02.5105
Armes militaires. Statistiques relatives aux utilisations abusives
Schmid Samuel · BR-M · Conseil fédéral · Berne
Das heutige Problem in Bezug auf die Erfassung missbräuchlicher Verwendungen der Armeewaffe liegt unter anderem darin, dass in den bestehenden kantonalen Datenbanken über Straftaten, die mit Schusswaffen begangen worden sind, keine Unterscheidung zwischen Armee- und anderen Schusswaffen erfolgt. Dazu kommt, dass die polizeilichen Daten dezentral in den Kantonen erfasst werden, was den Zugang und die Gesamtübersicht erschwert.
Aus diesen Gründen soll in der laufenden Revision des Waffengesetzes unter anderem auch die formelle Rechtsgrundlage für eine zentrale Datenbank im Bundesamt für Polizei geschaffen werden. Diese Datenbank soll über den Entzug, die Verweigerung von Bewilligungen und die Beschlagnahme von Waffen Auskunft geben. Zudem soll eine Bestimmung eingeführt werden, um den gegenseitigen Informationsfluss zwischen zivilen und militärischen Behörden über Waffenmissbräuche zu verbessern. Damit kann der Zugang zu den Datengrundlagen über solche Missbräuche, die gegenwärtig nicht vollständig zur Verfügung stehen, geschaffen und können die Daten zentral erhoben und ausgewertet werden. Eine Rechtsgrundlage für eine Bestimmung zur Verbesserung dieses Informationsflusses ist in einem formellen Gesetz erforderlich. Dies soll im Waffengesetz geschehen, das sich gegenwärtig in Revision befindet. Der Entwurf für die Revision des Waffengesetzes wird voraussichtlich im Spätsommer 2002 in die Vernehmlassung geschickt. Neben dieser gesetzlichen Grundlage müssen für die konkrete Einführung einer Statistik noch weitere Punkte geklärt werden, etwa die Definition, welche Handlungen als Waffenmissbrauch erfasst werden sollen.
Der Bundesrat ist überzeugt, dass mit diesem Vorgehen die Voraussetzungen für die Erstellung der heute noch fehlenden Statistik über Missbräuche von Armeewaffen erfüllt werden.
Widmer Hans · Conseil national · Lucerne · Groupe socialiste
Obwohl die Situation so ist, wie Sie sie schildern, kann ich mir vorstellen, dass viele Waffen, die ja letztlich dem VBS gehören, nach einer Straftat an das VBS zurückkommen, weil es ja der Eigentümer dieser Waffen ist. Gibt es viele solche Waffen, die an das VBS zurückkommen? Weiss man - trotz der statistischen Probleme, die Sie aufgezählt haben -, wie viele derartige Waffen zurückkommen?
Schmid Samuel · BR-M · Conseil fédéral · Berne
Es kommen selbstverständlich ständig Waffen ans VBS zurück: von Leuten, die nicht mehr dienstpflichtig sind oder denen die Waffe von der Polizei abgenommen worden ist. Hingegen gibt es keine exakte Statistik, die auch die entsprechenden Missbräuche bundesweit klar darlegen würde. Es ist auch schwierig, diese Daten bei den Kantonen zu erheben. Die Kantone nehmen Waffen ab, die teilweise privat sind und teilweise von der Armee kommen, und schieben sie zurück. Es gibt auch bei den Kantonen verschiedene Stellen, die die entsprechenden Waffen abnehmen. Ich kann Ihnen also im Moment keine exaktere Statistik liefern, weil die Gründe für die Rückführung zu vielfältig sind und weil nicht spezifisch gemeldet wird, weshalb eine Waffe zurückkommt.
Maury Pasquier Liliane · P-F · Conseil national · Genève · Groupe socialiste
M. Couchepin, conseiller fédéral, étant à l'étranger, il sera répondu par écrit aux questions concernant son département.