12.485
Taux spécial de TVA pour les prestations du secteur de l'hébergement. Prolongation
Intervention de procédure
Antrag der Mehrheit
Eintreten
Antrag der Minderheit
(Birrer-Heimo, Fässler Hildegard, Kaufmann, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Marra, Pardini)
Nichteintreten
Proposition de la majorité
Entrer en matière
Proposition de la minorité
(Birrer-Heimo, Fässler Hildegard, Kaufmann, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Marra, Pardini)
Ne pas entrer en matière
Walter Hansjörg · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ich spreche im Namen der Kommission. Zuerst zur Ausgangslage: Für die Beherbergungsleistung kennen wir einen reduzierten Mehrwertsteuer-Sondersatz von zurzeit 3,8 Prozent. Dieser wurde vom Parlament bis Ende dieses Jahres nach Artikel 25 Absatz 4 des Mehrwertsteuergesetzes befristet.
Der Bundesrat hat bekanntlich dem Parlament eine Botschaft für einen Einheitssteuersatz unterbreitet. Noch ist der Ausgang dieser beantragten Revision offen. Die Optionen sind uns bekannt: entweder Einheitssatz, eventuell Zweisatzsystem, oder es bleibt beim Status quo mit diesen drei Sätzen, die wir zurzeit kennen. Das dürfte nach meiner persönlichen Einschätzung die wahrscheinlichste Variante sein.
Zur Verlängerung der Befristung: Mittels der parlamentarischen Initiative der WAK-NR will eine Mehrheit eine Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für Beherbergungen für vier Jahre, das heisst bis 2017. Da die jetzige Ausgangslage des zweiten Teils der Mehrwertsteuerrevision offen ist, scheint uns diese Verlängerung zweckmässig.
Ich komme zur Begründung der Branche: Bis zum Inkrafttreten allfällig neuer Mehrwertsteuersätze - es braucht dazu dann noch eine Volksabstimmung - soll die Kontinuität gewahrt bleiben. Änderungen der Steuersätze führen zu administrativen Mehrbelastungen, Mehrkosten und unerwünschten Preisschwankungen. Aus wirtschaftlicher Sicht sei die Branche, so hiess es, auf einen Sondersatz angewiesen. Rund 60 Prozent der Übernachtungen betreffen ausländische Gäste.
Von den Nebeneffekten wäre auch die vor- und nachgelagerte Tourismusbranche tangiert. Der starke Schweizerfranken fordert auch diese Branche heraus. Ein Teuerungseffekt von rund 5 Prozent würde die Wettbewerbsfähigkeit massiv verschlechtern.
Zu den Erwägungen der Kommission: Die Kommissionsmehrheit empfiehlt eine befristete Weiterführung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes um vier Jahre bis 2017. Sie will Teil B der Mehrwertsteuerreform abwarten. Sie will Kontinuität bewahren und anerkennt die wirtschaftliche Situation der Branche. Die Minderheit argumentiert, dass die Befristungen nicht mit einem Automatismus weitergeführt werden sollen. Die Hotellerie müsse durch gezielte Massnahmen gefördert werden und nicht mit Massnahmen nach dem Giesskannenprinzip.
Ihre Kommission entschied mit 18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung. Die Mehrheit beantragt Ihnen, mit der parlamentarischen Initiative den Mehrwertsteuer-Sondersatz für die Beherbergungsleistungen bis 2017 zu verlängern.
Ich stelle nun fest, dass mein Kollege, Herr de Buman, nicht da ist.
Graf Maya · P-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe des VERT-E-S
Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Ich gebe das Wort Frau Meier-Schatz. Sie ist bereit, für Herrn de Buman als Berichterstatterin französischer Sprache einzuspringen.
Meier-Schatz Lucrezia · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe PDC-PEV
C'est effectivement au pied levé que je prends la relève de Monsieur de Buman qui est absent en ce moment.
