09.3396
Facturation électronique pour les fournisseurs de l'administration fédérale
Walter Hansjörg · 1VP-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Die Motion wird von Herrn Rutschmann bekämpft.
Noser Ruedi · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe radical-libéral
Ich habe mich mal kurz orientiert, warum die Motion bekämpft wird, denn der Bundesrat möchte sie ja entgegennehmen. Mir wurde gesagt, sie werde bekämpft, weil das für kleine Firmen ein Problem sein könnte, wenn sie die Rechnungen elektronisch stellen müssten.
Ich bin erstens der Ansicht, dass der Bundesrat in seiner Stellungnahme darauf eingeht. Er sagt, dass die Umsetzung gar nicht so schnell möglich sei, wie ich mir das wünsche. Ich akzeptiere diese Antwort - das möchte ich klar betonen -, und die Bundesrätin wird entschuldigen, dass ich beim Schreiben etwas fordernd gewesen bin, im Wissen darum, dass die Realität etwas mehr Zeit braucht.
Zweitens - dafür werde ich mich verbürgen und auch einsetzen; ich bin auch sicher, dass das Finanzdepartement sich dafür einsetzen wird - wäre es relativ einfach möglich, dass der Bundesrat für kleine Firmen eine Interface zur Verfügung stellt, um Rechnungen zu stellen. Sie müssten gar kein teures Buchhaltungssystem auf ihrer Seite aufrüsten, welches das unterstützen könnte. Man könnte sich das mit einer Webapplikation vorstellen, in welche jedes KMU oder jeder Maler oder Gipser seine Eingaben machen könnte, ohne dass eine teure Infrastruktur beschafft werden müsste. Ich möchte betonen, dass wir das sehr ernst meinen, denn wir haben in der letzten Session beim Zollwesen den identischen Vorstoss gemacht: Der Bund wurde aufgefordert, für Kleinfirmen eine Applikation zur Verfügung zu stellen, damit der Aufwand nicht allzu gross ist. In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion anzunehmen.
Warum ist das entscheidend? Wir haben jetzt 270 000 Swiss Identities. Es gibt ganz viele, die diese gekauft haben. Das wäre eine Superapplikation, um das anzuwenden, und es würde erst noch dazu führen, dass man zig Millionen Franken einsparen könnte. Auch da, denke ich, wird das Finanzdepartement durchaus bereit sein, bei diesen administrativen Einsparungen das eine oder andere so zu gestalten, dass es KMU-tauglich ist und den KMU entgegenkommt.
In diesem Sinn bitte ich Sie, meine Motion anzunehmen.
Rutschmann Hans · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Die Motion will, dass der Bundesrat die nötigen rechtlichen, organisatorischen und technischen Vorkehrungen trifft, um von der Bundesverwaltung nur noch elektronische Rechnungen ihrer Lieferanten verarbeiten und akzeptieren zu lassen.
Selbstverständlich ist die elektronische Verarbeitung von Rechnungen immer weiter verbreitet. Es ist deshalb weder sinnvoll noch nötig, sich längerfristig gegen diese Entwicklung zu stemmen. Was wir an der Motion jedoch nicht akzeptieren können, sind deren zwingende Formulierung und vor allem auch der Zeitplan. Gemäss Motionstext dürfte die Bundesverwaltung ab 2012 nur noch elektronische Rechnungen akzeptieren. Dies bedeutet, dass sich alle Lieferanten innert kurzer Zeit das nötige Know-how aneignen müssten. Dies bedeutet aber auch, dass alle Lieferanten ihre technischen Einrichtungen entsprechend aufrüsten müssten. Dies wäre für grössere und mittlere Unternehmen wohl kein allzu grosses Problem. Kleinunternehmer würden mit diesen Vorgaben jedoch diskriminiert. Das hat Herr Noser vorhin selber richtig erwähnt.
Der Motionär schätzt die Einsparungen des Bundes durch diese Umstellung auf zig Millionen Franken. Den Preis für diese möglichen Einsparungen, wenn es diese in dieser Grössenordnung überhaupt gäbe, würden jedoch vor allem die Lieferanten, die Wirtschaft zahlen. Wir hätten hier also eine Entlastung der Verwaltung zulasten der Wirtschaft. Die Umstellung auf das E-Billing-System ist für Kleinunternehmer meistens mit zusätzlichen Kosten verbunden. Sie verfügen nicht immer über die notwendige Software und müssen für die Schulung externe Hilfe beanspruchen. Dadurch verlieren sie nicht nur Zeit, sondern müssen dafür auch Geld aufwenden. Die erwähnten Bedenken teilt zum Teil auch der Bundesrat. So fordert dieser zumindest längere Übergangsfristen. Im Weiteren stellt sich die Frage: Was passiert, wenn ein Lieferant seine Leistungen auf die herkömmliche Weise in Rechnung stellt? Wird dann einfach nicht bezahlt?
