01.5107, 01.5111, 01.5115
Enquête sur M. Peter Regli. Accès aux sources / Enquête sur M. Peter Regli. Informations d'Afrique du Sud / Collaboration avec les autorités sud-africaines en relation avec les agissements de Peter Regli
Schmid Samuel · BR-M · Conseil fédéral · Berne
Wie Ihnen bekannt ist, hat das VBS Mitte August dieses Jahres eine interne Vorabklärung insbesondere betreffend die neuen Mutmassungen und Anschuldigungen gegen die Schweiz, den schweizerischen Nachrichtendienst sowie gegen Divisionär Peter Regli eingeleitet. Ein diesbezüglicher verwaltungsinterner Bericht wird bis Ende Oktober dieses Jahres erscheinen.
Mit der Vorabklärung wird die Herbeiführung einer Klärung des Sachverhaltes bezweckt, damit die neuerlichen Verdächtigungen politisch wie rechtlich besser beurteilt werden können. Die Vorabklärung ist somit klar von einem so genannten förmlichen Untersuchungsverfahren abzugrenzen. Die Einleitung eines solchen Verfahrens wie beispielsweise eines Administrativ-, Disziplinar- oder Strafverfahrens kann jedoch gerade Folge einer derartigen Vorabklärung sein. Umfang und Tiefe der Vorabklärung sind somit definitionsgemäss beschränkt. Für die Durchführung vorliegender VBS-interner Vorabklärung kann der Beauftragte in alle sachdienlichen VBS-Akten Einsicht nehmen, unabhängig von deren Klassifizierung.
Dem VBS ist hingegen nicht bekannt, in welchem Umfang die Geschäftsprüfungsdelegation im Jahre 1999 das ihr nach Gesetz zustehende Einsichtsrecht in Unterlagen des VBS effektiv wahrgenommen hat. Hierfür ist die Delegation direkt anzufragen. Im Vergleich zu den durch die Delegation im Jahre 1999 angehörten Personen kann immerhin festgehalten werden, dass vorliegende interne Vorabklärungen einen wesentlich grösseren Personenkreis von ehemaligen bzw. gegenwärtigen Verantwortungsträgern im Bereich des Nachrichtendienstes ins Auge fassen.
Anders als beim Verfahren der Geschäftsprüfungsdelegation im Jahre 1999 betrifft ein wesentlicher Teil des Vorabklärungsauftrages Fragen um mögliche Fehlleistungen im Umgang mit Aktenmaterial. Über die Einleitung eines förmlichen Untersuchungsverfahrens wie beispielsweise eines Administrativ-, Disziplinar- oder Strafverfahrens ist demzufolge noch nicht entschieden.
Es wird im Rahmen dieser laufenden internen Abklärung auf die Beschaffung von Informationen direkt aus Südafrika verzichtet. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass in Südafrika im Moment ein Strafverfahren läuft. Dieses Verfahren ist höchst komplex und umfangreich und wird voraussichtlich im Frühjahr 2002 abgeschlossen. Um die sechzig Anklagepunkte stehen zur Diskussion. Die Hauptverhandlung ist in vollem Gang. Dabei ist die Trennung von allfälligen Schutzbehauptungen des Angeschuldigten und effektiven Tatsachen im Moment nicht leicht vorzunehmen. Wir sind deshalb allenfalls auf die Beurteilung des Gerichtes in dieser Sache angewiesen. In jedem Falle behält sich das VBS vor, Direktkontakte situationsgerecht im Rahmen der rechtlichen bzw. internationalen Vorgaben einzuleiten.
Hollenstein Pia · Conseil national · St-Gall · Groupe écologiste
Herr Bundesrat, darf ich nachfragen, ob der laufende Untersuchungsbericht dann der Öffentlichkeit zugänglich werden wird? Oder wird er demselben Schicksal unterliegen wie der Bericht, den Bundesrat Ogi damals in Auftrag gegeben hat?
Basson hat ja gesagt, er sei bereit, in der Schweiz auszusagen. Sieht der Bundesrat eine Möglichkeit, am Schluss des Prozesses von dieser Offerte Gebrauch zu machen? Ist dies vorgesehen?
Schmid Samuel · BR-M · Conseil fédéral · Berne
Zu diesen beiden Fragen:
1. Der interne Untersuchungsbericht ist nicht öffentlich. Hingegen ist allenfalls möglich, dass er mit der Geschäftsprüfungsdelegation besprochen wird. Wie weit sich im Übrigen das Verfahren dann ausweitet oder nicht, kann aus heutiger Sicht nicht gesagt werden.
2. Im Moment steht nicht zur Diskussion, Herrn Basson zu Aussagen anzuhalten, umso weniger, als er - wie erwähnt - im Moment wegen verschiedenster Anklagepunkte vor Gericht steht und vor Abschluss des Verfahrens in diesem Punkt nichts entschieden werden kann.
de Dardel Jean-Nils · Conseil national · Genève · Groupe socialiste
Les accusations qui sont portées contre M. Regli par des témoins, notamment M. Basson, en Afrique du Sud sont extrêmement graves. De plus, il semble, si j'ai bien lu, que M. Regli a fait un voyage, en 1993, pour essayer d'intervenir auprès des autorités d'Afrique du Sud de l'époque, pour en quelque sorte tirer M. Basson hors d'affaire. Toutes ces accusations-là sont donc très graves. Est-ce que le Conseil fédéral a fait déjà maintenant une demande formelle, de nature administrative, politique ou judiciaire? Est-ce que les autorités d'Afrique du Sud ont formellement refusé de donner des renseignements supplémentaires à la Suisse?
A l'époque, nos services secrets avaient d'excellentes relations avec le régime de l'apartheid. Est-ce que nos services secrets aujourd'hui ont de bonnes relations avec les services secrets d'un gouvernement démocratique?
Schmid Samuel · BR-M · Conseil fédéral · Berne
In den bis heute bekannten Anschuldigungen gegenüber Herrn Divisionär Regli respektive gegen den Nachrichtendienst handelt es sich zum grössten Teil um Punkte, die bereits im seinerzeitigen Bericht der Delegation untersucht worden sind.
Wir haben Kontakte zu südafrikanischen Behörden. Wir haben allenfalls, soweit nötig, ebenfalls die Möglichkeit, mit dem entsprechenden Staatsanwalt Kontakt aufzunehmen. Allerdings ist dieser aus zeitlichen Gründen, gerade wegen dieses laufenden Verfahrens, bis nach Abschluss des Verfahrens nicht in der Lage, in unser Land zu kommen.