Nous nous penchons aujourd'hui sur l'initiative parlementaire concernant le taux spécial de TVA pour les prestations du secteur de l'hébergement. La Commission de l'économie et des redevances propose de prolonger cette réflexion car, comme vous le savez, nous débattons à l'heure actuelle au sein de la CER-CN des taux de la TVA et nous examinons différents projets. Le Conseil fédéral nous a soumis sa proposition d'introduire deux taux de TVA. Dans le cadre de la discussion que nous mènerons en commission, nous nous pencherons sur la question des taux de la TVA. Dans ce contexte, nous réexaminerons bien sûr toute la question du taux de TVA pour les prestations du secteur de l'hébergement et je ne vous cacherai pas que nous ferons dans ce domaine un effort tout particulier, puisqu'il s'agit en l'occurrence de soutenir le tourisme.
C'est à une nette majorité, par 18 voix contre 6 et 1 abstention, que la commission vous propose de prolonger le délai de traitement de l'initiative parlementaire demandant un taux spécial de TVA pour les prestations du secteur de l'hébergement. Je vous demande, au nom de la majorité de la commission, d'accepter cette prolongation.
Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Conseil national · Lucerne · Groupe socialiste
Ich vertrete meinen Minderheitsantrag auf Nichteintreten auf diese Vorlage; gleichzeitig spreche ich auch für die SP-Fraktion.
Der Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen wurde vor über sechzehn Jahren, am 1. Oktober 1996, befristet bis zum 31. Dezember 2001 eingeführt. Dieser ermässigte Steuersatz von heute 3,8 Prozent für Beherbergungsleistungen war als vorübergehende Massnahme gedacht, um die Hotellerie in ihrer schwierigen Lage Mitte der Neunzigerjahre zu unterstützen. Mit der Einführung des Mehrwertsteuergesetzes am 1. Januar 2001 wurde die Gültigkeit dieses Sondersatzes bis Ende 2003 verlängert. Dann wurde sie um weitere drei Jahre bis Ende 2006 verlängert, dann um vier Jahre bis Ende 2010 und dann um drei Jahre bis Ende 2013. Jetzt sind wir also in der fünften Runde angelangt, um die Gültigkeit des Sondersatzes erneut um vier Jahre zu verlängern. Aus dem Provisorium ist längst ein Providurium geworden. Dass auf eine Vernehmlassung verzichtet wurde, da die Gesetzesänderung nur als provisorische Lösung gedacht sei, sei hier nebenbei noch vermerkt; das sagt doch schon vieles.
Für eine Sonderbehandlung der Hotellerie kann man Gründe anführen. Die SP hat diese in der Beurteilung der Vorlage sehr wohl berücksichtigt. Die Hotellerie erlebt eine schwierige Zeit. In gewissen Regionen ist die Zahl der Logiernächte zurückgegangen. Das hat Auswirkungen auf die Beschäftigung in den Berg- und Randregionen. Wir haben Verständnis dafür, dass versucht wird, hier eine Verbesserung zu erzielen. Aber es gibt keine sozial- und verteilungspolitischen Gründe für einen tieferen Mehrwertsteuersatz, wie wir ihn bei den lebensnotwendigen Gütern kennen. Mit diesem Sondersatz wird eine einzelne Branche bevorzugt. Nach dem Giesskannenprinzip profitieren alle vom tieferen Satz, also auch beispielsweise der erfolgreiche Kongresstourismus.
Der Tourismusbranche in der Schweiz wird im internationalen Vergleich eine hohe Wettbewerbsfähigkeit attestiert. Ausserdem ist die Mehrwertsteuerbelastung in der Schweiz auch in der Hotellerie deutlich tiefer als in den meisten anderen Ländern.
Es gibt auch andere Branchen, wie die Exportindustrie oder Gewerbebetriebe, die es schwierig haben und die keinen Mehrwertsteuer-Sondersatz haben. Die Sonderstellung einer einzelnen Branche ist nicht zielführend. Es gibt effizientere Mittel für die Förderung des Tourismus und die Unterstützung einzelner Regionen. Am besten für die gesamte Volkswirtschaft wäre natürlich ein besserer Frankenkurs, den die SP schon lange fordert. Davon würden alle profitieren. Mit gezielten Anreizen für Entwicklungen und Innovationen im Tourismusbereich - wir haben dazu im Parlament Programme und auch entsprechende Mittel gesprochen - sowie mit den Instrumenten der neuen Regionalpolitik können wir viel mehr bewirken. Der tiefere Mehrwertsteuersatz macht auf eine Übernachtung wenig aus - bei einem Zimmerpreis von 150 Franken sind das rund 6 Franken. Mit einem sehr guten Service macht man diese Differenz längstens wett.
