16.435

Stopper l'inflation normative. Supprimer un texte normatif pour chaque texte normatif nouvellement créé (principe du "un pour un")

Intervention de procédure

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Rutz Gregor, Brand, Buffat, Burgherr, Campell, Glarner, Pantani, Reimann Lukas, Steinemann)

Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Rutz Gregor, Brand, Buffat, Burgherr, Campell, Glarner, Pantani, Reimann Lukas, Steinemann)

Donner suite à l'initiative

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.

Vogt Hans-Ueli · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Diese parlamentarische Initiative mit der Kurzbezeichnung "one in, one out" will einen Beitrag dazu leisten, das Wachstum von Regulierung einzudämmen. Regulierung und Bürokratie sind mehr als einfach nur ein Ärgernis. Sie kommen uns auch teuer zu stehen. Von zehn Franken, die in diesem Land an Wert erwirtschaftet werden, müssen Unternehmen und Private einen Franken für die Umsetzung von Regulierung einsetzen. Die Kosten von Bürokratie und Regulierung schwächen uns als Volkswirtschaft spürbar im Wettbewerb mit anderen Staaten. Beim "Ease of Doing Business"-Index der Weltbank ist die Schweiz von Platz 11 im Jahr 2007 mittlerweile auf Platz 26 im Jahr 2016 zurückgefallen.

Der Kampf gegen Überregulierung muss darum in diesem Land eine prioritäre wirtschaftspolitische Aufgabe sein. Wenn man die Parteiprogramme und die Wahlversprechen der Politiker anschaut, dann sieht man, dass dies dort auch so gefordert wird. Schaut man etwa die Website der FDP an, dann sieht man neben dem freundlich lächelnden Ständerat Damian Müller drei Kernthemen. Eines dieser Themen ist: Bürokratie abbauen. Ich bin darum sehr gespannt zu sehen, wer heute Wort hält und wer sein Versprechen bricht.

Das Ziel der vorliegenden parlamentarischen Initiative ist es, den Aufwand, der mit Regulierung verbunden ist, insgesamt konstant zu halten. Das wird mit der etwas markigen Formel "one in, one out" umschrieben. Zum Teil wird gesagt, das sei nicht umsetzbar, diese Regel sei zu mechanisch. Wie soll denn "one in, one out" funktionieren? Dazu ist zweierlei zu sagen.

1. Wer behauptet, "one in, one out" sei zu mechanisch und könne nicht funktionieren, der nehme bitte zur Kenntnis, dass dieses Prinzip in Deutschland, Frankreich, Grossbritannien und Kanada seit mehreren Jahren angewendet wird, und zwar mit spürbarem Erfolg. In Deutschland beispielsweise hat "one in, one out" in den Jahren 2015 und 2016 Ersparnisse in der Höhe von einer Milliarde Euro gebracht. "One in, one out" ist also umsetzbar und wirkt.

2. Es wird gesagt, "one in, one out" sei, wie gesagt, zu mechanisch. Selbstverständlich geht es bei "one in, one out" nicht darum, dass in einem formalistischen Sinn für jedes neue Gesetz ein altes aufgehoben wird, für jeden neuen Gesetzesartikel ein alter aufgehoben wird. Das wäre ja gar dümmlich. Das "one" in "one in, one out" bezieht sich auf die mit der Regulierung verbundenen Kosten. "One in, one out" ist, wie in Deutschland gesagt wird, ein Verfahren zur Begrenzung des jährlichen Erfüllungsaufwands der Wirtschaft.

