13.074

Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative). Volksinitiative

Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion

Antrag der Mehrheit

Eintreten

Antrag der Minderheit

(Hösli)

Nichteintreten

Antrag Hefti

Rückweisung der Vorlage an die UREK-SR, mit Ausnahme von Ziffer 5 des Anhanges (Kernenergiegesetz),

mit dem Auftrag:

  • die Belastung des Werkplatzes Schweiz durch Förderabgaben nicht über das heute zulässige Maximum ansteigen zu lassen;

  • Lösungen aufzuzeigen, wie den Wettbewerbsverzerrungen zulasten der Grosswasserkraft begegnet werden kann;

  • die von der Vorlage ausgehende Regulierungsdichte zu reduzieren, auch unter Beachtung der Kompetenzen der Kantone.

Proposition de la majorité

Entrer en matière

Proposition de la minorité

(Hösli)

Ne pas entrer en matière

Proposition Hefti

Renvoyer le projet à la CEATE-CE, à l'exception du chiffre 5 de l'annexe (loi sur l'énergie nucléaire),

avec mandat:

  • de ne pas laisser s'accroître, par des taxes d'incitation, la charge pesant sur la place économique suisse au-delà du maximum toléré à l'heure actuelle;

  • de présenter des solutions permettant d'agir contre les distorsions du marché désavantageant la grande hydraulique;

  • de réduire la densité normative découlant du projet, notamment en tenant compte des compétences des cantons.

Bischofberger Ivo · 2VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP

Das vorliegende Geschäft 13.074, "Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket", stellt rein formell den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie", der sogenannten Atomausstiegs-Initiative, vom 16. November 2012 dar. Diese fordert ein Verbot neuer Kernkraftwerke, maximale Laufzeiten für die bestehenden Kernkraftwerke von 45 Jahren und eine Energiewende, basierend auf weniger Verbrauch, mehr Effizienz und Förderung von erneuerbaren Energien.

Die Vorlage teilt sich im Rahmen der beantragten Revision des Energie- und des CO2-Gesetzes bekanntlich in zwei Massnahmenpakete auf. Das erste umfasst die konkreten mittelfristigen Zielsetzungen für das Jahr 2035 und die konkreten kurzfristigen Ziele für das Jahr 2020. Das zweite befasst sich sodann mit den Eckwerten zu den Zielsetzungen bis 2050.

Bundesrat und Parlament haben bekanntlich im Jahr 2011 im Nachgang zur Reaktorkatastrophe von Fukushima einen Grundsatzentscheid für einen schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie gefällt. Demnach sollen die bestehenden fünf Kernkraftwerke am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue Kernkraftwerke ersetzt werden. Dieser Entscheid sowie weitere, seit Jahren zu beobachtende, tiefgreifende Veränderungen, insbesondere im internationalen Energieumfeld, bedingen einen sukzessiven Umbau des schweizerischen Energiesystems bis ins Jahr 2050. Hierfür hat der Bundesrat auf der Basis der überarbeiteten Energieperspektiven die Energiestrategie 2050 erarbeitet. Mit der Botschaft legt der Bundesrat ein erstes Massnahmenpaket für die langfristige Sicherstellung der Energieversorgung vor.

Die Frage nach dem Warum lässt sich anhand einer breiten Palette von Themenkreisen beantworten:

1. Die Vorlage ist aufgrund des Bevölkerungswachstums notwendig geworden. Die Produktion von Strom ist seit Jahren in etwa gleich hoch. Seit Jahren produziert ungefähr dieselbe Anzahl Anlagen in etwa dieselbe Menge an Strom. Dasselbe Bild zeigt sich bei der Energie. Die Menge an importierter Energie steigt stetig an. Der gesamte Energieverbrauch hat von rund 165 Terawattstunden im Jahre 1970 auf heute 245 Terawattstunden zugenommen. Das Wachstum des Verbrauchs wird weitergehen, wenn es uns nicht gelingt, effizienter zu werden. Heute werden rund 80 Prozent der Primärenergie für 13 Milliarden Schweizerfranken importiert.

2. Die Energieinfrastrukturen sind im Wesentlichen von derselben Generation gebaut worden, die auch unsere Strassen- und Schieneninfrastrukturen errichtet hat. Netze und Kraftwerkanlagen sind heute oft über vierzig Jahre alt. Sie sind indiskutabel erneuerungs- und sanierungsbedürftig, und das kostet.

3. Gleichzeitig wollen wir eine garantierte Versorgungssicherheit, die für unsere Wirtschaft und Bevölkerung eine eigentliche Conditio sine qua non darstellt, das heisst, unser Energiebedarf soll rund um die Uhr abgedeckt sein, auch in Krisenzeiten. Hierbei ist zu bedenken, dass sich unser Umfeld in den vergangenen Jahren komplett verändert hat. Jahrzehntelang war Energie national reguliert. Heute ist der Energiebereich aber ein dynamischer Markt. Es gibt, das sehen wir aktuell nur zu gut, nicht nur geopolitische Entscheide und volatil reagierende Öl- und Gaspreise, sondern dieselbe Entwicklung beeinflusst auch den Strommarkt. Das Ganze ist immer stärker auch von politischen Interessen geprägt. Das führten uns die Beispiele des Ukraine/Russland-Konfliktes wie auch die Überproduktion von Öl aufgrund politstrategischer Entscheide durch Saudi-Arabien und Irak deutlich vor Augen.

4. Entsprechend haben die Aktivitäten im internationalen Kontext beim Preis wie auch beim Markt eine ganz neue Bedeutung erhalten. Sie erinnern sich so gut wie ich: Zuerst gab es die Erdölkrise, dann den Erdölpeak, und in deren Folge prognostizierten praktisch alle einen massiven Preisanstieg. Die Stromindustrie und in deren Umfeld auch das Parlament sprachen monatelang nur noch von einer drohenden Stromlücke. Heute bekämpfen wir jedoch Überkapazitäten. Aktuell ist der Erdölpreis so tief wie seit Jahren nicht mehr. Dasselbe passiert jetzt auch auf dem Strommarkt: Die Preise sind extrem volatil geworden.

5. Wir sind Teil einer Welt, welche nach wie vor viel zu viel fossile Energien verbraucht und für den entsprechenden Klimawandel verantwortlich ist. Entsprechend ist es mit ein Ziel der Energiestrategie, dass die saubere Energie zugunsten von Umwelt und Landschaft möglichst grosses Gewicht erhält. Doch stellen sich da in Bezug auf die Verhältnismässigkeit wiederum keine einfachen Fragen, denn neue Anlagen wie Stromnetze, Wasser- und Holzkraftwerke, Fotovoltaik- und Windanlagen provozieren im Rahmen von Baubewilligungsverfahren Probleme mit dem Landschaftsschutz, und zwar auf Bundes-, auf Kantons- und auf Gemeindeebene.

6. Last, but not least ist die politische Grundsatzdiskussion in Bezug auf die Atomkraft im Nachgang zur Reaktorkatastrophe von Fukushima im Jahre 2011 nicht mehr dieselbe wie vorher. Die Entscheide des Parlamentes werden heute von der Wirtschaft grösstenteils mitgetragen, ja, die Stromwirtschaft ist sich mit der Politik einig, dass in den nächsten dreissig Jahren kein neues Atomkraftwerk gebaut werden kann. Das heisst im Klartext: Die rund 40 Prozent am gesamthaft verbrauchten Strom, welche aus Atomkraftwerken stammen, müssen in den kommenden Jahrzehnten ebenfalls substituiert werden.

So stellte sich nicht nur dem Bundesrat, sondern ganz allgemein die Frage, ob wir dreissig Jahre oder noch länger warten oder ob wir uns schon jetzt hinsichtlich Energieeffizienz und erneuerbarer Energien in eine Zukunft bewegen, welche uns vor grosse Herausforderungen stellt und zweifelsohne noch stellen wird. Mit dem Eintreten auf die Vorlage zur Energiestrategie 2050 und mit der Detailberatung dieses Geschäftes hat sich Ihre vorberatende Kommission für den zweiten Weg entschieden. Entsprechend stellt sie Ihnen mit 11 zu 1 Stimmen Antrag auf Eintreten.

Sie tut dies mit folgenden Stossrichtungen respektive Schwerpunkten: Eingangs ist es wichtig, klar festzuhalten, dass der Begriff Energiestrategie richtig verstanden wird. Es handelt sich explizit um eine Energie- und nicht um eine Stromstrategie, dies vor allem auch im Vergleich mit dem vielzitierten Beispiel Deutschland. Die deutsche Bundesregierung hat eine klare Stromstrategie und keine Energiestrategie entworfen.

Im Vergleich zum heutigen Energiegesetz ist es Ziel der Energiestrategie 2050, die Energieeffizienz zu verstärken. Die Schweiz gehört wie alle anderen Industriestaaten zu denjenigen Ländern, deren Energiekonsum seit dem Zweiten Weltkrieg und vor allem seit den Sechzigerjahren, als der motorisierte Verkehr zu boomen begann, massiv zugelegt hat. Entsprechend sind wir vom weltweiten Geschehen abhängig und haben ein starkes Interesse daran, uns durch Effizienz und Einsparungen davon unabhängig zu machen. Ebenso ist es gemäss der Energiestrategie 2050 wichtig, unseren Anteil an erneuerbaren Energien zu erhöhen, denn die fossilen Energien nehmen im Energiemix nach wie vor einen Anteil von fast 65 Prozent ein.

Von eminenter Bedeutung für unsere Versorgungssicherheit ist sodann der Zugang zu den internationalen Energiemärkten. Mit Blick auf die Landesversorgung lagern wir aktuell Öl- und Gasreserven für einen Zeitraum von drei bis vier Monaten. Hinsichtlich Strom ist die Versorgungssicherheit gewiss einfacher zu gewährleisten. Dies bedingt aber, dass in Europa eine genügend hohe Versorgungsleistung besteht, dass es also genügend Kraftwerke gibt, die mit ihrer Stromproduktion in der Schweiz die Versorgungssicherheit gewährleisten. Doch ist dies nur dann möglich, wenn wir die Netzkapazitäten entsprechend zur Verfügung haben respektive dieselben eben um- und ausbauen.

So ist es das Ziel der Energiestrategie 2050, mit einer neuen, dezentralen Struktur eine andere Produktions- und Konsumationssituation zu schaffen. Die neudefinierte Netz-IT wie auch die im Rahmen der Energieforschung bereits neugeschaffenen sieben Kompetenzzentren bieten sodann die Möglichkeit, Produktion und Konsum bedarfsgerecht aufeinander abzustimmen, dies vor allem vermehrt auch im Rahmen einer Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit. Eine Unbekannte ist und bleibt in diesem Zusammenhang der nach wie vor mögliche Abschluss eines europäischen Stromabkommens.

Die skizzierten Stossrichtungen führen in der Umsetzung zu folgenden Schwerpunkten:

1. Produktions- und Verbrauchsziele: Die durchschnittliche Jahresproduktion von Strom aus erneuerbaren Energien soll gemäss der Energiestrategie 2050 im Jahre 2020 bei mindestens 4,4 Terawattstunden und im Jahr 2035 bei 14,5 Terawattstunden liegen. Für die Jahresproduktion von Strom aus Wasserkraft liegt der Zielwert für das Jahr 2035 bei mindestens 37,4 Terawattstunden. Heute verbraucht die Schweiz insgesamt rund 60 Terawattstunden Strom. Die fünf Atomkraftwerke produzieren im Jahr durchschnittlich rund 25 Terawattstunden, die Wasserkraftwerke rund 34 Terawattstunden und die Anlagen neuer erneuerbarer Energien rund 2 Terawattstunden Strom. Der Energieverbrauch pro Person und Jahr soll gemäss der Energiestrategie bis ins Jahr 2020 um 16 Prozent und bis ins Jahr 2035 um 43 Prozent sinken, dies gemessen am Stand des Jahres 2000. Der Stromverbrauch pro Person und Jahr soll bis 2020 um 3 Prozent und bis ins Jahr 2035 um 13 Prozent sinken. In der Einschätzung dieser Fragen respektive Vorstellungen war die Mehrheit unserer Kommission weniger ambitiös als der Bundesrat.

2. Gebäudebereich: Die wichtigsten Massnahmen sind im Gebäudebereich vorgesehen, welcher für rund einen Drittel des Energiekonsums verantwortlich zeichnet. Die Haushalte verbrauchen in den Bereichen Wärme und Strom nach wie vor viel Energie. Die Energiestrategie setzt im Gebäudebereich bei den bekannten Praktiken "best available practice" und "best available technology" an. Seit dem Jahre 2010 gibt es finanzielle Anreize für Hauseigentümer, die beabsichtigen, ihre Gebäude energietechnisch zu sanieren. Für das Gebäudeprogramm und damit für die Mustervorschriften der Kantone, die sogenannten Muken, sollen nun mehr Mittel eingesetzt werden. Die Gelder stammen dabei zu zwei Dritteln aus der CO2-Abgabe und zu einem Drittel aus den kantonalen Staatshaushalten. Aus der CO2-Abgabe dürfen aktuell höchstens 300 Millionen Schweizerfranken pro Jahr für die Gebäudesanierungen eingesetzt werden. Nach dem Beschluss des Nationalrates sollen dies zukünftig 450 Millionen Schweizerfranken sein. Diese Mittel sollen auch für die Gebäudetechnik-Sanierungen zur Verfügung stehen und nicht nur für die Gebäudehülle-Sanierungen. Ferner sollen für Heizungen neue Mindestanforderungen gelten, und Grossfeuerungen sollen neben Wärme auch Strom erzeugen müssen.

Bei den Beratungen in unserer ständerätlichen UREK war es in diesem Zusammenhang vor allem auch wichtig, dass die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen beachtet und auch eingehalten wurde. So ist im Bereich der Gebäudetechnik zu berücksichtigen, dass der Bund lediglich für die gebäudeexternen Geräte zuständig ist. Für die Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in den Gebäuden betreffen, sind gemäss Bundesverfassung die Kantone zuständig.

Diese Schnittstellen genau zu definieren war verschiedentlich nicht einfach, dies vor allem mit Blick auf den bereits erwähnten Beschluss des Nationalrates. Dieser stellt zur steuerlichen Förderung von energetischen Massnahmen bei Gebäuden maximal 450 Millionen Franken statt wie bisher 300 Millionen Franken aus der CO2-Abgabe zur Verfügung, wobei für Ersatzneubauten auch künftig keine Mittel aus dem Gebäudeprogramm beantragt werden können. Dafür will der Nationalrat aber, dass neben Gesamtsanierungen neu auch Ersatzneubauten während maximal vier Jahren steuerlich abziehbar sind. Das ruft wiederum die Kantone, konkret die Finanzdirektoren, auf den Plan, denn dieser Nationalratsentscheid hätte massive Steuerausfälle für die Kantone zur Folge, sodass sie sich dann ihrerseits gezwungen sehen könnten, die bisherigen Fördermittel in diesem Bereich entsprechend zu reduzieren. So stellte sich unserer Kommission auch hier die Frage, abzuklären, was fördereffizienter ist: die Förderung an sich oder Steuererleichterungen.

3. Netzzuschlag Einspeisevergütung: Mit der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) respektive mit dem Einspeisevergütungssystem werden seit dem Jahr 2009 erneuerbare Energien gefördert. Finanziert wird diese durch einen Zuschlag pro Kilowattstunde, welcher seit Anfang Jahr 1,1 Rappen beträgt. Dabei setzt das heutige Gesetz den Maximalbetrag der KEV auf 1,5 Rappen fest. Die Energiestrategie 2050 sieht eine Erhöhung auf maximal 2,3 Rappen vor. Von diesen 2,3 Rappen sollen 0,1 Rappen für Gewässersanierungen eingesetzt werden, ebenso ist in den 2,3 Rappen die Rechtssicherheit für die Geothermie respektive für die sogenannten wettbewerblichen Ausschreibungen vorgesehen. Das heisst, für die eigentliche Förderung inklusive Wasserkraft verbleiben theoretisch noch rund 1,8 Rappen - theoretisch in dem Sinne, dass je nach Beschluss des Rates auch die KEV betroffen sein wird. Zudem hält die Energiestrategie an der sogenannten Deckelung der KEV fest. Damit stünden summa summarum pro Jahr 1,3 Milliarden Schweizerfranken zur Verfügung.

Dabei spricht sich die Kommission für eine klare zeitliche Begrenzung der KEV aus. Schliesslich ist es das erklärte Ziel der Energiestrategie 2050, die KEV zu einem Einspeiseprämiensystem mit Direktvermarktung umzubauen. Der Anlagebetreiber soll sich vermehrt am Markt orientieren und bedarfsgerechter einspeisen. Das Direktvermarktungssystem soll Anreize schaffen, nicht auch noch zu den gleichen Zeiten Strom einzuspeisen, in denen es schon genügend Elektrizität gibt. Nach dem diesbezüglichen Beschluss des Nationalrates, dieses vom Bundesrat vorgeschlagene System zu ändern, gilt es, hier neu zu beschliessen, dies vor allem auch unter dem Aspekt der speziellen Unterstützung der bestehenden Grosswasserkraft in Notfällen und der damit jeweils verbundenen Belastung der Wirtschaft.

4. Wasserkraft: Innerhalb der Energiestrategie nimmt die Wasserkraft auch in Zukunft eine zentrale Position ein. Bereits heute stammen über 50 Prozent der Stromproduktion aus dieser erneuerbaren Quelle. Entsprechend soll die Produktion bis 2035 um jährlich 2 Terawattstunden angehoben werden. Die Marktsituation für die bestehende Wasserkraft wie auch für einen Zubau ist zurzeit aber aus verschiedenen Gründen äusserst schwierig: Überangebot auf den europäischen Strommärkten, schwächelnde Konjunktur, Subventionierung fossiler Energien, tiefe CO2-Preise, starke Förderung der erneuerbaren Energien in Deutschland usw. Es ist aktuell auch nur schwer ersichtlich, ob sich diese Situation in den nächsten Jahren ändern wird.

Der Nationalrat hat in der letzten Wintersession auf eine explizite Unterstützung der bestehenden Wasserkraft verzichtet. Gemäss den Beschlüssen der Grossen Kammer sollen künftig nur noch Werke mit einer Leistung von 1 bis 10 Megawatt Einspeiseprämien erhalten. Bei der Untergrenze soll es aber für Werke in bereits genutzten Gewässerstrecken Ausnahmen geben. Zudem sollen grosse Wasserkraftwerke mit einer Leistung von über 10 Megawatt wie auch kleine Werke mit einer Leistung ab 300 Kilowatt Investitionsbeiträge erhalten. Inzwischen hat sich die Situation aber, nicht zuletzt als Folge des 15. Januar 2015, noch einmal verschärft. Das belegt namentlich der aufdatierte Bericht des Bundesamtes für Energie zur Rentabilität der bestehenden Wasserkraft.

Vor dem Hintergrund dieser Fakten hat unsere UREK Handlungsbedarf erkannt und eine Auslegeordnung möglicher Unterstützungsvarianten für die bestehende Grosswasserkraft vorgenommen, also für Werke mit einer Leistung von mehr als 10 Megawatt. Die verschiedenen Modelle sollen vertieft geprüft werden, und zwar nach klaren Vorgaben: kein Giesskannenprinzip, sondern gezielte finanzielle Unterstützungsmassnahmen. Im Mittelpunkt standen dabei Bundesdarlehen, Netzzuschlagsfonds gemäss Modell Wasserrappen, Quotenmodell, CO2-Abgabe sowie differenzierte Stromabgabe, das heisst Besteuerung von sogenanntem Import-Dreckstrom. Schliesslich hat sich die Mehrheit der Kommission im Grundsatz dafür ausgesprochen, im Einzelfall eine zeitlich und umfangmässig klar begrenzte Unterstützung für den Weiterbetrieb von Werken zu gewährleisten, die in Not sind.

5. Effizienzsystem Bonus/Malus: Ein Bonus-Malus-System im Strommarkt soll für Elektrizitätswerke Anreize schaffen, von Jahr zu Jahr weniger Strom zu verkaufen und das Stromsparen zu fördern. Das vom Nationalrat beschlossene Modell setzt bei den Endverteilern an. Die Elektrizitätswerke, die ein Netz betreiben, sollen eine Zielvorgabe erhalten. Unternehmen, die das Ziel erreichen, ja sogar übertreffen, würden einen Bonus erhalten, der aus dem Netzzuschlagsfonds zu bezahlen wäre. Jene wiederum, die das Ziel verfehlen, hätten einen Malus zu entrichten. Die Mehrheit der Kommission will dieses System wieder aus der Vorlage streichen und der Fassung des Bundesrates folgen. Eine Minderheit I will die Fassung des Nationalrates übernehmen. Eine Minderheit II verfolgt einen Kompromiss mit einer entsprechenden Bundesratskompetenz.

6. Langzeitbetriebskonzept/Laufzeitbeschränkung: Der Bau neuer Atomkraftwerke soll verboten werden. Die bereits bestehenden sollen aber so lange am Netz bleiben dürfen, wie die Aufsichtsbehörde Ensi sie - gestützt auf das Kernenergiegesetz und dessen Verordnung - als sicher einstuft. Ab 40 Betriebsjahren sollen die Betreiber nach dem Willen des Nationalrates jedoch sogenannte Langzeitbetriebskonzepte vorlegen müssen, welche die Sicherheit dokumentieren und gewährleisten. Die ältesten Atomkraftwerke müssten sodann zwingend spätestens nach 60 Jahren Betriebszeit vom Netz genommen werden; dies hiesse in der Konsequenz für Beznau I im Jahre 2029 und für Beznau II im Jahre 2031. Auch hier will die Mehrheit der Kommission der Fassung des Bundesrates folgen und sowohl das Langzeitbetriebskonzept wie auch die Laufzeitbeschränkung wieder aus der Vorlage streichen.

Zusammenfassend unterstützt die Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission in vielen Punkten die Vorlage des Bundesrates, wenn auch zum Teil mit weniger ambitiösen Zielen. Im Weiteren konzentrieren sich die Entscheide Ihrer Kommission im Vergleich zur Fassung des Nationalrates auf folgende Schwerpunkte, welche sich auf der Fahne in diversen Mehr- und Minderheiten niederschlagen: Ausbau- und Verbrauchsziele, Konzept für den Ausbau erneuerbarer Energien, Abnahme- und Vergütungspflicht, Einspeiseprämiensystem, Investitionsbeitrag, Finanzhilfen für bestehende Wasserkraft, Heizungen und Gebäude, Streichen der Effizienzverpflichtungen, Bonus/Malus bzw. weisse Zertifikate, CO2-Abgabe auf sogenanntem Dreckstrom, steuerliche Anreize beim Bau von Ersatzneubauten und schliesslich Streichen der Langzeitbetriebskonzepte und der Laufzeitbeschränkungen für KKW, welche älter als 40 Jahre sind.

Ich schliesse meine Ausführungen mit dem aufrichtigen und herzlichen Dank an die Mitglieder der Kommission für die äusserst konstruktive und seriöse Arbeit wie auch für die Bereitschaft, einen enormen Aufwand von über 60 Sitzungsstunden, verbunden mit mehreren zusätzlichen Sitzungen von Ende Januar bis August 2015, zu leisten. Mein Dank geht vor allem aber auch an das Kommissionssekretariat und die verschiedenen Verwaltungsabteilungen für deren tatkräftige Unterstützung.

Mit 11 zu 1 Stimmen beantragt Ihnen die Kommission, auf die Vorlage einzutreten und die Detailberatung entsprechend vorzunehmen. Mit dem eindrücklichen Stimmenverhältnis von 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission die Vorlage der Energiestrategie 2050 sodann in der Gesamtabstimmung gutgeheissen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten, den Nichteintretensantrag der Minderheit Hösli sowie den Rückweisungsantrag Hefti abzulehnen und die entsprechende Detailberatung vorzunehmen.

Hösli Werner · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Zuerst möchte ich dem Kommissionspräsidenten für die sehr gute und umsichtige Führung danken. Es war trotz unterschiedlicher Ansichten eine erfreuliche Kommissionsarbeit, und - das will ich hiermit auch ausdrücklich gewürdigt wissen - dies war nicht zuletzt das Verdienst des Präsidenten. Besten Dank!

Bei solch ambitiösen Strategien schadet es nicht, sich noch einmal mit der Frage zu beschäftigen, wie wir überhaupt zu der heutigen Situation gekommen sind. Denn wie heisst es doch so schön: Wer die Vergangenheit nicht kennt, kann die Gegenwart nicht begreifen und die Zukunft nicht gestalten. Auf dieser faktischen Rückreise bin ich auf eine Rede des ehemaligen Energieministers Willi Ritschard gestossen, der vor 39 Jahren Folgendes gesagt hat: "Ich könnte es mir leicht machen mit Reden über Energieprobleme. Vor einem Teil des Volkes könnte ich mir mit den zwei Worten 'Kernkraftwerke - nein!' und vor dem anderen Teil mit dem Ausruf 'Kernkraftwerke - ja!' den begehrten Beifall holen. Aber das ist mir zu einfach."

Die Situation hat sich bis heute eigentlich nicht verändert. Wenn ich jetzt für Nichteintreten auf diese Vorlage plädiere, so mache ich das nur als grundsätzlicher und nicht als bedingungsloser AKW-Unterstützer. Denn solange die Problematik der Nuklearabfälle nicht gelöst ist, bin auch ich der Meinung, dass keine neuen Rahmenbewilligungen für AKW mehr erteilt werden dürfen. Alles andere ist nicht stimmig und in der Gesamtbetrachtung inkonsequent.

Was mich an dieser Vorlage aber doch stört, ist die mindestens von mir wahrgenommene Überreaktion auf den AKW-Störfall in Japan. Wir alle wissen um die möglichen Gefahren von AKW seit Beginn dieser Technologie. Deshalb haben wir auch entsprechende unabhängige Aufsichtsorgane und viele Sicherheitsvorkehrungen installiert - damit solche Nachlässigkeiten, wie sie nachweisbar in Japan geschehen sind, bei uns nicht vorkommen sollten. Da habe ich nach wie vor ein gutes Gefühl. Ich bin mir dabei aber bewusst, dass man sich in Gefühlen bekanntermassen auch schon getäuscht hat, und das nicht nur in der Liebe.

Dennoch sei in diesem Zusammenhang innerhalb einer Klammer mindestens darauf verwiesen, dass wir im Bereich der Nuklearmedizin und generell in der Forschung ebenfalls mit radioaktiven Gefahren leben. Wir tun dies ohne grosse Bedenken, weil es ja für uns einmal von lebenswichtigem Nutzen sein könnte. Ich meine, einmal gehört zu haben, dass doch immerhin ein Drittel der gesamten Nuklearabfälle nicht von AKW anfallen, und das ginge dann ziemlich weit über einen vernachlässigbaren Anteil hinaus. Doch davon hört man eigentlich wenig.

Was präsentiert uns nun aber der Bundesrat unter dem Titel "Energiestrategie 2050" als Alternativszenario für den Atomstromausstieg? Eine Fülle von neuen Regulierungen mit sehr vielen Verwaltungsmassnahmen, dies alles natürlich verbunden mit zusätzlichen Kosten. Gemäss Botschaft sprechen wir über jährliche Zusatzkosten von gegen 100 Millionen Franken und mindestens 50 zusätzliche Stellen allein für den Staatshaushalt. Die Kosten für die Haushalte sowie für die Wirtschaft sind noch um ein Vielfaches höher.

Was erreichen wir damit? Eine totale Überproduktion an sonnenreichen Tagen mit hoher Beanspruchung und hohen Ansprüchen ans Stromnetz, und dies bei gleichzeitig starker Importabhängigkeit in der Winterzeit. Das ist dann noch teuer zu bezahlen. Das alles ist doch das Gegenteil von all dem, was eigentlich angestrebt werden muss. Ich habe viele Zusendungen von Glarner Klein- und Mittelbetrieben erhalten, die sich über diese Energiestrategie sehr besorgt zeigen. Nicht zuletzt deshalb habe ich auch bei der Beratung in der Kommission bis zum Schluss am Nichteintretensantrag festgehalten und werde dies auch heute tun. Von diesen Glarner Unternehmungen sind keine bei der Economiesuisse, die sich ja nun auch eingeschaltet hat und uns davor warnt, dem Werkplatz Schweiz nicht noch weiter Bürokratie und Kosten aufzubürden.

Was mich aber speziell erstaunt, ist, mit welchem Support wir die Förderung der Fotovoltaik stützen. Es ist bekannt, dass die Herstellung der Solarzellen grossmehrheitlich in China erfolgt, enorme Mengen von CO2-belastetem Strom für die Produktion verbraucht werden, bei der Produktion hochgiftige Abfälle entstehen und die Entsorgung keinesfalls problemlos ist. Zudem muss ein Solarpanel während rund drei Jahren Strom produzieren, bis es die Energie, die für seine Herstellung notwendig war, wieder generiert hat. Aber das interessiert eigentlich nicht. Wir unterzeichnen zwar Kyoto-Protokolle, zahlen über verschiedene Umweltfonds Hunderte von Millionen Franken für einen besseren weltweiten Umweltschutz und halten ethische Grundsätze hoch; wenn es aber um eine gesamthaft konsequente Handhabung geht, finden wir immer Gründe für eine andere Haltung. Nicht, dass wir dieses inkonsequente Handeln nur zulassen - das wäre ja noch einigermassen verständlich -, nein, wir fördern es auch noch, mit enorm vielen Mitteln, welche wir den Bewohnerinnen und Bewohnern unseres Landes sowie der Wirtschaft entziehen. Diesem Weg kann ich einfach nicht oppositionslos folgen. Da passt meines Erachtens nämlich einiges nicht zusammen.

Bei einem Atomstromausstieg müsste man, so meine ich, wirklich gründliche Überlegungen dazu anstellen, mit welchen Technologien wir den jahreszeitlich unterschiedlichen Strombedarf schweizintern am ehesten decken können und wie wir die Umwelt CO2-mässig nicht stärker belasten. Nach meiner Auffassung müsste dabei die einheimische Wasserkraft im Zentrum stehen. Mir fehlen aber echt griffige Massnahmen für die verbesserte Nutzung der einheimischen Wasserkraft und vor allem verkleinerte Zeitfenster für die Beurteilung der Wirksamkeit der beschlossenen Massnahmen und deren Kostenfolgen. Die Entwicklung wird weiterhin enorm sein, und im Zeitraum dieser langfristig angelegten Energiestrategie wird noch einiges an Unvorhergesehenem passieren. Der Kommissionspräsident hat in diesem Zusammenhang den Erdölpeak und die Stromlücke erwähnt. Davon spricht heute niemand mehr.

Wir müssten uns auf dem Weg zur sogenannten Energiewende grösstmögliche Flexibilität erhalten. Auch das wird meines Erachtens durch diese Vorlage nicht erreicht. Sie unterliegt zudem der fast grössten Gefahr in diesem Land: der Überregulierung und dem damit verbundenen Anstieg der Staatskosten.

In diesem Sinne füge ich zum Schluss nochmals eine Feststellung des bereits zitierten alt Energieministers an: "Viele Leute sind immer noch überzeugt davon, dass Umweltschutz mit einigen individuellen und öffentlichen Entscheiden zu bewältigen wäre. Aber letztlich scheitern wir daran, dass wir uns nicht vorstellen können, wie die Welt in zwanzig oder fünfzig Jahren aussehen wird." Da gibt es wirklich nichts mehr hinzuzufügen.

Ich beantrage Ihnen Nichteintreten. Die Stromzukunft unseres Landes ist pragmatisch, kostenbewusst, global umweltschonend und auf der Basis von grösstmöglicher Unabhängigkeit schrittweise anzugehen. Ich danke Ihnen für das Zuhören. Betreffend Unterstützung werde ich mich wahrscheinlich sehr stark wie auf meiner geliebten Glarner Hochjagd fühlen: Da bin ich auch oft allein.

Hefti Thomas · Mit-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Ich beantrage Ihnen Rückweisung der Vorlage an die UREK unseres Rates mit Ausnahme von Ziffer 5 des Anhangs zum Kernenergiegesetz, mit dem Auftrag, die Belastung des Werkplatzes Schweiz durch Förderabgaben nicht über das heute zulässige Maximum ansteigen zu lassen, Lösungen aufzuzeigen, wie man den Wettbewerbsverzerrungen zulasten der Grosswasserkraft begegnen kann, die von der Vorlage ausgehende Regulierungsdichte zu reduzieren, auch unter Beachtung der Kompetenzen der Kantone.

Zunächst möchte ich im Sinne der Offenlegung von Interessenbindungen darauf hinweisen, dass ich Verwaltungsräten von Unternehmen der Elektrizitätsbranche angehöre.

Diese Vorlage behandelt komplexe Fragen. Sie ist daher vielschichtig und hat Auswirkungen auf die ganze Volkswirtschaft. Dass es für eine derartige Vorlage Zeit braucht, dass man nicht auf Anhieb Lösungen hat, ist verständlich. Ebenso verständlich und zu würdigen ist auch, dass sich das Departement und die Departementsvorsteherin mit diesen Fragen auseinandersetzen und eine Botschaft vorgelegt haben. Das Umfeld ist seit Erscheinen der Botschaft nicht einfacher, sondern anspruchsvoller geworden. Die effektiv erhobenen KEV-Abgaben haben mehr als das Doppelte des Wertes bei der Einführung, aber immer noch nicht das heute mögliche Maximum von 1,5 Rappen pro Kilowattstunden erreicht. Bei Industrie und Gewerbe macht sich das zunehmend bemerkbar.

Weshalb beantrage ich Ihnen Rückweisung an die Kommission? Die Stichworte lauten: Dichte der Regulierung, Kosten und der Anspruch auf eine gute Gesetzgebung.

Die Vorlage bringt ausgesprochen dichte neue Regulierungen. Ich denke zum Beispiel an die Artikel 9 und 10 sowie an Artikel 12, den ich kurz zitieren möchte: "Der Bund unterstützt die Kantone mit methodischen Grundlagen und Mindestvorgaben und stellt die Gesamtsicht, Einheitlichkeit und Koordination sicher." Dies kann die Quelle für sehr viele nachgeordnete Regulierungen werden und insbesondere für grosse und breitgefächerte Einflussnahmen des Bundes. Ist das sinnvoll? Ist das wirklich wünschbar? Diese Breite ist meiner Ansicht nach zu hinterfragen. Wir beklagen oft abstrakt die zunehmenden Regulierungen. Hier haben wir ein Feld, um nicht nur zu reden, sondern zu wirken.