Daher sind z. B. Anstrengungen in der Personalausbildung, die jetzt zum Teil gemacht werden oder schon gemacht wurden, zielführender und nachhaltiger. Auch die günstige Beschaffung von Produkten - wir werden im Kartellgesetz darauf zurückkommen - würde viel mehr bringen. Heute wird argumentiert, eine weitere Verlängerung des Sondersatzes sei gerechtfertigt, da die Botschaft des Bundesrates für ein Zweisatzmodell nun vorliege - sie wurde damals in der Kommission in Aussicht gestellt - und es noch um eine Überbrückung von wenigen Jahren gehe. Man geht davon aus, dass zirka per 2016 eine neue Mehrwertsteuerregelung, gemäss Botschaft wäre es nun ein Zweisatzmodell, in Kraft treten könnte. Doch wenn man die Vorschläge des Bundesrates studiert, wird klar, dass diese Vorlage noch zu grossen und kontroversen Diskussionen führen wird. Es braucht wenig Realitätssinn, um zu erkennen, dass auch diese Verlängerungsvorlage, die wir jetzt diskutieren, nicht die letzte sein wird. Es geht aber auch um die Glaubwürdigkeit unserer Beschlüsse. Wir setzen Fristen im Gesetz für eine Sonderbehandlung. De facto privilegieren wir dauerhaft eine Branche, für die es schwierig ist, wie für andere Branchen auch, und für die es heute schon Unterstützung in verschiedener Form gibt.
Ich möchte noch etwas zu den Ausfällen bzw. zu den Mindereinnahmen sagen: Es wird immer argumentiert, diese Einnahmen seien heute nicht da. Das ist so. Dieser tiefere Mehrwertsteuersatz bringt rund 180 Millionen Franken Mindereinnahmen im Jahr, Einnahmen, die es heute noch nicht gibt. Aber der Bundesrat hat in seinem Finanz- und Aufgabenplan diese 180 Millionen Franken neu zusätzlich einkalkuliert. In der Kommission wurde gesagt, man hätte im Rahmen dieser Finanzplanperiode Spielraum mit den strukturellen Defiziten und das würde also drinliegen. Inzwischen habe ich aber gehört, dass dieser Spielraum aufgrund der Beschlüsse der Frühjahrssession wieder weg ist. Ich wäre sehr froh, wenn Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf auch zu dieser Differenz etwas sagen würde. Wir haben 180 Millionen Franken pro Jahr, die eigentlich als Mehreinnahmen eingerechnet sind. Dieser Spielraum scheint weg zu sein. Das würde dann nichts anderes bedeuten, als dass die Bevorzugung einer Branche entweder zu Aufgabenkürzungen oder zu Mehreinnahmen andernorts führen würde.
Trotz des Verständnisses für die schwierige Lage, aber auch wegen der Gleichbehandlung von verschiedenen Branchen bitte ich Sie, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Die SP-Fraktion wird das grossmehrheitlich tun.
Schelbert Louis · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe des VERT-E-S
Die Fraktion der Grünen unterstützt das Anliegen der Kommission für Wirtschaft und Abgaben, den Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen bis längstens 2017 zu verlängern. Wir tragen damit dem Umstand Rechnung, dass die Revision der Mehrwertsteuer momentan in einer Zwischenphase ist.
Grundsätzlich sind wir Grünen keine grossen Freunde der Mehrwertsteuer, wir ziehen es vor, wenn der Staat sich vor allem über direkte Steuern finanziert. Das ist auf Ebene Bund bei Weitem nicht so. Wir anerkennen aber, dass die Mehrwertsteuer in der Volksabstimmung eine Mehrheit gefunden hat. Zudem haben wir Mühe, eine bestimmte Branche permanent steuerlich zu begünstigen. Das ist bei der Beherbergung seit über fünfzehn Jahren der Fall.