Zudem wird gesagt, "one in, one out" sei zu mechanisch, weil das Parlament und der Bundesrat daran gehindert würden, eine neue Regel zu schaffen, solange nicht gleichzeitig eine bestehende aufgehoben werde. Das ist ebenfalls nicht richtig. Das "in" und das "out" sind, wie man in Deutschland sieht, nicht konditional miteinander verknüpft. Der Rechtsetzungsprozess wird durch "one in, one out" nicht blockiert. Die Meinung ist vielmehr, dass der Bundesrat in die Pflicht genommen wird: Er soll dem Parlament aufzeigen, wie mit einer Gesetzesänderung eine Entlastung bewirkt werden kann. In Deutschland läuft das so, dass innerhalb eines Jahres, spätestens aber innerhalb der betreffenden Legislaturperiode Vorschläge unterbreitet werden müssen, wie eine Entlastung erzielt werden kann.

"One in, one out", das zeigt der Blick nach Deutschland, wirkt im politischen System so, dass Druck im System erzeugt wird. Die für die Rechtsetzung zuständigen Instanzen werden unter Druck gesetzt, Vorschläge vorzulegen, die zu einer Reduktion der Belastung führen.

Schliesslich ist "one in, one out" auch nicht mechanisch in dem Sinne zu verstehen, dass die aufzuhebenden Vorschriften den gleichen Bereich und die gleichen Adressaten betreffen müssten wie die neuen. Sie sollen es, wenn das möglich ist; aber das soll nicht zwingend sein. In Deutschland läuft das so: Zuerst soll das Ministerium im eigenen Ressort für eine gleichwertige Entlastung sorgen. Wenn das nicht gelingt, ersucht es die Bundesregierung oder ein anderes Ressort, entsprechende Entlastungsvorschläge zu unterbreiten.

Fazit: "One in, one out" ist umsetzbar und wirkt. Wer für eine Reduktion der Regulierung in diesem Land eintritt, muss sich dafür einsetzen, dass eine im Ausland erprobte und bewährte Regulierungsbremse auch in der Schweiz angewandt wird. Es ist widersprüchlich, meine bürgerlichen Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie sich für Freiheit und für weniger Gesetze starkmachen, sich diesem Ziel dann aber verweigern, wenn es darum geht, es mittels einer erprobten Massnahme zu erreichen.

Kiener Nellen Margret · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe socialiste

Sehr geehrter Herr Kollege Vogt, wie übersetzen Sie "one in, one out" ins Französische und wie ins Italienische?

Vogt Hans-Ueli · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Da mögen Sie doch bitte, Frau Kollegin, die Parlamentsdienste konsultieren, die diese Formel bei der Ankündigung dieses Geschäftes übersetzt haben. Für die Gesetzgebung spielt das allerdings keine Rolle, denn der Begriff kommt selbstverständlich in einer Gesetzesvorlage nicht vor. Insofern genügt, wie gesagt, das, was die Parlamentsdienste im Hinblick auf die heutige Behandlung dieser Initiative getan haben.

Rutz Gregor · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Haben wir zu viele Gesetze, ja oder nein? Das ist die Frage. Kollege Vogt hat Ihnen dargelegt, was das alles für Kosten und Ärger verursacht, wenn es so ist. Er hat Ihnen auch erklärt, dass man diesen Vorstoss durchaus pragmatisch umsetzen kann - umsetzen muss, meine ich. Schauen Sie einmal diese Zahl an! 1950 wurden pro Woche 30 Seiten Bundeserlasse publiziert, im Jahr 2000 waren wir beim doppelten Wert - 60 Seiten. In den letzten Jahren hat es sich noch einmal verdoppelt. Wir sind heute bei 120 Seiten pro Woche. Da hat doch niemand mehr den Überblick! 70 000 Seiten Bundesrecht! Wer will da noch wissen, was gilt?

Wer ist schuld? Eine spannende Frage. Interessanterweise nicht wir hier, sondern vieles liegt bei der Verwaltung, bei der Exekutive. Nur 11 Prozent der Erlasse sind Gesetze, 86 Prozent sind Verordnungen und Staatsverträge - auch ein spannendes Faktum. Und Sie wissen alle, es gibt ganz viele Erlasse, auf die man wirklich gut verzichten könnte, auf allen Staatsebenen. Schauen Sie einmal herum, was es da alles gibt!