Die Vorlage ist mit Kosten verbunden: Die Kontrollen, die Richtlinien, das Monitoring, die Abklärungen und die Umsetzung des zum Teil anders konzipierten Fördersystems brauchen personelle, zeitliche und finanzielle Ressourcen. Und wenn es nicht Aufträge an eigenes Personal sind, so werden es Drittaufträge sein. Auch hier hätten wir Gelegenheit, konkret bei der Vorlage schlank zu bleiben, anstatt abstrakt mit Vorstössen das Thema zu beackern.

Die KEV war als Anschubfinanzierung gedacht. Wäre es nicht sinnvoller, anstatt die KEV umzubauen und zum Teil auszubauen, zu sehen, wie man sich unter Wahrung der gemachten Zusagen aus der Anschubfinanzierung zurückziehen kann? Effektiv heben wir das Maximum auf 2,1 oder 2,3 Rappen pro Kilowattstunde an. Bei 2,3 Rappen hätten wir keine Differenz mehr zum Nationalrat. Das sind Belastungen für den Werkplatz. Vor knapp zehn Jahren waren wir bei einem Maximum von 0,6 Rappen. Gemäss der Vorlage kommen wir wahrscheinlich auf das Vierfache. Das haben Unternehmen zu tragen, die eben erst die Aufhebung der Frankenuntergrenze vom 15. Januar 2015 erlebt haben, die mit der Swissness-Gesetzgebung und mit der neuen Lebensmittelverordnung zu kämpfen haben.

Ist die Vorlage elegant? Kommt Schwieriges einfach und verständlich daher? Der Bund stellt die "Gesamtsicht, Einheitlichkeit und Koordination sicher"; was heisst das in der Summe, was in Artikel 12 steht? Der Bund macht sozusagen fast alles. Ein weiteres Beispiel ist Artikel 6, "Grundsätze": "Behörden, Unternehmen der Energieversorgung, Planerinnen und Planer, Hersteller und Importeure von energieverbrauchenden Anlagen, Fahrzeugen und Geräten sowie Verbraucherinnen und Verbraucher beachten die nachstehenden Grundsätze ..." Hat man hier nicht gewisse Beteiligte vergessen, ist das nicht zu dicht? Was machen z. B. die Händler? Es wäre z. B. ein Schildbürgerstreich erster Güte, wenn bei all den Bestrebungen, die gemacht werden und angedacht sind, die Grosswasserkraft - eine saubere, nachhaltige, gute und eigene Energie - auf der Strecke bliebe.

Ist es richtig, auf Subvention Gegensubvention zu geben? Gäbe es nicht vielleicht noch andere Möglichkeiten, z. B. bei den Sanierungen, die sich Kraftwerke bis zum Einbruch der Produktion in der Grössenordnung von 3 bis 5 Prozent entschädigungslos anrechnen lassen müssen? Wären hier nicht vielleicht Wege zu finden, um Entschädigungen zu geben und damit etwas zu tun? Das Thema verdient es jedenfalls, nochmals angesehen zu werden. Wir haben nämlich auch heute in der Beratung mindestens drei Wege: die Lösung des Nationalrates, die Lösung des Ständerates und die Lösungen, die Kollege Engler vorschlagen wird.

Zum Schluss: In der ersten Woche dieser Session haben wir die Altersvorsorge 2020 beraten. Da hörte man folgende Einwände: Wie will man länger denken als bis 2030? Wir wissen gar nicht, was nach 2030 passiert und wie wir dann aufgestellt sind. Diese Energiestrategie geht bis 2050. Wie wollen wir dann das beraten können? Die Änderungen im Kernenergiegesetz können meiner Ansicht nach behandelt werden. Aber das ganze Feld der Förderung, der Regulierung in dieser Dichte sollten wir auch unter dem Eindruck der Signale, die wir aus der Industrie vernehmen, nochmals überdenken.

Eberle Roland · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Ereignisse um Fukushima im Februar 2011 haben in Deutschland und in der Schweiz einen energiepolitischen Tsunami ausgelöst. Die Reaktorkatastrophe in Japan hat zum parlamentarischen Beschluss des Ausstiegs aus der Kernenergie geführt. Ich stehe hinter diesem Entscheid.

Ich erlaube mir zum Eintreten auf das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 einige grundlegende Bemerkungen: Es ist uns allen bewusst, dass der Zeithorizont der Energiewende 2050 ein sehr weiter ist. Wollte man heute alle Entscheide treffen, um die gutgemeinten Ziele der Energiewende 2050 zu definieren und zu erreichen, so käme dies der unmöglichen Quadratur des Kreises gleich. Ich habe die Beratungen der Energiestrategie in unserer Kommission in der ersten Phase als emotional und wenig faktenbasiert erlebt. Der Nationalrat hatte der bundesrätlichen Vorlage neue Elemente zugefügt, welche nach meiner Überzeugung wenig durchdacht und von politischem Opportunismus gezeichnet waren. So sahen wir uns in der Kommissionsberatung nach anfänglichem Suchen nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner aufgefordert, die Vorlage wieder näher an die Wirklichkeit zu führen und auf den bundesrätlichen Weg zurückzuführen. Unsere Kommission hat sich viel Zeit genommen, alle durch den Nationalrat eingefügten Themen vertieft zu prüfen. An dieser Stelle bedanke ich mich ebenfalls für die gute Unterstützung durch das Sekretariat und die involvierten Fachleute des Departementes und für die intensive und konstruktive Debatte mit Frau Bundesrätin Leuthard.

Einzelne für mich relevante Punkte bleiben auch nach intensiver Beratung der Vorlage unklar und befriedigen mich noch nicht. Die der gesamten Vorlage zugrunde liegenden statistischen Annahmen und Prognosen wurden auf der Zeitachse nicht überarbeitet. Was 2007 studiert und 2011 als Prognose weiterentwickelt und unterlegt wurde, hat heute in vielen Bereichen keine Gültigkeit mehr. Insbesondere stimmt die marktseitige Entwicklung der weltweiten und der europäischen Energiewirtschaft bei keinem der relevanten Energieträger mehr. Natürlich, es liegt in der Natur der Sache, dass die Unsicherheiten mit der Zunahme auf der Zeitachse grösser werden. Fakt ist allerdings, dass sich die zugrunde liegenden Annahmen, insbesondere die Energiewachstums- und Energieverbrauchsannahmen, bereits heute als zu optimistisch erweisen. So sind beispielsweise die unterlegten Einsparquoten bereits heute revisionsbedürftig.

Im Hinblick auf die Erarbeitung der Energiestrategie 2050 hat das Bundesamt für Energie im Mai 2011 die Energieperspektiven einer kritischen Würdigung unterzogen. Um dem Bundesrat damals eine aktualisierte Entscheidungsgrundlage zu liefern, haben die Fachleute, ich habe es erwähnt, die aus dem Jahre 2007 stammenden Energieperspektiven aufdatiert und die gesamtwirtschaftlichen sowie die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiterentwickelt. Seither haben sich die für die Energiewirtschaft und insbesondere die für die einheimische Stromproduktion relevanten makroökonomischen Daten jedoch dramatisch verändert.

Die Bundesverwaltung hat auf Wunsch der Kommission überprüft, ob eine komplette Überarbeitung dieser Grundlagen nötig und sinnvoll wäre. Sie kam in ihrem schriftlichen Bericht zum Schluss, dass eine Überprüfung unter dem Aspekt des langen Zeithorizonts 2050 wenig zielführend wäre. Das heisst im Umkehrschluss, dass wir die Ausgestaltung des gesetzlichen Rahmens heute auch nicht auf 2050 ausrichten dürfen, sondern dass wir pragmatische Teilschritte in die richtige Richtung unternehmen müssen. Ein gesetzgeberischer Weitschuss würde sein Ziel unweigerlich massiv verfehlen.

Zwei entscheidende Ereignisse beeinflussen diese Gesetzesberatung extrem: erstens der Marktöffnungsschritt Nummer eins mit dem Zwang für die Elektrizitätswirtschaft, die Produktion komplett von der Verteilung zu trennen; zweitens die massive Veränderung des geschilderten internationalen Marktumfelds, in welchem sich die schweizerische Energiewirtschaft einzubetten hat. Von der Skizzierung der Energiewende 2050 bis heute halbierten sich die Rohölpreise auf rund 50 Dollar je Fass, reduzierte sich der Welthandelspreis für Braunkohle um rund 75 Prozent, sank der Strompreis an der Leipziger Stromhandelsbörse von rund 80 auf rund 30 Euro pro Megawattstunde, sank der Wechselkurs vom Franken zum Euro von Fr. 1.25 auf rund 1 Franken - heute: Fr. 1.10. Letzter Punkt: Die Schere beim Preis für CO2-Zertifikate in der Schweiz und in Europa öffnet sich massiv.

Wir planen auf Antrag des Bundesrates eine Erhöhung des Abgabesatzes pro Tonne CO2 von 60 auf 84 Franken. Es gibt eine Minderheit, die mit ihrem Antrag bei 60 Franken bleiben möchte. Zum Vergleich: Per 17. September waren es 8.28 Euro pro Tonne CO2 - das sind die Börsenpreise im europäischen Emissionshandel. Wenn der Zertifikatepreis pro Tonne CO2 an der Börse gegen 50 Euro tendieren würde, würde sich gemäss deutschen Angaben der Schritt weg von der Braunkohle hin zum Erdgas rechnen. Der weitere Schritt in Richtung erneuerbare Energie ist nicht beziffert. Während bei Rohöl und Erdgas die Entwicklung nicht absehbar ist, gehen die Marktbeobachter davon aus, dass die Strompreise in Europa in den nächsten Jahren tief bleiben und mittel- bis langfristig weniger stark ansteigen werden als bisher angenommen. An der Leipziger Stromhandelsbörse liegt der Preis, ich habe das erwähnt, bei rund 3 Eurocent pro Kilowattstunde. Es gibt keine glaubwürdigen Anzeichen, dass die für Europa massgebende bundesdeutsche Politik den CO2-Irrsinn der Wiederinbetriebnahme der alten Kohlekraftwerke in absehbarer Zeit unterbinden würde.

Die massive Aufwertung des Frankens gegenüber dem Euro dürfte angesichts der Entwicklung des europäischen Umfelds, insbesondere in Bezug auf das langsamere Wachstum der Wirtschaft, von langanhaltender Tendenz sein. Tatsache ist, dass sich die Rahmenbedingungen insbesondere für die schweizerische Wasserkraft seit Mai 2011 nachhaltig verschlechtert haben. Wir sind uns alle einig: Die Wasserkraft ist qualitativ und quantitativ die absolut matchentscheidende erneuerbare Energie. Bei einem Anteil von rund 60 Prozent an der inländischen Stromproduktion dürfen wir es uns nicht erlauben, dass dieser Sockel an erneuerbarer Energie wegbricht.

Wir dürfen die Augen bei allem guten Willen, die Energiewende zu schaffen, vor der Wirklichkeit nicht verschliessen. Es muss uns interessieren, wie sich die veränderten Bedingungen auf dem Energiemarkt auf die Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft, auf die Wettbewerbsfähigkeit des Gewerbes, der exportorientierten Industrie sowie der sehr bedeutsamen Zulieferindustrie, des Zuliefergewerbes auswirken werden. Insbesondere müssen wir uns auch für die Folgen für die einheimische Stromproduktion interessieren, die mehrheitlich von der Wasserkraft erbracht wird.

Es ist dem Nationalrat nicht gelungen, die Förderung der erneuerbaren Energien marktgerechter auszugestalten. Die Weiterführung der Abnahme- und Vergütungsgarantie, neue Subventionstatbestände und die Erhöhung des maximalen Übertragungsnetzzuschlags verstärken bestehende Wettbewerbsverzerrungen und führen zu weiterem Marktversagen. Folgen Sie den vorliegenden Beratungsresultaten der Mehrheit Ihrer Kommission, können Sie die aufgezählten Mängel aus der nationalrätlichen Vorlage zielführend korrigieren.

Ich erlaube mir hier eine Klammerbemerkung: Die Aussage, dass die bestehenden Marktverzerrungen in der schweizerischen Energiewirtschaft alleine durch die Subventionierung der neuen Energien in Europa verursacht würden und nichts mit der KEV in der Schweiz zu tun hätten, ist nicht ganz korrekt. Selbst wenn die Reduktionsziele erreicht würden, könnten rund 1,3 Milliarden Franken an Fördermitteln beansprucht werden. Sie verschärfen die Marktverzerrungen, insbesondere gegenüber der einheimischen Wasserkraft, massgeblich.

In eine volkswirtschaftliche Gesamtbeurteilung gehören auch die Aufwendungen für den Ausbau und die Verstärkung der Netzinfrastruktur. Entsprechende Schätzungen und Studien gehen bekanntlich von über 100 Milliarden Franken aus.

Diese Gesetzesnovelle darf den Ausschluss einzelner Technologien und die damit verbundene Verringerung des umwelt- und energiepolitischen Handlungsspielraums künftiger Generationen nicht fixieren. Mit einer politisch motivierten Diskriminierung bestehender Kraftwerke, auch der Wasserkraftwerke, werden grosse Volksvermögen aufs Spiel gesetzt. Wir riskieren die Versorgungssicherheit und gefährden eine erfolgreiche Umsetzung der Energiestrategie 2050.

Wenn wir mit dieser Vorlage falsche Impulse festhalten, so setzen wir einfach und entgegen anderslautenden Behauptungen auf eine weitergehende Importstrategie. Über den Sinn oder Unsinn von faktischen Technologieverboten und über die Zielhierarchie zwischen den Risiken von Erderwärmung - Stichwort CO2-Bilanz - und/oder den Risiken der Nukleartechnologie werden wir bei der Beratung des Kernenergiegesetzes hinlänglich debattieren können.

Über die Frage, ob die EU das Stromabkommen definitiv ratifizieren wird oder nicht, kann man nur spekulieren. Das bilaterale Vertragswerk zum Thema ist gegenwärtig "on hold" und lässt offene Fragen im Raum stehen betreffend Förder- oder Lenkungsmassnahmen im Inland. Die Frage, ob es die EU auf Dauer zulassen wird, dass die Schweiz ohne entsprechenden Vertrag am Market Coupling nachhaltig teilnehmen kann, beeinflusst ebenfalls die vorgegebenen Elemente des ersten Massnahmenpakets. Wir können aber nicht warten, wir müssen vorwärtsmachen und diese Gesetzesberatung sachlich nach vorne treiben. Da wir keine Anzeichen für eine rasche Beteiligung der Schweiz am erwähnten Market Coupling mit Europa haben, sollten wir äusserst zurückhaltend sein mit der Implementierung neuer Stütz- und Subventionselemente.

Eine annähernd gesamthafte Beurteilung der Energiestrategie ist heute nicht möglich. Seien wir deshalb pragmatisch. Wir warten alle auf das zweite Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 und damit auf die nächste Vorlage zum Thema Lenkungssystem. Parlament und Stimmvolk sind bis heute im Unklaren über die Folgen, die Schritte und das Ausmass dieses zweiten Teils der Energiestrategie. Eine staatlich erzwungene Verzichtpolitik, die Weiterführung der Fördermassnahmen und die Einführung eines Lenkungssystems bedeuten massive Eingriffe in die Freiheit des Bürgers. Umso klarer, umso breiter müssen die Argumente abgestützt sein. Solche Eingriffe sind dann zu rechtfertigen, wenn die Elemente klar sichtbar auf dem Tisch liegen und im europäischen Kontext auch bestehen können.

Ein letztes Wort zur geplanten Subventionierung der Wasserkraft: Die europäische Energie- und Elektrizitätswirtschaft hat sich sehr weit vom Markt entfernt. Milliardenschwere etatistische Anreizsysteme und geostrategische Verschiebungen der Energieträgerflüsse haben bewirkt, dass keine realen marktwirtschaftlichen Systeme und Mechanismen mehr funktionieren. Der Markt ist nachhaltig geschädigt und ausgehebelt. Die Schweiz ist nicht in der Lage, diese Entwicklung massgeblich zu beeinflussen. Unter dieser Feststellung einen weiteren marktverzerrenden Subventionstatbestand zu statuieren, nämlich die Subventionierung der Wasserkraft, erachte ich als gefährlich. Gut gemeint ist nicht gut genug. Bei der effektivsten erneuerbaren Energie, der Wasserkraft, auch noch ungleich lange Spiesse zu schaffen zwischen subventionierten und allenfalls nichtsubventionierten Wasserkraftproduzenten, erachte ich als nicht zielführend.

Es kann meines Erachtens nicht sein, dass mit einem Tropfen auf den heissen Stein versucht wird, die Wasserwirtschaft gnädig zu stimmen. Wollte man die Wasserkraft wirklich der Bedeutung entsprechend fördern, müssten massiv Gelder fliessen, und die gesamte KEV müsste auf die Stützung der Wasserkraft fokussiert werden. Ich will das nicht, weil es in die falsche Richtung geht. Wer weiss, vielleicht gelingt es im Rahmen dieser Beratung, ansatzweise eine einigermassen vertretbare Lösung zu finden, um der gebeutelten alten erneuerbaren Energie, der Wasserkraft, eine gewisse Unterstützung zu bieten. Für mich ist eines klar: Sollte die Energie aus heimischer Wasserkraft wegbrechen und aus dem Markt gedrängt werden, so ist die Energiewende 2050 gescheitert, bevor sie richtig begonnen hat. Ich würde dies ausserordentlich bedauern, weil die Alternative heissen würde, dass wir in Bezug auf die Elektrizität den Pfad der Versorgungssicherheit durch eigene Ressourcen verlassen. Im Klartext: Die Energiewende würde zu einem noch wesentlicheren Teil zur Importstrategie.

Der langen Rede kurzer Sinn: Wir tun gut daran, diese Vorlage weiterhin äusserst sorgfältig zu behandeln, wenn wir bei den Zielen der Klima- und Ressourcenpolitik einen Schritt weiterkommen wollen. Lassen wir uns von Sachlichkeit leiten und nicht von politischer und opportunistischer Tagesaktualität.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten, den Einzelantrag Hefti auf Rückweisung abzulehnen und - ja, das war's.

Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD

Bevor ich zum Eintreten spreche, muss ich zwei Interessenbindungen bekanntgeben. Ich bin Präsident der Kraftwerke Oberhasli AG, und ich bin im Auftrag der Energiedirektorenkonferenz Vorsitzender des Gebäudeprogramms.

Vor vier Jahren haben Bundesrat und Parlament mit ihren Entscheiden im Nachgang zu Fukushima den eigentlichen Anstoss für diese Strategie gegeben. Seither wurde sehr viel über Sinn und Unsinn dieser damaligen Entscheide und der Strategie gestritten. Wir haben in diesen sechzig Stunden Beratung festgestellt, dass es sich um eine komplexe Vorlage handelt. Wir haben es uns aber nicht einfach gemacht, wir sind der Sache sehr stark auf den Grund gegangen. Wir haben die Grundlagen überprüft, wir haben die Entwicklung seit 2013 verfolgt, wir haben nicht einfach fortgeschrieben, was der Nationalrat uns vorgesetzt hat. Und ich glaube, Kollege Hefti, dass wir alle Fragen, die Sie mit Ihrem Antrag auf Rückweisung an die Kommission diskutiert haben möchten, in der Kommission bereits diskutiert haben.

Die Ausgangslage, die sich für uns, für die Schweiz, heute präsentiert, ist völlig unerwartet. Wer hätte vor vier Jahren gedacht, dass wir heute in dieser Situation sein würden? Kaum ein Mensch. Aber sie ist relativ klar. Die Strompreise sind im Keller, die Wasserkraft ist in Schwierigkeiten, unsere Stromkonzerne sind in einem schwierigen und verlustreichen Transformationsprozess. Weder Stromkonzerne noch Investoren denken im Traum daran, in den Bau von AKW zu investieren. Das heisst, in zirka zwanzig bis dreissig Jahren, wenn das letzte AKW vom Netz geht, werden wir eine Produktionslücke von etwa 40 Prozent haben. Diese Situation ist nicht durch die Strategie des Bundes verursacht, sondern durch die internationalen Märkte respektive durch Entscheide anderer Staaten, vor allem von Deutschland. Die wesentlichen Fragen, die sich für uns stellen, kann man eigentlich auf zwei reduzieren: Wie füllen wir die Produktionslücke, wieweit müssen wir sie überhaupt füllen? Und steht es um die Wasserkraft so schlecht, dass es konkrete Massnahmen braucht? Wir müssen uns auch bewusst sein, dass sich das Umfeld weiter verändern wird und dass die Einflüsse der internationalen Strommärkte, die ja eigentlich keine Märkte mehr sind, immer stärker sein werden als die eigene Energiestrategie und die eigene Energiepolitik.

Kürzlich wurde in der "Arena" eine Stunde lang darüber diskutiert, ob es sinnvoll sei, aus der Atomenergie auszusteigen. Das war eine Diskussion über eine Frage, die sich gar nicht mehr stellt. Der Ausstieg aus der Planung von Atomkraftwerken heutiger Bauart ist bereits erfolgt, auch wenn das viele noch nicht wahrhaben wollen. Es sind weder Investoren noch Mehrheiten im Volk in Sicht, auch nicht ganz weit hinten am Horizont. Anders ausgedrückt: Auch wenn wir vor vier Jahren den Ausstieg nicht beschlossen hätten, wäre er in der Zwischenzeit erfolgt. Ich will kein Technologieverbot, ich will Offenheit gegenüber allen Technologien, aber ich glaube, dass es wenig Sinn macht, wenn die Politik die Macht des Faktischen ausblendet.

Ihre UREK hat einige wichtige Korrekturen an der Energiestrategie vorgenommen. Ich möchte sie als Verbesserungen bezeichnen und erwähne nur zwei davon: Die erste ist die sogenannte Sunset-Klausel für die KEV, wonach wir jetzt noch einige Zeit fördern und dann schrittweise aus diesem System aussteigen. Das ist ein wichtiger Punkt. Die KEV wurde eigentlich als Starthilfe für neue Technologien konzipiert, und dem müssen wir jetzt auch nachkommen, indem wir sagen: Irgendwann ist diese Startphase vorbei. Ein zweiter wichtiger Punkt, der von einer grösseren Tragweite ist, ist die massive Stärkung der Einmalvergütung. Wir werden in Zukunft sehr viel mehr Einmalvergütung auszahlen und nicht mehr die KEV. Das ist sehr viel günstiger und administrativ deutlich einfacher. Wir sind in der Kommission aber nicht darum herumgekommen - was ich auch gehofft hatte -, die KEV weniger stark anzuheben, dies vor allem aus zwei Gründen: erstens wegen der Probleme der Wasserkraft und zweitens, weil wir Angefangenes noch fertigmachen sollten.

Zuerst zur Wasserkraft: Sie werden von meinen Nachrednern noch hören, wie verwerflich es sei, dass nun auch die Wasserkraft subventioniert werde. Ich sage Ihnen ganz offen: Es stört mich auch, dass wir damit beginnen müssen, aber wir können uns der Realität nicht entziehen. Wenn alle Produktionsformen subventioniert werden, können wir als ordnungspolitisch edle und einsame Rufer in der Wüste zusehen, wie die wichtigste Säule unserer Versorgung in Probleme gerät, oder wir können dasselbe tun, was alle anderen tun, nämlich die einheimische Produktion schützen und dazu beitragen, dass die Spiesse zumindest wieder annähernd gleich lang werden.

Kürzlich hat der Internationale Währungsfonds eine Studie zu den weltweiten Energiesubventionen veröffentlicht. Die Resultate sind erschreckend. 5 Billiarden US-Dollar oder 6,5 Prozent der globalen Wirtschaftsleistung werden in diesem Bereich investiert. Das ist mehr als die staatlichen Ausgaben für das Gesundheitswesen. Was noch erschreckender ist: 50 Prozent dieser Subventionen gehen in die Kohle. China liegt vor den USA an der Spitze. In vielen Ländern wird über Subventionierung Förderung der einheimischen Produktion und Erhalt von Arbeitsplätzen betrieben. Ist es für uns völlig ausgeschlossen, dass wir in dieser Situation etwas Ähnliches machen?

Wir haben in der Kommission eine ganze Reihe konkreter Lösungen für die Wasserkraft diskutiert, es waren insgesamt fünfzehn. Dabei haben wir auch festgestellt, dass es die einfache Lösung nicht gibt. Wir haben festgestellt, dass jede Lösung zu Verzerrungen führt, dass es in der Umsetzung Schwierigkeiten und Probleme gibt. Die Lösung, die nun auf dem Tisch liegt, ist wahrscheinlich auch noch nicht der Weisheit letzter Schluss. Wir waren ja in dieser Frage Erstrat, und vielen - auch mir - ging es darum, zurzeit vor allem die Option offenzuhalten. Denn die Entwicklung schreitet voran, und vielleicht kommt der ganz kluge Vorschlag noch. Vielleicht ist auch der Vorschlag Engler eine Option. Welche konkrete Lösung wir auch wählen, sie kostet etwas.

Von Teilen der Wirtschaft und vor allem von Economiesuisse wird darauf hingewiesen, dass die Kosten der Energiestrategie 2050 nicht tragbar seien. Wir haben alle dieses Inserat bekommen und auch in den Zeitungen gesehen. Tatsächlich kommt die anvisierte Erhöhung der KEV zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Das ist ein echtes Problem, und ich will das auch nicht kleinreden. Auf der anderen Seite, wenn man dieses Inserat etwas anschaut, muss man sagen, dass das Problem etwas hochgespielt wird. Es steht da, bereits heute würden von der Wirtschaft jährlich Hunderte Millionen Franken an die KEV bezahlt. Ich habe das kurz überprüfen lassen: Im Jahr 2014 waren es 165 Millionen Franken, und im Jahr 2015 sind es 195 Millionen Franken. Einige der Firmen, die in dem Inserat aufgeführt sind, sind von der KEV-Abgabe befreit, einige sind von der CO2-Abgabe befreit, einige sind von beidem befreit. Das ändert aber nichts am Grundproblem, dass diese zusätzliche Belastung ein Problem ist; dessen müssen wir uns bewusst sein. Da sind wir auch in einem Dilemma.

Auf der anderen Seite darf man auch nicht vergessen, dass die Strompreise an den internationalen Märkten in den letzten Jahren nur in eine Richtung zeigten: nach unten, und zwar deutlich nach unten. Da geht es dann um andere Beträge als die hier erwähnten. Der Industriestrom in der Schweiz ist vergleichsweise günstig, wobei - nicht zu vergessen - die neunzig stromintensivsten Unternehmen von der KEV-Abgabe befreit sind, was zwischen 50 bis 60 Millionen Franken kostet.

Was ich vonseiten der Wirtschaft und vonseiten von Economiesuisse noch gar nie gehört habe, ist eine Aussage zur Frage, was eine mögliche Alternative zu dieser Energiestrategie 2050 sein könnte. Auch die Wirtschaft muss zur Kenntnis nehmen, dass wir faktisch aus der Atomenergie ausgestiegen sind. Was tun, wenn in zwanzig Jahren mehr als 40 Prozent der Produktion fehlen? Ist unsere einzige Antwort darauf, dass wir Strom importieren, der von der "alleinerziehenden Münchner Mutter" massiv subventioniert ist? Ich meine: nein. Die Stromzukunft liegt in einer noch stärkeren internationalen Vernetzung, und es macht wohl Sinn, wenn wir mittel- und langfristig einen Teil für unseren Bedarf importieren, auch wenn wir darauf achten müssen, dass das auf längere Sicht kein Dreckstrom sein darf. Gleichzeitig darf es aber nicht sein, dass wir unser inländisches Potenzial an der Produktion erneuerbarer Energie zumindest nicht bis zu einem vernünftigen Mass ausschöpfen. Und zu diesem Potenzial gehört für mich in erster Linie die Wasserkraft. Bereits in wenigen Jahren wird aber auch die Sonnenenergie dank leistungsfähigerer und kostengünstigerer Batterien zu einem echten Element der Stromversorgung werden; darin sind sich die meisten Experten einig.

In der Schweiz haben wir wie fast alle europäischen Länder ein Fördersystem für erneuerbare Energien eingeführt. Von 23 europäischen Ländern, die erneuerbare Energien fördern, lagen wir 2014 bezüglich der Förderhöhe im unteren Mittelfeld. Diese vergleichsweise zurückhaltende Förderung müssen wir, nachdem wir nun einmal damit begonnen haben, noch einige Jahre weiterführen, wenn wir die Lücke verkleinern wollen. Mit dem Konzept der Kommission könnten knapp die KEV-Gesuche, die bis Ende 2014 auf der Warteliste sind, finanziert werden; später eingegangene Gesuche haben keine Chance mehr. Nach sechs Jahren hören wir auf, womit wir eine wichtige Forderung der Wirtschaft erfüllen. Von der Effizienz will ich gar nicht sprechen; in diesem Bereich liegt ein beträchtliches Potenzial.

Zusammengefasst: Der Handlungsspielraum der Schweizer Energiepolitik ist relativ gering. Wahlfreiheiten in Grundsatzfragen bestehen kaum mehr. Ich habe daher Mühe, die Emotionalität nachzuvollziehen, mit der das Thema häufig diskutiert wird. Die Energiestrategie 2050 macht einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Die Schweiz geht nach meiner Auffassung im Vergleich zum Ausland einen pragmatischen Weg; die schlimmsten Fehler werden vermieden. Frau Thoma, CEO der BKW, hat letzte Woche am Swiss Energy and Climate Summit Folgendes gesagt: Für die Energiewende sei eigentlich alles da, die Nachfrage, Kapital, die Anbieter neuer Technologien; es fehlten einzig noch verlässliche politische Rahmenbedingungen. Wir haben jetzt die Gelegenheit, sie zu schaffen.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.

Berberat Didier · Mit-M · Ständerat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion

A l'issue des débats du Conseil national de décembre dernier, je me suis demandé quelle était vraiment la stratégie énergétique des 84 parlementaires qui ont rejeté le projet lors du vote sur l'ensemble. Si je pose la question, c'est parce qu'il est difficilement concevable qu'un pays n'ait pas de stratégie en matière énergétique. En effet, l'accès à des ressources énergétiques suffisantes est l'un des piliers de la prospérité. En relisant les débats du Conseil national pour préparer les nombreuses séances de la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie - il a déjà été mentionné que nous avons eu plus de 60 heures de débats -, j'ai constaté avec une certaine consternation qu'en réalité, les opposants n'avaient pas de stratégie mais préconisaient simplement le statu quo. Or, le statu quo n'est pas tenable pour bien longtemps.

En effet, en matière d'approvisionnement électrique, le statu quo n'est pas possible parce que, vous en êtes conscients, notre parc électronucléaire, le plus vieux du monde, arrive en bout de course. On peut discuter longtemps de la durée adéquate d'exploitation des centrales nucléaires, mais un jour ou l'autre - le plus tôt sera le mieux d'ailleurs - il faudra les mettre hors service pour des raisons d'âge, tout comme d'ailleurs les CFF ont un jour dû renoncer aux mythiques locomotives Crocodile. Le défi est certes de taille puisque, vous le savez, le nucléaire constitue 35 à 40 pour cent de notre approvisionnement en électricité et que l'électricité elle-même représente un quart de l'énergie consommée en Suisse. Il est donc indispensable d'avoir une stratégie pour remplacer l'électricité actuellement produite par nos centrales nucléaires vieillissantes et prochainement en fin de vie.

S'agissant de la mobilité et du chauffage des bâtiments, le statu quo n'est guère envisageable non plus. Notre pays dépend énormément des énergies fossiles. En ce qui concerne l'énergie consommée en Suisse, 70 pour cent est d'origine fossile et émet du CO2, un puissant gaz à l'origine du réchauffement climatique, vous le savez toutes et tous. Ici aussi, le statu quo n'est pas vraiment une option, vu la vitesse à laquelle progresse le réchauffement climatique sur notre planète.

Si nous voulons que la planète entière restreigne sa consommation d'énergie fossile, nous devons nous aussi faire un effort et même être à l'avant-garde, compte tenu de notre statut de pays très développé.

Pour le dire autrement, la stratégie consistant à ne rien faire nous conduira à la pénurie et aux importations d'électricité, tandis qu'elle maintiendra notre dépendance massive aux énergies fossiles entièrement importées.

Il nous faut donc - je crois que personne ne le conteste vraiment - une stratégie énergétique. Celle-ci devra être réaliste, solide et durable. Il est évident qu'une telle stratégie ne saurait remplir ces critères si elle constitue elle-même une menace pour la prospérité et le bien-être de la population de notre pays. Pour ma part, je considère que la stratégie proposée par le Conseil fédéral est excellente, et ce pour les raisons suivantes.

Le plus grand changement proposé est l'accroissement de l'efficacité dans l'utilisation de l'énergie fossile pour en réduire drastiquement la consommation d'ici à 2050. Cet objectif est sensé sur le plan économique et indispensable du point de vue climatique. Le deuxième pilier de cette stratégie concerne l'utilisation de l'énergie renouvelable tant pour fournir l'électricité que ne produiront plus nos centrales nucléaires que pour gagner passablement de chaleur dans le secteur du bâtiment, mais aussi dans l'industrie et dans l'artisanat. Enfin, le troisième pilier repose sur l'accroissement de notre efficacité dans le domaine de l'électricité. Cette forme d'énergie est en effet extrêmement précieuse alors qu'elle est facile à produire, comme nous le savons depuis plus d'un siècle, par le biais de la force hydraulique. Nous pouvons maintenant, grâce aux nouvelles énergies renouvelables, étendre cette stratégie à d'autres sources d'énergie renouvelable comme le soleil, le vent ou la biomasse. Surtout, l'électricité est extrêmement efficace dans son utilisation: alors qu'un moteur à explosion perd les trois quarts de son énergie en chaleur, les moteurs électriques des hélices de l'avion "Solar Impulse" transforment 97 pour cent de l'énergie électrique en énergie mécanique.

Comme l'électricité est extrêmement efficace, les installations électriques ont une longue durée de vie. Nous avons encore de nombreuses installations électriques disposant d'un potentiel de gain d'efficacité situé entre 20 et 40 pour cent; c'est en particulier le cas pour les moteurs et les éclairages. Cette marge de progression nous permettra d'absorber de nouveaux usages de l'électricité, notamment ceux qui découlent de la mobilité électrique et de l'utilisation des pompes à chaleur.

Lorsque je dis que la Stratégie énergétique 2050 est juste, cela ne signifie pas qu'elle soit parfaite dans tous ses détails après son passage devant le Conseil national et la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie de notre conseil. C'est la raison pour laquelle un certain nombre de propositions déposées en commission font l'objet de propositions de minorité, sur lesquelles nous débattrons longuement - j'espère pas trop longuement - lors de la discussion par article.

De plus, cette stratégie nécessitera des ajustements dans dix ou vingt ans. Cela est notamment dû au fait que des progrès technologiques se dessinent à l'horizon, en particulier dans le stockage de l'énergie mais aussi dans l'efficacité de son utilisation. Il est normal que la stratégie énergétique se base sur des ressources et des technologies connues et disponibles.

