99.309, 00.316, 00.313, 00.305
Fonds de cohésion nationale / Fonds de cohésion nationale / Fonds de cohésion nationale / Fonds de cohésion nationale
Intervention de procédure
Präsident (Hess Peter, Präsident): Die Kommission beantragt mit 9 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen, den Initiativen der Kantone Graubünden, Wallis und Schaffhausen (99.309, 00.305, 00.316), und mit 9 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Initiative des Kantons Tessin (00.313) keine Folge zu geben.
Die Kommissionsminderheit (Fehr Hans-Jürg, Fehr Jacqueline, Hämmerle, Jossen, Pedrina, Simoneschi) beantragt, allen diesen Standesinitiativen Folge zu geben.
Binder Max · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ihre Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat die vier Standesinitiativen am 23. Oktober 2000 gemäss Artikel 21ter des Geschäftsverkehrsgesetzes vorgeprüft und Beschluss gefasst. In dieser ersten Phase geht es um die Vorprüfung der allgemeinen Stossrichtung und nicht um Detailfragen. Als Erstrat hat der Ständerat den vier Initiativen mit Beschluss vom 5. Oktober 2000 keine Folge gegeben. Sollte unser Rat den Standesinitiativen Folge geben, der Ständerat aber an seinem Beschluss festhalten, dann würde das Geschäft von der Traktandenliste gestrichen und wäre damit erledigt.
Was wollen die vier Standesinitiativen? Die wörtlich gleich lautenden Initiativen der Kantone Graubünden, Schaffhausen und Wallis verlangen, dass die Dividenden- und Gewinneinnahmen des Bundes von Post, SBB und Swisscom in einem nationalen Kohäsionsfonds geäufnet werden. Die Fondsmittel sollen zweckgebunden für Umschulungs- und Innovationsprojekte im Bereich des Service public eingesetzt werden. Der Einsatz dieser Mittel soll insbesondere in den von Arbeitsplatz- und Leistungsabbau betroffenen Regionen erfolgen. Der Bundesrat entscheidet über die Zuteilung der Gelder.
Die vierte Standesinitiative, jene unseres jetzigen Gastkantons Tessin, geht etwas weniger weit. Sie fordert einen Bundesbeschluss, der den Bundesrat beauftragt, einen Teil der Dividenden, welche die Swisscom AG jährlich an den Bund auszahlt, zur Förderung und Unterstützung von innovativen Projekten in Rand- und Bergregionen einzusetzen.
Das Ziel soll sein, in diesen Regionen neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Die Standesinitiative Tessin beschränkt sich also auf die Swisscom, sie betrifft die SBB und die Post nicht. Sie verlangt im Unterschied zu den anderen drei Initiativen auch, nur einen Teil der Dividenden, die an den Bund gehen, nicht allgemein, sondern nur in den Berg- und Randregionen einzusetzen.
Grundsätzlich anerkennt die Kommission eine gewisse Problematik, wie sie die vier Standesinitiativen aufzeigen. Die Standesinitiativen sind denn auch nicht die einzigen und schon gar nicht die ersten politischen Vorstösse in diesem Bereich. In den letzten zwei Jahren wurde eine ganze Reihe von Vorstössen mit ähnlicher Stossrichtung eingereicht. Deshalb hat der Bundesrat auch gehandelt, indem er nach seiner Sitzung vom 13. Juni 2000 kommunizierte, welche Massnahmen er zur Erhaltung der Grundversorgung und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Post und Swisscom zu treffen gedenke. Am 23. August 2000 beschloss er, einen Kredit von 80 Millionen Franken für vier Jahre, in Tranchen von 20 Millionen Franken pro Jahr, für flankierende Massnahmen in jenen Kantonen zu beantragen, die von den Umstrukturierungen der drei ehemaligen Bundesbetriebe Post, Swisscom und SBB besonders betroffen sind.
Dieser Aktionsplan sieht fünf Hauptstossrichtungen vor: Intensivierung der Stellenvermittlung, gezielte Aus-, Fort- und Weiterbildung, Förderung von Unternehmensgründungen, Bereitstellung von Gebäuden und Landreserven sowie Impulse für touristische Projekte.
Diese Massnahmen sollen vorab für elf Kantone gelten. In sieben Kantonen, nämlich in Uri, Solothurn, Tessin, Graubünden, St. Gallen, Wallis und Jura, sollen sie im ganzen Kantonsgebiet gelten, in vier Kantonen, nämlich in Bern, Neuenburg, Waadt und Freiburg, in Teilregionen.