In der Stadt Winterthur gibt es Altstadtrichtlinien, in denen das Material und die Farbe von Stühlen, Bänken und Sonnenschirmen geregelt wird. Dort brauchen Sie allerdings auch eine befristete Fahnenaushangbewilligung. Das erklärt natürlich vieles über die Mentalität der Verwaltung. Es ist dort allerdings nicht so schlimm wie in Bern, wo Sie ein Baugesuch einreichen müssen, wenn Sie als Wirt eine Gartenwirtschaft aufstellen möchten, oder wie in Zürich, wo Sie, wenn Sie Ihr Restaurant anschreiben, nach Kubikzentimetern berechnet eine Gebühr für die Benützung des öffentlichen Luftraums zahlen müssen. All dies ist geregelt. In Gossau gibt es ein Spuckverbot in der Polizeiverordnung, und die Gemeinde Bassersdorf regelt sogar die Höchstgeschwindigkeit für ferngesteuerte Spielzeugautos, damit alles mit rechten Dingen zu- und hergeht.

Sie haben vielleicht auch schon gehört, dass es in den Städten Zürich und Bern Prostitutionsverordnungen gibt. Ganz wichtig! Ein findiger Mensch ist nämlich einmal darauf gekommen, dass eine Prostituierte ja wie ein Taxi auf öffentlichem Grund steht. Das ist ein gesteigerter Gemeingebrauch, weil sie ja eine gewerbliche Dienstleistung anbietet, also muss man das regeln. Nun, Sie wissen dann natürlich trotzdem noch nicht, ob die betreffende Person wirklich freiwillig dort steht oder ob sie selbstständigerwerbend ist, wie das im Fachjargon heisst. Darum ist es in der Stadt Bern vonnöten, dass ein Businessplan vorgelegt wird. Das Bundesamt für Migration empfiehlt, von Prostituierten schweizweit einen Businessplan einzufordern.

Das mag alles Sinn machen, wenn man es so querliest. Nur, die Frage ist: Was regeln wir hier alles? Damit sind wir ja spätestens auf Bundesebene angelangt. Es geht bei der Initiative um folgende Frage: Wenn man ein neues Gesetz erlässt, könnte man nicht ein altes streichen? Sie haben offenbar Angst, weil Sie sagen, es brauche alle Gesetze, wir fänden vielleicht gar keines, um es zu streichen. Ich glaube schon, dass wir solche Gesetze finden, ich helfe Ihnen auch gerne beim Suchen.

Um auf eine Alltagssituation Bezug zu nehmen: Wissen Sie zum Beispiel, wenn Sie ein Geschenk für Ihre Kinder oder für den Göttibuben kaufen, dass es eine Spielzeugverordnung gibt? Wenn nicht, ist es höchste Zeit, sie vielleicht mal zu lesen, damit Sie sich wirklich auch an die Gesetze halten. Es ist geregelt, was ein Spielzeug ist, es ist auch geregelt, was keines ist. Modeaccessoires zum Beispiel sind kein Spielzeug. Nuggis für Säuglinge - das ist vielleicht auch wichtig für die eine oder andere junge Mutter im Saal - sind auch kein Spielzeug, auch wenn Ihr Kind damit herumspielt. Oder ganz, ganz wichtig: Puzzlespiele mit mehr als 500 Teilen sind auch kein Spielzeug.