Vous n'entendrez pas de ma bouche un vibrant plaidoyer antinucléaire car cela ne me paraît plus vraiment nécessaire aujourd'hui. Je me contenterai de rappeler trois points.

Premièrement, sur les 500 réacteurs nucléaires qui ont été en service dans le monde, cinq d'entre eux ont terminé leur vie par une fusion du coeur conduisant à des catastrophes à large échelle, telles qu'à Fukushima et à Tchernobyl. Je suis sûr que vous n'embarqueriez pas dans un avion qui dont la probabilité de s'écraser est de 1 sur 100.

Deuxièmement, la question de la gestion des déchets nucléaires demeure complètement insoluble. C'est une arrogance invraisemblable de notre civilisation que de prétendre gérer des déchets extrêmement toxiques et dangereux pendant un million d'années. Après quatorze siècles, nous avons eu toutes les peines à déchiffrer les hiéroglyphes. On peut se demander comment nos successeurs, dans 50 ou 100 000 ans, comprendront ce que nous avons enterré dans le sous-sol.

Troisièmement, il n'existe pas dans le monde de projet de construction de nouvelles centrales nucléaires qui ne souffre de retard et de dérapage massif dans les coûts. Le problème est tellement vrai que le gouvernement du Royaume-Uni a dû offrir à un consortium franco-chinois un tarif d'injection supérieur à celui de l'énergie éolienne, pour une durée de 35 ans et avec des garanties d'emprunt, afin que ce consortium envisage seulement la construction d'une nouvelle centrale nucléaire en Angleterre.

Il faut reconnaître que la libéralisation du marché de gros de l'électricité a définitivement tué la filière nucléaire - cela a déjà été rappelé. Les exploitants des centrales nucléaires font en effet des pertes et cela ne va certainement pas changer dans un avenir proche. Au contraire, aujourd'hui, les prix de l'électricité ne permettent même plus de couvrir les frais variables. Il serait donc temps de mettre fin rapidement à l'exploitation des centrales existantes.

L'option consistant donc à construire de nouveaux réacteurs nucléaires en Suisse n'étant ni possible, ni souhaitable, la seule alternative à la stratégie du Conseil fédéral serait une stratégie d'importation. Sommes-nous prêts à prendre ce risque, compte tenu de l'extrême instabilité du monde dans lequel nous vivons? Plutôt que de financer des importations à l'étranger, il est absolument décisif que notre pays puisse au moins, en matière d'électricité, s'approcher de l'autosuffisance, ce qui aurait en définitive l'immense avantage de maintenir une bonne partie de la valeur ajoutée en Suisse.

Je vous demande donc d'entrer en matière sur le projet, malgré les quelques défauts qui méritent d'être corrigés.

J'en viens maintenant très rapidement à la proposition de renvoi, déposée par Monsieur Hefti. A l'instar de mes préopinants, je vous propose de rejeter la proposition Hefti, dans la mesure où - cela a été rappelé à plusieurs reprises - la commission a travaillé très sérieusement sur cet objet, siégeant durant soixante heures. Je me permets d'ailleurs de remercier le président, le secrétariat, les membres de la commission ainsi que le Conseil fédéral et ses services, qui ont fait un gros travail pour nous livrer un certain nombre de rapports. Les travaux ont été très élaborés. Je crois qu'on tient suffisamment compte dans le projet, qui est équilibré, de la capacité de l'économie de supporter de nouvelles mesures.

La commission s'est en outre occupée de la question de la grande hydraulique, qui n'a pas été traitée par le Conseil national. Elle a trouvé une solution, qui, certes, n'est peut-être pas la solution idéale et qui peut être améliorée, mais au moins un geste est fait pour la grande hydraulique.

En ce qui concerne la densité normative, je ne vois pas ce que l'on pourrait supprimer dans la loi.

Pour ces raisons, je vous invite à rejeter la proposition de renvoi Hefti.

Cramer Robert · Mit-M · Ständerat · Genf · Grüne Fraktion

Notre commission s'est prononcée par 11 voix contre 0 et 1 abstention en faveur du projet de stratégie énergétique du Conseil fédéral. Un véritable triomphe! A qui pouvons-nous l'attribuer? Certainement à la qualité de notre président, qui a su mener des travaux difficiles, longs, complexes; certainement à la qualité de l'engagement de l'administration ainsi que de Madame la conseillère fédérale Leuthard, qui nous ont suivis tout au long des travaux et qui ont été suffisamment réactives pour nous soumettre sans arrêt de nouvelles réflexions, de nouveaux chiffres et de nouvelles propositions pour alimenter le débat; peut-être aussi à la culture de notre conseil qui favorise les solutions consensuelles et unanimes.

Ceci dit, cette large majorité ne saurait masquer un certain nombre de fêlures: au terme des travaux de la commission, il y a tout de même une proposition de non-entrée en matière et une proposition de renvoi à la commission a été déposée au sein de ce conseil, alors que la commission avait déjà travaillé soixante heures sur le projet. Combien d'heures nous demande-t-on pour enfin arriver à une solution satisfaisante? 100 heures? 120 heures? Il y a donc un certain nombre de fêlures et, pour ma part, je dois admettre que, bien qu'ayant adhéré au projet lors du vote sur l'ensemble, j'ai été auteur ou coauteur d'un très grand nombre de propositions de minorité. Si j'ai finalement accepté ce projet, c'est parce qu'il va très clairement dans le bon sens et qu'il propose un certain nombre de solutions. Je l'ai approuvé comme étant un projet qui amène des idées nouvelles dans le domaine de la politique énergétique que nous devons mener.

Ce faisant, il faut tout de même se souvenir que le projet que nous avons devant les yeux - le président de la commission l'a rappelé et le Conseil fédéral l'indique de façon très claire en préambule de son message - est un contre-projet.

C'est un contre-projet à une initiative qui vise à mettre fin à l'exploitation de nos installations nucléaires dans un délai maximal de 45 ans à partir du moment où elles ont été mises en fonction.

Je dois malheureusement relever que ce contre-projet, tel qu'il se présente, est insuffisant. Même si les mesures qu'il propose vont dans le bon sens, ce sont des mesures trop timides et donc qui ne sont pas de nature à nous permettre de remplacer rapidement par des énergies renouvelables les centrales nucléaires qui sont en fonction dans notre pays. Il y a cependant urgence. Nous appartenons dans cette salle à une génération qui a vécu en direct de graves accidents dans les centrales nucléaires. Dans certains cas, la catastrophe a été évitée. La catastrophe a été évitée à Lucens, en Suisse, malgré une fusion partielle du coeur de ce réacteur expérimental. La catastrophe a été évitée aux Etats-Unis, en 1979, à Three Mile Island. Dans d'autres cas, vous le savez, la catastrophe s'est produite. Elle s'est produite à Tchernobyl en Ukraine, en 1986 et à Fukushima au Japon en 2011.

Le point sur lequel je souhaite insister, c'est que dans tous les cas, les catastrophes qui se sont produites faisaient partie de scénarios absolument imprévisibles. Malgré tout, ces scénarios imprévisibles, censés pouvoir se réaliser une fois tous les 10 000 ou tous les 100 000 ans, se sont produits. Dans les faits, on doit constater que c'est tous les 25 ans que nous avons dû faire face à une catastrophe majeure. On parle ici - Monsieur Berberat l'a rappelé avec encore d'autres chiffres - d'un risque réel, d'un risque concret, d'un risque immédiat.

Il faut encore ajouter qu'une catastrophe nucléaire en Suisse, vu l'exiguïté du territoire et vu les concentrations de la population, se traduirait, dans un premier temps, par un nombre élevé de victimes. Elle exigerait ensuite et rapidement l'évacuation de populations importantes. Tout ce que l'on peut dire à cet égard, c'est que si une telle hypothèse devait se produire, espérons d'abord que la solidarité confédérale se manifesterait activement et espérons ensuite que les pays voisins se montreraient accueillants et miséricordieux. Cela serait nécessaire à nos compatriotes.

Pour éviter ce risque extrême, il faut agir sur deux niveaux. Le premier niveau d'intervention, et c'est le plus important, consiste à faire diminuer le risque à la source en renonçant à avoir recours à l'énergie nucléaire et en mettant hors circuit le plus rapidement possible nos centrales. Ici, je dois dire que ce que vous propose la commission est contradictoire et, à vrai dire, incompréhensible. D'une part, le projet de loi qui nous est soumis reconnaît le risque que font courir les centrales nucléaires, puisqu'il propose, par une modification de l'article 12 de la loi sur l'énergie nucléaire, que l'octroi d'autorisations générales pour la construction de centrales nucléaires soit interdit. En d'autres termes, notre pays s'interdit ainsi à l'avenir d'avoir recours à l'énergie nucléaire; d'autre part, dans le même temps, nous prolongeons sans délai la durée de vie des centrales existantes. Tout en reconnaissant le danger de recourir à l'énergie nucléaire, nous acceptons que les centrales en fonction puissent continuer à l'être aussi longtemps que les autorités de contrôle considéreront ces centrales comme suffisamment sûres.

Cela est d'autant plus incompréhensible que nous avons en Suisse des centrales qui sont parmi les plus vieilles au monde. Beznau I bat même un record dans ce domaine puisqu'il s'agit de la plus vieille centrale nucléaire au monde, mise en service en 1969 avec une durée de vie prévue par le fabricant de 40 ans. A ce stade, je vous dirai qu'il est simplement inacceptable que l'on admette que cette installation continue à être en fonction, et ceci quelle que soit la qualité de sa maintenance. Le risque est tel que cette installation doit être immédiatement mise hors service et que l'on doit établir une planification permettant d'arrêter rapidement les autres centrales de notre pays.

Une telle planification implique une décision politique. On ne peut pas déléguer cette décision aux autorités de sécurité. L'expérience montre que ces autorités n'ont pas su empêcher les accidents qui se sont produits à Lucens, à Three Mile Island, à Tchernobyl, à Fukushima.

L'autorité politique doit prendre ses responsabilités. Des propositions d'amendements ont été déposées en ce sens. Et nous aurons d'ici quelques mois à nous prononcer sur une initiative qui vise à ce que l'on mette hors service les centrales nucléaires après 45 ans d'exploitation. Mais en l'état, ce que l'on peut dire, c'est que le projet de loi ne peut en aucun cas être considéré comme un contre-projet à l'initiative.

Le deuxième niveau sur lequel nous devons intervenir consiste à mettre en place des mesures crédibles permettant rapidement de substituer à l'énergie nucléaire, qui représente environ 40 pour cent de notre production d'électricité, une production d'électricité reposant sur des énergies renouvelables. Techniquement, nous le savons, cela est possible - ce n'est du reste contesté sérieusement par personne -, mais pour y parvenir, il faut prendre un certain nombre de mesures qui ne sont que partiellement évoquées dans le texte issu des travaux de la commission.

Au lieu d'empoigner le problème, la majorité de la commission a fait le choix de temporiser, d'affaiblir un certain nombre de propositions du Conseil fédéral et du Conseil national avec l'espoir que le marché de l'électricité saura se réguler lui-même.

Cet espoir que le marché de l'électricité se régule par lui-même est bien chimérique, parce que l'on parle ici d'un secteur d'activité qui, non seulement, a toujours été organisé par les collectivités publiques, mais qui est aussi en crise - plusieurs l'ont rappelé avant moi. Il faut donc admettre que le secteur de l'électricité est un domaine qui échappe largement aux lois du marché. Il exige une vision à long terme et ne peut pas s'accommoder des mouvements de la conjoncture.

Ce secteur de l'électricité est, par ailleurs, un secteur d'activité structurant pour l'ensemble de notre économie, comme peuvent l'être les infrastructures routières ou ferroviaires. Si l'Etat ne prend pas ses responsabilités dans ce domaine, il péjore les conditions-cadres. Ce n'est du reste pas un hasard si la plupart des entreprises d'électricité, aussi bien dans notre pays qu'à l'étranger, sont en mains publiques. Ici aussi, pour l'avenir de notre économie, nous devons exercer nos responsabilités, ce que la commission n'a fait que de façon lacunaire; nous aurons l'occasion d'y revenir en examinant les propositions.

Exercer nos responsabilités signifie bien sûr, à l'issue de ce débat, refuser la proposition de non-entrée en matière et refuser également de renvoyer le projet de loi en commission. Nous devons exercer nos responsabilités et nous devons les exercer dans le cadre de ce débat.

Theiler Georges · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion

Zuerst möchte ich mich auch dem Dank an die Verwaltung für die immense Arbeit, die geleistet wurde, anschliessen; mein Dank gilt auch den Parlamentsdiensten und Ihnen, Frau Bundesrätin. In der UREK haben wir uns wirklich angestrengt, eine Lösung herbeizuführen. Die UREK hat sich hier wirklich ins Zeug gelegt. Wir haben sehr viele zusätzliche Sitzungen abgehalten, und das, so glaube ich, im Sinne einer guten Sache.

Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Die Fassung der UREK erfüllt weitgehend meine entsprechenden Anforderungen, die in die Richtung gehen, dass man diese Vorlage abspeckt, sie vereinfacht und weniger Regulierungen einpackt, als das in der bundesrätlichen Fassung noch der Fall war. Abgesehen von ein paar Ausnahmen - auf diese werde ich noch zu sprechen kommen - kann ich, wie gesagt, zufrieden sein.

Zuerst zum Positiven: Diese Vorlage hat, so, wie sie jetzt mit der Fassung der Mehrheit herausgekommen ist, im Wesentlichen Klarheit geschaffen. Tatsache ist, dass die Kernenergie ersetzt werden muss - für mich nicht aus technischen oder sicherheitstechnischen Gründen, sondern aus ökonomischen Gründen. Alle Kraftwerkgesellschaften haben uns in der Kommission auch mitgeteilt, dass sie heute ökonomisch gar nicht mehr in der Lage wären, ein Kernkraftwerk aufzustellen. Für mich sind es vor allem aber auch politische Gründe: Wenn in diesem Bereich innert dreissig Jahren kein Endlager errichtet werden kann, kann auch kein neues Kernkraftwerk erstellt werden. Das ist für mich ein politischer Fakt. Ich habe die Erinnerung an Kaiseraugst noch zu gut im Kopf. Damals bezahlte das Parlament über 500 Millionen Schweizerfranken, um die Pläne zu schreddern; das hat man damals gemacht. Ich bin überzeugt, dass wir, sollten wir heute hier eine Rahmenbewilligung hinkriegen, nach der Volksabstimmung in ein paar Jahren die Pläne wieder schreddern müssten. Für mich heisst das aber auch nicht, dass man jetzt in Panik - wie da jetzt gesagt wurde - aus dieser Technologie aussteigen soll. Ich bin deshalb dankbar, dass die Kommission dieses Langzeitkonzept abgelehnt hat.

Wie aber, das ist eine Grundfrage, können wir die Energie, die wegfällt - 40 Prozent des Stroms kommen aus der Kernenergie -, neu beschaffen? Wir haben in der Kommission klar mitbekommen, dass man einen Teil mit den neuen erneuerbaren Energien abdecken kann; es braucht dafür eine gewisse Förderung. Die Menge an Energie, die wir damit erzielen können, liegt aber nur bei etwa 30 Prozent dessen, was wir beschaffen müssen.

Da geht für mich in der ganzen Konstruktion etwas nicht ganz auf. Denn die Frage bleibt unbeantwortet, wie wir dann die anderen 70 Prozent der Lücke füllen sollen. Deshalb verdient für mich die Vorlage den Titel "Energiestrategie 2050" nicht. Der Bundesrat sagt selber, dass er dann noch mit einer zweiten Botschaft kommt, die wir ja schon in der Vernehmlassung hatten und in der es um Lenkungsabgaben auf Strom und Treibstoff geht. Ich bin der Auffassung, dass eine solche Lösung ohne einen Gleichschritt mit Europa politisch absolut keine Chancen hat. Wenn das Volk neue Kernkraftwerke ablehnt, dann lehnt es auch, da bin ich ebenso sicher, einen Benzinpreis von 5 Franken ab. Das ist für mich politisch auch ein Fakt. Deshalb sind diese 70 Prozent der Stromlücke, die noch zu füllen sind, für mich eine offene Frage, die ich auch nach vielen Tagen Debatte nicht beantwortet bekommen habe.

Die neuen erneuerbaren Energien brauchen eine bestimmte Zeit, sie brauchen eine Förderung. Da kann ich noch zustimmen. Wichtig ist aber, dass diese Förderung begrenzt ist. Sie muss begrenzt sein bezüglich des Betrags - das haben wir erreicht -, und sie muss begrenzt sein bezüglich der zeitlichen Dauer. Wir haben eine zeitliche Grenze gesetzt. Sie wissen, dass ich für die Geothermie, welche in diesen Bereich geht, eine gewisse Sympathie habe. Ich habe entsprechend auch ein Buch darüber herausgegeben. Ich meine, dass diese Technologie eine grosse Chance hat, dass sie eine sehr grosse Kapazität zur Verfügung stellen könnte. Aber sie braucht noch Zeit, sie braucht Entwicklung, sie braucht noch Forschung. Diese Zeit muss man ihr geben.

Positiv bei den Beschlüssen der UREK finde ich auch, dass wir nun auf die Effizienzvorgaben an die Lieferanten verzichten wollen. Für mich ist es eine Überforderung eines Unternehmers, wenn man von ihm verlangt, dass er weniger verkaufen soll als im letzten Jahr und dass er dann, wenn er es macht, dafür belohnt wird, aber dann, wenn er es nicht macht, dafür bestraft wird. Eine solche Lösung kann ich mir gar nicht vorstellen, ich bin froh, dass sie gestrichen ist.

Negativ an der Vorlage ist für mich, dass wir sie nun mit neuen staatlichen Eingriffen, mit neuen Subventionen für marode Wasserkraftwerke, Härtefälle genannt, unnötig belastet haben. Es kann doch gar nicht sein, dass wir nun eine Förderabgabe, die man zwar dann kritisiert, weil man sagt, sie sei marktverzerrend, mit einer "Subventionitis" in der Fläche ablösen. Das finde ich unhaltbar. Ich habe dort einen Minderheitsantrag eingereicht und werde dazu noch sprechen.

Ein zweiter Negativpunkt - ich habe das schon angedeutet - ist, dass wir in dieser Vorlage Ziele und Richtwerte drin haben. Ich habe mir von einem Juristen sagen lassen, dass Richtwerte sowieso überhaupt nichts Verbindliches seien. Man kann sie also auch gleich weglassen. Wenn man hier zudem Ziele formuliert, aber in der Vorlage nur etwa 30 Prozent der für die Zielerreichung nötigen Massnahmen enthalten sind, ist das ein Widerspruch. Deshalb habe ich einen Minderheitsantrag eingereicht, wonach man auf Richtwerte und Ziele verzichtet.

Per saldo - nicht mit wahnsinniger Überzeugung, das spüren Sie - akzeptiere ich die Vorlage als ersten Schritt in die Richtung einer Klärung.

Erlauben Sie mir ein Wort zum Rückweisungsantrag Hefti und zum Einzelantrag Engler: In der Ecke da drüben ist die "Rückweisitis" am Grassieren - Herr Eberle hat am Donnerstag angefangen, jetzt kommt auch noch Herr Hefti mit einer Rückweisung. Ich kann Ihnen sagen, die Fragen, die Sie gestellt haben, haben wir in der Kommission des Langen und Breiten diskutiert, insbesondere bezüglich Wasserkraft. Wir haben uns von der Verwaltung etwa sieben Vorschläge geben lassen. Die Vertreter der Verwaltung sind fast hopsgegangen vor Arbeit und vor klugen Ideen, die sie für uns erarbeiten mussten. Ich habe sie dann auch noch mit der Vereinfachung bezüglich der Regelungsdichte strapaziert; da habe ich x-mal verlangt, dass man etwas Einfacheres bringt. Das in dieser Vorlage Enthaltene ist noch nicht das Einfachste aller Dinge, aber immerhin hat es ein bescheidener ETH-Ingenieur jetzt nach dreimaligem Durchlesen doch langsam begriffen. Es ist noch kompliziert, da gebe ich Ihnen Recht. Deshalb würde ich erwarten, dass Sie mit Vorschlägen kommen, die die Komplexität der Formulierungen reduzieren. Aber weisen Sie die Vorlage nicht zurück. Ich bitte Sie stattdessen, den Rückweisungsantrag Hefti "very heftily" abzuweisen.

Ich komme zum Antrag Engler: Er macht die "Wasserkraftsubventionitis" nur noch schlimmer. In der Kommission haben wir deutlich gesagt, wir wollten keine flächendeckende Lösung. Die Kommission hat sich gegen meinen Willen auf 0,2 Rappen für Härtefälle beschränkt. Lesen Sie die Liste der Härtefälle durch. Bis ein solcher Härtefall Realität ist, ist die Frist von fünf Jahren, die wir eingebaut haben, längst abgelaufen. Die Wirkung ist dort klein, das gebe ich zu, aber es ist doch noch eine einigermassen geringe Sünde. Das hingegen, was Herr Engler von uns verlangt, ist schon eine relativ grosse. Jetzt soll man mit 0,4 Rappen der KEV - einer Verdoppelung dessen, was die Kommission für richtig gehalten hat - auch noch in der Fläche subventionieren. Das finde ich falsch, das lehne ich in aller Form ab.

Diener Lenz Verena · Mit-F · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Ich habe Kollege Theiler ganz gebannt zugehört. In meiner Bankreihe hat jemand geflüstert: "Jetzt ist er also wirklich altersmilde", (Heiterkeit) denn während unserer Diskussionen in der Kommission flogen manchmal die Fetzen. Ich muss sagen, dass ich wirklich mit Staunen dieser ruhigen, tragenden Stimme zugehört habe, die diese Energiestrategie 2050 unterstützt und verteidigt. Das freut mich sehr, weil ich auch für Eintreten bin. Auch wenn Kollege Hösli es nicht wahrhaben will, die Energiewende hat längst schon begonnen. Wer das nicht wahrhaben will, der streut sich und der Bevölkerung Sand in die Augen, und das bringt ausser Sehbehinderungen gar nichts.

Die Energiewende ist ein dynamischer Prozess, der mit Fukushima in unserem Land ebenfalls als nötig erkannt wurde und seither schrittweise in der Umsetzung ist. Grosse Teile der Wirtschaft und unserer Gesellschaft haben die Zeichen der Zeit erkannt und akzeptiert. Jetzt ist es darum auch notwendig, die entsprechende Gesetzgebung vorzunehmen. Diese muss die erforderlichen Rahmenbedingungen zur Förderung von Energieeffizienz, von erneuerbaren Energien festhalten. Dadurch wird gleichzeitig unsere Innovationskraft und Wirtschaft gestärkt, denn mit den neuen Technologien lässt sich auch Geld verdienen. Darum braucht es eben auch ein klares Bekenntnis zum Ausstieg aus der defizitären und ökologisch unverantwortbaren Atomenergie.

Dass in diesem Gesetz aus Klimaschutzgründen auch der Verbrauch von fossiler Energie bei Gebäuden und Neuwagen weiter reduziert werden muss, ist für mich selbstverständlich; es ist ja auch ein Energiegesetz und nicht einfach nur ein Stromgesetz. Dass der importierte Dreckstrom aus dem Ausland mit einer entsprechenden CO2-Abgabe belegt werden muss, leuchtet allen ein, die ihren Enkelkindern keine weitere Klimaerwärmung zumuten wollen. Zum Glück hat der Nationalrat dies auch erkannt und die bundesrätliche Vorlage zur Energiestrategie 2050 unterstützt.

Auch wenn sich bei uns einige wenige vielleicht noch an die Vergangenheit klammern und heimlich von neuen AKW träumen: Unsere Zukunft liegt beim Wasser, bei der Sonne, beim Wind, bei der Biomasse und bei der Energieeffizienz. Darum unterstütze ich die bundesrätliche Energiestrategie. Sie ist wichtig für unser Land, für unsere Wirtschaft und damit letztendlich auch für unsere Bevölkerung. Es gibt eine wachsende Zahl wirtschaftlicher Unternehmen, die diese Zeichen erkannt haben - manche schon längst.

Übers Wochenende wurden wir ja mit reichlich Post aller Art beglückt. Es ist interessant, dass sich in diesem Kontext eine zunehmende Zahl von Gruppierungen aus der Wirtschaft für "die" Wirtschaft einsetzt. Früher war es immer eine einzige Stimme, heute - gerade auch bei diesem Geschäft - sind aus der Wirtschaft zwei sehr unterschiedliche Stimmen zu vernehmen. Die eine Gruppierung ist die der innovativen Unternehmen, die diese Energiestrategie unterstützen, die andere Gruppierung ist die jener, die nach wie vor stark in der Vergangenheit verharren; ich komme später noch darauf zurück.

Was wir vor uns haben, ist ja nur ein erster Teil, der zweite kommt später. Ich wäre eigentlich froh gewesen, wenn wir auch schon den zweiten Teil auf dem Tisch gehabt hätten, aber politisch gesehen war es wahrscheinlich klug, die Energiestrategie in zwei Pakete aufzuteilen. Für mich ist es sehr wichtig, dass wir den Ausstieg aus der Kernenergie jetzt auch in diesem Gesetz festlegen. Wir brauchen dazu ein Langzeitbetriebskonzept. Dieses ist leider nicht mehrheitsfähig geworden; wir waren in der Kommission geteilter Meinung, und das Langzeitbetriebskonzept wurde mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt. Ich führe bei den entsprechenden Bestimmungen die Minderheit an und werde später noch begründen, warum ich ein solches Langzeitbetriebskonzept für notwendig erachte.

Wir haben in diesem Bereich eine zweite wichtige Frage zu beantworten, nämlich jene der Laufzeitbeschränkung. Dazu liegen Minderheitsanträge auf 50 und auf 60 Jahre vor; die Mehrheit ist ganz gegen eine Laufzeitbeschränkung. Ich persönlich denke, bei diesen Entscheiden sollte die Sicherheit im Zentrum unserer Überlegungen stehen. Die Sicherheit eines AKW hält sich weder an eine Laufzeit von 50 noch an eine von 60 Jahren; sie hängt von seiner Infrastruktur ab.

Für mich ist ganz wichtig, dass wir festhalten, dass wir in Zukunft auf neue AKW verzichten. In diesem Kontext habe ich auch beim Zuhören zwei-, dreimal den Vorwurf gehört, dass unsere Energiediskussion so emotional geführt werde. In der Kommission war sie manchmal emotional, das stimmt. Heute im Saal hält sich die Emotionalität bis jetzt in Grenzen. Ich glaube aber, dass eben diese Energiefragen und auch diese Frage "Kernkraftwerke - ja oder nein?" sehr wohl an die Emotionen gehen. Ich kann mich noch gut erinnern: Vor vielen Jahren, als ich noch eine sehr junge Frau war, habe ich Unterschriften gegen AKW gesammelt und ging an Demonstrationen. Das habe ich mit sehr viel Emotionalität gemacht, weil das Thema der Langlebigkeit dieser radioaktiven Abfälle meine Emotionen berührt hat. Ich fand AKW unverantwortlich. Darum muss ich sagen: Diese Entemotionalisierung finde ich nur bedingt gut.

Ich habe Kollege Eberle zugehört. Sein Ausdruck zu Fukushima war: "die Ereignisse". Stimmt, "Ereignis" ist so ein wertneutrales Wort. Es ist entemotionalisiert. Nur, dieses "Ereignis" bewirkte, dass erst nach vier Jahren ein Roboter die ersten Fotografien machen kann. Der Abbruch dieser Ruine dort dauert noch weitere vierzig Jahre. Ich habe nur beschränkt Verständnis, wenn man diese Entemotionalisierung im Wording so macht wie z. B. Kollege Hösli, der zu Fukushima sagt, es sei "ein Störfall" gewesen. "Störfall" finde ich ein ziemlich harmloses Wort. Von daher, muss ich sagen, macht es gar nichts, wenn die Energiediskussion auch emotionale Elemente beinhaltet.

Ich komme zurück auf unsere Gesetzgebung. Für mich ist es ganz wichtig, dass wir in diesem Gesetz Richtwerte zum Ausbau der Elektrizität und zu den erneuerbaren Energien festhalten. Es ist für mich auch ganz wichtig, dass wir die Energieeffizienz mit Verbrauchsrichtwerten untermauern, weil wir heute eine grosse Menge von Energie wirklich verpuffen lassen. Nichtverbrauchte Energie ist die kostengünstigste und diejenige, die die Umwelt am wenigsten belastet.

Dass wir die KEV umbauen, finde ich richtig. Das war ein gutes Instrument und ist es immer noch. Aber ich unterstütze es, dass wir die Zeit, während der wir diese Mittel noch fliessen lassen, verkürzen. Ich bin aber auch der Meinung, dass wir den Gesamttopf in seiner Grösse behalten sollen. Das heisst, dass wir ihn nicht frankenmässig reduzieren, aber die Instrumente schärfen und die Zeitspanne, während der wir mit diesen Mitteln noch Unterstützung bieten, verkürzen sollen. Ich bin ebenfalls der Meinung, dass wir, was die CO2-Ziele anbelangt, bei den Neuwagen bei diesem ehrgeizigen Projekt bleiben sollen. Ich habe gar keine Sympathien für die Anträge der Minderheiten, die hier wesentliche Abschwächungen vornehmen wollen. Und auch die CO2-Abgabe auf dem Dreckstrom ist für mich eigentlich eine logische Konsequenz unserer neuen Energiepolitik. Für mich ist es eben auch wichtig, dass wir unsere Wasserkraft zur Stromproduktion in unserem Land als ganz wichtigen Pfeiler der erneuerbaren Energien erhalten.

Stromkonzerne sind keine Umweltorganisationen. Das würde ich ihnen auch nicht vorwerfen, sie haben andere Aufgaben. Aber die Realität ist, dass sie häufig einen sehr einseitigen, kurzfristig ökonomischen Blick entwickeln. Das ist eine Gefahr für unsere Wasserkraft, die zurzeit doch recht defizitär dasteht. Darum bin ich auch bei Notfällen und nur für eine beschränkte Zeit für eine Unterstützung, eine Subventionierung, wenn alle Involvierten sich ebenso daran beteiligen.

Letzte Woche musste ich wirklich einen Moment leer schlucken, als ich die neuesten Meldungen zur Axpo las, die, wie schon in den Jahren vorher, in einem kurzen Communiqué kommunizierte, dass bei ihr eine weitere milliardenschwere Abschreibung des Vermögens und der Werte vorzunehmen sei. Das erlaube ich mir jetzt einfach zu sagen, weil ich vorhin darauf hingewiesen habe, dass die Stromunternehmen häufig eine ökonomische Einäugigkeit haben. Ich habe dann in den Artikeln in den Zeitungen und auch in Radio und Fernsehen vergebens nach einer kritischen Hinterfragung dieser Meldung gesucht, dass jetzt schon wieder Abschreibungen nötig seien. Die Erklärungen waren lapidar: starker Franken - bei der Axpo hiess es eher "schwacher Euro" - und dann die billigen Preise auf dem Strommarkt.

Dann ist mir, ich gebe es zu, die Emotionalität wieder ein bisschen näher gerückt. Ich nehme an, Sie alle hier im Saal oder mindestens diejenigen, die sich schon ein bisschen länger mit der Strombranche beschäftigen, erinnern sich noch an die Werbespots der Axpo mit Köbi Kuhn. Das waren schöne Spots. Da wurden alle diejenigen, die sich für die erneuerbaren Energien einsetzen, lächerlich gemacht - sie wurden lächerlich gemacht, und die Energiestrategie mit AKW und freiem Markt wurde gepriesen, eine Strategie mit erneuerbaren Energien hingegen nicht. Dieses Geld hätte die Axpo besser in neue Strategien investiert. Gerne hätte ich in den Medien auch die Frage gelesen, welche Strategien in den letzten zehn Jahren in diesen Stromunternehmen eigentlich festgelegt wurden. Die Verwaltungsräte sind doch für die Strategien verantwortlich. Warum wurde die Strategie der erneuerbaren Energien erst so spät von ihnen aufgenommen? Eine rechtzeitige Aufnahme gehört doch auch zur Verantwortung. Es stimmt da nicht hoffnungsfroh, dass der ehemalige CEO der Axpo jetzt bei Economiesuisse den Vorsitz hat.

Aber zurück zu unserer Vorlage: Ich bin für Eintreten. Ich bin nicht für die Unterstützung der Rückweisung. Wir haben uns wirklich über dieses Dossier gebeugt. Die paar Fragen, die von Herrn Hösli aufgeworfen worden sind, die übrigens auch von den Wirtschaftsverbänden bzw. der einen Gruppe dieser Verbände gestellt wurden, haben wir längst diskutiert und beantwortet. Man kann für oder gegen die Vorlage sein. Aber eine Rückweisung bringt uns nichts mehr. Die Zeit läuft uns sonst einmal mehr davon - ich finde, davon haben wir in der Energiepolitik schon genug gehabt. Ich hoffe auf eine energiesparende Detailberatung.

Bruderer Wyss Pascale · Mit-F · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Es ist wieder Montag gegen Abend, und wieder behandeln wir hier ein sehr grosses Geschäft, eine Generationenvorlage, würde ich sagen. Nachdem es letzte Woche die Altersvorsorge war, ist es jetzt die Energiestrategie 2050. Erfreulicherweise ist ja auch dieses grosse Geschäft in der Kommission am Ende zuhanden unserer Ratsdiskussion mit null Gegenstimmen verabschiedet worden. Das stimmt doch sehr zuversichtlich, wie auch die Voten, die im Rahmen des Eintretens gefallen sind.

Das erste Massnahmenpaket dieser Energiestrategie birgt enorme Chancen: enorme Chancen für unsere Gesellschaft aufgrund des klaren Nachhaltigkeitsbezugs; eine enorme Chance für unsere Wirtschaft, denn die Vorlage wird Rechtssicherheit und Investitionssicherheit bieten, sie wird eine Motivation für die Schaffung von nachhaltigen Arbeitsplätzen sein; eine enorme Chance für die Sicherheit der Bevölkerung; wir erhöhen damit die Unabhängigkeit vom Ausland; wir wollen das wichtigste Potenzial nutzen, das im Moment noch brachliegt, nämlich die Effizienz. Es ist eine Chance nicht nur für die jetzige, sondern auch für die kommende Generation, denn wir werden damit den Ballast reduzieren, den wir künftigen Generationen einmal aufgrund unseres Verbrauchs hinterlassen.

Es ist auch eine Herausforderung, vor allem auch deshalb, weil wir diesen Weg in der Vergangenheit zögerlich gegangen sind, weil wir auch noch Nachholbedarf haben. Ich bin aber sehr zuversichtlich, vor allem auch mit Blick auf die Wirtschaft. Die Wirtschaft ist längst bereit zu diesem Schritt. Die Attraktivität der erneuerbaren Energien auf dem Markt steht dafür, die Effizienzbestreben verschiedenster Unternehmen stehen dafür.

