00.447
Propositions de modifications législatives destinées à lutter plus efficacement contre la contrebande et la criminalité économique organisées
Hess Peter · P-M · Conseil national · Zoug · Groupe démocrate-chrétien
Die Kommission beantragt mit 16 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative Folge zu geben.
Joder Rudolf · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Am 5. Oktober 2000 hat unser Kollege Pedrina zusammen mit 90 Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern eine Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung eingereicht. Mit dieser Initiative wird verlangt, dass die bestehenden Gesetzeslücken bei der Bekämpfung des organisierten und gewerbsmässigen Schmuggels und bei der Bekämpfung der von der Schweiz aus organisierten internationalen Wirtschaftskriminalität geschlossen werden, und zwar insbesondere durch Änderungen im Strafgesetzbuch, im Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen sowie allenfalls in anderen relevanten Gesetzen.
Die Kommission für Rechtsfragen hat die Parlamentarische Initiative Pedrina am 3. Juli 2001 vorgeprüft. Unsere Kommission beantragt Ihnen mit 16 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, es sei der Parlamentarischen Initiative Pedrina Folge zu geben. Als Begründung für die Initiative wird darauf hingewiesen, dass der moderne Schmuggel nichts mehr mit dem Kleinschmuggel von früher zu tun habe. Das Schmuggelgeschäft werde heute bewaffnet geführt und sei meistens mit anderen Straftaten gekoppelt, insbesondere mit Waffen-, Drogen- und Menschenhandel. Hinzu komme, dass diese Geschäfte häufig mit Geldwäscherei verbunden seien. Diese Aktivitäten erforderten neben Waffenschutz auch politische Deckung, wodurch nach Beurteilung des Initianten auch unsere öffentlichen Institutionen gefährdet seien. Aktuell dargestellt wird diese Problematik am Beispiel der Affäre Cuomo/Verda.
Als Lösungsmöglichkeiten sieht der Initiant vermehrte Präventivmassnahmen, den Ausbau der internationalen Rechtshilfe der Schweiz bei Schmuggel, das Einziehen der Erträge aus Schmugglergeschäften sowie die Schaffung wirksamer Rechtsgrundlagen zur Bekämpfung von Schmugglerorganisationen und der internationalen Wirtschaftskriminalität.
Die Kommission für Rechtsfragen teilt grundsätzlich die Beurteilung des Initianten. Auch für die Kommission besteht Handlungsbedarf. Sie erachtet die bestehenden Möglichkeiten zur Bekämpfung des Schmuggels als ungenügend. Die Tatsache, dass diese Möglichkeiten ungenügend sind, schadet dem Ansehen der Schweiz, bringt unseren Finanzplatz in Verruf und gefährdet unsere demokratischen Einrichtungen.
Die Kommission beurteilt die bestehenden Rechtsgrundlagen als unbefriedigend. In der schweizerischen Gesetzgebung ist der einfache Schmuggel lediglich eine Übertretung. Die Schweiz dient den Schmugglern meist als Organisationszentrum, was zur Folge hat, dass das schweizerische Zollrecht häufig gar nicht anwendbar ist. Die Strafbestimmungen betreffend kriminelle Organisationen in Artikel 260ter und betreffend Geldwäscherei in Artikel 305bis Strafgesetzbuch erweisen sich als wenig wirksam, da sie nur anwendbar sind, wenn neben dem Schmuggel noch andere Straftaten begangen werden. Zudem erfüllt der einfache Schmuggel keinen Tatbestand zur Leistung von Rechtshilfe der Schweiz gegenüber ausländischen Staaten. Aus der Sicht der Kommission muss unsere Gesetzgebung angepasst werden, mit dem Ziel, den Schmuggel und das organisierte Wirtschaftsverbrechen besser bekämpfen zu können.
Die Kommission beantragt Ihnen deshalb ohne Gegenstimme - bei 2 Enthaltungen -, der Initiative Folge zu geben.