Alles wird durch die Verwaltung geregelt. Es ist so schön, wie man für uns sorgt in diesem Land! Und wenn Sie nicht ganz sicher sind, was Sie heute unter Ihren Kleidern anhaben - keine Angst, auch das ist geregelt. Aufgrund eines Verwaltungsgerichtsentscheides wurde es nötig, dass man amtlich definierte, was Shorts von Badehosen und Unterhosen unterscheidet. Es ist durchaus aufschlussreich, wenn man diese Richtlinien liest. Zum Beispiel sind Shorts im nassen Zustand nicht zwingend blickdicht, eine Badehose hingegen schon; das ist relativ beruhigend, wenn man an den nächsten Badibesuch denkt. Es ist so, dass Shorts zum Beispiel da und dort einen Innenslip haben, vor allem, wenn sie im Sportbereich gebraucht werden, währenddem Unterhosen keinen Innenslip haben, weil die Unterhose ja der Innenslip ist. Es ist auch so - und darüber bin ich am Morgen, wenn ich noch etwas müde bin, beim Anziehen besonders froh -, dass auch das noch amtlich festgehalten ist: Unterhosen haben keine Gurtschlaufen, Hosen schon. Also, wenn der Gurt da nicht reingeht, sollte man überlegen, was man gerade angezogen hat, und vielleicht gibt das dann auch die entsprechende Erhellung.

Sie sehen, es ist ganz vieles geregelt. Wir haben eine wunderbar menschenfreundliche Verwaltung, die sich wirklich um alles kümmert, was von morgens bis abends in unserem Leben passiert.

Haben Sie keine Angst, dieser Initiative von Hans-Ueli Vogt Folge zu geben. Es geht um die erste Phase, um die vorsichtige Frage, ob man nicht beim Erlass eines Gesetzes ein bestehendes streichen könnte.

Fluri Kurt · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe libéral-radical

Sie haben Ihre Beispiele glücklicherweise so absurd gewählt, dass ich mich nicht danach erkundigen muss. Es geht mir vielmehr um Folgendes: Sie haben jetzt über diese parlamentarische Initiative gesprochen. Wissen Sie aber, dass drei andere parlamentarische Initiativen mit derselben Stossrichtung von der SPK gutgeheissen worden sind, weil sie mehrheitlich der Meinung war, dass diese anderen drei realistisch sind, nicht aber diejenige, die jetzt zur Diskussion steht?

Rutz Gregor · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Besten Dank, Kollege Fluri, für diesen wichtigen Hinweis, der mich an die schöne Situation an der Kommissionssitzung erinnert, als es uns tatsächlich gelungen war, Sie nach reiflicher Diskussion von den genannten drei anderen Initiativen zu überzeugen. Ich war glücklich über diesen Entscheid, der ja nicht von Anbeginn an klar war. Trotzdem scheint es mir wichtig, eben auch diesen vierten Vorstoss zu unterstützen, der aus meines Erachtens unerfindlichen Gründen keine Mehrheit fand. Denn es ist, wie es Kollege Vogt ausgeführt hat, wichtig, dass immer ein gewisser Druck besteht. Sonst passiert nichts. Warum gibt es sonst pro Woche 120 Seiten neue Erlasse? Weil der Druck zu klein ist, weil zu wenig passiert. Geben Sie dieser Initiative Folge, dann haben wir einen steten Druck, beim Erlass einer neuen Bestimmung eine ältere, die vielleicht eben unnötig oder unsinnig ist, zu streichen. Das macht durchaus Sinn. Sie können also beruhigt hier auch ein viertes Mal Ja zum Folgegeben sagen.

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical

Herr Kollege Rutz, die Punkte auf der Liste, die Sie aufgezählt haben, sind sehr eindrücklich. Trotzdem möchte ich jetzt eine konkrete Frage stellen: Warum haben Sie dann vor einigen Tagen beim Luftfahrtgesetz Artikel 10a, einer zusätzlichen Gesetzesbestimmung, zugestimmt? Dort hätten Sie doch eigentlich beweisen können, dass Sie nicht noch mehr Gesetze wollen.

Rutz Gregor · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich stimme fast immer Nein. Wenn mein Finger einmal auf die falsche Taste gerutscht ist, tut es mir unendlich leid. (Heiterkeit)

Humbel Ruth · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe PDC

Nationalrat Hans-Ueli Vogt hat vier parlamentarische Initiativen mit dem Fokus eingereicht, die Überregulierung mit dem zunehmenden bürokratischen Aufwand und den entsprechenden Folgekosten für Private und Unternehmungen zu stoppen. Alle Initiativen laufen unter dem Haupttitel "Überregulierung stoppen!". Begründet werden die Initiativen mit den Gefahren der Überregulierung für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Die Bürokratiekosten betragen gegen 10 Prozent des Bruttoinlandproduktes.