Die Energiestrategie 2050 stellt also die Weichen in eine Richtung, in welche die vielen KMU in der Schweiz und auch grosse Unternehmen sowieso bereits gehen. Die Strategie unterstützt diesen Weg und schafft einen rechtlichen Rahmen, der Gewähr dafür bietet, dass sich Investitionen in die Effizienz, dass sich Investitionen in die erneuerbaren Energien lohnen. Die Energiestrategie 2050 schafft also die Planungssicherheit und Investitionssicherheit, die nötig ist. Natürlich gibt es aus der Wirtschaft - es wurde vorhin gesagt - auch andere Stimmen, Stimmen, die skeptisch sind. Diese Skepsis haben wir in der Diskussion in der Kommission auch aufgenommen, und ich glaube, dass wir sie gewürdigt haben; der Kommissionssprecher ist darauf eingegangen.

Ich habe immer auch gemerkt, wenn ich diese skeptischen Stimmen gehört habe: Es gibt so viele Widersprüche darin. Ich möchte einige davon nennen: Erstens ist es doch eher erstaunlich, wenn sich Unternehmen aus einer angeblich eigenen Betroffenheit melden und die Belastung aufgrund des Netzzuschlages und der CO2-Abgabe kritisieren und wenn dies aber Unternehmen sind, die selber sowohl vom Netzzuschlag als auch von der CO2-Abgabe befreit sind. Denn wir achten immer darauf, dass die Massnahmen verträglich sind, dass sie verhältnismässig sind, dass sie wirtschaftlich tragbar sind.

Ich bemerke einen weiteren Widerspruch, wenn moniert wird, die Versorgungssicherheit sei mit dem Weg der Energiestrategie nicht mehr gewährleistet. Gerade deshalb braucht es diese Strategie. Gerade wegen der Versorgungssicherheit ist auch nicht zu verstehen, wenn dieselben Stimmen sich gegen eine Förderung der erneuerbaren Energien wehren, die wir eben brauchen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Auch die Kritik, es gehe nur um Strom, stösst einfach ins Leere. Es ist eben gerade eine Gesamtenergiestrategie.

Schliesslich zur Kritik am Status quo - das zum letzten Widerspruch, den ich immer wieder höre -: Der Status quo hat nichts mit der Energiestrategie zu tun, sondern mit der europäischen Marktsituation, mit den verzerrten Märkten, bei denen die externen Kosten nicht in den Preisen enthalten sind, weil sie nicht internalisiert sind. Diese Kritik am Status quo kann nicht zu einem Projekt angebracht werden, das die Zukunft betrifft und eben gerade auf diesen Status quo reagieren will.

Wenn man gegen die Energiestrategie ist, müsste man sagen, wie man sich das sonst vorstellt. Da höre ich dann eher wenig. Aber wie gesagt: Im Grossen und Ganzen spüre ich, wie stark die Wirtschaft zu diesem Weg bereit ist und diesen Weg ja auch bereits geht.

Für mich wirft die Fassung der Kommissionsmehrheit noch drei Fragen auf, zu denen ich mich äussern möchte:

1. Zu den Rahmenbedingungen für den Ausstieg aus der Atomenergie, aus der nuklearen Stromproduktion: Dieser schrittweise Ausstieg ist richtig, ich unterstütze ihn voll und ganz. Nicht nur gesellschaftliche und politische Gründe sprechen dafür, sondern schlicht auch die Realität am Markt. Die strukturellen Veränderungen auf dem Strommarkt führen dazu, dass neue AKW nicht rentabel betrieben werden können. In diesem Sinne ist auch klar, warum keine entsprechenden Investoren weit und breit zu sehen sind. Die Gestehungskosten neuer AKW sind hoch. Im liberalisierten Strommarkt ist es nicht mehr möglich, diese auf die Kundinnen und Kunden abzuwälzen, auch zumal der europäische Marktpreis für Strom sehr tief, ich würde sagen zu tief ist.

Der Ausstieg ist bereits im Gang, das wurde schon gesagt, und ich unterstütze diese Aussage. Er braucht jetzt einen verbindlichen Rahmen. Die Frage, wie das Ende der Laufzeiten zu gestalten ist, wie die Sicherheit bis zum Schluss zu gewährleisten ist, wird in der aktuellen Form des Antrages der Kommissionsmehrheit meines Erachtens ungenügend beantwortet.

Die politische Ausgangslage bezüglich der Atomausstiegs-Initiative ist die folgende: Auf der einen Seite wird eine Beschränkung der Laufzeiten auf 45 Jahre vorgesehen - Herr Cramer hat es gesagt -, auf der anderen Seite gibt es den Entwurf des Bundesrates, welcher betreffend die Gestaltung des Endes der Betriebsdauer nichts vorsieht. Wir sind nun aufgerufen, dazwischen einen Kompromiss zu finden. Der Nationalrat geht einen Weg, den ich unterstützen kann und empfehlen möchte. Wie Kollegin Diener vorhin auch erwähnt hat, hat sie einen entsprechenden Minderheitsantrag platziert, nämlich zu einem Langzeitsicherheitskonzept, welches gewährleisten kann, dass die Sicherheit bis zum letzten Tag gewährleistet ist - das ist auch eine Sorge der Bevölkerung. Dieses Konzept soll die Sicherheitsbemühungen eben auch darlegen. Ich glaube, das sind wir der Bevölkerung schuldig. Wir müssen hierauf also ein spezielles Augenmerk legen.

2. Diese Anmerkung betrifft die erneuerbaren Energien. Der Antrag der Kommissionsmehrheit beinhaltet den Vorschlag, die Terminierung der KEV vorzusehen. Hier bereitet mir die Frage Sorge, ob die Zielerreichung für den Ausbau der erneuerbaren Energien gewährleistet ist. Die Bundesrätin hat in ihrer immer sehr überzeugenden Art in der Kommission dargelegt, dass dies der Fall ist. Darum habe ich einen entsprechenden Antrag, welcher die Zielerreichung einerseits und die Befristung andererseits verknüpfen würde, zurückgezogen respektive nicht eingereicht. Aber da, so glaube ich, braucht es die Gewissheit, dass wir im Sinne der Versorgungssicherheit in der Lage sind, die Förderung der erneuerbaren Energien voranzubringen, damit die Ziele, die wir für den Ausbau setzen, erreicht werden können.

Bezüglich des Themas der erneuerbaren Energien möchte ich noch auf die Wasserkraft zu sprechen kommen: Ich kann nur bestätigen, was gesagt worden ist. Wir sind aufgerufen - ich sehe das genauso -, im Rahmen der Energiestrategie eine Stärkung der bestehenden Wasserkraft vorzunehmen und Vorschläge zu unterbreiten.

Man kann uns in diesem Zusammenhang viele Vorwürfe machen. Man kann uns den Vorwurf machen, vielleicht noch nicht das Gelbe vom Ei gefunden zu haben für die Stärkung und Stützung der bestehenden Wasserkraft als eines ganz wichtigen Pfeilers der erneuerbaren Energien. Wir haben hier zwei zusätzliche Vorschläge in der Vorlage, zusätzlich zu den Beschlüssen des Nationalrates betreffend Wasserkraft. Das ist einerseits der Vorschlag für unter Druck geratene Anlagen, andererseits der Vorschlag zur Entzerrung des Marktes durch eine differenzierte Stromabgabe.

Man kann uns den Vorwurf machen, dass wir hier noch nicht das Gelbe vom Ei gefunden haben, aber man kann uns nicht den Vorwurf machen, dass wir nicht in vielen Sitzungsstunden genau auf die Suche nach dem idealen Vorschlag gegangen sind. Wir haben mehrere Tage investiert. Wenn ich jetzt den Antrag Engler anschaue, bin ich unsicher, ob es sinnvoll ist, die Kommissionssitzung in ihrer ganzen Intensität hier einfach fortzusetzen. Denn wir haben uns mit so vielen Modellen auseinandergesetzt, sind überall auf Vor- und Nachteile gestossen, und die Geschichte ist sehr komplex.

Mit Überzeugung kann ich aber Ja dazu sagen, eine Differenz zu schaffen, damit der Nationalrat sich genau diese Fragen noch genauer anschauen kann. Ich glaube, die Anträge, wie wir sie Ihnen aus der Kommission unterbreiten, sind dazu geeignet.

3. Zur Effizienz: Wir setzen realistische Effizienzziele. Das ist gut, aber bei den Massnahmen bleiben wir dann irgendwie den Tatbeweis schuldig, und das ist weniger gut. Das ist auch meine Befürchtung, wenn ich die Vorlage - jetziger Stand - anschaue. Ich denke an das Potenzial im Bereich der Gebäude. Dazu möchte ich offenlegen: Ich bin Verwaltungsrätin eines KMU im Bereich Elektrotechnik und Gebäudeautomation. Ich sehe durch den Einblick in die Praxis auch, dass das Gebäude wirklich der Schlüssel für die Energiewende sein kann. Aber wenn ich das Potenzial in Gebäuden anschaue, die Mindestanforderungen an elektrische Heizungen, die Effizienzanreize für Netzbetreiber, dann merke ich, dass wir hier noch Verbesserungsmöglichkeiten haben. Ich hoffe, wir packen diese im Rahmen der Detailberatung noch an.

Vor allem aber: Sagen wir Ja zum Eintreten, sagen wir Ja zur Energiewende, sagen wir Ja zu einer Strategie, welche dieser Energiewende eben auch den nötigen politischen und rechtlichen Rahmen gibt.

Ich empfehle Ihnen ebenfalls, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag abzulehnen.

Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion

Auch ich spreche mich klar für Eintreten aus. In der Bundesverfassung haben wir ja die Eckpfeiler vorgegeben, welche uns bei der Festlegung einer Energiestrategie leiten sollen. Es sind die Wirtschaftlichkeit, die Ökologie und das Thema der Versorgungssicherheit. In diesem Dreieck werden wir uns bewegen. Und wenn Frau Kollegin Bruderer Wyss darauf hinweist, dass es um Kosten und um Arbeitsplätze geht, so zeigt das eben sehr gut auf, dass wir, je nachdem, zu welcher Ecke dieses Dreiecks wir uns hinbewegen, vielleicht mehr Kosten oder vielleicht teils andere Arbeitsplätze oder andere Auswirkungen haben.

Ich lege meine persönlichen Interessenbindungen offen: Ich bin Verwaltungsrat mehrerer Stromfirmen, insbesondere auch der Repower AG, aber auch der Engadiner Kraftwerke AG und anderer Wasserstromproduzenten. Ich bin gleichzeitig aber auch in der Gasbranche und in einem Fonds tätig, der nur in erneuerbare Energien investiert. Insoweit bin ich eigentlich ein bisschen das Abbild der bundesrätlichen Energiestrategie, weil ich keine Interessenbindungen zur schweizerischen Atomindustrie aufweise, aber ansonsten praktisch zu allen Energieträgern eine Beziehung habe. Ich hoffe, dass mir das nicht den Blick aufs Ganze vernebelt, weil man mit einem solchen Hintergrund dann eben auch verschiedene Interessen sieht.

Ich glaube, damit kann auch die Arbeit in der Kommission zusammengefasst werden. Wir sind sehr pragmatisch vorgegangen, da bin ich auch mit Kollege Eberle einig. Wir haben einigermassen versucht, diese auch teilweise widersprüchlichen Interessen unter einen Hut zu bringen und in einem Vorwärtsgang diese Energiestrategie ganz nüchtern und auch pragmatisch zu diskutieren. Wir haben festgestellt, dass Widersprüche zwischen den einzelnen Zielen bestehen und dass diese Ziele auch nicht ganz klar zu definieren sind. Denn wenn man den raschen Atomausstieg will, wird das nur dazu führen, dass man entweder vermehrt Strom importiert, also auf die Importstrategie setzt und dadurch die Abhängigkeit vom Ausland erhöht, oder dass man dann allenfalls auch als Brückentechnologie, wie das der Bundesrat selbst in der Botschaft schreibt, Gaskraftwerke im Inland aufbaut. So sieht man relativ rasch, dass es, wenn man die Ziele auseinandernimmt, jeweils andere Auswirkungen hat.

Zumindest die Mehrheit der Kommission des Ständerates hat hier einen Vorschlag gemacht, auf den eingetreten werden soll. Ich bin nicht der Auffassung von Kollege Hösli, dass es ein Vorteil wäre, diese Energiestrategie jetzt nicht zu Ende zu führen oder nicht zu diskutieren und folglich nicht einzutreten. Ich bin ebenfalls nicht dafür, die Vorlage, wie dies der Glarner Kollege Hefti verlangt, an die Kommission zurückzuweisen; ich würde darin keinen Mehrwert für diese Diskussion sehen. Das Parlament muss diese Arbeit jetzt weiterführen, und am Schluss wird man das Ergebnis entsprechend zu bewerten haben; da hat man noch genügend Möglichkeiten.

Ich stimme auch dem zu, was viele Vorredner gesagt haben, nämlich dass sich die Ausgangslage, seit die Botschaft geschrieben wurde, doch auch wesentlich geändert hat; das darf man einfach nicht unterschlagen. Europa- bzw. weltweit sind auf den Energiemärkten Veränderungen im Gange, die so niemand vorausgesehen hat. Allenfalls gehen wir auch von falschen Prognosen aus, wenn wir jetzt auf solche Prognosen abstellen oder uns mit Szenarien beschäftigen. Die Politik hat Rahmenbedingungen zu setzen, damit wir reagieren können, je nachdem, wie sich die Energiesituation entwickelt; diesen Gedanken haben wir hier auch ein bisschen aufzunehmen versucht. Der Erdölpreiszerfall und auch der Zerfall des Erdgaspreises, dazu dann dieser Stromüberfluss in Europa - das alles hat niemand vorausgesehen.

Wenn Frau Kollegin Diener teilweise die Axpo oder auch die Verwaltungsräte anderer solcher Stromfirmen kritisiert, so möchte ich doch darauf hinweisen, dass auch diese Unternehmen vor allem Rechtssicherheit brauchen. Die Rechtssicherheit ist aber natürlich nicht mehr gewährleistet, wenn solch eruptive Veränderungen vorgenommen werden, wie dies in Deutschland im Zusammenhang mit der Förderung der erneuerbaren Energien passiert; das hat mit Rechtssicherheit nichts zu tun. Denn wer ein Wasserkraftwerk baut, investiert für eine Dauer von achtzig Jahren. Hand aufs Herz, wenn Sie in diesem Bereich einen Entscheid fällen und dreissig Jahre alt sind, werden Sie den Ablauf der Konzession höchstwahrscheinlich nicht mehr erleben. Das ist die Realität bei diesen langfristigen Projekten. Wenn der Verwaltungsrat der Repower AG in ein Projekt wie jenes des Pumpspeicherwerks von Lago Bianco investiert, dauert allein die Planung sieben Jahre, und die Konzessionsdauer wäre noch achtzig Jahre.

Da müssen wir ehrlich sein und sagen, dass so langfristige Projekte eben auch einen gewissen Investitionsschutz und klare Rahmenbedingungen brauchen. Ich bin deshalb der Meinung, dass es wichtig ist, dieses erste Paket der Energiestrategie zu verabschieden, damit wieder Rechtssicherheit hergestellt werden kann und auch die Unternehmen ihre strategischen Hausaufgaben machen können, was bisher vielleicht noch nicht der Fall war.

Ich möchte auch auf einen Punkt hinweisen, der aus meiner Sicht zu kurz kam, als wir über die verschiedenen Stromproduzenten sprachen. Im Inland gibt es Spiesse von völlig unterschiedlicher Länge, indem es Stromversorger gibt, die an gebundene Kunden liefern können. Das ist dann der Fall, wenn ein Endversorger Kunden wie Sie und mich, die noch im Monopol gefangen sind, mit Strom beliefert. Die Grossverbraucher mit über 100 000 Kilowattstunden sind beim Bezug ihres Stromes frei. Das ist der Kern eines Problems, das Kollege Engler mit seinem Antrag aufgenommen hat. Die ungleiche Länge der Spiesse führt dazu, dass diejenigen Unternehmen, die eine überdurchschnittlich hohe Wasserstromproduktion haben, aber wenige Endkunden im Monopol, extrem stark betroffen sind.

Mir ist auch klar, dass Ihr Wunsch, Frau Bundesrätin Leuthard, die Marktöffnung zu beschleunigen, in der Realität nicht umgesetzt werden kann; Sie sind am Schluss - vielleicht noch zusammen mit mir - die Einzige, die diese Marktöffnung wirklich will. Eigentlich will sie niemand. Das ist die Wahrheit, und das soll man offen sagen. Ich glaube nicht daran, dass in nächster Zeit vom Inland her eine Marktöffnung politisch durchsetzbar sein wird, wenn nicht ein europäisches Abkommen abgeschlossen wird. Das ist ein Eckpunkt dieser Strategie, den man akzeptieren, ein Element, das man hier als Unschärfe einbringen muss.

Kollege Eberle hat auf einen meines Erachtens sehr wichtigen Punkt hingewiesen, indem er sagte, dass die CO2-Belastung in Europa ungleich sei. Es gibt völlig unterschiedliche CO2-Belastungen, das ist wettbewerbsverzerrend und auch für Investoren keine angenehme Situation. Das verunmöglicht es, Strategien zu entwerfen. Es wird unsere Aufgabe sein, da nachzujustieren. Ich bin der festen Überzeugung, dass das notwendig ist.

Ich hätte mir selbst noch gewünscht, dass wir aus der KEV aussteigen; in der Kommission wurde ja auch das Modell der Quoten diskutiert. Ich habe infolge Aussichtslosigkeit darauf verzichtet, hier im Plenum nochmals einen Antrag dazu zu stellen, obwohl ich der Überzeugung bin, dass das Quotenmodell, wie es in Schweden gehandhabt wird, dasjenige Modell gewesen wäre, welches mit Marktmodellen am effektivsten und effizientesten die Produktion erneuerbaren Stroms gefördert hätte. Umgekehrt hätte dieses Modell - das wurde eigentlich in der Diskussion viel zu wenig erwähnt - gerade auch im Bereich der Stromeffizienz zu grossen Vorteilen geführt, denn jeder Mann und jede Frau weiss, dass eine Quote eben auch erfüllt werden kann, indem der Verbrauch reduziert wird. Es muss nicht nur bei der Produktion zugebaut werden - das ist die eine Möglichkeit -, sondern es kann auch beim Verbrauch gespart werden. Wenn nichterneuerbarer Strom nicht mehr geliefert wird, dann nimmt der Anteil erneuerbaren Stroms eben in der Quote zu. Das wäre für mich der ganz grosse Vorteil eines solchen Modells gewesen, weil eben die Energieversorger so ein marktkonformes Modell in der Hand gehabt hätten, um gerade auch im Bereich der Effizienz eine kluge Lösung vorzuschlagen.

Ich bin jedoch Realist genug und habe gesehen, dass man jetzt eben auf diesem Pfad hier weitergeht. Ich meine, dass die Kommission unter allen Lösungen zumindest die zweitbeste gewählt hat, indem sie bei der KEV eine Sunset-Klausel vorsieht. Es ist eben schon so, dass die Technologieförderung bei den erneuerbaren Energien auch in diesem Bereich nicht mehr notwendig ist, denn die Solarstrompreise sind massiv gesunken. In Bezug auf die Windkraft stellt sich doch die Frage, ob wir als "Nichtwindland" solche Investitionen tätigen, bzw. die Frage, wie wir eben vorgehen wollen. Eine Technologieförderung braucht es in diesem Sinne wie gesagt nicht mehr, denn es sind heute reife Technologien.

Ich meine auch, dass in diesem Bereich die ständerätliche Lösung in vielerlei Hinsicht überzeugt. In Bezug auf die Wasserkraft hätte ich mir schon noch zusätzliche Möglichkeiten gewünscht. Ich werde noch einen Einzelantrag einbringen, in dem ich nochmals die Frage stelle, die auch schon in der Kommission diskutiert wurde, ob wir es wirklich ernst meinen mit dem Zubau der Wasserkraft. Ich werde Ihnen dann die Kernfrage stellen und an Beispielen aufzeigen, dass bei der heutigen Marktsituation und den heutigen Rahmenbedingungen, wie wir sie jetzt hier diskutieren, keine einzige Kilowattstunde zugebaut wird, auch nicht bei dieser Vorlage, die wir hier haben. Sie können mir dann widersprechen, ich werde Ihnen aber ein Beispiel vorrechnen.

Wenn wir wollen, dass diese Energiestrategie und deren Grundlagen eben auch eine Umsetzung in der Realität erfahren, dann brauchen wir dort noch eine entsprechende Korrektur. Ich habe da die gleiche Auffassung wie meine Vorrednerin: Wir sollten dort eben auch die Möglichkeit nutzen, gegenüber dem Nationalrat eine Differenz zu schaffen.

Ich habe auch in Bezug auf den Vorschlag von Stefan Engler nicht die Mühe, die Kollege Theiler hat; darauf werden wir ja aber im Detail nochmals zurückkommen können. 60 Prozent dieser Stromproduktion kommen aus dem Wasserbereich, und wir dürfen es nicht zulassen, dass die bestehende Wasserkraft sozusagen den Bach runtergeht. Das können wir uns nicht leisten, wenn wir eine Energiestrategie formulieren wollen. Wir haben dort entsprechend eben auch die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass innerhalb dieser Versorgungssicherheit, der Wirtschaftlichkeit und der Ökologie ein Gleichgewicht gefunden werden kann. Es geht da nicht nur um Arbeitsplätze in den Cleantech-Bereichen und -Unternehmen, es geht auch um Arbeitsplätze in den Wasserkraftregionen, das möchte ich hier offen darlegen. Diese stehen unter ganz starkem Druck: Dort werden die Arbeitsplätze jetzt abgebaut, und es werden keine neuen Werke zugebaut, weil eben die Marktsituation so ist. Doch auch das sind Arbeitsplätze - je nach Blickwinkel sind sie einfach nicht so wichtig wie die anderen. Als Vertreter eines Gebirgskantons möchte ich aber darauf hinweisen, dass in diesem Bereich doch auch Handlungsbedarf besteht.

Ich bin für Eintreten, und ich erachte es auch nicht als zielführend, dass wir in der Kommission nochmals die Regulierungsdichte überprüfen. Klar ist, dass in der Bundesverwaltung für dieses Projekt sehr viel Personal aufgestockt wurde. Wenn wir in diesem Bereich dann auf der Verordnungsebene vielleicht noch weniger dirigistisch regulieren könnten, wäre das sicher auch ein Gewinn. Wenn wir jetzt auf dieses erste Paket eintreten und ihm dann zustimmen, so haben wir die Chance, dass die Energiestrategie insoweit um einen Schritt weiterkommt. Ob dann das zweite Paket noch kommt, wird eine spätere Politikergeneration - später, nach den Wahlen - zu entscheiden haben. Ich bin mir da nicht einmal so sicher, ob das Geschäft auf der Prioritätenliste noch so weit oben stehen wird. Mindestens das erste Paket aber - der Auffassung bin ich - sollten wir zum Abschluss bringen, und dafür müssten wir auf die Vorlage eintreten.

Comte Raphaël · 1VP-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Il est difficile d'être original quand on est le douzième orateur, et je compatis par avance avec les nombreux intervenants qui me succéderont et qui auront encore plus de peine à être originaux.

Une chose est sûre, la Suisse va sortir du nucléaire. Les seules questions qui se posent consistent à savoir comment et quand. A long terme, l'énergie nucléaire n'a plus d'avenir en Suisse, et il ne s'agit pas d'une question idéologique. L'atome va disparaître pour la simple et bonne raison qu'il n'est plus rentable. Cet argument financier est plus fort que toutes les considérations politiques. L'argent est roi et, si le marché condamne l'atome, alors l'atome sera remplacé par d'autres énergies. Si la centrale de Mühleberg va fermer dans quelques années, cela n'est pas la conséquence d'une décision du Parlement, mais est bien dû au fait que son exploitant a procédé à une analyse économique de la situation et qu'il est arrivé à la conclusion que la fermeture était la seule solution.

Le coeur de la stratégie énergétique 2050 consiste à se demander quelles énergies vont remplacer le nucléaire, comment nous allons assurer l'approvisionnement énergétique de notre pays avec la disparition progressive du nucléaire. L'objectif est donc connu - le remplacement progressif du nucléaire -, mais le chemin pour y parvenir, lui, est l'objet de vifs débats, nous aurons l'occasion d'y revenir dans la discussion par article. Ce qui est sûr, c'est que l'attentisme serait la pire des solutions. Au cours des prochaines années, nos centrales seront débranchées pour des raisons économiques, pour des raisons de sécurité ou parfois pour les deux raisons en même temps. Si nous ne prenons pas des mesures pour compenser la perte de cette production d'énergie, alors nous mettons en danger notre approvisionnement énergétique à moyen et long termes. Notre choix est le suivant, si vous me permettez cette image: soit nous prenons le tournant énergétique, soit nous fonçons droit dans le mur.

Face à cette réalité, mon choix est clair: je soutiens le tournant énergétique afin que nous puissions garantir, à long terme, l'approvisionnement énergétique de notre pays. Pour moi, le tournant énergétique ne se fait pas contre l'économie, mais au contraire pour elle, car c'est bien l'absence d'un tel tournant qui nous conduirait à terme dans l'impasse.

C'est d'ailleurs avec beaucoup de circonspection que j'ai pris note de la position de certains milieux économiques qui nous incitent à l'inaction. J'ai naturellement une pleine compréhension pour la situation des entreprises, qui doivent se battre dans un contexte économique difficile, notamment avec le franc fort, et il convient de faire tout notre possible pour éviter d'alourdir le fardeau qui pèse sur notre économie. Monsieur Luginbühl l'a bien mentionné, le moment n'est peut-être pas idéal pour une telle stratégie, mais il existe aussi des instruments d'allègement et d'exonération des différentes taxes, et la situation actuelle du prix de l'énergie peut tout de même nous rassurer.

J'ai le sentiment désagréable que certaines leçons du passé n'ont pas été apprises. Ainsi, dans le domaine de la finance, nous avons longtemps refusé toute intervention au nom de la liberté économique et, soudainement, les autorités ont été appelées à la rescousse et ont dû jouer aux sapeurs-pompiers et éteindre les incendies que d'autres avaient allumés. Je ne souhaite pas que nous fassions dans le domaine énergétique la même erreur que dans le domaine financier. Nous devons trouver des solutions de remplacement à l'énergie nucléaire.

Une question importante qui se pose est de savoir si la stratégie énergétique qui nous est proposée est réaliste. Pour ma part, je pense que oui. D'une part, il y a un important potentiel en termes d'économies d'énergie. Nous devons tout mettre en oeuvre pour exploiter ce potentiel et favoriser une utilisation plus rationnelle de l'énergie. D'autre part, les connaissances techniques actuelles nous permettent déjà de trouver des solutions pour remplacer progressivement le nucléaire. Nous avons donc ici deux leviers extrêmement importants qui font, qu'à mes yeux, cette stratégie est réaliste.

Mais il y a une grande inconnue, c'est de savoir quelle sera l'évolution technologique. On ne sait pas exactement quels seront les progrès techniques, mais ce qui est sûr, c'est qu'il y en aura. La technologie va encore évoluer et elle le fera sans doute de manière exponentielle. Si on considère dans l'histoire l'évolution des connaissances humaines, on peut constater que ces connaissances augmentent sans cesse, et de manière exponentielle. C'est donc un fait qui est rassurant: au cours des prochaines années, de nouveaux progrès vont apporter de nouvelles solutions et devraient encore faciliter le tournant énergétique. On pense à l'amélioration de l'efficacité des panneaux solaires, à la question du stockage de l'énergie, aux bâtiments à énergie positive; des choses qui existent déjà, mais d'autres vont encore arriver. Certaines découvertes pourraient encore révolutionner le domaine énergétique et rendre les craintes d'aujourd'hui totalement infondées.

Sur la base de ce que nous connaissons, la stratégie énergétique 2050 est donc réaliste. Sur la base de ce que nous ne connaissons pas encore et que nous allons découvrir, cette stratégie est encore plus réaliste. Ces évolutions technologiques constituent naturellement des défis extrêmement importants, par exemple, en termes de réseaux électriques, mais les possibilités sont là et il nous appartient de rendre ces progrès possibles, de les favoriser même, et non de les empêcher par une vision conservatrice de la politique énergétique.

Deux questions vont naturellement représenter une part importante de nos débats: la question de la sécurité nucléaire - je renonce à en parler maintenant puisque nous aurons tout loisir de le faire dans la discussion par article - et la question de la grande hydraulique, sur laquelle je ne vais pas non plus trop m'étendre, si ce n'est pour faire une petite remarque. Je trouve qu'il est assez piquant de constater que, parfois, certains milieux nous incitent à ne pas intervenir, alors que, lorsqu'il y a un problème, ce sont les premiers à demander une intervention de l'Etat. Ce comportement ne nous dit sans doute pas grand-chose sur la politique énergétique, mais plutôt sur la nature humaine. Je considère, pour ma part, que la politique énergétique doit être le plus possible tournée vers le marché, mais le marché seul ne suffit pas et il appartient à la société et à ses autorités de fixer des principes, des limites et des incitations. Le "tout-au-marché" ne fonctionne pas, le "tout-à-l'Etat" non plus et il s'agit donc de trouver un bon équilibre entre le libre marché et l'intervention de l'Etat, ce que permet en grande partie, à mon sens, la stratégie énergétique 2050.

Je vous invite à entrer en matière sur la stratégie énergétique 2050 et à rendre ainsi possible un tournant énergétique indispensable. Cette stratégie est nécessaire car le nucléaire va disparaître et il convient d'en sortir de façon sûre. Soit cette sortie se fera dans l'ordre, soit elle se fera dans le désordre; je préfère, pour ma part, la première option.

Enfin, la stratégie énergétique 2050 est réaliste, elle tient compte des potentiels d'économie d'énergie et de développement des nouvelles énergies. Elle sera en outre aussi facilitée par les avancées technologiques qui ne manqueront pas de se réaliser au cours des prochaines années et décennies.

Pour toutes ces raisons, je vous invite à suivre la majorité de la commission. Nous pouvons passer, Monsieur le président, au treizième orateur.

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Wir verabschieden in diesen Tagen die Energiestrategie 2050. Dies zeigt, dass wir uns mit einem Planungshorizont von gut dreissig Jahren auseinandersetzen. Im Vergleich dazu kommt die Altersvorsorge 2020 geradezu bescheiden daher, auch wenn dieses Projekt bis ins Jahr 2030 wirken wird.

Ich erinnere mich noch gut daran, wie wir in diesem Rat den Entscheid des Bundesrates bestätigt haben, aus der Atomenergie auszusteigen. Die Emotionen gingen damals hoch. Damals wurden uns von den Gegnern des Ausstieges eine Stromversorgungslücke, Blackouts und ins Unermessliche steigende Energiepreise vorausgesagt. Heute stellen wir fest, dass das Gegenteil eingetroffen ist: Stromüberhang und sinkende Preise. Ich verkenne dabei nicht, dass dies zum Teil fremdverursacht ist.

Die Zuschrift von verschiedenen Unternehmen hat mich eher an ein Klagelied erinnert. Wie Herr Luginbühl aufgezeigt hat, kennen sie die Fakten nicht ganz und zeigen vor allem auch keine Alternativen auf. Fakt ist - ich denke, das ist auch die Antwort auf diese Zuschrift -, dass die Endverbrauchskosten 2014 in der Schweiz gegenüber 2013 um 2,7 Milliarden Franken zurückgingen, nämlich auf 30,2 Milliarden. Auch der Anteil am Bruttoinlandprodukt ist rückläufig. Er ist von 5,2 auf 4,7 Prozent gesunken, und dies trotz gestiegener Wohnbevölkerung, trotz Wirtschaftswachstum und trotz eines Motorfahrzeugbestandes, der ebenfalls angewachsen ist. Ich denke, diese Fakten sind gleichzeitig die Antwort auf diese Zuschrift.

Obwohl die Strategie den Namen "Energiestrategie 2050" trägt, dürfen die heutigen Beschlüsse auch in Zukunft hinterfragt werden. Es ist aber wichtig, dass die von uns getroffenen Strategieentscheide möglichst lange währen. Nichts ist unvorteilhafter für Wirtschaft, Gesellschaft und Politik als eine Situation, in der Planungsunsicherheit besteht. Ich denke, diese Vorlage wird auf einen gewissen Zeithorizont hinaus Planungssicherheit schaffen.

Vor diesem Hintergrund ist es aus meiner Sicht auch richtig, dass der Bundesrat ein schrittweises Vorgehen gewählt hat und uns ein erstes Massnahmenpaket unterbreitet. Es beinhaltet kurzfristige Zielsetzungen für das Jahr 2020 und mittelfristige Zielsetzungen für das Jahr 2035. Mich haben insbesondere folgende Punkte überzeugt:

1. Der Ausstiegsentscheid wird nicht rückgängig gemacht. Heute wäre die Nuklearenergie selbst bei einer politischen Zustimmung zu einem weiteren Atomkraftwerk nicht mehr wettbewerbsfähig.

2. Der Bundesrat verfolgt eine Energiestrategie und nicht eine Stromstrategie; der Kommissionspräsident hat dazu Ausführungen gemacht. Damit erfolgt ein gesamtheitlicher Ansatz, und Marktverwerfungen wie in Deutschland werden vermieden.

3. Das heutige Fördersystem soll sukzessive durch ein Lenkungssystem ersetzt werden, das fiskalquotenneutral ist. Damit wird auch die CO2-Politik einbezogen. Die Energiestrategie 2050 hat insgesamt positive Auswirkungen, auch auf die Umwelt.

4. Einen wichtigen Pfeiler stellt die Energieeffizienz dar. Nicht nur im Gebäudebereich, sondern auch bei Elektrogeräten und Stromlieferanten ist einiges Sparpotenzial vorhanden. Ich unterstütze diesen Ansatz sehr. Jede gesparte Kilowattstunde kommt uns zugute. Erfreulich ist, dass der Bundesrat hier auch klare Zielsetzungen vorgibt. So soll der Energieverbrauch pro Person und Jahr gegenüber dem Basisjahr 2000 bis ins Jahr 2050 um 54 Prozent sinken. Kurzfristig ist bis ins Jahr 2020 eine Reduktion von 16 Prozent vorgesehen.

Eine grössere Herausforderung dürfte die Erneuerung des Stromnetzes darstellen. Die Schweiz müsste als Stromdrehscheibe im Zentrum von Europa eigentlich eine strategische Erfolgsposition einnehmen. In diesem Zusammenhang gibt mir zu denken, dass ein zentrales Stromabkommen mit der EU offensichtlich sehr schwierig zu erreichen ist. Ein solches Abkommen, das im Interesse sowohl der Schweiz wie auch der EU läge, wäre aus meiner Sicht volkswirtschaftlich ähnlich zu gewichten wie beispielsweise ein Freihandelsabkommen mit China. Im Weg stehen uns heute aber offensichtlich die ungeklärten institutionellen Beziehungen zur EU sowie die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative. Dies zeigt auf, dass eben nicht nur bei der Energie, sondern auch in der Politik die Vernetzung verschiedener Dossiers sehr zentral ist.

Erfreulich ist abschliessend, dass der Bundesrat die bestehenden Pilot- und Demonstrationsprojekte weiterführen will und eine Ergänzung mit Leuchtturmprojekten vorsieht. Ich sehe das auch als Chance für die Innovationen und den Pioniergeist, den wir hier in der Schweiz haben. Wenn alles aufgeht, resultiert aus dieser Strategie 2050 sogar ein Wohlfahrtsgewinn.

Auch ohne Fukushima würde die Schweiz eine Energiestrategie brauchen. Mir ist es deshalb völlig unverständlich, dass uns die Aktion für vernünftige Energiepolitik Schweiz (Aves) schreibt, dass die Energiestrategie gescheitert sei, und dies, bevor wir hier über Eintreten diskutiert und beschlossen haben. Das scheint mir nicht eben vernünftig und auch nicht besonders glaubwürdig. Vor allem werden auch keine Alternativen aufgezeigt.

Ich stimme dieser Vorlage im Wesentlichen zu, unterstütze sie und bin deshalb für Eintreten.

Föhn Peter · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Zunächst wieder einmal ein paar Worte als persönlich Betroffener aus Sicht der Wirtschaft respektive zum wirtschaftlichen Empfinden zu dieser Vorlage Energiestrategie 2050. Einfach auf den Punkt gebracht: Die bundesrätliche Vorlage ist wirtschaftsschädigend, die nationalrätliche Vorlage ist absolut wirtschaftsfeindlich, und die Vorlage der ständerätlichen Kommission kommt nun ein bisschen moderater daher, ist aber nach wie vor wirtschaftsschädlich.

In Inseraten haben sich in den letzten Tagen über hundert gut positionierte Schweizer Unternehmen mit ihren Chefs als Arbeitgeber zu Wort gemeldet. Ich könnte keinen besseren Aufruf platzieren, deshalb zitiere ich aus diesem Inserat, aus dieser sogenannten Klageschrift von über hundert Arbeitgebern, die x Tausend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Lohn zahlen: "Wir sind sehr besorgt, dass diese Vorlage zu grossen Nachteilen im internationalen Wettbewerb führen wird und die Versorgungssicherheit verringert. Schon jetzt gehen in der Schweiz aufgrund des starken Frankens jede Woche Arbeitsplätze verloren. Viele Unternehmen schreiben rote Zahlen oder müssen eng kalkulieren. Die Wirtschaft verträgt keine weiteren Belastungen mit zusätzlichen Kosten. Wir leisten seit Jahren einen wertvollen Beitrag zum Energiesparen und zur Energieeffizienz." Diese Unternehmen bitten uns, für einen starken Werkplatz und für eine bezahlbare Energieversorgung einzustehen.

Frau Bruderer, auch ich hätte am liebsten eine Minergie- oder Nullenergie-Produktionshalle und solche Büroräumlichkeiten. Soll ich nun darauf setzen und dafür eventuell Arbeitsplätze gefährden? Es ist nämlich überhaupt nichts gratis, diese Energien sind es schon gar nicht.

Halten wir, so gut es geht, inne, oder aber halten wir uns bei der Behandlung, wo immer möglich, zum Wohle unseres Werkplatzes Schweiz zurück, denn die Wirtschaft wird heute schon mehr als genug gebeutelt. Der Wirtschaftsstandort Schweiz, insbesondere die produzierende Wirtschaft, ist gewaltig gefährdet, vor allem wenn weitere zusätzliche Abgaben und Auflagen auf uns zukommen werden. Die Arbeitsplatzstatistik einzig mit zusätzlichen Verwaltungsangestellten als befriedigend zu taxieren - das hat kurze Beine. Da spreche ich vor allem von den Seiten 7722 und 7723 der Botschaft: Hier wird ausgewiesen, dass die Mehrbelastungen des Bundeshaushaltes für die nächsten Jahre, bis 2020, rund 439,5 Millionen Franken ausmachen werden. Das ist wohl nicht nichts. Der zusätzliche Personalbestand wird mit plus 50 Stellen ausgewiesen. Das sind total weit über 500 Millionen Franken bis ins Jahr 2020. Einmal mehr: Wer soll das bezahlen?

Deshalb meine dringende Bitte: Wir dürfen weder die Gesellschaft noch die Wirtschaft mit steigenden Stromkosten belasten. Und was noch viel wichtiger ist: Die Versorgungssicherheit darf nie infrage gestellt oder gefährdet werden! Eine zukunftsfähige Energiepolitik muss auf einem wirtschaftsfreundlichen und marktnahen Fundament mit entsprechend starken Pfeilern aufgebaut werden. Ansonsten könnten die Pfeiler allzu schnell zusammenbrechen. Als Bergler setze ich dabei natürlich nach wie vor auf die saubere Wasserkraft.

Und noch etwas: Die Technik entwickelt sich, meine ich, mit oder ohne Politik, mit oder ohne politischen Druck. Wenn heute, Herr Graber, die Preise eben tiefer sind als auch schon, müssen wir sie nicht schon wieder toppen, nur damit wir dann sehr schnell in die alten Preisdimensionen zurückfallen. Dazu berechtigt uns überhaupt nichts.

Zu guter Letzt ein Beispiel dazu, wie ich persönlich immer und immer wieder betroffen bin: In den letzten Tagen bekam ich Post von meinem Stromlieferanten, dem Elektrizitätswerk des Bezirks Schwyz (EBS). Unter dem äusserst süffigen Titel "Enkeltauglicher EBS-Strom aus erneuerbarer Wasserkraft" wurde meiner Unternehmung ein Strompreisaufschlag als äusserst positiv angepriesen. Bei diesem Titel kann man sicher nicht Nein sagen oder dagegen sein - "Enkeltauglicher EBS-Strom aus erneuerbarer Wasserkraft", man höre und staune! Unter anderem schreibt das EBS: "Dafür profitieren Sie von einer Erhöhung des ökologischen Mehrwertes." Es folgt eine weitere Begründung, die wir kennen: "Der Bundesrat hat beschlossen, die Bundesabgabe KEV zur Förderung erneuerbarer Energien sowie zum Schutz der Gewässer und Fische um 0,2 Rappen auf 1,3 Rappen pro Kilowattstunde zu erhöhen." Das macht total gut 10 000 Franken jährlich. Sie sagen sich sehr wahrscheinlich: "Das ist nicht viel." Stimmt! Aber hier 10 000 Franken, dort 20 000 Franken, da 5000 Franken, dort 15 000 oder 30 000 Franken - so kommt man sehr, sehr schnell auf 100 000, 200 000, 300 000 Franken an jährlichen Mehrabgaben. Ich bitte Sie dringend, solche negativen Machenschaften, wenn sie nicht unbedingt nötig sind, zu unterlassen, respektive ich prangere sie an.

Stadler Markus · Mit-M · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion

In der Energieeffizienz liegt ein grosses Potenzial - das ist richtig, und das haben wir schon gehört. Ist sie umgesetzt, müssen wir dann auch keine 40-prozentige Stromlücke im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus der Atomenergie schliessen.

In einer Marktwirtschaft wird Effizienz in aller Regel und primär in Geld gemessen: Ertrag zu Aufwand in Franken. Nun wissen wir, dass die Preise auf dem Energiemarkt stark politisch mitbeeinflusst sind, und zwar international wie national. Die Atomkraft beispielsweise wird bei uns indirekt stark subventioniert, indem letztlich der Bund für ungedeckte Schäden aufkommen müsste. Eine Produktionsweise aber, die sich privatwirtschaftlich nicht versichern lässt, kann im Modell einer funktionierenden Marktwirtschaft eigentlich keinen Platz haben. Sie ist etwas Unpassendes, ein Fremdkörper, wie auch das Phänomen des "Too big to fail" im Bereich der Privatwirtschaft. Entsprechend sind die Risiken für Wirtschaft und Politik zu veranschlagen, allerdings mit dem Unterschied, dass es bei den AKW-Risiken nicht bloss um Franken und Arbeitsplätze geht. Das ist eine Wahrheit, die wir im Alltag gerne verdrängen.

Mit zunehmendem Alter der Anlagen steigen die Sicherheitsrisiken stetig, da gewisse Anlageteile im Verlaufe der Zeit nicht ersetzt werden; zudem ist die Entsorgungsfrage nach wie vor ungelöst. Umso befremdender scheint mir die zeitweilig gehörte Drohung mit überzogenen Schadenersatzforderungen, gerade was die Stilllegung der ältesten in Betrieb stehenden AKW betrifft. Letztlich wären das Schadenersatzforderungen einzelner Kantone gegenüber dem Bund für das Abstellen von Werken, die nach politisch definierter Auffassung zu viel an Bedrohung für die Nation darstellen. Das käme mir vor wie ein Hold-up auf der gefährdeten "Titanic".

Effizienz beschreibt, wie gesagt, das Verhältnis von Nutzen zu Aufwand. Mit dem beantragten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Energie- statt Mehrwertsteuer" hätte es unser Rat vor mehr als einem Jahr in der Hand gehabt, die relativen Energiepreise zugunsten der erneuerbaren Energie zu verändern - schrittweise, für die Wirtschaft verkraftbar, planbar und mit genügend Rechtssicherheit. Diese Chance wurde leider verpasst. Nun kommt das Thema der Energieeffizienz wieder auf den Tisch, diesmal unter anderem im 8. Kapitel des Energiegesetzes, wo es um sparsame und rationelle Energienutzung geht. Diese müsste eigentlich über die Preise und im ökologischen Sinn über die relativen Energiepreise herbeigeführt werden und nur im Ausnahmefall über Vorschriften, Regulierungen usw., zum Beispiel betreffend Mindestanforderungen an den Wirkungsgrad. Nur bringt ein verzerrter Markt, der unter anderem die externen Effekte nicht einbezieht, solche Preiswirkungen eben nicht hervor. Im Gegenteil, die auch heute noch geltenden Preise geben nach wie vor den Anreiz zu Ineffizienz und zu ökologisch schädlichem Konsum von Energie.

Damit dreht man sich im Kreis, wenn man zuvor bessere Preissignale abgelehnt hat und sich nun über den administrativen Aufwand im Zusammenhang mit Vorschriften beklagt. Der Ausstieg aus diesem Karussell ergibt sich eigentlich nur dann, wenn einem entweder die künftige Situation der Grosskinder und Urgrosskinder egal ist oder man zur Diskussion über gescheite Preissignale zurückkehrt - eben zur ökologischen Steuerreform, eventuell ergänzt durch das Quotenmodell. Wem auch die Zukunft am Herzen liegt, und ich meine damit nicht nur die Zukunft der Portemonnaies, der kommt nach dem Bild vom Spatz in der Hand im Moment an den Vorschriften nicht vorbei, wenn auch zum Teil ohne Begeisterung.

Ich bin für Eintreten.

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Das Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 hat ja die langfristige Sicherung der Versorgungssicherheit unseres Landes im Visier, ein Ziel, das wir alle erreichen möchten. Eckpunkt ist der geordnete Ausstieg aus der Kernenergie. Das ist aus heutiger Sicht unumgänglich, das ist schon verschiedentlich ausgeführt worden. Gleichwohl wäre ein Technologieverbot fatal. Wir benötigen das Know-how in unserem Land - das meine ich vor allem auch, wenn ich an die Entsorgung der nuklearen Abfälle denke - über die Betriebsdauer der Kernkraftwerke hinaus.

Wo hat die Schweiz nun das Potenzial für erneuerbare Energien, die diese 40 Prozent wegfallenden Strom ersetzen können? Die Wasserkraft ist angesprochen worden. Grosse Hoffnungen hatte ich einmal in die Geothermie. Von ihr ist heute äusserst wenig gesprochen worden. Wir wissen, dass uns dort leider die Realität eingeholt hat; das wäre aber ein riesiges Potenzial an Bandenergie. Just an dieser Bandenergie wird es uns eben in unserem Lande fehlen. Die Solarenergie und die Windenergie - letztere vielleicht nicht so sehr in unserem Land - haben zwar ein riesiges Potenzial, es sind halt aber stochastische Energien. Sie kommen dann, wenn die Sonne scheint, wenn es hell ist bzw. wenn es windet und nicht allzu sehr stürmt. Wir werden also gleichwohl mit einer Stromlücke leben müssen, wenn wir nicht entsprechend Gegenmassnahmen über Importe treffen können.

Es ist aber kein Wunder, dass ob dieser doch eher trüben Aussichten punkto Versorgungssicherheit eben die Forderungen nach der Energiewende fast in aller Munde sind. Ich muss allerdings sagen: Wenn irgendwann konkret ein Projekt vorliegt, dann sieht es wieder etwas anders aus. Jene, die lauthals von der Energiewende reden, sind dann wieder die Ersten, die auf der Matte stehen und sagen: "Dieses Projekt ja, aber bitte nicht gerade hier." Ich erinnere mich vage an das Projekt einer Erhöhung der Staumauer an der Grimsel, da waren 50 Arven oder Lärchen im Weg, obwohl man 250 nachpflanzen wollte. So etwas gibt dann enorme Verfahren, die teuer und langwierig und auch für einen Investor nicht gerade sehr verlockend sind.

Höhere Stauung der Flüsse? Wir hatten im eigenen Kanton ein Projekt, da ging es um eine etwa 60 oder 80 Zentimeter höhere Stauung. Nicht wahr, wenn der Rhein Hochwasser hat, reden wir von deutlich höheren Zahlen. Aber das war absolut hoffnungslos, es gab keine Mehrheit. Würden wir Windkraftwerke auch in meinem Kanton auf dem Randen bauen, in diesem wunderschönen Naherholungsgebiet, dann hätte ich ehrlich gesagt auch keine Freude. Aber Sie sehen es: So geht es allen. Immer dort, wo man etwas machen will, ist es dann gerade falsch.

Wir werden hier also gewaltig gefordert sein. Darum bin ich trotzdem froh, dass mit dieser Botschaft, mit dem Massnahmenpaket einige wichtige Pflöcke eingeschlagen werden können, die irgendwo zeigen, wo der Weg langgehen sollte. Es braucht vernünftige Massnahmen. Wasser, Sonne, Wind, Biomasse, Energieeffizienz: Ja, Frau Diener, Sie haben das etwa in dieser Reihenfolge erwähnt, und das hat mir sehr gefallen, auch die gewisse Emotionalität. Aber ob dann der Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem wirklich der richtige Weg ist, das frage ich mich.

Herr Föhn hat das Inserat der Wirtschaft vorhin auch schon zitiert, und andere haben es auch getan. Ich nehme die Unternehmen ernst: Es ist selten genug, dass sie sich zu einer gemeinsamen Stellungnahme zusammenraufen. Normalerweise macht das irgendein Wirtschaftsverband und dort auch ein Funktionär, der ein Spezialist ist. Aber wenn sich die Unternehmen schon mal zusammenraufen, dann würde ich sie ernst nehmen. Wir wissen, dass jetzt bereits Arbeitsplätze ins Ausland verlagert werden und weitere dazukommen könnten. Jeder Rappen, der den Standort verteuert, killt Arbeitsplätze. Frau Diener, das wird dann auch emotional, wenn unsere Enkel in unserem Land keine Arbeitsstellen mehr finden! Wir sind hier also gut beraten, eine Vorlage durchzusetzen, die Augenmass beweist.

Viel Augenmass hat man bei den Zielsetzungen auch nicht gerade. Ich habe es gerne, wenn man klare Zielsetzungen hat. Aber irgendwo müssen sie mir auch einleuchten. Beispielsweise in Artikel 2, "Ziele für den Ausbau der Elektrizität aus erneuerbaren Energien", heisst es ganz klar, dass man bis 2035 14 500 Gigawattstunden aus erneuerbarer Energie haben will. 37 400 Gigawattstunden sollen aus Wasserkraft, die ja auch erneuerbar ist, hinzukommen. Etwas schwieriger wird es schon, wenn man von der Senkung des Energieverbrauches pro Kopf spricht. 16 Prozent bis ins Jahr 2020: Okay, einverstanden, das kann man abschätzen. Es sollen genau 43 Prozent - warum eigentlich nicht 42 oder 44 Prozent? - bis ins Jahr 2035 sein. Gänzlich abstrus werden für mich dann Prognosen, die uns sagen wollen, wo wir 2050 zu stehen haben. Sorry - Zielsetzungen ja, aber sie sollten auch glaubwürdig sein. Ich masse mir solche Dinge nicht an, darum habe ich lieber etwas Handfestes.

Handfest ist das Versagen der Förder- respektive der Lenkungspolitik in Deutschland. Ein innovativer Unternehmer sagt: "Ich nehme doch den hochsubventionierten Strom aus dem Nachbarland - wunderbar, was wollen wir denn mehr? Statt unseren eigenen Strom massiv zu verteuern, nehmen wir doch den. Wer ihn subventioniert, das ist nun wirklich nicht unser Problem, da sind ja die Staaten souverän."

Ich finde, dass wir in vielen Details Korrekturbedarf haben, wir haben aber auch Möglichkeiten. Es gibt viele Minderheitsanträge, es gibt aber auch viele Einzelanträge, die vielleicht für eine Rückweisung oder ein Nichteintreten sprechen würden. Ich meine, dass die Grundlage aber da ist, und plädiere trotz allem für Eintreten. Ich werde mich überall, wo es möglich ist, für wirtschaftsnahe Lösungen einsetzen, aber eben eher für Anreize für ein glaubwürdiges, echtes Fördersystem, ein Anreizsystem, und nicht für irgendwelche Lenkungsabgaben, die dann dauernd erhöht werden müssen, wenn sie zu allem Elend noch erfolgreich sind, weil nämlich sonst dem Staat das Geld fehlt. Da habe ich Mühe, da weiss ich nicht, ob wir uns auf den richtigen Weg begeben.

Ich würde davor warnen, dass wir uns da in Richtung Deutschland bewegen; das wäre keine gute Idee. Es hat zwar einmal ein Deutscher - wenn ich mich richtig erinnere, war es Carl Friedrich von Weizsäcker oder auch sein Bruder - gesagt: "Das Sympathische an der Schweiz ist, dass sie die gleichen Fehler macht wie wir. Sie macht sie einfach zehn Jahre später." Hier laufen wir auch Gefahr; es sind vielleicht nicht zehn Jahre, aber einige Jahre sind wir mit der Politik hintendrein. Machen wir doch nicht dieselben Fehler, setzen wir doch auf ein innovatives System, das auch auf der Erneuerungskraft, der Innovationskraft der Unternehmen, der Wirtschaft aufbaut und wirklich nur dort eingreift, wo es nötig ist. Sicher brauchen wir keine Lenkungsbürokratie, wir brauchen vernünftige Massnahmen, die wirtschaftsverträglich sind.

Rechsteiner Paul · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Graber hat den zeitlichen Horizont dieser Massnahmen thematisiert. Er hat angesprochen, wie lange es dauert, bis die Ziele einer Energiewende mit einer Ausrichtung auf die erneuerbaren Energien erreicht werden, nämlich dreissig, fünfunddreissig Jahre. Man kann auch ein Gedankenexperiment machen und dreissig Jahre zurückgehen. Stichwort Tschernobyl: Ich kann mich daran erinnern, dass das praktisch einzige Ergebnis damals die Beerdigung des sowieso schon toten AKW-Projektes Kaiseraugst im Jahre 1988 war, mit 350 Millionen Franken aus der Bundeskasse. Aber eine Energiewende wurde nicht eingeleitet; diese eigentlich schon damals thematisierte Herausforderung wurde nicht angenommen.

Heute kann man dem Bundesrat attestieren, dass er die Konsequenzen aus Fukushima gezogen hat. Mit dieser Vorlage hat er eine brauchbare Grundlage geschaffen, um dafür zu sorgen, dass wir dieses Mal die Chance nicht verpassen. Die heutige Politikergeneration steht in der Verantwortung, die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen. Ich kann nur sagen, mit der Vorlage ist man auf dem richtigen Weg, sosehr sie in einzelnen Punkten noch optimiert werden kann.

Ich habe das Wort aber vor allem noch kurz ergriffen, weil bisher der Zusammenhang zur Strommarktöffnung, sprich zur Strommarktliberalisierung, noch nicht thematisiert worden ist. Dazu gibt es ja eine eigene Vorlage, die aber eben doch in einem gewissen Zusammenhang zu der hier zu behandelnden steht. Der Bundesrat sagt in der Botschaft, dass die mit dieser Vorlage vorgesehenen Massnahmen aus heutiger Sicht mit einer vollständigen Strommarktöffnung vereinbar seien. Aber das bedeutet ja auch, dass Sie sie nicht voraussetzen, sie nicht verlangen. Das muss noch einmal sehr gut angeschaut werden, vielleicht nicht heute, weil die Entscheide nicht heute fallen, aber die Fragen stehen im politischen Raum, deshalb sage ich es auch hier.

Wenn wir in Zukunft nicht einfach auf Stromimporte setzen, sondern genügend Kapazitäten an alten und neuen erneuerbaren Energien behalten, sie pflegen und auch weiter ausbauen wollen, braucht es eine gewisse Planungssicherheit. Das bisherige Versorgungsmonopol für Kunden mit einem Jahresverbrauch bis zu 100 Megawattstunden hat den lokalen und regionalen Versorgungsunternehmen in einem schwierigen Umfeld - das müssen wir sagen, wenn wir die Preisentwicklung auf dem europäischen Markt anschauen - doch eine gewisse Planungssicherheit gegeben. Die Energiewende braucht eine berechenbare Grundlage und eine gewisse Planungssicherheit. Eine volle Liberalisierung geht deshalb in die falsche Richtung, wenn wir die Energiewende wollen. Diese Zusammenhänge müssen gesehen werden, spätestens dann, wenn es darüber zu entscheiden gilt, ob die zweite Etappe der Liberalisierung einzuleiten ist oder nicht.

Ich bin der Überzeugung, dass wir nicht alles übernehmen müssen, was in der EU gemacht wird. Es verhält sich hier bei der Strommarktliberalisierung genauso wie bei den Eisenbahnpaketen, den Liberalisierungen im Eisenbahnverkehr, bei denen wir diese entsprechenden Regulierungen auch nicht übernehmen, und zwar zu Recht. Manchmal ist die Schweiz in bestimmten Bereichen avantgardistisch. Die Alpen-Initiative war so ein Beispiel. Beim Strom verhält es sich letztlich nicht anders.

Insgesamt geht die Vorlage in die richtige Richtung. Sie ist in ihrer Stossrichtung zu unterstützen.

Eberle Roland · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Es ist ja klar, dass ich als Verwaltungsrat der Axpo die doch recht pauschalen Anwürfe an diese Unternehmung in diesem Saal nicht so stehenlassen darf. Ich habe nichts gegen Emotionalität, im Gegenteil: Ich finde das auch sympathisch. Aber wenn man sie politisch ummünzt und die Kräfte in Richtung Angst umgelenkt werden, dann bevorzuge ich die Sachlichkeit.

Als Verwaltungsratspräsidentin der Solothurner Spitäler kennt Frau Diener die internationalen Rechnungslegungsstandards. Wenn der Begriff der Werthaltigkeit in den Raum gestellt wird, dann weiss Verena Diener haargenau, was darunter verstanden wird: Nichtwerthaltige Assets sind abzuschreiben. Diese 1,2 Milliarden Franken, die leider und nicht zur Freude der Eigentümerkantone abgeschrieben werden mussten - es sind ja alles Kantone, die die Axpo besitzen, nämlich die Ostschweizer Kantone inklusive Zürich mit einem doch stolzen Anteil von 36 Prozent Eigentümerschaft -, basieren auf Sicherheitsinvestitionen in Beznau I und II und in Leibstadt. Diese Investitionen, die leider auch keine Planungssicherheit mehr haben bzw. nicht mehr in dem Ausmass, wie wir das gerne hätten, sind abzuschreiben, wenn sie nicht werthaltig sind. Nicht werthaltig sind sie, weil der internationale Strommarkt kein freier Markt mehr ist, sondern ein durch Subventionen "versauter" Markt - entschuldigen Sie bitte den Ausdruck. Unter diesem Aspekt verliert eine solche Investition, wie z. B. in die Sicherheit eines Kernkraftwerks, an Wert und ist, wenn diese Werthaltigkeit sinkt, abzuschreiben.

Das ist aber nicht der grösste Posten: Der grösste Posten ist Linth-Limmern, das modernste Pumpspeicherkraftwerk, das nächstes Jahr ans Netz geht. Es wurde vor fünfzehn Jahren initiiert, wir haben in dieses Projekt zwischenzeitlich 2,2 Milliarden Franken investiert. Die Werthaltigkeit dieser Investition ist sehr schlecht aufgrund des "versauten" europäischen Strommarkts, der durch Milliardensubventionen Deutschlands halt in diese Richtung geht. Wir können nicht viel daran ändern, aber wir sind verpflichtet, diese Investition abzuschreiben.

Das hat jetzt aber gar nichts mit der Strategie einer Unternehmung zu tun! Es kommt hinzu, dass die Axpo das absolut grösste Portefeuille in erneuerbaren Energien hat - ich spreche hier nicht nur vom Wasser, obwohl das auch dort zutrifft. Die erneuerbaren Energien Wind, Wasser, Geothermie, Biogas usw. betreffen grosse Assets, die auch abgeschrieben werden müssen, wenn sie nicht in dem gewünschten Masse rentieren, weil die internationalen Preise sich so entwickeln, wie sie sich entwickelt haben - ich wiederhole mich nicht noch einmal.

Dass man ausgerechnet dann auf den ehemaligen CEO persönlich schiesst, der diese Strategie der erneuerbaren Energien aufgegleist hat und mit seinem Konzern Hunderte von Millionen Franken in diese erneuerbaren Energien investiert hat, finde ich nicht korrekt.

Ich wäre froh, wenn der Kanton Zürich als grosser Axpo-Kanton sein kantonales Energiegesetz einmal so ändern würde, dass ein weiterer Player in dieser Geschichte, nämlich das Elektrizitätswerk des Kantons Zürich, endlich einmal modernen Strukturen Raum geben würde, damit neue Strategien überhaupt greifen können. Ich erinnere an Hexagon 1, ich erinnere an Hexagon 2; Frau Diener Lenz weiss haargenau, wovon ich spreche. Das wollte ich jetzt einfach noch sagen. Ich habe nicht mehr so viel Gelegenheit, mich mit Verena Diener hier auseinanderzusetzen. Deshalb musste ich das jetzt noch tun.

Dann zum letzten Punkt: Wenn man glaubt, zwei Kategorien von Unternehmen diskutieren zu können - die einen sind die Hinterwäldler, die Altväterischen, und die anderen sind die Innovativen -, dann habe ich eine andere Definition. Die sogenannt Innovativen, das sind diejenigen, die in diesem neuen geschützten Raum auf der Basis von Staatsrenten neue Geschäftsmodelle aufbauen. Diese 1,3 Milliarden Franken sind ein Markt, und dort kann man Geld verdienen. Das sind dann nach Ihrer Lesart die Innovativen. Du meine Güte! Was sind dann all diejenigen, die im Export ihr Geld verdienen und darauf angewiesen sind, dass die Produktionskosten tief bleiben? Sind denn das Hinterwäldler, oder sind das diejenigen, die von drei Franken zwei verdienen, die dann besteuert werden können?

So weit meine kurze Replik. Ich finde, Sachlichkeit tut not, und ich bitte nochmals, auf diese Vorlage einzutreten.

Bischofberger Ivo · 2VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP

Ich werde es kurz machen. Nach diesen achtzehn Voten zum Eintreten bin ich geneigt, den Theaterdirektor im Prolog zu Goethes "Faust" zu zitieren: "Der Worte sind genug gewechselt, lasst mich auch endlich Taten sehn!" Das würde heissen, dass wir zur Detailberatung übergehen sollten. Hierfür müssen wir auf die Vorlage eintreten.

Ich bitte Sie aus zwei Gründen, dies zu tun. Die Themenkreise, die wir jetzt gehört haben, sind auch in der Kommission diskutiert worden. Sie standen im Zentrum, verursachten ordnerweise Gutachten, Berichte, Statistiken, Modelle und Entscheidgrundlagen. Die haben dann nachher dazu geführt, dass wir eine vertiefte Abwägung vornehmen konnten, dass wir um Entscheide gerungen haben, die Sie jetzt auf dieser Fahne finden. Darin enthalten sind auch die im Rückweisungsantrag Hefti angeführten Aspekte, namentlich auch die Reduktion der Regulierungsdichte. Der von Ihnen, Herr Hefti, zitierte Artikel 12 ist genau ein Artikel, der sowohl gemäss der nationalrätlichen Fassung wie auch nach der Überzeugung der Kommission gestrichen werden soll.

Darum bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag Hefti abzulehnen.

Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion

Le président (Hêche Claude, président): Comme convenu nous interrompons ici nos débats, et je vous accorde une pause d'une demi-heure.

Verfahrensbeitrag

Die Sitzung wird von 19.00 Uhr bis 19.35 Uhr unterbrochen

La séance est interrompue de 19 h 00 à 19 h 35

Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion

Le président (Hêche Claude, président): Avant de poursuivre nos travaux, je me permettrai, en votre nom, de remercier nos collègues Luc Recordon et Isidor Baumann pour l'apéritif de qualité qu'ils nous ont offert! (Applaudissements)

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Ich möchte mich meinerseits zuerst auch bedanken, und zwar bei Ihrer vorberatenden Kommission, die als Gremium eines Milizparlamentes effektiv eine ausserordentliche Arbeit geleistet hat. Sie hat in einem sehr komplexen Umfeld in zig Stunden sehr seriös und à fond die aufgeworfenen Fragen studiert; das ist alles andere als selbstverständlich. Ich bedanke mich auch beim Bundesamt für Energie, das sich effektiv und in verdienstvoller Weise in vielen Stunden darum bemüht hat, Ihnen die notwendigen Auskünfte und Berichte zur Verfügung zu stellen.

Was ist die Ausgangslage? Ich möchte vielleicht mit etwas beginnen, was in den Diskussionen immer etwas untergeht, und das ist die heutige Abhängigkeit der Schweiz von der ausländischen Energieversorgung. Wir konnten sie im letzten Jahr leicht reduzieren, aber es ist immer noch so, dass 76,6 Prozent unserer Energie importiert werden. Wir sind massiv abhängig vom Zugang zu ausländischen Märkten. Man kann sagen: Okay, das hat einen positiven Aspekt, indem wir sehr eng vernetzt sind, offenbar Marktzugang haben und Europa somit auch wesentlich für unsere Versorgungssicherheit relevant ist. Man kann es negativ interpretieren, indem man sagt, dass uns die hohe Auslandabhängigkeit auch verletzlich macht, dies gerade dann, wenn es sich um politisch instabile Regionen handelt. Wenn es in den im Energiebereich tätigen Produzentenländern wie gerade im Moment nach wie vor doch grössere Konfliktherde gibt, sind wir dann auch preislich von diesen Gebieten abhängig. Unsere Auslandabhängigkeit zeigt natürlich auch, dass wir - es geht vor allem um die fossile Energie, die wir importieren - klimapolitisch nicht auf einem guten Weg sind. Wir sind somit im Energiebereich, egal, was wir hier tun - und das ist vielleicht schon etwas, was sich im Laufe der Jahre geändert hat -, extrem in die Entwicklung der internationalen Märkte eingebunden. Daran wird sich nichts ändern, egal, was wir hier in diesem Saal entscheiden. Deshalb muss man in der Energiepolitik von heute eigentlich das internationale Umfeld berücksichtigen.

Wie ist dieses internationale Umfeld? Es wurde von einigen gesagt: Wir haben - mindestens im Moment, wir wissen nicht, wie lange es andauert - für fossile Energieträger eine Tiefpreissituation. Steinkohle kostet aktuell 67 Dollar pro Tonne. Das ist gegenüber 2008 ein Preissturz von 62 Prozent. Sie können Erdöl anführen - das wurde ja auch von einigen von Ihnen erwähnt -: Brent-Erdöl kostet 50 US-Dollar pro Barrel, was gegenüber 2008 minus 50 Prozent ist, also eine Halbierung des Preises, aber auch der Kosten. Beim Gas ist es ein bisschen anders; hier sind wir aktuell bei 21 Euro pro Megawattstunde. Das ist aber auch noch minus 22 Prozent. Im schweizerischen Umfeld ist es ein bisschen anders, weil wir einen geschlossenen Markt haben. Beim Strom ist es nicht sehr viel anders: Wir haben punkto CO2-Zertifikate ein Überangebot auf dem europäischen Markt. Auch das hat natürlich dazu geführt, dass die CO2-Kompensationspreise um über 50 Prozent auf aktuell etwa 10 Euro gesunken sind. Das ist somit noch billiger als Kohlestrom, und entsprechend hat die Europäische Union hier eine Problematik.

Die schwächelnde Wirtschaft der vergangenen Jahre, auch wenn sie im Euroraum im Moment wieder leicht anzieht, hat natürlich dazu geführt, dass es weniger Nachfrage auf dem Markt gibt. Gleichzeitig gibt es mehr Produktion. Das führte mit den Überkapazitäten, die einige von Ihnen genannt haben, zu einem Preiszerfall, insbesondere bei den Grosshandelspreisen, die gegenüber 2008 auch um 50 Prozent eingebrochen sind. Im Schweizer Markt sind es sogar 66 Prozent, weil die Währungsverluste noch hinzugekommen sind.

Auch die Kernkraft ist heute mit grossen Unsicherheiten verbunden; Kernkraftwerke können Sie heute in diesem Umfeld nicht mehr profitabel betreiben. Sie haben gesehen, dass aktuelle Projekte nicht mehr profitabel sind, sei es in Finnland, wo ein Werk schon lange in Konstruktion ist, sei es im Vereinigten Königreich, wo der Staat die Anlage Hinkley Point über 35 Jahre mit 16 Cent pro Kilowattstunde subventionieren will, sei es in Frankreich, einem Nuklearland, mit dem Kernkraftwerk Flamanville. Überall ist in diesem Umfeld auch Nuklearstrom nicht mehr profitabel.

