13.447
Donner au Parlement la compétence de nommer le juge suisse à Strasbourg
Rossini Stéphane · P-M · Conseil national · Valais · Groupe socialiste
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Brand, Egloff, Nidegger, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Schwander, Stamm)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Brand, Egloff, Nidegger, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Schwander, Stamm)
Donner suite à l'initiative
Le président (Rossini Stéphane, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission. L'auteur de l'initiative, Monsieur Heer, est excusé.
Brand Heinz · Mit-M · Conseil national · Grisons · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ich möchte Ihnen im Namen der Kommissionsminderheit, und, wie Sie gehört haben, auch im Namen des Initianten, den Antrag unterbreiten, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Gestatten Sie mir, der Begründung einige Vorbemerkungen voranzustellen:
1. Die Entscheide des EGMR sind von grosser Tragweite und haben weitreichende Folgen für unser Staatswesen, für die Bürgerinnen und Bürger. Sie betreffen in der Regel immer Grundsatzfragen. Sie haben eine tiefgreifende Veränderung auch unseres Rechtssystems zur Folge.
2. Die Entscheide des EGMR sind bedeutungsmässig den Entscheiden unseres obersten Schweizer Gerichtes gleichzusetzen. Es rechtfertigt sich deshalb, auch mit Bezug auf die Wahl gleichzuziehen.
3. Die Akzeptanz der Schweizer Gerichte und vor allem deren Entscheide liegt massgeblich im Vertrauen auf die vom Volk direkt oder, wie die Bundesrichterinnen und Bundesrichter, indirekt gewählten Richterinnen und Richter.
Es geht bei der Frage, die mit der parlamentarischen Initiative verfolgt wird, nicht um richtig oder falsch, sondern es geht im Wesentlichen darum, was besser ist. Und besser heisst nichts anderes als: Welcher Wahlvorschlag beim Wahlorgan hat die höhere Legitimation?
Ich komme nun zur Begründung des Antrages. Die Stellung des Gerichtes und die Bedeutung seiner Entscheide rechtfertigen eine analoge Wahlzuständigkeit wie jene, die für die Wahl der Bundesrichterinnen und Bundesrichter gilt, das heisst für die obersten Schweizer Richterinnen und Richter. Die Bedeutung der Entscheide des EGMR - ich habe es bereits gesagt - hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Richterinnen und Richter erhalten eine wesentlich höhere demokratische Legitimation, wenn sie von unserem Parlament gewählt werden, als wenn sie vom Bundesrat vorgeschlagen werden. Die Richterinnen und Richter des EGMR werden nur einmal gewählt. Es besteht also keine Möglichkeit, ihre unbefriedigenden Leistungen im Rahmen einer Wiederwahl zu beurteilen und zu sanktionieren. Es besteht nur eine Gelegenheit, diese Wahl vorzunehmen, und diese Gelegenheit sollte sich unser Parlament nicht entgehen lassen.
Es ist unbehelflich, für diese Wahl bzw. die Nomination auf andere Länder zu verweisen. Andere europäische Länder haben mit Bezug auf die Wahl der Richterinnen und Richter nicht eine derart demokratische Tradition, wie wir sie in der Schweiz kennen. Es wird gelegentlich geltend gemacht, die Verlegung des Vorschlagsrechtes auf unser Parlament hätte eine Verpolitisierung der Wahl zur Folge. Es ist wohl müssig anzunehmen, die bisherigen Richterwahlen seien frei von Politik gewesen. Es ist aber zu bemerken, dass die Wahl bzw. die Ausformulierung der Wahlvorschläge anhand hoher richterlicher Anforderungen - das können Sie den Unterlagen entnehmen - erfolgen müssen. Man kann also nicht einfach irgendjemanden vorschlagen; vielmehr haben die Vorgeschlagenen hohe Anforderungen zu erfüllen.
Schlussendlich ist auch festzuhalten, dass eine gewisse Transparenz in Kauf nehmen muss, wer sich als Richter oder als Richterin für den EGMR zur Verfügung stellt. Der Wahlvorschlag des Parlamentes führt zweifelsohne dazu, dass die Legitimation des Wahlvorschlags wesentlich höher ist, als wenn er lediglich durch den Bundesrat erfolgt.
Ich habe es bereits gesagt und komme damit zum Schluss meiner Ausführungen: Wir haben nur eine einmalige Wahl- bzw. Wahlvorschlagsmöglichkeit. Wir haben keine Bestätigungs- und keine Abwahlmöglichkeit. Dem Wahlakt kommt mithin eine sehr grosse Bedeutung zu. Die Wahl bzw. die Bestimmung der Wahlvorschläge durch unser Parlament erteilt den Vorschlägen selbst eine hohe demokratische Legitimation und damit letztlich auch den schlussendlich Gewählten ein hohes Mass an demokratischer Legitimation. Das ist - vor allem mit Blick auf deren Entscheide - von grösster Tragweite.