In der aktuellen Situation sind wir trotzdem der Meinung, es sei richtiger, der Verlängerung zuzustimmen. Dafür sind pragmatische Überlegungen massgebend. Die letzte beschlossene Verlängerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen läuft Ende 2013 aus. Verzichten wir auf eine weitere Verlängerung, gilt ab 1. Januar 2014 auch bei Beherbergungen der Normalsatz von aktuell 8 Prozent. Das würde dem betroffenen Gewerbe einen erheblichen Umstellungsaufwand bringen. Das kollidiert mit dem Auftrag des Nationalrates an den Bundesrat, anstelle des Mehrwertsteuer-Einheitssatzes ein Zweisatzmodell zu unterbreiten. Dem privilegierten, tieferen Satz sollen unter anderem die Beherbergungen unterstellt sein. Die Beratungen über die Zusatzbotschaft werden dieses Jahr aufgenommen. Unter diesen Umständen ist also zu berücksichtigen, dass nach einer Umstellung per 1. Januar 2014 schon kurze Zeit später mit der Einführung eines Zweisatzmodells die nächste Umstellung zu bewältigen sein könnte. Wir Grünen halten dafür, dass das Parlament der Branche nicht zwei solche Übungen in so kurzer Zeit zumuten sollte.
Ich verhehle nicht, dass auch die aktuell schwierige Situation für grosse Teile der Hotellerie den Entscheid mitbeeinflusst. Wir Grünen räumen auch ein, dass es bessere, zielgerichtetere Instrumente zur Förderung des Tourismus und damit auch des Beherbergungswesens gibt. Tatsächlich ist die Verwaltung daran, Entwicklungs- und Innovationsmöglichkeiten zu prüfen; das Parlament hat einige entsprechende Motionen angenommen. Diese Tourismusreform muss vor 2017 diskutiert und beschlossen werden können. Wir Grünen verlangen, dass sie auf die Frage der Mehrwertsteuer abgestimmt werden kann. Wir bitten die Bundesrätin, hier im Saal heute eine entsprechende Aussage zu machen.
Im Sinne dieser Ausführungen unterstützt die grüne Fraktion die Verlängerung des Sondersatzes für Beherbergungen.
Maier Thomas · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral
In der Zusammenfassung der Kommission sind die Ausgangslage und die Gründe, die zu diesem Beschluss der WAK geführt haben, gut beschrieben. Der 1996 aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage eingeführte und bis jetzt viermal verlängerte befristete Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen soll noch einmal, bis Ende 2017, verlängert werden. Das wären dann alles in allem zwanzig Jahre schwierige Wirtschaftslage beim Tourismus.
Bei diversen Meinungsäusserungen zu diesem Thema erhielt man in den letzten Wochen den Eindruck, das sei eine gute Sache. Das ist überhaupt keine rundum gute Sache, im Gegenteil: Das ist ein Geschäft, das einen tatsächlich in Rage versetzen kann. Stellen Sie sich eine Branche vor, die gemäss ihren eigenen Angaben zwanzig Jahre unter einer schwierigen Wirtschaftslage leidet und es offensichtlich nicht schafft, sich irgendwie den veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Zwanzig Jahre sind fast eine Ewigkeit.
Irgendetwas läuft hier unserer Meinung nach komplett schief. Ich verzichte auf Ratschläge; ich bin weder Hotelier noch sonst im Tourismus tätig. Ich bin Kunde und erlebe persönlich, wie die Zahl der Gäste in der Schweiz im Vergleich zur Zeit vor zwanzig Jahren eigentlich zugenommen hat - ohne hier jetzt mit Zahlen um mich zu werfen. Es wird und wurde viel investiert. Das ist alles positiv. Doch es braucht noch immer diesen Spezialsatz. Was läuft schief? Oder läuft gar nichts schief, und die Branche jammert einfach auf so hohem Niveau so effizient, dass sie im Unterschied zu vielen anderen Branchen massiv vom Staat profitieren kann? Ich habe in meinem ersten Jahr im Nationalrat den Eindruck erhalten, dass hier bei jeder wirtschaftlichen Unsicherheit sofort der Staat zu Hilfe gerufen wird und alle provisorischen und vorübergehenden angedachten Massnahmen trickreich in Providurien überführt werden.