Die Erwartung der Märkte - sie widerspiegelt sich ein bisschen im erwähnten Schreiben der Wirtschaft - ist klar: Die Märkte wollen billigen Strom, billiges Gas, billiges Erdöl, billige Kohle. Sie haben das alles im Moment zur Genüge und können ihren Bedarf stillen.

Auf der einen Seite gibt es heute weltweit einen Zubau bei den erneuerbaren Energien, denn ein Solarpanel kostet heute 70 Prozent weniger als noch vor sieben Jahren; die Entwicklung geht weiter. In den USA ist Solarstrom bereits bei einer Kostengleichstellung gegenüber den konventionellen Energien angelangt. Wir stellen da also - das ist natürlich erfreulich - eine Preisanpassung nach unten fest. Entsprechend sind China und die USA heute nicht nur die grössten Produzenten von Solarpanels, sondern auch die Länder mit der grössten effektiv installierten Leistung auf diesem Gebiet.

Auf der anderen Seite wissen wir, dass es in den nächsten zwanzig Jahren weltweit einen massiven Anstieg beim Bedarf an Energie geben wird, nicht nur vonseiten der Weltbevölkerung, sondern auch durch das Wirtschaftswachstum. Gemäss den Berechnungen der Internationalen Energieagentur wird der Bedarf bis 2040 gegenüber heute um 37 Prozent zunehmen, beim Strom sogar um 80 Prozent. Wir wissen also, dass die momentane preisliche Situation auf Dauer sicher nicht Bestand haben wird. Es wäre deshalb fatal, wenn man auf die jetzt seit drei, vier Jahren bestehende Situation nach dem Motto reagieren würde: Es bleibt so, wir müssen gar nichts tun. Das wäre ein Trugschluss.

Wir lernen aus der Geschichte, dass gerade im Energiemarkt sehr vieles verfälscht ist, sehr vieles politisch ist und sehr vieles eben gerade nicht wirklich Markt ist. Das hat dazu geführt, dass heute viele bestehende Kraftwerke nicht mehr rentabel sind, dass auch grosse Unsicherheit darüber besteht, wo und wann investiert werden soll. Wenn wir von Energie sprechen, ist Versorgungssicherheit deshalb etwas sehr Wesentliches. Dabei spricht aber niemand von Ihnen von einer Treibstoff- oder von einer Erdölversorgungslücke. Sie gehen automatisch davon aus, dass die Schweiz da Marktzugang habe und es mit der Energieversorgung schon irgendwie klappen werde. Wenn Sie von einer Lücke sprechen, betrifft das immer nur den Strom. Eigentlich müssen wir aber überall Zugang zu den Märkten haben - und das zu akzeptablen Preisen -, um die Energieversorgung der Schweiz sicherzustellen. Weil wir dermassen auslandabhängig sind, ist es für den Bundesrat schon wichtig, dass man eben effektiv den ganzen Fächer an Energie vor sich sieht und nicht nur den Bereich Strom, der nach wie vor nur etwa ein Viertel unserer Energieversorgung ausmacht.

Angesichts dieser Situation ist eben Versorgungssicherheit, glaube ich, etwas, was man sehr stark auch mit Marktzugang in Verbindung bringen muss und was auch sehr stark von der Frage abhängig ist, was die Schweiz in zwanzig, dreissig Jahren sein soll.

Die Strategie des Bundesrates ist die Erreichung von weniger Auslandabhängigkeit, sodass man eben sagen kann: Wir haben eine gewisse Robustheit aufgebaut - mit einheimischer Produktion einerseits, mit weniger fossiler Energie andererseits, aber auch indem wir unseren Konsum nicht jedes Jahr ausbauen. Wenn wir weiterfahren wie bisher, wird sich der Energiekonsum der Schweiz einfach ausdehnen, und das ist in dieser geopolitischen Situation der Welt fatal für ein Land, das dermassen von Energieimporten abhängig ist. Deshalb ist und bleibt der erste Pfeiler des Bundesrates in seiner Strategie, dass wir unseren Energiekonsum zurückschrauben müssen. Heute ist für 38 Prozent des Konsums der Verkehr verantwortlich, für 26,5 Prozent sind es die Haushalte, für 14 Prozent ist es die Industrie, und für 16 Prozent ist es der Dienstleistungssektor. Bei diesem Pfeiler muss also eine Strategie auch ansetzen, um den Verbrauch an Energie einzudämmen oder mindestens so zu reduzieren, dass wir eben diese Verletzlichkeit auch punkto Ressourcenverknappung und steigende Preise auffangen können.

Zu den Faktoren, die den langfristigen Wachstumstrend des Energieverbrauchs bestimmen, gehören immer die ständige Wohnbevölkerung, das BIP und selbstverständlich eben auch der Motorfahrzeugbestand. All diese Faktoren sind Treiber des Energieverbrauchs. Deshalb fusst die Strategie auch in diesen Bereichen auf der Frage: Was können wir tun, um hier den Verbrauch zurückzudrängen? Diejenigen, die sagen, man solle nichts tun, nicht auf die Vorlage eintreten oder sie zurückweisen, verkennen diese Faktoren, und sie tragen dazu bei, dass wir eben weiter wie bisher immer mehr konsumieren, statt das Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum vom Energiewachstum zu entkoppeln. Wir haben deshalb die Strategie, die Sie hier beraten, auf den Faktoren aufgebaut, von denen wir wissen, dass sie wachsen und dass wir dort in Zukunft die Effizienzanstrengungen verstärken müssen.

Viele von Ihnen haben gesagt, dass die Wirtschaft skeptisch sei und es bleibe. Auch ich stelle das natürlich fest; aber ich stelle auch fest, dass die Wirtschaft manchmal ihre eigenen Zahlen nicht kennt. Die Wirtschaft hat Ihnen ja auch geraten, die AHV nicht zu reformieren, weil das etwas kostet. Das mag kurzfristig zutreffen, doch auf lange Frist ist auch das in der Tendenz fatal. Energiepolitik regelt sich nicht in Quartalszyklen, auch nicht in Jahreszyklen; vielmehr muss man diese Themen langfristig betrachten. Erlauben Sie mir deshalb auch ein paar Überlegungen mit Blick auf die Wirtschaft und auf Widersprüche, die ich bei der Argumentation der Wirtschaft feststelle.

Energieversorgung ist, das ist klar, ein wesentlicher Treiber von Wohlstand, ein wesentlicher Faktor für Investitionen. 1980 machten die Kosten für Energie der Endverbraucher, also von uns allen, 7,4 Prozent des Bruttoinlandprodukts aus; im letzten Jahr ist der Anteil am BIP auf 4,7 Prozent gesunken. Die Energiekosten sind für die Wirtschaft heute also weniger relevant als noch vor fünfunddreissig Jahren. Herr Ständerat Graber hat zutreffend gesagt, dass bei den Kosten für Energie allein im letzten Jahr 2,7 Milliarden Franken eingespart wurden, wobei sich das in diesem Jahr fortsetzen wird. Das ist relativ relevant. Das war ein kleines Kaufkraftpaket für die Unternehmen, aber auch für uns alle, die wir Energie konsumieren. So weit, so gut. Davon höre ich aber natürlich nirgendwo, weil es eben etwas Positives ist. Man redet ja lieber über das Negative.

Dann kommt die Forderung der Wirtschaft hinzu, wegen der Frankenstärke müsse man alles machen, um sie diesbezüglich zu unterstützen. Okay, das würde eigentlich bedeuten, dass Sie diese Session gleich beenden könnten; vielmehr hätten Sie damit gar nicht beginnen dürfen, weil Sie auch in dieser Session reguliert haben, ist das doch Ihre Aufgabe. Sie haben zudem neue Subventionen gesprochen, übrigens auch heute Nachmittag mit dem Güterverkehrsgesetz. Und Sie haben selbstverständlich überall - auch bei der AHV und bei der Armee - Mehrausgaben beschlossen; das ist so, aber manchmal ist es halt nötig.

Man kann die Frankenstärke nicht ein Jahrzehnt lang benutzen, um zu argumentieren, wir dürften dieses und jenes nicht tun. Sie könnten die Förderungen übrigens auch über den Bundeshaushalt finanzieren statt über eine Abgabe. Sie könnten auch eine Armeeabgabe beschliessen statt Ausgaben übers Budget. Sie könnten auch einen Bildungsrappen beschliessen, statt den Bundeshaushalt zu belasten. Aber das geht ja nicht. Ich möchte damit sagen: In diesem Bereich sind es halt Abgaben, in anderen Bereichen sind wir es gewohnt, diese irgendwie mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Auch bei der AHV haben Sie 700 Millionen Franken ab 2018 zulasten des Bundeshaushaltes beschlossen. Ich weiss auch noch nicht, wie wir das finanzieren, aber es ist ein Faktum. Mit anderen Worten: In dieser Situation und bei einem Gesetz, das nicht vor 2018 oder 2019 in Kraft tritt, kann man nicht mehr nur mit der Frankenstärke operieren.

Von den Ständeräten Hösli und Föhn wurde gesagt, die KMU seien so belastet. Einverstanden: Kleinvieh macht auch Mist. Aber schauen wir uns diese Belastung doch einmal genauer an.

Herr Ständerat Hösli, ich nehme als Beispiel einen mittleren Betrieb der Verbrauchskategorie C3 in Ihrem Kanton, dem Kanton Glarus. Das kann eine Schreinerei, ein Hotel, eine Grossbäckerei oder ein Labor sein. Wenn der Betrieb in Glarus liegt, bezahlt er im nächsten Jahr mit der KEV 16,68 Rappen pro Kilowattstunde Strom. Davon entfallen auf die KEV 1,3 Rappen, also gut 7 Prozent des Endpreises. Wenn der gleiche Betrieb in Glarus Nord liegt, nur ein paar Kilometer von Glarus entfernt, bezahlt er im nächsten Jahr 19,29 Rappen pro Kilowattstunde Strom. Die Differenz liegt bei 2,6 Rappen, und das bei einer nur kleinen Distanz innerhalb desselben Kantons. Ist nun die Erhöhung der KEV um 0,2 Rappen relevant? Ist der Standort nicht relevanter? Sie müssten die Gewerbler und die Industriellen vielleicht einmal fragen, weshalb der Preisunterschied zwischen Glarus und Glarus Nord dermassen gross ist. Das wäre eine spannende Frage.

Damit komme ich zu Herrn Ständerat Föhn: Wenn ein Betrieb der gleichen Kategorie im Hauptort Ihres Kantons zu Hause ist, in Schwyz, liegt der durchschnittliche Preis, ich habe das vorhin rasch gegoogelt, bei 17,12 Rappen; in Lachen, ein paar Kilometer entfernt, beträgt er keine 15 Rappen. Das ist ein relativ grosser Preisunterschied. Die 0,2 Rappen Erhöhung bei der KEV sind bei diesem Preisunterschied nicht wahnsinnig relevant. Ich bin auch dafür, möglichst keine Subventionen vorzusehen, aber die Preisunterschiede liegen nicht bei der Förderung, sondern beim Monopol des Netzes. Dort sind die Preisunterschiede relativ gross. Sie liegen da, wo sich ein Elektrizitätsvertreiber positioniert; er hat vielleicht eigene Anlagen, oder er kauft ein usw. Das ist Wettbewerb, das ist Markt! Da haben wir für die Kleinen, für die KMU, keinen Markt. Herr Föhn könnte diesem Betrieb nicht raten, er solle zu einem anderen Anbieter gehen; dieser Betrieb muss in Schwyz bleiben und kann nicht nach Lachen umziehen. Bei Ihnen, Herr Hösli, muss der Betrieb in Glarus bleiben und kann nicht nach Glarus Nord umziehen, solange wir keine Marktöffnung haben.

So viel zum Wettbewerb, so viel zum Markt. Das kommt dann schon einmal. Da haben wir eben Strukturen, die vom Preis her weit, weit einschneidender sind als die "böse" KEV, bei der Sie immer argumentieren, dass sie die Wirtschaft schwäche und bei der Wettbewerbsfähigkeit der entscheidende Faktor sei. Da bitte ich schon darum, zuerst einmal unsere Strukturen zu überdenken.

Wir haben im Moment eine sehr fossile Energiewelt; sie wird auch fossil bleiben; sie ist auch in der Schweiz zu zwei Dritteln fossil. Wir sind uns, so glaube ich, alle einig, dass das nicht das Zukunftsrezept sein kann. Wir müssen weg von fossilen Energien. Wir haben, das wurde richtig gesagt, ein Umfeld, in dem massiv gefördert wird. Herr Ständerat Luginbühl hat gesagt, dass fossile Energien weltweit mit 540 Milliarden Dollar gefördert werden - erneuerbare Energien nur mit 140 Milliarden, das ist ein Bruchteil der Fördersumme für fossile Energien. Es wird also massiv subventioniert. Jetzt kann die Schweiz sagen, das sei ein ordnungspolitischer Sündenfall, sie mache das nicht. Sie können in Ordnungsliberalismus untergehen, aber dann geht auch die Energieproduktion in der Schweiz unter. Weder Kernkraft noch Wasserkraft, noch alle erneuerbaren Energien können im Moment zu 4 Cent produzieren. Sie können sagen: Okay, das ist der Markt, wir sprechen keine Subventionen. Was passiert dann? Dann investiert man nicht mehr in der Schweiz. Dann werden die bestehenden Anlagen, egal welcher Energieproduktion nahestehend, immer unrentabler. Die Eigentümer werden nicht mehr investieren, und irgendwann ist dieses Business fertig.

Sie haben zu Recht gesagt, dass wir hier einen gewissen Schutz der einheimischen Produktion bräuchten. Ja, genau das ist die Strategie des Bundesrates. Wenn wir uns jetzt nur am günstigsten Preis orientieren würden, dann könnten wir sagen: Okay, wir ersetzen die langsam wegfallende Kernkraft nicht. Dann kaufen wir halt in Europa ein. Ich habe vorhin den Schaffhauser gehört, Ständerat Germann: "Ja, ja, wir können uns am günstigsten Preis orientieren." Was kaufen Sie dann in Europa ein, Herr Germann? Kernkraft, Kohle und ein bisschen erneuerbare Energien. Was haben Sie als Schaffhauser in Ihrer Verfassung stehen? Da kommen Sie schnell in Schwierigkeiten, indem Sie sagen, Sie wollten eigentlich keine Kernkraft mehr, sie aber selbstverständlich einkaufen.

Wir haben ein Problem bei den bestehenden Anlagen, das eben genau daher rührt, dass sehr viele Kantone und Werke - das hat Herr Eberle richtig gesagt -, Aktionäre der Axpo, der BKW, auch der Alpiq, sich um Solidarität mit den Konzernen foutieren. Sie kaufen ein, wo es am billigsten ist. Ich kenne viele Unternehmer, die sonst erzgute Patrioten sind und den Standort Schweiz stärken wollen. Aber wenn es ums Geld geht, kaufen sie selbstverständlich in der EU ein. Es ist einfach so. In der Kommission haben Sie diese Unternehmer gehört: 70 Prozent decken sich in der EU ein, Schweiz hin oder her, Energiepolitik hin oder her. Das ist Markt. Nicht nur die Grossen handeln so, sondern auch Mittlere.

Jetzt können Sie sagen: "Okay, wir lassen dieser Entwicklung freien Lauf." Wer für Nichteintreten ist, wer die Subvention nicht will, der wählt genau das, eine Importstrategie. Das ist es nämlich. Das kann man schon tun. Aber dann werden Sie in zwanzig Jahren in der Schweiz keine Stromproduktion mehr sehen, die diesen Namen verdient. Dann werden sich alle am günstigsten Preis orientieren. Genau das will der Bundesrat nicht. Wir wollen eine gewisse Eigenversorgung haben, weil das eben Krisenresistenz bringt, weil es auch in Notfällen unsere eigene Versorgung sicherstellt, weil es einheimisch ist und bei uns Arbeitsplätze sicherstellt. Das ist besser, als all diese Milliarden ins Ausland zu geben. Die Energiekosten belaufen sich auf 30 Milliarden Franken, und davon gehen heute schon fast zwei Drittel ins Ausland. Wollen Sie diese Entwicklung noch verstärken? Oder wollen Sie sagen: "Wir machen es selbst, auch wenn es bei uns ein bisschen teurer ist?" Alles ist teurer, wenn wir es selbst machen, das gilt auch für Maschinen und Holzschränke.

Hier sind wir der Meinung, dass es strategisch eben richtig ist und etwas bringt, wenn wir diese Förderung noch ein bisschen fortsetzen, wenn wir unsere Potenziale einigermassen ausschöpfen und damit diese Verletzlichkeit, die Auslandabhängigkeit und die Investitionstätigkeit auch ein bisschen zu unseren Gunsten nutzen. Das ist die Strategie. Und wenn die Wirtschaft sagt, dass das so des Teufels sei, dann bitte ich Sie, mir darzustellen, wieso 6 bis 7 Prozent vom Endkundenpreis - um das geht es bei der KEV - wirklich fatal seien. Und dann bitte ich Sie, mir zu erklären, weshalb die 3, 4 oder 5 Rappen Unterschied, die wir beim Industriestrom zwischen Baden und Zürich, zwischen Glarus und Glarus Nord, zwischen Schwyz und Lachen haben, irrelevant sind, diese Erhöhung hier um 0,8 Rappen aber wirklich schädigend sein soll. Das geht nicht auf, das konnte mir bisher kein Manager und auch nicht Economiesuisse erklären. Ich bin gerne offen für neue Argumente, die ich vielleicht übersehen habe.

Die Antwort des Bundesrates ist also effektiv, dass es um Energie und nicht um Strom geht. Mit dieser Energiestrategie reduzieren wir die Auslandabhängigkeit von 77, 78 Prozent auf 60 Prozent bis ins Jahr 2035. Ich masse mir auch nicht an, die Entwicklung bis ins Jahr 2050 voraussehen zu können; ich bin froh, wenn ich die nächsten Jahre überblicke. Deshalb hat der Bundesrat auch eine erste Etappe mit Zielen für 2020 und 2035 festgelegt. Er hat auch immer gesagt, dass man diese, wenn sich das Marktumfeld wieder komplett ändert, anpassen kann. Er hat immer gesagt, dass die Förderung befristet sein muss, sowohl für das Gebäudeprogramm als auch für die erneuerbaren Energien. Ich bin einverstanden, wenn die Kommission das jetzt schon im Gesetz festnageln will; wir haben immer gesagt, dass das in der zweiten Etappe kommt. Wenn Sie das jetzt festnageln wollen, habe ich damit kein Problem. Das entspricht der Konzeption des Bundesrates, aber ohne diese Förderung geht es nicht.

Wenn jetzt noch einige sagen, dass eine Erhöhung von 1,5 Rappen, wie es das heutige Gesetz bestimmt, auf 2,3 Rappen auch so eine massive Last sei, dann führe ich einfach noch einmal aus, was das in Zahlen bedeutet: Diskontiert ergibt dieser Aufschlag von 1,5 auf 2,3 Rappen, wie es das Maximum wäre, zusätzliche Fördermittel im Umfang von durchschnittlich 190 Millionen Franken pro Jahr. Mit dem Netzzuschlag von 2,3 Rappen macht das auch auf die Länge 6 Prozent der Endverbraucherausgaben aus. Wenn Sie die ganzen Energieausgaben des letzten Jahres nehmen, sind es gerade mal 1,8 Prozent, von denen wir reden.

Es ist nicht ein Milliardentopf oder was weiss ich alles. Es sind 1,8 Prozent der gesamten Energieausgaben, die wir, mit einem besseren System, befristet einsetzen. Das hat jetzt Ihre Kommission auch so beschlossen, dies für eine befristete Zeit. Auch das bitte ich also bei den Überlegungen zu berücksichtigen.

Ich möchte auch noch zu ein paar anderen Äusserungen kommen:

Herr Ständerat Hefti hat gefragt, ob es richtig sei, mit einer Subvention zu reagieren. Nachher, im zweiten Satz, hat er sofort reagiert und gesagt, dass es für die Wasserkraft dann aber schon eine Entschädigung bräuchte usw. Wir haben heute hier in der Schweiz die Situation, dass man mit Gestehungskosten abrechnen kann. Nur wer voll im Markt ist, hat Zugang zu Marktpreisen. Man hat somit auch einen Preisschutz, weil man nicht dem Markt ausgesetzt ist. Es wurde von Herrn Ständerat Rechsteiner und anderen richtig gesagt: Wenn wir die Strommarktöffnung haben, dann sind alle grundsätzlich in einem System der Marktpreise. Der Bundesrat hat aber dafür ein System vorgeschlagen - wenn das denn so weit ist. Es beinhaltet, dass wir erstens nur einmal im Jahr wechseln können und zweitens die Kleinen das Anrecht haben, weiterhin mit Gestehungskosten zu rechnen. Drittens kommt dieses System ja auch erst, wenn wir mit der EU Fortschritte machen. Aber im Moment hat man durch das heutige System einen Schutz der Gestehungskosten, sofern sich die Werke daran halten. Wenn die Werke halt im EU-Markt einkaufen, nützt ihnen auch dieser Schutz der Gestehungskosten nur bedingt.

Der Wasserzins, Herr Ständerat Hefti, wäre auch noch so eine Überlegung wert. Die Stromunternehmen haben ja den Wasserrappen gefordert. Der Wasserzins ist auch ein Rappen Belastung auf dem Preis. Ihr Kanton ist der siebtgrösste Profiteur beim Wasserzins, und freiwillig wird auch Ihr Kanton nicht darauf verzichten. Deshalb haben wir bei diesem Fördermodell für Wasserkraft auch gesagt, dass der Wasserzins eine wichtige Einnahmequelle für die Bergkantone ist und dass man diese nicht streichen kann. Ebenso wenig kann man von den Eigentümern verlangen, dass sie das Ganze selber schultern. Deshalb hat die Kommission ja auch ein Modell gezimmert, bei dem sie sagt: Wenn schon, müssen in dieser Situation alle beitragen.

Noch etwas zu Herrn Ständerat Eberle: Sie haben gerügt, dass die statistischen Grundlagen für die Prognose angepasst werden müssten. Selbstverständlich kann sich das Bevölkerungswachstum, kann sich das Wirtschaftswachstum ändern, wir haben das ja diskutiert. Wir haben aber auch gerade jetzt von der EPFL neue Berechnungen, auch mit Parametern bis 2050, die Folgendes besagen: Ob man jetzt in einer Welt ist wie heute oder ob man im Vergleich dazu viel mehr erneuerbare Energien, viel mehr fossile Energien oder viel mehr Kernkraft hat - die Kosten, auf diese Zeitachse gerechnet, sind praktisch identisch. Diese Studie ist letzte Woche neu herausgekommen. Ich glaube einfach, dass da so viele Unsicherheiten sind, dass wir nie eine Punktlandung machen können. Insofern läuft es am Schluss immer auf das Gleiche hinaus: Wir müssen den Energieverbrauch senken, effizienter sein. Wir müssen weniger fossile und mehr erneuerbare Energien haben, und wir müssen ein vernünftiges Verhältnis zwischen Inlandproduktion und Importen hinkriegen. Das ist auch bei einigen Änderungen bei den Parametern sinnvoll.

Die zweite Etappe - das vielleicht auch noch, weil danach gefragt wurde - bringt der Bundesrat wie versprochen. Wir haben immer gesagt: Das Fördersystem ist begrenzt, nachher kommt ein Lenkungssystem. Mit der Verfassungsgrundlage haben Sie die Möglichkeit, das zu unterstützen. Wenn Sie das nicht wollen, hört einfach die Förderung auf - Punkt! Dann haben Sie nachher dafür im Verbrauch gewisse Potenziale halt nicht erreicht, respektive es bräuchte technologische oder Forschungsfortschritte, um beim Verbrauch anzusetzen. Der Bundesrat legt Ihnen jedes Stück vor, und Sie entscheiden wieder über die Zukunft, ob Sie das wollen oder nicht. Von der Strommarktöffnung über das Stromabkommen mit der EU bis hin zur Lenkungsabgabe - es sind immer wieder zusätzliche Programme, die helfen würden. Aber Sie entscheiden immer demokratisch nach Ihrem Gusto, ob Sie das wollen oder nicht. Wenn ein Programm abgelehnt wird, stürzt nicht die Strategie zusammen, aber es wird allenfalls schwieriger, diese Endziele bis 2050 zu erreichen. Das ist die Ausgangslage, mit oder ohne Strategie.

Herr Ständerat Cramer, Sie haben gesagt, man könne die Verantwortung für die Kernkraft nicht delegieren. Ein Stück weit widerspreche ich dem insofern, als Sie kein Physiker sind und ich auch keine Nuklearexpertin bin. Wir sind immer darauf angewiesen, dass andere für uns die Einschätzung der Sicherheit vornehmen. Das ist relevant. Das ist die entscheidende Frage, die sich hier stellt. Wenn die Experten unabhängig und kompetent sind und Ihnen über die Sicherheit der bestehenden Anlagen berichten, muss Ihnen und mir das genügen. Sie können die Unabhängigkeit der Experten infrage stellen, okay. Deshalb haben wir ja noch Zweit- und Drittmeinungen in der Schweiz, und deshalb haben wir auch international, sei es mit dem EU-Stresstest, sei es mit den Untersuchungen der IAEA, mehrere Behörden, die diese Expertenberichte unter die Lupe nehmen.

Aber selber einschätzen, wie sicher Beznau oder Gösgen ist, das können weder Sie noch ich. Dann bliebe es wirklich eine politisch-ideologische Frage, und das ist nicht unser System. Wir haben bestehende Werke mit Laufzeiten, die nicht beschränkt sind, und wann immer Sie diese beschränken wollen, ändern Sie die Spielregeln. Dann heisst es aber auch: Der Staat haftet für allfällige Entschädigungen für die Betreiber, die fällig werden. Deshalb bin ich wirklich überzeugt: Die Aufsicht muss sehr unabhängig und kompetent sein. Wir brauchen sehr starke Behörden wie die Finma oder die Weko, die die Aufsicht führen. Das müssen starke, unabhängige Behörden sein, die auch Missliebiges monieren können. Diese Aufgabe kann aber nicht die Politik erfüllen, das müssen effektiv Experten sein.

Zu Herrn Ständerat Schmid: Bei der Marktöffnung habe ich den Weg in etwa beschrieben. Ich bin da nicht so skeptisch wie Sie: Die Städte wollen die Marktöffnung, die Wirtschaft will die Marktöffnung, und auch der Konsument hätte ein grosses Interesse, die Marktöffnung zu wollen. Wie ich vorhin gesagt habe, kann das KMU im Gegensatz zum grossen Unternehmen nicht wählen. Das ist zutiefst unfair, zutiefst illiberal, und es zementiert einen Markt, der heute schon eben keiner mehr ist. Aber ich bin mit Ihnen einverstanden: Wir müssen das sehr gut vorbereiten und dürfen jetzt hier das Fuder auch nicht überladen. Diese Energiestrategie führt bei den Energieversorgungsunternehmen auch zu Veränderungen, und deshalb haben wir es auch nicht eilig, obwohl das Parlament mir eigentlich den Auftrag gegeben hat, das schon letztes Jahr zu präsentieren.

Sie haben das schwedische Quotenmodell so gerühmt. Die Schweden haben aber einen doppelt so hohen Stromverbrauch wie die Schweizer und haben auch höhere Preise. Man müsste dann vielleicht schon noch hinschauen, ob dieses Quotenmodell auch in Schweden wirklich der Hit ist. Aber wir sind uns einig: Wir haben ein bestehendes Modell, und das Quotenmodell für eine bestimmte Zahl von Jahren, in denen wir noch fördern, neu einzuführen wäre eigentlich unsinnig.

Zu Herrn Ständerat Föhn: Sie sind ja sonst einer, der immer sagt: "Die Schweiz ist wichtig! Man soll nicht zu sehr auf das Ausland schauen und die Auslandabhängigkeit nicht erhöhen!" Wenn Sie gegen diese Strategie sind und das geltende Gesetz wollen und wenn für Sie der Preis relevant ist, dann machen Sie genau das: Sie reden einer Importstrategie das Wort, und das erhöht nochmals die Auslandabhängigkeit. Deshalb glaube ich, dass uns all das, was in der Schweiz produziert wird, lieb und teuer sein muss, und so ist es halt auch mit der Stromproduktion. Deshalb sollten wir ein vernünftiges Mass an Förderung finden. Mit der KEV sind wir weit, weit weg von den Verhältnissen in Deutschland. Deutschland hat für Strom durchschnittliche Haushaltpreise von über 29 Eurocent, bei uns ist dieser Strom aber 10 Rappen billiger. Wir sind diesbezüglich schon in einer anderen Welt, auch beim Industriestrom.

Insofern machen wir nicht dieselben Fehler und glauben tatsächlich, dass gerade der deutsche Ansatz nicht gut ist. Das geht auch an die Adresse von Herrn Ständerat Germann. Deutschland hat ein völlig anderes System. Sie leiden ja auch unter dem Einkaufstourismus. Wenn Sie hier auch die Schleusen öffnen, werden Sie einen zunehmenden Einkaufstourismus beim Strom haben, und das wäre für Ihren Kanton, der auch Aktionär der Axpo ist, schliesslich nicht sinnvoll. Wenn es Axpo, BKW und Alpiq schlechtgeht, geht es auch den Aktionären schlecht. Das sind zu 90 Prozent die Kantone - das muss man im Kopf behalten, schliesslich trifft es einen selber. Deshalb habe ich Verständnis dafür, dass man immer wieder sagt, man wolle die Energiestrategie mit überschaubaren Kosten finanzieren.

Ich glaube, Ihre Kommission hat eine solche Lösung gefunden. Ich glaube ferner, es gibt keine Alternative zu dieser Strategie. Alles andere bedeutet die Wahrung des Status quo; dann verbrauchen wir mehr Energie, mehr Strom, und dann haben wir auch keine Möglichkeit mehr, selber in der Schweiz zu investieren. Damit machen wir uns verletzlicher und auslandabhängiger. Eigentlich haben davon nur die Grossverbraucher einen Vorteil, die sich heute schon im Ausland bedienen können; sie sind zudem ohnehin von der KEV-Abgabe wie auch von der CO2-Abgabe befreit. Die KMU und die Haushalte würden die Zeche bezahlen. Die Kantone, die Strom produzieren, hätten keine Zukunftsperspektive mehr. Das will der Bundesrat nicht, und deshalb haben wir einen griffigen Vorschlag auf den Tisch gelegt.

Wichtig ist, dass wir in der Forschung weiterhin engagiert bleiben. Wenn dank der Speicherung von Strom die Verlagerung des Verbrauchs vom Sommer in den Winter gelingt, ist das Problem der saisonalen Unterschiede gelöst. Wenn Sie mit Forschenden sprechen, so hören Sie, dass man auf diesem Gebiet riesige Fortschritte macht. In sieben, acht Jahren kann das anders aussehen, dann funktioniert die Pumpspeicherung nach einem anderen ökonomischen Modell; dann haben wir auch langfristig eine sehr gute Perspektive. Sonst werden wir langfristig im Winter weiterhin sehr importabhängig bleiben.

Ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten, den Antrag Hefti auf Rückweisung zurückzuweisen und im Wesentlichen der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Nochmals: Energie, nicht Strom - das ist die Politik, die wir verfolgen.

Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion

Le président (Hêche Claude, président): Nous votons sur la proposition de non-entrée en matière de la minorité Hösli.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Eintreten ... 39 Stimmen

Dagegen ... 2 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion

Le président (Hêche Claude, président): Nous votons maintenant sur la proposition de renvoi Hefti.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Hefti ... 3 Stimmen

Dagegen ... 39 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion

1. Energiegesetz

1. Loi sur l'énergie

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre et préambule

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Bischofberger Ivo · 2VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP

Das Energiegesetz vom 26. Juni 1998 erfährt mit der Energiestrategie 2050 bekanntlich eine Totalrevision. Dabei wurde eine Grosszahl von Bestimmungen jedoch nur geringfügig geändert, und das ist auch hier der Fall. Lediglich in Absatz 2 hat der Nationalrat etwas geändert: Er hat in Litera b auf Antrag unserer Schwesterkommission, der UREK-NR, den Begriff "rationelle Energienutzung" im Sinne einer moderneren Terminologie durch "effiziente Energienutzung" ersetzt. Im französischen Text heisst es konsequenterweise "utilisation efficace de l'énergie".

Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 2

Antrag der Mehrheit

Titel

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Abs. 1

... im Jahr 2035 bei mindestens 11 400 GWh liegt.

Abs. 2, 3

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit I

(Bruderer Wyss, Berberat, Comte, Cramer, Diener Lenz)

Abs. 1

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit II

(Theiler, Eberle)

Streichen

Art. 2

Proposition de la majorité

Titre

Adhérer à la décision du Conseil national

Al. 1

... et au moins 11 400 GWh en 2035.

Al. 2, 3

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité I

(Bruderer Wyss, Berberat, Comte, Cramer, Diener Lenz)

Al. 1

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité II

(Theiler, Eberle)

Biffer

Bischofberger Ivo · 2VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP

Worum geht es? Mit dem sukzessiven Wegfall der Elektrizität aus Kernkraft steht die Nutzung der erneuerbaren Energien zur Stromproduktion im Zentrum. Im Rahmen der Erstellung und Aktualisierung der Energieperspektiven wurden die Ausbaupotenziale für Sonnenenergie, Geothermie, Windenergie und Biomasse berechnet. Dabei wurden die Ausbauziele für das Jahr 2035 auf das Szenario "Neue Energiepolitik" der Energieperspektiven abgestützt. Die kurzfristigen Ziele für das Jahr 2020 orientierten sich hingegen am Szenario "Politische Massnahmen Bundesrat".

Die Mehrheit Ihrer Kommission will bei Absatz 1, beim Thema "Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien", ausgenommen aus Wasserkraft, einen im Vergleich mit dem Bundesrat - ich habe es im Eintretensvotum gesagt - weniger ambitiösen, aber gleichwohl realistischen Weg einschlagen. Dabei will die Mehrheit der Kommission auf der Basis einer realistischen Sichtweise einen Ausbau anstreben, mit dem die durchschnittliche inländische Produktion im Jahre 2035 bei mindestens 11 400 Gigawattstunden liegt und nicht wie in der bundesrätlichen Fassung bei 14 500 Gigawattstunden. Zusammenfassend: Die Mehrheit anerkennt, dass ein Richtwert sinnvoll sein kann. Ein gesetzlich festgeschriebener Richtwert muss aber realistisch sein, damit er ernst genommen wird. Im vorliegenden Fall setzte sich die Meinung in der Kommission durch, dass ein tieferer Wert vor diesem Hintergrund sinnvoller ist.