Eine Steuerungsgruppe aus Vertretern der Bundesverwaltung, der Kantone und den drei Unternehmen hat den Auftrag erhalten, für die Koordination unter den verschiedenen Partnern zu sorgen und Massnahmen vorzuschlagen. Bis Ende des Jahres 2000 sollten konkrete Vorschläge vorliegen. Die Kommission anerkennt dieses Vorgehen, bezweifelt allerdings, dass die finanziellen Mittel genügen. Im Weiteren gilt es auch zu bedenken, dass der Bundesrat im letzten Jahr eine Vernehmlassung zur Finanzausgleichsreform, zum neuen Finanzausgleich (NFA), durchführte. Der NFA soll denn auch die regionalpolitischen Ziele ergänzen und die regionalen Unterschiede ausgleichen.
Die Kommissionsmehrheit und die Kommissionsminderheit sind sich darüber einig, dass der mit der Liberalisierung von SBB, Swisscom und Post eingetretene radikale Strukturwandel in den Randregionen zu Veränderungen geführt hat. Deshalb anerkennt auch die Kommissionsmehrheit den Handlungsbedarf. Die Kommission will auch ein klares Signal zur Förderung einer aktiven Regionalpolitik geben. Den aber doch sehr restriktiven Forderungen vor allem der Standesinitiativen Graubünden, Schaffhausen und Wallis kann die Kommissionsmehrheit nicht folgen. Auf diese Art und Weise werden Mittel gebunden, die einerseits vielleicht an einem anderen Ort fehlen werden, andererseits aber auch dazu verleiten können, dass man sie nicht effizient und wirtschaftlich einsetzt, nur weil sie eben vorhanden sind! Ein gewichtiges Argument für die ablehnende Haltung der Kommissionsmehrheit ist aber auch die Tatsache, dass die drei Unternehmungen die finanziellen Mittel, die sie erwirtschaften, auch für die eigene Unternehmung nötig haben, sollen sie im freien Wettbewerb bestehen können.
Die Mehrheit der Kommission favorisiert deshalb Massnahmen, die darauf angelegt sind, dem Arbeitsplatzabbau bei den SBB und der Swisscom und teilweise bei der Post in den Randregionen zu begegnen; gleichzeitig soll auch der nationale Zusammenhalt gefördert werden. Nach Meinung der Kommissionsmehrheit taugt ein Rahmenkredit als Instrument wesentlich besser als die starre Lösung über einen zweckgebundenen Fonds. Hier erinnere ich Sie an einen Ausspruch des ehemaligen Finanzministers und SP-Bundesrates Otto Stich. Dieser hat in einer Mehrwertsteuerdebatte einmal gesagt, die Zweckbindung finanzieller Mittel sei "ein Instrument des Teufels".
Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission mit 9 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen, den Standesinitiativen Graubünden, Wallis und Schaffhausen keine Folge zu geben. Mit 9 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt sie, der Standesinitiative Tessin ebenfalls keine Folge zu geben. Sie sehen hier eine kleine Nuance.
Der Motion des Ständerates 00.3419, die zum Ziel hat, den regionalpolitischen Aktionsplan des Bundesrates vom 23. August 2000 zu unterstützen und zu ergänzen, und die heute ebenfalls traktandiert ist, stimmte die Kommission mit 16 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. Diese Motion fordert, dass die Liberalisierung in einer Weise zu erfolgen habe, die eine landesweite Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft weitgehend sicherstellt. Allerdings bedauern wir, dass diese Motion weder eine Frist noch den bereitzustellenden Betrag vorsieht. Verglichen mit dem bundesrätlichen Aktionsplan aber deckt die Motion einen breiteren Bevölkerungskreis ab und beinhaltet auch ein ausgeweitetes Instrumentarium. Der Kommission scheint es wichtig, dass die vorgeschlagenen Massnahmen vom Bestell- und Abgeltungsprinzip ausgehen; sie werden in der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen insofern keine Änderung bringen.
Wie gesagt beantragt Ihnen die Kommission, diese Motion zu überweisen.
Vaudroz René · Conseil national · Vaud · Groupe radical-libéral
Quatre cantons ont déposé une initiative cantonale visant à atténuer les effets négatifs des privatisations prévues. Ainsi, les Grisons, le Valais et Schaffhouse ont déposé chacun une initiative au contenu identique, intitulée "Fonds de cohésion nationale", prévoyant que les recettes et dividendes de la Confédération réalisés par la Poste, les CFF et Swisscom soient versés dans un fonds destiné à financer des projets de reconversion professionnelle et à encourager l'innovation dans le domaine des services publics en général, mais plus spécialement dans les régions touchées par des pertes d'emplois et le démantèlement des prestations.
Le canton du Tessin a, pour sa part, déposé une initiative visant à affecter une partie des dividendes que Swisscom SA verse annuellement à la Confédération à la promotion de projets novateurs destinés à créer des emplois dans les régions périphériques ou de montagne, sans création pour autant d'un fonds ad hoc.