Sie sehen also, diese Motion weist offensichtliche Mängel auf. Darum bitten wir Sie, diese Motion in dieser Form abzulehnen.
Widmer-Schlumpf Eveline · VPBR-F · Conseil fédéral · Grisons
Wir sind bereit, die Motion anzunehmen, und wir bitten Sie, das auch zu tun.
Was sind die wichtigsten Inhalte und Hauptstossrichtungen? Gestützt auf die E-Government-Strategie Schweiz teilt der Bundesrat die Auffassung des Motionärs, dass die Wirtschaft die wichtigen Geschäfte mit den Behörden elektronisch abwickeln können soll. Der Bundesrat ist auch bereit, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen - wir haben das geschrieben -, um in der Bundesverwaltung ab 2012 elektronische Rechnungen verarbeiten zu können. Wir werden aber für die vollständige Ablösung der konventionellen Rechnungen eine etwas längere Übergangsfrist benötigen. Der Motionär gesteht uns das auch zu.
Die Motion zielt grundsätzlich in die richtige Richtung. Der Bundesrat und die Kantone sind daran, diese E-Government-Strategie Schweiz des Bundesrates und der KdK zu entwickeln und in verschiedenen Bereichen auch gemeinsame Lösungen zu präsentieren. Politisch heikel ist die Verpflichtung sämtlicher Lieferanten der Bundesverwaltung zur elektronischen Rechnungsstellung innerhalb einer Frist bis 2012. Wir haben im Ausland gesehen, dass es etwas mehr Zeit braucht, um das alles umzusetzen und elektronische Rechnungen zu installieren; wir werden da etwas grosszügigere Umstellungsfristen benötigen.
Ein weiterer Grund für eine längere Anpassungsfrist ist der Umstand, dass die Voraussetzungen für einen problemlosen, uneingeschränkten und ausserdem noch mehrwertsteuerkonformen Austausch der Rechnungsdaten unter den Marktpartnern heute noch nicht vollständig gegeben sind. Rechtlich und politisch heikel wäre es - darauf wurde auch hingewiesen -, wenn wegen einer Verpflichtung der Lieferanten zu einer E-Rechnung einzelne Unternehmen dann faktisch von der Möglichkeit ausgeschlossen würden, mit dem Bund eine Geschäftsbeziehung einzugehen. Das soll ja nicht sein. Wir sind der Auffassung, dass man diese Bedenken entkräften und ihnen grundsätzlich mit technischen und organisatorischen Mitteln begegnen kann, nämlich mit der Erfassung der Rechnungen in einem Portal im Internet und der Umwandlung herkömmlicher Rechnungen in E-Rechnungen durch Serviceanbieter. Das lässt sich also auch technisch so bewerkstelligen, dass trotzdem alle Lieferanten zugelassen werden können.
Die rechtliche Umsetzung einer Verpflichtung der Lieferanten zur elektronischen Rechnungsstellung mittels Schaffung einer formalgesetzlichen Grundlage wäre unseres Erachtens unangemessen und steht für uns nicht zur Diskussion. Wir würden diese Verpflichtung in den entsprechenden Vertragsverhältnissen mit den Lieferanten umsetzen, also keine formale rechtliche Grundlage schaffen.
Wir haben bereits vor Einreichung der Motion Noser mit den organisatorischen und technischen Vorkehren zum Empfang von E-Rechnungen begonnen, sind also in der Erarbeitungsphase. Mit dem Anfang 2009 von der Eidgenössischen Finanzverwaltung lancierten Programm "E-Government Finanzen" werden bis Ende 2012 sämtliche Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung in der Lage sein, E-Rechnungen auszulösen, sind also mit dem entsprechenden Modul ausgerüstet.
Insoweit sind wir bereit, diese Motion anzunehmen - mit den kleinen Einschränkungen, die ich genannt habe.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 106 Stimmen
Dagegen ... 52 Stimmen