Für den Fall, dass der Initiative Folge gegeben wird, wurde in der Kommission bereits die weitere Bearbeitung der Initiative diskutiert. Im Rahmen einer zweiten Runde bilateraler Verträge zwischen der Schweiz und der EU werden zurzeit Verhandlungen über das Dossier Betrugsbekämpfung geführt. Erste Gespräche haben am 19. Juli 2001 in Bern und am 19. September 2001 in Brüssel stattgefunden. Die Kontakte werden in den nächsten Monaten weitergeführt. In diesem Zusammenhang geht es um die Erarbeitung von zwischenstaatlichen Rechtsgrundlagen zur wirksameren Bekämpfung des Schmuggels und des organisierten Wirtschaftsverbrechens.
Die Kommission für Rechtsfragen hat sich dahingehend geeinigt, dass zunächst die ersten Resultate dieser Gespräche abgewartet werden sollen. Alsdann wird das weitere Vorgehen betreffend die Parlamentarische Initiative Pedrina auf Stufe Kommission festgelegt.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Initiative Folge zu geben.
Eggly Jacques-Simon · Conseil national · Genève · Groupe libéral
L'initiative parlementaire Pedrina a été déposée le 5 octobre 2000. Elle propose des modifications législatives destinées à lutter plus efficacement contre la contrebande et la criminalité économique organisée. Elle veut en somme boucher des trous de la législation, des lacunes, et elle veut également que nous ne banalisions plus la contrebande et que nous soyons capables, par notre arsenal juridique, d'établir les liens entre la contrebande, qui est trop banalisée quant à la qualification et à la sanction, avec tout ce qui se greffe dessus, à savoir le blanchiment d'argent, le trafic d'armes, le trafic de drogues et même le trafic d'êtres humains. Par conséquent, la commission a considéré que l'auteur de l'initiative parlementaire soulevait un vrai problème et qu'il s'agissait de l'étudier. C'est la raison pour laquelle, à l'unanimité moins deux abstentions, le 3 juillet dernier la commission a décidé de donner suite à l'initiative.
Comme vous le savez, donner suite à l'initiative, ça veut dire voir quelle suite il y a lieu de donner. On peut aussi imaginer qu'il n'y ait pas de suite à donner, mais en l'occurrence, la commission pense qu'il y a une suite à donner. Il y a en effet toute la problématique de l'entraide judiciaire sur la base de critères communs qui doit être abordée. La commission estime également que la situation juridique actuelle est tout à fait insatisfaisante et que l'article 260ter du Code pénal qui traite de l'organisation criminelle ou l'article 305bis qui traite du blanchiment d'argent ne suffisent pas à comprendre et à couvrir tout ce qui est issu de la contrebande. Ce n'est pas suffisamment efficace.
Seulement, la commission a aussi pris acte du fait que toute cette question est actuellement débattue dans le cadre des pourparlers avec l'Union européenne, les fameuses négociations bilatérales bis. La commission a pris acte de la volonté de négociation et d'harmonisation avec l'Union européenne. Il y a déjà eu deux rencontres qui ont traité de ce sujet avec l'Union européenne. Vous savez d'ailleurs que la question de la contrebande tient à coeur à l'Union européenne et que c'est un des dossiers qui est en effet sur la table. La commission admet donc qu'avant de voir quelle suite réelle il faut donner à l'initiative Pedrina, il faudra apprécier les résultats des pourparlers avec l'Union européenne. Si vous donnez suite maintenant à l'initiative Pedrina, elle restera en suspens dans l'agenda de la commission jusqu'à ce qu'elle ait pris connaissance du résultat de ces négociations avec l'Union européenne. Mais l'intention et le but sont, eux, tout à fait à soutenir. Le Conseil fédéral est d'ailleurs du même avis.
C'est la raison pour laquelle nous vous recommandons de donner suite, dans cette première étape, à l'initiative parlementaire Pedrina.
