerhin soll es als kleinen Ersatz solche Kommissionen geben, wo diese einschlägigen Fragen diskutiert und einem guten Ergebnis zugeführt werden können. Man will damit die Sozialpartner besser in den Prozess der IV und insbesondere der Rückführung an den Arbeitsplatz einbinden. Kommissionen wären mögliche Träger des Netzwerkes Arbeit usw.

2. Es besteht nach dem Gesetzestext kein Obligatorium. Sie sehen: "Die IV-Stellen können", das ist der Beginn dieses Absatztextes. Es ist eine blosse Kann-Bestimmung. Es ist gemäss dieser Bestimmung ein kantonaler Entscheid mit durchaus politischen Implikationen, ob man solche Kommissionen sinnvoll und notwendig findet.

3. Das dritte ist in diesem technischen Bereich jetzt das entscheidende Argument und muss anhand der Materialien erklärt werden: Selbst die Gegner dieser Übung, selbst der Vertreter der Minderheit und alle weiteren Sprecher haben gesagt, es brauche diese gesetzliche Grundlage gar nicht, um solche Kommissionen ins Leben zu rufen. Wir haben also ein Potemkinsches Dorf, wir haben das Problem eines nichtexistierenden Problems. Man hat erklärt - die Verwaltung hat das bereits auch in der Kommission gemacht -, das brauche es gar nicht. Das Einzige, was solchen Kommissionen noch drohen könnte, wäre die Erklärung der Befürworter dieser Kommissionen, dass diese ohne gesetzliche Grundlage nicht möglich seien. Dieser Super-GAU ist wahrscheinlich sogar für Gewerkschafter und Arbeitgebervertreter der zu verhindernde Fall, womit man sagen kann, man könne eigentlich beinahe stimmen, wie man wolle: So oder so können die Kantone solche Kommissionen ins Leben rufen - wenn sie denn wollen.

So indifferent darf ich aber nicht sein, sondern ich empfehle Ihnen im Auftrag der SGK, im Sinne der Mehrheit Ja zu stimmen.

Cassis Ignazio · Mit-M · Conseil national · Tessin · Groupe radical-libéral

Je ne peux que répéter la même chose que Monsieur Wehrli: ceci n'est pas un point clé de la révision de la loi. Il a effectué un survol des différentes réformes de l'AI, de la 4e révision à la 5e révision, en passant par l'augmentation de la TVA, pour arriver à la 6e révision, dont nous sommes en train de conclure la première partie, qui est très importante, dans le but de consolider nos assurances sociales. Là, permettez-moi quand même de vous le dire: nous nous permettons un peu le luxe de discuter de détails.

La commission, par 13 voix contre 10, est d'avis qu'on doit maintenir l'article 57 alinéa 4 dans la loi.

L'intention est de permettre une meilleure discussion en réseau, une meilleure connexion entre les acteurs, afin que les places de travail soient trouvées plus facilement au niveau cantonal. Cette commission serait là pour favoriser le dialogue, pour favoriser la mise en réseau des différents acteurs. Le Conseil fédéral vous l'a dit, même si la disposition ne figure pas dans la loi, ce genre de commission existe déjà. Donc, vous avez le choix de soutenir ou non cet article.

La commission vous invite, par 13 voix contre 10, à soutenir l'article 57 alinéa 4.

Vote

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 88 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 75 Stimmen

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Germanier Jean-René · P-M · Conseil national · Valais · Groupe radical-libéral

Art. 68quinquies Abs. 3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 68quinquies al. 3

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté