14.3007
Vorausschauende Finanzpolitik für prioritäre Steuerreformen ohne Sparprogramme
Germann Hannes · P-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Schwaller, Bieri, Zanetti)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Schwaller, Bieri, Zanetti)
Rejeter la motion
Präsident (Germann Hannes, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Altherr Hans · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Es gibt hier einen Mehrheits- und einen Minderheitsantrag; ich spreche für die Mehrheit. Der Vorstoss hat zwei formelle Besonderheiten, auf die ich Sie hinweisen möchte. Zum Ersten liegt eine Kommissionsmotion vor. Die gleichlautende Kommissionsmotion 14.3004 der WAK-NR wurde vom Nationalrat am vergangenen 10. März mit 103 zu 65 Stimmen angenommen. Unser Parlamentsgesetz besagt, dass eine Motion bereits als angenommen gilt, wenn beide Räte gleichlautende Kommissionsmotionen angenommen haben. Nach einer Annahme der Motion unserer Kommission ginge diese also nicht mehr in den Nationalrat und umgekehrt auch nicht.
Zweite Besonderheit oder vielleicht Seltenheit: Es handelt sich um eine Motion für einen Planungsbeschluss. Im eingereichten Text wird auf Artikel 28 des Parlamentsgesetzes hingewiesen. Dort steht in Absatz 1bis Buchstabe b, dass die Bundesversammlung bei solchen Planungen mitwirken kann, indem sie dem Bundesrat Aufträge erteilt, eine Planung vorzunehmen. Es gibt auch noch andere Inhalte, aber Planungsbeschlüsse sind relativ selten, deshalb wollte ich in der Einleitung darauf hinweisen.
Worum geht es? Die Finanzkommissionen fordern den Bundesrat auf, mit einem solchen Planungsbeschluss dafür zu sorgen - ich zitiere jetzt aus dem eingereichten Text -, "dass die anstehenden Steuerreformen zum Zeitpunkt ihrer Umsetzung möglichst ohne Sparprogramme und möglichst ohne Steuererhöhung umgesetzt werden können, ohne Wachstum und Wohlstand übermässig zu beeinträchtigen".
Es stehen die anstehenden Steuerreformen im Plural zur Diskussion, also nicht nur die Unternehmenssteuerreform III, sondern auch andere Reformen, zum Beispiel die Abschaffung der Heiratsstrafe oder anderes. Es geht also um die Erhöhung des Spielraumes, und dagegen kann man ja eigentlich nichts haben. Wir werden es dann von der Minderheit hören, was sie dagegen hat.
Man muss natürlich darauf hinweisen, dass Planungsbeschlüsse eine relativ schwache Bindungswirkung haben. Es steht in Artikel 28 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes, es seien "Vorentscheidungen, die festlegen, dass bestimmte Ziele anzustreben, Grundsätze und Kriterien zu beachten oder Massnahmen zu planen sind". Und es steht dann weiter in Absatz 4: "Weicht der Bundesrat von Aufträgen oder Grundsatz- und Planungsbeschlüssen ab, so hat er dies zu begründen." Sie sehen, die Bindungswirkung ist nicht sehr stark, sodass man geneigt sein könnte zu sagen, solche Beschlüsse seien überflüssig.
Aber immerhin sind sie überjährig, und den Finanzkommissionen wird ja im Zusammenhang mit Budgetdebatten immer wieder vorgeworfen, sie könnten doch jetzt nicht mit einer pauschalen Kürzung oder etwas Ähnlichem kommen. Die Bremswirkung im Budget ist so gross, dass man im ersten halben Jahr überhaupt keine Wirkung erzielt. Sie tritt erst später ein. Also liegt es nahe, einmal zu versuchen, mittel- und langfristig zu planen. Das ist ein Versuch Ihrer beiden Finanzkommissionen.
Man will also das Wachstum beschränken, man will mittel- und langfristig denken. Wie gesagt, dagegen kann man nichts haben - ausser es handle sich um rein programmatische Erklärungen, die nichts nützen. Da halte ich mit dem urappenzellischen Grundsatz dagegen: "Nützt's nüüt, so schadt's nüüt!" Wenn es vielleicht auch nichts nützt, so schadet es sicher nichts. Das ist bei uns ein altes Prinzip, das wir im Zusammenhang mit möglichen Heilmitteln immer wieder gerne anwenden.
Das stärkste Argument habe ich bis zuletzt aufgespart: Wenn Sie nämlich jetzt der Motion nicht zustimmen, wenn Sie sie ablehnen, dann müssen Sie sich in der nächsten Session mit der gleichlautenden Motion, die dann vom Nationalrat zu uns herüberkommt, befassen. Ich bitte Sie also: Stimmen Sie zu!
Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP
Eine vorsichtige und vorausschauende Finanzpolitik ist auch das Anliegen der Vertreter des Minderheitsantrages auf Ablehnung der Motion. Vorausschauende Finanzpolitik, ob auf Gemeinde-, Kantons- oder Bundesebene, heisst, Einnahmen und Ausgaben im Gleichgewicht zu halten bzw. den notwendigen finanziellen Spielraum für die Finanzierung auch neuer Aufgaben zu schaffen.
Der Bundesrat hat in seinem Finanzplan für die Jahre 2015-2017 geschrieben, dass er einen strukturellen Überschuss aufbauen will. Das ist nicht bestritten und Sinn und Zweck jeder vorsichtigen Finanzplanung, welche es im Übrigen in den letzten Jahren erlaubt hat, die Bundesfinanzen im Lot zu halten und sogar, wie ich meine, rund 20 Milliarden Franken an Schulden abzubauen.
Die Motion verlangt nun, das Wachstum der Ausgaben so weit einzudämmen, dass Steuerreformen "möglichst ohne Sparprogramme und möglichst ohne Steuererhöhungen" umgesetzt werden können. Steuerreformen seien umzusetzen, "ohne Wachstum und Wohlstand übermässig zu beeinträchtigen". Das alles als Programm entspricht der Quadratur des Kreises. Erstaunlicherweise beantragt der Bundesrat die Annahme der Motion, obwohl er gleichzeitig den Motionären entgegenhält, dass die anstehenden Steuerreformen aufgrund der grossen Belastungen des Bundeshaushaltes nicht ohne einnahmenseitige Massnahmen realisiert werden könnten; das aber wollen die Motionäre nicht. Anders gesagt: Das alles, vor allem auch die Antwort des Bundesrates, passt nicht zusammen. Man kann nicht gegen die Motion und trotzdem ein wenig dafür sein. Die Motion wie auch die zustimmende Antwort sind zwar gutgemeint, letztlich aber nicht mehr - erlauben Sie mir den Ausdruck - als Wolkenschieberei oder Signalpolitik mit nassem Schiesspulver. Apropos Signalpolitik: Vergessen wir auch nicht, dass das gleiche Parlament, welches nun einen effizienteren Sparkurs fordert, in den letzten Jahren entgegen den Anträgen des Bundesrates - und das weiss die Finanzministerin, die nun in die Pflicht genommen werden soll - Hunderte von Millionen Franken an Zusatzausgaben beschlossen hat.
Kommt hinzu, dass der Nationalrat, der dieser Motion bereits zugestimmt hat, es seinerzeit auch abgelehnt hat, das KAP zu behandeln, dieses dann einfach an den Bundesrat zurückgewiesen hat und damit den tatsächlichen Tatbeweis schuldig geblieben ist. Blosse Planungsbeschlüsse, die dann bei der ersten Gelegenheit umfahren oder umgestossen werden, sind kaum mehr als ein Beschäftigungsprogramm. Ein Beschäftigungsprogramm braucht das Finanzdepartement meines Erachtens angesichts der grossen und wichtigeren Dossiers aber sicher nicht.
Ich lade Sie ein, die Motion abzulehnen.
Bieri Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP
Ich bitte Sie ebenfalls, die Motion abzulehnen.
Ich habe in den vergangenen Jahren als Mitglied der Finanzkommission immer wieder auch den Tatbeweis erbracht, dass wir eine umsichtige Finanzpolitik betreiben. Ich habe mich auch stets dafür verwendet, dass wir zusätzliche grössere Ausgaben, so etwa im Verkehrsbereich bei Fabi, nur dann beschliessen, wenn auch deren Finanzierung sichergestellt ist. Was jedoch diese Motion fordert, ist schlicht nicht zu erfüllen. Auch der Bundesrat schreibt in seiner Antwort, dass er diese Motion in ihrem Wortlaut so nicht erfüllen könne. Er hält in seinem letzten Satz der Stellungnahme fest, "dass die Steuerreformen aufgrund der grossen Belastungen des Bundeshaushalts nicht ohne einnahmenseitige Massnahmen realisiert werden können". Genau dies verlangt jedoch die Motion; sie verlangt, dass die anstehenden Steuerreformen ohne Steuererhöhung umgesetzt werden müssen. Hier steht die Forderung der Motion in purem Widerspruch zur Antwort des Bundesrates. Insofern begreife ich nicht, weshalb der Bundesrat diesem Begehren zustimmen will. Ich kann die Reaktion des Bundesrates höchstens insofern nachvollziehen, als ihm wahrscheinlich alles recht ist, das mithilft, die Bundesfinanzen langfristig im Lot zu halten. Dem ist auch nichts entgegenzuhalten. Die Summe der Forderungen geht aber auf diese Art nicht auf. Ich habe auch Mühe, dass diese im Nationalrat eingereichte Motion von jenen Kreisen gefordert wurde, die im vergangenen Jahr das KAP abgelehnt haben. Genau diese Kreise verlangen nun ein Sparprogramm. Die Motion verlangt ohnehin alles zusammen - kein Wachstumsverlust, keine Beeinträchtigung des Wohlstandes, kein Sparprogramm, keine Steuererhöhung -, ohne redlich eine Antwort darauf zu geben, wie das denn erreicht werden solle. Dabei ist allen klar, dass mit der Unternehmenssteuerreform III mit Steuerausfällen - gemäss Auskunft der Frau Bundesrätin in der Finanzkommission - von über einer halben Milliarde Franken zu rechnen ist.
Es kommt hinzu, dass weitere Initiativen eingereicht worden sind, welche zu spürbaren Steuermindereinnahmen führen werden. Zu nennen ist die Volksinitiative zur Familienbesteuerung, mit der die Eliminierung der Unterschiede zwischen verheirateten und unverheirateten Doppelverdienern gefordert wird. Zu verweisen ist auch auf die vor einer Woche eingereichte Milchkuh-Initiative, die dem Bund 1,5 Milliarden Franken aus der Mineralölsteuer abhandenkommen liesse.
Gegen einen Planungs- und Grundsatzbeschluss ist an sich nichts einzuwenden, nur muss man wissen, was man gemäss Artikel 28 des Parlamentsgesetzes damit eingeht. Dort ist in Absatz 2 definiert, dass Grundsatz- und Planungsbeschlüsse Vorentscheidungen sind, die festlegen, dass bestimmte Ziele anzustreben seien; es seien auch Grundsätze und Kriterien zu beachten oder Massnahmen zu planen. Jetzt müsste man uns doch sagen können, worin diese Vorentscheidungen bestehen. Wie auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme schreibt, sind diese Forderungen jedoch so nicht erfüllbar, also können unter diesen Voraussetzungen auch keine Vorentscheide gefällt werden. Das ist meine Logik in dieser Sache.
Ich bitte Sie, diese unausgereifte Motion abzulehnen. Wir haben uns in den vergangenen Jahren in der Finanzpolitik stets - und dies mit Erfolg - an die Vorgaben der Schuldenbremse gehalten. Wir haben bei neuen Ausgaben auch die Finanzierungsmöglichkeiten beachtet. Das ist so auch in Zukunft weiterhin einzuhalten. Hier aber einen unausgereiften und voreiligen Schnellschuss loszulassen ist nicht angebracht. In diesem Sinne halte ich nicht dafür, dass es, "wenn's nüüt nützt", auch nichts schadet. Ich finde, wir sollten hier bei unserer klaren Linie bleiben, die wir in den vergangenen Jahren vertreten haben.
Fournier Jean-René · Mit-M · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP
J'interviens également pour vous motiver à rejeter cette motion parce qu'elle contient une dose d'hypocrisie qui pourrait entamer la crédibilité du Parlement.
Que prévoit cette motion? Elle prévoit que le Conseil fédéral pratique une politique financière anticipatoire qui permette la réalisation des réformes fiscales prioritaires sans programmes d'économies et sans envisager de nouvelles recettes fiscales. Autrement dit, nous sommes aujourd'hui à la veille de réformes fiscales qui, soit en ce qui concerne les entreprises, soit en ce qui concerne l'imposition du couple, on le sait déjà, coûteront en diminution de recettes plusieurs milliards de francs à la Confédération. Ici, avec cette motion, la Commission des finances dit: "D'accord, mais il faut mener une politique anticipatoire." Autrement dit, il faut presque faire des réserves, ce que la Confédération ne peut pas faire, ou en tout cas agir de sorte à créer une liberté de manoeuvre suffisante pour pouvoir amortir ces baisses de recettes, sans pratiquer des programmes d'économies ou des hausses d'impôt.
Pourquoi est-ce hypocrite? Parce que ces dernières années, rappelez-vous, dans pratiquement tous les domaines - armée, agriculture, formation, recherche, aide au développement -, c'est le Parlement qui est chaque fois allé beaucoup plus loin que le Conseil fédéral et a proposé des dépenses supplémentaires. Et aujourd'hui, c'est le Parlement qui voudrait dire au gouvernement: "Ecoutez, faites en sorte que ces milliards de francs, qui seront soustraits des recettes de la Confédération dans les deux à trois ans qui viennent, ne trouvent finalement pas d'écho dans un programme d'économies ou dans une nouvelle hausse d'impôt"! C'est une attitude relativement hypocrite. En plus, on le sait très bien, c'est exiger de la part du Conseil fédéral une mission impossible. Même si on dispose d'un excellent Conseil fédéral, à l'impossible nul n'est tenu, pas même le Conseil fédéral!
Alors, je vous encourage à rejeter cette motion.
Zanetti Roberto · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion
Ich kann es wirklich ganz kurz machen. Der Berichterstatter hat es gesagt: Die Motion wird nichts nützen, sie wird nicht schaden, und sie wird nichts verändern. Das Einzige, was sie zur Folge haben wird, ist, dass die finanzpolitische Seriosität unseres Rates leiden wird, denn solche "Scherzkeks-Motionen" verpuffen wirklich in der Wirkungslosigkeit.
Ich beantrage Ihnen deshalb in Übereinstimmung mit der Minderheit Schwaller, die Motion abzulehnen. Das verändert wie gesagt nichts, aber die Seriosität unseres Rates als verlässliche finanzpolitische Grösse in unserem Land wird davon profitieren.
Stadler Markus · Mit-M · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion
Vorausschauende Finanzpolitik ist wichtig, aber sie ist nicht Selbstzweck. Sie steht auch im Dienste einer Politik, die die Ausgaben bzw. Aufgaben vorausschauend bewältigt. Die Kunst besteht dann im Finden des Gleichgewichts der verschiedenen Ziele im Sinne des öffentlichen Interesses. Je nach politischem Thema sind uns die hehren finanzpolitischen Ziele jedoch mehr oder weniger wichtig. Das wissen z. B. jene, die im Moment für die teurere Variante bei der Sanierung des Gotthard-Strassentunnels oder für den Kauf des Gripen eintreten. Das wissen andere, die mit Ausgaben verbundene Aufgaben bzw. Bedürfnisse vor allem bei den Sozialleistungen oder in der Landwirtschaft sehen; und wenn sie es nicht wissen, so fällt es sicher der jeweiligen Gegenseite auf.
Wir sollten also nicht so tun, als stehe Finanzpolitik für sich allein, als sei sie uns immer gleich wichtig. Es kommt dazu, dass diese Finanzpolitik auf der Einnahmenseite verschiedene Unteraspekte kennt, z. B. zur Frage, wer diese Einnahmen zu bezahlen habe bzw. wer letztlich tangiert sei. Der Bundesrat selbst, der zwar für die Annahme der Motion eintritt, worauf schon verschiedene Vorredner hingewiesen haben, macht darauf aufmerksam, dass die verschiedenen Steuerreformen aufgrund der grossen Belastungen des Bundeshaushalts nicht ohne einnahmenseitige Massnahmen realisiert werden können. Wenn ich das für bare Münze nehme und den Motionstext damit vergleiche, dann weiss ich nicht, was eine Annahme der Motion im Klartext bedeuten würde. Wenn ich demgegenüber den Motionstext wörtlich nehme, der die Lösung vorab in einer Ausgabenreduktion sieht, ohne dass man diese präzisiert und ohne dass man die Einnahmenreduktion in ihrem Konfliktgehalt berücksichtigt, dann scheint mir das eine verkürzte Auffassung von Politik zu sein.
Vorausschauende Finanzpolitik ist auch dann gefordert und eigentlich vorgesehen, wenn wir diese Motion nicht annehmen sollten. Das Instrument heisst Finanzplanung. Sie ist zwar in der Regel nur auf wenige Jahre ausgerichtet, der Bundesrat ist aber frei, sich darin auch zur weiteren Zukunft zu äussern. Auch dürfen wir nicht der Illusion verfallen, die Unternehmenssteuerreform III sei der einzige grössere Brocken, der vor uns liegt. Ich habe einige andere bereits erwähnt. Wir können auch beispielsweise die Familienbesteuerung dazunehmen. Die Vorstellung, dass wir nach der Unternehmenssteuerreform III dann wieder zu sogenannt normalen Verhältnissen zurückkehren würden, müssen wir angesichts der sich rasch verändernden Innen- und Aussenwelt wohl vergessen.
Zusammengenommen ist mir die eigentliche Stossrichtung der Motion entweder nicht klar, oder dann finde ich sie einseitig. Was will sie eigentlich mehr als eine Finanzplanung, einen Finanzplan im öffentlichen Interesse? Motionen sollten Richtungen vorgeben, nicht Hoffnungen säen, dass sich das Verteilthema mit einem bundesrätlichen Trick lösen lasse und dass der Bundesrat die Richtung dann schon finde.
Niederberger Paul · Mit-M · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP-EVP
Die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz ist sehr wichtig. Wir alle sind dafür mitverantwortlich. Die Steuerreformpakete, sie wurden bereits erwähnt, kosten sehr viel Geld. Wir sind alle aufgefordert, rechtzeitig die richtigen Weichen zu stellen. Die Budgethoheit liegt beim Parlament. Unsere Instrumente sind einerseits das Budget und andererseits die Finanzplanung, das wurde auch schon erwähnt. Der Nationalrat hat das KAP abgelehnt, der Ständerat hatte diesem zugestimmt. Für mich war genau das KAP ein Instrument, um die geforderten Reserven sukzessive aufbauen zu können.
Ich habe gesagt, die Budgethoheit liege beim Parlament. Wenn ich nun diese Motion lese, frage ich mich, ob wir mit dem Grundsatz- und Planungsbeschluss dann eine Gewähr haben, die Ziele zu erreichen. Gemäss meiner Beurteilung haben wir dies nicht. Diese Motion - ich sage es nicht gerne, aber ich sage es trotzdem - ist für mich Ausdruck der Hilflosigkeit und der Unfähigkeit des Parlamentes, Prioritäten zu setzen und auch wichtige finanzpolitische Ziele zu erreichen. Mir macht die Situation insgesamt grosse Sorgen, ich habe das in diesem Saal auch schon gesagt. Ich habe kein Vertrauen ins Parlament. Wenn der politische Wille nicht da ist, nützt auch ein Grundsatz- und Planungsbeschluss des Bundesrates nichts. Die gleichen Diskussionen laufen weiter, so, wie sie jeweils bei der Detailberatung des Budgets ablaufen. Man sagt, wen es betrifft und wo man allenfalls zurückfahren kann. Da werden Pfründen und Gärtchen gepflegt. Ich würde dieser Motion ja gerne zustimmen, wenn ich die Gewähr hätte, dass wir dem Ziel nur einen kleinen Schritt näher kommen würden. Das ist gemäss meiner Beurteilung aber nicht der Fall.
Altherr Hans · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Nachdem ich offenbar der Einzige in diesem Saal bin, der die Mehrheit der Finanzkommission noch vertritt, gestatte ich mir, ein zweites Mal zu sprechen.
Herr Schwaller, inhaltlich haben Sie eigentlich nicht viel gegen die Motion gesagt. Ihre Begriffe "Wolkenschieberei" und "Signalpolitik mit nassem Schiesspulver" werde ich mir aber für andere Debatten aufbewahren. (Heiterkeit)
Herr Bieri, der Widerspruch, den Sie genannt haben, besteht so nicht. In der Motion heisst es: "möglichst ohne Steuererhöhung". Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Steuerreformen nicht ohne Steuererhöhungen realisiert werden können. Das ist kein absoluter Widerspruch.
Es wurde jetzt wiederholt gesagt, der Text sei eigentlich leer. Es geht doch immerhin darum - das wird in der Motion auch klar gesagt -, dass man den Bundesrat auffordert, in seiner Planung das Wachstum der Ausgaben so einzudämmen, dass strukturelle Überschüsse aufgebaut werden können. Man will also die Einbrüche, die bei den Einnahmen durch mögliche Steuerreformen entstehen, so kompensieren können. Das ist ein klares Ziel, und das wäre ein Auftrag an den Bundesrat.
Herr Zanetti, Sie haben das Appenzeller Sprichwort falsch verstanden. Ich habe damit nicht gesagt, die Motion nütze nichts, sondern ich habe gesagt: Vielleicht nützt sie nichts. Wenn sie vielleicht nichts nützt, so schadet sie sicher nicht. So war dieser Spruch gemeint. Ich bin nicht der Meinung, die Motion nütze nichts.
Damit komme ich zu Herrn Fournier. Den Vorwurf der "hypocrisie", der Heuchelei, kann ich nachvollziehen, wenn ich die Vergangenheit anschaue. Die Motion bezieht sich aber auf die Zukunft. Sie will etwas. In diesem Sinne führt sie vielleicht - möglicherweise, man kann es hoffen - zu einer gewissen Selbstbindung des Parlamentes. Der Bundesrat wird uns eine Planung vorlegen. Wenn wir sagen: "Ja, das geht alles etwas zu weit, wir wollen doch die Flieger, die teure Armee und Fabi" - oder was dann die Themen sind -, dann wird uns der Bundesrat entgegenhalten, wir selbst hätten ja diese Motion angenommen. In diesem Sinne nützt sie eben doch etwas. Ich ersuche Sie um Zustimmung.
Herr Niederberger, über das Vertrauen gegenüber dem Parlament werden wir uns wahrscheinlich besser bilateral unterhalten. Diese Debatte möchte ich nicht im Plenum führen. (Heiterkeit)
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Neben Herrn Ständerat Altherr bin auch ich noch eine Person, die sich für die Motion ausspricht, auch wenn nicht alle verstehen, warum das so ist, warum sich der Bundesrat dafür ausspricht. Ich möchte das noch kurz begründen.
Wir haben in unserem Bericht vom 20. September 2013 an Ihre WAK aufgezeigt, was alles ansteht, was finanzpolitisch massgeblich sein kann, was über kurz oder lang zu Mindereinnahmen führen wird und wo wir Probleme haben werden. Wir haben vor allem auf zwei Projekte hingewiesen - aber nicht nur auf diese zwei, das betont Herr Ständerat Stadler zu Recht -: Die zwei grossen Steuerprojekte sind die Unternehmenssteuerreform III und die Familienbesteuerung. Die werden nicht nur 500 Millionen Franken kosten, auch den Bund nicht nur 500 Millionen kosten, sondern die werden Milliarden von Franken kosten, und auf der anderen Seite gilt das auch für die Kantone. Wenn wir dann von 500 Millionen, einer Milliarde, zwei Milliarden Franken sprechen, dann spreche ich die Seite des Bundes an. Aber die Kantone haben das Gleiche dann auch noch zu stemmen.