Eines - und da müssen wir etwas Selbstkritik üben - ist allerdings tatsächlich schiefgelaufen: Wir haben es nämlich in der Politik in der Zwischenzeit nicht geschafft, die Revision der Mehrwertsteuer ins Ziel zu bringen. Zuletzt hat der Nationalrat Ende Dezember 2011 die Teilreform B des Mehrwertsteuergesetzes an den Bundesrat zurückgewiesen und ihn beauftragt, ein Modell mit zwei Steuersätzen auszuarbeiten. An dem wird immer noch gearbeitet.
Faktisch geht es um die Frage, ob wir verhindern wollen, dass der Beherbergungssektor vor einem allfälligen Inkrafttreten dieser Reform zwischenzeitlich auf den Normalsatz umstellen muss. Das heisst, es geht um die Frage, ob es administrativ gesehen wirklich Sinn macht, den Satz für zwei Jahre anzuheben, um ihn dann mit dem zweiten Teil der Mehrwertsteuervorlage wieder auf x Prozent zu senken. Denn dass die Beherbergungsbranche einen tieferen Satz erhalten wird, ist so sicher wie das Amen in der Kirche, auch wenn es den Grünliberalen nicht gefällt.
Ich hoffe, wir können die 180 Millionen Franken, die das aktuell kostet, dann bei der Gesamtvorlage auf schlaue Weise kompensieren. Noch schlauer wäre es natürlich, die Mehrwertsteuer ganz abzuschaffen und mit einer Steuer auf nichterneuerbare Energien zu ersetzen, wie wir es mit unserer Volksinitiative "Energie- statt Mehrwertsteuer" fordern.
Einzig dieser letzte, auch etwas selbstkritische Punkt und der Fakt, dass die GLP-Fraktion hier zum ersten Mal über dieses Geschäft beschliesst, haben uns Grünliberale dazu bewogen, dieser Vorlage zuzustimmen. Wir tun dies, wie Sie merken, ohne Begeisterung, da dieses Geschäft wirklich keine Freude macht, und wir überlassen es Ihnen, ob Sie das auch tun wollen.
Hassler Hansjörg · Mit-M · Conseil national · Grisons · Groupe BD
Die BDP-Fraktion ist klar der Auffassung, dass der Mehrwertsteuer-Sondersatz für die Beherbergungsleistungen nochmals bis Ende 2017 verlängert werden soll. Es gibt mehrere Gründe für diese Verlängerung:
Die Vorlage B zur Mehrwertsteuer kommt demnächst wieder in die parlamentarische Beratung. In der ersten Beratung hat unser Rat die Vorlage an den Bundesrat zurückgewiesen, mit dem Auftrag, ein Zweisatzmodell auszuarbeiten und es unserem Rat vorzulegen. Dabei sollen die Beherbergungsleistungen dem tieferen Satz unterstellt werden. Es würde unter diesen Umständen absolut keinen Sinn machen, den Sondersatz nicht zu verlängern. Wenn wir auf eine Verlängerung verzichten würden, hätte das zur Folge, dass der Sondersatz Ende dieses Jahres auslaufen würde und Beherbergungsleistungen ab dem 1. Januar 2014 mit dem Normalsatz besteuert würden; mit der Vorlage B zur Mehrwertsteuer würde dann möglicherweise wieder ein reduzierter Satz eingeführt. Diese Änderungen wären mit einem unzumutbaren administrativen Aufwand verbunden und machen schon aus diesem Grund absolut keinen Sinn.
Darüber hinaus ist es auch sachlich immer noch gerechtfertigt, Beherbergungsleistungen zum Sondersatz, also zu einem reduzierten Mehrwertsteuersatz, zu besteuern. Die Hotellerie hat mit der heutigen Währungssituation immer noch sehr hart zu kämpfen. Der starke Franken hat zu grossen Einbussen bei den ausländischen Gästen geführt. Der Trend hat sich noch nicht geändert. Aber der Tourismus ist eine wichtige Exportbranche unseres Landes. In meinem Kanton zum Beispiel ist es der wichtigste Wirtschaftszweig überhaupt. Darum gilt es, dem Tourismus und im konkreten Fall auch dem Beherbergungssektor grösste Sorge zu tragen.
