02.454
Ancrer la notion de service public dans la constitution
Intervention de procédure
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Hämmerle, Aeschbacher, de Dardel, Fehr Hans-Jürg, Fehr Jacqueline, Hollenstein, Jossen, Pedrina, Vollmer)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Hämmerle, Aeschbacher, de Dardel, Fehr Hans-Jürg, Fehr Jacqueline, Hollenstein, Jossen, Pedrina, Vollmer)
Donner suite à l'initiative
Gross Jost · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe socialiste
Die sozialdemokratische Fraktion möchte mit dieser Initiative den Service public in der Bundesverfassung verankern. Das primäre Ziel ist, Bund und Kantone auf Verfassungsebene in die Pflicht zu nehmen, den Service public in den relevanten Bereichen der öffentlichen Güter und Dienstleistungen sicherzustellen. Es geht in erster Linie um die Sicherstellung der Versorgungssicherheit, es geht um das Diskriminierungsverbot und die Gleichbehandlung der Konsumentinnen und Konsumenten, und es geht darum, diesen auch erschwingliche Preise zu garantieren.
Die Meinung dieser Initiative ist nicht, dass der Bund bzw. der Staat diese Leistungen erbringen oder allein erbringen muss, sondern die Meinung ist selbstverständlich die, dass der Staat auch Leistungsaufträge an Private erteilen kann.
Man hat die Frage aufgeworfen: Warum auf Stufe Bundesverfassung? Wir haben in diesem Bereich häufig übergreifende Märkte, zum Beispiel im Energiebereich, wo Bund und Kantone gleichermassen eingebunden sind. Wichtig ist aber in diesem Zusammenhang auch, dass die Kompetenzen von Bund und Kantonen in den jeweiligen Sachbereichen nicht beschnitten werden sollen.
Wir glauben auch, dass hier in diesem Bereich subjektive Rechte, beispielsweise das Diskriminierungsverbot und die Gleichbehandlung, aus der Verfassung abgeleitet werden müssen. Es müssen auch Schranken zur Verteidigung des Service public dem Ausland gegenüber geschaffen werden, Schranken beispielsweise gegen ausländische Übernahmeversuche im Bereich der Telekommunikation usw.
Diese Initiative ist zwar eine Initiative der sozialdemokratischen Fraktion, aber sie ist bei weitem kein parteipolitisches Anliegen. Ich darf hier die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete und den Schweizerischen Gemeindeverband aus einem Ihnen allen zugestellten Bericht zitieren, die eine solche Verfassungsnorm auf Bundesebene als ausserordentlich wichtig erachten. Diese beiden Organisationen, die - bei Gott - nicht parteipolitisch gebunden sind, schreiben in ihrem sehr instruktiven Bericht beispielsweise: "Die Berg- und Randregionen sind durch den Abbau von Arbeitsplätzen besonders betroffen." Entlassungen bei ehemaligen staatlichen Regiebetrieben, Restrukturierung des Poststellennetzes, Schliessung von Schulen und Zusammenlegung von Spitälern werden als aktuelle Beispiele dafür genannt, dass der Service public in der Krise ist. Die Forderung dieser parteipolitisch nicht gebundenen Verbände ist dann ganz klar: "Auf Bundesebene", so wörtlich in diesem Bericht, "ist eine räumlich und sektoriell kohärente Umschreibung des Service public vordringlich."
Denkbar ist die Schaffung einer Grundnorm auf Verfassungsstufe; diese müsste in Form einer Richtlinie konkretisiert werden, die vor allem Folgendes regelt: Zugänglichkeit und Prinzip der Flächendeckung, Umfang und Qualität, Kontinuität der Dienstleistungen, Preise, Finanzierung und Bestimmungen in Bezug auf die Anbieter.
Es geht hier also auch darum, ein Signal zu setzen, und zwar nicht nur für die ländlichen Regionen. Ein solcher Service-public-Artikel ist auch für die städtischen Regionen, beispielsweise für den öffentlichen Nahverkehr, ausserordentlich wichtig. Es geht aber vor allem auch um Solidarität mit den peripheren, wirtschaftlich schwächeren Regionen. Insofern ist dies ein Anliegen, das in vielen einzelnen Sachbereichen in der Vergangenheit hier im Parlament immer wieder thematisiert wurde. Sie haben hier die Gelegenheit und die Möglichkeit, eine Leitplanke auf Verfassungsebene zu setzen. Sie sind damit in guter Gesellschaft. Ich habe gehört, dass im Ständerat von Herrn Maissen und anderen eine Bestimmung mit ähnlicher Stossrichtung auf Verfassungsstufe vorbereitet wird.