Si la commission approuve les objectifs visés par ces initiatives et si elle admet effectivement qu'il y a lieu d'intervenir, elle émet certaines réserves s'agissant de la proposition d'affectation des ressources dudit fonds. Aussi a-t-elle décidé, par 9 voix contre 6 et avec 4 abstentions, de ne pas donner suite aux initiatives déposées par les cantons des Grisons, du Valais et de Schaffhouse, rejetant également, par 9 voix contre 7 et avec 3 abstentions, l'initiative cantonale tessinoise. En revanche, elle propose, par 16 voix contre 1 et avec 3 abstentions, de transmettre au Conseil fédéral la motion du Conseil des Etats 00.3419, intitulée "Libéralisation avec une desserte de la population et des entreprises sur l'ensemble du territoire national", en vue de garantir une desserte de base sur l'ensemble du territoire national s'agissant de la poste, des télécommunications, des transports publics et de l'approvisionnement en électricité.
En résumé, la commission vous propose de ne pas donner suite à ces quatre initiatives.
Fehr Hans-Jürg · Conseil national · Schaffhouse · Groupe socialiste
Ein gewisser Symbolgehalt dieses Traktandums ist nicht zu übersehen. Der Nationalrat behandelt heute als erstes Geschäft eine Initiative jenes Standes, der ihn eingeladen hat, hier zu tagen. Damit wird die Beziehung, die wir pflegen, die Beziehung zwischen Bund und Kanton Tessin, ganz direkt auf eine praktische politische Ebene gehoben. Es wird sich zeigen, ob sich unser Rat hier einfach informieren und bewirten und unterhalten lässt oder ob er auch ein offenes Ohr für die Sorgen des Kantons Tessin hat.
Aber es ist ja nicht nur das Tessin, es sind auch andere Randkantone, die ebenfalls mit Standesinitiativen auf eingetretene oder bevorstehende oder zumindest zu befürchtende Verluste als Folge der Liberalisierung von SBB, Swisscom und Post reagiert haben. Was sind das für Verluste?
1. Es ist zunächst einmal der Verlust an Arbeitsplätzen, der direkt in Verbindung mit den Umbaumassnahmen dieser Konzerne steht.
2. Es ist der Verlust an Service-public-Leistungen.
3. Es ist eine Verminderung der Standortqualität für diese Randregionen.
4. Es ist auch eine Beeinträchtigung der Kohäsion, des nationalen Zusammenhaltes. Denn es ist ja nicht zu übersehen: Ein qualitativ hoch stehender und flächendeckender Service public und mit ihm die öffentlichen Unternehmen bildeten bislang eine der am direktesten erfahrbaren Stützen der Willensnation Schweiz.
Die Liberalisierung wird in den Randkantonen als Zentralisierung erlebt, und zwar als Verstärkung der regionalen Ungleichgewichte zugunsten der Zentren und zulasten der Peripherie. Es zeichnet sich jetzt schon ab, dass die bilateralen Verträge mit der Europäischen Union eher als Verstärker dieser Ungleichgewichte wirken werden. Der Wettbewerbsdruck, so ist jedenfalls zu vermuten, wird in den Grenzgebieten grösser als in den Zentren sein.
Nehmen Sie deshalb diese Standesinitiativen als einen Ausdruck der Sorge der Randregionen, Opfer der Liberalisierung zu werden und unter die Räder dieses Prozesses zu geraten. Nehmen Sie die Standesinitiativen als Aufforderung an die Verantwortlichen beim Bund - und dazu gehört unser Rat -, die negativen Folgen der Liberalisierungsentscheide, die wir getroffen haben, ebenfalls zu sehen und den Liberalisierungsopfern bei der Bewältigung dieser Folgen beizustehen.
Herr Binder hat Ihnen den Text der Standesinitiativen Schaffhausen, Graubünden und Wallis vorgetragen, und er hat Sie auch auf einen wichtigen Unterschied zur Standesinitiative Tessin aufmerksam gemacht. Ich möchte diesen Unterschied noch einmal ganz speziell betonen, weil sich die Argumentation der Gegner dieser Standesinitiativen ja ganz zentral gegen die Bildung eines Fonds gerichtet hat. Die Standesinitiative Tessin weicht in diesem Punkt von den anderen drei ab, sie verlangt eben gerade keinen Fonds. Das ist der Grund dafür, dass das Abstimmungsergebnis in der KVF etwas anders ausgefallen ist: leicht günstiger für die Standesinitiative Tessin als für die drei anderen.