Pedrina Fabio · Conseil national · Tessin · Groupe socialiste
Die von der nationalen Presse als "Ticinogate" bezeichneten Ereignisse haben meinen Kanton letztes Jahr erneut negativ in die Schlagzeilen gebracht. Es stimmt zwar, dass die stossende Connection zwischen einem ausländischen Schmuggler, einem Richter, einigen Rechtsanwälten, Lokalpolitikern und Verwaltungsbeamten auf Tessiner Boden gewachsen ist. Es ist jedoch zu sagen, dass der rechtliche Rahmen, in welchem diese Connection zustande kommen konnte, ein schweizerischer ist. Die Hauptsitze der Banken, die in diesem Rahmen nicht karitative, intermediäre Funktionen ausüben, sind nicht im Tessin, sondern nördlich der Alpen. Ebenfalls nicht im Tessin, sondern vorwiegend im Rheinhafen befindet sich die logistische Basis, mit deren Hilfe geschmuggelte Zigaretten, wenn sie überhaupt physisch bewegt werden müssen, gesammelt und über den Zwischenhandel weiter verteilt werden. Dieses Hin und Her ist laut schweizerischem Gesetz vollkommen legal.
Ich werde mich auf einige Aspekte konzentrieren. Zurzeit präsentiert sich die Situation wie folgt: Für die Schweiz ist Schmuggel keine Straftat. Schmuggel wird lediglich als Zollvergehen im Rahmen der von den Sondergesetzen des Verwaltungsrechtes vorgesehenen Sanktionen geahndet. Aus diesem Grund ist auch die Rechtshilfe, welche die Schweiz anderen Staaten leistet, die den Schmuggel ahnden, beschränkt und äusserst beschwerlich. In zweierlei Hinsicht ist es so: in Bezug auf die Verfolgung oder die Einziehung von Erträgen aus Schmuggelgeschäften und in Bezug auf die Strafverfolgung oder die Rechtshilfe für Staaten, welche Personen, die Schmuggelorganisationen angehören, strafrechtlich verfolgen. Darüber hinaus kommt auch die Schweizer Zollgesetzgebung nicht zum Zuge, da in vielen Fällen die Ware, z. B. Zigaretten, gar nicht durch die Schweiz geführt wird. Auch die Finanzströme, die mit dem Schmuggel einhergehen, passieren die Schweiz nicht unbedingt. Dafür werden die Organisation der Transporte, die Planung und Koordination der Operationen und die falschen Erklärungen am ausländischen Zoll per Post, Fax, Telefon oder E-Mail von der Schweiz aus gesteuert.
Die Schmuggeltätigkeit hat sich vom aus heutiger Sicht romantischen Schmuggel der "spalloni" mit ihrer "bricolla" auf dem Rücken hin zum mit Waffengewalt geschützten modernen Schmuggel - weil enorme Geldsummen im Spiel sind - radikal gewandelt. Der weit verzweigte organisierte Schmuggel beschränkt sich heutzutage nicht mehr darauf, legale Güter zu verschieben und damit Steuern zu hinterziehen, sondern ist untrennbar an andere, äusserst gefährliche Tätigkeiten gekoppelt, so an den Drogen- und Waffenhandel, an die organisierte Prostitution von Erwachsenen und Kindern, an die Erpressung und an den Schwarzhandel mit Arbeitskräften. Mit diesen Geschäften ist naturgemäss die Geldwäscherei verbunden. Vertreter und Komplizen des modernen Schmuggels greifen auf jede mögliche Art von Gewalt zurück und gehören Organisationen an, die manchmal noch mächtiger und besser gerüstet sind als die Staaten selbst. Deshalb kommt die stillschweigende Duldung des Schmuggels legaler Güter einer faktischen Zustimmung zu noch schwereren Verbrechensformen gleich.