Bürokratie will grundsätzlich niemand, darin ist sich die Kommission einig. Als Gesetzgeber müssen wir aber auch selbstkritisch feststellen, dass wir es in der Hand haben, wieweit wir was regulieren wollen und wieweit wir darauf verzichten können. Jede Verordnung braucht eine gesetzliche Grundlage. Das Parlament als Gesetzgeber reguliert. Wir beschliessen Gesetze, ohne uns genau mit der Umsetzung auseinanderzusetzen - was wir künftig besser tun sollten.

Die Staatspolitische Kommission hat an ihrer Sitzung vom 19. Januar dieses Jahres alle vier parlamentarischen Initiativen von Herrn Nationalrat Hans-Ueli Vogt vorgeprüft und drei davon gutgeheissen. Es sind dies die Initiativen 16.436, "Überregulierung stoppen! Entscheidungsfreiheit und Handlungsspielraum für die Privaten und die Unternehmen bewahren"; 16.437, "Überregulierung stoppen! Gesetze befristen (Sunset-Klauseln)"; sowie 16.440, "Überregulierung stoppen! Die Internationalisierung des Rechts, die Übernahme von EU-Recht und den Hang zum Swiss Finish bremsen".

Die vorliegende Initiative 16.435, "Überregulierung stoppen! Für jedes neue Gesetz muss ein bestehendes aufgehoben werden", hat die Kommission hingegen mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Die Initiative verlangt, dass der Bundesrat bei Vorlagen für neue Gesetze der Bundesversammlung Vorschläge machen muss, welche Gesetzesbestimmungen als Kompensation aufgehoben werden können. Konkret soll Artikel 141 des Parlamentsgesetzes in dem Sinne angepasst werden, dass der Bundesrat bei Vorlagen für Gesetze, die mit Pflichten, Lasten oder erheblichen Einschränkungen für Private oder Unternehmen verbunden sind, dem Parlament Vorschläge machen muss, wie an anderer Stelle eine gleichwertige Entlastung erzielt werden kann. Die Artikel 7ff. des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes sind mit Bezug auf die Rechtsetzung von Bundesrat und Verwaltung in entsprechendem Sinn zu ändern. Die Artikel 71ff. des Parlamentsgesetzes sind in dem Sinne zu ändern, dass entsprechende Gesetze einen Beschluss mit qualifiziertem Mehr erfordern, wenn nicht gleichzeitig an anderer Stelle eine gleichwertige Entlastung erzielt werden kann.

Der Initiant hat die Grundsätze, welche zu beachten sind, definiert. Ich verzichte auf eine Wiederholung. Nach der Beurteilung des Initianten leistet das Prinzip "one in, one out" einen Beitrag zur Deregulierung. Er verweist auf Deutschland und Grossbritannien, wo die Regel erfolgreich umgesetzt wird.

Die Minderheit, welche die Initiative unterstützt, folgt dieser Argumentation. Es würde an Regierung und Verwaltung liegen, heisst es, dem Parlament Vorschläge dazu zu unterbreiten, wo sinnvollerweise eine Entlastung geschaffen werden könne, wenn neue Gesetzesbestimmungen eingeführt werden sollten. Dies würde die Verwaltung schon in einer frühen Phase des Gesetzgebungsprozesses dazu zwingen, die Folgen von geplanten Regulierungen im Zusammenhang mit den bestehenden Regulierungen vertieft zu analysieren. Im Übrigen sei die Initiative so offen formuliert, dass bei der Umsetzung pragmatische Lösungen gesucht werden könnten, welche den Gesetzgebungsprozess nicht über Mass behindern würden.