Hinzu kommt die Tatsache, dass nicht nur die Schweiz über einen Sondersatz für Beherbergungsleistungen verfügt, sondern die internationale Konkurrenz ebenfalls. Die allermeisten EU-Länder haben reduzierte Sätze für Beherbergungsleistungen, insbesondere unsere Nachbarländer, unsere wichtigsten Konkurrenten.
Hinzu kommt auch die Tatsache, dass das Preis- und Kostenniveau in der Schweiz deutlich höher ist als in den Konkurrenzländern. Das ist nicht nur bei den Lebensmitteln der Fall, die immer wieder ins Feld geführt werden, vielmehr sind dafür auch das hohe Lohnniveau und auch die hohen Immobilienkosten verantwortlich. Der Tourismus kann im Gegensatz zur Industrie seinen Standort nicht einfach ins Ausland verlegen, er ist an den Standort Schweiz gebunden. Aufgrund der ungünstigen preislichen Verhältnisse in der Schweizer Hotellerie ist beim Wettbewerb die Gefahr von Marktverlusten gegenüber den wichtigsten europäischen Mitbewerbern sehr hoch.
Aus all diesen Gründen ist der Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen mehr als gerechtfertigt. Eine Verlängerung, bis der Beherbergungssatz definitiv ins Mehrwertsteuergesetz aufgenommen werden kann, drängt sich geradezu auf.
Amstutz Adrian · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Die SVP steht klipp und klar hinter dem Mehrwertsteuersatz für die Beherbergungsleistungen. Es geht hier eben um die Konkurrenzfähigkeit im international hartumkämpften Tourismusmarkt. Wir sind ja auch im internationalen Vergleich nicht die Einzigen, die in diesem Bereich Sondersatzlösungen anbieten. Ich glaube, es wäre ein Eigentor der gröberen Sorte, wenn wir hier den Tourismus in dieser Art und Weise abstrafen würden.
Es ist auch weit wirkungsvoller und weit unbürokratischer, die Konkurrenzfähigkeit der Branche über diesen Sondersatz zu verbessern, als über die staatliche Bürokratie-Durchlauferhitzer-Maschinerie gross Geld einzukassieren, um es - wie das natürlich Links-Grün immer gerne macht - dann grosszügig wieder zu verteilen. Genau das ist der falsche Weg. Ich glaube, die Leistungen für die Hotellerie sind in diesem Sinne zu unterstützen.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.
Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Conseil national · Lucerne · Groupe socialiste
Herr Amstutz, Ihre letzten Äusserungen haben mich nun doch ein bisschen aufgescheucht. Ist es richtig, dass Sie nach Ihren Äusserungen von vorhin also die Kredite, die wir für die Tourismusförderung gesprochen haben, abgelehnt haben, zumal Sie jetzt gerade gesagt haben, das sei eine staatliche Ankurbelungsmaschine? Haben Sie da Ja oder Nein gestimmt?
Amstutz Adrian · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Bei der letzten Abstimmung zu diesem Thema habe ich Nein gestimmt, weil es eben Gelder sind, die man durch diese bürokratische Durchlauferhitzer-Maschinerie jagt, um sie dann grosszügig zu verteilen. Dabei ist der Nutzen umstritten, übrigens auch in der Tourismusbranche - nicht in der Tourismusbürokratie, sondern in der Branche selbst.
de Buman Dominique · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe PDC-PEV
Dans la vie, il y parfois des situations heureuses où la position d'une commission correspond à celle du groupe dont on est membre ou vice-versa - ce qui me permet de remercier Madame Meier-Schatz d'avoir interverti les rôles!