Deshalb bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen und damit dieser Initiative der sozialdemokratischen Fraktion Folge zu geben.
Beck Serge · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe radical-libéral
Monsieur le porte-parole du groupe socialiste, ne pensez-vous pas qu'un certain nombre d'arguments sont abusifs lorsque vous parlez de prestations avantageuses, alors que l'on a pu constater, par exemple pour le service de l'électricité de la commune de Lausanne, que ce sont des bénéfices équivalant à 13 points d'impôt qu'on encaisse par le biais de l'exploitation dudit service?
Gross Jost · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe socialiste
Ich glaube eben, diese Norm müsste, weil sie auf Verfassungsstufe angesiedelt ist und auch in die Kommunen und in die Kantone hineinwirkt, auch für diese Körperschaften eine Verpflichtung beinhalten. Auf Verfassungsstufe des Bundes angesiedelt ist die Bestimmung geeignet, eben auch solche Verhaltensweisen auf kommunaler und kantonaler Ebene zu beeinflussen. Sie muss deshalb auf oberster, auf höchster Verfassungsebene angesiedelt werden, weil wir den kommunalen und den kantonalen Bereich eben in viele Teilmärkte und viele Kompetenzbereiche aufgespaltet haben. Eine solche Norm entspricht auch der Überzeugung dieser Verbände, die weiss Gott nicht parteipolitisch gebunden sind. Nur eine Verfassungsnorm auf Bundesebene kann hier solchen Auswüchsen, solchen Krisensymptomen entgegentreten.
Hämmerle Andrea · Mit-M · Conseil national · Grisons · Groupe socialiste
Der erste Einwand, der jeweils gegen diesen Vorschlag vorgebracht wird, ist folgender: Man weiss ja gar nicht, was Service public ist, jeder versteht darunter etwas anderes. Es gibt eine relativ einfache Definition des Service public: Für alle Bevölkerungsschichten in allen Regionen des Landes sind Infrastrukturgüter und Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, und zwar zu gleichen Bedingungen und zu günstigen Preisen. Natürlich handelt es sich hier vor allem um Güter und Dienstleistungen, die vom Markt eben nicht oder nicht im gewünschten Ausmass, nicht in der gewünschten Qualität oder nicht zum gewünschten Preis erbracht werden können. Denn eines müssen auch Sie zur Rechten sehen, auch wenn Sie mehr an den Markt glauben als wir: Auch Sie werden nicht behaupten wollen, dass der Markt in diesem Bereich einfach alles und zu den besten Bedingungen bringt.
Die zweite Frage, die Sie stellen, ist doch die: Wer soll diese Service-public-Leistungen erbringen? Es kann der Staat sein, oder es können Private sein, das bestreiten wir Initiantinnen und Initianten nicht. Der Staat muss aber dafür sorgen, dass sie erbracht werden. Der Staat hat sozusagen eine Garantenstellung in diesem Bereich: Er muss dafür sorgen, dass diese Dienstleistungen in der gewünschten Qualität, im gewünschten Ausmass und zum gewünschten Preis erbracht werden.
Nun ist der Service public, neben der Gewährleistung der sozialen Sicherheit, die grosse Errungenschaft unseres modernen Bundesstaates. Es ist eine Errungenschaft des letzten, des 20. Jahrhunderts. Schon in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat unser moderner Bundesstaat diese Service-public-Leistungen organisiert und auch garantiert. Ich erinnere Sie nur an die Bereiche Post - die berühmte damalige PTT -, Telekommunikation - ebenfalls PTT -, öffentlicher Verkehr, mit dem "Flaggschiff" SBB, oder Bildung - ein Bereich, der in der Bundesverfassung schon erwähnt ist -, usw.
