17.3355, 16.422
Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz / Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz
Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
17.3355
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Die Kommission beantragt mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion in der vom Nationalrat geänderten Fassung abzulehnen.
16.422
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Sie haben auch hier einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Die Kommission beantragt mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben.
Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Bei beiden Geschäften bestehen Differenzen zwischen den beiden Räten. Die KVF des Nationalrates und der Nationalrat haben der parlamentarischen Initiative Hiltpold Folge gegeben, während unsere Kommission ihr keine Folge gegeben hat. Die Motion wurde von unserer Kommission eingereicht, vom Nationalrat aber so abgeändert, dass die Umsetzung nicht erst im Rahmen des Mediengesetzes möglich ist, sondern bereits vorher über eine RTVG-Teilrevision erfolgen soll.
Die Kommission anerkennt die schwierige Lage, in der sich etliche Regionalmedien befinden. Sie ist durchaus der Ansicht, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Sie ist aber der Meinung, dass das Anliegen im Rahmen des neuen Mediengesetzes aufgenommen werden muss und dass es keinen Sinn macht, eine parallele RTVG-Revision anzustossen. Deshalb beantragen wir ohne Gegenstimme, der Initiative keine Folge zu geben.
Bei der Motion sieht es ähnlich aus. Wir sehen auch hier keinen Sinn darin, das Anliegen über eine separate Revision des RTVG weiterzuverfolgen. Wir beantragen daher ohne Gegenstimme, die geänderte Motion, die eigentlich von uns kam, abzulehnen. So wie es der Nationalrat formuliert hat, macht es keinen Sinn, parallel eine Gesetzgebung aufzugleisen, wo man weiss, dass die andere schon in der Pipeline ist oder sicher früher kommen wird.
Vonlanthen Beat · Mit-M · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion
Ich habe das Gefühl, dass wir uns ein wenig im Kreis bewegen. Am 26. September 2017 haben wir die Motion nämlich mit 21 zu 15 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Trotz der leichten Modifikation durch den Nationalrat enthält der Vorstoss nach wie vor die gleichen Botschaften, wie sie der Ständerat bereits zum Ausdruck gebracht hat. Erstens: Es besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf, damit die Diskriminierungsfreiheit sichergestellt und die Meinungs- und Angebotsvielfalt gestärkt werden kann. Zweitens: Die schwierige Lage etlicher Printmedien wird ernst genommen, indem die SRG in der gesetzlichen Grundlage auf ihre besondere Verantwortung hingewiesen wird, diese nicht unnötig zu bedrängen und damit die Medien- und Angebotsvielfalt einzuschränken.
Unsere Kommission - der Berichterstatter hat es soeben gesagt - hat diesen Vorstoss selber eingereicht. Anschliessend wurde er vom Ständerat mit klarem Mehr angenommen. Die nun einstimmige Ablehnung der Motion durch dieselbe Kommission irritiert mich etwas. Die Ergänzungen, die der Nationalrat am Motionstext angebracht hat, torpedieren nämlich die ursprüngliche Idee keineswegs. Lassen Sie mich das kurz ausführen:
Der Nationalrat schlägt vor, die entsprechenden Adaptationen "im Rahmen einer Gesetzesrevision" anstatt "im Rahmen der Erarbeitung des Mediengesetzes" vorzunehmen. Es ist doch klar: Gewisse politische Kreise wollen vom Mediengesetz nichts wissen. Die Formulierung "im Rahmen einer Gesetzesrevision" schliesst die Erarbeitung des Mediengesetzes, das an die Stelle des RTVG treten wird, aber ein. Nur lässt sie dem Bundesrat einen grösseren Handlungsspielraum, um die Anliegen der Motion zu erfüllen. Die aus meiner Sicht rein formale Begründung der Kommission scheint mir daher keineswegs überzeugend zu sein. Oder ist es die "allfällige" Kooperation der SRG, welche den Kommissionsmitgliedern Bauchschmerzen macht? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass diese Ergänzung die Motion zum Scheitern bringen soll. Denn der Nationalrat wollte mit der Anfügung des Wörtchens "allfällige" einzig und allein zum Ausdruck bringen, dass solche Kooperationen nicht der Normalfall, sondern eher die Ausnahme sind. Die Kommission wird sich also selber untreu, wenn sie nun dem Plenum die Ablehnung einer Motion beantragt, die sie dem Rat selber unterbreitet hat.