Le groupe PDC/PEV a toujours pris position en faveur du domaine du tourisme et en particulier de celui de l'hébergement. Ce n'est donc pas une surprise si, depuis 1996, nous sommes favorables à l'introduction d'un taux spécial de TVA pour les prestations du secteur de l'hébergement, taux dicté par des raisons économiques. Ce taux a été prorogé à quatre reprises et nous sommes maintenant confrontés à une situation identique, dès le moment où la législation ordinaire en vigueur ne permet pas d'avoir un taux réduit en faveur de l'hébergement, et surtout dans la mesure où la révision de la loi sur la TVA prendra plus de temps que ce qui avait été prévu initialement. Le groupe PDC/PEV est donc favorable à ce que l'on évite d'obliger purement et simplement l'hôtellerie, l'hébergement, qui est un secteur déjà fort chargé administrativement, à connaître trois régimes juridiques et fiscaux différents en l'espace de quelques mois. Voilà l'argument que j'appellerai administratif, juridique ou fonctionnel.
Mais il y a encore et toujours une argumentation économique de fond qui s'impose à nos yeux puisque les statistiques du domaine de l'hôtellerie n'ont guère été réjouissantes ces dernières années. Pour prendre l'exemple de l'exercice sous revue - 2012 -, dont les chiffres viennent de tomber, nous savons que l'hôtellerie a enregistré un recul global de 2 pour cent du nombre de nuitées dans l'ensemble du pays. Si l'on fait une analyse un peu plus fine de ces statistiques, on constate que le recul n'est que de 0,4 pour cent pour la demande indigène, mais qu'il est de 3,3 pour cent pour les touristes étrangers. C'est donc un signe réjouissant que les Suisses sont fidèles à leur tourisme et à leur hôtellerie, mais que la force du franc est évidemment un handicap sérieux vis-à-vis de nos voisins qui avaient pour tradition de venir en Suisse.
La question qui peut se poser, et qui s'est posée à notre groupe, est de savoir s'il faut continuer de faire bénéficier l'hébergement d'un taux de TVA réduit. Nous pensons que c'est le cas, parce que, je le répète, l'hébergement fait partie du tourisme, qui est lui-même une branche d'exportation. Et c'est précisément l'économie d'exportation qui souffre de la force du franc parce que ce même tourisme ne peut pas être délocalisé et ne peut pas non plus compenser la cherté du franc par l'acquisition de matières premières, de ressources, ou par des importations qui, elles, bénéficieraient à ce moment-là de la faiblesse de l'euro.
Nous sommes donc convaincus par ces réalités économiques, convaincus et réjouis de voir que la branche de l'hôtellerie a fait de multiples efforts ces dernières années par des collaborations plus grandes, par des réductions de coûts, pour rester compétitive par rapport à ses concurrentes des pays qui nous entourent. Nous venons de recevoir dans ce domaine la reconnaissance par le Forum économique mondial de Davos que le tourisme suisse et notamment l'hôtellerie étaient considérés comme compétitifs.
Il ne s'agit pas aujourd'hui d'ouvrir un nouveau débat sur le tourisme - nous savons que le Conseil fédéral publiera son rapport sur ce sujet au mois de juin prochain -, mais purement et simplement de proroger, pour des raisons de sécurité juridique, jusqu'à la fin de 2017, la législation sur le taux spécial de TVA pour les prestations du secteur de l'hébergement. Si, par hasard, la révision ordinaire de la loi sur la TVA devait être mise sous toit et entrer en vigueur avant l'échéance précitée, il va de soi - et le rapport de la commission l'explique - que cette prolongation de la validité du taux spécial pour une nouvelle période de quatre ans serait inscrite dans la législation ordinaire.