Ich möchte Sie deshalb ersuchen, der parlamentarischen Initiative Heer Folge zu geben; erstens aus demokratischen Überlegungen und zweitens zur Stärkung des Parlamentes bei der Besetzung von wichtigen Richterstellen.
Kiener Nellen Margret · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe socialiste
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat am 15. August 2014 die parlamentarische Initiative Heer, "Parlament soll Schweizer Richter und Richterinnen am EGMR in Strassburg nominieren", vorberaten und beantragt Ihnen mit 16 zu 7 Stimmen, dieser Initiative keine Folge zu geben.
In Anbetracht der Zeit erlaube ich mir, bezüglich des Rechtsregelwerks im Zusammenhang mit der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten auf den Bericht unserer Kommission hinzuweisen. Ich verbinde das mit der Präzisierung, dass dieses Ausschreibungs- und Wahlverfahren innerhalb der Gremien des Europarates sehr streng und stringent geregelt ist. Die Schweiz als Mitgliedstaat befolgt diese Kriterien selbstverständlich. Im Übrigen wurde die Qualität der Schweizer Kandidaturen und der jeweils gewählten Richterinnen und Richter noch nie angezweifelt. Die Mehrheit Ihrer Kommission sieht keinen Handlungsbedarf; es besteht kein Bedarf, das Verfahren zu ändern.
Als 2011 die Nachfolge für den Schweizer Richter Giorgio Malinverni bestimmt werden musste, unterbreitete der Bundesrat der Schweizer Parlamentarierdelegation beim Europarat und der Gerichtskommission eine Auswahl von Bewerbungen. Die beiden Organe hörten die Kandidatinnen und Kandidaten an und gaben dem Bundesrat ihre Stellungnahmen ab. Ich war selbst Mitglied der Gerichtskommission und habe dieses Vorschlagsverfahren als sehr seriös und gründlich erlebt.
Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass das Schweizer Verfahren einfach, sachgerecht und demokratisch ist. Die beiden konsultierten Gremien, die Gerichtskommission und die parlamentarische Delegation beim Europarat, sind nach Fraktionsstärke aus Mitgliedern des Nationalrates und des Ständerates zusammengesetzt. Im Übrigen möchten wir betonen, dass diese Personen - es muss eine Dreierliste vorgeschlagen werden - nicht durch die Schweizer Gremien gewählt werden, auch nicht durch den Bundesrat, sondern lediglich von ihnen vorgeschlagen werden. Somit handelt es sich nach Meinung der Mehrheit Ihrer Kommission um ein eigentliches Missverständnis. Es geht nicht um eine Wahl-, sondern um eine Vorschlagsliste. Es ist aufgrund des Initiativtextes auch nicht klar, in welcher Form eines Bundesbeschlusses dann eine solche Wahl erfolgen sollte: Sollte es dann ein einfacher oder gar ein referendumsfähiger Bundesbeschluss sein?
Meine letzten Hinweise konzentrieren sich darauf, Ihnen zu sagen, dass die Schweiz in den Gremien des Europarates, auch abgesehen von der Besetzung unserer Parlamentarierdelegation beim Europarat, sehr gut vertreten ist. Es gibt nämlich dann ein Expertenpanel, das die eingereichten Kandidaturen beurteilt. Dieses Expertenpanel wird durch den Schweizer Professor Luzius Wildhaber präsidiert. Im eigentlichen wahlvorberatenden Gremium ist die Schweiz durch Herrn Ständerat Luc Recordon vertreten.
Wir bitten Sie aus all diesen Gründen, der parlamentarischen Initiative Heer keine Folge zu geben.
Barazzone Guillaume · Mit-M · Conseil national · Genève · Groupe PDC-PEV
Je vais simplement compléter ce qu'a dit Madame Kiener Nellen. La majorité de la commission a estimé qu'il n'y avait pas besoin de légiférer dans le sens de l'initiative parlementaire; elle ne voit pas quelle plus-value le système préconisé apporterait.
Vous l'avez entendu, la procédure appliquée en Suisse est conforme aux règles et recommandations établies par l'Assemblée parlementaire du Conseil de l'Europe; elle est simple, appropriée et démocratique. La Délégation parlementaire suisse auprès de l'Assemblée parlementaire du Conseil de l'Europe et la Commission judiciaire sont composées de parlementaires. Ainsi, notre Parlement est consulté de manière suffisante.
La majorité de la commission est d'avis qu'une procédure exclusivement parlementaire risquerait de politiser tout le processus, ce qui pourrait être dommageable pour la fonction de juge à la cour et retenir des personnes valables de faire acte de candidature.
Enfin, selon la majorité de la commission, le Conseil fédéral, qui est élu par l'Assemblée fédérale, a toute la légitimité voulue pour choisir les trois candidats à présenter au Conseil de l'Europe.
La majorité de la commission vous recommande de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire Heer.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 54 Stimmen
Dagegen ... 119 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Schluss der Sitzung um 18.55 Uhr
La séance est levée à 18 h 55