Kritisch beurteilt die Kommissionsmehrheit aber gerade auch die offenen Formulierungen. Der Initiant spricht beispielsweise von "gleichwertiger Entlastung". Was bedeutet dies konkret? Muss die Aufhebung in einem verwandten Rechtsgebiet erfolgen, oder muss kein sachlicher Zusammenhang zwischen der zu schaffenden und der aufzuhebenden Gesetzgebung bestehen? Sind mit "Gesetze" nur neue Erlasse und Totalrevisionen gemeint oder auch Änderungen, die vielleicht nur einen Artikel eines Gesetzes betreffen?

Die Kommission anerkennt, dass die zunehmende Regulierungsdichte eine grosse Belastung für die Unternehmen, insbesondere die kleineren und mittleren, darstellt. Sie spricht sich deshalb für institutionelle Vorkehrungen aus, damit sich die Bundesversammlung bei jeder Gesetzgebung vertieft mit deren Auswirkungen auf die Wirtschaft beschäftigen muss. Wie eingangs dargelegt, hat die Kommission in diesem Sinne drei parlamentarische Initiativen von Herrn Nationalrat Vogt Folge gegeben.

Die Kommission erachtet es hingegen als nicht praktikabel, dass bei der Schaffung neuer Gesetze andere Gesetzesbestimmungen aufgehoben werden müssen. Dies würde den Gesetzgebungsprozess stark verlangsamen und verkomplizieren. Im Gegensatz zu Deutschland und Grossbritannien haben wir das System der direkten Demokratie. Bei uns gilt für die Aufhebung von Gesetzesbestimmungen das ordentliche Gesetzgebungsprozedere. Es braucht für jede Änderung und Aufhebung eines Gesetzes denselben Prozess mit Vernehmlassungsverfahren, normalem parlamentarischem Prozess, Differenzbereinigungsverfahren und der Referendumsfähigkeit. Unter Umständen könnte in unserem System die Einführung eines sinnvollen Gesetzes jahrelang behindert werden, weil sich die Diskussion mehr um die als Kompensation vorgeschlagene Aufhebung eines bestehenden Gesetzes drehen würde als um die Schaffung von neuem Recht. Insbesondere könnte nicht leicht bestimmt werden, für welche neuen Gesetzesbestimmungen welche bestehenden Bestimmungen aufgehoben werden müssten.

Die "One in, one out"-Regelung würde es der Bundesversammlung erschweren, nötigenfalls rasch zu legiferieren. Sie würde aber auch die parlamentarische Kompromissfindung erschweren. Zudem würde das Erfordernis eines qualifizierten Mehrs für den Beschluss über neue Gesetze im Falle eines Verzichts auf Kompensationen eine Änderung von Artikel 159 der Bundesverfassung erfordern.

Aufgrund dieser Überlegungen beantragt Ihnen die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben.

Nantermod Philippe · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe libéral-radical

La présente initiative qui prévoit d'instaurer le principe du "un pour un" ("one in, one out") vise donc à supprimer, pour chaque texte de loi accepté par notre conseil et par le Conseil des Etats, un autre texte, si possible dans le même domaine et, à défaut, dans un domaine différent. L'objectif, qui est évidemment glorieux - nous le visons tous d'une certaine façon -, est de lutter contre la lourdeur administrative. La question qui se pose est de savoir s'il est réaliste.

Je tiens tout d'abord à souligner, comme l'a fait Monsieur Fluri un peu plus tôt, que la Commission des institutions politiques a donné suite à trois initiatives parlementaires qui allaient dans le même sens. A celle-ci, sa majorité propose, pour des raisons de praticabilité, de ne pas donner suite.

Il faut souligner, tout d'abord, que pour supprimer un texte la procédure parlementaire est aussi lourde que pour adopter un autre texte. Cela implique une procédure de consultation complète, un échange entre les chambres, un passage devant les commissions, avec même, éventuellement, une possibilité de référendum. Cela implique aussi des complications dans les discussions entre les groupes parlementaires et des problèmes en lien avec les compromis. Evidemment, ce sont des risques de blocage supplémentaires lorsqu'il est question de trouver un consensus pour adopter des lois.