C'est donc convaincu du devoir de soutenir notre économie touristique et notamment l'hôtellerie que le groupe PDC/PEV vous demande de suivre la majorité de la commission afin de prolonger une politique à succès.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons
Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen, über den wir heute sprechen, wurde am 1. Oktober 1996 eingeführt und bis zum 31. Dezember 2001 befristet. Wie es mit solchen Befristungen ist, wurde auch diese Befristung wieder verlängert und weiter befristet. Dieser Sondersatz wurde in den Neunzigerjahren mit der Begründung eingeführt, dass die Hotellerie sich in einer enorm schwierigen Lage befinde. Das ist heute natürlich nicht anders. Es wurde gesagt, es sei eine Exportleistung, die unter den ganz schweren Bedingungen, die heute in diesem Bereich bestünden, erbracht werde. Insofern hat sich die Begründung hier also nicht geändert. Man hat die Befristung immer wieder verlängert, man hat sie auch über das Mehrwertsteuergesetz verlängert - Frau Nationalrätin Birrer-Heimo hat darauf hingewiesen - und dann noch einmal bis 2013. Wir haben im Bundesrat der Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes bis 2017 mit der Begründung zugestimmt, dass es keinen Sinn macht, auf den Normalsatz zurückzugehen und dann wieder einen Sondersatz oder den reduzierten Satz einzuführen.
Jetzt komme ich zur Frage von Frau Nationalrätin Birrer-Heimo: Weil wir ursprünglich davon ausgegangen sind, dass dieser Beherbergungs-Sondersatz wegfällt, haben wir diese Mehreinnahmen von 180 Millionen Franken pro Jahr in unserer Finanzplanung berücksichtigt. Diese fehlen jetzt in der Finanzplanung bis 2017, das macht in vier Jahren 720 Millionen Franken aus. Ursprünglich hatten wir eine ausgeglichene Finanzplanung, also kein strukturelles Defizit. Mit den Beschlüssen des Nationalrates und des Ständerates in der Frühjahrssession und aufgrund der Tatsache, dass das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (KAP) nach den entsprechenden Entscheiden der Finanzkommission dieses Jahr nicht über die Bühne gehen wird - mindestens gehen wir davon aus, dass wir das bis Ende dieses Jahres nicht schaffen werden -, werden wir uns Überlegungen machen müssen, wie wir das Budget 2014 austarieren wollen. Diese 180 Millionen Franken werden die Einnahmenseite natürlich entsprechend belasten, das ist so. Wir werden bei der Priorisierung schauen, wo wir das auf der Ausgabenseite wieder auffangen können.
Der Nationalrat hat am 21. Dezember 2011 Teil B der Vorlage 08.053 über die Mehrwertsteuerreform mit einem Einheitssatz definitiv zurückgewiesen. Wir haben Ihnen eine neue Vorlage mit zwei Mehrwertsteuersätzen, ein Zweisatzmodell, gemacht. In beiden Modellen ist die Beherbergung zu einem reduzierten Satz besteuert. Darum macht es natürlich an sich keinen Sinn, jetzt für zwei Jahre auf den Normalsatz zu gehen und dann wieder auf einen reduzierten Satz zurückzugehen.
Insofern macht es, denken wir, Sinn, die Befristung noch einmal zu verlängern. Wir gehen davon aus, dass je nachdem, wie Sie entscheiden, das Zweisatzmodell oder das heutige Modell definitiv ab 1. Januar 2016 gelten wird und dann entsprechend auch die Beherbergungsleistungen geregelt sein werden.
Herr Nationalrat Schelbert, wir sind dabei, diesen Bericht über Massnahmen zur Selbsthilfe im Tourismusbereich zu machen. Welche Massnahmen sind möglich? Welche Pläne und Projekte haben wir in diesem Bereich? Im Laufe dieses Jahres wird dieser Bericht sicher parallel zur Diskussion über die Mehrwertsteuer zur Verfügung stehen.
Noch einmal: Der Bundesrat ist mit dieser Verlängerung bis 2017 einverstanden. Wir sind der Auffassung, dass die Frage, wie die Beherbergungsleistungen dann definitiv zu regeln sein werden, im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuerreform zu diskutieren ist.
Vote
Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Wir stimmen über den Nichteintretensantrag der Minderheit Birrer-Heimo ab.
Abstimmung - Vote
Für Eintreten ... 141 Stimmen
Dagegen ... 34 Stimmen
Intervention de procédure
Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer
Loi fédérale régissant la taxe sur la valeur ajoutée
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I, II
Antrag der Kommission: BBl
Titre et préambule, ch. I, II
Proposition de la commission: FF
Angenommen - Adopté
Vote
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 145 Stimmen
Dagegen ... 36 Stimmen