Gemäss Absatz 2 soll auch die Wasserkraft weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien leisten und ausgebaut werden. Dabei wurde das Potenzial der Wasserkraftnutzung im Rahmen der Energiestrategie 2050 erhoben. Die Ausbauziele sind demnach aus diesen Ergebnissen abgeleitet, wobei der angestrebte Nettozubau bis ins Jahr 2035 total 2 Terawattstunden betragen soll. Dabei bildete das Jahr 2012 mit einer Produktionserwartung von 35,4 Terawattstunden die Basis für diese Ausbauziele. Es handelt sich dabei um eine mittlere Produktionserwartung auf der Basis der Statistik der Wasserkraftanlagen der Schweiz.

Die mit Absatz 3 allenfalls festzulegenden Zwischenziele sind im Sinne von Zielrichtungen zu verstehen; dasselbe gilt entsprechend auch für Artikel 3 Absatz 3. Schliesslich hat der Nationalrat im Titel den Begriff "Zwischenziele" durch "Zwischenrichtwerte" ersetzt, was auch von unserer Kommission unterstützt wird.

Zusammengefasst gesagt will die Kommissionsmehrheit also Artikel 2 nicht, wie von der Minderheit II (Theiler) beantragt, ganz streichen, sondern in der in Absatz 1 modifizierten Fassung beibehalten. Entsprechend bitte ich Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, ihrem Antrag zuzustimmen und den Antrag der Minderheit I (Bruderer Wyss) wie auch den Antrag der Minderheit II (Theiler) abzulehnen.

Bruderer Wyss Pascale · Mit-F · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Ich möchte Sie bitten, bei den Richtwerten mit dem Bundesrat zu stimmen und gemäss Nationalrat zu entscheiden. Den Kontext hat der Kommissionspräsident bereits dargelegt. Mir scheint es richtig, für das Jahr 2035 die 14 500 Gigawattstunden als Zielwert bzw. Richtwert, wie wir es neu nennen, vorzusehen, und zwar aus drei Gründen:

1. Es geht um die Versorgungssicherheit. Wir haben es gehört, es gilt, die Stromproduktion aus nuklearer Quelle zu ersetzen. Es geht daher um die Versorgungssicherheit, d. h., dass wir diesen Ersatz eben auch realisieren können.

2. Wir wollen, das haben alle im Rahmen des Eintretens bestätigt, die Auslandabhängigkeit möglichst klein halten. Auch das spricht dafür, die Richtwerte entsprechend hoch zu setzen, sodass wir die Versorgungssicherheit ohne Abhängigkeit von Importen oder mit möglichst wenig Importen gewährleisten können.

3. In der Botschaft ist ausgewiesen, warum und inwiefern diese Zielvorgaben oder eben Richtwerte realistisch sind.

Ich denke, wir tun gut daran, hier dem Bundesrat zu folgen, wie es der Nationalrat auch gemacht hat. Das würde dafür sprechen, meine Minderheit I zu unterstützen.

Theiler Georges · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion

Ich beantrage Ihnen, auf jegliche Ziele und auch Richtwerte zu verzichten. Eine Strategie auf fünfunddreissig Jahre hinaus festzulegen ist für mich eine Illusion. Dass man Ziele auf zwanzig Jahre hinaus festlegt, habe ich in der Wirtschaft noch nie erlebt. Da gehen die Zielhorizonte vielleicht auf drei, vielleicht auf fünf Jahre hinaus, und da gibt es vielleicht noch irgendwo eine Bandbreite, in der man sich bewegt. Wir kennen die Nachfrage nach Energie und nach Strom in zwanzig Jahren nicht. Wir kennen die technische Entwicklung nicht, die sich bis dahin ergeben wird. Wir kennen die Zahl der Menschen nicht, die in zwanzig Jahren in diesem Land leben werden. Wir kennen die neuen Möglichkeiten an Technologien, die dazukommen werden, auch nicht. Die Ziele, die uns der Bundesrat vorschlägt, basieren auf reinen Schätzungen und gehören sicher nicht in ein Gesetz.

Der Nationalrat - und da bin ich mit Frau Bruderer Wyss nicht einig, dass das gleich ist wie im Entwurf des Bundesrates - hat das gemerkt und den Begriff "Ziele" zum Begriff "Richtwerte" abgeändert. Mir sagen Juristen, Richtwerte seien gerade gar nichts, da könne man auch gleich null schreiben; Richtwerte sind eigentlich eine Grösse, die mit Sicherheit nicht eingehalten werden muss. Der Nationalrat hat also diesen Begriff "Richtwerte" eingebaut. Damit bleiben aber die Unsicherheiten, die ich Ihnen genannt habe, alle gleich, ob Sie nun "Ziele" oder "Richtwerte" in die Vorlage schreiben.

Was passiert aber, wenn wir die Richtwerte nicht erreichen, aus Gründen, die wir heute noch gar nicht kennen? Wir haben es in den letzten drei, vier Jahren mit der Wasserkraft erlebt: Plötzlich haben wir ein Problem mit günstigen Strompreisen. Und morgen haben wir dann vielleicht wieder hohe Preise und dann wieder tiefe; das ist der Markt, der da spielt. Aber können wir das voraussagen? Was machen wir dann? Darauf gibt die Zielsetzung natürlich keine Antwort. Das heisst, es gibt eine Antwort, die der Bundesrat dann ehrlicherweise doch noch in die Vorlage hineingeschrieben hat. Er hat in Artikel 4 einfach geschrieben, wenn dann das Ganze nicht stimme, könne man es ja immer wieder anpassen. Das zeigt ja schon, wie unsicher eigentlich auch der Bundesrat in dieser Frage ist.

Ich erinnere Sie an dieser Stelle an eine Zielsetzung, die wir vor etlichen Jahren im gleichen Departement - nicht mit der gleichen Bundesrätin, sondern mit ihrem Vorgänger - festgelegt haben. Da wurde uns vom gleichen Departement empfohlen, eine Grösse von 650 000 Lastwagen am Gotthard in ein Gesetz hineinzuschreiben. Ich habe damals schon die Frage gestellt, wieso und warum es genau 650 000 Lastwagen sein sollten. Es ist ja interessant, dass immerhin jetzt endlich gewisse Bedenken und Relativierungen gekommen sind und man sieht, dass diese 650 000 Lastwagen ein utopisches Ziel sind. Jetzt hat man es korrigiert oder will es korrigieren. Ich meine, in dieser Bestimmung hier geht es genau in die gleiche Richtung. Wenn die Mehrheit der Kommission die Zielgrösse jetzt noch irgendwie um 3000 Gigawattstunden reduziert, frage ich mich: Warum gerade 3000 Gigawattstunden? Es könnten ja auch 5000 oder 1000 Gigawattstunden sein. Das kann niemand sagen.

Ich bitte Sie also, auf solche Ziele, die auf Schätzungen basieren, zu verzichten. Sie sparen sich und vor allem Ihren künftigen Kollegen hier im Rat, den Kollegen vielleicht der nächsten oder übernächsten Generation, den Ärger, all das wieder anpassen zu müssen, was wir heute da hineinschreiben wollen. Ich bitte Sie also, davon abzusehen!

Mit der Begründung von Frau Bruderer Wyss zum Antrag der Minderheit I habe ich aber natürlich noch gewaltig mehr Mühe. Frau Bruderer, Sie haben gesagt, Ihr Antrag habe mit der Versorgungssicherheit zu tun. Ja, Sie sind auch noch buchstabengläubig, Frau Bruderer: Nur weil wir das hier hineinschreiben, haben wir noch lange keine Versorgungssicherheit! Und dann sagen Sie noch, das zweite Ziel sei die Auslandunabhängigkeit. Daran glauben Sie ja selber nicht, dass, wenn wir diese Zielgrösse hier hineinschreiben, das dann auch so passiert. Also, die Wirtschaft funktioniert jetzt doch nicht so, dass wir eine Grösse ins Gesetz hineinschreiben, und dann wird es einfach so geschehen!

Ich bitte Sie, unterstützen Sie den Antrag der Minderheit II, streichen Sie diese Bestimmung heraus; dann, meine ich, gaukeln wir den Leuten nicht irgendwelche Illusionen vor.

Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD

Ich bin der Meinung, dass es, wenn man eine Strategie auf derart lange Sicht entwickelt, auch gewisse Richtwerte braucht, gewisse Ziele braucht, damit man weiss, wo man hingehen will. Ich stelle mir vor, dass man in einer gewissen Periodizität überprüft, wie weit wir in der Zwischenzeit vorangeschritten sind, ob es grössere Abweichungen von den Zielsetzungen gibt. Wenn es grössere Abweichungen gäbe, dann würde ich erwarten, dass der Bundesrat entsprechende Korrekturvorschläge unterbreiten würde, damit die Ziele noch erreicht oder damit die Zielvorgaben geändert werden könnten. Insofern bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit II (Theiler) abzulehnen.

Ich bitte Sie aber auch, den Antrag der Minderheit I (Bruderer Wyss) abzulehnen. Die Korrektur der Zielvorgaben durch die Mehrheit hat ganz konkrete Ursachen. Wir haben am Konzept des Bundesrates Änderungen vorgenommen. Der Bundesrat hat 2,3 Rappen für die KEV vorgeschlagen. Er hat aber nicht von einer Beschränkung gesprochen. Daraus ergab sich dieses Zubauziel, wie es hier definiert wird. Wir haben zwei massgebliche Korrekturen vorgenommen. Wir haben die Sunset-Klausel eingeführt, und von diesen 2,3 Rappen haben wir 0,2 Rappen für die bestehende Wasserkraft vorgesehen. Die Unterstützung der bestehenden Wasserkraft wird nicht zu einer Mehrproduktion führen. Die Verwaltung hat uns dieses Modell sehr genau aufgezeigt und kommt zum Schluss, dass unter diesen Gegebenheiten mit diesen Rahmenbedingungen eben nur noch eine Produktion von 11 400 Gigawattstunden möglich ist.

Weil wir konsequent und konsistent bleiben sollten, bin ich auch der Meinung, dass wir der Mehrheit folgen müssten und diese Zahl ins Gesetz aufnehmen sollten.

Cramer Robert · Mit-M · Ständerat · Genf · Grüne Fraktion

Certains chiffres ont été répétés à plusieurs reprises, mais je vais le faire encore une fois: en Suisse, notre production d'électricité se compose en gros de 60 pour cent d'hydraulique et de 40 pour cent de nucléaire. Un jour ou l'autre, les 40 pour cent de nucléaire ne seront plus là. Il faudra donc bien faire quelque chose pour les remplacer. Ce quelque chose, cela consistera soit à importer ces 40 pour cent d'électricité - ce qu'on peut faire et qui constituerait aujourd'hui la solution la plus rationnelle puisque l'électricité est extrêmement bon marché -, soit à produire nous-mêmes ces 40 pour cent par le biais d'énergies renouvelables.

Si notre but est de produire nous-mêmes cette part d'électricité, il est indispensable de fixer des objectifs - Monsieur Luginbühl vient de le rappeler. Nous devons dire "à telle période, nous devons produire tant d'électricité pour remplacer le nucléaire et à telle période, nous devant en produire tant". Nous avons besoin d'avoir ce carnet de route, faute de quoi nous ne saurons pas ce que nous devons faire. Le Conseil fédéral a chiffré ce carnet de route et ne croyez surtout pas que ce chiffre de 14 500 gigawattheures tombe du ciel. Ceux qui ont consulté le volumineux message qui se trouve sous nos yeux ont pu constater que ce chiffre a été fixé de façon extrêmement précise, à la suite de nombreuses études. Ce chiffre, en réalité, représente un compromis puisqu'il y a toute une série d'organisations et de chercheurs qui disent qu'on pourrait aller bien au-delà de ce chiffre de 14 500 gigawattheures en étant davantage volontaristes et en désirant en faire plus.

Finalement, on a décidé qu'en faisant un effort, le chiffre le plus réaliste était celui de 14 500 gigawattheures. Il faut en rester là. Que signifie s'écarter de ce chiffre, comme le prévoit la proposition de la majorité de la commission? Très concrètement, cela signifie que l'on devra importer une partie de l'électricité que nous consommons; c'est le scénario de l'importation. C'est aussi un scénario moins ambitieux, qui est beaucoup moins stimulant pour la recherche de notre pays, qui n'encourage pas à aller de l'avant, à se montrer volontariste en matière d'énergies renouvelables. C'est aussi - et je vous le signale tout de même - le scénario d'une forme d'abandon de la sécurité de l'approvisionnement et, par là même, le scénario d'une forme d'abandon par rapport à la souveraineté nationale, parce que plus on dépend de l'étranger, moins on est souverain.

Il me semble que cet argument devrait être de nature à convaincre quelques-uns d'entre nous qu'il vaut la peine de se montrer un petit peu plus ambitieux en ce qui concerne le développement des nouvelles énergies renouvelables.

Eberle Roland · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich habe den letzten Satz des Eintretensvotums der Frau Bundesrätin noch im Ohr. Sie sagte, es sei keine Stromwende, sondern eine Energiewende. Wenn ich diese Aussage jetzt konsequent anwende, stelle ich fest, dass in dieser Gesetzgebung eigentlich nur die Effizienzziele in Bezug auf Strom in entsprechender Gigawattleistung quantifiziert sind. Ich verstehe das schon, aber wir schreiben ja keine Strategie, sondern ein Energiegesetz. Und ich denke, in ein Gesetz gehören keine solchen Zahlen - das ist meine persönliche Meinung -, denn es könnte rein grundsätzlich auf beiden Seiten falsch sein: Wir könnten das Ziel allenfalls nicht erreichen und würden dann eine Flut von Vorstössen auslösen, die fordern, dass jetzt diese Richtwerte erreicht werden müssten. Die Produktion könnte auch überschiessen, man könnte maliziös sagen, dass wir uns ja dann zurücklehnen könnten. Das ist ja nicht die Idee. Die Idee ist, dass wir eine möglichst konsistente Gesetzgebung machen, ein Gesetz, das auch den Namen eines Gesetzes verdient und nicht den Namen eines Wunschkonzerts. Die Frage nämlich, was geschieht, wenn diese Ziele nicht erreicht werden, wurde uns nicht beantwortet, oder es wurde uns gesagt, sie seien nur deklaratorisch. Aber ein Gesetz, welches so etwas nur deklariert, ist nach meinem Dafürhalten kein Gesetz, wie ich es mir vorstelle.

Ich finde es eigentlich in diesem Zusammenhang schwierig, Richtwerte vorzulegen, denn entweder meinen wir es ernst mit der Sunset-Klausel, dass wir sechs Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes diese Fördermassnahmen abschliessen, und dann kollidiert das möglicherweise mit einem Richtungsziel. Oder wir lassen uns eine Hintertür offen und sagen: "Jetzt können wir diese KEV nicht aufgeben, weil irgendwelche Richtwerte nicht erreicht sind." Das ist meine Unsicherheit oder auch mein Misstrauen. Deshalb bin ich der Meinung, man sollte hier effektiv auf die Festlegung von irgendwelchen Zahlen verzichten.

Ich bitte Sie, die Minderheit II zu unterstützen. Falls diese scheitert, ist es selbstredend, dass ich der Mehrheit folgen würde.

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich habe ja meine Ausführungen zur Präzision von Zahlen, die dermassen weit hinaus in die Zukunft definiert werden, bereits gemacht. Trotzdem muss ich noch einmal sagen: Ich bin nicht ganz sicher, warum die Minderheit II (Theiler) bei Absatz 2, wo es um den Ausbau der Produktion von Elektrizität aus Wasserkraft geht, die Zahl stehenlässt. Den Grund müsste ich doch noch hören, die Sache ist irgendwie nicht ganz konsistent.

Mir liegt hier eine Studie aus Basel vor, die Sie vielleicht auch haben, und ich möchte darauf verweisen, was diese ehrgeizige Zielsetzung bedeutet. Der Antrag der Minderheit I (Bruderer Wyss) setzt das Ziel ja noch einmal deutlich hinauf. Ich lese hier, dass das immerhin Fotovoltaikanlagen mit Dach- und Bodenflächen von 70 bis 150 Quadratkilometern in diesem Land ausmacht; das sind 10 000 bis 20 000 Fussballfelder. Man kommt ja nicht auf die Idee, diese Anlagen auf Fussballfeldern zu bauen, doch die Dimensionen sind schon gewaltig. Bei der Windenergie reden wir von 1400 Windkraftwerken, die, in einer Reihe aufgestellt, eine Linie von 600 Kilometern Länge ergäben; zeigen Sie mir den Platz in der Schweiz, wo man so etwas ohne grössere Probleme bauen kann! Schliesslich müsste auch die Kapazität der Pumpspeicherwerke in der Schweiz ungefähr verdoppelt werden. Das sind gewaltige Zahlen. Wir können hier schon deklaratorisch tolle Zielsetzungen festlegen, damit die Strategie, die wir definiert haben, aufgeht. Ob das realistisch ist, ist eine andere Frage. Ich meine, dass wir glaubwürdig bleiben müssten.

Jedenfalls wäre ich froh, wenn vonseiten der Minderheit II die Frage beantwortet werden könnte, was an der Zahl von 37 400 Gigawattstunden bei der Produktion von Elektrizität aus Wasserkraft logisch ist. Besten Dank.

Ich tendiere dazu, dem Antrag der Minderheit II zuzustimmen. Andernfalls werde ich den Antrag der Kommissionsmehrheit unterstützen.

Bruderer Wyss Pascale · Mit-F · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Ich möchte mich einfach nochmals melden, um auf gewisse Voten reagieren zu können. Herr Germann, wir haben alle gehört, dass wir die Versorgungssicherheit gewährleisten und die Abhängigkeit vom Ausland möglichst gering halten wollen. Dann sind wir gefordert, die Ressourcen, die uns zur Verfügung stehen, eben auszubauen. Um diese Ausbauziele geht es.

Zu Herrn Theiler und seinem Vorwurf der Buchstabengläubigkeit: Ich weiss nicht, ob Sie jemals in einem Unternehmen, in dem Sie tätig waren, eine Strategie verabschiedet haben, ohne strategische Ziele zu formulieren und Richtwerte zu setzen. Das wollen wir hier. Ich bin überzeugt, wenn das nicht in der Vorlage wäre, würde der Energiestrategie 2050 genau das vorgeworfen, dass es nämlich nicht einmal diese Richtwerte gebe. Sie haben gesagt, es gebe dann doch einen Unterschied zwischen dem Beschluss des Nationalrates und dem Entwurf des Bundesrates, aber ich möchte Sie daran erinnern, dass wir an dieser Wortwahl, dass wir also statt "Zielvorgaben" "Richtwerte" nehmen, nicht rütteln, und ich glaube, auch der Bundesrat hält nicht an seiner Version fest. In diesem Sinne möchte ich - das auch an Herrn Germann - nicht weiter gehen als der Nationalrat, sondern ich möchte vorschlagen, bei der Variante Bundesrat und Nationalrat zu bleiben, was die Höhe der Richtwerte anbelangt.

Eine letzte Bemerkung an Kollege Luginbühl: Wir haben natürlich umgekehrt beraten. Wir haben zuerst diese Diskussion über die Zielvorgaben bzw. Richtwerte geführt und anschliessend der Verwaltung gesagt, sie solle aufgrund dieser Vorgaben ein Konzept ausarbeiten. Sie haben gesagt, das sei die Konsequenz der Entscheide, die weiter hinten folgen. Es war aber umgekehrt.

In dem Sinne bleibe ich bei meinem Minderheitsantrag. Wir tun gut daran, an diesen Richtwerten festzuhalten. Das ist auch der richtige Weg, auf welchem wir den Ersatz der nuklearen Stromproduktion auf eine Art und Weise gewährleisten können, welche die Versorgungssicherheit eben auch und gleichzeitig nicht unnötig viele Importe mit sich bringt.

Bischofberger Ivo · 2VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP

Ich habe noch zwei Bemerkungen. Die erste zuhanden von Herrn Germann: Die Minderheit II (Theiler) beantragt, den ganzen Artikel zu streichen. Die zweite Bemerkung: Was wir hier eben nicht verkennen dürfen, ist der Zusammenhang zum 11. Kapitel, Artikel 61. Auf Seite 56 der deutschsprachigen Fahne finden wir das 11. Kapitel, "Untersuchung der Wirkungen und Datenbearbeitung". Dort haben wir Artikel 61, "Monitoring", in drei Absätze aufgeteilt. Gemäss Absatz 1 wird das BFE beauftragt, regelmässig die Auswirkungen der Massnahmen des Gesetzes zu untersuchen; gemäss Absatz 2 soll es die Ergebnisse dieser Untersuchungen veröffentlichen; gemäss Absatz 3 ist es schliesslich der Bundesrat, der jeweils alle fünf Jahre die Auswirkungen der Massnahmen beurteilt.

Aufgrund dieser Zusammenhänge der Artikel 2 und 3 mit dem Monitoring, das in Artikel 61 aufgenommen wird, beantrage ich Ihnen, der Mehrheit zu folgen und die beiden Minderheitsanträge abzulehnen.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Es ist für eine Regierung und auch für ein Parlament schon wichtig, dass man irgendwelche Ziele nennt. Es gibt auch im heutigen Energiegesetz ein Zubauziel für die Wasserkraft, das von Ihnen so bestimmt worden ist. Sie haben in der Legislaturplanung Ziele formuliert; zum Teil sind es Indikatoren, zum Teil gesetzliche Ziele wie das Verlagerungsziel oder das CO2-Reduktionsziel. Dann gibt es auch die Vollbeschäftigung als Ziel, also eine Arbeitslosenquote von ungefähr 3 Prozent. Solche Ziele gibt es in vielen Bereichen, wenn auch auf unterschiedlicher Flughöhe. Wenn eine Regierung nicht mehr sagt, wohin man überhaupt gehen will - auch als Orientierungshilfe für Investoren -, dann fehlt etwas für die Führung des Landes. Ob man es nun "Ziel" oder "Richtwert" nennt, ist für mich nicht matchentscheidend. Doch Investoren lesen daraus schon ein klares Bekenntnis der Politik zur Frage ab: Wohin will die Schweiz?

Ich komme zum internationalen Bereich: Die EU hat schon seit Langem Ziele formuliert, nämlich die 20/20/20-Ziele: 20 Prozent Energieeffizienz, 20 Prozent erneuerbare Energien, eine 20-prozentige Reduktion der CO2-Emissionen. Sie hat mittlerweile Ziele für 2030 formuliert. Es gibt zudem den Klimaprozess. Auf internationaler Ebene ist es völlig normal, dass man sich an Richtwerten und Zielen orientiert. Eine andere Frage ist dann, wie hoch ein Ziel gesteckt sein soll. Die Höhe, welche der Bundesrat vorschlägt, entspricht genau den Potenzialabschätzungen gemäss den Energieperspektiven. Es ist also nicht nur eine Schätzung, sondern entspricht dem Ausbaupotenzial. Es sind Werte, die man 2013 nochmals justiert hat, wobei man die parlamentarische Initiative 12.400 und auch die Preisentwicklungen bei der Fotovoltaik usw. berücksichtigt hat.

Wir haben das KEV-Cockpit, das auch ein wenig Auskunft darüber gibt, wie viele Projekte wir auf der Warteliste haben. Im Moment haben wir auf der Warteliste Projekte mit 6,5 Terawattstunden. Wenn Sie also sagen, dass die Produktion bis 2020 bei 4,4 Terawattstunden liegen soll, dann ist dieser Richtwert eigentlich jetzt schon so gut wie sicher. Diese Projekte haben wir auf der Warteliste. Es wird vielleicht nicht alles gebaut, oder gewisse Projekte scheitern an Beschwerden; die Richtwerte sind nicht ambitiös, sondern so gut wie sicher. Deshalb, das wurde richtig von Herrn Ständerat Luginbühl gesagt, hat diese Reduktion der Richtwerte in der Fassung der Mehrheit gegenüber dem Entwurf des Bundesrates nur damit zu tun, dass sie eben auch die Förderung anders alloziert hat, insofern ist das kongruent mit ihrem Konzept. Den Antrag der Minderheit II auf Streichen aber verstehe ich wirklich nicht, denn die Ziele für den Zubau sind eine wichtige Orientierung für die Investoren. Sie sind ein politisches Bekenntnis; das ist nichts Neues, wir haben das heute schon im Energiegesetz.

Ich empfehle Ihnen natürlich am liebsten, dem Bundesrat zu folgen. Mit ihrem Konzept der Förderung ist die Mehrheit aber natürlich auch kongruent.

Abstimmung

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 27 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I ... 16 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 32 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit II ... 11 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion

Art. 3

Antrag der Mehrheit

Abs. 1, 2

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Abs. 3

Streichen

Antrag der Minderheit I

(Hösli, Eberle, Imoberdorf, Lombardi, Theiler)

Abs. 1

... im Jahr 2000 und eine Senkung um 35 Prozent bis zum Jahr 2035 anzustreben.

Antrag der Minderheit II

(Hösli, Eberle, Imoberdorf, Theiler)

Abs. 2

... und Jahr ist eine Stabilisierung anzustreben.

Antrag der Minderheit III

(Theiler, Eberle)

Streichen

Art. 3

Proposition de la majorité

Al. 1, 2

Adhérer à la décision du Conseil national

Al. 3

Biffer

Proposition de la minorité I

(Hösli, Eberle, Imoberdorf, Lombardi, Theiler)

Al. 1

... une réduction de 35 pour cent par rapport au niveau de l'an 2000 est visée d'ici à 2035.

Proposition de la minorité II

(Hösli, Eberle, Imoberdorf, Theiler)

Al. 2

... et par année, une stabilisation est visée.

Proposition de la minorité III

(Theiler, Eberle)

Biffer

Bischofberger Ivo · 2VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP

In Artikel 3 werden nun die Verbrauchsziele ausgeführt, welche sich, wie ich eben bei Artikel 2 ausgeführt habe, für 2035 auf das Szenario "Neue Energiepolitik" und für das Jahr 2020 auf das Szenario "Politische Massnahmen Bundesrat" stützen. Die Mehrheit der Kommission stellt sich hier klar auf den Standpunkt, dass einerseits die Einsparziele realistisch sind, da sie auf der Basis bestehender Technologien berechnet wurden, und dass andererseits politische Instrumente zur Senkung des Verbrauchs bereits bereitstehen, so z. B. beim Gebäudeprogramm, aber auch bei den Emissionszielen für Fahrzeuge. Dabei ist sie auch der Überzeugung, dass die in Absatz 3 eingefügte Kann-Formulierung, welche den Bundesrat berechtigt, gesamthaft oder für einzelne Sektoren weitere Zwischenziele festzulegen, gestrichen werden kann.

In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, bei allen drei Absätzen jeweils der Mehrheit zu folgen und die Anträge der Minderheiten entsprechend abzulehnen.

Hösli Werner · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich bitte Sie, bei Artikel 3 Absatz 1 der Minderheit I und bei Artikel 3 Absatz 2 der Minderheit II zu folgen. Dies sind nur aus formaler Sicht zwei verschiedene Minderheiten, weil deren Zusammensetzung nicht ganz identisch war, aber grundsätzlich ist es beide Male dieselbe Minderheit.

Ich mache in der heute dynamischen Entwicklung in vielen Bereichen auch gewisse Fragezeichen bezüglich der Festlegung von Richtwerten für die ferne Zukunft. Der Bundesrat erachtet es aber als wichtig, eine Zielvorgabe festzulegen, damit alle wissen, wohin die Reise gehen soll. Wenn schon, erscheint es der Minderheit sehr wichtig, dass diese vorgegebenen Richtwerte auf realistische Weise erreichbar sind, damit für die Erreichung nicht laufend neue Massnahmen ergriffen werden müssen und immer mehr Kosten für alle Beteiligten wie Staat, Wirtschaft und Bevölkerung anfallen.

In diesem Kontext sind die Minderheiten I bzw. II davon überzeugt, dass mit ihren Richtwerten die Reiseroute ebenfalls klar vorgegeben wird, die Gefahr zusätzlicher Regulierungs- und Kostenfolgen aber sinkt. Sollten dann trotzdem die Werte gemäss Bundesrat erreicht werden, umso besser. Grundsätzlich ist es nämlich allen Kommissionsmitgliedern klar, dass wir das wirtschaftlich Sinnvolle und unter diesem Aspekt das technisch Mögliche tun müssen, um den Energie- und den Elektrizitätsverbrauch pro Person nicht ins Unermessliche steigen zu lassen, denn die Möglichkeiten in unserer technologischen und freizeitintensiven Welt, Strom und Energie zu verbrauchen, sind gross. Denken Sie an all die Medien, welche heute von uns genutzt werden, an energieunterstützte Aktivitäten im Fitness- und Freizeitbereich oder an die immer mehr aufkommende Robotertechnik. Da ich nicht davon ausgehe, dass wir eine Deindustrialisierung in der Schweiz als Ziel verfolgen, werden Investitionen in Maschinen zur Entlastung oder zur Reduktion von Arbeitskräften halt doch immer wieder ein Thema sein müssen.

Ich erinnere dabei nicht zuletzt an die Entwicklungen im Gesundheitswesen. Es wurde in dieser Session schon darauf hingewiesen, dass dort körperlich streng gearbeitet wird. Laufend werden aber Geräte und Maschinen entwickelt, die die Pflegenden etwas entlasten, eben bis hin zur Robotertechnik. Das Gesundheitswesen ist, wie wir alle wahrscheinlich richtig vermuten, ein wachsender Bereich. Es ist nur ein Beispiel. Jedenfalls ist der Strombedarf in unserem Alterszentrum steigend.

In der Kommission wurde damit argumentiert, dass die vom Bundesrat vorgegebenen Werte alle bis 2035 berechnet worden, anhand von vielen dicken Ordnern unterlegt und eben auch darum richtig und wichtig seien. Machen wir uns aber nichts vor: Die Entwicklungen von zwanzig oder gar fünfunddreissig Jahren sind wohl kaum abzubilden, auch mit vielen Ordnern nicht. Da lassen meines Erachtens ja fast die Muotathaler Wetterschmöcker, mit oder ohne föhnige Aufhellungen, grüssen.

Meine Minderheit I will mit ihrem Antrag den Energieverbrauch pro Person und Jahr bis 2035 nicht um 43 Prozent, sondern nur um 35 Prozent senken, dies im Vergleich zum Jahr 2000. Auch unser Richtwert wird also schon eine sehr grosse Herausforderung und bei den heutigen Erdölpreisen nur sehr schwer zu erreichen sein. Aber eben, wer kennt schon die Entwicklung?

Zum durchschnittlichen Elektrizitätsverbrauch pro Person und Jahr möchte meine Minderheit II festschreiben, dass eine Stabilisierung angestrebt wird. Ich habe vorgängig dargelegt, dass dies in Anbetracht der Entwicklungen bei Industrie, Dienstleistung, Hobby und elektronischen Medien schon ein Erfolg wäre. Eine Senkung um 13 Prozent pro Person und Jahr bis 2035 gegenüber dem Jahr 2000 ist für uns sehr ambitiös. Wenn ein Gesetz schon für formulierte Richtwerte herhalten muss, sollten sie wirklich nur als Wegweiser dienen. Vergessen Sie nämlich nicht, dass wir, um den Energieverbrauch derart zu senken, gerade im Heizungsbereich viele Ablösungen von ölbeheizten Systemen durch Erdwärme- oder Luftwärmepumpen erwarten müssen. Diese erhöhen den Bedarf an elektrischer Energie.

Ich bitte Sie also, der Minderheit I bei Absatz 1 und der Minderheit II bei Absatz 2 zu folgen.

Theiler Georges · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion

Ich freue mich ja, dass man sich jetzt schon um die Zielgrössen streitet. Ich stelle fest, dass die Mehrheit des Rates, das der Rat zu zwei Dritteln auch wirklich an diese Zahlen glaubt. Ich bin beeindruckt. Ich bin auch beeindruckt, dass mich vorhin Frau Bruderer Wyss noch fragen musste, ob ich eigentlich noch nie eine Strategie gemacht hätte; ich kann ob solchen Bemerkungen auch nur schmunzeln. Aber ich lasse Ihnen die Freude an diesen Zahlen. Ich ziehe den Antrag der Minderheit III natürlich zurück; es wird ja nicht anders herauskommen.

Damit wir dann auch frühzeitig irgendwo ins Bett kommen, bitte ich Sie doch, die Anträge der Minderheit I (Hösli) und der Minderheit II (Hösli), also jene Aufrechten, die mit mir noch in diesem "Fähnlein der elf" waren, und damit die geringere Zielsetzung zu unterstützen. Sie werden dann ebenfalls Ihre Kollegen in der Zukunft weniger ärgern.

Berberat Didier · Mit-M · Ständerat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion

Je serai très court: je vous demande de suivre la majorité et de refuser les deux propositions de minorité I (Hösli) et II (Hösli), la proposition de minorité III (Theiler) ayant été retirée. A l'évidence, ces propositions ne permettent pas d'exploiter le potentiel d'efficacité existant, ce qui occasionnerait une augmentation de la consommation de courant. Je vous rappelle que l'efficacité énergétique permet de gagner en énergie de la façon la plus propre et meilleur marché.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Ich bitte Sie auch, die Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen.

Der Energieverbrauch wie auch der Stromverbrauch sind schon nicht nur einfach eine Schätzgrösse. Wir führen die Statistik seit dreissig oder vierzig Jahren, und man kann die Verbrauchswerte extrapolieren; wir kennen das ziemlich genau. Wir hatten im letzten Jahr beim Energieverbrauch minus 7,7 Prozent, beim Stromverbrauch minus 4,83 Prozent, trotz Bevölkerungswachstum, Wirtschaftswachstum und Mobilitätswachstum. Das sind eindrückliche Zahlen. Wir sind also auf Kurs. Der grösste Teil des Energieverbrauchs fällt auf die Mobilität. Wir haben heute im Schnitt bei den Autos 6,1 Liter Treibstoffverbrauch pro 100 Kilometer, und wir wissen genau, dass wir mit dem Ziel, den CO2-Ausstoss bis 2020 auf 95 Gramm zu senken, beim 4,3-Liter-Auto sind. Man kennt diese technische Entwicklung ziemlich genau, und man weiss auch, wie schnell die Schweizerinnen und Schweizer ihr Auto wechseln. Diese Neuwagen-Verbrauchszahlen stimmen somit. Dann kommt man genau auf diese Verbrauchszahlen der Mehrheit Ihrer Kommission. Das ist effektiv nicht irgendwo eine Fantasiezahl, sondern das sind die Erfahrungswerte, die wir aus den letzten vierzig Jahren der technischen Entwicklung kennen. Wegen aller Unwägbarkeiten von Wärme- und technischer Entwicklung, die man nicht genau bis ins Detail abschätzen kann, nennen wir auch nur Zahlen bis ins Jahr 2035. Aber das Potenzial liegt auf der Hand.