Nun werden diese Errungenschaften seit den späten Neunzigerjahren systematisch zurückgebaut, Privaten überantwortet, dem Markt überlassen, privatisiert usw., mit der Begründung, diese Dienstleistungen würden so preisgünstiger und effizienter erbracht. Doch die Bevölkerung stellt etwas ganz anderes fest. Sie stellt fest, dass Leistungen abgebaut oder je nach Region unterschiedlich erbracht werden: mehr und Besseres in den Zentren, weniger und teurer im Randgebiet. Daher ist es gerade in der heutigen Zeit der Verunsicherung eine richtige Idee, dieses Prinzip der flächendeckenden Dienstleistungen im Service-public-Bereich in der Bundesverfassung zu verankern.
Hingegen ist es sehr ungeschickt, die Initiative mit der Begründung zu verwerfen, niemand wisse, worum es gehe und was Service public sei. Der von uns eingereichte Text sagt ja sehr deutlich, was gemeint ist: "Bund und Kantone garantieren im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Sicherheit und Gleichbehandlung der Bevölkerung bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen zu wirtschaftlich und sozial tragbaren Bedingungen, insbesondere die Bildung, die Gesundheit, die Energie, das Wasser und die Verkehrserschliessung." Damit würden wir uns darüber klar werden, was denn eigentlich die Aufgaben des Staates in diesem Bereich sind, eines Staates, der eben nicht nur sparen, sondern auch Dienstleistungen erbringen und garantieren und Wohlfahrt kreieren soll. Diese Thematik ist mit der Überweisung dieser parlamentarischen Initiative auf Verfassungsebene ernsthaft anzugehen. Sie ist ja in der Form einer allgemeinen Anregung eingereicht.
Noch ein Letztes: Für die breite Bevölkerung - behaupte ich - ist die Verankerung des Service public in der Bundesverfassung bedeutend attraktiver und wichtiger als die Verankerung des Bankgeheimnisses in der Verfassung, das Sie auch in dieser Session schon verabschiedet haben.
Ich bitte Sie also, auch einmal an die breite Bevölkerung, an die Leute, zu denken und diese Bestimmung in die Verfassung aufzunehmen.
Vaudroz René · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe radical-libéral
Les auteurs de l'initiative parlementaire demandent qu'un article garantissant le service public soit inséré dans la Constitution fédérale. Comme l'a dit Monsieur Hämmerle, il prévoit une garantie du service public, notamment dans les domaines de l'éducation, de la santé, de l'énergie, de l'eau et des voies de communication. La disposition devrait assurer ces prestations de base à des conditions économiquement et socialement supportables.
Après avoir entendu Monsieur Gross Jost, le porte-parole des auteurs de l'initiative, la majorité de la commission a constaté que la libéralisation dont fait l'objet la desserte de base a déjà été discutée dans les Chambres à l'occasion du vote et de la transmission au Conseil fédéral d'une motion de la Commission des transports et des télécommunications du Conseil des Etats du 24 août 2000 (00.3419). Le Conseil fédéral y est chargé de prendre des mesures pour assurer un service public suffisant. La commission déplore qu'un rapport du Conseil fédéral sur le service public, demandé par le Conseil national le 6 octobre 2000 déjà, en réponse au postulat Robbiani Meinrado 00.3045, "Service public. Principes et modèles de mise en oeuvre", n'ait pas encore été prêt au moment de l'examen préalable de cet objet.
Votre commission estime que de nos jours, la notion de service public est floue. Il est difficile de déterminer clairement ce que la consécration de cette notion dans la Constitution apporterait concrètement. De plus, les besoins en matière de desserte et de service universel ont varié au cours des âges. On craint des répercussions imprévisibles et incontrôlables. Il est dangereux d'ancrer dans nos lois fondamentales un droit personnel à des prestations de service public. La majorité de la commission relève la contradiction flagrante entre une telle disposition et la liberté économique, elle aussi garantie par la Constitution.
L'expérience montre que dans les domaines protégés, les entreprises actives ont tendance à ne pas faire preuve d'une grande efficacité économique. Une desserte de base couvrant l'ensemble du territoire à des prix raisonnables est déjà une réalité en Suisse. Il n'est donc pas opportun de créer un arsenal réglementaire supplémentaire.
La commission vous propose de ne pas donner suite à cette initiative parlementaire, par 13 voix contre 9.
Brun Franz · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe démocrate-chrétien
Die parlamentarische Initiative der sozialdemokratischen Fraktion will, gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes, dass in der Bundesverfassung ein Artikel zur Sicherstellung des Service public aufgenommen wird. Die Initianten fordern, dass dieser Artikel zur Sicherstellung des Service public, insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Energie, Wasser und Verkehrserschliessung, in der Bundesverfassung aufgenommen werde.