Wir sind mit den Arbeiten der Unternehmenssteuerreform III sehr weit fortgeschritten. Wir haben dort gesehen, dass es zu Mindereinnahmen kommen wird, dass wir auch Kompensationszahlungen an die Kantone leisten werden, leisten wollen, um das Ganze auszugleichen. Darum haben wir jetzt auch in unserer Stellungnahme, mit unserer Zustimmung zur Motion erklärt, dass das "möglichst ohne Steuererhöhung" ein Wunschtraum bleiben wird. Das ist eine Frage der Transparenz. Wir weisen in unserem Bericht zur Unternehmenssteuerreform bereits darauf hin - und wir werden das in der Vernehmlassungsvorlage konkretisieren -, dass wir auch auf der Einnahmenseite Massnahmen vorsehen müssen, um einigermassen ein Gleichgewicht herstellen zu können; selbstverständlich auf der Ausgabenseite, aber auch auf der Einnahmenseite.
Der Bundesrat hat in seinem Bericht zum Finanzplan 2015-2017 vom 21. August 2013 angekündigt, dass wir strukturelle Überschüsse aufbauen möchten, um dann eben all diese finanziellen Lasten auffangen zu können, die uns bevorstehen. Wir haben für das Finanzplanjahr 2014/15 dann auch gesagt, wir müssten eigentlich 1,4 Milliarden Franken Überschüsse aufbauen und die dann fortschreiben können, um diese Steuerreformen auffangen zu können. Wir haben Ihnen vorgeschlagen, ein KAP umzusetzen. Wir sind immer noch der Auffassung, dass es der beste Weg wäre, ein Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungsprogramm zu machen und tatsächlich dann diese strukturellen Überschüsse aufzubauen.
Sie - bzw. Ihre Finanzkommission und auch der Nationalrat - schlagen uns nun vor, dass wir das mit diesem Planungsbeschluss machen sollen. Damit haben wir, wenn wir die Motion zur Annahme beantragen, ja noch keinen Entscheid darüber getroffen, wie wir dann die Unternehmenssteuerreform III gegenfinanzieren oder wie wir die Familien-Initiative oder eine Neuregelung der Ehepaarbesteuerung gegenfinanzieren. Wir haben noch nicht aufgezeigt, wie viel die Belastungen tatsächlich ausmachen, sondern wir sagen, wir möchten Überschüsse aufbauen.
Ich verstehe natürlich, Herr Bieri, dass Sie unsere Argumentation nicht verstehen, wenn wir sagen, wir würden die Motion zur Annahme beantragen, und sie dann - so meinen Sie - trotzdem nicht annehmen. Aber es ist das Wörtchen "möglichst", das es uns möglich macht, diese Motion zur Annahme zu beantragen, weil das "möglichst" zweimal drin ist: "möglichst ohne Sparprogramme" und "möglichst ohne Steuererhöhung". Auch "möglichst ohne Sparprogramme" wird es nicht gehen, das sage ich Ihnen. Wir werden Sparprogramme machen müssen, um so grosse finanzielle Lasten aufzufangen; also weder "möglichst ohne Sparprogramme" noch "möglichst ohne Steuererhöhung". Aber wenn man "möglichst" sagt, meint man ja nicht absolut ohne. Das ist jetzt die Auslegung des Bundesrates, und wir haben gesagt, solange die Fiskalquote in der Schweiz insgesamt nicht erhöht wird, können wir die Motion in dieser Form zur Annahme beantragen. Immerhin müssen Sie mir oder dem Bundesrat zugestehen, dass wir transparent sind, dass wir Ihnen sagen, dass wir Ihnen bereits im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III Gegenfinanzierungsmassnahmen auch auf der Einnahmenseite vorschlagen werden. Ob sie dann akzeptiert werden, darüber werden wir dann noch diskutieren.
Ich möchte Sie bitten, die Motion anzunehmen - mit dem Appenzeller Sprichwort, Herr Altherr: Sie nützt vielleicht tatsächlich nichts, aber sie schadet nicht.
Germann Hannes · P-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Germann Hannes, Präsident): Damit sind alle Sprichwörter und ihre Bedeutung geklärt. (Heiterkeit)
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 15 Stimmen
Dagegen ... 23 Stimmen
(2 Enthaltungen)