00.3138, 00.3599
Verhinderung der Benachteiligung der französisch- und italienischsprachigen Ratsmitglieder / Verhinderung der Benachteiligung der französisch- und italienischsprachigen Ratsmitglieder
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir haben es hier mit einem Geschäft zu tun, bei dem in materieller Hinsicht praktisch hundertprozentige Übereinstimmung mit der Motionärin - der liberalen Fraktion - und dem Nationalrat besteht. In formalrechtlicher Hinsicht sahen wir uns in der Kommission jedoch gezwungen, einen anderen Weg zu beschreiten.
Sie kennen das Problem, das auch vorhin wieder angesprochen wurde; es betrifft die unterschiedliche Handhabung des Instrumentes der Motion in unseren beiden Räten bzw. ihren Reglementen. Gemäss dem Geschäftsreglement des Ständerates ist es unzulässig, Motionen zu überweisen, die den Zuständigkeitsbereich des Bundesrates betreffen. Wir können per Motion nicht irgendwelche Verwaltungsanweisungen verlangen, wie es die liberale Fraktion für die Kommissionsarbeit zugunsten der Französisch und Italienisch sprechenden Ratsmitglieder vom Bundesrat, aber auch vom Parlament verlangt.
Auch das Instrument des Postulates und damit die Umwandlung der Motion in ein solches kommt hier nicht in Frage, denn es handelt sich auch nicht um einen Prüfungsantrag. Das richtige Instrument gemäss Artikel 25 Absatz 2 unseres Ratsreglementes ist nun einmal die Empfehlung. Damit laden wir den Bundesrat ein, Massnahmen zu treffen, die in seinen ausschliesslichen Zuständigkeitsbereich fallen.
In diesem Sinne beantragt Ihnen die Kommission, die Motion abzulehnen, aber das Anliegen der Motionärin - formaljuristisch korrekt - in das Gewand der Empfehlung zu kleiden. Mit dieser Diskrepanz zwischen den beiden Räten bezüglich der Anwendung gleichnamiger Vorstossinstrumente haben wir noch eine gewisse Zeit zu leben. Eine Bereinigung soll diesbezüglich das neue Parlamentsgesetz bringen, das zurzeit in der SPK-NR kurz vor der Verabschiedung ans Plenum steht.
Mit diesem Parlamentsgesetz wird das Geschäftsverkehrsgesetz total revidiert und erhält gleichzeitig auch einen neuen, einen besseren Namen. Zur Sache selber möchte ich noch beifügen, dass wir die Empfehlung gleichzeitig auch gezielt an unser Ratsbüro richten, und nicht, wie im Text der Motion verlangt, ans Parlament selber. Ich glaube, das versteht sich von selbst. Ausserdem konnten wir von Frau Bundeskanzlerin Huber-Hotz zur Kenntnis nehmen, dass entsprechende sprachliche Weisungen für Leute aus der Verwaltung, die vor Kommissionen aufzutreten haben, bereits erteilt worden sind. Ob sie allerdings auch eingehalten werden, wird sich zeigen müssen. Immerhin ist das aus Gründen der Effizienz und der Kosten ja nicht immer möglich. Die gleiche Bemerkung gilt es natürlich mit Blick auf unsere eigenen Parlamentsdienste anzufügen. Die sprachliche Benachteiligung soll aber immerhin auf ein akzeptables Mass abgebaut werden. Wo dies nicht oder noch nicht der Fall ist, sind die betroffenen Parlamentsmitglieder einfach aufgerufen, sich zu wehren und in Szene zu setzen.
Sicher kann es aus Kostengründen nicht in Frage kommen, Kommissionssitzungen simultan in zwei oder gar drei Landessprachen zu übersetzen, von spezifischen Ausnahmen einmal abgesehen. Auf Englisch - früh oder erst später gelernt - wollen wir ja auch nicht umstellen. Im Übrigen sollen die spezifischen Empfehlungen, die Sie unter anderem ja auch unserem schriftlichen Bericht entnehmen können, auch gegen die Benachteiligung deutschsprachiger Ratsmitglieder Wirkung haben. Wir Deutschschweizer bewundern ja unsere französisch-, italienisch- und rätoromanischsprachigen Kolleginnen und Kollegen nachgerade wegen ihrer linguistischen Talente, um nicht zu sagen wegen ihrer Überlegenheit uns gegenüber. In diesem Sinne also wird von nicht deutsch sprechenden Bundesräten und Bundesamtsdirektoren erwartet, dass sie beispielsweise ihre Hellraumprojektionsfolien in deutscher Sprache abfassen, wenn sie Französisch sprechen.
Diesen Wunsch, Frau Bundeskanzlerin, möchte ich Ihnen einfach nochmals mit auf den Weg geben, wenn Sie sich vielleicht nochmals daran machen, linguistische Appelle an die Verwaltung oder gar an die Bundesräte zu erlassen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die vorliegende Motion abzulehnen und sie durch den, wie erwähnt, etwas präziseren Text unserer Empfehlung zu ersetzen.
Huber Annemarie · BK-F · Bern
Der Bundesrat nimmt für seinen Teil die Empfehlung entgegen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass weder die Bundeskanzlei noch der Bundesrat alleine zum Ziele kommen können, wenn nicht die Parlamentsdienste entsprechend mithelfen, vor allem bei der Vorbereitung der Kommissionssitzungen, damit das Anliegen im Hinblick auf den Einzelfall eben verwirklicht werden kann. Insofern hoffe ich auf eine gute Zusammenarbeit mit den Parlamentsdiensten, woran ich eigentlich nicht zweifle.
Saudan Françoise · P-F · Ständerat · Genf · Freisinnig-demokratische Fraktion
00.3138
Abgelehnt - Rejeté
00.3599
Überwiesen - Transmis