Prenez par exemple le cas de la réforme de la prévoyance vieillesse 2020, qui a impliqué énormément de modifications législatives et d'adoptions de nouveaux textes. Si nous avions dû, dans le cadre de ce processus parlementaire, systématiquement supprimer des textes de loi supplémentaires, nous aurions eu encore des mois de discussions parlementaires dans les commissions et au conseil et nous ne pourrions plus du tout avancer.

Ces arguments techniques ne vous convaincront peut-être pas, et je peux le comprendre. Il y a aussi des arguments politiques.

Monsieur Rutz a très justement posé une question: est-ce qu'il y a trop de lois en Suisse, oui ou non? Oui, évidemment! Nous sommes très nombreux dans cette salle à estimer qu'il y en a trop. Mais est-ce que c'est une raison pour en adopter une de plus? Je ne crois pas.

Tout d'abord, prenons l'exemple de l'Etat allemand - c'est la première question qui se pose -, qui suit la règle du "one in, one out". L'Etat allemand a, lui, une taille, par rapport au produit intérieur brut, de 44 pour cent, cher collègue Rutz. En Suisse, la part de l'Etat par rapport au produit intérieur brut n'est que de 33 pour cent. L'objectif évidemment d'avoir moins de lois, c'est d'avoir moins d'Etat. Or ces règles-là, quand elles sont appliquées, ne permettent pas d'avoir un Etat plus faible. En pratique, même après des années d'application, nous voyons que l'Etat continue à croître. Nous ne pouvons pas nous en remettre à des automatismes.

Quelle est la conclusion que nous devons tirer? La réalité, c'est que si nous voulons moins de lois, que si nous voulons une "délégifération", nous devons nous en remettre à notre propre responsabilité. "Moins de lois" ne tombera jamais du ciel; "moins de lois" ne dépend pas d'une autre loi; "moins de lois" dépend de ce que nous votons chaque fois que nous atteignons le vendredi de la dernière semaine de session.

Il y a évidemment une liste de lois que vous pourrez continuer à égrener. Récemment encore, j'ai trouvé que la loi qui nous permet de manger des insectes était complètement dépassée. Je croyais que j'avais le droit de manger ce que je voulais jusque-là. Cette loi, si nous ne l'estimons pas trop importante, c'est à nous de proposer de l'abroger. Je serai le premier à proposer une telle modification. En attendant, une règle "one in, one out" est un automatisme qui nous lie et qui ne nous donne pas plus de liberté en tant que parlementaires, une liberté qui va, comme membre du PLR, avec la responsabilité. "One in, one out", pourquoi pas "One in, two out" ou "ten out"? Ce serait tout aussi légitime dans un Etat qui est aujourd'hui, je le pense, beaucoup trop important. Si nous voulons un Etat plus svelte, c'est de votre responsabilité. "One in, one out" doit être la règle de tout parlementaire, et non pas une règle de la loi sur le Parlement.

Pour toutes ces raisons, la Commission des institutions politiques, par 15 voix contre 9 et 1 abstention, vous propose de soutenir trois règles dans d'autres initiatives parlementaires, et non pas celle-ci, pour aller vers une législation plus svelte, mais non pas vers des automatismes qui nous empêchent de jouer notre rôle de parlementaires.

Vote

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 87 Stimmen

Dagegen ... 85 Stimmen

(9 Enthaltungen)

Stahl Jürg · P-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): An dieser Stelle schliesse ich die Sitzung. Ich wünsche Ihnen eine gute Heimreise. Wenn ich Sie am Montag wiedersehe, habe ich hoffentlich wieder eine intakte Stimme. Einen schönen Abend und danke fürs Mitmachen!

Schluss der Sitzung um 17.15 Uhr

La séance est levée à 17 h 15