Die Kernelemente dieser Verfassungsregelung sind die folgenden: Bund und Kantone haben die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, sei es durch eigene Leistungserbringung oder durch verbindliche Aufträge an Private. Der Service public muss zu wirtschaftlich und sozial tragbaren Bedingungen angeboten werden. Preisdiskriminierung ist verboten. Dies erfordert eine staatliche Preiskontrolle und -aufsicht. Die Verpflichtung auf Gleichbehandlung schafft subjektiv einklagbare Rechte. Dadurch kann eine willkürliche Preisgestaltung, z. B. ungerechtfertigte Preisprivilegien für Grossabnehmer, oder die Nichterbringung einer Leistung durch mittelbare Berufung auf das Verfassungsrecht beseitigt werden. Die bisherige Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen soll durch die neue Verfassungsbestimmung nicht geändert werden.
Im Februar 2003 ist der Sprecher der Initianten, Jost Gross, von der Kommission angehört worden. Die KVF hat ihren Entscheid damals ausgesetzt, weil sie den Bericht des Bundesrates zum Service public abwarten wollte, den die Richtlinienmotion aus dem Jahre 2000 verlangt. Obwohl dieser Bericht auch im September noch nicht vorlag, mussten wir diese Initiative behandeln, weil sonst die Frist abgelaufen wäre.
Zu den Erwägungen der Kommission: Die KVF bedauerte, dass der von unserem Rat in Auftrag gegebene Bericht zum Service public - Antwort des Bundesrates auf das Postulat 00.3045, Öffentlicher Dienst. Grundzüge für die Umsetzung - zum Zeitpunkt der Vorprüfung nicht vorlag. Die Mehrheit der Kommission argumentierte, solange keine allgemein gültige Definition des Bundesrates vorliege, was Service public überhaupt sei, sollten wir diesen unklaren Begriff in dieser verpflichtenden Form nicht in die Bundesverfassung aufnehmen. Hier geht es immerhin um subjektiv einklagbare Rechte. Die Schliessung einer Schule ist für die Identität eines Dorfes mindestens ebenso schlimm wie die Schliessung einer Poststelle.
Wir gehen zu viele Risiken ein, die wir heute noch gar nicht kennen, auch nicht in einer ersten Phase der Behandlung. Je nach Bereich heisst Service public immer etwas anderes. Kein Begriff wird wahrscheinlich breiter und kontroverser diskutiert. Auch bei seiner Finanzierung gibt es Unterschiede.
Wir sind uns bewusst, dass mit der Diskussion um und über den Service public wesentliche Fragen des Föderalismus und der Subsidiarität auf den Prüfstand kommen. Eine politische und wirtschaftliche Neuorientierung dieser Aufgaben kann dazu beitragen, die Spaltung und Segmentierung der schweizerischen Gesellschaft zu verhindern. Für die Lösung dieser politischen Herkulesaufgabe gibt es keine einfachen Rezepte. Trotzdem: Wettbewerb wird auch im Service public der Zukunft eine zentrale Rolle spielen. Die Erfahrung zeigt, dass in geschützten Bereichen tätige Unternehmen tendenziell wirtschaftlich ineffizient sind. Eine flächendeckende Grundversorgung zu vernünftigen Preisen ist in der Schweiz bereits eine Realität, also besteht kein Bedarf an zusätzlichen Regelungen.
Eine Minderheit beantragt, der parlamentarischen Initiative sei Folge zu geben, weil sie in der Form einer allgemeinen Anregung gehalten sei und verlange, dass ein Artikel zur Sicherstellung des Service public in der Bundesverfassung aufgenommen werde. Dieser Artikel müsste demnach in der zweiten Phase der Behandlung ausgearbeitet werden. Der Service public sei eine zentralstaatliche Aufgabe, die komplementär zu den marktwirtschaftlich erbrachten Dienstleistungen wirke. Die Bevölkerung stelle immer wieder fest: Leistungen werden abgebaut oder je nach Region anders angeboten. Trotz diesen Argumenten beschloss die KFV mit 13 zu 9 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.
Ich beantrage Ihnen namens der Kommissionsmehrheit, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Intervention de procédure
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben .... 80 Stimmen
Dagegen .... 100 Stimmen