14.3043

Responsabilité civile. Uniformiser la réglementation et modifier quelques points

Intervention de procédure

Antrag der Mehrheit

Annahme der Motion

Antrag der Minderheit

(Markwalder, Amherd, Guhl, Lüscher, Merlini)

Ablehnung der Motion

Proposition de la majorité

Adopter la motion

Proposition de la minorité

(Markwalder, Amherd, Guhl, Lüscher, Merlini)

Rejeter la motion

Le président (Rossini Stéphane, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.

Kiener Nellen Margret · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe socialiste

Ich darf Ihnen namens Ihrer Kommission für Rechtsfragen die Mehrheitsposition zur Motion Janiak 14.3043, "Obligatorische Haftpflicht. Einheitliche Regelung und Anpassungen", vorstellen.

Herr Ständerat Janiak hat mit den Unterschriften aller Mitglieder der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen am 5. März 2014 eine Motion eingereicht, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, für die nach Bundesrecht obligatorischen Haftpflichtversicherungen ein einheitliches, sich am Vorbild des Strassenverkehrsgesetzes orientierendes Schutzniveau für geschädigte Personen einzuführen, die gesetzliche Grundlage für die Regulierung von Massenkollisionen im Strassenverkehr zu schaffen und die Einführung einer auf die Haftung für Personenschäden begrenzten obligatorischen Privathaftpflichtversicherung zu prüfen.

Der Bundesrat hat die Motion zur Annahme empfohlen und in Aussicht gestellt, dass er im Rahmen der Revision des Versicherungsvertragsgesetzes das Anliegen der Motion aufnehmen und dem Parlament geeignete Vorschläge in diesen drei durch die Motion angesprochenen Bereichen vorschlagen werde.

Der Ständerat hat die Motion diskussionslos und einstimmig angenommen. Wir sind also Zweitrat. Ihre Kommission für Rechtsfragen hat die Motion am 17. Oktober 2014 vorberaten und sie mit 15 zu 5 Stimmen angenommen. Die Minderheitsposition wird ebenfalls vertreten werden.

Die Verwaltung hat zu den Anliegen der Motion in der Kommission ausgeführt, dass der Bundesrat nicht die Absicht habe, die Anliegen und Forderungen der Motion tel quel, in allen ihren Punkten, umzusetzen; vielmehr will er jene Anliegen, die zum Teil auch schon langjährige Anliegen sind, im Rahmen der Revision des Versicherungsvertragsgesetzes prüfen. Es ist sicher so, dass sich bei diesen drei Bereichen Fragen stellen und dazu, wie das in einer Demokratie gewünscht und üblich ist, unterschiedliche Positionen bestehen werden, sowohl bei der Vorbereitung der Revision des Versicherungsvertragsgesetzes wie auch in den nachfolgenden parlamentarischen Diskussionen.

Ich bitte Sie als Zweitrat darum, die Motion anzunehmen, wie dies auch Ihre Kommission mit 15 zu 5 Stimmen beschlossen hat, und damit dem Bundesrat diesen offen gefassten Auftrag zu erteilen.

Schwaab Jean Christophe · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste

Notre conseil traite à présent une motion déposée par le conseiller aux Etats Claude Janiak, adoptée sans opposition par le Conseil des Etats le 3 juin dernier. La commission, par 15 voix contre 5, vous recommande également de l'adopter. La minorité Markwalder vous recommande de la rejeter.

Cette motion charge le Conseil fédéral d'introduire pour les personnes lésées un niveau de protection uniforme pour les assurances responsabilité civile obligatoires au niveau fédéral, sur le modèle de la loi sur la circulation routière. Ce texte demande par ailleurs de créer une base légale pour résoudre les dommages lors de collisions en chaîne. Les assureurs ont en effet développé une pratique intéressante mais qui ne garantit pas toujours une protection optimale pour les personnes lésées, et qui surtout ne repose sur aucune base légale. Enfin, cette motion demande au Conseil fédéral d'examiner - j'insiste sur le terme "examiner" - la création d'une assurance responsabilité civile obligatoire limitée aux lésions corporelles.

En effet, votre commission a constaté une inflation des obligations cantonales en matière d'assurance responsabilité civile. Il y a les chiens plus ou moins gros ou plus ou moins féroces, les sports plus ou moins dangereux ou extrêmes, les activités liées à la montagne, les professions médicales ou paramédicales, etc. Tout ou presque y passe et aucune coordination entre les cantons n'est de mise. Il en résulte un joyeux chaos: 40 régimes! Régimes desquels citoyens, assurés et assureurs ont parfois de la peine à s'extirper. Il y a donc à n'en pas douter un certain potentiel de simplification de la législation, dans l'intérêt des citoyens, comme de la branche et, au sein de la branche, dans l'intérêt tant des assurés qui seront mieux protégés que des assureurs qui sauront mieux ce qu'il y a à assurer, indépendamment du canton où réside l'assuré.