Deshalb bitte ich Sie, auch hier ein bisschen ambitiös zu sein und nicht nur das anzustreben, was Sie sicher erreichen - sonst sind Sie ja keine Politiker, die hoch hinauswollen!

Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion

Le président (Hêche Claude, président): La proposition de la minorité III a été retirée.

Abstimmung

Abs. 1 - Al. 1

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 23 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I ... 17 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 2 - Al. 2

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 24 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit II ... 16 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion

Art. 4

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 5

Antrag der Kommission

Abs. 1, 2

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Abs. 3

Vor dem Erlass von Ausführungsvorschriften prüfen sie freiwillige Massnahmen der Wirtschaft. Soweit möglich und notwendig, übernehmen sie Vereinbarungen ganz oder teilweise in das Ausführungsrecht.

Art. 5

Proposition de la commission

Al. 1, 2

Adhérer à la décision du Conseil national

Al. 3

Avant d'édicter des dispositions d'exécution, ils examinent les mesures volontaires prises par les milieux économiques. Dans la mesure où cela est possible et nécessaire, ils reprennent partiellement ou totalement dans le droit d'exécution les accords déjà conclus.

Bischofberger Ivo · 2VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP

Die Koordination der Energiepolitik zwischen Bund und Kantonen ist eminent wichtig, ja eigentlich selbstverständlich und wird demzufolge auch hier im Grundsatz verankert. Folglich spricht sich die Kommission in Artikel 5 Absätze 1 und 2 für den Entwurf des Bundesrates respektive für den Beschluss des Nationalrates aus.

Was nun die Wirtschaft betrifft, wurden gemäss geltendem Energiegesetz Vorschriften nur subsidiär erlassen. Das heisst, zunächst waren immer die zum Teil freiwilligen Massnahmen der Wirtschaft zu beachten. Dieses Subsidiaritätsprinzip wird nun gestrichen, dies mit der Begründung, dass es in der neuen Energiepolitik a) systemfremd wäre und b) keine explizite gesetzliche Verankerung brauche. Diesbezüglich will die Kommission einen neuen Absatz 3, der im Kern dem Wortlaut von Artikel 2 Absatz 3 des geltenden Energiegesetzes entspricht, aufnehmen. Dies mit folgender Begründung:

1. Das Subsidiaritätsprinzip hat sich in der Vergangenheit bewährt und ist dadurch ein Bestandteil des wirtschaftlichen Erfolgsmodells Schweiz.

2. Auch der Nationalrat hat in den Artikeln 6 und 14 den Einbezug der Wirtschaft - Stichwort: Grundsatz zur Prüfung freiwilliger Massnahmen - in den Entwurf aufgenommen.

3. Auch in Artikel 3 des Stromversorgungsgesetzes ist das Subsidiaritäts- und Kooperationsprinzip explizit verankert.

Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen spricht sich die Kommission für den neuen Absatz 3 des Energiegesetzes aus.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Ich mache es kurz: Ich habe keine inhaltliche Differenz zum Antrag der Kommission. Das Thema ist schon in Artikel 45 festgehalten. Wenn Sie mehr regulieren wollen als nötig, können Sie dem Antrag der Kommission zustimmen. Im Sinne einer schlanken Gesetzgebung ist das aber nicht.

Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 6

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag Gutzwiller

Abs. 2

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 6

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition Gutzwiller

Al. 2

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Gutzwiller Felix · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Sie wollen mir nachsehen, dass ich als Nichtkommissionsmitglied hier einen Einzelantrag stelle. Die einzige Legitimation, die ich habe, ist die, dass ich mich schon mehrmals in früheren Debatten zu Kohlekraft-/Gaskraftwerken geäussert habe, vor allem wenn es um klimapolitische Ziele ging. Aus dieser Optik möchte ich Ihnen beantragen, die Formulierung des Bundesrates beizubehalten, die der Nationalrat gestrichen hat.

Es scheint mir eigentlich völlig selbstverständlich, dass aus klimapolitischen Gründen, wenn je überhaupt ein neues fossil-thermisches Kraftwerk in der Schweiz ein Thema wäre, sichergestellt sein müsste, dass erneuerbare Alternativen auch wirklich geprüft würden. Nun kann man sich darüber streiten, ob es überhaupt realistisch ist, dass solche Projekte entstehen. Aber wie dem auch immer sei: Wenn sie entstehen, sollte geprüft werden, ob eben erneuerbare Alternativen nicht genügen könnten und nicht vorliegen würden.

Zudem sollte, wenn ein solches Kraftwerk gebaut würde, mit dem zweiten Teil der bundesrätlichen Formulierung sichergestellt werden, dass die Energie maximal genutzt werden könnte, beispielsweise für Prozesswärme in der Industrie, und nicht einfach durch das Kamin als Abwärme verpuffen würde. Seit 1988 haben wir eine solche Formulierung im Energiegesetz. Der Bundesrat hat sie leicht modernisiert und in Artikel 6 Absatz 2 aufgenommen. Wenn ich die Debatte im Nationalrat verfolge, dann sehe ich, dass eigentlich einzig das Argument, dass das etwas schwerfällig und nicht besonders praktikabel sei, zu dieser Streichung geführt hat.

Aus der Optik dieser doch relativ schwachen Argumente, aus der Optik, dass es offensichtlich ist, dass eine erneuerbare Alternative geprüft sein müsste, bitte ich Sie, auf den ursprünglichen bundesrätlichen Vorschlag zurückzukommen und Artikel 6 Absatz 2 - vom Nationalrat gestrichen - wieder aufzunehmen.

Bischofberger Ivo · 2VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP

Absatz 2, um den es hier ja geht, sieht für Bau, Erweiterung oder Erneuerung einer Anlage zur Produktion von Strom aus fossilen Energiequellen eine sogenannte Notwendigkeitsprüfung vor, welche eben klar zeigen soll, ob die Energie, die damit produziert werden soll, nicht aus erneuerbaren Energien gewonnen werden kann.

Die Kommission ist in den Beratungen wie der Nationalrat zur Überzeugung gelangt, dass es diese Bestimmung eben nicht braucht, und will den Absatz darum konsequenterweise aus dem Gesetz streichen. In der UREK-NR wurde ja auch von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass Absatz 2 auf der einen Seite die Investitionssicherheit und die Akzeptanz in der Bevölkerung allenfalls erhöhen würde, dass damit auf der anderen Seite aber - das war das Hauptargument der UREK-NR - eine zusätzliche Hürde für den Bau von sogenannten GUD-Kraftwerken geschaffen würde.

Die Kommission ist darum schlussendlich dem Antrag gefolgt, diesen Absatz zu streichen. Ich bitte Sie, dasselbe zu tun.

Imoberdorf René · Mit-M · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP

Ich möchte zu Absatz 2 noch zwei, drei Bemerkungen anbringen. Ich zitiere zuerst aus der Botschaft des Bundesrates: "Mit der Energiestrategie 2050 verfolgt der Bundesrat folgende Stossrichtungen: Energie- und Stromverbrauch senken ... Anteil der erneuerbaren Energien erhöhen ..." Weiter unten heisst es: "Zur Deckung der Nachfrage braucht es voraussichtlich auch einen Ausbau der fossilen Stromproduktion mittels Wärme-Kraft-Kopplung sowie gegebenenfalls mittels Gaskombikraftwerken." Nun wird in Artikel 6 Absatz 2 Folgendes verlangt: "Soll ein neues fossil-thermisches Kraftwerk gebaut oder ein bestehendes erweitert oder erneuert werden, so muss die nach kantonalem Recht zuständige Behörde vorgängig prüfen, ob die Energie, die damit produziert werden soll, nicht aus erneuerbaren Energien gewonnen werden kann."

Ich möchte Sie bitten, dem Nationalrat, der diesen Absatz gestrichen hat, zu folgen; dies aus folgenden Gründen:

1. Mit dieser Bestimmung wird der Forderung nach Technologieoffenheit und Technologieneutralität widersprochen. Aber genau das fordern wir in diesem Rat immer wieder. Denn man weiss nicht, wie sich die verschiedenen Technologien in den nächsten Jahren entwickeln werden. Es könnte durchaus der Fall sein, dass es plötzlich wirtschaftlich sein wird, ein Gaskombikraftwerk zu bauen.

2. Mit dieser Bestimmung wird in die Kompetenz der Kantone, die für solche Baubewilligungen zuständig sind, eingegriffen.

3. Das ist ein wichtiger Punkt: Eine glaubhafte Prüfung durch die zuständige Behörde, ob die Energie, die mit einem fossil-thermischen Kraftwerk produziert werden soll, nicht aus erneuerbaren Energien gewonnen werden kann, wird enorm schwierig, wenn nicht unmöglich werden. Damit wären Einsprachen Tür und Tor geöffnet.

4. Die Energiestrategie 2050 rechnet mit dem Einsatz von Gaskombikraftwerken, was ich vorhin bereits gesagt habe. Auf Seite 7633 der Botschaft steht: "Aufgrund des vorliegenden Massnahmenpakets dürfte in der Schweiz bis im Jahr 2020 ein Gaskombikraftwerk notwendig werden."

Auch wenn momentan, da gebe ich Kollege Gutzwiller Recht, aus wirtschaftlichen Gründen keine Gaskombikraftwerke gebaut werden, sollten zumindest nicht im Gesetz zusätzliche Hemmnisse eingebaut werden.

Ich bitte Sie, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen.

Bruderer Wyss Pascale · Mit-F · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Anders als mein Vorredner sehe ich das Gebot der Technologieoffenheit durch den Einzelantrag Gutzwiller eigentlich nicht eingeschränkt. Wichtig ist aber zu betonen, dass mit diesem Absatz 2, den Herr Gutzwiller wieder einführen will, die Priorität klar auf die erneuerbaren Energien gelegt wird. In diesem Sinne unterstütze ich die Idee, dass mit einer vorgängigen Prüfung zwar eine Hürde eingebaut wird, der andere Weg aber nicht verunmöglicht wird. Wo wir in der Kommission hier zu einer anderen Meinung gekommen sind und die entsprechende Streichung bestätigt haben, bin ich nun aufgrund der Ausführungen von Herrn Gutzwiller und auch in Anlehnung an die Regelung, wie wir sie jetzt bereits kennen und wie sie hier etwas angepasst wird, der Meinung, dass man diesen Einzelantrag unterstützen kann. Ich werde das tun.

Eberle Roland · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich bitte Sie, unserer Kommission zu folgen und der nationalrätlichen Streichung von Absatz 2 zuzustimmen.

Das Stichwort heisst Versorgungssicherheit. Ich habe beim Eintreten darauf hingewiesen, dass die CO2-Preise sich von 8 bis 9 Euro auf 50 Euro verschieben müssten, um ein Gaskombikraftwerk überhaupt zu rentabilisieren. Wenn man jetzt noch den Schritt in Richtung erneuerbare Energien macht, ist es vermutlich eine Verzehnfachung oder eine Verfünfzehnfachung dieses Preises von 8 Euro; dann sind wir irgendwo bei 100 oder vielleicht 120 Euro pro Tonne CO2.

Wenn es uns gelingt, mit dieser KEV, die wir jetzt nach Abschluss dieser Phase rund zehn Jahre in Betrieb haben, von einem Volumen von 1 Prozent des Bedarfs zu einem solchen von 5 Prozent zu kommen, dann sind wir schon relativ gut unterwegs. Es ist also automatisch so: Wenn wir aus der Versorgungsoptik die Frage nach einem Gaskombikraftwerk stellen müssen, dann sind alle anderen Varianten schon ausgeschöpft. Ich sehe also überhaupt keinen Grund, hier noch eine zusätzliche Hürde aufzubauen. Entweder greift die KEV, und der Markt regelt den Rest - das ist ja die Idee, die Förderung anzustossen, um die erneuerbaren Energien marktfähig zu machen -, oder wenn das aus versorgungstechnischen Gründen nicht reicht, brauchen wir allenfalls ein Gaskombikraftwerk. Kollege Imoberdorf hat erwähnt, was das bedeutet.

Ich sehe überhaupt keine realistische Variante, bei der noch ähnliche Volumen an erneuerbaren Energien vorhanden wären, bevor man den Entscheid fällen würde, ein Gaskombikraftwerk zu bauen.

Ich bitte Sie also, hier tatsächlich der Kommission zu folgen.

Diener Lenz Verena · Mit-F · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Jetzt bin ich ein bisschen unsicher, und ich bin froh, wenn die Frau Bundesrätin hier noch einmal Klarheit schafft.

Wenn ich diesen Absatz 2 anschaue und mir vorstelle, wie sich dieses Thema in den nächsten fünf Jahren entwickelt, möchte ich Folgendes wissen: Wenn man ein neues fossil-thermisches Kraftwerk bauen möchte und dafür der Nachweis erbracht werden muss, dass es keine Ersatzmöglichkeiten mit erneuerbaren Energien gibt, so muss man dazu sagen, dass im Moment diese erneuerbaren Energien wahrscheinlich in vielen Kantonen nicht ausreichend vorhanden sind, um argumentativ ein solches fossil-thermisches Kraftwerk zu verhindern. Jetzt bin ich mir nicht so sicher, ob dieser Absatz 2 eine Verschärfung oder eine Erleichterung ist, wenn man ein fossil-thermisches Kraftwerk will. Die Interpretationen sind nämlich sehr unterschiedlich, muss ich sagen. Wenn ich Kollege Eberle höre, dann nehme ich wahr, dass er Absatz 2 als Verschärfung empfindet. Persönlich aber sehe ich eher, dass sich durch diesen Absatz zumindest für das Wallis eine solche Möglichkeit eröffnet. Darum war ich auch bei der Mehrheit der Kommission, als es um die Streichung ging.

Ich wäre froh um eine Klärung der Interpretation dieses Absatzes 2. Ich meine, dass es schon noch wichtig wäre zu wissen, was man mit diesem Absatz 2 dann wirklich bewirken will.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Wie Herr Ständerat Gutzwiller eigentlich zu Recht gesagt hat: Schon im heutigen Gesetz kennen wir einen solchen Artikel, allerdings leicht anders formuliert. Er sagt eigentlich, die Priorität liege bei der erneuerbaren Energieproduktion. Wenn man trotzdem ein Gesuch für ein fossil-thermisches Kraftwerk einreicht, muss nachgewiesen werden, dass es keine Möglichkeit für eine erneuerbare Energieproduktion gibt. Die Abwärmenutzung kommt dann als Bedingung dazu. Es ist schwerer, mit der heutigen Gesetzgebung bzw. wenn Sie diese Bestimmung drinlassen überhaupt fossil-thermisch zu produzieren, als wenn Sie sie streichen. Wenn Sie die Bestimmung streichen, bedeutet dies eine Erleichterung für fossil-thermische Kraftwerke.

Jetzt kann man das so wollen oder nicht. Nicht einmal das ist aber entscheidend, weil heutzutage, das wurde richtig gesagt, der Preis pro Kilowattstunde sehr attraktiv ist. Aber wir haben gleichzeitig noch das CO2-Gesetz mit der Kompensation der Emissionen. Das ist, solange wir nicht im EU-Markt sind, äusserst teuer, und dies macht den Bau eines Gas-und-Dampf-Kombikraftwerks im Moment völlig unrentabel. Ob das in zehn Jahren auch noch so sein wird, weiss ich nicht. Wo Ihre Aussage nicht stimmt, Herr Ständerat Imoberdorf: Der Bundesrat hat immer gesagt, man könne die Lücke durch Gas-und-Dampf-Kombikraftwerke oder durch Importe füllen. Unterschlagen Sie also nicht die Importe, denn das ist selbstverständlich immer auch eine Alternative. Aber das regelt nicht die Politik, sondern der Markt.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Kommission ... 21 Stimmen

Für den Antrag Gutzwiller ... 19 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion

Art. 7

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 8

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Bischofberger Ivo · 2VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP

In diesem Artikel wird die Norm aus Artikel 5 des geltenden Energiegesetzes grösstenteils übernommen. In Absatz 1 wird neu die zeitliche Dimension der Versorgungssicherheit im Wortlaut aufgenommen und ausdrücklich festgehalten, dass eine sichere Energieversorgung die jederzeitige Verfügbarkeit von ausreichend Energie voraussetzt; in Absatz 2 wird die Integration in den europäischen Energiemarkt neu als Basis einer wirtschaftlichen Energieversorgung aufgeführt; in Absatz 3 wird die Wasserkraft speziell erwähnt. Die Kommission unterstützt die vom Nationalrat aufgenommenen Ergänzungen respektive die redaktionellen Anpassungen.

Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 9

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Bischofberger Ivo · 2VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP

Mit diesem Artikel wird die bisherige Norm, also Artikel 6a des geltenden Energiegesetzes, welche die Gefährdung der Elektrizitätsversorgung im Auge hatte, zu einer Bestimmung verallgemeinert, die die ganze Energieversorgung umfasst. Die Kommission schliesst sich hier der Fassung des Nationalrates an.

Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 10

Antrag der Kommission

Abs. 1, 3-5

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Abs. 2

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 10

Proposition de la commission

Al. 1, 3-5

Adhérer à la décision du Conseil national

Al. 2

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Bischofberger Ivo · 2VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP

Dieser Artikel schreibt im Sinne der Transparenz und Information der Endverbraucher ein Obligatorium zur Stromkennzeichnung für eine Elektrizitätsbuchhaltung und für den Herkunftsnachweis fest. Damit wird der heute bereits erreichte Stand, wird die heutige Praxis auch im Gesetz abgebildet.

Zuhanden des Amtlichen Bulletins will ich hier noch auf folgende, bei Artikel 10 Absatz 2 erstmals auftretende Begriffsänderung hinweisen: Der Terminus "Einspeisevergütung" ist vom Nationalrat durch jenen der Einspeiseprämie ersetzt worden. Die Kommission steht dem Anliegen der Verwaltung, die Begrifflichkeit gemäss Nationalrat zu ändern, grundsätzlich positiv gegenüber. Um jetzt aber keine zusätzliche Verwirrung zu stiften, beabsichtigen wir, diese Änderung nicht in der Differenzbereinigung vorzunehmen, sondern regen an, dass dies von der Redaktionskommission aufgegriffen und die Begrifflichkeit entsprechend durch die ganze Vorlage hindurch geändert wird.

Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 11

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Imoberdorf, Hösli, Theiler)

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag Stöckli

Abs. 1

Die Kantone ... erneuerbaren Energien und der Abwärme, insbesondere ...

Abs. 2

... erneuerbarer Energien und Abwärme eignen. Sie ...

Art. 11

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Imoberdorf, Hösli, Theiler)

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition Stöckli

Al. 1

Les cantons ... des énergies renouvelables et des rejets de chaleur, notamment ...

Al. 2

... à l'utilisation d'énergies renouvelables et des rejets de chaleur. Ils ...

Bischofberger Ivo · 2VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP

In den Artikeln 11ff. geht es um eine Konzeptfrage, welche auch Artikel 6 des Raumplanungsgesetzes betrifft. Verfolgt wird dabei als Hauptziel eine Planung, damit die Nutzung erneuerbarer Energien erheblich verstärkt werden kann, und zwar gemäss den unter anderem durch den Kernenergieausstieg bedingten Ausbaurichtwerten gemäss Artikel 2 dieses Gesetzes. Der Bundesrat hat heute für erneuerbare Energien keine Anweisungen für die Richtplanausscheidungen zu geben. Viele Energieversorger wurden jedoch mit dem Anliegen vorstellig, dass Gebietsausscheidungen in den kantonalen Richtplänen wünschenswert seien. Bereits heute haben einige Kantone die erneuerbaren Energien raumplanerisch erfasst und Gebietsausscheidungen vorgenommen.

Mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Konzept in den Artikeln 11ff. sollen dies in Zukunft nun alle Kantone tun, und zwar mit zwei Zielen: Erstens soll die Erfassung einen einheitlichen Standard aufweisen und zweitens eine gesamtschweizerische Optik bekommen. Dabei sollen die Kantone in ebendiesen Bereichen vom Bund unterstützt werden. Aus heutiger Warte erscheint eine entsprechende Planung vor allem in den Bereichen Wasser- und Windkraft am nötigsten. Das erarbeitete Konzept ist zweifelsohne eine Planung der Kantone, das heisst, sie erarbeiten dieses in mehreren Schritten gemeinsam. Die Zusammenarbeit ist vor allem dort unabdingbar geht, wo es um die Gesamtschau, also um die Ausbaurichtwerte, die Methodik, die Einheitlichkeit, die Koordination und das Zusammenführen. Wie die Kantone sich in all diesen Arbeiten organisieren, ist in erster Linie ihnen überlassen. So sollen sie vor allem selber die für die einzelnen Arbeitsschritte zuständigen Stellen bezeichnen. Hierzu werden ihnen über das Energiegesetz keine Vorgaben gemacht.

Die Mehrheit der Kommission hält aber klar fest, dass es nicht das Ziel ist, den Kantonen eine Kompetenz wegzunehmen, sondern ihnen eine Hilfeleistung anzubieten. Darum beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen und den Antrag der Minderheit abzulehnen.

Imoberdorf René · Mit-M · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP

Hier geht es im Prinzip um ein ganzes Konzept. In den Artikeln 11 bis 13 schlägt der Bundesrat vor, dass für die raumplanerische Umsetzung der Energiestrategie ein neues Instrument eingeführt wird. Die Kantone werden verpflichtet, dem Richtplan vorgelagerte Konzepte für den Ausbau der erneuerbaren Energien auszuarbeiten. Wenn drei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes kein Konzept vorliegt, das den Ausbauzielen genügend Rechnung trägt, kann der Bund die Federführung für das Konzept übernehmen.

Im Rahmen der Vernehmlassung haben sich die Kantone in diesem Fall einhellig gegen dieses neue raumplanerische Instrument ausgesprochen. Die Kantone lehnen es ab, dass im Energiegesetz grundsätzliche Abweichungen vom Raumplanungsgesetz festgeschrieben werden. Die Artikel 11 bis 13 würden zu einer isolierten Zentralisierung der Raumplanung im Energiebereich führen. Die Kantone haben darauf hingewiesen, dass selbst jene Kantone, die bereits über Planungen im Energiebereich verfügen, bei der Verankerung der Artikel 11 bis 16 gemäss Entwurf zum Energiegesetz ihre Planungen neu aufrollen müssten. Die Ablehnung der Kantone wurde mit dem Schreiben der KdK, der EnDK und der BPUK, vom 12. November 2014 unterstrichen. Die Kantone präsentierten einen Alternativvorschlag, der im Nationalrat als Einzelantrag eingebracht wurde. Dieser Antrag, der auf fundierten Absprachen mit den Kantonen basiert, wurde im Nationalrat deutlich, mit 111 zu 78 Stimmen, angenommen.

Das Konzept der Kantone respektive des Nationalrates stellt auf die bestehenden Instrumente ab, weil sich die bestehenden Instrumente der Sach-, Richt- und Nutzungsplanung bewährt haben und zureichend sind, um die Energiestrategie umzusetzen. Konkret heisst das, dass der Nationalrat die Artikel 11 und 12, in welchen es um das von den Kantonen abgelehnte Konzept für den Ausbau der erneuerbaren Energien geht, gestrichen hat. Als Kompromiss sollen aber die Kantone gemäss Artikel 13 Absatz 1 neu dazu verpflichtet werden, in ihren Richtplänen insbesondere die für die Nutzung der Wasser- und Windkraft geeigneten Gebiete und Gewässerstrecken im Richtplan festzulegen.

Ich möchte Sie bitten, den Antrag der Minderheit zu unterstützen und damit am bewährten System mit Richt- und Nutzungsplanung festzuhalten. Mit einem Verzicht auf Konzepte und einem Vorgehen über das bewährte Instrument der Richtplanung wird das angestrebte Ziel direkter und damit schneller erreicht. Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.

Stöckli Hans · Mit-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Ich möchte die Mehrheit unterstützen und gleichzeitig eine Ergänzung einbringen, und zwar bezüglich der Problematik der Abwärme. In der Schweiz ist die Fernwärmeversorgung noch sehr stiefmütterlich unterwegs. Wir sind hier ein Schlusslicht, obwohl das Potenzial der Abwärme in der Schweiz recht gross ist. Ich denke an Kehrichtverbrennungsanlagen, Industriebetrieb-Abwasserreinigungsanlagen, Grundwasser- und Oberflächengewässer, Energieholz, Tiefengeothermie. All diese Quellen gilt es zu nutzen. Leider sind in der letzten Zeit diese Energiequellen nicht ins Zentrum der Überlegungen gerückt und im Verlaufe der letzten Jahre gesetzgeberisch auch etwas stiefmütterlich behandelt worden. Es wäre demnach klug, wenn man zusätzlich zu den erneuerbaren Energien auch noch die Abwärme im Gesetz festschreiben würde, damit in der Planung auch diese Energieform berücksichtigt werden könnte. Das ist das Anliegen meines Einzelantrages zu Artikel 11. Es sollte dann gleichzeitig auch eine Änderung von Artikel 8b des Raumplanungsgesetzes vorgenommen werden.

Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion

Wenn Sie der Mehrheit folgen würden, dann müssten Sie meines Erachtens konsequenterweise auch dem Einzelantrag Stöckli zustimmen, denn es gibt keine sachliche Begründung, warum man dann einerseits die Wasser- und Windkraftanlagen, aber andererseits die anderen Energiebereiche nicht planen sollte.

Ich habe aber eine andere Auffassung: Ich möchte Ihnen beliebt machen, hier dem Nationalrat und der Minderheit Imoberdorf zu folgen. Ich begründe das wie folgt: Zweck dieses Artikels sollte ja sein, dass Projekte mit erneuerbaren Energien wie Wasserkraftwerke oder Windanlagen schneller, rechtssicher und mit weniger Aufwand realisiert werden können. Ich glaube, das ist ja die Idee hinter diesem Konzept. Jetzt sollen aber die Kantone gegenüber dem Richtplan verpflichtet werden, zuerst noch ein Konzept zu erstellen, das durch den Bundesrat zu genehmigen ist. Dann sollen sie, gestützt auf dieses vom Bundesrat genehmigte Konzept, den Richtplan überarbeiten, der wiederum vom Bundesrat zu genehmigen ist.

Ich frage mich, wo hier die Geschwindigkeitsvorteile sind, wo hier die Kosteneffizienz ist und wo hier eben die kantonalen Kompetenzen zur Förderung von erneuerbaren Energien besser zum Ausdruck kommen. Ich glaube, dass wir mit der Zielsetzung dieser Energiestrategie in der Abwägung der öffentlichen Interessen dem Bau von Anlagen zur Produktion von erneuerbaren Energien und dem Zubau genügend Gewicht geben, ohne dass noch zusätzlich ein dem Richtplan vorgelagertes Konzept eingeführt werden sollte. Ich meine, dass das nicht zu einer Beschleunigung, sondern eben zu einer Komplizierung der Verfahren führt.

Ich habe dann auch nicht genau verstanden, warum die Mehrheit nicht auch noch einen Antrag zu Artikel 13 gestellt hat, denn konsequenterweise müsste man, wenn man eben schon der bundesrätlichen Lösung in Artikel 11 folgt, dann auch in Artikel 13 wiederum dem Bundesrat folgen.

Um sämtliche Konfusion zu vermeiden, möchte ich Ihnen beliebt machen, hier dem Nationalrat und der Minderheit zu folgen. Dann haben wir nämlich ein Konzept, das auf der bisherigen Richtplanerfahrung aufbaut, und das ist aus meiner Sicht die richtige Lösung.

Eberle Roland · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Auch ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit zu unterstützen. Entgegen der Auffassung von Martin Schmid, dass man konsequenterweise, wenn man bei der Mehrheit wäre, auch den Einzelantrag Stöckli unterstützen müsste, ginge man damit nach meinem Dafürhalten in die falsche Richtung. Herr Stöckli ist natürlich ein schlauer Fuchs: Er hat insbesondere die Kehrichtverbrennungsanlagen und die Abwasserzweckverbände im Auge - so seine Unterstellung, natürlich -, wobei man dort ein neues Druckmittel auf nationaler Ebene sucht, um diese Zweckverbände bzw. die entsprechenden Gemeinden eben unter Druck zu setzen. Das ist meine Interpretation; das haben wir auch in der Kommission so diskutiert.

Ich bitte Sie, solchen Ansinnen nicht den Weg zu bereiten. Die Zweckverbände sind in der öffentlichen Hand. Wenn die öffentliche Hand Interesse hat und das auch durchsetzen kann, ist es ihre Aufgabe, das auch zu tun. Dann ist das ganz klar ein föderatives Element. Das sollte man nicht durch eine Bundesvorschrift weiter einengen.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsminderheit zuzustimmen.

Bischofberger Ivo · 2VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP

Ich kann eigentlich nur noch einen Punkt zum Einzelantrag Stöckli anfügen, alles Übrige ist von Herrn Schmid und vor allem von Herrn Eberle gesagt worden: Der Antrag in dieser expliziten Form lag in der Kommission natürlich nicht vor, wohl aber wurde über die Thematik der Abwärme diskutiert. Man ist sich in der Kommission klar einig geworden, dass dieser Bereich, der die Abwärme betrifft, eben nicht sehr relevant sei, weshalb man ihn auch nicht aufgenommen hat.

Im Übrigen haben wir eben eine relativ enge Situation gehabt: Die Kommission hat mit 4 zu 3 Stimmen entschieden.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Weshalb schlagen wir Ihnen dieses Konzept vor? In der Ausarbeitung haben insbesondere die Investoren, die Stromproduzenten, gesagt, man brauche eine räumliche Ausscheidung von Standorten für Wind- und Wasserkraftanlagen usw., denn dies bedeutet für einen Investor Planungssicherheit. Heute haben die Kantone in der Mehrheit ja keine räumliche Ausscheidung. Wenn ein Kanton diesbezüglich nichts unternimmt, projektiert man unter Umständen eine Windanlage an einem ungeeigneten Standort oder an einem Ort, an dem der Kanton sie nicht haben will. Deshalb hat man gesagt, man brauche die Gebietsausscheidung, das schaffe Klarheit. Jetzt sagen die Kantone, ein Konzept zu machen sei schlimm. Aber können Sie mir einen Kanton nennen, der in der Lage ist, eine räumliche Gebietsausscheidung für Anlagen zur Produktion von erneuerbarer Energie vorzunehmen, ohne vorgängig ein Konzept in der Hand zu haben? Wenn es nur darum geht, dass der "böse Bund" das genehmigen müsste, Herr Ständerat Schmid, wenn es so schlimm ist, dass der Bund das Konzept anschaut und genehmigt, kann man Absatz 5 streichen.

Es gibt jetzt ja einige Kantone, die ihre Aufgabe gemacht haben oder daran sind, dies zu tun. Es ist doch völlig logisch, dass ein Kanton zuerst auch fragt, wo es das Potenzial gebe. Dazu nimmt er selbstverständlich die Daten des Bundes, denn dieser hat Windkarten und Wasserkarten. Das wird alles vom Bund zur Verfügung gestellt. Dies ist nicht als Einmischung in die Angelegenheiten der Kantone gedacht, sondern als Hilfestellung.

Nachher kommt dann die Richtplanung zum Zuge, wonach der Kanton beschliesst, so, wie wir dies kennen. Das Konzept wird jetzt hochgespielt, als wäre das so etwas wie eine Einmischung. Aber das ist es beileibe nicht, es ist kein neues Instrument. Wir haben in vielen Bereichen solche Konzepte. Der Kanton Uri war einer der ersten Kantone, die eine solche räumliche Ausscheidung gemacht haben. Selbstverständlich gab es vorher ein Konzept, und selbstverständlich war das mit uns abgesprochen. Dasselbe gilt für den Kanton Bern, dieser hat Wasserrechte ausgeschieden; der Kanton Neuenburg ging sogar mittels einer Volksabstimmung vor. Es war immer so, dass man zuerst in enger Absprache mit uns ein Konzept erarbeitet hat. Deshalb verstehe ich den Widerstand eigentlich nicht. Artikel 12 war - das habe ich verstanden - die Ersatzlösung des Bundes für den Fall, dass nichts getan wird. Da haben wir sicher übertrieben, da sind wir auch einverstanden mit der Streichung.

Wenn Sie auch den Investoren sagen wollen, wo geeignete Standorte sind und was räumlich infrage kommt, dann braucht es den Richtplan für Energie. Ich sehe nicht, wie man sonst vernünftigerweise ein vorgelagertes Konzept machen kann.

Beim Einzelantrag Stöckli geht es schon noch um mehr. Die Nutzung der Abwärme betrifft eigentlich nicht die Anlagen oder Standorte von grossräumiger, gesamtschweizerischer Relevanz, die wir hier im Auge haben, und darum geht es ja. Bei der Abwärmenutzung geht es im Prinzip um bestehende Anlagen wie eine Gasanlage, ein Chemiewerk oder eine Kehrichtverbrennungsanlage. Das sind bestehende Anlagen, bei denen auch noch die Abwärme genutzt wird. Diese müssen erstens de facto nicht im Richtplan ausgeschieden sein, und zweitens sind das eigentlich kleinräumige Projekte, die wir auf der Bundesebene nicht kennen müssen. Die gehören nicht in den Richtplan; sie dürfen in ihn aufgenommen werden, müssen aber nicht.

Was die Netze betrifft, gibt es eine spezielle Netzstrategie. Die Netze sind ja von Swissgrid ausgeschieden worden. Die Netzplanung ist überkantonal, das hat mit kantonaler Planung gar nichts mehr zu tun. Dort akzeptieren Sie diese Situation auch. Ein Netz können Sie nicht pro Kanton planen, und deshalb gehört es logischerweise auch nicht in einen kantonalen Richtplan.

Hier geht es effektiv darum, die Standorte besser zu eruieren und räumlich auszuscheiden. Das sollen neu die Kantone machen - bisher war das ja keine Vorgabe -, und sie machen das auch gut. Zweck dieses Konzepts ist auch, dass man einen schweizerischen Überblick erhält. Wir müssen Ihnen dazu ja auch wieder Bericht erstatten.

Abstimmung

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag Stöckli ... 20 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 19 Stimmen

(1 Enthaltung)

Abstimmung

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Minderheit ... 25 Stimmen

Für den Antrag Stöckli ... 15 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion

Art. 12

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Bischofberger Ivo · 2VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP

Die Kommission will hier dem Beschluss des Nationalrates folgen und beantragt, Artikel 12 zu streichen, da ein Eingreifen des Bundes im Sinne einer Ersatzvornahme als Bevormundung der Kantone angesehen würde. In Absatz 3 würde namentlich festgehalten, dass der Bundesrat eingreifen und die Federführung übernehmen müsste, wenn das Konzept nach drei Jahren noch nicht vorläge. Es soll hier also keine weitere Bundeskompetenz geschaffen werden.

Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu

Schluss der Sitzung um 21.45 Uhr

La séance est levée à 21 h 45