Der Nationalrat hat im letzten Sommer mit der Motion 00.3215 der Kommission 00.016 einen Teil der Zielsetzung dieser Standesinitiativen übernommen. Aber es ist mir wichtig, Sie darauf hinzuweisen, dass es eben nur ein Teil war: nämlich jener Teil, der den Bereich Leistungen des Service public meint. Wir haben mit dieser Motion den Bundesrat beauftragt, den flächendeckenden Service public zu definieren und darauf hinzuwirken, dass dieser auch in Zukunft sichergestellt wird, insbesondere in den Randregionen.
Der Bundesrat hat seinerseits auf die Probleme der Randregionen reagiert und einen Kredit von 80 Millionen Franken beantragt, und wir haben diesen Kredit auch bewilligt. So richtig dieser erste Schritt war, so wenig genügt er, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Sowohl im Ständerat als auch in der KVF des Nationalrates herrschte die einhellige Meinung, dass diese 80 Millionen Franken nicht reichen, um die Ziele zu erreichen. Ich meine, mehr als einmal gehört zu haben, dass auch Bundespräsident Leuenberger dieser Meinung ist.
Denn was bedeutet es, 80 Millionen Franken zur Verfügung zu haben und diese während vier Jahren auszugeben? Für meinen Kanton zum Beispiel - den Kanton Schaffhausen, der hier mit einer Initiative auftritt -, bedeutet es, dass er leer ausgeht. Für unseren Kanton gibt es in diesem Rahmen kein Geld zur Milderung der Liberalisierungsfolgen. Was es für den Kanton Tessin bedeutet, hat unser Ratskollege Robbiani in einem Postulat dargelegt. Er hat dort gesagt, dass im Kanton Tessin im Zusammenhang mit diesen Liberalisierungsprozessen ungefähr 2000 Arbeitsplätze verschwinden. Das entspricht einer jährlichen Lohnsumme von immerhin 160 Millionen Franken, die hier nicht mehr verdient werden kann. Diesen 160 Millionen Franken stehen dann einigermassen läppische 4 bis 5 Millionen Franken gegenüber, die der Kanton Tessin aus diesem Rahmenkredit von 80 Millionen erwarten kann. Das zeigt Ihnen, dass wir mit diesem Betrag eindeutig zu kurz greifen, dass wir eine Kasse einrichten müssen, die wesentlich mehr Mittel über eine längere Zeit bereitstellt.
Ich möchte Ihnen in diesem Zusammenhang einen Satz vorlesen, den ETH-Professor Thierstein kürzlich in der Zeitschrift "Die Volkswirtschaft" geschrieben hat. Mir scheint, er passt ausgezeichnet zu dem, was hier diskutiert wird. Er schrieb: "Neben den bestehenden regionalpolitischen Instrumenten müssen neue nationale Mechanismen zugunsten finanzschwacher Gebietskörperschaften in Betracht gezogen werden. Als Ergänzung zu verstärkten Anstrengungen in den Kantonen ist auf Bundesebene ein Kohäsionsbudget denkbar, das mit anreizorientierten Instrumenten wiederkehrend eine Summe zum regionalen Ausgleich im Bereich des Service public vorsieht." So weit das Zitat von Professor Thierstein, das sich in seiner Analyse sehr genau mit dem deckt, was wir und was die Parlamente der vier Kantone zum Ausdruck bringen.
Die Motion des Ständerates 00.3419, die im Zusammenhang mit diesen vier Standesinitiativen auch diskutiert wird, ist gut gemeint und liegt auch richtig, sofern wir von den Zielen reden. Sie ist aber eben nicht mehr als eine zahnlose Absichtserklärung, weil weder ein zeitlicher noch ein finanzieller Rahmen darin vorgesehen ist. Selbstverständlich werden Sie diese Motion überweisen. Ich werde ihr auch zustimmen, aber ein Ersatz für die Standesinitiativen der vier Kantone ist sie nicht.
Wenn Sie diesen Standesinitiativen Folge geben, senden Sie ein Signal in die Randregionen aus, nämlich das Signal, mehr als nur Lippenbekenntnisse betreffend die nationale Kohäsion, den Zusammenhalt unseres Landes, abzugeben.
Wenn Sie die Standesinitiativen ablehnen, senden Sie ebenfalls ein Signal aus, nämlich das Signal, dass die Randregionen mit den Folgen der Liberalisierung allein gelassen und auf dem Altar des Liberalisierungsprozesses geopfert werden - ohne dass ihnen diejenigen helfen, die diesen Prozess beschlossen haben.
Hess Peter · P-M · Conseil national · Zoug · Groupe démocrate-chrétien
99.309, 00.305, 00.316
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben .... 60 Stimmen
Dagegen .... 77 Stimmen
00.313
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben .... 62 Stimmen
Dagegen .... 77 Stimmen