Cette proposition a soulevé certaines réticences au sein de la branche, il est vrai. L'Association suisse des assureurs s'oppose ainsi à la motion qui nous est soumise. Ses arguments trouveront d'ailleurs certainement écho dans les propos de la rapporteure de la minorité. Cela dit, je ne suis pas sûr que les avis soient si éloignés qu'il n'y paraît. En effet, certains représentants de la branche souhaitent une analyse détaillée de la pertinence de soumettre ou non une activité à une assurance responsabilité civile obligatoire. Tel est aussi l'avis de la majorité de la commission, qui ne demande que l'évaluation de l'introduction d'une telle obligation. Le législateur fédéral a d'ailleurs procédé plusieurs fois à de telles évaluations avant d'introduire pareille obligation; nous sommes donc en terrain connu.

Quoi qu'il en soit, il vaut mieux que ces obligations soient introduites au niveau fédéral car en l'espèce on peut douter que les frontières cantonales justifient pareilles différences d'obligations pour les assurés et, dans le cas où ces obligations existent, pareilles différences au niveau du contenu de ce qui est assuré et du niveau de protection des personnes lésées. Même sans introduire de nouvelles obligations d'assurance, une harmonisation des obligations cantonales existantes s'impose, de l'avis de la majorité de la commission.

Enfin, la majorité de la commission souhaite que l'on profite de l'occasion pour réexaminer le projet de révision de la loi sur le contrat d'assurance, récemment renvoyé au Conseil fédéral par notre conseil.

Je vous remercie de suivre la majorité de la commission.

Markwalder Christa · 1VP-F · Conseil national · Berne · Groupe libéral-radical

Zunächst möchte ich meine Interessenbindung offenlegen: Ich arbeite bei einer privaten Versicherungsgesellschaft.

Im Namen der Minderheit beantrage ich Ihnen, diese Motion abzulehnen. Sie ist zwar gut gemeint, schiesst aber weit übers Ziel und ihre Kernanliegen hinaus. Denn letztlich will sie unsere gesamte private Tätigkeit obligatorisch versichern, mit dem Ziel, einen umfassenden Opferschutz zu gewährleisten und eine Harmonisierung der kantonalen Versicherungsobligatorien zu erreichen.

Der Motionär verweist auf den Entwurf eines umfassenden Pflichtversicherungsgesetzes der Schweizerischen Gesellschaft für Haftpflicht- und Versicherungsrecht. Der Entwurf umfasst ganze 84 Artikel und stellt auch noch gerade Regeln für die Abwicklung von Massenkollisionen auf. Geregelt werden soll im Wesentlichen, dass Haftpflichtobligatorien nur noch eidgenössisch normiert werden dürfen, dass alle privaten Tätigkeiten obligatorisch versichert werden müssen, dass Geschädigte immer einen Anspruch direkt beim Versicherer geltend machen können, dass bei Schäden aus privater Tätigkeit wie im Strassenverkehrsrecht keine Einreden möglich sein sollen.

Für die Anliegen des Opferschutzes sowie für die Harmonisierung von Pflichtversicherungen auf eidgenössischer Ebene habe ich vollstes Verständnis, für die weiter gehenden Anliegen jedoch nicht. Ich erinnere an die Kampfhunde-Debatte hier im Parlament, bei der es neben Vorschriften zur Hundehaltung auch um ein Versicherungsobligatorium für Hundehalterinnen und Hundehalter ging. Wir befanden damals das Gefahrenpotenzial für zu wenig gross, um gleich ein Gesetz mit obligatorischer Haftpflichtversicherung zu erlassen, weshalb dieses Gesetz im Parlament schliesslich gescheitert ist. Jetzt haben wir dafür 26 verschiedene Regelungen zur Hundehaltung in den Kantonen, teils mit Versicherungspflicht, teils ohne. Die Hundehalter müssen sich nun also darum kümmern, welche Versicherungsanforderungen der jeweilige Kanton stellt. Besser geworden ist der Opferschutz damit nicht; dafür ist die Verwirrung umso grösser.

Daraus ergeben sich zwei Erkenntnisse: Obligatorische Versicherungen gehören auf Bundesebene, aber nur, wenn die Gefahren gross und wichtig sind. Die vorliegende Motion will die gesamte private Tätigkeit einem Versicherungsobligatorium mit einheitlichem Schutzniveau unterstellen. Wer dem so zustimmt, zeigt Unverständnis für eine angemessene Risikoanalyse. Damit würde nämlich die Wichtigkeit von Versicherungsobligatorien verwässert.