Ich meine, es sei wichtig, die Motion anzunehmen und dem Bundesrat damit anzuzeigen, dass die Regelung dieses Themas - Diskriminierungsfreiheit bei Kooperationen und kein Torpedieren der Medien- und Angebotsvielfalt - weiterhin von zentraler Bedeutung ist. Ich bin mir zwar bewusst, dass ich angesichts der einstimmigen Positionierung der Kommission wohl ein einsamer Rufer in der Wüste bleiben werde. Trotzdem rufe ich Sie auf, der wichtigen Idee Ihrer Kommission zu folgen und die Motion anzunehmen. Nur auf diese Weise können wir sicherstellen, dass die wichtigen Anliegen des Vorstosses im weiteren Gesetzgebungsprozess die nötige Beachtung finden. Unabhängig von der heutigen Positionierung des Rates werde ich mich natürlich weiter für diskriminierungsfreie Kooperationen und eine Stärkung der Angebots- und Medienvielfalt einsetzen. Gleichzeitig bin ich der Auffassung, dass die dafür nötigen gesetzlichen Anpassungen im Rahmen des neuen Mediengesetzes kohärent erfolgen müssen. Ausgehend von dieser Überlegung habe ich im September 2017 meine eigene parlamentarische Initiative (17.413) zu diesem Thema zurückgezogen. Aus dem gleichen Grunde werde ich auch die parlamentarische Initiative Hiltpold nicht unterstützen. Es scheint mir effizienter zu sein, wenn der Bundesrat die Anliegen im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsprozesses erfüllt, als wenn das Parlament parallel dazu eine eigene Vorlage erarbeitet.
Abschliessend möchte ich darauf hinweisen, dass die Anliegen der Motion und meiner eigenen zurückgezogenen parlamentarischen Initiative keineswegs an Aktualität eingebüsst haben. Die Ankündigung der SRG, ihren Anteil an Admeira verkaufen zu wollen, ist sicher ein positives Signal. Allerdings scheint es, dass die Werbeplätze der SRG weiterhin exklusiv durch Admeira vermarktet werden sollen. Ob der gesellschaftsrechtliche Ausstieg der SRG mehr ist als eine reine Veränderung auf dem Papier, ist deshalb noch völlig offen.
Auch unabhängig von Admeira wird die Frage der Kooperationen zwischen öffentlichen und privaten Medienhäusern angesichts des medialen Wandels und der Digitalisierung weiterhin an Bedeutung gewinnen. Wir haben alles Interesse daran, klare gesetzliche Grundlagen zu schaffen, die sicherstellen, dass sich solche Kooperationen positiv auf die Medien- und Angebotsvielfalt auswirken und die Regionalmedien nicht noch weiter unter Druck setzen.
Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Gerne mache ich Sie darauf aufmerksam, dass kein Antrag auf Annahme der Motion 17.3355 gestellt wurde. Darf ich Ihr Votum, Herr Vonlanthen, als Antrag auf Annahme der Motion verstehen?
Vonlanthen Beat · Mit-M · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion
Ja, Frau Präsidentin.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Auch das ist kein neues Thema. Schon im Bericht des Bundesrates zum Service public haben wir gesagt, es sei sinnvoll, die SRG aufzufordern, weiterhin Kooperationen zu pflegen - was sie auch macht. Es gibt unzählige Kooperationen. Was uns aber missfällt, ist, wenn der Gesetzgeber der SRG ausserhalb des konzessionierten Teils und somit im rein privatrechtlichen Teil vorschreiben will, was sie tun muss, und das mit der Medienvielfalt koppelt. In diesem Bereich ist das ein Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Ausserhalb der Konzession ist die SRG ein normales Unternehmen, das weder quersubventioniert ist noch Vorgaben zu gewärtigen hat.
Der regionale Print kann nicht durch die SRG gerettet werden. Der regionale Print hat Probleme bei den Inseraten, deren Zahl zurückgeht, bei Abonnementen, auch bei der Werbung, aber das ist nicht die Schuld der SRG, sondern vor allem des Wandels hin zu den Online-Plattformen. Wie Sie wissen, hat die SRG dort ein Werbeverbot.
Die Retterin dieses ganzen Strukturwandels ist nicht die SRG. Deshalb sind Kooperationen sinnvoll. Das aber gesetzgeberisch mit der Medienvielfalt im nichtkonzessionierten Bereich zu verknüpfen ist äusserst problematisch und wäre schon vor dem Hintergrund der Verfassung schwierig. Ich kann Sie aber dahingehend beruhigen, dass wir mit dem Gesetz über elektronische Medien schon lange unterwegs sind. Wie versprochen, werden wir es schaffen, die Gesetzesgrundlage noch vor den Sommerferien in die Vernehmlassung zu schicken. Dort werden Sie sehen, wie wir uns die Rolle der SRG und der konzessionierten Unternehmen im neuen Gesetz vorstellen und wie viel Freiheit ausserhalb dieses Rahmens herrschen soll. Insofern werden diese Anliegen auf jeden Fall ernst genommen und umgesetzt. Für uns ist es zeitlich nicht dringend, dass Sie die Motion annehmen, denn wir werden das Anliegen im Rahmen des neuen Gesetzes selbstverständlich behandeln.
Abstimmung
17.3355
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Kommission beantragt, die Motion in der vom Nationalrat geänderten Fassung abzulehnen. Herr Vonlanthen beantragt die Annahme der modifizierten Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der modifizierten Motion ... 4 Stimmen
Dagegen ... 38 Stimmen
(2 Enthaltungen)
16.422
Der Initiative wird keine Folge gegeben
Il n'est pas donné suite à l'initiative