Es kommt hinzu, dass diese Verbrechensformen die Verbrecherorganisationen aufgrund der dahinter stehenden wirtschaftlichen Interessen dazu veranlassen, Unterstützung innerhalb unserer Institutionen zu suchen, womit sie die eigentliche Substanz unserer Demokratie angreifen. Genau das ist im Fall Cuomo geschehen, genau das kann in jedem Schweizer Kanton aufgrund der geltenden gesetzlichen Grundlagen geschehen. Das heisst, "Ticinogate" ist leider zugleich auch "Swissgate". Der Korruptionsskandal im Tessin gilt als Alarmglocke für die gesamte Schweiz, ganz besonders für den Finanzplatz und für die demokratischen Institutionen der Schweiz, die dem Druck der Mafia und ausländischen Korruptionsversuchen ausgesetzt sind.
Die heutige Konzeption der Schweiz hinsichtlich der Schmuggel- und Schmugglerbekämpfung ist untauglich und gefährlich. Es bedarf deshalb einer Lösung auf Gesetzesebene, um folgende drei Ziele zu erreichen:
1. Sie soll der Schweiz ermöglichen, bewaffnete Schmuggelorganisationen selbstständig zu verfolgen sowie die vom geltenden Recht noch nicht erfassten Organisationen, die - auch wenn sie nicht auf physische Gewalt zurückgreifen - im Bereich der Wirtschaftskriminalität tätig sind, d. h. Organisationen, die sich z. B. Betrügereien, Fälschungen, Insidergeschäften usw. widmen.
2. Sie soll der Schweiz ermöglichen, Erträge aus Schmuggelgeschäften einzuziehen.
3. Sie soll der Schweiz ermöglichen, im Falle von Schmuggel Rechtshilfe zu leisten.
Eine Lösung dieser Art würde es der Schweiz also ermöglichen, aktiv der Kritik zu begegnen, die auf internationaler Ebene gegen sie erhoben wird, und damit einen der Haupteinwände bezüglich des Bankgeheimnisses aufzufangen - dies sollte übrigens nicht von einem Linken geklärt werden. Diese Lösung würde es der Schweiz ermöglichen, das Image zu widerlegen, demzufolge sie im Ausland oft als ein Land dargestellt wird, in dem der Grundsatz "pecunia non olet" gilt. Ferner würde unser Land durch diese Lösung für den Schmuggel unattraktiv. Es käme ihr also eine präventive Wirkung zu.
Ich möchte mich noch zu einem zeitlichen Aspekt des Handlungsbedarfes äussern. Ich habe kaum Verständnis für die zögernde Haltung des Bundesrates in dieser Angelegenheit. Er meint, man könne das Problem des Fiskalbetrugs verhandlungstaktisch mit der EU mit irgendeinem Gegengeschäft verknüpfen. Meiner Ansicht nach ist dies eine grosse und gefährliche Illusion und dazu überhaupt noch taktisch unklug, weil wir hier strukturell auf einer sehr unangenehmen Verliererposition sitzen. Was hier geschieht, ist in der Tat ein Skandal; d. h., wir haben keinen Trumpf in den Händen, sondern einen schwarzen Peter mit hoher Explosionsgefahr. Es gilt deshalb, diesen so rasch wie möglich wegzuschieben, und zwar im Rahmen der von der Kommission für Rechtsfragen vorgegebenen Schonfrist, um es so zu sagen. Machen wir unsere Hausaufgaben, darauf aufbauend liesse sich verhandlungstaktisch vielleicht noch etwas herausholen. Und gerade unter dem Aspekt "Image" wäre es vernünftiger, auch einmal etwas zu geben, bevor wir nochmals in die Skandalfalle stolpern. Die Kommission für Rechtsfragen hat dies fast einstimmig begriffen; ich hoffe, das ist auch in diesem Rat der Fall.
Hess Peter · P-M · Conseil national · Zoug · Groupe démocrate-chrétien
Die Kommission beantragt, der Initiative Folge zu geben.
Angenommen - Adopté