Sie müssen sich folgende Fragen stellen: Muss sich eine Sportlerin gleich versichern wie ein Jäger? Atomkraftwerke und Hersteller gentechnisch veränderter Organismen müssen sich auch obligatorisch versichern. Sind die entsprechenden Risiken vergleichbar mit jenen von Tätigkeiten im privaten Bereich? Muss man reglementieren, was ohnehin 90 Prozent der Bevölkerung aus freien Stücken machen, indem sie sich nämlich privat versichern? Soll für alle Tätigkeiten das gleiche Schutzniveau gelten, und muss hier jedes Detail geregelt werden? Müssen wir tatsächlich ein neues Gesetz schaffen, oder können wir das Anliegen in der laufenden Revision des Versicherungsvertragsgesetzes regeln?

Wir anerkennen die Notwendigkeit der Forderung, dass Pflichtversicherungen nur auf Bundesebene geregelt werden sollten. Eine wirklich gefährliche Tätigkeit ist überall in der Schweiz gleich gefährlich, und wer sie ausübt, ist überall gleich zu schützen. Es genügt aber, die Kompetenzen für Pflichtversicherungen bundesrechtlich festzulegen. Solche Bestimmungen gehören ins Versicherungsvertragsgesetz; dafür reichen vier bis fünf Artikel, dafür braucht es nicht ein neues Pflichtversicherungsgesetz. Weitere Details zu Versicherungsobligatorien gehören nicht ins Gesetz.

Diese Motion gibt ein viel zu enges Korsett vor. Deshalb bitte ich Sie, sie abzulehnen und die berechtigten Anliegen im Versicherungsvertragsgesetz zu regeln.

Ich möchte noch ergänzen, dass der Ständerat die Motion ohne Diskussion durchgewinkt hat. Ich möchte auch ergänzen, dass der Bundesrat seine Begründung dafür, dass er die Motion zur Annahme empfiehlt, nur in einem Satz festhält und in der Kommission auch dargelegt hat, dass gewisse Anliegen in das Versicherungsvertragsgesetz aufgenommen werden sollten. Aber hier handelt es sich um eine Motion, und eine Motion ist ein verbindlicher Auftrag, wenn sie von beiden Räten angenommen wird.

Deshalb bitte ich Sie, diese Motion abzulehnen.

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons

Wir haben heute auf Bundesebene über vierzig Haftpflichtversicherungsobligatorien. Diese sind über die ganze Bundesrechtsordnung verteilt, und die Voraussetzungen sind in den jeweiligen Spezialgesetzen geregelt. Diese Vielfalt führt nun dazu, dass den Versicherern wegen der unterschiedlichen Ausgestaltung der einzelnen Obligatorien - auch das ist eben unterschiedlich geregelt - mit unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen höhere Kosten entstehen. Die Regelung dieser Obligatorien ist also sehr aufwendig, und die Ausgestaltung ist sehr unterschiedlich. Das macht auch die Verwaltung der Versicherungsprodukte in den Portefeuilles sehr anspruchsvoll und damit auch fehleranfällig.

Die Motion bietet nun die Möglichkeit, dieses Flickwerk einer Überprüfung zu unterziehen und einheitliche Grundsätze für sämtliche obligatorischen Haftpflichtversicherungen festzulegen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit einer Vereinfachung der bestehenden Regelung - darum geht es - sowohl für die Versicherer als auch für die Versicherten eine Verbesserung erreicht werden kann. Wir sind auch der Auffassung, dass wir all diese Fragen in die Arbeiten, die bereits unterwegs sind, nämlich in jene zur Revision des Versicherungsvertragsgesetzes, aufnehmen und sie in diesem Rahmen klären können.

Der Bundesrat ist dazu bereit und beantragt dem Nationalrat, die Motion anzunehmen.

Schwander Pirmin · Mit-M · Conseil national · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Geht der Bundesrat davon aus, dass die heutigen Obligatorien beibehalten werden müssen, oder können wir erwarten, dass der Bundesrat unter Umständen im Rahmen der Revision des Versicherungsvertragsgesetzes auch die Aufhebung bestimmter Obligatorien beantragt?

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons

Herr Nationalrat Schwander, das ist eine Frage, die wir im Zusammenhang mit dieser Überprüfung klären werden. Es geht ja vor allem darum, die Rahmen, die Grundlagen für die einzelnen Obligatorien festzulegen. In diesem Zusammenhang kann man auch darüber sprechen, welche Obligatorien gerechtfertigt sind und welche nicht. Aber ich denke, es ist wichtig, dass wir das im Rahmen der Revision des Versicherungsvertragsgesetzes machen; dort haben wir jetzt eine offene Grundlage, die diese Möglichkeit zulässt.

Vote

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 64 Stimmen

Dagegen ... 117 Stimmen

(1 Enthaltung)